Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG)
|
|
- Eleonora Hofmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) Die wichtigsten Änderungen im Überblick Inhalt: Änderungen bei Kapitalversicherungen Steuerliche Behandlung der Vorsorgeaufwendungen Steuerliche Behandlung der Renten Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung Änderungen bei der Riester-Rente
2 Kapitalversicherungen Gültig für Neuverträge ab ! Steuerfreiheit der Erträge im Zeitpunkt der Kapitalauszahlung bzw. des Rückkaufs wird abgeschafft Sonderausgabenabzug der Beiträge ist nicht mehr möglich Betroffen sind: Kapitalversicherungen Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, wenn die Kapitalabfindung gewählt wird Fondsgebundene Lebensversicherungen Steuerpflichtig ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge ( 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) Wird bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht eine Rente geleistet, erfolgt die Besteuerung mit dem (abgesenkten) Ertragsanteil Erfolgt die Kapitalauszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach einer Laufzeit von 12 Jahren, sind die Erträge nur zur Hälfte steuerpflichtig Kapitalversicherungen Altverträge sind von der Neuregelung nicht betroffen: Steuerfreiheit der Erträge im Zeitpunkt der Kapitalauszahlung bzw. des Rückkaufs bleibt unter den bekannten Voraussetzungen bestehen Die Beiträge sind weiterhin als Sonderausgaben abzugsfähig (im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen) Als Altverträge zählen Versicherungen, die vor dem begonnen haben und bei denen der erste Beitrag bis zum entrichtet wurde
3 Steuerfreiheit für Vorsorgeaufwendungen Durch das AltEinkG wird der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Altersvorsorge vollzogen. gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG sind: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge an eine landwirtschaftliche Alterskasse Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen Beiträge an eine private Leibrentenversicherung (Rürup-Rente) Voraussetzungen für den Abzug der Beiträge als Sonderausgaben: Zahlung als monatliche lebenslange Leibrente Leistung nicht vor 60. Lebensjahr Leistung darf nicht vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar, kapitalisierbar sein Zusatzversicherungen möglich Begünstigte Vorsorgeprodukte können mit einer Zusatzversicherung ergänzt werden: Berufsunfähigkeit verminderte Erwerbsfähigkeit Hinterbliebene (eingeschränkter Kreis) Sonderausgabenabzug für und Riester Rente": Beide Regelungen stehen nebeneinander. Die steuerliche Förderung (Sonderausgabenabzug) bei der Riester-Rente" hat keinen Einfluss auf den Umfang der Abzugsmöglichkeiten für Vorsorgeaufwendungen nach 10 EStG
4 Höhe des Sonderausgabenabzugs: Höchstbetrag von EUR in der Endstufe (im Jahr 2025), Verdoppelung des Betrags im Falle der Zusammenveranlagung Übergangsregelung: Altersvorsorgebeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag) werden ab dem Jahr 2005 beginnend mit 60% und bis 2025 jährlich um 2% ansteigend auf 100% abziehbar sein Beispiel: Ein Arbeitnehmer zahlt im Jahr 2005 einen Arbeitnehmeranteil zur Gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von. Der Arbeitgeberanteil beläuft sich entsprechend auch auf. Zusätzlich hat der Arbeitgeber noch eine private Leibrentenversicherung abgeschlossen und dort Beiträge in Höhe von EUR eingezahlt. Wie hoch sind die als Sonderausgaben anzusetzenden im Jahr 2005? Fortsetzung Beispiel: Arbeitnehmerbeitrag GRV Arbeitgeberbeitrag GRV Zusatzversicherung Insgesamt Davon 60% abzgl. steuerfreier AG-Anteil EUR EUR EUR EUR Die Vorsorgeaufwendungen werden jedoch nur dann als Sonderausgaben abgesetzt, wenn die zu berücksichtigenden den im Gesetz genannten Höchstbetrag nicht übersteigen. Der Höchstbetrag berechnet sich in der Übergangsphase wie folgt: Höchstbetrag Davon 60 % abzgl. Steuerfreier AG-Anteil verbleibender Betrag EUR EUR EUR Da dieser Höchstbetrag nicht überschritten ist, können die in Höhe von EUR als Sonderausgaben angesetzt werden.
5 Sonstige Vorsorgeaufwendungen Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit Kranken-, Pflege-, Unfall-, Haftpflichtversicherungen Selbstständige Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen Beiträge zu Kapitalversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht (Beginn vor Januar 2005) Höhe des Sonderausgabenabzugs: Höchstbetrag von EUR Kürzung des Höchstbetrags auf EUR, wenn der Steuerpflichtige z.b. einen steuerfreien Arbeitgeberanteil zu seiner Krankenversicherung erhält Keine Übergangsregelung: Keine Übergangsregelung wie bei den Anerkennung als Sonderausgaben in vollem Umfang bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen Günstigerprüfung bis 2019 (Vergleich zum bisherigen Recht) Besteuerung der Renten Leibrentenversicherungen: Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Rente aus der landwirtschaftlichen Alterskasse Rente aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen Renten aus privaten Leibrentenversicherungen (Rürup-Rente) Besteuerung: Ausschließlich nachgelagerte Besteuerung keine Aufteilung nach steuerfreien und versteuerten Beiträgen Betroffen sind Bestandsrenten und im Jahr 2005 erstmals gezahlte Renten Übergangsregelung: Steuersatz von 50 % ab dem Jahr 2005 Besteuerungsanteil der Rente wird für jeden neu hinzukommenden Rentenjahrgang bis zum Jahre 2020 in Schritten von 2% auf 80% und anschließend bis zum Jahr 2040 in Schritten von 1% bis auf 100 % angehoben
6 Besteuerung der Renten Rentenbezugsmitteilung: Besteuerung der Renten wird durch Rentenbezugsmitteilungen sichergestellt. Mitteilung der Versicherungsträger an Zentrale Stelle (ZfA) unter Verwendung der künftigen Identifikationsnummer. Rürup-Rente, Riester-Rente, bav gemäß 3 Nr. 63 EStG und mit dem Ertragsanteil besteuerte Renten werden gemeldet. "Konventionelle" Rentenversicherungen Leistungen aus Rentenversicherungen, die die Kriterien des 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG nicht erfüllen, werden wie bisher mit dem Ertragsanteil besteuert. Der Ertragsanteil wird im Vergleich zum geltenden Recht abgesenkt. Bei einer Leibrente ab dem 65. Lebensjahr liegt der Ertragsanteil künftig bei 18% (bisher 27%). Die neuen Ertragsanteile ab 2005 gelten auch für Renten, die sich bereits in der Auszahlungsphase befinden. Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung Die Steuerfreiheit der Beitrage nach 3 Nr. 63 EStG wird auf Versorgungszusagen beschränkt, die eine lebenslange Altersversorgung vorsehen (nach der Gesetzesbegründung reicht eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht aus). Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Höchstbetrag des 3 Nr. 63 EStG erneut voll ausgeschöpft werden. Beiträge für eine Direktversicherung werden in die Steuerfreiheit nach 3 Nr. 63 EStG einbezogen. Pauschalbesteuerung der Beiträge nach 40b EStG Ist nur noch für den Aufbau einer nicht kapitalgedeckten, d.h. umlagefinanzierten, bav möglich Pauschalbesteuerung bei Altverträgen auch weiterhin möglich Voraussetzung: Verzichtserklärung auf Anwendung des 3 Nr. 63 EStG, die bis zum 30. Juni 2005 abgegeben werden muß Als Ersatz für den Fortfall des 40b EStG wird das Fördervolumen des 3 Nr. 63 EStG um EUR aufgestockt (sozialabgabenpflichtig). Dieser Betrag steht nur dann zur Verfügung, wenn der 40 b EStG nicht genutzt wird.
7 Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung Für den 3 Nr. 63 EStG wird die vom 40 b EStG bekannte Vervielfältigungsregelung aufgenommen. Aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses können pro Dienstjahr EUR steuerfrei eingezahlt werden. Abzuziehen sind die im laufenden Jahr und in den vorangegangenen 6 Jahren steuerfrei geleisteten Beiträge. Da die Regelung erst ab 2005 greift, hat sie zunächst nur eine eingeschränkte Wirkung. Sie ist nicht verwendbar, wenn der 40b EStG genutzt wird. Portabilität: Die Mitnahme erworbener Betriebsrentenanwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel führt innerhalb der externen oder internen Durchführungswege nicht zu einem steuerlichen Zufluss. Die steuerliche Behandlung der Leistungen richtet sich nach den Grundsätzen, die zur Anwendung gekommen wären, wenn die Mitnahme der erworbenen Anwartschaft nicht erfolgt wäre. Änderungen bei der Riester-Rente Teilkapitalauszahlungen bis zu 30% des zur Verfügung stehenden Kapitals sind möglich. Abschlusskosten müssen auf mind. 5 Jahre verteilt werden. Einführung eines Dauerzulageantrags Änderung der Informationspflichten des Anbieters (u.a. müssen denkbare Marktentwicklungen simuliert werden) Ab dem 01. Januar 2006 sind Unisex-Tarife vorgeschrieben.
Vorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem 01.01.2005
Vorsorgeaufwendungen Rentenbesteuerung Kapitallebensversicherungen Neuerungen ab dem 01.01.2005 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) wurde die Beitragsfreistellung
MehrSteuer Allgemein. Versicherteninformation mylife Steuer Allgemein. www.mylife-leben.de
Steuer Allgemein Versicherteninformation mylife Steuer Allgemein www.mylife-leben.de Merkblatt Steuerinformation allgemein Steuerrechtliche Rahmenbedingungen Die folgenden Informationen geben Ihnen einen
MehrAlterseinkünftegesetz
Die Rente ist sicher! Die Rente ist sicher! 1 Glauben Sie das wirklich? 2 Und was ist wenn Sie in Rente gehen? 69,5 48,2 55,8 Dann gibt es mit Sicherheit weniger 46,0 50,8 Rentenniveau 2000 2040 Rentenniveau
MehrSteuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen
Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen Versicherungsart Beitragszahlung Leistung Berufsunfähigkeitsversicherung 1. Schicht (Rürup-Rente) Aufwendungen zur Altersvorsorge nach 10
MehrAlterseinkünftegesetz. Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen
Alterseinkünftegesetz Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen Ausgangspunkt für die Reform BVerfG erklärt am 6.3.2002 die unterschiedliche Besteuerung
MehrNachfolgend ein Überblick über die elf wichtigsten Eckpunkte des AltEinkG:
Alterseinkünftegesetz: Nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften Mit den Stimmen der rot-grünen Regierung hat der Deutsche Bundestag am 29.4.2004 das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) beschlossen.
MehrAllgemeine Steuerregelungen für Versicherungen bei Pensionskassen, die auf einer nach 2004 erteilten Versorgungszusage beruhen
1 Allgemeine Steuerregelungen für Versicherungen bei Pensionskassen, die auf einer nach 2004 erteilten Versorgungszusage beruhen E i n k o m m e n s t e u e r Beiträge an Pensionskassen Beiträge an Pensionskassen
MehrSteuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen
Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen Versicherungsart Beitragszahlung Leistung Berufsunfähigkeitsversicherung 1. Schicht (Rürup-Rente) Aufwendungen zur Altersvorsorge nach 10
MehrWas versteht man unter Rürup-Rente?
Was versteht man unter Rürup-Rente? Die Rürup-Rente ist eine privat finanzierte Rente, die durch Steuervorteile über den Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuererklärung ( 10 EStG) staatlich gefördert
MehrA B S C H L U S S B E R I C H T. Sachverständigenkommission. zur Neuordnung der. steuerrechtlichen Behandlung von
KURZFASSUNG A B S C H L U S S B E R I C H T Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen Berlin, den 11. März 2003 - 1 - Die
MehrSteuerlich geförderte Altersvorsorge
Ihr Partner für Absicherung und Vorsorge Die Basis Rente: Steuerlich geförderte Altersvorsorge gesetzliche Anforderungen Beiträge und Zuzahlungen in eine private Basis-Rentenversicherung sind als Basisvorsorge-
MehrArbeitskreis der Selbstständigen im Landesverband Baden-Württemberg
Arbeitskreis der Selbstständigen im Landesverband Baden-Württemberg Thema: betriebliche Altersversorgung Datum: 25.06.2018 Anlass: Info-Treff AK-Selbstständige, Karlsruhe 2 Inhaltsverzeichnis: Begriff
MehrAnalyse einer möglichen Basisrente
Analyse einer möglichen Basisrente für: Herrn Max Mustermann Die Auswertung wurde erstellt von: Finanzspezialistin Ursula Dreyer Max-Keith-Str. 66 45136 Essen Telefon: 0201-12516854 Telefax: 0201-12516855
MehrAlterseinkünftegesetz
Alterseinkünftegesetz Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersbezügen Thomas Hoppe Global Tax Group Ausgangspunkt für die Reform BVerfG erklärt am 6.3.2002 die unterschiedliche Besteuerung
MehrErläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005
Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen
MehrMit der Rürup-Rente Steuern sparen!
Mit der Rürup-Rente Steuern sparen! Die private Altersvorsorge in Deutschland boomt: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat jetzt die Zahlen für das zweite Quartal 2008 veröffentlicht:
MehrDie Altersversorgung wird zum einen durch eine umlagefinanzierte Pensionskasse und zum anderen durch eine kapitalgedeckte Pensionskasse aufgebaut.
Tit. II.3.6.1 RdSchr. 07q Gemeinsames Rundschreiben betr. Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2008 Tit. II.3 Beitragsrechtliche
MehrAnlage 1. Alterseinkünftegesetz. Änderungen in der privaten und betrieblichen Altersversorgung
Anlage 1 Alterseinkünftegesetz Änderungen in der privaten und betrieblichen Altersversorgung Übersichten Alterseinkünftegesetz Seite 4 ÜBERBLICK - Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts - Vorschläge der
MehrInformationsblatt. zum Alterseinkünftegesetz
Informationsblatt zum Alterseinkünftegesetz Mit diesem Informationsblatt gibt Ihnen das Sächsische Staatsministerium der Finanzen einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Neuregelungen,
MehrInformation zu den Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes. Sehr geehrtes Mitglied,
Information zu den Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes Sehr geehrtes Mitglied, am 05.07.2004 ist das Alterseinkünftegesetz, das die Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und die Besteuerung
MehrAnwendungsvorschrift 52 Absatz 28 Satz 5 Einkommensteuergesetz: Ausnahme von der nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften
Anwendungsvorschrift 52 Absatz 28 Satz 5 Einkommensteuergesetz: Ausnahme von der nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Anwendungsvorschrift 52 Absatz 28 Satz
MehrDie steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG
Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG Das am 01.01.2005 in Kraft tretende Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hat einschneidende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge. Mit ihm
MehrKomplett-Set Betriebliche Altersvorsorge
Lohn & Gehalt Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge Ein Spezial-Report aus der Reihe BWRmed!a exklusiv Im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge sagen Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer aufgrund
MehrBesteuerung von Renten
Besteuerung von Renten Inhalt 1 Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung... 2 1.1 Besteuerungsanteil und Rentenfreibetrag... 2 Einführung Auch mit Beginn des Ruhestands ist das leidige Thema»Ausfüllen
MehrThemenschwerpunkt Rürup-Rente
Themenschwerpunkt Rürup-Rente Inhalt: Basiswissen Rürup-Rente Staatliche Förderung durch Steuerersparnis. Förderung und Steuern Die Rolle des Finanzamts jetzt und später. Rürup ist nicht gleich Rürup Zusatzversicherungen
MehrAltersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010
Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ( 13 EStG) 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( 15 EStG) 3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit ( 18 EStG)
MehrAuszüge Alterseinkünftegesetz; Gesetzestext ab 1.1.2005
1 ANLAGE 2 Auszüge Alterseinkünftegesetz; Gesetzestext ab 1.1.2005 EStG 3 Nr. 63, Fassung ab 1.1.2005 63. Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse
MehrSteuerliche Behandlung der privaten Altersvorsorge
Steuerliche Behandlung der privaten Altersvorsorge 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Steuerliche Behandlung der privaten Altersvorsorge Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 15. April 2016 Fachbereich: WD
MehrTRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH
Rürup - Basisrente Rürup- oder Basisrente wird umgangssprachlich die Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Hans-Adalbert "Bert"
MehrAltersvorsorge - Kompendium
Altersvorsorge - Kompendium 2017 HonorarKonzept Drei Schichten der Altersvorsorge 3. Wertpapiere, z.b. Aktien, Investmentfonds Schicht - Kapitalanlageprodukte Kapitalbildende Lebens- u. Rentenversicherungen
MehrAlterseinkünfte und Rentenbezugsmitteilungen
Alterseinkünfte und Rentenbezugsmitteilungen Da erstmals ab dem 01.10.2009 die Rententräger über die ausgezahlten Renten Mitteilungen an die Finanzbehörden machen müssen (sog. Rentenbezugsmitteilungen),
MehrPersönlicher Altersvorsorge-Check
Persönlicher Altersvorsorge-Check für Ali Mente Ihr persönlicher Altersvorsorge-Check wurde erstellt von: Herr Erik Schäfer Rheingauer Str. 39 65343 Eltville Telefon: 06123-702255 Fax: 06123-704451 Mobil:
MehrDas Alterseinkünftegesetz
STEUERBERATUNG UNTERNEHMENSBERATUNG Diplom-Kaufmann Walter Schönweiß Steuerberater Diplom-Kaufmann Peter Hofecker Unternehmensberater Brunngasse 1 90610 Winkelhaid Tel.: 09187/905173 Fax: 09187/905174
MehrSparen Sie nicht an der Altersvorsorge sondern an den Beiträgen. Basisrente
Sparen Sie nicht an der Altersvorsorge sondern an den Beiträgen Basisrente Mit der Basisrente zielgerichtet Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen Eine ausreichende finanzielle Absicherung im
MehrSparen Sie nicht an der Altersvorsorge sondern an den Beiträgen. Basisrente
Sparen Sie nicht an der Altersvorsorge sondern an den Beiträgen Basisrente Mit der Basisrente zielgerichtet Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen Eine ausreichende finanzielle Absicherung im
MehrSonderrundschreiben Die Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes insbesondere I. auf die private Altersvorsorge II. III. Änderungen bei den Beamten und Werkspensionen Erhöhte Abzugsmöglichkeiten für Vorsorgeaufwendungen
Mehr2.4. GÜNSTIGERPRÜFUNG DES FINANZAMTS 4. Merkblatt: Die neue Rentenbesteuerung ab LEISTUNGEN AUS DER BASISVERSORGUNG 4
Merkblatt: Die neue Rentenbesteuerung ab 2005 1. ALLGEMEINES 1 2. STEUERLICHE BEHANDLUNG DER BEITRÄGE 2 2.1. DAS DREI-SCHICHTEN-MODELL 2 2.2. VORSORGEAUFWENDUNGEN ZUR BASISVERSORGUNG 2 2.3. WELCHE VORSORGEAUFWEN-
MehrDEUTSCHER BUNDESTAG Berlin, Petitionsausschuss Platz der Republik 1
DEUTSCHER BUNDESTAG 11011 Berlin, 21.09.2005 Petitionsausschuss Platz der Republik 1 Pet 2-15-08-6110-038040 Fernruf (030) 227-31937 (Bitte bei allen Zuschriften angeben) Telefax (030) 227-36130 Herrn
MehrBesteuerung von Renten
Besteuerung von Renten Inhalt 1 Renten werden unterschiedlich hoch besteuert... 2 1.1 Überblick... 2 1.2 Nachgelagert besteuerte Renten... 3 Einführung Auch mit Beginn des Ruhestands ist das leidige Thema»Ausfüllen
MehrGenießen Sie Ihren Ruhestand in vollen Zügen: Die Gothaer BasisVorsorge.
Selbstständige BasisVorsorge Privatkunden Genießen Sie Ihren Ruhestand in vollen Zügen: Die Gothaer BasisVorsorge. Der Staat greift Ihnen mal nicht in die Tasche. Sondern unter die Arme. Während Arbeitnehmern
MehrZusatzversorgung. Die Besteuerung in der Zusatzversorgung nach dem Alterseinkünftegesetz
Zusatzversorgung Die Besteuerung in der Zusatzversorgung nach dem Alterseinkünftegesetz Stand: 22.06.2015 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung 3 2 Übergang zur nachgelagerten Besteuerung in der gesetzlichen
Mehr// Steuerliche Wechselwirkung 3 Nr. 56 EStG und 3 Nr. 63 EStG im Abrechnungsverband I (AVI)
// Steuerliche Wechselwirkung 3 Nr. 56 EStG und 3 Nr. 63 EStG im Abrechnungsverband I (AVI) Stand: Januar 2018 Seit dem 1. Januar 2008 sind nach 3 Nr. 56 Einkommensteuergesetz (EStG) Umlagen, die der Arbeitgeber
Mehrunabhängiger Versicherungsmakler Was ist der Unterschied zwischen Vertretern und Maklern
Objektive Beratung ist unsere Stärke Patrick Koll Versicherungskaufmann seit 1997 unabhängiger Versicherungsmakler Was ist der Unterschied zwischen Vertretern und Maklern Spezialist für betriebliche Altersversorgung
MehrInhalt. Besteuerung von Beiträgen und Leistungen der Pensionskasse Rundfunk. für Mitgliedschaften seit 2005
Steuern gemeinsam und Sozial- vorsorgen versicherung Sichere und flexible Altersvorsorge für Freie in Film, Funk und Fernsehen Informationen zu Beiträgen und mit Auftraggeberzuschuss Leistungen der PKR-Vorsorge
MehrBetriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung Inhalt 1. Die betriebliche Altersversorgung... 1 2. Durchführungswege... 1 2.1 Direktzusage... 1 2.2 Unterstützungskasse... 2 2.3 Pensionsfonds... 2 2.4 Direktversicherung...
MehrMandantenrundschreiben
Mandantenrundschreiben Neuregelung in der Rentenbesteuerung Dipl-Kfm. Axel Schmitt Steuerberater / vereidigter Buchprüfer Martina Wetzler Steuerberaterin Aktuelle Gesetzgebung 2 Alterseinkünftegesetz 2
MehrDIE BETRIEBLICHE DIREKTVERSICHERUNG
DIE BETRIEBLICHE DIREKTVERSICHERUNG Warum zusätzliche Altersvorsorge? Warum zusätzliche Altersvorsorge? 3 Wie funktioniert die Direktversicherung speziell? Meyer GmbH Versicherung 4 Und wie wird die Direktversicherung
MehrDas Alterseinkünftegesetz (AltEinkG): Neue Spielregeln Neue Chancen
Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG): Neue Spielregeln Neue Chancen 111156 10.2004 Grundlage der steuerrechtlichen Fördersystematik ab 01.01.2005: Das 3-Schichten-Modell Schicht I Schicht II Schicht III
MehrBesteuerung der Renten Recklinghausen, 22. April 2010
Besteuerung der Renten Recklinghausen, 22. April 2010 Bürogemeinschaft Pascal Ruddat & Bürogemeinschaft Pascal Ruddat & Änderung des Rentenbesteuerungssystems seit 2005 Seit Veranlagungszeitraum 2005 werden
MehrA. Anwendungsbereich. BMF IV C 3 - S 2221/09/10024 BStBl 2010 I S. 323
BMF 9. 4. 2010 IV C 3 - S 2221/09/10024 BStBl 2010 I S. 323 Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs nach 10 Absatz 1 Nummer 1b EStG und 22 Nummer
MehrInformationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag
Informationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag Die ZVK Ihr Partner in der betrieblichen Altersversorgung Hauptsitz Karlsruhe Daxlander Str.
MehrKompaktwissen Gesundheitswesen
Marcus Kurmann/Manfred Baier Altersvorsorge für Ärzte Grundlagen und Beratungsempfehlungen für eine zielgerichtete Altersvorsorge Kompaktwissen Gesundheitswesen DATEV eg, 90329 Nürnberg Alle Rechte, insbesondere
MehrSenioren und Steuern. Die Senatorin für Finanzen. Freie Hansestadt Bremen
Senioren und Steuern Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Impressum Herausgeber: Internet: Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Finanzen Pressestelle Rudolf-Hilferding-Platz 1 28195
MehrAnlage. Mitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung:
Anlage Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) (Bekanntgabeadressat) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag
MehrWas versteht man unter der Riester-Rente? Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte Rente, die über. Zulagen. Sonderausgabenabzug
Was versteht man unter der Riester-Rente? Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte Rente, die über Zulagen Sonderausgabenabzug staatlich gefördert wird und damit eine Zusatzkomponente zur gesetzlichen
MehrDAS ALTERSEINKÜNFTEGESETZ
DAS ALTERSEINKÜNFTEGESETZ Stand 2016 DIE ÄRZTEVERSORGUNG WESTFALEN- LIPPE BESTEHT SEIT DEM 01.04.1960 SIE GEWÄHRT IM ALTER UND BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT DEM MITGLIED BZW. NACH DESSEN TOD DEN FAMILIENANGEHÖRIGEN
MehrGesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)
BMF v. 24.02.2005 - IV C 3 - S 2255-51/05IV C 4 - S 2221-37/05IV C 5 - S 2345-9/05 BStBl 2005 I S. 429 Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und
MehrNagold, 06.12.2007. Altersvorsorge für Selbständige. Mehr Ertrag weniger Steuer (fast) kein Aufwand
Nagold, 06.12.2007 Altersvorsorge für Selbständige Mehr Ertrag weniger Steuer (fast) kein Aufwand 1 3 Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) Steuerliche Neuregelungen der privaten Altersversorgung 5 Ziele
MehrNeuregelung der Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen durch das Alterseinkünftegesetz
Neuregelung der Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen durch das Alterseinkünftegesetz 1. Mit dem Alterseinkünftegesetz vom 05.07.2004 setzt der Gesetzgeber nicht nur Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
MehrRentenbesteuerung nach dem AltEinkG ab 2005
Rentenbesteuerung nach dem AltEinkG ab 2005 Rentenbeginnjahr Besteuerungsanteil Rentenbeginnjahr Besteuerungsanteil 2005 50,00 % 2023 8 2006 52,00 % 2024 8 2007 5 2025 8 2008 2026 86,00 % 2009 2027 87,00
MehrAlterssicherung. Rente Zusatzversorgung (ZVK) Reicht das?
Alterssicherung Rente Zusatzversorgung (ZVK) Reicht das? Staatliche Altersrente 1 Rentenpunkt bei einem Durchschnittseinkommen von jährlich 32446 (Stand 2014). Das sind monatlich brutto 2703. Pro Rentenpunkt
MehrOberste Finanzbehörden der Länder
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Postfach 1308, 53003 Bonn Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Dienstsitz Bonn Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn +49 (0) 18 88 6 82-0 DATUM
MehrBASISRENTE FÜRS ALTER VORSORGEN UND DABEI STEUERN SPAREN
BASISRENTE FÜRS ALTER VORSORGEN UND DABEI STEUERN SPAREN 03 INHALT AUCH SELBSTSTÄNDIGE MÜSSEN VORSORGEN 04 WAS IST EINE BASISRENTENVERSICHERUNG? 06 DER STAAT UNTERSTÜTZT SIE 08 DIE RENTE VOLL VERSTEUERN?
MehrFAQ Häufig gestellte Fragen zur Leistungsmitteilung 1. Januar 2017
Seite 1. Warum habe ich von der ZVK-KVBW eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG erhalten? 2 2. Was wird in der Leistungsmitteilung bescheinigt? 2 3. Welchem Zweck dient die Leistungsmitteilung
MehrIhre Chance auf mehr Ertrag!
NÜRNBERGER Konzept-Rente Ihre Chance auf mehr Ertrag! Die NÜRNBERGER Konzept-Rentenversicherungen sichern Ihnen alle Vorteile: klassische Vorsorge kombiniert mit der Chance auf eine hohe Überschussbeteiligung
MehrBetriebsrente für Apotheken
Betriebsrente für Apotheken Der Tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter/-innen Arbeitnehmer-Information Die Helvetia Gruppe ein starker Partner mit Tradition Ein führender europäischer Versicherer Tradition
MehrFAQ Häufig gestellte Fragen zur Leistungsmitteilung 1. Januar 2018
Seite 1. Warum habe ich von der KVBW Zusatzversorgung eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG erhalten? 2 2. Was wird in der Leistungsmitteilung bescheinigt? 2 3. Welchem Zweck dient die Leistungsmitteilung
MehrDer neue Versorgungsausgleich bei Scheidungen ab
Der neue Versorgungsausgleich bei Scheidungen ab 1.9.2009 Praxisleitfaden für Personalabteilung und Entgeltabrechnung Bearbeitet von StB Thomas Fromme, Dr. jur. Alexander Ostrowicz 1. Auflage 2010 2010.
MehrAnlage R PDF Anlage R. Thomas Arndt Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin
Anlage R 2006 PDF Anlage R Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb.de 1 Adressen verzeichnisse Alterseinkünfte BMF 24.02.2005 Besteuerung von
MehrOrdnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.
Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für
MehrDIREKTVERSICHERUNG ZUSÄTZLICHE STEUERFREIE ZAHLUNGEN IM RAHMEN DES 3 NR. 63 ESTG NEUE MÖGLICHKEITEN DURCH DAS BRSG
FACHINFORMATION BAV DIREKTVERSICHERUNG ZUSÄTZLICHE STEUERFREIE ZAHLUNGEN IM RAHMEN DES 3 NR. 63 ESTG NEUE MÖGLICHKEITEN DURCH DAS BRSG INHALTSVERZEICHNIS 1. STEUERN SPAREN BEI AUSSCHEIDEN AUS DEM ARBEITSVERHÄLTNIS...
MehrWir möchten Sie heute über die wesentlichen Inhalte und Folgen dieses Gesetz informieren.
Neuerungen bei der Besteuerung von "Alterseinkünften" Am 1. Januar 2005 wird das Alterseinkünftegesetz in Kraft treten. Wir möchten Sie heute über die wesentlichen Inhalte und Folgen dieses Gesetz informieren.
MehrBERUFSUNFÄHIGKEITS- VERSICHERUNG: STEUERLICHE REGELN
BERUFSUNFÄHIGKEITS- VERSICHERUNG: STEUERLICHE REGELN BERUFSUNFÄHIGEITSVERSICHERUNG STEUERLICHE REGELN Sind die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar? Wie wird im Leistungsfall
MehrWas passt zu Wem? 1) Staatliche Förderung oder Private Vorsorge? 2) Die Wahl der richtigen Anlagestrategie? überreicht durch:
Was passt zu Wem? 1) Staatliche Förderung oder? 2) Die Wahl der richtigen Anlagestrategie? überreicht durch: Allianz Spezialvertrieb - Dr. Michael Klöckner Föhrenstr. 35, 28207 Bremen www.allianz-kloeckner.de
MehrAnlage 1. Sehr geehrte Damen und Herren,
Anlage 1 Merkblatt zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesfinanzhofes vom 9. Dezember 2010 auf den Arbeitnehmerbeitrag zur Pflichtversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Karlsruhe
MehrGothaer Lösungen für die staatlich geförderte Altersversorgung
Gothaer Lösungen für die staatlich geförderte Altersversorgung Intelligent, attraktiv, einfach. Firmenlogo Platzhalter Gothaer: Erfahrungen im Firmenkundengeschäft Standort der Gothaer in Göttingen Mehr
MehrStufenmodell für Herrn Mustermann
Stufenmodell für Herrn Mustermann Ihre Situation auf einen Blick Die gesetzliche Rentenversicherung reicht heute nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können.
Mehr2.3 Ein Wort zu den Abgabefristen
Sparerpauschbetrag 801 1.602 Tabelle 6: Der Sparerpauschbetrag im Überblick Eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung lohnt sich auch für manche Pensionäre: Haben Sie etwa als Pensionär, dessen Pension
MehrDie künftige Besteuerung privater Altersvorsorge
Alterseinkünftegesetz Die künftige Besteuerung privater Altersvorsorge q x -Club 01.06.2004 Dr. Markus Walgenbach 0 Gliederung Das Gesetzgebungsverfahren Steuerliche Behandlung der gesetzlichen Rente Die
MehrRentenbesteuerung. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten
Rentenbesteuerung für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg 6 8749 Kempten Telefon: 081-6105985 Telefax: 081-6105986 E-Mail info@riskhelp.de Internet:
MehrBesteuerung von Alterseinkünften 2015
Für Ihre Unterlagen: Besteuerung von Alterseinkünften 2015 Zusammen veranlagte Eheleute machen zu Punkt 1-16 jeweils getrennte Angaben und ab Punkt 17 gemeinsame Angaben. Angaben des Steuerpflichtigen
MehrBetriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017)
BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) Der neue Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung Geringverdienerförderung 1. Wer bekommt
MehrFAQ Häufig gestellte Fragen zur Leistungsmitteilung 1. Januar 2019
Seite 1. Warum habe ich von der KVBW Zusatzversorgung eine Leistungsmitteilung nach Nr. 5 Satz 7 EStG erhalten?. Was wird in der Leistungsmitteilung bescheinigt? 3. Welchem Zweck dient die Leistungsmitteilung
Mehr0817/2004. An die Vorstände der Lebensversicherungsunternehmen. Vorstände der Pensionsfonds. Vorstände der Pensionskassen
0817/2004 An die Vorstände der Lebensversicherungsunternehmen Vorstände der Pensionsfonds Vorstände der Pensionskassen Mitglieder und Gäste des Ausschusses für Steuerfragen der Lebensversicherung / Pensionsfonds
MehrIhre Chance auf mehr Ertrag!
Ihre Chance auf mehr Ertrag! Die NÜRNBERGER Konzept-Tarife sichern Ihnen alle Vorteile: klassische Vorsorge kombiniert mit der Chance auf eine hohe Überschussbeteiligung durch verstärkte Anlage in Aktien.
MehrIhre Chance auf mehr Ertrag!
NÜRNBERGER Konzept-Rente Ihre Chance auf mehr Ertrag! Die NÜRNBERGER Konzept-Rentenversicherungen sichern Ihnen alle Vorteile: klassische Vorsorge kombiniert mit der Chance auf eine hohe Überschussbeteiligung
MehrLeistungsmitteilung nach 22 Nr. 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz für das Kalenderjahr 2017.
VBL. 76240 Karlsruhe Frau Ingrid Kraeft Unser Zeichen Service-Telefon Montag, Donnerstag Dienstag, Mittwoch, Freitag Telefax E-Mail Karlsruhe 1507446994 0721 93 98 93 7 8:00 bis 18:00 Uhr 8:00 bis 16:30
MehrBasisrente: Die steuerlich geförderte Altersversorgung
GUVU- Herbstseminar Basisrente: Die steuerlich geförderte Altersversorgung 26. Oktober 2007 Elementar vorsorgen. Die Geschichte des Alterseinkünftegesetzes Welche Ziele verband der Gesetzgeber mit dem
Mehr1. Für welche Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung?
FAQ`s zum Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung* 1 * Zur Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages finden Sie hier weitere Informationen: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/taetigkeit2007_10.pdf
MehrFlexibilität, Sicherheit, Wachstum. Hier ist alles für Sie drin. Direktversicherung Informationen für den Arbeitgeber
Flexibilität, Sicherheit, Wachstum. Hier ist alles für Sie drin. Direktversicherung Informationen für den Arbeitgeber Staatliche Unterstützung nutzen Mitarbeiter motivieren Der Staat fördert die Direktversicherung
MehrWas ist zu tun bei. Gut zu wissen
Mit den nachstehenden Informationen möchten wir Ihnen eine Hilfestellung in der Personalpraxis bei der Abwicklung Ihrer betrieblichen Altersversorgung (Provinzial Pensionskasse Hannover AG) geben. So kommt
MehrNewsletter zur betrieblichen Altersvorsorge vom
Newsletter zur betrieblichen Altersvorsorge vom 13.09.2010 Die steuerliche Begleitung des Versorgungsausgleichs In den vergangenen Monaten nahm das BMF verschiedentlich zur steuerlichen Behandlung des
MehrZusatzversorgung für Betriebsrentenbezug Leistungsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt
Zusatzversorgungskasse Thüringen, 06556 Artern Auskunft erteilt: Service-Telefon Durchwahl: 03466/336485 Telefax: 03466/336455 E-Mail: zvk@kvt-zvk.de Ihr Zeichen Versicherungsnummer (bitte bei Antwort
MehrA. INFORMATIONEN FÜR ALLE STEUERZAHLER
INHALTSVERZEICHNIS Seite: A. INFORMATIONEN FÜR ALLE STEUERZAHLER 1. Steuersenkungsgesetz 1 2. Steueramnestie letzte Chance 1 3. Änderungen bei der Entfernungspauschale 2 4. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Mehr