S Sparkasse Münsterland Ost. SEPA-Umstellung im Unternehmen
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- Marta Bach
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1 S Sparkasse Münsterland Ost SEPA-Umstellung im Unternehmen
2 SEPA Einheitlicher Zahlungsverkehr Der Begriff SEPA steht für Single Euro Payments Area und damit für einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum, in dem nationale sowie internationale Zahlungen zu einheitlichen Bedingungen und mit gleichen Zahlungsinstrumenten abgewickelt werden. Neben den 27 EU-Staaten nehmen Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz an der SEPA teil. Die SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften werden zum 1. Februar 2014 alle derzeit genutzten nationalen Verfahren vollständig ablösen. Als Kunde der Sparkasse Münsterland Ost steht Ihnen die SEPA-Überweisung bereits seit Anfang 2008 und die SEPA-Lastschrift seit dem 1. November 2010 zur Verfügung. Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie Informationen zum SEPA-Zahlungsverkehr und Hinweise zu den Handlungsfeldern, die für Sie bei der Umstellung auf die SEPA- Überweisung bzw. die SEPA-Lastschrift wichtig sind. Bitte beachten Sie insbesondere die Checkliste zur SEPA-Umstellung, die Sie am Ende des Dokumentes finden. Unsere Fachberater für das ebanking unterstützen Sie gerne bei der Klärung offener Fragen zur SEPA-Umstellung. Sie erreichen uns während der üblichen Geschäftszeiten unter: Telefon: Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Informationen unter: Ihre Sparkasse Münsterland Ost 2
3 Inhalt 1. Änderung der Kontodaten 2. Die SEPA-Instrumente 3. Voraussetzungen für die SEPA-Lastschriften 4. Umstellung auf die SEPA-Lastschriften 5. Vorlauffristen beim Lastschrifteinzug 6. Rückgabefristen für Lastschriften 7. SEPA-Umstellung in Softwareprodukten / Formularen 8. Checkliste zur SEPA-Umstellung
4 Änderungen im Zahlungsverkehr durch die SEPA Die Ablösung der bisherigen Überweisungs- bzw. Lastschriftverfahren durch die neuen SEPA-Instrumente zum 1. Februar 2014 hat vielfältige Auswirkungen auf Prozessabläufe und Finanzgeschäfte Ihrer Firma. 1. Änderung der Kontodaten 1.1 IBAN ersetzt Kontonummer IBAN International Bank Account Number (internationale Kontonummer) Die IBAN gewährleistet eine eindeutige Zuordnung von Kontodaten im SEPA-Raum. Ihre maximale Länge liegt bei 34 Stellen. In Deutschland besteht die IBAN aus insgesamt 22 Stellen und setzt sich wie folgt zusammen: Beispiel für eine IBAN: DE B 2 Stellen für die Länderkennung DE B 2 Stellen für eine Prüfziffer zur Verifizierung der IBAN B 8 Stellen für die heutige Bankleitzahl B 10 Stellen für die heutige Kontonummer, ggf. mit führenden Nullen 1.2 BIC ersetzt Bankleitzahl BIC Business Identifier Code Die bisherige Bankleitzahl (BLZ) wird durch den BIC abgelöst. Mit dem BIC ist eine eindeutige Identifizierung eines Kreditinstitutes innerhalb der SEPA möglich. Der BIC ist identisch mit dem SWIFT-Code, der für Auslandsüberweisungen außerhalb der SEPA auch weiterhin Verwendung findet. Der BIC/SWIFT-Code der Sparkasse Münsterland Ost lautet: WELA DE D1 MST Derzeit benötigen Sie für jede Art der SEPA-Zahlung die IBAN und den BIC des Kontoinhabers. Ab dem 1. Februar 2014 ist für eine SEPA-Zahlung innerhalb Deutschlands lediglich die IBAN des Kontoinhabers erforderlich. Mit Wirkung vom 1. Februar 2016 entfällt der BIC dann für alle Zahlungen im gesamten SEPA-Raum. 2. Die SEPA-Instrumente 2.1 SEPA-Überweisung Bereits seit 2008 steht Ihnen die SEPA-Überweisung für Zahlungen an Empfänger im SEPA-Raum zur Verfügung. Die wichtigsten Merkmale der SEPA- Überweisung sind: B Beträge werden in voller Höhe gutgeschrieben B Währung ist immer Euro B Schneller Zahlungsverkehr B Auftraggeber und Zahlungsempfänger tragen die ggf. anfallenden Entgelte der jeweils eigenen Hausbank B Zahlungen über unterliegen der Meldepflicht nach Außenwirtschaftsverordnung Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Änderungen im Meldewesen der Deutschen Bundesbank, die ab dem 1. Juli 2013 Gültigkeit erlangen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter der kostenfreien Hotline der Deutschen Bundesbank oder im Internet unter: SEPA-Lastschrift Bei den SEPA-Lastschriften wird zwischen der SEPA-Basis-Lastschrift (vergleichbar mit der Einzugsermächtigung) und der SEPA-Firmen-Lastschrift (vergleichbar mit dem Abbuchungsauftrag) unterschieden. Dabei beinhalten die beiden Formen der SEPA-Lastschrift erweiterte Funktionen, wie z. B. ein von Ihnen vorgegebenes Belastungsdatum oder eine von Ihnen vorgegebene Verwendungszweckzeile, die im Falle einer Rücklastschrift unverändert an Sie zurückgegeben wird. Allerdings stellt die SEPA-Lastschrift auch mehr Anforderungen an Sie als Zahlungsempfänger. 4
5 3. Voraussetzungen für die SEPA-Lastschriften 3.1 Die Gläubiger-Identifikationsnummer Um SEPA-Lastschriften einziehen zu können, benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID), die Sie bei der Deutschen Bundesbank auf der folgenden Internetseite für Ihr Unternehmen beantragen können: In Deutschland besteht die Gläubiger-ID aus 18 Stellen. Beispiel: DE 01 ZZZ B 2 Stellen für die Länderkennung DE B 2 Stellen für die Prüfziffer B 3 Stellen für die Geschäftsbereichskennung Diese ist standardmäßig mit ZZZ belegt, kann aber durch Sie mit einem individuellen alphanumerischen Wert (bspw. zur Kennzeichnung von Abteilungen im Unternehmen) abgeändert werden. B 10 Stellen für ein nationales Identifikationsmerkmal 3.2 Neue Inkassovereinbarung Sobald Ihnen die Gläubiger-ID vorliegt, füllen Sie bitte auf unserer Internetseite das dort angezeigte Formular aus. Anhand Ihrer Angaben generieren wir für Sie die passende Inkassovereinbarung, die zum Einzug von SEPA- Lastschriften erforderlich ist. Bitte unterzeichnen Sie das ausgedruckte Formular rechtsverbindlich und reichen Sie es bei einer unserer Filialen ein. Ohne eine neue Inkassovereinbarung können Ihre zukünftigen SEPA-Lastschriften nicht fristgerecht verarbeitet werden. 3.3 Das SEPA-Lastschriftmandat Das SEPA-Lastschriftmandat ist gleichzusetzen mit der Einzugsermächtigung bzw. dem Abbuchungsauftrag und ist damit die rechtliche Grundlage für eine SEPA-Lastschrift zwischen Ihnen und dem Zahlungspflichtigen. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt Sie der Zahlungspflichtige zum Einzug einer fälligen Forderung per Lastschrift und weist gleichzeitig seine Hausbank an, die vorgelegte Lastschrift einzulösen. Ein Muster des Autorisierungstextes für eine SEPA-Basis- bzw. SEPA-Firmen- Lastschrift finden Sie auf der folgenden Seite. Das Mandat verfällt 36 Monate nach letztmaliger Nutzung, wenn kein weiterer Einzug erfolgt bzw. nach Widerruf durch den Zahlungspflichtigen. Nach dem letzten Einzug besteht eine Aufbewahrungspflicht für weitere 14 Monate. Neben der Möglichkeit, das Mandat im Original zu verwahren, haben Sie auch die Möglichkeit der optischen Archivierung. Pflichtangaben im Mandat Angaben zum Zahlungsempfänger: B Name und Adresse B Gläubiger-ID B Mandatsreferenz mit max. 35 Stellen (ist im Zusammenhang mit der Gläubiger-ID einmalig und individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen z. B. Kundennummer und kann auf dem Mandat nachgetragen werden) Es empfiehlt sich in der Mandatsreferenz neben der vorhandenen Kundennummer ein weiteres zusätzliches Kennzeichen zu integrieren. Dies kann z. B. durch die Kombination der Kundennummer mit einem Datum oder fortlaufenden Zähler erfolgen. Diese Erweiterung ist besonders bei Reklamationen von Vorteil, wenn seitens des Zahlungspflichtigen das Vorhandensein eines Mandates angezweifelt wird. Angaben zum Zahlungspflichtigen: B Name und Anschrift des Kontoinhabers B IBAN und ggf. BIC B Unterschrift und Unterschriftsdatum 5
6 3.4 Mustertexte zum SEPA-Lastschriftmandat Das Mandat sollte immer in der Sprache verfasst sein, die einer der Amtssprachen des SEPA-Raumes entspricht und die der Zahlungspflichtige beherrscht. Übersetzungen der offiziellen Mandatstexte finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Mustertext SEPA-Basis-Lastschrift Muster GmbH, Musterstr. 2, Musterstadt Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 01 ZZZ Mandatsreferenz: CB SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen Mustertext SEPA-Firmen-Lastschrift Muster GmbH, Musterstr. 2, Musterstadt Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 01 ZZZ Mandatsreferenz: CB SEPA-Firmen-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin berechtigt, mein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort D E IBAN Vorname und Name (Kontoinhaber) BIC Straße und Hausnummer Datum und Ort 6 Postleitzahl und Ort D E IBAN BIC Datum und Ort Unterschrift Unterschrift 3.5 Die Vorabankündigung (Pre-Notification) Die Bedingungen für die SEPA-Lastschriften sehen eine Information des Zahlungspflichtigen über den anstehenden Einzug vor. Die Vorabankündigung muss dem Zahlungspflichtigen spätestens 14 Tage vor dem Belastungsdatum vorliegen. Neben der Gläubiger-ID, der Mandatsreferenz und dem Belastungsdatum ist auch der genaue Betrag zu nennen, den Sie vom Konto des Zahlungspflichtigen einziehen werden. Bei gleichbleibenden Einzugsbeträgen ist auch die einmalige Information des Zahlungspflichtigen mit der folgenden Formulierung zulässig: Die Rate von 50 wird jeweils zum 1. Arbeitstag eines Quartals eingezogen. Sie können mit dem Zahlungspflichtigen für die Vorabankündigung auch eine kürzere Vorlaufzeit vereinbaren, die jedoch mindestens einen Tag betragen muss. Hierzu kann eine entsprechende Regelung über Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. über die Verträge mit Ihrem Endkunden erfolgen.
7 4. Umstellung auf die SEPA-Lastschriften 4.1 Umstellung von Einzugsermächtigungen in ein Mandat zur SEPA-Basis-Lastschrift Um den Aufwand für die SEPA-Umstellung für Sie als Zahlungsempfänger so gering wie möglich zu halten, können die Ihnen vorliegenden Einzugsermächtigungen in ein vollwertiges Mandat umgedeutet werden. Hierzu sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen: B Eine schriftliche Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen liegt Ihnen bereits vor B Sie haben eine Gläubiger-ID von der Deutschen Bundesbank erhalten B Eine individuelle Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat wurde durch Sie vergeben B Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz sind dem Zahlungspflichtigen schriftlich oder im Verwendungszweck des letzten Einzuges bekanntgegeben worden Bei einer umgedeuteten Einzugsermächtigung ist das Datum der Mandatserteilung gleich dem Datum der ersten SEPA-Lastschrift, die Sie vornehmen. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Einzugsermächtigungen, die Ihnen in Schriftform vorliegen, umgedeutet werden können. Wenn Ihnen die ursprüngliche Vereinbarung nicht mehr vorliegt, sollten Sie ein neues SEPA-Mandat vom Zahlungspflichtigen einholen, um späteren Reklamationen vorzubeugen. 4.2 Umstellung von Abbuchungsaufträgen in ein Mandat zur SEPA-Firmen-Lastschrift Die SEPA-Firmen-Lastschrift entspricht in ihrem Funktionsumfang weitestgehend dem des heutigen Abbuchungsauftrages. Jedoch gibt es hinsichtlich des Teilnehmerkreises bei der SEPA-Firmen- Lastschrift Beschränkungen. So darf es sich bei dem Zahlungspflichtigen grundsätzlich nur um einen Nicht-Verbraucher (z. B. Firmen / Vereine / Freiberufler) handeln. Abbuchungsaufträge mit Privatpersonen können nach dem 1. Februar 2014 nicht aufrechterhalten werden und verlieren ihre Gültigkeit. Für Einzüge, die Sie gegenüber einem Verbraucher vornehmen wollen, verwenden Sie bitte die SEPA-Basis-Lastschrift. Abbuchungsaufträge können grundsätzlich nicht in ein Mandat für eine SEPA-Firmen-Lastschrift umgedeutet werden. Soweit Sie mit Ihren Geschäftspartnern weiterhin die SEPA-Firmen- Lastschrift verwenden möchten, stellen Sie diesen bitte vor dem Umstellungstermin ein neues Mandat zur Verfügung. Informieren Sie den Zahlungspflichtigen auch darüber, dass er das Mandat für die SEPA-Firmen- Lastschrift noch vor dem ersten Einzug seinem Kreditinstitut zur weiteren Erfassung vorlegen muss, da die Lastschrift andernfalls nicht eingelöst wird. 7
8 5. Vorlauffristen beim Lastschrifteinzug Anders als bei der Einzugsermächtigung und dem Abbuchungsverfahren handelt es sich bei der SEPA-Lastschrift nicht um eine Sichtlastschrift, die direkt bei Vorlage dem Konto belastet wird. Mit der Einführung der SEPA-Lastschrift wird daher zwischen Erst- und Folgelastschriften unterschieden, die an unterschiedliche Vorlauffristen gebunden sind. 5.1 Die Erstlastschrift B Bei einem neu erteilten Mandat erfolgt der erste Einzug als Erstlastschrift B Um die Frist für eine Erstlastschrift zu wahren, müssen Sie bei einer SEPA-Basis-Lastschrift spätestens 6 Bankarbeitstage SEPA-Firmen-Lastschrift spätestens 2 Bankarbeitstage vor dem in der Vorabankündigung genannten Belastungsdatum die Dateien bei der Sparkasse beauftragen B Die Lastschrift nach der Umdeutung (siehe Punkt 4.1) auf die SEPA-Basis-Lastschrift muss als Erstlastschrift erfolgen 5.2 Die Folgelastschrift B Sie findet Anwendung für alle Einzüge nach einer erfolgreich durchgeführten Erstlastschrift B Um die Frist für eine Folgelastschrift zu wahren, müssen Sie bei einer SEPA-Basis-Lastschrift spätestens 3 Bankarbeitstage SEPA-Firmen-Lastschrift spätestens 2 Bankarbeitstage vor dem in der Vorabankündigung genannten Belastungsdatum die Dateien bei der Sparkasse beauftragen Die Kennzeichnung von Erst- und Folgelastschriften erfolgt innerhalb der Datei, die Sie im Rahmen des Lastschrifteinzuges an die Sparkasse übertragen. Bitte stellen Sie bei der Erstellung Ihrer Zahlungsverkehrsdateien stets sicher, dass die Reihenfolge von Erst- und Folgelastschriften eingehalten wird, da es ansonsten bei der Weiterverarbeitung durch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen zu einer Rückgabe wegen Nichtbeachtung der Reihenfolge kommen kann. SEPA-Lastschriften können ausschließlich per Online-Übertragung beauftragt werden, die Sie über Ihre Software oder über das Online- Banking der Sparkasse vornehmen können. Sollten Sie in der Vergangenheit Lastschriften per Beleg oder per Diskette beauftragt haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Kundenberater in Verbindung. Über ihn können Sie die notwendigen Zugangsdaten zum Online-Banking beantragen. 8
9 6. Rückgabefristen für Lastschriften Wie bei den heutigen Lastschriftverfahren, kann es während und nach dem Einzug der Forderung zu Rücklastschriften kommen. Je nach Art der SEPA-Lastschrift und Ursache der Rückgabe, sind hierbei die folgenden Fristen zu beachten. 6.1 Rückgabefristen von SEPA-Basis-Lastschriften B max. 5 Tage nach Belastungsdatum Wird die Lastschrift aufgrund mangelnder Deckung durch die Bank des Zahlungspflichtigen nicht eingelöst, erfolgt die Rückbuchung spätestens 5 Bankarbeitstage nach dem vorgegebenen Belastungsdatum. B 8 Wochen nach Belastungsdatum Innerhalb dieser Frist kann der Zahlungspflichtige ohne Angabe von Gründen der Belastung widersprechen und sein Kreditinstitut mit der Rückgabe beauftragen. B 13 Monate nach Belastungsdatum Ein Zahlungspflichtiger kann binnen 13 Monaten Widerspruch gegen die Belastung seines Kontos einlegen, wenn diese aufgrund eines ungültigen Mandates (z. B. Formfehler im Mandat / gekündigtes oder abgelaufenes Mandat) vorgenommen wurde. Bei diesem Rückgabegrund werden Sie als Zahlungsempfänger aufgefordert, das gültige Mandat auf dem die beanstandete SEPA-Lastschrift beruht, nachzuweisen. Der Aufforderung zur Vorlage des Mandates müssen Sie innerhalb von 7 Bankarbeitstagen nachkommen um eine Rückgabe durch die Bank des Zahlungspflichtigen zu verhindern. 6.2 Rückgabfristen von SEPA-Firmen-Lastschriften B max. 5 Tage nach Belastungsdatum Wird die Lastschrift aufgrund mangelnder Deckung durch die Bank des Zahlungspflichtigen nicht eingelöst, erfolgt die Rückbuchung spätestens 5 Bankarbeitstage nach dem vorgegebenen Belastungsdatum. B weitere Rückgabegründe entfallen bei der SEPA- Firmen-Lastschrift, da der Zahlungspflichtige über das Mandat auf sein Recht zum Widerspruch verzichtet hat und seine Hausbank aktiv mit der Einlösung der SEPA-Firmen-Lastschrift beauftragt hat. Sowohl bei der SEPA-Basis-Lastschrift als auch bei der SEPA-Firmen-Lastschrift kann der Zahlungspflichtige bei seiner Hausbank Widerspruch gegen die Belastungsbuchung einlegen, wenn das von Ihnen vorgegebene Belastungsdatum noch nicht erreicht wurde. 9
10 7. SEPA-Umstellung in Softwareprodukten / Formularen Die Einführung der SEPA geht auch mit einer umfangreichen Veränderung in den Formaten einher, mit denen Zahlungen bei Kreditinstituten beauftragt werden können. Der bisher verwendete DATA- oder DTAUS-Standard verliert ab dem 1. Februar 2014 seine Gültigkeit und wird durch SEPA-Datenformate in XML (extensible Markup Language) ersetzt, die auf dem ISO Standard basieren. 7.1 Softwareprodukte der Sparkasse Die von der Sparkasse Münsterland Ost angebotene Banking-Software SFirm 2.5 (mit SEPA-Modul) sowie die Vereinsverwaltung SPG-Verein 3.1 sind bereits SEPA-fähig. Hinweise zu erforderlichen Umstellungen in SFirm bzw. SPG-Verein finden Sie auf den folgenden Seiten im Internet: Softwareprodukte anderer Anbieter Für den Fall, dass Sie Zahlungsverkehrslösungen anderer Anbieter verwenden, nehmen Sie bitte kurzfristig Kontakt zu diesen auf und fordern Sie von dort ein SEPA-Update der von Ihnen verwendeten Software an. 7.3 Anpassungen eigener Softwareprodukte Wenn Sie im Rahmen der SEPA-Umstellung noch Veränderungen an der Zahlungsverkehrskomponente einer Software vornehmen müssen, die Sie selber erstellt haben, stehen Ihnen zu den neuen SEPA- Formaten umfangreiche Informationen im Internet unter: (Spezifikationen / Anlage 3 zum DFÜ-Abkommen) zur Verfügung. 7.4 Wechsel in den Formaten der Kontoauszüge Auch bei den elektronisch übermittelten Kontoauszügen wird es im Zuge der SEPA zu einer Veränderung der Formate kommen. Anders als beim SEPA-Zahlungsverkehr steht bei den Kontoauszügen jedoch noch kein Datum fest, zu dem das aktuelle Verfahren durch die neuen SEPA-Kontoinformationen (camt-format) abgelöst wird. Wir empfehlen Ihnen im Nachgang zur SEPA-Einführung ab 1. Februar 2014 mögliche Schnittstellen zu Weiterverarbeitungssystemen in Ihrem Unternehmen zu prüfen und die Umstellung auf das neue camt-format zu planen. Informationen zum camt-format erhalten Sie ebenfalls unter: Zahlungsverkehrsvordrucke Wenn Sie Ihren Kunden vorgefertigte Überweisungen zur Verfügung stellen, beachten Sie bitte, dass diese Formulare ebenfalls bis zum 1. Februar 2014 für die Verwendung von IBAN und BIC vorbereitet sein sollten. Bitte beachten Sie, dass Schecks von der SEPA nicht betroffen sind und daher weiterhin mit Kontonummer und Bankleitzahl zu versehen sind. Nähere Informationen zu den Zahlungsverkehrsvordrucken erhalten Sie im Internet unter: vordrucke 10
11 8. Checkliste zur SEPA-Umstellung Zum 1. Februar Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank auf beantragt 2. Neue Rahmenvereinbarung zum Einzug von SEPA-Lastschriften mit der Sparkasse geschlossen. Für die beiden SEPA-Lastschriften ist jeweils eine eigene Inkassovereinbarung erforderlich. 3. Zugangsdaten zum Online-Banking wurden beantragt und liegen vor 4. Verwendete Zahlungsverkehrssoftware auf SEPA-Fähigkeit hin überprüft 5. Ggf. erforderliche Sofware-Updates angefordert und installiert 6. Gläubiger-ID des Unternehmens in der Software hinterlegt 7. Individuelle Mandatsreferenz pro SEPA-Lastschriftmandat erstellt (z. B. Kundennummer) 8. Bankverbindungen der Kunden mit Hilfe der neuen Programme auf IBAN und BIC umgestellt 9. Mandat beim Zahlungspflichtigen in der Software angelegt und dabei die Mandatsreferenz hinterlegt 10. Den Zahlungspflichtigen über die Umdeutung der Einzugsermächtigung in ein SEPA- Mandat informiert und dabei die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz mitgeteilt 11. Abbuchungsaufträge durch neue Mandate zur SEPA-Firmen-Lastschrift ersetzt 12. Abbuchungsaufträge gegenüber Verbrauchern durch Mandate zur SEPA-Basis- Lastschrift ersetzt 13. Ggf. Verkürzung der Frist für die Vorabankündigung mit Kunden vereinbart (AGB Änderung / Regelung über Verträge) 14. Vorabinformation entsprechend der vereinbarten Vorlauffrist an den Zahlungspflichtigen erteilt 15. Eigene Prozesse auf die neuen Vorlauffristen für Erst- und Folgelastschriften angepasst 16. Einzugsermächtigung auf Formularen (z. B. Kundenverträge) durch SEPA-Mandat ersetzt 17. Kontonummer und BLZ auf Briefen, Broschüren etc. durch IBAN und BIC ersetzt 18. Überweisungsvordrucke für Überweisungen auf IBAN und BIC umgestellt Erledigt Umstellungsaktivitäten nach dem 1. Februar Automatische Umsatzverarbeitung auf die neuen camt-formate angepasst 11
12 e-liberate GmbH, Lüneburg Sparkasse Münsterland Ost Telefon: Internet:
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