Die Verwalter-Information von
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- Rudolph Waltz
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1 Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch zugleich Fachanwalt für Mietund Wohnungseigentumsrecht Krall, Kalkum & Partner GbR Rechtsanwälte zugelassen bei allen Amts- und Landgerichten Hans Krall Seniorpartner Die Verwalter-Information von Ulrich Kalkum zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht Angela Krall zugleich Fachanwältin für Familienrecht Michael Kleimt zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht - auch zugelassen beim OLG Düsseldorf - Jochen Ohliger zugleich Fachanwalt für Strafrecht Ausgabe 10/2005 Rüdiger Fritsch zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Das erwartet Sie in dieser Ausgabe: Neue Fachanwaltschaft Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 2. Wuppertaler Wohnungseigentumstag Becker & Döring GmbH und EN-Wohnungsverwaltungsgesellschaft Samstag, , Lindner Golfhotel Juliana, Wuppertal Rechtsfähigkeit der WEG Störungsabwehr innerhalb der Gemeinschaft: keine Rechtsfähigkeit Rechtsfähigkeit der WEG Geltendmachung von Wohngeld: Rechtsfähigkeit gegeben KRALL, KALKUM & PARTNER GbR RECHTSANWALTSKANZLEI Büroanschrift: Postanschrift: Telefon (02 12) Sprechstunden Postbank Köln (BLZ ) Birkenweiher 13 Postfach Telefax (02 12) nach Vereinbarung Dresdner Bank Solingen (BLZ ) Solingen Solingen krall-kalkum@telebel.de Stadt-Sparkasse Solingen (BLZ ) Homepage: Steuer-Nr.: Finanzamt Solingen-Ost 128/5854/0244
2 - 2 - Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Wir gratulieren unserem Partner Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat ihm als einem der ersten Rechtsanwälte bundesweit die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen. Kollege Fritsch ist in unserem Hause seit vielen Jahren für das Immobilienrecht zuständig und betreut die Gebiete des Wohnungseigentums- und Mietrechts ebenso wie das Bauträger- und Maklerrecht. Er ist ferner auf seinem Spezialgebiet als Fachbuchautor und Referent tätig. Übrigens: Als Fachanwalt wird nur zugelassen, wer über besondere theoretische Kenntnisse und über überdurchschnittliche praktische Erfahrung auf einem der zur Fachanwaltschaft geeigneten Rechtsgebiete verfügt und dies durch eine besondere zusätzliche Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer nachweist. Wir freuen uns daher besonders, dass in unserer Kanzlei nun gleich fünf Fachanwaltschaften vertreten sind.
3 Wuppertaler Wohnungseigentums-Tag Becker & Döring GmbH Hausverwaltungen 2. Wuppertaler Wohnungseigentumstag Veranstaltungsablauf: Samstag, Lindner Golfhotel Juliana Mollenkotten Wuppertal Kostenbeitrag: 60,00 EUR pro Teilnehmer Willkommens-Kaffee in der Fachausstellung Begrüßung der Teilnehmer Dipl.-Ing. Ulrich Döring, Fa. Becker & Döring GmbH Die Novellierung des WEG Dr. jur. Wolfgang Gottschalg, vors. Richter am OLG Düsseldorf Kaffeepause Multitalent Flüssigkunststoff Klaus Westphal, WestWood Kunststofftechnik GmbH Sichere Bauwerksabdichtung Michael Hoffmann, Fa. Jung Oberflächentechnik Mittagspause Der Energiepass Günther Eichhorn, ista Deutschland GmbH Die Welt farbiger finden Stephanie Käble, Fa. Brillux GmbH & Co. KG Kaffeepause Die Zweite Jahrhundertentscheidung des BGH
4 - 4 - Rechtsfähigkeit der WEG Die interne Auseinandersetzung über die Geltendmachung von Abwehransprüchen betrifft nicht die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft. OLG München, Beschl. v Wx 69/05 Der Fall: Die Wohnungseigentümer stritten um die Aufrechterhaltung einer einem Miteigentümer früher einmal erteilten Genehmigung zum Betrieb einer Amateur-Funkantenne auf dem Dach des Gebäudes. Da der Funkfreund zur Wartung der Antenne Sondereigentum betreten musste und es dabei zu Meinungsverschiedenheiten gekommen war, widerrief die Gemeinschaft die Gestattung durch bestandskräftigen Beschluss und verlangte gerichtlich die Entfernung der Antenne. Das Problem: Im Gefolge der neuen BGH-Rechtsprechung zur Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft sind viele Fragen offen. So stellt sich die Frage, ob und wieweit die Eigentümergemeinschaft rechtsfähig ist, sofern es um Streitigkeiten geht, die das Verhältnis der Eigentümer untereinander betreffen. Dies ist erheblich für die Beantwortung der Frage, wer im vorliegenden Fall den gerichtlichen Antrag auf Entfernung der Antenne zu stellen hat: Der einzelne Wohnungseigentümer oder die (rechtsfähige) Wohnungseigentümergemeinschaft? Die Entscheidung des Gerichts: Der 34. Senat des OLG München als würdiger Nachfolger des BayObLG hat hier aktuell Stellung genommen. Das OLG München bestätigt, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht rechtsfähig ist, sofern lediglich interne Rechtspositionen betroffen sind, die Gemeinschaft also nicht im Rechtsverkehr nach außen auftritt. Das OLG München war der Auffassung, dass hier der einzelne Wohnungseigentümer bzw. die Wohnungseigentümer insgesamt (mit Ausnahme des Antragsgegners aufgrund Beschlusses) den Antrag bei Gericht zu stellen hatten.
5 - 5 - Rechtsfähigkeit der WEG Die Verfolgung rückständiger Hausgeldzahlungen gehört zum Bereich der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft. OLG München, Beschl. v Wx 61/05 Der Fall: Die Wohnungseigentümer stritten gerichtlich um die Bezahlung rückständigen Hausgelds durch einen Wohnungseigentümer, der meinte, Zurückbehaltungsrechte ausüben zu können. Das Problem: Im Gefolge der neuen BGH-Rechtsprechung zur Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft sind viele Fragen offen. So stellt sich die Frage, ob und wieweit die Eigentümergemeinschaft rechtsfähig ist, sofern es um Streitigkeiten geht, die rückständiges Hausgeld betreffen. Soweit die Gemeinschaft Hausgeld geltend macht, könnte man der Auffassung sein, dass es sich um einen internen, also nicht der Rechtsfähigkeit unterworfenen Streit ginge (vergleiche die vorstehende Entscheidung des OLG München v !). Die Entscheidung des Gerichts: Der 34. Senat des OLG München als würdiger Nachfolger des BayObLG hat hier aktuell Stellung genommen. Das OLG München bestätigt, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtsfähig ist, sofern Hausgeldforderungen betroffen sind, da diese zum Verwaltungsvermögen nach außen gehören, die Gemeinschaft also nicht im Rechtsverkehr rein nach innen, sondern auch mit Wirkung nach außen auftritt. Das OLG München bestätigt also die Auffassung des BGH, wonach hier die Wohnungseigentümergemeinschaft als rechtsfähiger Verband den Antrag bei Gericht zu stellen hatten.
6 - 6 - Impressum Hinweise: 1. Wir sind Mitglied in folgenden Anwaltskammern: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Freiligrathstr. 25, Düsseldorf Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Littenstr. 9, Berlin 2. Unsere amtlichen Berufsbezeichnungen: Hans Krall, Rechtsanwalt Ulrich Kalkum Rechtsanwalt, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht Angela Krall Rechtsanwältin, zugleich Fachanwältin für Familienrecht Michael Kleimt Rechtsanwalt, zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht Jochen Ohliger Rechtsanwalt, zugleich Fachanwalt für Strafrecht Rüdiger Fritsch, Rechtsanwalt, zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Svenja Kahlke, Rechtsanwältin - sämtliche Berufsbezeichnungen verliehen in der Bundesrepublik Deutschland - 3. Zulassung: Wir sind als Rechtsanwälte zugelassen beim Amtsgericht Solingen. Wir sind vertretungsberechtigt vor allen Amts- und Landgerichten. Rechtsanwalt Michael Kleimt ist auch zugelassen beim Oberlandesgericht Düsseldorf. 4. Angaben zu berufsrechtlichen Regelungen: Unsere Tätigkeit unterliegt folgenden berufsrechtlichen Bestimmungen: - Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), - Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), - Fachanwaltsordnung (FAO), - Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) Altfälle-, - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab dem , - Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft. Den jeweiligen Text sowie weitere Angaben können Sie unter der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer abrufen: 5. Umsatzsteueridentifikationsnummer: Unsere Umsatzsteueridentifikationsnummer lautet: DE
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