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1 VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG ASP Consult GmbH Bochumer Landstr Essen 1) Vertragsparteien / Vertragsgegenstand Der Ke beauftragt die ASP Consult GmbH, Bochumer Landstr. 213, Essen, vertreten durch xxxx betriebliche private Versicherungen, Bausparverträge Verträge über Finanzanlagen zu vermitteln. Der Makler ist Versicherungsvermittler i.s. von 42 a, Absatz 3 VVG. Darüber hinaus berät betreut der Makler den Ken in der Verwaltung der Verträge auch im Schadenfall - im Rahmen einer ihm erteilten gesonderten Vollmacht. Eine Aufstellung der zur Betreuung übertragenen Verträge ist diesem Vertrag beigefügt. Diese Betreuung stellt im Verhältnis zur Vermittlungstätigkeit eine Nebenleistung dar. 2) Pflichten des Maklers Der Makler übernimmt im Rahmen dieses Vertrages folgende Hauptpflichten: a) Prüfung des Versicherungsbedarfs einschließlich der Risikoanalyse unter Berücksichtigung der speziellen Probleme Bedürfnisse des Ken. b) Untersuchung des Versicherungsmarktes Auswahl des Deckungsangebotes, das für das jeweilige Risiko den bestmöglichen Versicherungsschutz bietet. Der Makler wird sich bei seinem Rat auf eine objektive ausgewogene Marktuntersuchung stützen ( suitable advice ), soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird. Diese Marktuntersuchung ist beschränkt auf deutsche Serviceversicherer. c) Verwaltung, Überwachung laufende Betreuung der Versicherungsverträge gegebenenfalls die Anpassung des Versicherungsschutzes oder der Vertragskonditionen an veränderte Risiko- Marktverhältnisse. Kündigungen von Verträgen bedürfen gesonderter Vollmacht des Ken. Ohne besondere Aufforderung des Ken findet einmal im Kalenderjahr eine auf dessen Wunsch zu protokollierende Besprechung über seine Verträge statt. Vertrags- risikorelevante Änderungen hat der Ke dem Makler unverzüglich mitzuteilen. Unterbleiben solche Mitteilungen, so ist der Makler insoweit von seiner Haftung befreit. Gleiches gilt für den Fall, dass der Ke unmittelbar mit dem Versicherer korrespondiert oder verhandelt. d) Unterstützung des Ken im Schadenfall einschließlich der Verhandlungen mit dem Versicherer, soweit die betroffenen Verträge von ihm vermittelt oder zur Betreuung übergeben worden sind. e) Der Ke verpflichtet sich, die Korrespondenz mit dem Versicherer dem Makler zu überlassen oder über ihn zu führen. 3) Maklervergütung 4) Haftung Die Leistungen des Maklers werden - soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird - durch die vom Versicherer zu tragende Courtage abgegolten. Sie ist Bestandteil der vom Ken an den Versicherer zu zahlenden Prämie. Der Makler erfüllt seine Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns haftet dabei für Vorsatz grobe Fahrlässigkeit auch für seine Erfüllungsgehilfen. Seine Haftung i.s. von 98 HGB wegen Verletzung beruflicher Sorgfaltspflichten wird auf eine Million Euro beschränkt, es sei denn, der Makler hat seine Pflichten vorsätzlich verletzt. Der Makler hat eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflicht nach 34 d GewO abgeschlossen. Versicherungsmaklervertrag Seite 1 von 2

2 5) Kündigung Der vorliegende Vertrag ist auf die Dauer eines Jahres abgeschlossen verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr. Er kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Kündigungserklärung beendet werden. 6) Verjährung Ansprüche auf Schadenersatz verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist der Ke Kenntnis von den einen Anspruch begründenden Umständen dem Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können. 7) Ergänzende Mitteilungen a) Der Makler ist im Vermittlerregister eingetragen unter der Nr. D-WT03-F5IQ Der Ke kann diese Eintragung auf der Internetseite überprüfen. b) Der Makler hat eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen abgeschlossen. c) Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen d) Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler e) Beschwerdestellen außergerichtliche Streitbeilegung - gemäß 42 k VVG: Versicherungsombudsmann e.v. Ombudsmann für die private Kranken Pflegeversicherung Prof. Wolfgang Römer Arno Surminski Postfach Leipziger Str Berlin Berlin 8) Datenschutzklausel Der Ke willigt ein, dass sowohl der Makler als auch der das jeweilige Risiko in Deckung nehmende Versicherer die dem Makler übergebenen oder in Zukunft von ihm zu erhebenden Daten in jedweder Form speichern diese auch in gemeinsamen Datensammlungen gemäß den Erfordernissen der diesem Vertrag beigefügten Einwilligungsklausel nach dem BDSG sammeln darf. 9) Nebenabreden Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Folgende Anlagen sind in Ihrer jeweils gültigen Fassung Teil des Vertrages: 1. Maklervollmacht 2. Einwilligungsklausel nach dem BDSG 3. Verzeichnis der vom Maklervertrag umfassten Kenverträge (Unterschrift des Maklers) Versicherungsmaklervertrag Seite 2 von 2

3 MAKLERVOLLMACHT hiermit erteile ich (Name, Adresse) dem Versicherungsmakler : ASP Consult GmbH, Bochumer Landstr. 213, Essen oder seinem Rechtsnachfolger Vollmacht, in meinem Namen 1) Versicherungsverträge jeglicher Art abzuschließen, zu ändern oder nach entsprechender Weisung zu kündigen. 2) Alle bestehenden Versicherungs-, Bauspar- Verträge über Finanzanlagen zu betreuen. Der Schriftwechsel des Ken mit dem Versicherer umgekehrt wird durch bzw. über den Makler geführt. 3) Erklärungen zu Versicherungsverträgen abzugeben oder entgegen zu nehmen. 4) Bei der Schadenabwicklung für vom Makler vermittelte oder betreute Versicherungen mitzuwirken. 5) Zahlungen aus Abrechnungen oder Schadenabwicklungen für den Ken entgegen zu nehmen. 6) Auskünfte bei Sozialversicherungsträgern im Namen des Ken einzuholen. 7) Untervollmachten auszustellen. 8) Mit Unterschreibung dieser Maklervollmacht erlöschen für die vom Ken dem Makler zur Betreuung übertragenden Verträge alle vorher ihm oder Dritten bisher erteilten Vollmachten. 9) Der Ke willigt ein, dass sowohl der Makler als auch der das jeweilige Risiko in Deckung nehmende Versicherer die dem Makler übergebenen oder in Zukunft von ihm zu erhebenden Daten in jedweder Form speichern diese auch in gemeinsamen Datensammlungen gemäß den Erfordernissen der diesem Vertrag beigefügten Einwilligungsklausel nach dem BDSG sammeln darf.

4 Anlage zum Versicherungsmaklervertrag ASP Consult Versicherungsmakler GmbH Bochumer Landstr Essen Ident.-Nr.: D-WT03-F5IQ1-18 (nachfolgend kurz Makler genannt). (nachfolgend kurz Auftraggeber genannt) Einwilligungsklausel nach dem BDSG Der Auftraggeber willigt ein, dass die vom Makler angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Auftragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko- /Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos zur Abwicklung der Rückversicherung, sowie zur Beurteilung des Risikos der Ansprüche an andere Versicherer an ihren Verband übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen bei künftigen Anträgen. Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen an den Makler weitergeben. Gesheitsangaben dürfen nur an Personen- Rückversicherer übermittelt werden; an Makler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Diese Einwilligung gilt nur, wenn der Auftraggeber die Möglichkeit hätte, in zumutbarer Weise vom Inhalt des vom Versicherer bereit gehaltenen Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. Etwaige Benachrichtigungen nach 33 BDSG sind über den Makler an den Auftraggeber zu richten.

5 Anlage zum Versicherungsmaklervertrag ASP Consult Versicherungsmakler GmbH, Bochumer Landstr. 213, Essen (nachfolgend kurz Makler genannt). (nachfolgend kurz Auftraggeber genannt) Hiermit wird vereinbart, dass der Makler nur in den nachfolgend kenntlich gemachten Versicherungsrisiken für den Auftraggeber tätig wird: ( ) Privathaftpflicht ( ) Berufsunfähigkeitsversicherung ( ) Haus- Grbesitzerhaftpflicht ( ) Unfall-Rentenversicherung ( ) Sonstige Haftpflicht ( ) Kraftfahrzeugversicherung ( ) Hausratversicherung ( ) Reisekrankenversicherung ( ) Wohngebäudeversicherung ( ) Risikolebensversicherung ( ) Unfallversicherung ( )... ( ) Rechtsschutzversicherung ( )... ( ) Kapitallebensversicherung ( ) Rentenversicherung ( ) Vermögenswirksame Leistungen ( ) Krankenzusatzversicherung ( ) Private Krankenversicherung ( ) Glasversicherung (Unterschrift des Maklers)

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