Studienarbeit BilSt Lösungshinweis
|
|
- Charlotte Schwarz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Studienarbeit BilSt Lösungshinweis 1. Steuerbilanzielle Behandlung des PKW BMW: Durch die Sicherungsübereignung bei Hingabe des Darlehens durch die Make-Money-GmbH (MM-GmbH) an Ingmar Not, geht das zivilrechtliche Eigentum an dem Pkw BMW an die MM-GmbH über. Jedoch kann Ingmar Not dadurch, dass er die Verpflichtung aus dem Darlehensvertrag erfüllt, die MM-GmbH von der Einwirkung auf den Gegenstand (über die Nutzungsdauer) ausschließen, so dass der zivilrechtliche Herausgabeanspruch der MM-GmbH gegenüber Not dann keine wirtschaftliche Bedeutung hat. Darlehensnehmer Not ist damit wirtschaftlicher Eigentümer an dem Pkw ( 39 Abs.2 Nr.1 AO), weshalb dieser dem Not und nicht der MM-GmbH zuzurechnen und deshalb auch bei Not zu bilanzieren ist. Dies ändert sich erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Verwertungsbefugnis seitens der MM-GmbH eintritt und diese den Pkw bei Not tatsächlich sicherstellt. Anmerkung: Diese Zurechnungsentscheidung gilt auch für die HB, vgl. 246 Abs.1 S.2 HGB. 2. Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung: Die umsatzsteuerliche Behandlung schließt daran an. An einem sicherungsübereigneten Gegenstand wird durch die Übertragung des Gegenstandes noch keine Verfügungsmacht verschafft, vgl. A 3.1 Abs.3 S.1 UStAE. Die Verfügungsmacht am Sicherungsgut erlangt der Sicherungsnehmer erst in dem Zeitpunkt, in dem er von seinem Verwertungsrecht Gebrauch macht, vgl. A 1.2 Abs.1 S.1 UStAE. Erst in diesem Moment ist eine Lieferung gem. 3 Abs.1 UStG von Not an die MM-GmbH gegeben. 3. Fehlerhafte Bilanzansätze in den aufgestellten Steuerbilanzen: Durch die Fehlbuchungen des Buchhalters ist die eingereichte Steuerbilanz 2013 fehlerhaft und muss berichtigt werden ( 4 Abs.2 S.1 EStG i.v.m. 153 Abs.1 S.1 Nr.1 AO). Da die KSt-Festsetzung aber bereits erfolgt und nach den Vorschriften der AO nicht mehr änderbar ist, müssen die unrichtigen Bilanzposten in der ersten offenen (Schluss-)Bilanz berichtigt werden, vgl. R 4.4 Abs.1 S.9 und H 4.4 "Berichtigung einer Bilanz..."EStR. Die Berichtigung ist erfolgswirksam und somit in der Schlussbilanz zum vorzunehmen. Anzeichen für willkürliches Verhalten bei der MM-GmbH sind nicht gegeben, weshalb eine ausnahmsweise erfolgsneutrale Berichtigung der Bilanzansätze in der Anfangsbilanz ausgeschlossen werden kann. 4. Sicherstellung Pkw BMW: Durch die Sicherstellung und Verwertung des Pkw (Eigennutzung durch die MM-GmbH) werden das Darlehen und die ausstehenden Zinsen getilgt. Der den Darlehensbetrag und die ausstehenden Zinsen übersteigende Betrag des Nettowerts des Pkw stellt eine sonst. Verbindlichkeit gegenüber Not dar ( / = ). 1,5 Abakus-Steuerkolleg GbR - ABH/GS - Stud-E 21 - BilSt 03 - Seite 1
2 Ust-rechtlich ist im Zeitpunkt der Sicherstellung unter Verwertungsabsicht eine Lieferung gem. 3 Abs.1 UStG von Not an die MM-GmbH anzunehmen (s.o.) Zu beachten ist, dass die USt auf die Lieferung gem. 13b Abs.5 S.1 UStG von der MM-GmbH als Leistungsempfänger geschuldet wird und die USt gem. 13b Abs.2 Nr.2 UStG im Falle des Übergangs der Steuerschuldnerschaft mit Ablauf des Kalendermonats Oktober 2014 entsteht (eine Abrechnung wurde durch Ingmar Not ja noch nicht erteilt). Die BMGL (= Entgelt gem. 10 Abs.1 S.1 UStG) für die Lieferung richtet sich nach dem Aufwand des Leistungsempfänger (MM-GmbH), vgl. 10 Abs.1 S.2 UStG. Die MM- GmbH wendet für den BMW ihre Darlehensforderung inkl. Zinsen ( ) und den dem Not noch geschuldeten Betrag (so. Verbindlichkeit i.h.v ), also auf. Für die MM-GmbH ergibt sich hieraus eine USt-Verbindlichkeit i.h.v ( 12 Abs.1 UStG). Der VoSt-Abzug für die MM-GmbH (die Lieferung durch Not ist ja im Inland steuerbar und steuerpflichtig) ergibt sich aus 15 Abs.1 S.1 Nr.4 UStG mit Ausführung der Leistung im September 2014, wobei eine Rechnungstellung hierzu nicht Voraussetzung ist (der Leistungsbezug erfolgt unzweifelhaft für das Unternehmen, d.h. für die wirtschaftliche Tätigkeit zur Erbringung von entgeltlichen Leistungen, vgl. A 15.2b Abs.2 UStAE). Zu beachten ist, dass die MM-GmbH den Pkw zu 75 % zu Umsätzen verwendet, die den VoSt-Abzug nicht ausschließen. Soweit der BMW zur umsatzsteuerfreien Gewährung und Vermittlung von Krediten eingesetzt wird ( 4 Nr.8a UStG) ist der VoSt-Abzug nach 15 Abs.2 S.1 Nr.1 UStG ausgeschlossen, da keine Anhaltspunkte für die Anwendung des 9 Abs.1 UStG gegeben sind. Der VoSt-Abzug ist damit im Zeitpunkt des Leistungsbezugs (A 15.2b Abs.3 S.3 und A Abs.1 S.6 UStAE) i.h.v. 75 % von = möglich und als Anspruch zu bilanzieren. Die AK des Pkw BMW zum betragen zuzüglich der nicht abzugsfähigen VoSt i.h.v = , vgl. 9b Abs.1 EStG (Umkehrschluss). Die AfA ist für 2014 zeitanteilig gem. 7 Abs.1 (S.4) EStG für 4 Monate bei einer nach SV betriebsgewöhnlichen ND von 4 Jahren zu berücksichtigen (4.365 gerundet). 1,5 Ermittlung des Bilanzansatzes für den Pkw BMW zum : Pkw BMW Kaufpreis netto nichtabzugsfähige VoSt Zwischensumme /.AfA 7 Abs.1 inkl. S.4 EStG, prt 4/12./ Bilanzansatz, 6 Abs.1 Nr.1 EStG Der aus dem Vorjahr stammende Bilanzansatz des Stpfl. stellt sich wie folgt dar: Zugang Fuhrpark Ausbuchung Fuhrpark./ AfA./ bisheriger Bilanzansatz Abakus-Steuerkolleg GbR - ABH/GS - Stud-E 21 - BilSt 03 - Seite 2
3 5. Zusammenstellung Steuerbilanzansätze zum und Darstellung der Gewinnauswirkung nach der Bilanzpostenmethode: Beträge in BV-Änderung Gewinnänderung Pkw BMW bisher richtig BVE-Mehrung VoSt-Anspruch bisher 0 richtig BVE-Mehrung sonstige Verbindlichkeit bisher 0 richtig BVE-Minderung./ / USt bisher 0 richtig BVE-Minderung./ / Gewinnauswirkung gesamt Darlehens- und Zinsforderung ohne Änderung (bisher 0, richtig 0) Abakus-Steuerkolleg GbR - ABH/GS - Stud-E 21 - BilSt 03 - Seite 3
4 6. Gewinnauswirkung für 2014 nach der GuV-Methode: * Die unrichtigen Bilanzansätze zum des Vorjahres müssen, nachdem die Steuerfestsetzung für 2013 nach den Vorschiften der AO nicht mehr geändert werden kann, erfolgswirksam im ersten "offenen" Jahr korrigiert werden (H 4.4 EStR). Der Stpfl. wies zum folgende AV / PKW aus: Richtig wäre gewesen - Darlehensforderung: Eine Richtigstellung wird mit folgendem Buchungssatz erreicht, womit die Grundlage für die Anwendung der GuV-Methode gegeben ist: Darlehensforderung an AV (PKW) aoe Damit wird die im Vorjahr zu Unrecht geltend gemachte AfA im ersten offenen Buchungsjahr neutralisiert. 1,5 Nunmehr sind noch der Zinsertrag und die AfA zu berücksichtigen. Betriebseinnahmen Korrekturbuchung gem. 4 Abs.2 S.1 EStG* - Ertrag Zinserträge Betriebsausgaben AfA Pkw BMW./ Gewinnauswirkung ,5 Gesamtpunktzahl 21 WP Abakus-Steuerkolleg GbR - ABH/GS - Stud-E 21 - BilSt 03 - Seite 4
5 Beurteilungsbogen zum Bilanzsteuerrecht - STA BilSt 11 TZ SOLL IST 1. Steuerbilanzielle Behandlung des PKW BMW Übergang zivilrechtlichen Eigentums durch Sicherungsübereignung wirtschaftliches Eigentum beim Darlehensnehmer, 39 Abs.2 Nr.1 AO Änderung im wi. Eigentum erst, wenn Verwertungsbefugnis gegeben 2. Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung noch keine Lieferung bei nur sicherungsübereignetem Gegenstand 3. Ausführungen zu fehlerhaften Bilanzansätzen StB fehlerhaft, Bilanzberichtigungsfrage 4 Abs.2 S.1 EStG, Änderbarkeit? erfolgswirksame Berichtigung in Schlussbilanz des nächsten offenen VZ 4. Sicherstellung Pkw BMW Sicherstellung, höherer Verkehrswert, so. Verb. an N ,5 Sicherstellung unter Verwertungsabsicht = Lieferung nach UStG BMGL (= Entgelt gem. 10 Abs.1 S.1 UStG), Auf. LE, VoSt-Abzug gem. 15 Abs.1 S.1 Nr.4 UStG, ohne Rechnungstellung 25%, 15 Abs.2 S.1 Nr.1 UStG VoSt-Ausschluss, 75% von = ,5 AK des Pkw BMW, , 9b Abs.1 EStG AfA zeitanteilig gem. 7 Abs.1 (S.4) EStG für 4 Monate, Bilanzansatz Pkw BMW, 6 Abs.1 Nr.1 EStG, richtig Bilanzansatz Pkw BMW bisher GA nach der Bilanzpostenmethode (GA gesamt 5.704) BMW, (b: r: ) VoSt-Anspruch, (b: 0 r: 7.125) sonstige Verbindlichkeit, (b: 0 r: 8.264)./ USt, (b: 0 r: 9.500)./ GA nach der GuV-Methode (GA gesamt 5.704) Ausweis Stpfl., Gegenüberstellung AV/PKW D-Forderung Buchungssatz mit Ertrag (GuV-Methode!) 1,5 ZinsE , Ertrag aus Korrekturbuchung , AfA./ ,5 Gesamtsummen 21 Bewertung mit Note:. Abakus-Steuerkolleg GbR - ABH/GS - Stud-E 21 - BilSt 03 - Seite 5
6 Notenschlüssel 95 bis 100 % sehr gut Note 88 bis 94 % gut-sehr gut Note 1,5 81 bis 87 % gut Note 2,0 74 bis 80 % befriedigend-gut Note 2,5 67 bis 73 % befriedigend Note 3,0 59 bis 66 % ausreichend- befriedigend Note 3,5 50 bis 58 % ausreichend Note 4,0 40 bis 49 % mangelhaft- ausreichend Note 4,5 30 bis 39 % mangelhaft Note 5,0 20 bis 29 % ungenügend- mangelhaft Note 5,5 0 bis 19 % ungenügend Note 6,0 Bitte beachten Sie, dass Sie diese Klausur nur für Ihre individuellen Lernziele erworben haben und Sie daher nicht berechtigt sind, die Datei an dritte Personen weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen, vielen Dank. Abakus-Steuerkolleg GbR - ABH/GS - Stud-E 21 - BilSt 03 - Seite 6
Studienarbeit BilSt Lösungshinweis
Studienarbeit BilSt - 11 - Lösungshinweis Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Warenlieferung: B. liefert die Fertigungsmaschine durch Verschaffung der Verfügungsmacht ( 3 Abs.1 UStG) i.r. ihres Unternehmens
MehrStudienarbeit BilSt - 09 - Lösungshinweis
Studienarbeit BilSt - 09 - Lösungshinweis Allgemeines: Der Stpfl. ist Kaufmann i.s.d. 1 Abs.1 HGB und somit auch für die steuerliche Gewinnermittlung zur Führung von Büchern verpflichtet ( 140 AO - abgeleitete
MehrStudienarbeit KSt - 27 - Lösungshinweise
Studienarbeit KSt - 27 - Lösungshinweise 1. Allgemeine Ausführungen: Die Sachsen-High-Tec GmbH (SHT GmbH) ist eine gem. 1 Abs.1 Nr.1 KStG unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft, da sie ihre
MehrBereits in 00 wurde gebucht: Sonstige Vermögensgegenstände 42.000 Sonstige betriebliche Erträge 42.000
1. Klausuraufgabe Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Körperschaftsteuer Sachverhalt Die Plastik GmbH mit Sitz in Essen stellt seit Jahren Kunststoffe her und versteuert ihre Umsätze nach den allgemeinen
MehrLösungen zum Lehrbrief 9 Besteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben
1. Beispiel zu 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG - Entnahme eines Gegenstandes für nichtunternehmerische Zwecke Lösung zu Beispiel 1 Die Entnahme des Kühlschrankes ist ein Umsatz, der gem. 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG
MehrLösungshinweise zur BilSt-Klausur ABA - U18 (Die vorgesehene Bearbeitungszeit lag bei 2 Stunden)
Lösungshinweise zur BilSt-Klausur ABA - U18 (Die vorgesehene Bearbeitungszeit lag bei 2 Stunden) Bilanzierung der Beteiligung an einer Personengesellschaft - Spiegelbildtheorie - Wirtschaftsgut - Ausnahme
MehrBesteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München
Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer
MehrStudienarbeit GewSt Lösungshinweise
Studienarbeit GewSt - 20 - Lösungshinweise Aufgabe 1 - Teil 1: Gewerbesteuerpflicht der KG - Grundfall a) Prüfung einer... originären gewerblichen Tätigkeit gem. 15 Abs.1 S.1 Nr.2 EStG Steuergegenstand
MehrEinnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum am 7. März 2017
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Kffr. Romana Dziuk Steuerberaterin, FB f. IStR Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum
MehrEin Verrechnungsverbot gilt für Vermögensgegenstände, die ausschließlich
Änderungen für den Einzelabschluss 3/1.1 Seite 1 3.1.1 Wirtschaftlicher Eigentümer Zielsetzung Durch die Neuregulierung des 246 Abs. 1 Satz 2 HGB-E wurde vorgesehen, dass im handelsrechtlichen Jahresabschluss
Mehr2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov
Einnahmenüberschussrechnung 1 Einnahmenüberschussrechnung nach 4 Abs. 3 EStG 1. Allgemeines Einkunftsart 1 bis 3 die weder nach 238 HGB i.v.m. 140 AO noch nach 141 AO buchführungspflichtig sind nicht freiwillig
MehrStudienarbeit KSt Lösungshinweise
Zu 6.1. AQ-GmbH Studienarbeit KSt - 30 - Lösungshinweise Die Aufgabe liegt etwas außerhalb der Norm, da Ihnen eine korrekte Behandlung vorgegeben war und Sie begründen sollten, warum die Beurteilung richtig
Mehrfür steuerpflichtige Leistungen, wenn eine höhere als die dafür geschuldete Steuer ausgewiesen wurde;
Zu hoher Steuerausweis (1) Weist der leistende Unternehmer oder der von ihm beauftragte Dritte in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag aus, als der leistende Unternehmer nach dem Gesetz schuldet (unrichtiger
MehrÜbungsskript 4 zur Vorlesung. Monetäre BWL
Übungsskript 4 zur Vorlesung Monetäre BWL Aufgabe 1: 15 EStG: Betriebsvermögensvergleich (Fall 1) nach 4 (1) EStG U betreibt ein Handelsgewerbe. Sein Gewinn lt. Stb. des Jahres 09 beträgt 65.000. Das Eigenkapital
MehrLösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2015 Rechnungswesen
Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2015 Rechnungswesen Hinweise zu den Lösungen sind kursiv-grau Die Prüfungsaufgaben der Sommerprüfung 2015 finden Sie auf der Homepage Ihrer
MehrDef.: Jemand trägt Kosten, die nicht mit seiner eigenen Einkünfteerzielung in Zusammenhang stehen, sondern mit der eines Dritten.
Teil 3 Fall 1 -Übersicht zum Drittaufwand Def.: Jemand trägt Kosten, die nicht mit seiner eigenen Einkünfteerzielung in Zusammenhang stehen, sondern mit der eines Dritten. Drittaufwand ist im Gegensatz
MehrCheckliste Abgeltungssteuer
Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich
MehrGebäude. 266 Abs. 2 A. II. 1 Grundstücke... HGB 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Veräußerungsgewinne gem. 6b EStG Übertragung aufgedeckter stiller Reserven im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grund und Boden, Aufwuchs auf GruBo, Gebäuden und Binnenschiffen auf begünstigte Wirtschaftsgüter
MehrZwischenprüfung 2009 Rechnungswesen
ZP 2009 Zwischenprüfung 2009 Rechnungswesen Aufgabe 1 eingetragene Kauffrau, damit buchführungspflichtig nach 238 HGB und 140 AO GmbH = Formkaufmann nach 6 HGB, damit buchfürhungspflichtig nach 238 HGB
MehrLösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2015 Rechnungswesen
Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2015 Rechnungswesen Hinweise zu den Lösungen sind kursiv-grau Die Prüfungsaufgaben der Sommerprüfung 2015 finden Sie auf der Homepage Ihrer
MehrLösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2014 Rechnungswesen
Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2014 Rechnungswesen Hinweise zu den Lösungen sind kursiv-grau Die Prüfungsaufgaben der Sommerprüfung 2014 finden Sie auf der Homepage Ihrer
MehrLösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2017 Rechnungswesen
Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2017 Rechnungswesen Hinweise zu den Lösungen sind kursiv-grau Die Prüfungsaufgaben der Sommerprüfung 2017 finden Sie auf der Homepage Ihrer
MehrAufgabe 1 (15 Punkte)
Der Unternehmer U. e. K., Bochum, ermittelt seinen Gewinn nach 5 EStG. Er versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechtes und erstellt regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen.
MehrLösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Winter 2014/2015 Rechnungswesen
Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Winter 2014/2015 Rechnungswesen Hinweise zu den Lösungen sind kursiv-grau Die Prüfungsaufgaben der Winterprüfung 2014/2015 finden Sie auf der Homepage
MehrGL BEWG-STB Zusammenfassender Fall.doc
1 Bewertung eines Einzelunternehmens Sachverhalt: Horst B. ist am 30. 6. 1997 gestorben. Bis zu seinem Tod betrieb Horst B. in Recklinghausen auf eigenem Grundstück eine Tankstelle. Alleiniger Erbe ist
MehrExpedition Mittelstand
Expedition Mittelstand Richtig Abschreiben vom 3D Drucker bis zum Laptop Ingelheim, Donnerstag 14.03.2019 Ralf Nick Steuerberater Agenda 1. Abschreibungen nach Handelsrecht (Bsp. 1+2) 2. Abschreibungen
MehrÜbung Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anlagevermögen
Übung Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anlagevermögen Sachverhalt 1 a) Fertigungsgebäude Vermögensgegenstand, dessen Herstellungsprozess zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen ist, dient anschließend
MehrMusterlösung: Betriebliche Steuerlehre I (D), SS 2005, 1. Aufgabe. Vorläufiger JÜ ,00
Musterlösung: Betriebliche Steuerlehre I (D), SS 2005, 1. Aufgabe JÜ/JF Vorläufiger JÜ 45.000,00 a) Kapital WB (50%) 5.625,00 Kapital RR (50%) 5.625,00 an Beteil.-Erträge 11.250,00 11.250,00 b) Gewinnausschüttungen
MehrLösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Winter 2016 Rechnungswesen
Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Winter 2016 Rechnungswesen Hinweise zu den Lösungen sind kursiv-grau Die Prüfungsaufgaben der Winterprüfung 2016 finden Sie auf der Homepage Ihrer
MehrKlausuren- Intensivlehrgang
Klausuren- Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2014/15 StB-46 Musterklausur Bilanzsteuerrecht Teil 1 und Teil 2 Bewertungsschema Hilfsmittel: Bearbeitungszeit: Beck sche Textausgaben
MehrBuchhalterische Behandlung von laufenden Erträgen aus Wertpapieren
Übung Wertpapiere Aktien Beteiligung gem. 271 Abs. 1 HGB (dauernde Verbindung) Ausweis unter 266 Abs. 2 A III 3 HGB Bewertung gem. 253 Abs. 1 und 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu AK inkl. Anschaffungsnebenkosten
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort. So arbeiten Sie mit dem Buch. Von der Buchführung zum Jahresabschluss. Grundregeln der doppelten Buchführung
Vorwort So arbeiten Sie mit dem Buch Von der Buchführung zum Jahresabschluss. Grundregeln der doppelten Buchführung.. Buchung im SOLL.. Buchung im (ABEN.. Buchungssatz. Die Gewinnermittlungsarten.. Einnahme-Überschussrechnung..
MehrGeschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert
Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.
MehrBILANZ. ecovision Solarfonds GmbH & Co. KG Stuttgarter Schulen Freiburg. zum. A. Eigenkapital. B. Rückstellungen. C. Verbindlichkeiten 7.
BILANZ Freiburg zum AKTIVA 31. Dezember 2011 PASSIVA A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. technische Anlagen und Maschinen 587.584,50 653.401,66 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
MehrStudienarbeit ESt Lösungshinweise
Studienarbeit ESt - 23 - Lösungshinweise Sachverhalt 1: 1. Allgemeines: Da R in Düsseldorf wohnhaft ist, hat er seinen Wohnsitz ( 8 AO) im Inland BRD und ist somit unbeschränkt steuerpflichtig i.s.d. 1
MehrAnpassung nach Betriebsprüfung November Gerald Schmidt, Steuerberater, Scholen
November 2016 Gerald Schmidt, Steuerberater, Scholen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Berichtigungspflicht von Erklärungen... 4 3. Korrekturnorm 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO...
MehrLösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2017 Rechnungswesen
Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2017 Rechnungswesen Hinweise zu den Lösungen sind kursiv-grau Die Prüfungsaufgaben der Sommerprüfung 2017 finden Sie auf der Homepage Ihrer
MehrLösungen zum Lehrbrief 8 15a UStG
- Beispiele zum - Lösungen Lösung zum 1. Beispiel Bei der Baumaschine handelt es sich um ein Berichtigungsobjekt i.s.d. 15a Abs. 1 Satz 1 UStG. Die auf die Anschaffungskosten der Baumaschine entfallende
MehrAufgabe 1 (15 Punkte)
Der Unternehmer U. (Einzelunternehmer) ermittelt seinen Gewinn nach 5 EStG. Er versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechtes und erstellt regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen.
MehrNutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben werden,
Konzeption und Layout Programmierung der unternehmensbezogenen Daten (Bilder und Informationen über die A-GmbH) Internetverkaufsshop für Onlinebestellungen usw. Gesamtkosten 10.000 12.500 42.200 64.700
MehrBilanzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P Bil. für das Studienfach. Grundstudium E 2015
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-Bil Fachplan für das Studienfach Bilanzsteuerrecht Grundstudium E 2015 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2015 Lehrbereich IV Seite:
MehrEinnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum I am 9. April 2018
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Volksw. Elena Weismann Steuerberaterin, FBin f. Int. StR Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung
MehrSkript zum Online-Training. Handelsbilanzrecht Anschaffungskosten. Rechtsstand: Januar in Kooperation mit
Skript zum Online-Training Handelsbilanzrecht Anschaffungskosten Rechtsstand: Januar 2019 in Kooperation mit Inhalt Lernziele... 1 1 Überblick... 2 1.1 Zugangsbewertung... 2 1.2 Anschaffungszeitpunkt...
MehrI. Rückstellungen / Rücklagen
I. Rückstellungen / Rücklagen 1. Fall Beurteilen Sie den Vorgang im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2004 aus handels- und steuerrechtlicher Sicht unter Nennung der gesetzlichen
MehrLösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald
Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald 1. Aufgabe A. Zurverfügungstellung der E-Books von B S.A. an F I. Steuerbarkeit 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1. B S.A. = 2 Abs. 1 UStG
MehrBilanz zum 31. Dezember 2007 1. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 2. Anhang 2007 3
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 der Axel Springer Medien Accounting Service GmbH Berlin (vormals: Sechsundvierzigste Media Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh) Bilanz zum 31. Dezember 2007 1 Gewinn-
MehrEinkommensteuer-und Körperschaftsteuerrecht
Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Einkommensteuer-und Körperschaftsteuerrecht Abschreibungen, insb. Absetzungen für Abnutzung
Mehr- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und
Aufgabe 1: Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt ( 9 AO) in Deutschland ( 1 Abs. 1 EStG) - Welteinkommensprinzip Liegt keine unbeschränkte Steuerpflicht vor, beschränkte
MehrBewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil II: Umlaufvermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr.
Bewertung in Handels- und Steuerbilanz Teil II: Umlaufvermögen Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Wolfgang Hufnagel Rechtsgrundlagen 253 (3) HGB für 6 (1) Nr. 2 EStG für Handelsbilanz
MehrAllgemeine Hinweise zur Klausur:
SS 2009 II/2009 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min.. Juli 2009 Teil: Besteuerung von Unternehmen Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!! Heftklammer
MehrSkript zum Online-Training. Handelsbilanzrecht Herstellungskosten. Rechtsstand: Januar in Kooperation mit
Skript zum Online-Training Handelsbilanzrecht Herstellungskosten Rechtsstand: Januar 2019 in Kooperation mit Inhalt Lernziele... 1 1 Einführung... 2 1.1 Bewertungsvorschriften... 2 1.2 Fundstellen... 2
Mehr3: Fälle zur Sicherungsübereignung. 3: Fälle zur Sicherungsübereignung
3: Fälle zur Sicherungsübereignung Fall 3 (nach BGHZ 28, 16): S ist Fabrikant. Er hat bei G ein Darlehen über 100.000 EUR aufgenommen. Zur Absicherung des Kredits haben S und G einen Sicherungsübereignungsvertrag
MehrMittelherkunft ,00 Bereichsüberschuss ,00 Finanzierungsbereich Mittelverwendung ,00
Bezüglich der Besprechung LN-Klausur sind folgende Fragen aufgetreten, die nun abschließend geklärt werden: Fragen zu Aufgabe 1: Wieso ist die Zahlung aus GV 6 im Umsatzbereich auszuweisen, im UIII-Skript
MehrAllgemeine Hinweise zur Klausur:
WS 2009/10 I/2010 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 1. Februar 2010 Teil: Besteuerung von Unternehmen Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!!
MehrFall 4. Wie ist der Sachverhalt einkommen- und körperschaftsteuerlich zu würdigen?
Fall 4 A betreibt ein Bauunternehmen. Im Jahr 2010 erzielt er einen Gewinn von 1,5 Millionen EUR. Ermittelt hat er diesen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Um an lukrative Aufträge heranzukommen,
MehrBuchführung. Buchführungspflicht
Buchführungspflicht Handelsrecht 238 HGB Steuerrecht 140 AO ivm 238 HGB ODER 141 AO Gläubigerschutz-/Informationsfunktion Steuerbemessungsfunktion Lieferanten Banken Arbeitnehmer www.sg-steuerkanzlei.de
MehrLösungsskizze zur Klausur vom
Aufgabe 1 Lösungsskizze zur Klausur vom 12.7.2016 A) Strukturierung des Sachverhalts Steuersubjekte: A n.p.; Wohnsitz in Frankfurt, Deutschland geschieden, 2 minderjährige Kinder Gegenstände: PKW, Hemd,
MehrNeues zur Praxisübertragung. A. Wertansatzwahlrecht bei Einbringung in die Personengesellschaft
A. Wertansatzwahlrecht bei Einbringung in die Personengesellschaft BFH-Urt. v. 12.10.2011 VIII R 12/08, BStBl II 2012, 381 Sachverhalt und Beurteilung Zum 15.12.1998 brachte ein Arzt seine Einzelpraxis
MehrLösungen Übungen zum Jahresabschluss
Aufgabe 1 Lösungen Übungen zum Jahresabschluss Lösungen s. Mitschriften vom 17.06.2015 Aufgabe 2 Sachverhalt 1: a) Sicherungsübereignung: Obwohl die Verpackungsmaschine durch die Sicherungsübereignung
MehrCertified Senior Accountant
Erstellen von Abschlüssen nach nationalem Recht Martin Weber Fachgebiet: Vertiefung Bilanz Lehrbrief 1 Bilanzierung von Verbindlichkeiten Bilanzierung von Rückstellungen Verfasser:, Steuerberaterin 2015
MehrAusgewählte Aspekte zur Rechnungslegung
Ausgewählte Aspekte zur Rechnungslegung Frankfurt am Main: 19. Mai 2015 Hermann Bopp Stiftungsverwaltung Seite 2 Inhaltsverzeichnis Zur Person Thema Hermann Bopp ist Mitarbeiter bei BEITEN BURKHARDT in
Mehr4. Reihengeschäfte. 4.1 Begriff und Bedeutung Reihengeschäfte. Beispiel:
44 4. Reihengeschäfte Der Eigentümer eines Mietwohngrundstücks will dieses veräußern. Am 1.9.2011 wird der aufvertrag mit dem Erwerber geschlossen und die Auflassung erklärt. Nach dem aufvertrag sollen
MehrLeistungsausgangsseite: Verkauf
1. Steuerbarkeit 1 I Nr. 1 UStG Lieferung oder sonstige Leistung 3 I, IX UStG Unternehmer 2 I UStG Im Inland 1 II UStG Gegen Entgelt (Leistungsaustausch) Im Rahmen eines Unternehmens 2. Steuerbefreiungen
MehrRechnung, Vorsteuerabzug, falscher Steuerausweis
Hochschule Landshut Tutorium: Buchführung und Bilanzierung Rechnung, Vorsteuerabzug, falscher Steuerausweis Seite 1 von 5 1. Die Rechnung: Begriff: Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung
MehrKonzernrechnungslegung
Konzernrechnungslegung Vorlesung mit integrierter Übung Dipl.-Kfm. WP StB Karl Petersen Dipl.-Kfm. StB Dr. Christian Zwirner TU Ilmenau Sommersemester 2010 1 Inhalte der Veranstaltung 1. Grundlagen der
MehrLösung Übung Klausur
Fall 1 Lösung Übung Klausur A) Strukturierung des Sachverhalts Subjekte: A n.p.; Wohnsitz in Frankfurt offenkundig in Dtschl., da Studium in Frankfurt Behinderung zu 55% verwitwet, Kind 3 Jahre Gegenstände:
MehrTeil D: Überblick über die unternehmerischen Gewinnermittlungsmethoden
Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil D: Überblick über die unternehmerischen Gewinnermittlungsmethoden Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
MehrLösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Winter 2016/2017 Rechnungswesen
Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Winter 2016/2017 Rechnungswesen Hinweise zu den Lösungen sind kursiv-grau Die Prüfungsaufgaben der Winterprüfung 2016/2017 finden Sie auf der Homepage
MehrWenn Sie mal den Überblick verlieren!
Wenn Sie mal den Überblick verlieren! Informationsveranstaltung am 6. Oktober 2015 Kastens Hotel Luisenhof, Hannover WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Wenn Sie
MehrJahresabschluss 2016
Update Rechnungslegung für Mitarbeiter Veranstaltungsort: 21. November 2016 in München Dipl.-Finanzwirt Thomas Wiegmann Steuerberater Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe
MehrTipp: meist sind die ersten Paragraphen die jeweiligen Titel die gesuchte Anspruchsgrundlage
Übersicht Wichtigste Anspruchsgrundlagen 1) Ansprüche auf Erfüllung vertraglicher Pflichten: a) aus typisierten Verträgen (im BGB ausdrücklich geregelte Vertragstypen, (vgl. Inhaltsverzeichnissen zum BGB,
MehrÜbungen im Steuerrecht
Übungen im Steuerrecht Saarbrücken, den 08.01.2019 Rückgabe und Besprechung der ersten Übungsexamensklausur Lösungshinweise Teil 1, Frage 1 A. Subj. Einkommensteuerpflicht, Veranlagung Wohnsitz, 8 AO,
MehrBetriebliche Steuerlehre I (SS 2007) Musterlösung
Stand: 8.1.007 Betriebliche Steuerlehre I (SS 007) Musterlösung 1. Aufgabe Pkt. 1. Angabe der Buchungssätze und Fortentwicklung des Jahresüberschusses Stufe 1 (Handelsbilanz) Ausgangssumme: 150.000,00
MehrBewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr.
Bewertung in Handels- und Steuerbilanz Teil I: Anlagevermögen Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Wolfgang Hufnagel Rechtsgrundlagen 252 ff HGB für Handelsbilanz 6 ff EStG für
MehrWerden aus Gründen des vollständigen Vermögensausweises bzw. der periodengerechten Erfolgsermittlung gebildet.
Rückstellungen Werden aus Gründen des vollständigen Vermögensausweises bzw. der periodengerechten Erfolgsermittlung gebildet. Verpflichtungen, die entweder dem Grunde nach oder der Höhe bzw Fälligkeit
MehrBilanzierung und Bewertung der Verbindlichkeiten
Bilanzierung und Bewertung der Verbindlichkeiten Bilanzierung 266 Abs. 3 C. -8 HGB Bewertung gem. 253 Abs. S. 2 HGB Erfüllungsbetrag, das ist in der Regel der Rückzahlungsbetrag Gem. 6 Abs. Nr. 3 EStG
MehrLösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer2018 Rechnungswesen
Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer2018 Rechnungswesen Hinweise zu den Lösungen sind kursiv-grau Die Prüfungsaufgaben der Sommerprüfung 2018 finden Sie auf der Homepage Ihrer
MehrUmsatzsteuer II Steuerbefreiungen im Umsatzsteuerrecht
Skript zum Online-Training Umsatzsteuer II Steuerbefreiungen im Umsatzsteuerrecht Rechtsstand: Januar 2018 In Kooperation mit Inhalt 1 Überblick... 1 2 Echte Steuerbefreiungen... 3 2.1 Überblick... 3 2.2
MehrFall 9.2: Grundlagen der KG
Fall 9.2: Grundlagen der KG A, B und C betreiben eine Kfz-Werkstatt in der Rechtsform einer OHG, unter der Firma Repair-OHG. Da das Geschäft gut läuft, bietet sich im Januar 2010 ein alter Freund des A
MehrUnterrichtsklausur 16 - BilSt (vorgesehene Bearbeitungszeit 4 Stunden)
Unterrichtsklausur 16 - BilSt (vorgesehene Bearbeitungszeit 4 Stunden) Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises für ein bebautes Grundstück - Übertragung 6 b EStG- Rücklage - Übergang von degressiver
MehrCheckliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte
Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte USt 2A 4185 Umsatz als Kleinunternehmer i. S. d. 19 Abs.1 UStG 1008 20300 34
MehrFallsammlung aus dem Bereich Bilanzsteuerrecht Lösungshinweise 2013 - Auszug -
Fallsammlung aus dem Bereich e 2013 - Auszug - Inhaltsverzeichnis 1. Bewertung von nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens1 1.1. zu Fall 1 Unbebautes Grundstück... 1 2. Bewertung von abnutzbaren
MehrCheckliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2015 Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR
Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2015 Betriebseinnahmen 4185 Betriebseinnahmen als umsatzst. Kleinunternehmer 6030 401000 11 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher
MehrAusbildungstraining zum Finanzwirt Einstellungsjahr 2016
Ausbildungstraining zum Finanzwirt Einstellungsjahr 2016 Bearbeitet von David Jauch, Jörg Ramb 1. Auflage 2017. Buch. 176 S. Softcover ISBN 978 3 95554 280 1 Format (B x L): 17 x 24 cm Steuern > Steuerrecht
MehrCheckliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR
Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Betriebseinnahmen 8195 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher 6030 401000 11 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer
MehrGrundzüge des Bilanz- und Bilanzsteuerrechts WS 2009/2010
Beispiel: Der Kaufmann ist Inhaber von 100.000 Aktien der T-AG, die er 2006 zum Kaufpreis von 20 das Stück erworben hatte (2 Mio. Anschaffungskosten). Die 1.000 Aktien machen am Grundkapital der T-AG rund
MehrCheckliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte
Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte USt 2A 8195 Umsatz als Kleinunternehmer i. S. d. 19 Abs.1 UStG 1008 20300 34
MehrStB Dipl.-Kfm. S. Gubanov
3 Abs. 6 UStG bewegte Lieferungen Ort der Lieferung 3 Abs. 7 UStG unbewegte Lieferungen Beförderung Versendung Abholung Lieferung dort ausgeführt wird, wo sich der Reihengeschäfte 3 Abs. 7 S. 2 UStG Gegenstand
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Buchführung Besonderheiten bei Produktionsbetrieben Jahresabschluss 25
Inhaltsverzeichnis 1 Buchführung 11 1.1 Buchführungspflicht 12 1.2 Aufzeichnungspflichten 13 1.2.1 Übersicht über die Aufzeichnungspflichten (Auswahl) 13 1.2.2 Aufbewahrungspflichten 13 1.2.3 Verletzung
MehrBewertung des nicht abnutzbaren Anlagevermögens
Bewertung des nicht abnutzbaren Anlagevermögens Lösungen Übung Seite 329-330 AK 180.000,00 20% Wertminderung 144.000,00 Ansatz zum 31.12.2004 Abschreibung auf Finanzanlagen 36.000,00 an Beteiligung 36.000,00
MehrBilanzierung und Bewertung des Eigenkapitals
Bilanzierung und Bewertung des Eigenkapitals 1. Kapitalgesellschaften Bilanzausweis: 266 Abs. 3 A. HGB 272 HGB 268 Abs. 1 und 3 HGB 58, 150, 158 AktG Fortführung der GuV-Rechnung gem. 158 AktG (Beispiel
MehrUmsetzung der Seeling -Rechtsprechung
Umsetzung der Seeling -Rechtsprechung Vorsteuerabzug und Besteuerung der gleichgestellten sonstigen Leistung bei Gebäuden, die auch für eigene Wohnzwecke verwendet werden OFD Koblenz 19.11.07, S 7206/S
MehrBetreff: Umsatzsteuerliche Behandlung von Preisnachlässen durch Verkaufsagenten/Vermittler (Änderung der Verwaltungsauffassung);
Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden - E-Mail-Verteiler U1 - der Länder - E-Mail-Verteiler U2 - HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97 10117 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium
MehrIn drei Schritten zur sicheren Zurechnung des Leasinggegenstands
LEASING In drei Schritten zur sicheren Zurechnung des Leasinggegenstands von StB Dipl.-Bw. (FH) Thorsten Normann, Olsberg In der Bilanzierungspraxis stellt sich immer wieder die Frage, ob der Leasinggegenstand
Mehr