Grundlage und Zweck des Studienplans
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- Frank Reiner Schmid
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1 Fakultät Maschinenbau und Versorgungstechnik Studienplan für den Master-Studiengang Maschinenbau an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Nürnberg in der Fassung vom Grundlage und Zweck des Studienplans Der Studienplan des Masterstudienganges Maschinenbau an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandt Wissenschaften - Fachhochschule Nürnberg basiert auf der Studien- und üfungsordnung für diesen Studiengang (SPO M-MB) vom 0. April 011 und ergänzt diese hinsichtlich Regelungen und Angaben über: 1. den modularen Aufbau des Studiums,. die Aufteilung der Semesterwochenstunden und Leistungspunkte je Modul bzw. Teilmodul und Studiensemester,. die fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule und Teilmodule,. die allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule, 5. nähere Bestimmungen zur Anmeldung und Durchführung der Masterarbeit. Der Studienplan gilt für Studierende, die ihr Master-Studium mit dem WS 011/1 oder später beginnen. geänderte Fassung vom : Fakultätsratsbeschluss vom: überarbeitet am:, von: Tremmel Lütkebohle Lütkebohle Lütkebohle Lütkebohle Studienplan M MB Stand: Seite 1
2 Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Allgemeine Hinweise 1.1 Studienziel 1. Qualifikationsvoraussetzungen 1. Aufbau, Dauer und Abschluss des Studiums 1. Studienfortschritt 1.5 Besondere Bestimmungen zur Masterarbeit 1.6 üfungsgesamtnote 1.7 Modulhandbuch 5 5. bersicht über Module, Teilmodule, Vertiefungsrichtungen und üfungen. Module und üfungen nach Vertiefungsrichtungen 6.1 Vertiefungsrichtung Fahrzeugtechnik. Vertiefungsrichtung Konstruktion und Entwicklung 9 Studienplan M MB Stand: Seite
3 1. Allgemeine Hinweise 1.1 Studienziel Der konsekutive Masterstudiengang Maschinenbau hat eine Regelstudienzeit von drei Semestern. Ziel ist der Erwerb vertiefter Kenntnisse und Fähigkeiten in ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen, Methoden und technischen Systemen, die in Verbund mit Ergänzungen und Vertiefungen der fachspezifischen Ausbildung dazu befähigen, ingenieurwissenschaftliche Methoden zu entwickeln und unter industriellen Bedingungen selbstständig zielgerichtet einzusetzen. Neben betriebswirtschaftlichen Vertiefungen werden den Studierenden darüber hinaus wissenschaftliche Voraussetzungen und Fähigkeiten vermittelt, anspruchsvolle und komplee ojektleitungs- und Führungsaufgaben in Unternehmen des Maschinenbaus und verwandter Gebiete zu übernehmen. In ojektarbeiten und allgemeinwissenschaftlichen Fächern werden soziale und kommunikative Kompetenzen gefördert. Durch die Wahl einer Vertiefungsrichtung wird den Studierenden die Möglichkeit einer fachspezifischen Vertiefung auf wichtigen Arbeitsfeldern des Maschinenbaus geboten. 1. Qualifikationsvoraussetzungen In der Studien- und üfungsordnung für den Masterstudiengang Maschinenbau an der Ohm- Hochschule Nürnberg sind die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen in (Qualifikationsvoraussetzungen) festgelegt Qualifikationsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang sind demnach (zusammengefasst): (a) (b) der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiengangs Maschinenbau an der Ohm-Hochschule Nürnberg oder der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen gleichwertigen, mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassenden Hochschulstudiums oder ein gleichwertiger Abschluss. der Nachweis einer einschlägigen aistätigkeit von mindestens 0 Wochen. Es können hierbei nur aiszeiten anerkannt werden, die außerhalb der Hochschule abgeleistet wurden. Bei fehlendem Nachweis dieser Berufsprais ist ein entsprechendes aktikum innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums nachzuholen. Bewerber oder Bewerberinnen, die zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses für den Masterstudiengang noch keinen erfolgreichen Abschluss des Hochschulstudiums oder des gleichwertigen Abschlusses vorweisen können, aber bis auf Studienleistungen im Umfang von maimal 0 Leistungspunkten alle geforderten Studienleistungen erfolgreich erbracht haben, können unter der Auflage zum Studium immatrikuliert werden, dass sie innerhalb des ersten Semesters den erfolgreichen Abschluss des Hochschulstudiums oder des gleichwertigen Abschlusses nachweisen können. Studienplan M MB Stand: Seite
4 Ergibt sich bei Bewerbern oder Bewerberinnen, die in Studiengängen mit verwandter Fachrichtung 10 ECTS-Punkte erworben haben, dass spezielle erforderliche Vorkenntnisse fehlen, so können sie unter der Auflage der Ableistung zusätzlicher Module zugelassen werden. Bewerber und Bewerberinnen mit einem abgeschlossenem Hochschulstudium oder einem gleichwertigen Abschluss, für den weniger als 10 ECTS-Punkte, jedoch mindestens 10 ECTS- Punkte vergeben wurden, müssen für das Bestehen der Masterprüfung den Nachweis der fehlenden Leistungspunkte aus dem fachlich einschlägigen grundständigen Studienangebot der Ohm- Hochschule erbringen. Die üfungskommission legt in allen Fällen fest, welche Studien- und üfungsleistungen abgelegt werden müssen. Diese Studien- und üfungsleistungen sind bei jeweils maimal einer Wiederholungsmöglichkeit innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums erfolgreich abzuleisten. 1. Aufbau, Dauer und Abschluss des Studiums Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von Studiensemestern und gliedert sich in die beiden Vertiefungsrichtungen: Fahrzeugtechnik (F) Konstruktion und Entwicklung (K) Die Vertiefungsrichtung ist zu Beginn des ersten Fachsemesters zu wählen. Mit der im Abschlussprojekt erstellten Masterarbeit, führt das Studium dann zum akademischen Grad Master of Engineering (M.Eng.) Die Fakultät stellt sicher, dass eine begonnene Vertiefungsrichtung oder ein begonnenes Modul auch abgeschlossen werden kann. 1. Studienfortschritt Die für das Bestehen der Masterprüfung erforderlichen 90 Leistungspunkte sollen bis zum Ende des. Semesters erworben werden. Studierende, die am Ende des. Semesters diese Anforderungen nicht erfüllen, sind verpflichtet, die Fachstudienberatung aufzusuchen. berschreiten die Studierenden die Regelstudienzeit von Semestern um mehr als Semester, gilt die Masterprüfung als endgültig nicht bestanden. Die üfungskommission kann die Frist auf Antrag angemessen verlängern, wenn sie wegen nicht zu vertretender Gründe nicht eingehalten werden kann. Studienplan M MB Stand: Seite
5 1.5 Besondere Bestimmungen zur Masterarbeit Die Masterarbeit schließt das Studium ab. Sie ist eine vom Studierenden selbständig anzufertigende, wissenschaftliche Arbeit in Form eines anwendungsbezogenen Forschungs- und/oder Entwicklungsprojekts. Themen werden von den ofessoren der Fakultät ausgegeben; eine eterne Durchführung der Arbeit ist möglich. Voraussetzung für die Ausgabe der Masterarbeit sind 5 Leistungspunkte, davon mindestens 1 Leistungspunkte in den Fächern Nrn. 1 bis 5 gemäß Pkt.. Die üfungskommission kann aus besonderen Gründen im Einzelfall eine abweichende Regelung treffen. Wurde die Masterarbeit bis zu Beginn des. Semesters nicht ausgegeben, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind, kann das vorsitzende Mitglied der üfungskommission die Ausgabe der Masterarbeit veranlassen. Die Frist von der Anmeldung bis zur Abgabe der Masterarbeit darf sechs Monate nicht überschreiten. Die Ergebnisse der Masterarbeit sind in einem Kolloquium zu präsentieren, das in die Bewertung der Masterarbeit eingeht. 1.6 üfungsgesamtnote Die Masterprüfung ist bestanden, wenn 90 Leistungspunkte erbracht sind. Die üfungsgesamtnote wird als arithmetischer Mittelwert aus den mit den zugehörigen Leitungspunkten gewichteten Fachendnoten gebildet. Für die Gewichtung der Masterarbeit werden dabei die Leistungspunkte aus Masterarbeit und Masterseminar addiert. 1.7 Modulhandbuch Bestandteil des Studienplans ist das Modulhandbuch. Es enthält insbesondere Regelungen und Angaben über: 1. die Lernziele und Inhalte der einzelnen Module und Fächer,. die Art der Lehrveranstaltungen und Lehrformen,. die Festlegung der Unterrichtssprache für jedes Fach, soweit diese nicht Deutsch ist,. nähere Bestimmungen zu den Studien- und üfungsleistungen. Das Modulhandbuch ist als gesonderte Schrift erstellt und herausgegeben. Studienplan M MB Stand: Seite 5
6 . bersicht über Module, Teilmodule, Vertiefungsrichtungen und üfungen Nr. Modul / Teilmodul 1. Semester. Semester. Semester üfungen und Leistungsnachweise ZV min Art des LN, Ergänzende Regelungen NBM ) 1 Höhere Technische Mechanik Auswahl von vier Modulen Höhere Festigkeitslehre aus der Höhere Thermo- und Fluiddynamik Datenbanken und Rechnerkommunikation Gruppe 1-5 mit je 6 bzw. 5 Mathematische Methoden und numerische Simulation im Maschinenbau u./o. LN im Sem Maschinen- und anlagentechnische Anwendungen Vertiefungsgebiete aus Kolbenmaschinen Vertiefungsgebiete aus Werkzeugmaschinen Vertiefungsgebiete aus Turbomaschinen Auswahl von zwei Teilmodulen aus der Gruppe 6.1 bis 6. mit je bzw. Notenanteil je 1/ 7 Studienprojekt 6 6 PStA Unternehmensprozesse.1. Managementmethoden und Vertriebstechnik Integrierte oduktentwicklung 1/ 1/ 9 Kostenrechnung und Investitionsplanung 90 Fortsetzung nächste Seite Studienplan M MB Stand: Seite 6
7 Nr. Modul / Teilmodul 10 Module der Vertiefungsrichtungen - Fahrzeugtechnik - Konstruktion und Entwicklung Semester. Semester. Semester üfungen und Leistungsnachweise ZV min Art des LN Ergänzende Regelungen NBM ) Daten der Vertiefungsrichtungen in den nachfolgenden Tabellen u./o. LN im Sem Fachwissenschaftliches Wahlpflichtmodul 1) 1) 1 Allgemeinwissenschaftliches WahlPflichtmodul 1 Abschlussprojekt ) ) Masterarbeit Masterseminar mit ojektbesprechungen und Abschlusspräsentation TN, Kol Fahrzeugtechnik Konstruktion und Entwicklung Leistungspunkte (credit points) nach ECTS Semesterwochenstunde Seminaristischer Unterricht bung; aktikum schr ZV LN TN schriftlichen üfung, Dauer in Minuten Zulassungsvoraussetzung zur üfung studienbegleitender Leistungsnachweis Teilnahmenachweis Kol PStA StA NBM Kolloquium üfungsstudienarbeit Studienarbeit Notengewicht bei der Bildung der Modulnote 1) Die angebotenen Teilmodule und die zu erbringenden Leistungsnachweise zum Fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodul werden mit jedem Semester durch die Fakultät festgelegt und bekanntgegeben. Die üfungskommission kann auf Antrag auch entsprechende Teilmodule außerhalb des Fakultätsangebots zulassen. ) Die angebotenen Teilmodule und die zu erbringenden Leistungsnachweise zum Allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtmodul werden hochschulweit durch die Fakultät AW festgelegt und bekanntgegeben. Die üfungskommission kann auf Antrag auch entsprechende Teilmodule außerhalb des Fakultätsangebots zulassen. ) Die Modulnote wird aus den Teilnoten, gewichtet nach Anzahl der zugeordneten Leistungspunkte gebildet. Zum Bestehen eines Moduls muss jedes Teilmodul mit mindestens ausreichend bzw. mit Erfolg abgelegt sein. Studienplan M MB Stand: Seite 7
8 . Module und üfungen nach Vertiefungsrichtungen.1 Vertiefungsrichtung Fahrzeugtechnik 1. Semester. Semester. Semester üfungen und Leistungsnachweise Nr. Modul / Teilmodul F10.1 Fahrzeugkonstruktion 6 6 min ZV Art des LN Ergänzende Regelungen NBM ) u./o. LN im Sem. 1 F F10.1. Entwicklungsprozesse in der Fahrzeugtechnik Konstruktion Kol, PStA 1/ / F10. Eperimentelle Methoden in der Fahrzugtechnik F10. CAE-Methoden in der Fahrzeugtechnik 1 Kol, PStA Kol, PStA Gesamt Erläuterungen der Abkürzungen und Fußnoten auf Seite 7 Studienplan M MB Stand: Seite
9 . Vertiefungsrichtung Konstruktion und Entwicklung Nr. Modul / Teilmodul K10.1 ais der oduktentwicklung 1. Semester. Semester. Semester üfungen und Leistungsnachweise min ZV Art des LN Ergänzende Regelungen, NBM ) PStA, Kol u./o. LN im Sem. 1 K10. K10..1 K10.. Leichtbau Neue metallische Werkstoffe Leichtbau mit Faserverbundwerkstoffen 6 6 StA 1/ / me/oe K10. Mechatronische Systeme mit aktikum 90 StA me/oe Gesamt Erläuterungen der Abkürzungen und Fußnoten auf Seite 7 Studienplan M MB Stand: Seite 9
geänderte Fassung vom : Fakultätsratsbeschluss vom: überarbeitet am:, von: 01.04.2009 Tremmel 01.08.2009 Lütkebohle 23.04.2010 24.03.
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