Vorwort... V. Inhaltsverzeichnis...7. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis A Einführung Begriff des Berufsverbands...
|
|
- Minna Tiedeman
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vorwort... V Inhaltsverzeichnis...7 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis A Einführung Begriff des Berufsverbands Abgrenzung zu Berufsvertretungen Aufgaben Steuerliche Behandlung B Gründung Rechtsform Zivilrechtliche Grundlagen Abgrenzung rechtsfähiger/nichtrechtsfähiger Verein Abgrenzung Idealverein/wirtschaftlicher Verein Gründungsakt Feststellung der Satzung Bestellung des ersten Vorstands Gründungsprotokoll Anmeldung zum Vereinsregister Erlangung der Rechtsfähigkeit Satzung Name des Vereins Sitz des Vereins Absicht zur Eintragung in das Vereinsregister Zweck des Vereins Erwerb der Mitgliedschaft Beendigung der Mitgliedschaft
2 Austritt Ausschluss Weitere Gründe Mitgliedsbeiträge Bildung des Vorstands Mitgliederversammlung Sonstige Satzungsbestimmungen Unterzeichnung der Satzung Vereinsordnung und Geschäftsordnung Dachverband und Gesamtverein Steuerliche Besonderheiten Zweckrichtung des Verbands Ausgestaltung der Satzung Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung Auseinanderfallen von Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung Wechsel in die und aus der Steuerbefreiung C Organisation des Verbands Mitgliedschaft Erwerb der Mitgliedschaft Rechte der Mitglieder Pflichten der Mitglieder Beendigung der Mitgliedschaft Austritt Ausschluss Streichung aus der Mitgliederliste Rechtsfolgen Organe Mitgliederversammlung Einberufung Durchführung und Beschlussfassung Vorstand Bestellung Notbestellung durch das Amtsgericht Amtszeit Beendigung des Vorstandsamts
3 2.2.5 Anstellungsverhältnis/Auftragsverhältnis Vertretung Geschäftsführung Sonstige Organe Besonderer Vertreter Geschäftsführer und Geschäftsstelle Haftung Haftung des Verbands Organhaftung Haftung für Erfüllungsgehilfen Haftung für Verrichtungsgehilfen Persönliche Haftung von Organmitgliedern Haftung der Vereinsmitglieder D Besteuerung der Verbandstätigkeit Allgemeines Steuersubjekt Hauptverein Regionale Untergliederungen Tochtergesellschaften (Ertrag-)Steuerliche Sphären des Verbands ein Überblick Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Wesen und Steuerfolgen Dauerverluste Geprägetheorie Umsatzsteuer Berufsverband als Unternehmer Umsatzsteuerbare Leistungen Umsatzsteuerpflicht bzw. -befreiung Bemessungsgrundlage sowie Berechnung Vorsteuerabzug Kleinunternehmer
4 4.7 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ABC der steuerlichen Einordnung ausgewählter Bereiche Aus- und Fortbildung Ertragsteuerliche Einordnung Inanspruchnahme umsatzsteuerlicher Befreiungsvorschriften Nr. 22 a) UStG Nr. 21 a) bb) UStG Besonderheiten bei Verpflegung Vorsteuerabzug Dokumentationserfordernisse Bürogemeinschaft von Berufsverbänden Geschäftsstelle Lobbytätigkeiten Mitgliedsbeiträge Nutzung von Kapitalvermögen Personal-/Sachmittelgestellung Rechtsschutz/-beratung Sponsoring Fehlende Gegenleistung (Geringfügige) Gegenleistung Aktive Gegenleistung Abgrenzungsprobleme bei mehreren Maßnahmen (Sonder-) Umlagen Verbandsgremien Auslagenersatz (Pauschale) Aufwandsentschädigung Verbandszeitschrift Vermietung und Verpachtung Zuschüsse Sonstige Betätigungen Sonderregelung für Parteispenden Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen Ideeller Bereich/Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zuordnung von Einnahmen/Ausgaben
5 8 Fiktive Ausschüttung in den ideellen Bereich Kapitalertragsteuer Persönlicher Anwendungsbereich Umfang der Kapitaleinkünfte Entstehung und Durchführung der Besteuerung Steuerveranlagung E Exkurs: Abgrenzung zu gemeinnützigen Vereinen F Rechnungslegung Gesetzliche Vorgaben Vereinsrecht Handelsrecht Steuerrecht Zwecke der Rechnungslegung Form und Inhalt der Rechnungslegung Einnahmen-/Ausgabenrechnung mit Vermögensrechnung Jahresabschluss Offenlegung G Satzungsänderung und Änderungen in der Verbandsstruktur Satzungsänderung Zuständigkeit Beschlussfassung Eintragung im Vereinsregister Ausgründung von Verbandsaktivitäten Einsatz von Service-Gesellschaften Chancen/Motive und Risiken Vermeidung des Gepräges Schein -GmbH
6 2.2 Zivilrechtliche Grundlagen Ausgliederung Sacheinlage oder Sachgründung Verkauf Steuerliche Auswirkungen der Ausgründung Ausgliederung bzw. Sacheinlage Verkauf Besteuerung nach der Ausgründung Besteuerung der GmbH Einordnung beim Verband Gewinnausschüttungen Betriebsaufspaltung Tatbestandsmerkmale Rechtsfolgen Leistungen zwischen Verband und Service-Gesellschaft Ertragsteuern Umsatzsteuer Steuerbarer Leistungsaustausch Umsatzsteuerliche Organschaft Verschmelzung Gründe für eine Verschmelzung Zivilrechtliche Grundlagen Verschmelzungsvertrag Verschmelzungsbericht Verschmelzungsprüfung Verschmelzungsbeschluss Klage gegen den Verschmelzungsbeschluss Kündigungsrecht Eintragung im Vereinsregister Umwandlungssteuerrecht Übertragender Verein Übernehmender Verein Grunderwerbsteuer Umsatzsteuer Spaltung Formwechsel
7 H Beendigung eines Verbands Auflösung Beschluss der Mitgliederversammlung Auflösung gemäß Satzung Wegfall sämtlicher Mitglieder Insolvenz Verlust der Rechtsfähigkeit Verzicht Entziehung der Rechtsfähigkeit Registeranmeldung bzw. -eintragung Liquidation Besteuerung Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigungen Steuerveranlagung I Steuerliche Außenprüfung Begriff und Zweck Erscheinungsformen Allgemeine Außenprüfung Besondere Außenprüfungen Umsatzsteuersonderprüfung Lohnsteuer-Außenprüfung Exkurs: Umsatzsteuer-Nachschau Prüfungsablauf J Anlagen Muster Gründungsprotokoll Satzung
8 1.3 Registeranmeldung Einladung zur Mitgliederversammlung Protokoll einer Mitgliederversammlung Registeranmeldung Satzungsänderung Amtliche Formulare KSt 1 A: Körperschaftsteuererklärung KSt 1 B: Körperschaftsteuererklärung KST Ber 1: Erklärung zur Körperschaftsteuerpflicht von Berufsverbänden KSt Ber 1a: Erklärung zur besonderen Körperschaftsteuerpflicht von Berufsverbänden NV 2 A: NV-Bescheinigung NV 3 A: NV-Bescheinigung GewSt 1 A: Gewerbesteuererklärung USt 2 A: Umsatzsteuererklärung Antrag auf Anpassung Vorauszahlungen K Stichwortverzeichnis
Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 2. Auflage Vorwort zur 1. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einführung...
Vorwort zur 2. Auflage...13 Vorwort zur 1. Auflage...14 Abkürzungsverzeichnis...15 Literaturverzeichnis...20 A Einführung...27 1 Begriff des Berufsverbands...27 2 Abgrenzung zuberufsvertretungen...29 3
MehrVerzeichnis der Muster 13. Abkürzungsverzeichnis 15. Literaturverzeichnis 19
Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Muster 13 Abkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 19 1 Der Verein 21 1. Begriff, Wesen, Vereinsfreiheit 21 2. Vereinsarten, Vorverein, Gemeinnützigkeit 21 a) Idealverein
MehrSatzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht
MehrDie Unternehmergesellschaft
Lothar Volkelt Die Unternehmergesellschaft (UG) Gründung, Geschäftsführung, Recht und Steuern 2. Auflage GABLER Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 11 1 Vor-Überlegungen 13 A. Probleme und Lösungen in der
MehrVorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar
Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins Förderverein Löschzug Kalkar 1. Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Löschzug Kalkar mit dem Zusatz e.v. nach seiner
MehrVom Einzelunternehmen in die GmbH
Vom Einzelunternehmen in die GmbH Sachgründung, Umwandlung, Betriebsaufspaltung Von Dr. Michael Zabel Erich Schmidt Verlag Inhaltsverzeichnis Geleitwort V Vorwort VII Inhaltsübersicht IX Inhaltsverzeichnis
Mehr1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in
MehrDie Unternehmergesellschaft (UG)
Die Unternehmergesellschaft (UG) Gründung, Geschäftsführung, Recht und Steuern Bearbeitet von Lothar Volkelt 3. Auflage 2015. Buch. XIV, 249 S. Kartoniert ISBN 978 3 658 08053 2 Format (B x L): 16,8 x
MehrSatzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.
Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
MehrSatzung. Studenten helfen Schülern
Satzung von Studenten helfen Schülern 1. Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Studenten helfen Schülern. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Heidelberg einzutragen. Nach der Eintragung führt
MehrTreuhandschaft an Unternehmen und Unternehmensanteilen
Treuhandschaft an Unternehmen und Unternehmensanteilen Recht, Steuer, Betriebswirtschaft Von Assessor Dipl.-Kfm. Dr. Siegfried Eden Juristische GesamtDiDüoineh der Technischen Hochschule Darmstadt ERICH
MehrSatzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.
FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am
MehrSatzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates
Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Stand Präambel Der Deutsche Kulturrat e.v. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine Mitglieder sind acht Zusammenschlüsse von Bundeskulturverbänden.
MehrSatzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume
Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrBIS Basketball-Internat Speyer e.v. Postfach 1967 67329 Speyer
BIS Basketball-Internat Speyer e.v. Postfach 1967 67329 Speyer Satzung des Vereins Basketball-Internat Speyer e.v. (BIS) Präambel Der Satzungstext wird aus Vereinfachungsgründen in der männlichen Ausdrucksweise
MehrSUB Hamburci A/607809 GEMEINNÜTZIGKEIT STEUERN UND GESTALTEN. 3. Auflage .^CHOMERUS
SUB Hamburci A/607809 GEMEINNÜTZIGKEIT STEUERN UND GESTALTEN 3. Auflage.^CHOMERUS Inhalt Vorwort Autorenverzeichnis V VI A. Steuerrecht gemeinnütziger Einrichtungen 1 I. Gemeinnützige Körperschaften im
MehrDer GmbH-Geschäftsführer
www.nwb.de Der GmbH-Geschäftsführer Zivilrecht Steuerrecht Sozialversicherungsrecht Haftung Von Michael Daumke, Ltd. Regierungsdirektor und Prof. Dr. Jürgen Keßler 3., vollständig aktualisierte und überarbeitete
MehrSATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz
Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss
MehrGernot Brähler. Umwandlungssteuerrecht. Grundlagen für Studium. und Steuerberaterprüfung. 9., vollständig überarbeitete Auflage
Gernot Brähler Umwandlungssteuerrecht Grundlagen für Studium und Steuerberaterprüfung 9., vollständig überarbeitete Auflage unter Mitarbeit von: Dipl.-Kfm. Markus Bensmann Dr. Andreas Krenzin, StB Springer
MehrDer GmbH-Geschäftsführer
www.nwb.de Der GmbH-Geschäftsführer» Zivilrecht Steuerrecht Sozialversicherungsrecht Haftung Von Michael Daumke, Ltd. Regierungsdirektor a. D., Prof. Dr. Jürgen Keßler und Uwe Perbey, Dipl.-Finanzwirt,
Mehr7 Inhalt Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 A. Allgemeiner Teil... 19 I. Grundlagen... 19 II. Alternative Gestaltungsformen... 21 III. Entscheidungsgrundlagen für die Wahl der richtigen Rechtsform...
MehrSATZUNG Deutsch-Russischer TourismusVerband
SATZUNG Deutsch-Russischer TourismusVerband Frankfurt am Main 2010 SATZUNG 1 Name und Sitz des Vereins Der Name des Vereins lautet Deutsch-Russischer TourismusVerband. Der Verein ist im Vereinsregister
Mehra) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
MehrInhaltsübersicht 1 Begriffsbestimmungen, Inhalte und Funktionen 2 Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten
Humboldt-Universität zu Berlin Prof. Dr. Christine Windbichler, LL.M. Vorlesung Gesellschaftsrecht Sommersemester 2005 Inhaltsübersicht 1 Begriffsbestimmungen, Inhalte und Funktionen 2 Verhältnis zu anderen
MehrPersonengesellschaften in der Insolvenz. Prof. Dr. Gerrit Frotscher
Prof. Dr. Gerrit Frotscher Seite 1 Fehlende Konvergenz zwischen Zivil-/Insolvenzrecht und Steuerrecht Die Problematik der Personengesellschaft in der Insolvenz liegt in der Unabgestimmtheit von Zivilrecht/Insolvenzrecht
MehrDie Europäische Aktiengesellschaft
Die Europäische Aktiengesellschaft Recht, Steuer, Betriebswirtschaft Von Dr. jur. Roberto Bartone, Richter am Finanzgericht des Saarlandes, Lehrbeauftragter an der Universität des Saarlandes und Prof.
Mehr1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v.
S a t z u n g 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v. 2. Der Verein hat den Sitz in Rottenburg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts in Rottenburg
MehrReichert. GmbH & Co. KG. Herausgegeben von Prof. Dr. Jochem Reichert
Reichert GmbH & Co. KG Herausgegeben von Prof. Dr. Jochem Reichert Bearbeitet von Florian Bortfeldt, Dr. Anja Breitfeld, Dr. Alexander Düll, Dr. Marcus Heinrich, Dr. Hans-Christoph Ihrig, Dr. Thomas Liebscher,
MehrSatzung des Fördervereins der
2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de
MehrDie Besteuerung von Investitionen in Hedgefonds in Deutschland und im Vereinigten Königreich
THOMAS GSTÄDTNER Die Besteuerung von Investitionen in Hedgefonds in Deutschland und im Vereinigten Königreich bank-verlag köln Inhaltsverzeichnis A Gang der Untersuchung 13 B Geschichte, Bedeutung und
MehrSatzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins
Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bottrop eingetragen werden und trägt dann den Namen Marketing für
MehrS A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz
S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins
MehrVerhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen
!BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse),
MehrSatzung des Elberado e.v. in der Fassung vom 5.11.2015. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
Satzung des Elberado e.v. in der Fassung vom 5.11.2015 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Elberado, nach seiner Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz "e.v.".
MehrVerein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel
Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel Satzung Präambel Im Jahr 2006 als Club of Rome Schule neu gegründet, hat die Lernwerft sich inzwischen mit einem schulischen wie auch vorschulischen Angebot
MehrBesteuerung einer in Deutschland ansässigen Holding in der Rechtsform SE (Societas Europaea)
Pascal Schäfer-Elmayer Besteuerung einer in Deutschland ansässigen Holding in der Rechtsform SE (Societas Europaea) PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften 11 Inhaltsverzeichnis ABBILDUNGSVERZEICHNIS
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17 1. Der Vermieter als Kleinunternehmer 21 1.1. Die Besteuerung des Kleinunternehmers nach 19 UStG 21 1.2. Überschreiten der Grenzwerte des 19 Abs. 1 UStG 22 1.3. Rechnungserteilung
MehrSatzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005
Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist
MehrSatzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.
Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rahmengeber und Perlentaucher. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung. " Peiner Betreuungsverein e.v." Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung " Peiner Betreuungsverein e.v." 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet Peiner Betreuungsverein e.v. (2) Er hat seinen Sitz und seine Geschäftsstelle in Peine und ist im Vereinsregister
MehrDie EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis
5. Konferenz Die EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis Aktuelles zur Besteuerung der EWIV Strasbourg, 09.05.2003 Gliederung 1 Grundlagen der Besteuerung 2 Umsatzsteuer 3 Betriebsstättenprinzip und
MehrPrüfungsfraining '''Steuerlehre
Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft Herausgeber Prof. Dipl.-Kfm. Klaus Olfert Prüfungsfraining '''Steuerlehre von OStR, DipL-HdL Oliver Zschenderlein Inhaltsverzeichnis Zur Reihe: Kompendium
MehrEntscheidungskriterien für die Rechtsformwahl
Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl Kriterium Eigenbetrieb Kommunalunternehmen GmbH AG Wesen und Rechtsgrundlagen Organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes kommunales
MehrSatzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v.
Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v. Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Weißenberg e.v. I. Name, Sitz,
MehrRENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen
RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen RENO BEMEN Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen e.v.. 2.
MehrHerzlich Willkommen! Erfolgreiche Unternehmensübergabe 2005
Herzlich Willkommen! Steuerliche Behandlung und steueroptimale Gestaltung der Unternehmensübergabe Formen der Unternehmensnachfolge Unternehmenserwerb von Todes wegen Unternehmensschenkung Schenkung unter
MehrKörperschaften als Stiftungsorganisationen
Klaus Riehmer Körperschaften als Stiftungsorganisationen Eine Untersuchung stiftungsartiger Körperschaften in Deutschland, England und den USA Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden INHALTSVERZEICHNIS Einleitung
MehrSatzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.
Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater
MehrSatzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.
Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt
Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer Spendenbescheinigung Übungsleiterpauschale
MehrDie Autoren. Vorwort. Rücklagen das Finanzpolster des Vereins Formen der Rücklagen
Die Autoren Vorwort Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit? Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins Vermögensverwaltung Steuerbegünstigter
MehrFreie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung
Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in
MehrInhaltsverzeichnis. Zur Reihe: Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft...5 Vorwort...7 Inhaltsverzeichnis...9 Abkürzungsverzeichnis...
Inhaltsverzeichnis Zur Reihe: Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft...5 Vorwort...7 Inhaltsverzeichnis...9 Abkürzungsverzeichnis...15 A. Grundlagen der Besteuerung...19 1. Steuern im System der
MehrSatzung des Verband für Familienberatung & Mentoring e.v.
Satzung des Verband für Familienberatung & Mentoring e.v. Endfassung nach Überarbeitung und Beschluss durch die Gründungsversammlung am 24. Juni 2015 Präambel Der Verband für Familienberatung & Mentoring
MehrVereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden
Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es
MehrDie Europäische Genossenschaft
Verena Thiem Die Europäische Genossenschaft Meilenstein in der Entwicklung des europäischen Gesellschaftsrechts? VDM Verlag Dr. Müller Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 13 1.1. Problemstellung 15 1.2. Ziel
MehrS A T Z U N G des Vereins Stadtplanungsforum Stuttgart (e.v.)
S A T Z U N G des Vereins Stadtplanungsforum Stuttgart (e.v.) gemäß Beschluss der Gründungsversammlung vom 01.10.2002 der a.o. Mitgliederversammlung vom 17.02.2003 der a.o. Mitgliederversammlung vom 21.07.2003
MehrSatzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen
Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft
MehrCorporate Venture Capital
RWS-Skript301 RA WP StB Dr. Matthias Schuppen, München und Dipl.-Vw. StB Christian Ehlermann, München....... Corporate Venture Capital rw\ RWS Verlag Kommunikationsforum KöIn Inhaltsverzeichnis Rz. Seite
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
MehrVereinssatzung KUNST & CO
Vereinssatzung KUNST & CO - in der Fassung vom 20.02.97 - eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Flensburg als gemeinnütziger Verein unter der Nummer VR 1498 SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein
MehrSatzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.
Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883
MehrInhaltsverzeichnis. Pernt/Berger, HB Einnahmen-Ausgaben-Rechner 3
Vorwort... V Autorenverzeichnis... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII 1. Einführung... 1 1.1. Wann wird man Unternehmer?... 1 1.2. Einkunftsarten... 1 1.2.1. Einkünfte aus Land-
MehrSatzung (Stand 28.02.2014) Hamburger Institut für Mediation e. V.
Satzung (Stand 28.02.2014) Hamburger Institut für Mediation e. V. 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Hamburger Institut für Mediation. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister
MehrSatzung für Kulturzentrum Hof Alte Filzfabrik e.v.
Satzung für Kulturzentrum Hof Alte Filzfabrik e.v. 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Kulturzentrum Hof Alte Filzfabrik mit dem Sitz und Gerichtsstand in Hof. Der Verein wird in das Vereinsregister
MehrSatzung des Vereins. Medien-Club München e.v.
Satzung des Vereins Medien-Club München e.v. Art. 1 Name Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Medien-Club München. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden. Nach
MehrSatzung von SWAN Deutschland e.v.
Satzung von SWAN Deutschland e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung Der Verein führt den Namen SWAN Deutschland e.v. Er hat seinen Sitz in 48431 Rheine, Deutschland, und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrVEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.
1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell
MehrVorwort zur 17. Auflage... 11. 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 13
Vorwort zur 17. Auflage... 11 1 Steuerfreie oder steuerpflichtige Erstattungen... 13 2 Der Begriff der Auswärtstätigkeit... 15 2.1 Die Bedeutung der regelmäßigen Arbeitsstätte... 15 2.2 Der Begriff der
MehrBibliografische Informationen digitalisiert durch http://d-nb.info/1008893854
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 12 Literaturverzeichnis 14 Bearbeiterverzeichnis 17 Kapitell: Einleitung 19 A. Überblick 19 I. Vorbemerkungen 19 1. Kurzcharakterisierung 19 2. Wirtschaftliche Bedeutung
MehrSatzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.
Satzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.. Er ist in das Vereinsregister des
MehrFÖRDERVEREIN BEGEGNUNGEN 2005 Internationaler Jugendaustausch und Jugendförderung e.v.
FÖRDERVEREIN BEGEGNUNGEN 2005 Internationaler Jugendaustausch und Jugendförderung e.v. 01. März 2006 2 Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Aufgabenrealisierung und Beteiligung 4 Gemeinnützigkeit
MehrVERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). 3. Der VPE soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen werden.
SATZUNG des VERBUNDES PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE) SITZ STUTTGART 1 Name und Sitz Der Verbund führt den Namen VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). Sitz des
MehrSatzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v.
Schömberg, 30.01.2015 Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen " Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. und hat seinen Sitz in Schömberg. Er ist im Vereinsregister
MehrSatzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.
Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen
MehrVerein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)
Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in
MehrModul: Vertiefung Taxation - SoSe 2014 und WiSe 2014/2015 - Infoveranstaltung 26.05.2014
Modul: Vertiefung Taxation - SoSe 2014 und WiSe 2014/2015 - Infoveranstaltung 26.05.2014 Am schwersten auf der Welt zu verstehen ist die Einkommensteuer! Albert Einstein (1879 1955) 2 Warum sollte ich
Mehr2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll
MehrSatzung des Fanclubs Red Devils e.v.
Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. 1 Name, Zweck, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein Red Devils e.v. von 1995 hat sich zum Ziel gesetzt, die Handball-Profimannschaft des TuS Nettelstedt e.v. (derzeit
MehrSatzung des GründerGarten e.v. die studentische Gründungsinitiative der. Dresdner Hochschulen
Satzung des GründerGarten e.v. die studentische Gründungsinitiative der Dresdner Hochschulen Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 02.12.2013 in Dresden. Geändert auf der Mitgliederversammlung am
MehrIQ Sprach- und Nachhilfeinstitut
IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut Satzung 1 Name, Sitz, Zweck (1) Der Name des Vereins lautet IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort des Herausgebers zur 6. Auflage
XV Vorwort des Herausgebers zur. Auflage Vorwort des Herausgebers zur 6. Auflage Vorwort der Autoren zur 6. Auflage Inhaltsübersicht»Die Steuerberaterprüfung«Band - Abkürzungsverzeichnis VII IX XI XIV
MehrSATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule
MehrBerufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v.
Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v. S A T Z U N G I. NAME, ZIELE 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v..
MehrVorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17. A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23
INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17 Rdn. A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23 I. Die Europäische Union 1 23 1. Historische Entwicklung 1 23 2.
Mehrder Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.
der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. Er hat seinen Sitz in Frankfurt
MehrUnternehmensnachfolge
Sudhoff Unternehmensnachfolge 5., völlig überarbeitete Auflage des von Dr. Heinrich Sudhoff begründetenwerkes bearbeitet von Dr. Marius Berenbrok, Rechtsanwalt in Hamburg; Dr. Christoph Froning, LL. M.,
MehrDie Organhaftung der Mitglieder des Vorstands der Aktiengesellschaft
Die Organhaftung der Mitglieder des Vorstands der Aktiengesellschaft von Dr. Lothar Schlosser, LL.M. (NYU) Rechtsanwaltsanwärter in Wien Wien 2002 Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Inhaltsverzeichnis
MehrDer GmbH-Geschäftsführer im Gesellschafts-, Steuerund Sozialversicherungsrecht
Der GmbH-Geschäftsführer im Gesellschafts-, Steuerund Sozialversicherungsrecht Von Dr. jur. Gerhard Brandmüller Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuer- und Sozialrecht Vereidigter Buchprüfer 15. Auflage Stollfuß
MehrInsolvenz. So umgehen Sie die häufigsten Fallen. Dr. Dirk Schulz Ulrich Bert Dr. Holger Lessing. Haufe Mediengruppe Freiburg Berlin München
Insolvenz So umgehen Sie die häufigsten Fallen Dr. Dirk Schulz Ulrich Bert Dr. Holger Lessing Haufe Mediengruppe Freiburg Berlin München OS Vorwort 8 1 Das Insolvenzverfahren im Überblick 11 1.1 ' Sinn
MehrHandbuch der Personengesellschaften, Grundwerk zur Fortsetzung
Weitere Informationen zum Titel unter www.otto-schmidt.de Leseprobe zu Westermann Handbuch der Personengesellschaften, Grundwerk zur Fortsetzung Gesellschaftsrecht - Steuerrecht - Arbeitsrecht - Sozialversicherungsrecht.
MehrSteuerliche Rahmenbedingungen
Steuerliche Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung Photovoltaik am 28. Juli 2010 Referentin: WP/StB Dipl.-Kffr. Doreen Mottl Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. 1 Steuerliche
MehrFörderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung
Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule
MehrDer GmbH-Geschäftsführer im Gesellschafts-, Steuerund Sozialversicherungsrecht
Der GmbH-Geschäftsführer im Gesellschafts-, Steuerund Sozialversicherungsrecht Von Dr. jur. Gerhard Brandmüller Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuer- und Sozialrecht Vereidigter Buchprüfer 11. Auflage Stollfuß
MehrSatzung der Schießleistungsgruppe Schweinfurt im Bund der Militär- und Polizeischützen Paderborn E. V. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung der Schießleistungsgruppe Schweinfurt im Bund der Militär- und Polizeischützen Paderborn E. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schießleistungsgruppe ( im folgenden SLG) Schweinfurt
MehrSatzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6
Satzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6 Satzung des Vereins Villa Wir e.v. Gültig ab 19.05.2015 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Villa Wir e.v. (2) Er hat seinen
MehrSatzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz
Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Freunde GS Klenze 48 e. V. Nach Eintragung im Vereinsregister
Mehr4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung
SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz
MehrUmsatzsteuer in der Touristik
Umsatzsteuer in der Touristik mit Freizeitwirtschaft und Business Travel Von Cyrilla Wolf Dipl.-Betriebswirtin (FH) Steuerberaterin 3. völlig neu bearbeitete Auflage 1. Auflage 2010 2. Auflage 2012 3.
Mehr