Auswärtige Tätigkeit und Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
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- Arthur Fürst
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1 Auswärtige Tätigkeit und Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber Siegfried Büdinger Finanzamt Trier Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 1
2 Auswärtstätigkeit und Mahlzeitengestellung Inhalt: Folie: I. Definition und Neuregelung 1. gesetzliche Grundlage 3 2. Bewertung der Mahlzeiten 4 3. Besteuerung der Mahlzeiten 5 4. Kürzung der Verpflegungspauschalen 6 II. Beispiele zur Berechnung der Verpflegungspauschalen 1. Gestellung einer üblichen Mahlzeit 7 2. Mahlzeitengestellung und Zuzahlung des Arbeitnehmers 8 3. Mahlzeitengestellung und Einbehalt der Sachbezugswerte 10 III. Versteuerung der Mahlzeiten 12 IV. Großbuchstabe M 13 Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 2
3 I. Definition und Neuregelung 1. gesetzliche Grundlage 88 Abs. 2 Satz 8 und 9, 9 Abs. 4a Satz 8 bis 10 EStG Mahlzeitengestellung Verpflegungskosten anlässlich einer auswärtigen Tätigkeit werden vom Arbeitgeber erstattet und Rechnung ist auf Arbeitgeber ausgestellt oder Kleinbetragsrechnung liegt Arbeitgeber vor Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 3
4 I. Definition und Neuregelung 2. Bewertung der Mahlzeiten Mahlzeit bis 60 Mahlzeit über 60 = übliche Mahlzeit Belohnungsessen Bewertung amtlicher Sachbezugswert Bewertung tatsächlicher Preis Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 4
5 I. Definition und Neuregelung 3. Besteuerung der Mahlzeiten übliche Mahlzeit Belohnungsessen keine Besteuerung, wenn dem Arbeitnehmer Verpflegungspauschale zusteht grundsätzlich Arbeitslohn Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 5
6 I. Definition und Neuregelung 4. Kürzung der Verpflegungspauschalen Bei Mahlzeitengewährung durch den Arbeitgeber sind die Verpflegungspauschalen zu kürzen: um 20 % für ein Frühstück um jeweils 40 % für ein Mittag- und Abendessen der für die 24-stündige Abwesenheit geltenden Pauschalen Kürzung für Frühstück = 20 % von 24 = 4,80 Kürzung für Mittagessen = 40 % von 24 = 9,60 Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 6
7 II. Beispiele zur Berechnung der Verpflegungspauschalen 1. Gestellung einer üblichen Mahlzeit Sachverhalt Besuch eines 2-tägigen Seminars, Arbeitgeber zahlt Seminargebühren incl. Abendessen am ersten Tag. Arbeitnehmer zahlt für die Hotelübernachtung 100 incl. 20 für Frühstück. Arbeitgeber erstattet die auf ihn lautende Hotelrechnung im Rahmen der Reisekostenabrechnung. Lösung Gestellung des Abendessens = übliche Mahlzeit Besteuerung entfällt, da dem Arbeitnehmer Verpflegungspauschale von 12 für den An- und Abreisetag zusteht, aber Kürzung der Pauschalen am Anreisetag um 9,60 (Restpauschale 2,40 ) am Abreisetag um 4,80 (Restpauschale 7,20 ) steuerfreie Verpflegungspauschale = 9,60 Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 7
8 II. Beispiele zur Berechnung der Verpflegungspauschalen 2. Mahlzeitengestellung und Zuzahlung des Arbeitnehmers Sachverhalt Für eine 3-tägige Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers bucht und zahlt der Arbeitgeber 2 Übernachtungen jeweils mit Frühstück sowie am Zwischentag Mittag- und Abendessen, verlangt aber vom Arbeitnehmer einen Eigenanteil von 5 je Frühstück und je 7 für Mittag- und Abendessen Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 8
9 II. Beispiele zur Berechnung der Verpflegungspauschalen 2. Mahlzeitengestellung und Zuzahlung des Arbeitnehmers Lösung Besteuerung der Mahlzeitengestellung entfällt Verpflegungspauschale Anreisetag (keine Kürzung) 12,00 Zwischentag 24,00 Kürzung Frühstück (4,80-5,00) 0,00 Mittagessen (9,60 7,00) - 2,60 Abendessen (9,60 7,00) - 2,60 verbleiben 18,80 Abreisetag 12,00 Kürzung Frühstück (4,80-5,00) 0,00 verbleiben 12,00 insgesamt steuerfrei auszahlbar 42,80 Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 9
10 II. Beispiele zur Berechnung der Verpflegungspauschalen 3. Mahlzeitengestellung und Einbehalt Sachbezugswerte Sachverhalt wie vorstehendes Beispiel aber anstelle der Zuzahlung des Arbeitnehmers behält Arbeitgeber jeweils den geltenden Sachbezugswert von der Reisekostenvergütung ein ( Frühstück 1,63, Mittag-/Abendessen 3,00 ) Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 10
11 II. Beispiele zur Berechnung der Verpflegungspauschalen 3. Mahlzeitengestellung und Einbehalt Sachbezugswerte Lösung Gestellung der Mahlzeit kein geldwerten Vorteil Verpflegungspauschale Anreisetag (keine Kürzung): 12,00 Zwischentag: 24,00 Kürzung: Frühstück (4,80) - 4,80 Mittagessen (9,60) - 9,60 Abendessen (9,60) - 9,60 verbleiben für den Zwischentag: 0,00 Abreisetag: 12,00 Kürzung: Frühstück (4,80) - 4,80 verbleiben für den Abreisetag: 7,20 insgesamt steuerfrei auszahlbar 19,20 steuerfreie Erstattung (nach Abzug des Einbehalt von 9,26 ) 9,94 Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 11
12 III. Versteuerung der Mahlzeiten Sachbezugswert bei Mahlzeitengewährung nur wenn: der Preis der Mahlzeit unter 60 liegt (übliche Mahlzeit) dem Arbeitnehmer keine Verpflegungspauschale zusteht neu ab 2014: Pauschalbesteuerung mit 25 % möglich 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a EStG (nicht anwendbar bei doppelter Haushaltsführung) Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 12
13 IV. Großbuchstabe M ab 2014 zu beachten: Bescheinigung des Großbuchstaben M in Lohnsteuerbescheinigung Dokumentation nur einmal (ggfs. bei erster üblichen Mahlzeit im Jahr) Bescheinigung hat zu erfolgen unabhängig davon ob die Besteuerung der üblichen Mahlzeit unterbleibt der Arbeitgeber die Mahlzeit individuell oder pauschal besteuert hat keine Bescheinigung erforderlich, wenn Mahlzeit kein Arbeitslohn Sofern das Betriebsstättenfinanzamt für steuerfreie Reisekosten eine andere Aufzeichnung als im Lohnkonto zugelassen hat, kann dies für Übergangszeit auch für die Bescheinigung des Großbuchstaben M zugelassen werden. Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 13
14 Anlage Mahlzeitengestellung Prüfschema Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeit Ist die Mahlzeitengewährung ein geldwerter Vorteil und somit dem Grunde nach überhaupt Arbeitslohn? Nein Da Mahlzeit im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse (R 8.1 Abs. 8 LStR), so z.b. bei Mahlzeit im Rahmen einer herkömmlichen Betriebsveranstaltung R 19.5 LStR eines Arbeitsessens R 19.6 Abs. 2 LStR einer geschäftlich veranlassten Bewirtung - 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG keine Besteuerung, bei Anspruch auf Verpflegungspauschalen Kürzung um 20 / 40 / 40 % der höchsten VerpfPauschale ( 9 Abs. 4a S. 8 EStG), keine Bescheinigung des Großbuchstabens M Ja Mahlzeit ist ein Belohnungsessen (Preis der Mahlzeit inkl. Getränke und USt mehr als 60, 8 Abs.2 S. 8 EStG) Kein Anspruch auf VerpflPauschalen individuelle Besteuerung mit tatsächlichem Preis d. Mahlzeit. keine Bescheinigung des Großbuchstabens M. Stehen Verpflegungspauschalen zu? Ja VerpflPauschalen individuelle Besteuerung mit tatsächlichem Preis d. Mahlzeit. keine Kürzung der Verpflegungspauschalen. keine Bescheinigung des Großbuchstabens M. Es liegt eine übliche Mahlzeit vor (Preis der Mahlzeit inkl. Getränke und USt bis 60, 8 Abs.2 S. 8 EStG) Keine Anspruch auf VerpflPauschalen Besteuerung mit dem Sachbezugswert, individuell o. pauschal. Grds. Bescheinigung des Großbuchstabens M ( 41b Abs. 1 S. 2 Nr. 8 EStG). Ja VerpflPauschalen Keine Besteuerung, Kürzung der Verpflegungspauschalen um 20/ 40 / 40 % der höchsten VerpflPauschale ( 9 Abs. 4a S. 8 EStG), Grds. Bescheinigung des Großbuchstabens M Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 14
15 noch Fragen? Die Präsentation finden Sie im Internet unter: Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 15
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