Markenschutz: Auf was müssen Firmengründer achten?
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- Heike Melsbach
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1 Markenschutz: Auf was müssen Firmengründer achten? Zürich, 27. September 2012 Matthias Käch Leiter Schulung, IP-Trainer 1
2 Warum so wichtig? «Geistiges Eigentum zählt nicht nur zu den wichtigsten Rohstoffen für Marken, sondern sichert auch die Wertschöpfung unserer Volkswirtschaft.» Peter Strahlendorf in: Markenartikel, 6/2011, S. 3 2
3 Was ist eine Marke? Die Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Schutzdauer 10 Jahre (x verlängerbar) Schutzumfang Eingetragene Waren und Dienstleistungen Formalitäten Prüfung Marke gehört dem Anmelder 3
4 Was ist eine Marke? Legaldefinition ist nicht abschliessend formuliert. Grundsätzlich ist jedes sinnlich wahrnehmbare Unterscheidungsmerkmal markenfähig. Einschränkungen: Die Marke muss grafisch darstellbar sein (Art. 10 Abs. 1 Markenschutzverordnung [MSchV]) Die Marke ist nur in dem Land geschützt, in welchem sie eingetragen ist ( Territorialitätsprinzip ) Eine Marke ist nie generell, sondern nur für diejenigen Waren und/oder Dienstleistungen geschützt, für welche sie eingetragen ist ( Spezialitätsprinzip ) Omega Omega Omega Omega Wer zuerst anmeldet, besitzt die älteren Rechte ( Hinterlegungsprinzip ) 4
5 Erscheinungsformen von Marken Wortmarken Adidas NESPRESSO Buchstabenkombinationen ABB Zahlenkombinationen 1818 Bildmarken Kombinierte Marken 3D-Marken 3D-Marken mit 2D-Elementen Farbmarken Akustische Marken Positionsmarken Bewegungsmarken Das dargestellte Objekt rotiert kontinuierlich gegen den Uhrzeigersinn um eine zentrale, vertikale Achse. Nach 7 Sekunden Bewegung kommt die gesamte Bewegung zum Abschluss. 5
6 Wie werden Marken geprüft? Grundfragen der Markenprüfung: Was habe ich zu prüfen? Woraus besteht das Zeichen? Ist das Zeichen schutzfähig? Was bedeutet das Zeichen? Wofür soll das Zeichen geschützt werden? Wie verstehe ich das Zeichen in Bezug zu den Waren / DL? 6
7 Wie werden Marken geprüft? Smart Heat Engl. Adjektiv «smart» Engl. Substantiv «heat» smart = elegant, clever, geschickt heat = Hitze, Lauf Brunft, Schmelze Haartrockner Clevere Hitze Zeichen muss direkt eine Eigenschaft der Waren / DL beschreiben; Notwendigkeit der Interpretation spricht für Eintragung 7
8 Was wird nicht als Marke eingetragen? 8
9 Marken mit beschreibenden Angaben Der Gesamteindruck ist massgebend! Grad des beschreibenden Charakters Graphik Schriftbild Farben RKGE in sic! 12/2004 CH Ein unterscheidungskräftiges Element unter vielen genügt für die Eintragung als Marke ( Unterscheidungskraft). Damit ist nichts darüber ausgesagt, wie gut sich ein Inhaber gegen die Übernahme der ganzen oder Teilen der Marke zur Wehr setzen kann ( Kennzeichnungskraft). 9
10 Was wird nicht als Marke eingetragen? 10
11 Was wird nicht als Marke eingetragen? 11
12 Was wird nicht als Marke eingetragen? 12
13 Relative Ausschlussgründe - Widerspruch Mit einem Widerspruch kann sich der Inhaber einer älteren Marke gegen verwechselbare jüngere Marken zur Wehr setzen. kumulative Voraussetzungen: man ist Inhaber einer älteren Marke (Hinterlegungspriorität) Marken sind ähnlich und beide Marken sind für gleichartige Waren und/oder Dienstleistungen eingetragen dann geht das Gesetz (Art. 3 MSchG) in der Regel davon aus, dass eine Verwechslungsgefahr besteht Vorsicht: Im Verfahren beim Institut werden weder der Anmelder auf bereits bestehende Marken noch der Inhaber eines bestehenden Rechts auf möglicherweise verwechselbare Marken aufmerksam gemacht! 13
14 Absolute Ausschlussgründe Art. 2 lit. a MSchG Übungen zur Frage der Eintragungsfähigkeit: Schutzfähig oder zurückweisen? 5 am Tag u.a. für Pharmazeutika (BVGer 3650/2009) SNOWSPORT u.a. für Pneu (BVGer 7272/2008) NANOSOLAR u.a. für Sonnenkollektoren DEOZINC u.a. für Hygieneprodukte (BVGer 6257/2008) u.a. für Parfum, Kosmetika (BVGer 681/2011) CHAMP u.a. für Bier, alkoholische Getränke (BGer 4A.14/2006 /len)... 14
15 Ähnlichkeit der Marken Übungen zur Verwechslungsgefahr: Marke 1 Entscheid Marke 2 u.a. Parfum, Kosmetika RED BULL Mineralwasser, Fruchtsäfte BOSS Herrenbekleidung BGer 4A_242/2009 RKGE in sic! 2000, 606 BGE 121 III 377 BVGer B- 7500/2006 Coolwater Bekleidungsstücke, Schuhe ENERGY BULL DOG Biere, Mineralwasser, Sirupe BOKS Bekleidung, Schuhe, Kopfbedeckungen Krawatten, Schals Bekleidungsstücke, Schuhe... 15
16 Selbstständige Recherchen 16
17 Selbstständige Recherchen «Romarin»-Datenbank: Markendatenbank der WIPO: Suche nach internationalen Marken unter: Swissreg: Suche nach Schweizer Marken unter: 17
18 Selbstständige Recherchen Suchbegriff 18
19 Selbstständige Recherchen Möglichkeiten / Grenzen von swissreg : Welche Daten sind in swissreg enthalten? hängige Markengesuche (2 Arbeitstage) gelöschte Gesuche aktive Marken gelöschte Marken ab Juli 2006 Welche Daten sind in swissreg nicht enthalten? internationale Marken mit Schutzausdehnung Schweiz (vgl. 19
20 Selbstständige Recherchen Möglichkeiten / Grenzen von swissreg : Welches sind die Möglichkeiten von swissreg? nach einer bestimmten Marke suchen (Markennummer) nach identischen Wortmarken suchen nach Marken mit einem bestimmten Wortbestandteil suchen nach Markeninhaber suchen die Historie einer Marke verfolgen prüfen, ob gegen die Marke ein Widerspruch hängig ist 20
21 Selbstständige Recherchen Möglichkeiten / Grenzen von swissreg : Welches sind die Grenzen von swissreg? maximale Anzeige von 500 Treffern findet nur Marken, die den Suchbegriff unverändert enthalten Ähnlichkeitsrecherchen nur sehr begrenzt möglich +, & z.b. action (Klasse 9) E-@ction (CH ) Phonetisch identische, aber anders geschriebene Marken nicht sichtbar z.b. Power: Powair (CH ); P auer (CH ) Umkehrungen werden nicht gezeigt Übersetzungen, Synonyme, Dialektformen werden nicht gezeigt Auswahl von Waren- und DL-Klassen / Umklassierungen / Erweiterungen (Kl ) bleiben unberücksichtigt Keine Suche nach Motiven möglich für Bildmarken / Kombinierte Marken 21
22 Das internationale Register Romarin Wahl der Suchkriterien 22
23 Das internationale Register Romarin Suchbegriff Einschränken der Suche auf die CH 23
24 Das internationale Register Romarin Ergebnisse 24
25 Das internationale Register Romarin Fortsetzung 25
26 Das internationale Register Romarin weiter Relevantes Datum für Berechnung der Widerspruchsfrist Keine Beanstandung = Markenschutz gewährt Provisorische Schutzverweigerung = noch laufendes Verfahren Definitive Schutzverweigerung = abgeschlossenes Verfahren 26
27 Deshalb so wichtig! 27
28 «Erfolgreiche Markenführung heißt sich darauf zu konzentrieren, worauf es ankommt, nicht was gerade ankommt.» Dr. Karsten Kilian, Hrsg. Markenlexikon.com Für weitere Informationen Contact-Center IGE Kontakt Tel:
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