Dienstanweisung für die Mitglieder im. und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und

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1 Dienstanweisung für die Mitglieder im Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) 1. Das Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) 1.1 KIBBS als staatliches Unterstützungssystem im Krisenfall Um den staatlichen Schulen eine zuverlässige notfallpsychologische Unterstützung und Hilfe beim Krisenmanagement bieten zu können, bilden speziell fortgebildete staatliche Schulpsychologinnen und Schulpsychologen aller Schularten das Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS). Die Tätigkeit von KIBBS erfolgt auf der Grundlage der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Krisenintervention an Schulen vom 10. Juli 2013 (KWMBl S. 255). Jedes KIBBS-Mitglied ist dabei in der Regel auf der Ebene seines Regierungsbezirks tätig und damit Teil einer regionalen KIBBS-Gruppe. Im Bedarfsfall z. B. bei einem Großschadensereignis 1 ist auch ein Einsatz über den jeweiligen Regierungsbezirk hinaus möglich. Für die Leitung der regionalen KIBBS-Gruppen beauftragt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus je Regierungsbezirk ein KIBBS-Mitglied als Regionalkoordinator und zwei der Regionalkoordinatoren mit der Aufgabe der Landeskoordination. Im konkreten Verhinderungsfall benennt der Regionalkoordinator gegenüber der für ihn zuständigen staatlichen Schulberatungsstelle einen verantwortlichen Vertreter aus der Reihe der weiteren regionalen KIBBS-Mitglieder; die Landeskoordinatoren vertreten sich gegenseitig. Die Einrichtungen der örtlich zuständigen Schulaufsicht werden stets aktuell durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (Kultusministerium) über die Namen der Regional- bzw. Landeskoordinatoren und deren Kontaktdaten informiert. 1.2 KIBBS als Teil der staatlichen Schulberatung Zur Verankerung von KIBBS als Teil des Unterstützungssystems der staatlichen Schulberatung werden die Regionalkoordinatoren für die Tätigkeit im Rahmen der Krisenintervention derjenigen staatlichen Schulberatungsstelle zugeordnet, in deren Zuständigkeitsbereich sie tätig sind. Zur Korrespondenz verwenden die Regionalkoordinatoren den Briefkopf der staatlichen Schulberatungsstelle mit dem Zusatz Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) und dem KIBBS-Logo. 1.3 Aufgaben der Regionalkoordinatoren Die KIBBS-Regionalkoordinatoren benennen im Falle eines Kriseneinsatzes eine geeignete Einsatzgruppe (KIBBS-Team). 1 Ein Ereignis mit einer großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen und/oder erheblichen Sachschäden (DIN 13050: Rettungswesen - Begriffe; 2009)

2 2 Mit Unterstützung der Leiterinnen und Leiter der staatlichen Schulberatungsstellen tragen sie die Verantwortung für die Unterstützung der schulischen Präventionsarbeit und der Nachsorge nach einem akuten Krisenfall berufen sie Dienstbesprechungen der regionalen KIBBS-Mitglieder ein koordinieren sie nach einem Einsatz gegebenenfalls notwendige Supervisionsmaßnahmen für die am Kriseneinsatz beteiligten KIBBS-Mitglieder bzw. weiteren Schulpsychologen. Die Regionalkoordinatoren sind dem Kultusministerium gegenüber rechenschaftspflichtig. Sie erstellen dazu einen Tätigkeitsbericht, der dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zum Ende des Schuljahres über die jeweilige staatliche Schulberatungsstelle zugeleitet wird. 1.4 Aufgaben der Landeskoordinatoren Die beiden Landeskoordinatoren arbeiten mit dem Kultusministerium eng zusammen. Im Einzelnen haben sie folgende Aufgaben: Formulierung fachlicher Standards für die KIBBS-Mitglieder in Zusammenarbeit mit den Regionalkoordinatoren, der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen, dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung und dem Kultusministerium Organisation des Erfahrungsaustausches und der Fortbildung der KIBBS- Mitglieder in enger Zusammenarbeit mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen Kooperation mit nicht-staatlichen Krisenhelfern (z. B. Krisenseelsorge im Schulbereich KiS (katholische Diözesen), Notfallseelsorge in Schulen NOSiS (Evangelisch-Lutherische Landeskirche), weitere nicht-staatliche Unterstützungssysteme) in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Die Organisation und Leitung des KIBBS-Einsatzes bei einem Großschadensereignis übernimmt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in der Phase der Fürsorge im akuten Kriseneinsatz einer der beiden Landeskoordinatoren unter Einbeziehung des jeweiligen Regionalkoordinators. 1.5 Mittelbereitstellung Den jeweils zuständigen Regierungen werden Haushaltsmittel zur Erstattung von Sach- und Reisekosten bei Kap Tit im Falle von Kriseneinsätzen einschließlich der Prävention (incl. Fortbildungen durch KIBBS-Mitglieder) und der Nachsorge, Kap TG 95 im Fall von Fortbildungen für KIBBS-Mitglieder bereitgestellt. 2. Mitarbeit bei KIBBS 2.1 Beauftragung Die Mitglieder von KIBBS werden durch das Kultusministerium mit ihrer Zustimmung und im Einvernehmen mit den jeweiligen Dienstvorgesetzten für die Tätigkeit in KIBBS beauftragt. Zur Legitimation im Einsatzfall erhalten sie vom Bayerischen

3 3 Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen Dienstausweis. Die Mitarbeit bei KIBBS ist grundsätzlich unbefristet, die Beauftragung kann jederzeit aus wichtigen Gründen, insbesondere auf Wunsch der Lehrkraft beendet werden. Mit der Beauftragung zur Mitarbeit bei KIBBS ist eine allgemeine Dienstreisegenehmigung für Bayern für den Fall eines Kriseneinsatzes verbunden. Für die im Rahmen der präventiven Arbeit bzw. der Nachsorge notwendigen Dienstreisen sowie bei Reisen zum Zweck der Fortbildung erteilt die Genehmigung bzw. Anordnung die bzw. der Dienstvorgesetzte. Auf der Anordnung bzw. Genehmigung ist jeweils die einschlägige Verbuchungsstelle (siehe Nr. 1.5 Mittelbereitstellung) für die Erstattung der Reisekosten anzugeben. Die Reisekostenerstattung erfolgt über die für das jeweilige KIBBS-Mitglied zuständige Dienststelle des Landesamts für Finanzen. Im Reisekostenantrag ist im Fall eines Kriseneinsatzes auf die allgemeine Dienstreisegenehmigung hinzuweisen, im Fall einer Dienstreise im Rahmen der präventiven Arbeit bzw. der Nachsorge sowie bei Reisen zum Zweck der Fortbildung ist die schriftliche Genehmigung bzw. Anordnung der Dienst- bzw. Fortbildungsreise beizufügen. 2.2 Voraussetzungen der Beauftragung Die Mitglieder von KIBBS verfügen in der Regel über eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit im Bereich der Schulpsychologie (inklusive Vorbereitungsdienst) und neben Erfahrungen in Kriseneinsätzen über spezielle fachliche Kompetenzen in folgenden Bereichen: Krisenintervention und Notfallpsychologie schulpsychologische Prävention in Bezug auf Krisensituationen notfallpsychologische Diagnostik und Intervention im Krisenfall Krisenmanagement Psychotraumatologie und Psychopathologie (in der Regel) Supervision, Coaching oder Moderation. Das Vorliegen einer Approbation oder einer abgeschlossenen therapeutischen Zusatzausbildung ist keine fachliche Voraussetzung für die Mitarbeit in KIBBS. Die Mitglieder von KIBBS bilden und qualifizieren sich im Bereich der Krisenbewältigung und im Krisenmanagement in enger Zusammenarbeit mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen kontinuierlich fort. 3. Regionale KIBBS-Gruppen 3.1 Kriseneinsatz Das zum Einsatz kommende KIBBS-Team unterstützt das Krisenmanagement der Schule im konkreten Krisenfall und im Fall von Gewaltandrohungen gemäß Nr. 2.3 der oben unter Nr. 1.1 genannten KMBek zur Krisenintervention an Schulen. Nach dem akuten Kriseneinsatz ist KIBBS auch in der Nachbetreuung (Nachsorge) von direkt und indirekt betroffenen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern in Zusammenarbeit mit der staatlichen Schulberatungsstelle, den örtlich zuständigen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen und dem schulischen Krisenteam tätig.

4 4 Im Kriseneinsatz arbeitet KIBBS grundsätzlich mindestens im Tandem und wird vom Krisenteam der Schule unterstützt. Zur Abstimmung der Arbeit im Verlauf eines akuten Kriseneinsatzes werden regelmäßig Einsatzbesprechungen durchgeführt. 3.2 Prävention Im Bereich der Prävention haben die regionalen KIBBS-Gruppen im Zusammenwirken mit den staatlichen Schulberatungsstellen folgende Aufgaben: Unterstützung der Schulen bei der Entwicklung schulischer Krisen- und Sicherheitskonzepte u.a. durch Fortbildungsmaßnahmen zu psychologischen Grundlagen der Krisenintervention Fortbildung und Betreuung der regional und örtlich tätigen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen und ggf. Beratungslehrkräfte hinsichtlich der Arbeit in einer Krisensituation Vernetzung mit nicht-staatlichen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. 3.3 Kooperation mit weiteren Unterstützungssystemen Die regionalen KIBBS-Gruppen können im jeweiligen Regierungsbezirk mit weiteren Unterstützungssystemen, vor allem mit KiS und NOSiS sowie mit Strukturen der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) kooperieren und sich an ggf. bestehenden Krisennetzwerken in der Region beteiligen. 4. Einsatz von KIBBS im Krisenfall 4.1. Die Anforderung eines KIBBS-Teams im Krisenfall durch die Schulen Die Anforderung eines KIBBS-Teams erfolgt im Krisenfall durch die Schulleitung der betroffenen Schule selbst direkt beim zuständigen Regionalkoordinator oder bei der örtlich zuständigen Schulaufsicht, die dann den Regionalkoordinator bzw. bei dessen Verhinderung die staatliche Schulberatungsstelle informiert. Im Falle eines Einsatzwunsches an den Regionalkoordinator seitens einer nichtstaatlichen Schule entscheidet die zuständige Stelle der Schulaufsicht im konkreten Einzelfall. Gegebenenfalls kann der Schulleitung auch vom Regionalkoordinator Unterstützung angeboten werden. Der zuständige Regionalkoordinator benennt zum Kriseneinsatz eine geeignete Einsatzgruppe (KIBBS-Team). Die von den Regionalkoordinatoren vorgesehenen Mitglieder eines KIBBS-Teams informieren ihren Behördenleiter (z. B. Schulleiter, Leiter des Staatl. Schulamts) über den geplanten Einsatz. Grundsätzlich ist eine allgemeine Dienstreisegenehmigung erteilt. Sofern der Behördenleiter feststellt, dass über das allgemeine Maß der Beeinträchtigung hinaus zusätzlich zwingende dienstliche Gründe dem Einsatz entgegenstehen, verständigt das KIBBS-Mitglied den Regionalkoordinator, so dass dieser ein anderes KIBBS-Mitglied für den Einsatz benennen kann. In besonderen Fällen insbesondere bei einem Großschadensereignis wird der Kriseneinsatz vom Kultusministerium angeordnet.

5 5 Sollen neben KIBBS-Mitgliedern weitere Schulpsychologinnen oder Schulpsychologen zum Kriseneinsatz hinzugezogen werden, stimmt der Regionalkoordinator bzw. bei einem Großschadensereignis der beauftragte Landeskoordinator deren Einsatz mit den jeweils zuständigen Dienstvorgesetzten ab. Werden im Verlauf eines Kriseneinsatzes zusätzliche schulpsychologische Kräfte benötigt, so gelten diese Bedingungen auch für den Fall einer Aufstockung des Einsatzteams. Während eines Kriseneinsatzes sind die Mitglieder des zum Einsatz kommenden KIBBS-Teams sowie die hinzugezogenen weiteren Schulpsychologinnen und Schulpsychologen nach Maßgabe des Einzelfalles von ihren allgemeinen schulischen Aufgaben entbunden. 4.2 Verantwortlichkeiten im Einsatz Der Regionalkoordinator bzw. bei einem Großschadensereignis der beauftragte Landeskoordinator hat im akuten Kriseneinsatz die fachliche Leitung für die Arbeit der KIBBS-Mitglieder und der in den Kriseneinsatz mit einbezogenen weiteren Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Im Verhinderungsfall benennt der Regional- bzw. Landeskoordinator einen verantwortlichen Vertreter aus der Reihe der weiteren regionalen KIBBS-Mitglieder. Im Rahmen des Kriseneineinsatzes ist der Regionalkoordinator bzw. der Landeskoordinator mit seinem Team der Schulleitung der betroffenen Schule unterstellt, dies gilt auch bei einem Einsatz von KIBBS an einer nicht-staatlichen Schule. Der beauftragte Landeskoordinator hält während des Einsatzes im Großschadensfall engen Kontakt mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Die Regional- und Landeskoordinatoren können sich ausschließlich dann gegenüber Medienvertretern äußern, wenn sie von der Schulleitung bzw. bei einem Großschadensereignis durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hinzugezogen werden. 4.3 Zusammenarbeit mit nicht-staatlichen Krisenhelfern im Krisenfall Sofern externe Krisenhelfer, z. B. aus den kirchlichen Unterstützungssystemen KiS und NOSIS, im Rahmen eines Kriseneinsatzes zeitgleich mit KIBBS an einer Schule tätig werden, liegt die fachliche Leitung der Krisenintervention bei KIBBS. 4.4 Datenschutz Siehe hierzu Abschnitt 4 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Krisenintervention an Schulen 10. Juli 2013 (KWMBl S. 255).

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