Der Traum von der großen Rendite
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- Erika Beltz
- vor 7 Jahren
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1 Der Traum von der großen Rendite KEYFACTS - Prospektpflicht entfällt für Kleinemissionen auf die ersten 12 Monate - Anleger können sich mit Beträgen ab 100 Euro am Investment beteiligen - Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes wurde Ende Juli veröffentlicht In den USA schon populär, investieren Anleger auch in Deutschland zunehmend als Crowd in Start-ups und neuerdings auch in Immobilienprojekte. Ein lukratives Modell. Jetzt droht ein deutscher Gesetzentwurf, die junge Branche zu ersticken. Wer träumt nicht davon, am nächsten Facebook beteiligt zu sein und eine Traumrendite auf sein eingesetztes Kapital zu erhalten? Die USA machen es vor, dort schwemmt der junge Markt bereits Milliarden für Projekte an Land. Im Unterschied zum Crowdfunding beteiligen sich beim Crowdinvesting die Geldgeber über einen Kredit oder Wertpapiere an den Erfolgen des finanzierten Projekts. Meist geht es um 1/5
2 Start-ups und Immobilien. In Deutschland nimmt der Trend an Fahrt auf. Unterstützt wird der Traum von der großen Rendite durch die Suche der Anleger nach Alternativen zu den Fast-Nullzinsen, die es auf herkömmliche Geldanlagen gibt. So bietet beispielsweise eine der ersten größeren Immobilieninvestitionen in ein deutsches Hotelressort eine Mindestverzinsung von 4 Prozent. Dafür vergibt der Anleger ein nachrangiges Darlehen, mit der Möglichkeit des Totalverlustes. Schon jetzt sammelten die Organisatoren mehr als 2,5 Millionen Euro für dieses Projekt. Der Markt für Crowdinvesting boomt. In Deutschland gibt es inzwischen mehr als 20 Crowdinvestment-Plattformen, die über das Internet Anlagen in Start-ups vermitteln. Dazu kommen ungefähr eine Handvoll Anbieter auch für Anlagen in Immobilien. Laut Crowdinvesting-Monitor des Portals fuer-gruender.de wurden in 2013 circa 15 Millionen Euro investiert; ein Plus von rund 250 Prozent zu Für 2014 wird ein Finanzierungsvolumen von bis zu 25 Millionen Euro erwartet. Win-Win für Anleger und Projekte? Für junge Start-ups ist die Möglichkeit, durch die Crowd liquide Mittel für ihre Geschäftsidee zu bekommen, eine relativ unkomplizierte Angelegenheit. Die teure Erstellung eines Wertpapierprospekts entfällt für Kleinemissionen bis zu Euro während eines Zeitraums von 12 Monaten. Für größere Anlagevolumina wird oft ein sogenanntes partiarisches Darlehen als Anlageinstrument genutzt. Auch dafür gibt es nach momentaner Rechtslage keine Prospektpflicht, selbst wenn mehr als 1 Million Euro an Anlegergeldern eingesammelt werden. Der Vorteil für den Anleger: Er kann sich unkompliziert auch mit kleinen Beträgen an den Chancen (aber auch Risiken) von Start-ups oder Immobilien beteiligen. Zum Teil schon ab 100 Euro! 41 Mio. Euro beträgt das eingesammelte Kapital über Crowdinvesting in Deutschland im 1. Quartal /5
3 Die Regulierung droht den Trend zu ersticken. Der Fall Prokon hat Regierung und Verbraucherschützer schnell auf den Plan gerufen, weitere Bereiche des sogenannten grauen Kapitalmarkts zu regulieren. Das Ergebnis ist der Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes, veröffentlicht Ende Juli. Der Entwurf sieht unter anderem die Befreiung von der Prospektpflicht bis zu einem Anlagevolumen von 1 Million Euro (vorher Euro) vor, wenn sich der einzelne Anleger mit nicht mehr als Euro beteiligt. Der Anbieter muss lediglich ein Infoblatt mit allen Angaben und Risiken erstellen, das er bei der BaFin hinterlegt. Die generelle Anhebung ist sicherlich ein positiver Aspekt. Leider fallen jetzt auch partiarische Darlehen, die bisher von einer Prospektpflicht befreit waren, unter die neuen Regelungen. Projekte mit Anlagevolumina von mehr als 1 Million Euro erfordern dann grundsätzlich einen Wertpapierprospekt und werden damit komplizierter und vor allem teurer. Ab einer Anlagesumme von 250 Euro soll der Anleger außerdem das Infoblatt ausdrucken und unterschrieben an den Anbieter zurücksenden sehr unzeitgemäß im digitalen Zeitalter. Entsprechend mahnen der Branchenverband German Crowdfunding Network und andere Aktive bereits zahlreiche Änderungen an dem Gesetzesentwurf an. Sie lehnen vor allem die Obergrenze von 1 Million Euro als unzureichend ab. Branche braucht keine Angst vor dem Gesetz haben. Ich meine, ein Blick auf die Regulierung des Crowdinvesting in den USA zeigt, dass die geplante deutsche Regulierung ähnlich gestrickt ist. In den USA gibt es im JOBS Act von 2012 beispielsweise eine Obergrenze von 1 Million US-Dollar. Daher dürften die geplanten Regeln die noch junge Branche sicher nicht abwürgen. Im Gegenteil, sie bilden einen angemessenen regulatorischen Rahmen in Deutschland, in dem man sich weiterentwickeln kann. Das zeigt auch die Entwicklung des Crowdinvesting in den USA. Das einzig mögliche Problem: Die Verbraucherschützer haben bereits erklärt, dass ihnen die bisherigen Regulierungspläne nicht weit genug gingen 3/5
4 Lars Bertram Financial Services Audit Nachricht schreiben Unsere Services ZUSAMMENGEFASST»Für junge Start-ups ist die Möglichkeit, durch die Crowd liquide Mittel für ihre Geschäftsidee zu bekommen, eine relativ unkomplizierte Angelegenheit.«Beim Crowdinvesting beteiligen sich die Geldgeber über einen Kredit oder Wertpapiere an den Erfolgen des finanzierten Projekts. Meist geht es um Start-ups und Immobilien. Für Neugründungen ist die Möglichkeit, durch die Crowd liquide Mittel für ihre Geschäftsidee zu bekommen, eine relativ unkomplizierte Angelegenheit. Der Fall Prokon hat jedoch die Regierung und Verbraucherschützer auf den Plan gerufen, weitere Bereiche des sogenannten grauen Kapitalmarkts zu regulieren. Das Ergebnis ist der Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KMPG International Cooperative ("KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Recht vorbehalten. 4/5
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