Innovationsschauplatz LED in Kommunen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Innovationsschauplatz LED in Kommunen"

Transkript

1 Innovationsschauplatz LED in Kommunen Rechtssichere Ausschreibung LED in Kommunen: Vergaberecht und praktische Umsetzung Rechtsanwalt Dr. Hans von Gehlen

2 Seite 2 Übersicht Gründe für die LED-Beschaffung Beschaffungsvorlauf Ausschreibungspflicht Feststellung und Strukturierung des Vergabeverfahrens Inhalt der Vergabeunterlagen Angebotsprüfung und wertung

3 Seite 3 Gründe für die LED-Beschaffung Bevorstehender Verlust der CE-Kennzeichnung von Quecksilberdampf-Hochdrucklampen nach den VO der EU-Kommission Nr. 245/2009 und Nr. 347/2010 Erreichung des technischen Standards entsprechend der DIN EN Kostenminderung durch Energieeinsparung Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU (Aktuell: Förderung der Innen- und Hallenbeleuchtung nur noch für LED- Technik in Verbindung mit einer Steuer- und Regelungstechnik) Schlechter Zustand der aktuell verwendeten Leuchten Zukünftig steigende Energiekosten

4 Gründe für die LED-Beschaffung: Rechtsquellen und darauf basierende Leuchtmittel-VO s Seite 4 EuP[Energy-Using-Products]-RL (Ökodesign-RL): RL 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energie-betriebener Produkte ( ) Ziel: Senkung des Stromverbrauchs und der damit verbundenen Emissionen VO der Europäischen Kommission Nr. 245/2009: Bestimmung der Bemessungswerte für Lampen auf Grundlage der Ökodesign-Richtlinie ErP[Energy-Related-Products]-RL: RL 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte VO der Europäischen Kommission Nr. 347/2010: Änderung der VO 245/2009 in Bezug auf die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung diverser Lampen, Leuchten und Vorschaltgeräte

5 Gründe für die LED-Beschaffung: Anforderungen an die Eigenschaften von Leuchtmitteln Seite 5 Leuchtmittel müssen die Festlegungen der Leuchtmittel - VO s Nr. 245/2009 und Nr. 347/2010 erfüllen, damit sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Waren, die vertrieben werden dürfen, erhalten das EG-Konformitätskennzeichen CE. Die Umsetzung der VO s sind zeitlich gestaffelt: Vorgaben für Lichtausbeute und Lampeneigenschaften werden nach und nach strenger. Ab April 2015 werden Quecksilberdampf-Hochdrucklampen die Anforderungen nicht mehr erfüllen. Diese Lampen werden in der öffentlichen Beleuchtung aktuell noch oft eingesetzt. Die Anforderungen an Natriumdampf-Hochdrucklampen werden verschärft werden, so dass leistungsschwächere Lampen die Anforderungen nicht mehr erfüllen. Ab April 2017 werden Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät die Anforderungen nicht mehr erfüllen. Die Anforderungen für Halogenmetalldampflampen werden erhöht werden. Mit der LED-Technik ist die Beleuchtung von Verkehrswegen mit CE- Klassen ohne weiteres möglich.

6 Seite 6 Beschaffungsvorlauf Ermittlung des Bedarfs und des Budgets (Bedarfsanalyse) Ist-Analyse, technische Alternativen, ggf. benötigte Funktionen Nachweis der Wirtschaftlichkeit Ggf. bedarf es einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (mehrstufig) mit einem einzelwirtschaftlichen Wirtschaftsvergleich zwischen Beschaffung einerseits und Durchführung des Projekts als ÖPP, auch in den folgenden Lebenszyklusphasen (PSC) Ermittlung der auszuschreibenden Leistung Projektorganisation Ständige Dokumentation des Verfahrens Sicherstellung der Finanzierung und ggf. der Förderungsmittel

7 Beschaffungsvorlauf: Denkbare Leistungsvarianten Seite 7 Nach 8 I VOL/A EG ist die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, so dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und dass miteinander vergleichbare Angebote zu erwarten sind (Leistungsbeschreibung). Denkbar ist die Ausschreibung / Kombination folgender Leistungen: Lieferung Lieferung und Montage (ggf. inclusive Instandhaltung) Lieferung, Montage und Betriebsführung Lieferung, Montage, Betriebsführung, Erneuerungsinvestitionen Lieferung, Montage, Betriebsführung, Erneuerungsinvestitionen mit Vorfinanzierung

8 Beschaffungsvorlauf: Haushaltsrecht und Ausschreibungsreife bei ÖPP s Seite 8 7 II BHO (Wirtschaftlichkeit u. Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung) Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Dabei ist auch die mit den Maßnahmen verbundene Risikoverteilung zu berücksichtigen. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen konventioneller Vergabe und ÖPP-Vergabe (PSC Public Sector Comparator) wird vielmehr deshalb erforderlich, wenn die öffentliche Hand im Rahmen eines ÖPP-Modells eine Finanzierung in Anspruch nehmen will. Diese ist teurer als ein Kommunalkredit und deshalb müssen die Vorteile des Vorgehens über ein ÖPP diesen Kostennachteil überwiegen, damit diese Beschaffungsvariante ergriffen werden darf. Ist die LED-Beleuchtungsbeschaffung als ÖPP-Modell mit einer Finanzierung durch den Privaten verbunden, so darf die ÖPP-Lösung auch bei Zuschlagserteilung wirtschaftlich jedenfalls nicht ungünstiger sein als die Eigenlösung.

9 Seite 9 Ausschreibungspflicht Wenn ein öffentlicher Auftraggeber i.s.d. 98 GWB Gebietskörperschaften sind öffentliche Auftraggeber gemäß 98 Nr. 1 GWB. Von öffentlichen Auftraggebern gemäß 98 Nr. 1 GWB beherrschte Stadtwerkegesellschaften sind idr öffentliche Auftraggeber gem. 98 Nr. 2 GWB. einen öffentlichen Auftrag i.s.d. 99 GWB, Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen die Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben. Dies ist bei LED-Beschaffungen regelmäßig der Fall. dessen Auftragswert die gemeinschaftsrechtlich vorgegebenen Schwellenwerte erreicht oder überschreitet ( 100 I GWB), vergeben will und dabei kein Ausnahmetatbestand des 100 Abs. 2 GWB erfüllt ist.

10 Schwellenwerte - Seit dem gelten für europaweite Ausschreibungen neue Schwellenwerte (Verordnung (EU) Nr. 1336/2013 der Kommission vom ). - Durch die 7. VO zur Änderung der VO über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom (BGBl I S. 3854) wurden die jeweils geltenden Schwellenwerte durch eine dynamische Verweisung auf die entsprechenden Regelungen in der EU- Vergaberichtlinie bestimmt Euro (Vorher: Euro) Bauaufträge Euro (Vorher: Euro) Euro (Vorher: Euro) Euro (Vorher: Euro) Liefer- und Dienstleistungsaufträge Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder im Verkehrsbereich Seite 10

11 Überblick über die Verfahrensarten Offene Verfahren sind Verfahren, in denen eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden ( 101 Abs. 2 GWB). Das Nichtoffene Verfahren wird in 101 Abs. 3 GWB definiert als ein Verfahren, in dem öffentlich zur Teilnahme aufgefordert wird und aus dem Bewerberkreis eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Verhandlungsverfahren sind nach 101 Abs. 5 GWB Verfahren, bei denen sich der AG mit/ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb an Unternehmen wendet, um mit einem oder mehreren von ihnen über Auftragsbedingungen zu verhandeln. Wettbewerblicher Dialog ist nach 101 Abs. 4 GWB ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge durch staatliche Auftraggeber. OBERSCHWELLENBEREICH UNTERSCHWELLENBEREICH Bei Öffentlichen Ausschreibungen werden Leistungen nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Anzahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben Bei Beschränkter Ausschreibung werden Leistungen nach Aufforderung einer beschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben. Bei Freihändiger Vergabe werden Leistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben. Seite 11

12 Seite 12 Verfahrensarten 3 I VOL/A EG (Vorrang des offenen Verfahrens: Die Vergabe von Aufträgen erfolgt im offenen Verfahren. In begründeten Ausnahmefällen ist ein nicht offenes Verfahren, ein Verhandlungsverfahren oder ein wettbewerblicher Dialog zulässig. Vorrang des offenen Verfahrens / der öffentlichen Ausschreibung: Eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen wird öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert (Regelfall, auch im LED-Bereich) Nicht-offenes Verfahren / beschränkte Ausschreibung: Eine beschränkte Anzahl von Unternehmen wird zur Angebotsabgabe aufgefordert (idr im LED-Bereich nicht einschlägig) Verhandlungsverfahren / Freihändige Vergabe Der Auftraggeber wendet sich mit oder ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb an Unternehmen, um die Auftragsbedingungen zu verhandeln (idr im LED-Bereich nicht einschlägig, Ausnahme: vertragliche Spezifikationen sind nicht hinreichend genau festlegbar, z. B. denkbar bei Beleuchtungsoder Energiesparkonzepten)

13 Ablaufschema für das offene Verfahren Angebotserstellung Bieteranfragen inkl. Antworten ggf. Teststellung mit Auswertung durch AG Veröffentlichung der EU- Bekanntmachung durch AG Eingang der Angebote 52 bis 15 Tage ca. 4 Wochen ca. 5 Wochen 10 / 15 Tage Max. 48 Tage Zuschlag - Klärung vergaberechtl. Vorfragen (Vergabeart etc.) Eignungsprüfung und Auswertung der Angebote 101a GWB- Mitteilung Ex-Post- Bekanntmachung - Erstellung der EU- Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen Hinweis: Ca.-Angaben beziehen sich auf Erfahrungswerte und nicht auf gesetzliche Vorgaben. Vergabestelle Bewerber/Bieter Seite 13

14 Ablaufschema für die öffentliche Ausschreibung Angebotserstellung Veröffentlichung der Bekanntmachung durch AG Eingang der Angebote Zuschlag - Klärung vergaberechtl. Vorfragen (Vergabeart etc.) - Erstellung der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen Eignungsprüfung und Auswertung der Angebote Vergabestelle Bewerber/ Bieter Seite 14

15 Seite 15 Die Vergabeunterlagen bestehen gemäß 9 I VOL/A EG aus dem Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe) der Beschreibung der Durchführung des Verfahrens (Bewerbungsbedingungen), einschließlich der Angabe der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung, sofern nicht in der Bekanntmachung bereits genannt und den Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen). Eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung und Technische Anforderungen für Lieferung und Montage Beleuchtungsvertrag Ggf. Leistungsverzeichnis für den Betrieb Ggf. Plan für Erneuerungen und Leistungsverzeichnisse für Neubau/Umbau/Rückbau/Änderung

16 Seite 16 Vertiefung Leistungsbeschreibung: 8 VII VOL/A EG setzt Art. 23 Abs. 8 VKRL nahezu wortgleich um: - Soweit es nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist, darf in technischen Spezifikationen nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen, einen bestimmten Ursprung oder eine bestimmte Produktion verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden. Solche Verweise sind jedoch ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftragsgegenstand ( ) nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann; solche Verweise sind mit dem Zusatz oder gleichwertig zu versehen.

17 Produktneutralitätsgrundsatz und Ausnahmen - Oberschwellenbereich In technischen Spezifikationen darf nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft, etc. verwiesen werden. Ausnahmen 1. Es werden durch den Verweis keine bestimmten Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen. 2. Der Verweis ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt. 3. Der Auftragsgegenstand kann nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden. Zusatz oder gleichwertig zwingend Seite 17

18 Inhalt der Vergabeunterlagen: Produktneutrale Ausschreibung Seite 18 Die Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung (z. B. 8 VOL/A) führt dazu, dass im Regelfall nicht konkrete Produkte eines Herstellers ausgeschrieben werden dürfen, sondern technische Anforderungen zu formulieren sind. Es ist nicht gestattet, unter mehreren technologischen Möglichkeiten nur eine konkrete zu untersuchen und in der Leistungsbeschreibung vorzugeben. Der Auftraggeber hat sich einen Marktüberblick zu verschaffen und ggf. zu begründen, warum keine andere als die von ihm gewählte Lösung in Betracht kommt. Es ist im Ausnahmefall möglich, den Beschaffungsbedarf auf eine bestimmte technische Konzeption festzulegen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist, nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorhanden sind und andere Wirtschaftsteilnehmer durch die Festlegung nicht diskriminiert werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v VII Verg 16/12).

19 Seite 19 Inhalt der Vergabeunterlagen: Energieeffizienz Energieeffizienzkriterien können bei der Erstellung der Vergabeunterlagen vor allem an den folgenden Stellen einfließen: Leistungsbeschreibung / Technische Anforderungen Formulierung der technischen und energetischen Anforderungen Bei Dienstleistungen: Verweis auf 4 Abs. 6 Nr. 1 VgV (konkrete Angaben zum Energieverbrauch, es sei denn, die auf dem Markt angebotenen Waren, technischen Geräte oder Ausführungen unterscheiden sich im zulässigen Energieverbrauch nur geringfügig) (Bei Bauleistungen gilt 6 Abs. 2 ff. VgV) Definition spezifischer Ausschluss- und Bewertungskriterien hinsichtlich Energieeffizienz des Auftragsgegenstands Entwicklung eines Kriterienkatalogs mit Gewichtungs- und Bewertungsmatrix Bewertungsbedingungen für die Vergabe (einschließlich der Bewertung und Gewichtung der Zuschlagskriterien)

20 Eignungsprüfung 97 Abs. 4 GWB, 2 I VOL/A EG: Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige (sowie gesetzestreue, 97 Abs. 4 GWB) und zuverlässige Unternehmen vergeben. Eignungsprüfung Eignungskriterien sind: Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue der Bieter Die Festlegung der Eignungsnachweise liegt im Ermessen des Auftraggebers, Nachweise müssen aber durch den Auftrag gerechtfertigt sein Eignungsnachweise sind vorrangig durch Eigenerklärungen zu erbringen, 6 III 2 VOL/A Seite 20

21 Seite 21 Ausgewählte Fragen der Eignungsprüfung Maßgeblicher Zeitpunkt: Sachliche und personelle Ressourcen müssen erst zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung vollständig vorliegen (OLG Düsseldorf v VII-Verg 52/12) Kein Ausschluss eines Bieters, wenn die vorzulegenden Eignungsnachweise nicht in einer abschließenden Liste gemäß 9 EG IV VOL/A aufgeführt sind (OLG Düsseldorf v VII-Verg 8/12) Selbstbindung des AG an die einmal vorgenommene Eignungsprüfung; Ausnahme: neue Tatsachen (OLG Jena v Verg 3/13) Begrenzung der Anzahl der Referenzen ist unzulässig (OLG Düsseldorf v , VII-Verg 108/11)

22 Seite 22 Zuschlag und Zuschlagskriterien Das Wirtschaftlichkeitsgebot, 97 V GWB Maßgeblich ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis Angebotspreis als notwendiges Kriterium (darf nicht marginalisiert werden) Angebotspreis als alleiniges Zuschlagskriterium? OLG Düsseldorf v Verg 66/08: Ja, soweit andere Kriterien nicht geeignet oder erforderlich erscheinen OLG Frankfurt v Verg 4/12: Grundsätzlich zulässig OLG Düsseldorf v Verg 22/13: Bei funktionaler oder teilfunktionaler Ausschreibung unzulässig BGH v X ZB 15/13: Keine Wertung von Nebenangeboten, wenn Preis das alleinige Zuschlagskriterium

23 Seite 23 Zuschlag und Zuschlagskriterien Grundsätze für die Festlegung der Zuschlagskriterien Kriterienkataloge der Vergabe- u. Vertragsordnungen als Ausgangspunkt Bezug zum Auftragsgegenstand und -zweck Grundsätzlich: Kein Mehr an Eignung Bestimmtheit der Kriterien (Vermeidung willkürlicher Bewertungen) Bekanntgabe der Zuschlagskriterien Zuschlagskriterien + deren Gewichtung sind in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen bekannt zu geben ( 9 EG I b VOL/A) Außerdem: sämtliche im Vorhinein aufgestellte Unterkriterien, Gewichtungen und Bewertungsmaßstäbe (OLG Düsseldorf v Verg 77/04) Geringe Spielräume für nachträgliche Konkretisierung von Zuschlagskriterien (siehe EuGH v C-532/06 Lianakis ) Keine Intransparenz infolge Offenlassen konkreter Unterkriterien und Bewertungsmaßstäben (OLG Düsseldorf v Verg 20/13)

24 Seite 24 Zuschlag und Zuschlagskriterien Kriterien zur Bewertung bzw. Feststellung der Wirtschaftlichkeit der Angebote bei LED-Leuchten Preis Energieeffizienz Produktqualität und lichttechnische Eigenschaften (Lichtqualität, Beleuchtungslevel, zukünftige Verfügbarkeit) Energiemanagement (Meß- und Zählkonzept) Wartungs- und Entstörungskonzept Ästhetik der Leuchten Bei Dienstleistungen: Verweis auf 4 Abs. 6 Nr. 2 VgV (Eine Analyse minimierter Lebenszykluskosten oder die Ergebnisse einer vergleichbaren Methode zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit) (Bei Bauleistungen gilt 6 Abs. 2 ff. VgV)

25 Seite 25 Zuschlag und Zuschlagskriterien Ausblick auf die neuen Vergaberichtlinien Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot auf der Grundlage des Preises oder der günstigsten Kosten (insb. Lebenszykluskosten) oder des besten Preis-Leistungs- Verhältnisses (Art. 67 II AVR) Vorgegebene Budgetobergrenze zukünftig ausdrücklich zulässig (Art. 67 II UA 2 AVR) Erweiterung des Kriterienkataloges um qualitative, umweltbezogene und soziale Aspekte (Art. 67 II lit. a AVR) Organisation, Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals als Zuschlagskriterium (Art. 67 II lit. b AVR)

26 Seite 26

27 Seite 27 Kontakt Dr. Hans von Gehlen Rechtsanwalt / Partner BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Westhafenplatz 1 / Westhafentower Frankfurt am Main Tel.: Fax: mailto:hans.vongehlen@bblaw.com

Ausschreibung Programmierung einer Software zur digitalen Schülerbeteiligung für politik-digital e.v.

Ausschreibung Programmierung einer Software zur digitalen Schülerbeteiligung für politik-digital e.v. Bekanntmachung Berlin, 15.01.2015 Ausschreibung für einen Dienstleistungsauftrag Beschränkte Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, Stelle zur

Mehr

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge IHK Düsseldorf, 20.04.2012 Rechtsanwalt Dr. Hendrik Röwekamp Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf Kapellmann und Partner

Mehr

Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl

Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl 1 Gliederung Rechtliche Grundlagen Persönlicher Geltungsbereich Sachlicher Geltungsbereich Verfahrensarten Ablauf des Vergabeverfahrens

Mehr

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:

Mehr

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle (VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle Datum Vergabenummer Information/ Absage nach 101a GWB Maßnahme Leistung Angebot vom Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informieren

Mehr

D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung

D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung DTAD.de - Deutscher Auftragsdienst ID: 5406032, D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung Seite: 1 D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung Art des Dokumentes: Ausschreibung Frist:

Mehr

Vergabekammer Sachsen

Vergabekammer Sachsen Kommentar zum Seite 1 Urteil der Vergabekammer Sachsen Beschluss vom 18.06.2009 1 Problem/Sachverhalt [.. 1..] Die Vergabestelle (VSt) schreibt Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz im Offenen Verfahren

Mehr

L 2110 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - VOL)

L 2110 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - VOL) Vergabestelle Datum der Versendung Maßnahmenummer Vergabenummer Vergabeart Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren nach öffentl. Vergabebek. Verhandlungsverfahren

Mehr

3. SLAC 10.12.2008. Vergaberecht. Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater

3. SLAC 10.12.2008. Vergaberecht. Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater 3. SLAC 10.12.2008 Vergaberecht Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater Grundlagen (1) Fall: Die Kommune A beabsichtigt, die IT-Infrastruktur neu zu ordnen. Fragen: Welche Regeln sind zu beachten?

Mehr

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Inhaltsverzeichnis: 1. Öffentliches Auftragswesen...2 2. Rechtliche Grundlagen...2 3. Vergabearten...2 4. Schwellenwerte...3 5. Wahl der Vergabeart...4 6. Öffentliche

Mehr

Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/11 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:46235-2014:text:de:html Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude Ausschreibungsbestimmungen

Mehr

Aufforderung zur Angebotsabgabe

Aufforderung zur Angebotsabgabe Besitzgesellschaft Science Center GmbH vertreten durch die Wirtschaftsförderung Bremen GmbH Langenstraße 2-4 D-28195 Bremen An Ort: Datum: Tel:. 0421 96 00 212 Fax: 0421 96 00 8292 E-Mail: vergabe@wfb-bremen.de

Mehr

Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen

Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen DSK-Fachtagung Brandenburg am 09.11.2015 im Mercure Hotel Potsdam City Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht AnwaltMediator (DAA) Turgut Pencereci

Mehr

17. Dresdner Abwassertagung Preiskampf und Vergaberecht. Referent: Dr. Ludger Meuten Fachanwalt für Verwaltungsrecht

17. Dresdner Abwassertagung Preiskampf und Vergaberecht. Referent: Dr. Ludger Meuten Fachanwalt für Verwaltungsrecht 17. Dresdner Abwassertagung Preiskampf und Vergaberecht Referent: Dr. Ludger Meuten Fachanwalt für Verwaltungsrecht 18. März 2015 IHR ANSPRECHPARTNER DR. LUDGER MEUTEN Fachanwalt für Verwaltungsrecht FACHLICHE

Mehr

Roadshow Energieeffiziente Straßenbeleuchtung. Rechtliche Anforderungen bei Vergabe von Straßenbeleuchtung und Dienstleistungen

Roadshow Energieeffiziente Straßenbeleuchtung. Rechtliche Anforderungen bei Vergabe von Straßenbeleuchtung und Dienstleistungen Roadshow Energieeffiziente Straßenbeleuchtung Rechtliche Anforderungen bei Vergabe von Straßenbeleuchtung und Dienstleistungen Oldenburg, 19.11.2014 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991.

Mehr

Leitfaden zur Angebotserstellung

Leitfaden zur Angebotserstellung Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Erläuterungen...2 1.1 Einführung...2 1.2 Form des Angebots...2 1.3 Nebenangebote...3 1.4 Übersendung des Angebots...3 1.5 Zustelladressen...3 1.6 Angebotserstellungskosten...4

Mehr

Deutschland-Plön: Reinigung von Schulen 2013/S 168-291911. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Plön: Reinigung von Schulen 2013/S 168-291911. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:291911-2013:text:de:html Deutschland-Plön: Reinigung von Schulen 2013/S 168-291911 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung NBank Engagement für Niedersachsen Matthias Kater Vergabeteam NBank Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung I. Grundlage der Verpflichtung II. Das Vergabeverfahren III. Häufige Fehler IV. Rechtsfolgen

Mehr

Nachhaltige Beschaffung

Nachhaltige Beschaffung Frank Rumpp Tel. 02843 171 408 Frank.Rumpp@Rheinberg.de Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung Abs. 1 neuer Leitsatz ÖAG sind verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen - Kriterien des Umweltschutzes

Mehr

Lieferauftrag - 182851-2013

Lieferauftrag - 182851-2013 Page 1 of 6 Lieferauftrag - 182851-2013 05/06/2013 S107 Mitgliedstaaten - Lieferauftrag - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren I.II.III.IV.VI. D-Göttingen: Parkuhren Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 6 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Stadt Schönebeck (Elbe) Markt 1 Zentrale Vergabestelle z. Hd. von Frau L. Müller

Mehr

Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren

Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Mit der Online-Umfrage sollen Informationen zur Nutzung der Möglichkeiten des 97 GWB durch Vergabestellen erhoben werden. Ziel ist es

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte?

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? 1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? In Deutschland wird das Öffentliche Auftragswesen oberhalb der EU-Schwellenwerte

Mehr

Vergabeverfahren Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2015 ; Angebotsschreiben

Vergabeverfahren Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2015 ; Angebotsschreiben Name und Anschrift des Bieters Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2015 Seite 1 von 5 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Frau

Mehr

b) Unterteilung in Lose (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden): Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.

b) Unterteilung in Lose (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden): Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen. Büromöbel Rahmenvertrag Dienstleistungsauftrag 1. Auftraggeber: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Charlotten-Carree Markgrafenstr. 62 10969

Mehr

Öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung von Papier für Laser- und Offset-Druck (VOL/A und VOL/B)

Öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung von Papier für Laser- und Offset-Druck (VOL/A und VOL/B) C:\Users\wimi\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\OLK9F81\Papier_ Internet.doc 1 Öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung von Papier für Laser- und Offset-Druck (VOL/A und VOL/B)

Mehr

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Vergabestelle 121 ZDF Datum 09.05.2014 Zweites Deutsches Fernsehen Vergabenummer ZDF-174-ÖA-11-029 ZDF-Straße 1 55127 Mainz Veröffentlichung einer Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Baumaßnahme

Mehr

KomFIT 2011 am 19. September 2011 Dr. Martin Schellenberg Rechtsanwalt, Partner

KomFIT 2011 am 19. September 2011 Dr. Martin Schellenberg Rechtsanwalt, Partner Aktuelle Entwicklungen im IT-Vergaberecht 5 Entscheidungen, die Sie kennen sollten KomFIT 2011 am 19. September 2011 Dr. Martin Schellenberg Rechtsanwalt, Partner Fall 1 Freiräume bei der Produktwahl OLG

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Lohnt sich der Aufwand?

Lohnt sich der Aufwand? Unternehmerdialog Stadt Groß-Umstadt 16. Juni 2015 Ö f f e ntliche Aufträge Lohnt sich der Aufwand? Auftraggeber Unternehmer Öffentliche Aufträge - Ziele ordentliche Ausführung vernünftige Kosten regionale

Mehr

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert.

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert. Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen im gesundheitlichen Verbraucherschutz 1 Vorwort Die in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche

Mehr

10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6

10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 Referent: Frank Richter it@m-bdw Berlin, 18.09.2014 Ein kleiner Rundflug über einige wesentliche Gründe aus juristischer Sicht, an denen IT-Projekte scheitern

Mehr

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ( 97 ff GWB) EU-weites Vergabeverfahren - Offene Ausschreibung über Dienstleistung Druck und Lieferung

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ( 97 ff GWB) EU-weites Vergabeverfahren - Offene Ausschreibung über Dienstleistung Druck und Lieferung IMPP Postfach 2528 55015 Mainz Aktenzeichen 01-2016 Durchwahl 06131/2813-310 Datum 06. Juni 2016 AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ( 97 ff GWB) EU-weites Vergabeverfahren - Offene Ausschreibung über

Mehr

Deutschland-Viersen: Telefonzentralen

Deutschland-Viersen: Telefonzentralen Ausschreibungsinformation ID: 11958712, -Viersen: Telefonzentralen Seite: 1 -Viersen: Telefonzentralen Art des Dokumentes: Ausschreibung Frist: 28062016 Vergabestelle / Unternehmen Name: Ort: PLZ: Land:

Mehr

Wettbewerbsfreie Vergabe von Schülerverkehren

Wettbewerbsfreie Vergabe von Schülerverkehren > 1 Wettbewerbsfreie Vergabe von Schülerverkehren Werkstattgespräch Schülerverkehre am Rechtsanwältin Daniela Klinger, BBG und Partner BBG und Partner Contrescarpe 75 A 28195 Bremen T +49 (0) 421.335410

Mehr

DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

DIN Deutsches Institut für Normung e. V. DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Charakterisierung der Größe und Geschwindigkeit des Volumendurchflusses und der Konzentration von Tropfen in Sprays (INS 1455) Ausschreibende Stelle: DIN Deutsches

Mehr

2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 4: Für Bauaufträge: 5 278 000

2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 4: Für Bauaufträge: 5 278 000 Schwellenwerte 2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 1: Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Trinkwasser- o. Energieversorgung oder Verkehr: 422 000 Nr. 2 Für bestimmte Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Mehr

Beschaffungsrichtlinie für die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein

Beschaffungsrichtlinie für die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Beschaffungsrichtlinie für die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein In Ausführung von 1 Abs. 2 und 6 des Finanzstatuts der IHK Mittlerer Niederrhein vom 05.07.2013 und auf der Grundlage der

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 7 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Salzlandkreis, Karlsplatz 37, Zentrale Vergabestelle, z. Hd. von Herr Nimmich,

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Abstimmung der in der Reihungskriterien-Verordnung genannten Kriterien für die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber auf die spezifischen Anforderungen für Bewerberinnen und

Mehr

Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00

Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00 Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00 Titel des Verfahrens: Verfahren: Aktenzeichen: 2013/280977 Angebotsfrist/ Ende der Anzeigefrist: Dienstleistung Kreditorenbuchhaltung Rechnungswesen Offenes

Mehr

Deutschland-Bayreuth: Personensonderbeförderung (Straße) 2014/S 076-131974. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Bayreuth: Personensonderbeförderung (Straße) 2014/S 076-131974. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:131974-2014:text:de:html Deutschland-Bayreuth: Personensonderbeförderung (Straße) 2014/S 076-131974 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren

Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 10. AKG Frühjahrstreffen 2012 Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 20.04.2012, Wittenberg RA Alexander Nette, LL.M. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 1 Inhaltsverzeichnis I. Grundsätze des

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Energieeffizienz bei Elektromotoren

Energieeffizienz bei Elektromotoren Energieeffizienz bei Elektromotoren Energieeffizienz bei Elektromotoren Konsequenzen aus der Durchführungsverordnung Nr. 640/2009 vom 22.Juli 2009 zur Richtlinie 2005/32/EG (EuP - Richtlinie) Energieeffizienz

Mehr

Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln

Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln für die Vergabe von Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL-BWB) Zentrales Vergabeamt der Stadt Köln Stand: 05/2012 Stand: 05/2012 VOL-BWB 1 von 5 Bewerbungsbedingungen

Mehr

Newsletter zum aktuellen Vergaberecht

Newsletter zum aktuellen Vergaberecht Auftragsberatungsstelle Sachsen e.v. Mügelner Str. 40, Haus G 01237 Dresden Telefon: 0351 2802-402 Telefax: 0351 2802-404 post@abstsachsen.de www.abstsachsen.de Newsletter zum aktuellen Vergaberecht Ausgabe

Mehr

4. FIT-ÖV - 01. Juli 2009 in Aachen Die sieben Todsünden im IT-Vergabeverfahren

4. FIT-ÖV - 01. Juli 2009 in Aachen Die sieben Todsünden im IT-Vergabeverfahren 1 4. FIT-ÖV - 01. Juli 2009 in Aachen Die sieben Todsünden im IT-Vergabeverfahren Rechtsanwalt Dr. Karsten Lisch, Osborne Clarke 2 Überblick Unzulässige Wahl des Verhandlungsverfahrens Produktbezogene

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 6 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Physikalisch-Technische Bundesanstalt Postfach 33 45, 38023 Braunschweig; Bundesallee

Mehr

Rechtsanwälte 04.05.2011 02.05.2011

Rechtsanwälte 04.05.2011 02.05.2011 > Direktv vergabe von Ve erträgen über SP PNV-Leistungen n Direktvergabe von Verträgen über SPNV- Leistungen Analyse der Möglichkeiten der Auftraggeber nach dem Beschluss des BGH vom 08.02.2011 Dr. Niels

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Enquete Soziale Dienstleistung soziale Vergabe? NPO im Öffentlichen Wettbewerb Die Gestaltung einer Ausschreibungsunterlage aus juristischer Sicht

Enquete Soziale Dienstleistung soziale Vergabe? NPO im Öffentlichen Wettbewerb Die Gestaltung einer Ausschreibungsunterlage aus juristischer Sicht Mag. Florian Schönthal-Guttmann Unternehmensberatung Enquete Soziale Dienstleistung soziale Vergabe? NPO im Öffentlichen Wettbewerb Die Gestaltung einer Ausschreibungsunterlage aus juristischer Sicht 1.

Mehr

Bekanntmachung vergebener Aufträge Richtlinie 2004/18/EG. Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber. I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Bekanntmachung vergebener Aufträge Richtlinie 2004/18/EG. Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber. I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Europäische Union Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, 2985 Luxembourg, Luxemburg Fax: +352 29 29 42 670 E-Mail: ojs@publications.europa.eu Infos und Online-Formulare:

Mehr

Energie-Contracting in Zeiten knapper Kassen

Energie-Contracting in Zeiten knapper Kassen Rechtsanwalt Dr. Andreas Klemm Energie-Contracting in Zeiten knapper Kassen Symposium des Kommunal-Verlages am 10. März 2011 im Stadtmuseum Siegburg Siegburg, 10.03.2011 Dr. Andreas Klemm 1 Gliederung

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Amtsblatt FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nr. 3 / Ausgabe vom..2015

Amtsblatt FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nr. 3 / Ausgabe vom..2015 Amtsblatt FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nr. 3 / Ausgabe vom..2015 Herausgeber: Stadtverwaltung Worms, Bereich 1, Abt. 1.02 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,,, Tel.: (06241) 853-1202, Fax: (06241) 853-1299,

Mehr

D-Ahaus: Reinigung von Schulen 2013/S 034-054241. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

D-Ahaus: Reinigung von Schulen 2013/S 034-054241. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:54241-2013:text:de:html D-Ahaus: Reinigung von Schulen 2013/S 034-054241 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 2/2000 Az. 600.512

GPA-Mitteilung Bau 2/2000 Az. 600.512 GPA-Mitteilung Bau 2/2000 Az. 600.512 01.07.2000 Freihändiges Suchverfahren bei Vergabe von HOAI-Leistungen Nach 2 der Vergabeverordnung i.d.f. vom 29.09.1997 (BGBl. I S. 2384) sind die kommunalen Auftraggeber

Mehr

Cottbus, 27. Mai 2013

Cottbus, 27. Mai 2013 Rechtsgrundlagen der elektronischen Vergabe Cottbus, 27. Mai 2013 Rechtsanwältin Anja Theurer Geschäftsführerin Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. 1 Grundsätze e-vergabe Grundsätze der Informationsübermittlung

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag

BEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag Seite 1 von 7 BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,

Mehr

1.5 Eine Übertragung von Arbeiten aus diesem Vertrag an Dritte durch den Auftragnehmer bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

1.5 Eine Übertragung von Arbeiten aus diesem Vertrag an Dritte durch den Auftragnehmer bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Offenes Verfahren nach GWB/VgV Vergabenummer: BT-Ekoop-02/16 Lieferung / Leistung: Rahmenvereinbarung mit den Studentenwerken der Einkaufskooperation Bayern EKOOP zur Belieferung mit Teigwaren trocken

Mehr

Deutschland-München: Metallbauarbeiten 2016/S 023-036081. Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag

Deutschland-München: Metallbauarbeiten 2016/S 023-036081. Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag 1 / 6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:36081-2016:text:de:html Deutschland-München: Metallbauarbeiten 2016/S 023-036081 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag

Mehr

Hinweise zum Vergaberecht für Zuwendungsempfänger

Hinweise zum Vergaberecht für Zuwendungsempfänger BMI O4-11032/32#8 Stand: 14. August 2013 Hinweise zum Vergaberecht für Zuwendungsempfänger Einleitung: Diese Übersicht soll den Zuwendungsempfängern des BMI einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften

Mehr

Inhalt. - Beispiel: Wer transportiert die Pakete für das Land Berlin? - Kurzer Ausflug ins Vergaberecht: Wer muss wann europaweit ausschreiben?

Inhalt. - Beispiel: Wer transportiert die Pakete für das Land Berlin? - Kurzer Ausflug ins Vergaberecht: Wer muss wann europaweit ausschreiben? Inhalt - Beispiel: Wer transportiert die Pakete für das Land Berlin? - Kurzer Ausflug ins Vergaberecht: Wer muss wann europaweit ausschreiben? - Plattform ted.europa.eu - Beispiele: Kosten für eine neue

Mehr

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE Workshop 2 Öffentliche Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden Themenrelevanz

Mehr

Österreich-Wien: Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität 2014/S 089-155045

Österreich-Wien: Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität 2014/S 089-155045 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:155045-2014:text:de:html Österreich-Wien: Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung

Mehr

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber Europäische Union Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, 2985 Luxembourg, Luxemburg Fax: +352 29 29 42 670 E-Mail: ojs@publications.europa.eu Infos und Online-Formulare:

Mehr

Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen

Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Der Bewerber versichert, dass gem. 6 EG Abs. 4 VOL/A keine Gründe

Mehr

Freiberufliche Bodenkunde

Freiberufliche Bodenkunde Freiberufliche Bodenkunde 07.04.2011, Göttingen Dr. Mark von Wietersheim Geschäftsführer forum vergabe e.v. 1 Vergaberecht als Werkzeug zur ordnungsgemäßen Auftragsvergabe Vergabeverfahren folgen in vielen

Mehr

Offenes Verfahren nach VOL/A Abschnitt 2 Europaweite Ausschreibung - Lieferleistung

Offenes Verfahren nach VOL/A Abschnitt 2 Europaweite Ausschreibung - Lieferleistung Offenes Verfahren nach VOL/A Abschnitt 2 Europaweite Ausschreibung - Lieferleistung 1.1) Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Technisches Polizeiamt Sachsen-Anhalt August-Bebel-Damm 19 39126

Mehr

Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrale Vergabestelle

Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrale Vergabestelle Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrale Vergabestelle Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken -, Zentrale Vergabestelle, 90336 Nürnberg Name Frau Wolff Telefon 0911/928-2218 An alle

Mehr

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)

Mehr

Vortrag zur Regelung des 127 SGB V Untertitel

Vortrag zur Regelung des 127 SGB V Untertitel Kundentage Vortrag zur Regelung des 127 SGB V Untertitel Rechtsanwalt Thomas J. Diekmann Überblick Akzeptanz der Internetplattformen Raum für die Suche nach einem günstigeren Angebot trotz Festbetrag?

Mehr

Hinweise zur Anwendung der Bewertungsmatrix für Ausschreibungen von LED-Straßenleuchtpunkten

Hinweise zur Anwendung der Bewertungsmatrix für Ausschreibungen von LED-Straßenleuchtpunkten Hinweise zur Anwendung der Bewertungsmatrix für Ausschreibungen von LED-Straßenleuchtpunkten Die LED-Technologie stellt eine vergleichsweise junge Technologie dar und verfügt aktuell über ein sehr dynamisches

Mehr

MKRGramm. Vergaberecht. Betriebliche Altersvorsorge kommunaler Mitarbeiter unterliegt dem Vergaberecht

MKRGramm. Vergaberecht. Betriebliche Altersvorsorge kommunaler Mitarbeiter unterliegt dem Vergaberecht MKRGramm Vergaberecht Betriebliche Altersvorsorge kommunaler Mitarbeiter unterliegt dem Vergaberecht Kommunen und kommunale Betriebe müssen ihre Verträge mit Versicherungsunternehmen über die betriebliche

Mehr

BEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE

BEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE EUROPÄISCHE UNION Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2 rue Mercier L-2985 Luxemburg (352) 29 29 42 670 mp-ojs@opoce.cec.eu.int Infos & Online-Formulare: http://simap.eu.int

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

Deutschland-Delmenhorst: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 2016/S 093-166170. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Delmenhorst: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 2016/S 093-166170. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1 / 6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:166170-2016:text:de:html Deutschland-Delmenhorst: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 2016/S 093-166170 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Entwurf Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen vom..

Entwurf Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen vom.. - 3 - Entwurf Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen vom.. Nach Artikel 86 des Grundgesetzes werden folgende Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Mehr

Neue kommunale Beleuchtung 2011. Vergaberecht und nachhaltige Beschaffung

Neue kommunale Beleuchtung 2011. Vergaberecht und nachhaltige Beschaffung Neue kommunale Beleuchtung 2011 Vergaberecht und nachhaltige Beschaffung Neue kommunale Beleuchtung 2011 Vergaberecht und nachhaltige Beschaffung präsentiert von RA Mag. Gabriele Kondert Rechtsanwälte

Mehr

Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen)

Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Auftragswert bis 100.000 Euro je Los: Freihändige Vergabe! Auftragswert bis 250.000 Euro je Los: Beschränkte

Mehr

Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn

Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn Anhang A Vordruck für einen Teilnahmeantrag - Briefbogen mit

Mehr

D-Berlin: Fotokopierpapier 2012/S 95-157123. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

D-Berlin: Fotokopierpapier 2012/S 95-157123. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/7 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:157123-2012:text:de:html D-Berlin: Fotokopierpapier 2012/S 95-157123 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Vertrag -Tragwerksplanung-

Vertrag -Tragwerksplanung- Vertrag -Tragwerksplanung- RifT-Muster L213 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5»

Mehr

Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:61194-2016:text:de:html

Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:61194-2016:text:de:html 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:61194-2016:text:de:html Deutschland-Ingelheim: Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der

Mehr

Band 58 VOB. Teile A und B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV) Herausgegeben von

Band 58 VOB. Teile A und B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV) Herausgegeben von Band 58 VOB Teile A und B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV) Herausgegeben von Prof. Dr. Klaus D. Kapellmann Rechtsanwalt in Mönchengladbach Prof. Dr. Burkhard Messerschmidt

Mehr

Hinweise und Ausfüllhilfe zur Belegführung

Hinweise und Ausfüllhilfe zur Belegführung Hinweise und Ausfüllhilfe zur Stand Dezember 2014 Erläuterung Zuwendungsvertrag Was gibt den Rahmen für die Durchführung der Maßnahme vor? Förderrichtlinie Kultur macht stark Vertrag und Nebenbestimmungen

Mehr

Wesentliche Änderungen im HVA L-StB, Ausgabe März 2011

Wesentliche Änderungen im HVA L-StB, Ausgabe März 2011 Wesentliche Änderungen im HVA L-StB, Ausgabe März 2011 Allgemeines, redaktionelle Änderungen (1) Die Struktur des neuen HVA L-StB hat sich nicht verändert. Wie bisher besteht das HVA L-StB aus fünf Teilen,

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Grundlagen des Konzessionsmodells und des Ausschreibungsverfahrens für das Projekt Offshore Terminal Bremerhaven

Grundlagen des Konzessionsmodells und des Ausschreibungsverfahrens für das Projekt Offshore Terminal Bremerhaven Freie Hansestadt Bremen / bremenports GmbH & Co. KG Grundlagen des Konzessionsmodells und des Ausschreibungsverfahrens für das Projekt Offshore Terminal Bremerhaven Dr. Friedrich Ludwig Hausmann Bremerhaven,

Mehr

Nachhaltiges Wirtschaften der öffentlichen Hand: Ökologische, soziale und ökonomische Auftragsvergabe in Bremen

Nachhaltiges Wirtschaften der öffentlichen Hand: Ökologische, soziale und ökonomische Auftragsvergabe in Bremen Nachhaltiges Wirtschaften der öffentlichen Hand: Ökologische, soziale und ökonomische Auftragsvergabe in Bremen Dr. Kirsten Wiese, Referentin bei der Senatorin für Finanzen, Bremen und Projektleiterin

Mehr