vonbelang,dieimzusammenhangmitdemkampfgegendenterrorimauslandinhaftiertsind.diemehrzahlderimauslandinhaftiertendeutschenist
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- Hella Baumann
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller- Sönksen, Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/895 Situation von deutschen Gefangenen im Ausland Vorbemerkung der Fragesteller DieaktuellenBerichteüberangeblicheVerhörevonimAuslandfestgehaltenen deutschenstaatsbürgerndurchdeutscheermittlerrückendasgenerelleschicksaldeutscherinausländischengefängnissenindenvordergrundderpolitischendebatte.essindjedochnichtnurdiehaftbedingungenderdeutschen vonbelang,dieimzusammenhangmitdemkampfgegendenterrorimauslandinhaftiertsind.diemehrzahlderimauslandinhaftiertendeutschenist aufgrundvonvorwürfenwegenkriminellerdelikteohnepolitischenhintergrundinhaftiert.entwederbefindensiesichinuntersuchungshaftodersind rechtskräftig verurteilt. Häufig sind die Umstände der Inhaftierung ungewiss. Nach 7Konsulargesetz (KonsG)istesAufgabederdeutschenKonsulate, deutscheuntersuchungs-undstrafgefangeneaufderenverlangenhinzu betreuenundihneninsbesondererechtsschutzzuvermitteln.daswiener ÜbereinkommenüberkonsularischeBeziehungen (WÜK)vom24.April1963 bestimmtinartikel36abs.1litb.),dassaufverlangendesbetroffenendie konsularischevertretungdesentsendestaats (indiesemfalldeutschlands)zu unterrichtenist.darüberhinausbestehenmitzahlreichenstaatenabkommen, wonacheineunterrichtungderkonsularischenvertretunginjedemfallund unabhängigvomwillendesbetroffenen alsovonamtswegen stattfinden muss.diefälleel-masrioderdergebrüderlagrandhabenjedochgezeigt, dassdieseunterrichtungderbundesregierungnichtimmererfolgt.esergibt sichalsoeinedunkelziffervonpersonen,diewahrscheinlichvonanderen Staatenfestgehaltenwerden,derenInhaftierungderBundesrepublikjedoch nichtgemeldetwurde.dadurchkönnensowohldierechtederstrafgefangene als auch die Rechte der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden. DieaktuelleDiskussionüberdiemöglicheVerletzungvonMenschenrechten vondeutscheninausländischenhaftanstaltenhatdiesorgeumdaswohldieserbürgerverstärkt.derdeutschebundestagmussbemühtsein,einaktuelles BildüberdieHaftbedingungenvonimAuslandgefangenenDeutschenzuerhaltenundzuerfahren,wiedieBundesregierungihremSchutzauftragdiesen Bürgern gegenüber nachkommt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. März 2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung 1.DieFreiheitsentziehungnacheinerVerhaftungimAuslandbringtüberdie TatsachederInhaftierunghinausinderRegelzusätzlicheBelastungenfür denbetroffenenmitsich:verständigungsschwierigkeiten,fremdesgesellschafts-undrechtssystem,trennungvonfamilieundbekannten,drohender Verlust des Arbeitsplatzes. DieBetreuungderdeutschenStrafgefangenenimAuslandistdahereine wichtigeaufgabederdeutschenauslandsvertretungen.diedeutschenauslandsvertretungenerfüllendenihnenmit 7desGesetzesüberdieKonsularbeamten,ihreAufgabenundBefugnisse (Konsulargesetz)zugewiesenen Auftrag,deutscheGefangeneimAuslandaufderenVerlangenzubetreuen undihneninsbesondererechtsschutzzuvermitteln,mitengagementundunabhängigvomindividuellentatvorwurf.dabeistehtdasmenschliche Schicksal der Betroffenen und ihrer Familien im Vordergrund. 2.VonderInhaftierungdeutscherStaatsangehörigererhaltendieAuslandsvertretungenaufunterschiedlicheWeiseundausverschiedenenQuellenKenntnis,imallgemeinendurchMitteilungseitensderBehördendesGastlandes, bisweilenauchdurchschriftlicheodertelefonischemitteilungenderbetroffenenselbst,vonderenangehörigen,freunden,bekanntenoderarbeitgebern.ineinzelfällenerfahrendasauswärtigeamtoderdieauslandsvertretungenaberaucherstdurchinformationenvonvertretungenanderer Staaten,NichtregierungsorganisationenoderdurchMedienberichtevonder Inhaftierung deutscher Staatsangehöriger. NachgeltendemVölkerrechtmüssendieBehördendesGastlandesdenverhaftetenausländischenStaatsbürgerunverzüglichdavonunterrichten,dasser dasrechtzurkontaktaufnahmemitseinemkonsulhat.wünschtderverhafteteausländischestaatsangehörigedies,sinddiebehördendesgastlandes zurunterrichtungderbetroffenenauslandsvertretungenverpflichtet.das WienerÜbereinkommenüberkonsularischeBeziehungen (WÜK)vom 24. April 1963 bestimmt dazu Folgendes in Artikel 36 Abs. 1 lit. b: DiezuständigenBehördendesEmpfangsstaateshabendiekonsularische VertretungdesEntsendestaatesaufVerlangendesBetroffenenunverzüglich zuunterrichten,wenninderenkonsularbezirkeinangehörigerdiesesstaatesfestgenommen,instraf-oderuntersuchungshaftgenommenoderihmanderweitigdiefreiheitentzogenist. DieseBehördenhabendenBetroffenenunverzüglichüberseineRechteaufgrunddieserBestimmungzuinformieren. Darüberhinausbestehenmit37StaatenbilateraleVereinbarungen,wonach eineunterrichtungderkonsularischenvertretunginjedemfallundauch gegendenerklärtenwillendesbetroffenen alsovonamtswegen zuerfolgenhat.dieauslandsvertretungensindangewiesensicherzustellen,dass sievonderverhaftungvondeutscheninihremamtsbezirktatsächlich unverzüglichbenachrichtigtwerden. Unverzüglich bedeutethierinnerhalb kürzesterfrist.aussichtdesauswärtigenamtssinddabeidiekonkreten UmständedesEinzelfalleszuberücksichtigen,wobeijeweilseinZeitraum voneinembiszweitagennochalsangemessenangesehenwerdenkann.hat dasgastlandseineunterrichtungspflichtverletzt,wirddieauslandsvertretung im Regelfall bei der zuständigen Behörde vorstellig. DieHaftbetreuungkanndannfaktischanihreGrenzenstoßen,wennderInhaftiertediedoppelteStaatsangehörigkeit (deutschundhaftstaat)besitzt. AuchineinemsolchenFallkommendasAuswärtigeAmtunddiezuständige AuslandsvertretungdergesetzlichenVerpflichtungzurkonsularischen BetreuungdesinhaftiertendeutschenStaatsangehörigen (mitdoppelter Staatsangehörigkeit)nach,soweitdiesderbetreffendeStaatzulässt.Behan-
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/1071 deltderhaftstaatdeninhaftiertenausschließlichalseigenenstaatsangehörigenundgestattetkeinenzugangzurinhaftiertenperson,gibtesjedoch keinenvölkerrechtlichenansatzpunkt,umkonsularischebetreuungdurchzusetzen. 3.DieweiterhinzunehmendeMobilitätundsteigendeReisetätigkeitderDeutschenspiegeltsichauchinderZahldeutscherStaatsangehörigerwider,denen diebegehungeinerstraftatimauslandvorgeworfenwird.dieauslandsvertretungensinddennochbestrebt,diehaftbetreuungflächendeckend sicherzustellen.aussicherheitsgründenkanndiehaftbetreuungnichtinjedemfallbefriedigendgeleistetwerden,beispielsweiseimirakseitbeginn des Krieges oder in den letzten Jahren in Afghanistan. BesondersinFlächenstaatenwiedenUSAundBrasilien,aberauchinkleinerenStaatenmitunzureichenderInfrastruktur,z.B.inAfrika,erfordertein HaftbesuchbeieinemweitvomDienstortderAuslandsvertretungentfernt einsitzendeninhaftiertenofteinemehrtägigereisedurcheinenkonsularbeamten.diefinanziellenundpersonellenressourcenderauslandsvertretungen (ankleinerenvertretungenisthäufignureinkonsularbeamtertätig) begrenzendiedichteundhäufigkeitderbetreuung.dierechtspflichtzur BetreuungwirdaberinjedemFallewahrgenommen.InLändern,indenendie BundesrepublikDeutschlandnichtmiteinereigenenAuslandsvertretung präsentist,übernimmtimeinzelfalleineandereeu-vertretungimrahmen derkonsularischenzusammenarbeitdiehäftlingsbetreuung,soferndergaststaat dies zulässt. 4.DieMaßnahmen,dieimRahmenderHäftlingsbetreuungergriffenwerden, variierennaturgemäßvonlandzulandundhängeninersterlinievomtatvorwurf und den örtlichen Bedingungen ab. SobaldeinedeutscheAuslandsvertretungvoneinemHaftfallerfährt,versuchtsiestets,unverzüglichKontaktmitdemInhaftiertenaufzunehmen.Die Konsularbeamtenversuchen,denInhaftierteninregelmäßigenAbständenim Gefängniszubesuchenundmitihmzukorrespondieren.WiehäufigHaftbesuchestattfinden,kannjedochvondenörtlichenGegebenheiten (Entfernung zumgefängnis,haftbedingungenetc.)unddenpersönlichenverhältnissen desbetroffenen (Gesundheitszustand,Alter)abhängen.DieBeamtenvergewissernsich,welcheGründefürdieVerhaftungvorliegen,obdieBehandlungkorrektistundobVerpflegung,VersorgungmitKleidungundhygienischenArtikeln,UnterbringungundgesundheitlicheBetreuungangemessen sind. DiedeutschenAuslandsvertretungenunterstützendeutscheGefangenebei dersuchenachadäquatemrechtlichembeistand.zudiesemzweckhaltensie Listenmit (möglichstauchdeutschsprachigen)rechtsanwältenimhaftstaat bereit.wennnötig,wirkensieauchaufdiebestellungeinesdolmetschers undpflichtverteidigershin.aufwunschunterrichtendieauslandsvertretungenfernerangehörigedesgefangenenüberdieinhaftierungundleiten Geldüberweisungenanihnweiter.SiefördernauchdieZahlungeinerKaution,gegebenenfallsebenfallsdurchdieAngehörigeninDeutschland,wenn derinhaftiertehierdurchauffreienfußkommenkann.dendeutschenauslandsvertretungenistesaberinderregelwederrechtlichnochfinanziell möglich,demgefangenengeldzurzahlungeinerkaution,zurvergütungeineswahlverteidigers,zumeinkaufinderhaftanstaltetc.zurverfügungzu stellen.insbesonderedieinanspruchnahmevonhilfennach 5Konsulargesetz (rückzahlbarefinanziellehilfezurüberbrückungeinernichtaufandere WeisezubehebendenNotlage)unterliegtstrengenVoraussetzungen,dieim Einzelfallzuprüfensind.ImBedarfsfallunterstützendieAuslandsvertretungendieStellungeinesAntragsaufSozialhilfebeidenzuständigendeutschen Behörden.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode DieKonsularbeamtenhaltenmitdenBehördendesGastlandesKontakt,um aktuellehaftfällezubesprechenundaufeinzügigesverfahrenhinzuwirken. UnbefriedigendeHaftbedingungenundandereProblemenehmensieinAbsprachemitdemInhaftiertenmitdenzuständigenBehördenauf.WenndeutscheInhaftierteMenschenrechtsverletzungenausgesetztsind,protestiertdie VertretunggegenüberdenzuständigenBehördendesGastlandesdagegen und drängt auf die umgehende Abstellung der rechtswidrigen Behandlung. DieAuslandsvertretungenbeobachtenauch,obdieausländischenBehörden undgerichteinstrafverfahrengegendeutschedemmenschenrechtlichbegründetengeboteinersorgfältigenundzügigenverfahrensdurchführungin angemessenerweiserechnungtragen.diedauerderuntersuchungshaftist voneinervielzahlvonfaktorenabhängig.solchefaktorensindzumbeispieldieanzahlderbeschuldigten,dieformdertatbegehung,dieumstände dertat.obdiedauerderuntersuchungshaftunverhältnismäßiglangist, kanndahernichtabstraktbestimmtwerden.vielmehrsind (auchnachder ständigenrechtsprechungdeseuropäischengerichtshofsfürmenschenrechteunddesbundesverfassungsgerichts)dieumständejedeseinzelfalls zuprüfen.dabeikanndiefortdauerderhaftgerechtfertigtsein,wennkonkreteanhaltspunktefüreinzwingendeserfordernisdesöffentlicheninteressesvorliegen,dastrotzderunschuldsvermutungderachtungderpersönlichenfreiheitvorgeht.soweitineinzelfällenanzeichendafürerkennbar sind,dassverfahrengegendeutschediesengrundsätzenwidersprechen,versuchtdiebundesregierungimrahmenihrermöglichkeiten,zurbeschleunigungderverfahrenbeisicherungderrechtederbeschuldigtenbeizutragen. EinzelneVerstößegegendasBeschleunigungsgebot,wiesieweltweitund auchindeutschlandgelegentlichvorkommen,lassendabeikeinerückschlüsse auf die generelle Funktionsfähigkeit der Justiz dieser Länder zu. AneinerHauptverhandlungnehmenKonsularbeamteinderRegeldannteil, wennzubefürchtenist,dassdiedenschutzdesdeutschenangeklagtenbezweckendenvorschriftennichteingehaltenwerdenkönnten.eineeinflussnahmeaufdasstrafverfahrendesinhaftiertenistdenauslandsvertretungen nicht möglich. SoweitdieUmständedesEinzelfallsAnlassdazugeben,informierendie AuslandsvertretungenüberdieMöglichkeitenundVoraussetzungeneiner ÜberstellungzurStrafverbüßunginDeutschland,überVerfahrenzurStrafverkürzung oder zum Gnadenweg oder unterstützen Inhaftierte dabei. 1.a)WievieledeutscheStaatsangehörigebefindensichderzeitimGewahrsam anderer Staaten? ZumStichtag1.November2005warennachKenntnisdesAuswärtigenAmts 1576 (Vorjahr:1296)deutscheStaatsangehörigeimAuslandinhaftiert.Im vorangegangenenjahr2005 (Zeitraum1.November2004bis31.Oktober2005) wurdeninsgesamt3100 (Vorjahr:2453)vorübergehendoderlängerfristig inhaftiertedeutschestatistischerfasst,diedurchrund150auslandsvertretungenbetreutwurden,soweitdiesvondenbetroffenengewünschtwurde. DieseZahlensindallerdingsnurbedingtaussagekräftig:Nichtjederdeutsche HäftlingwünschteineUnterrichtungderzuständigendeutschenAuslandsvertretungüberseineVerhaftung.AuchgebensichDeutsche,dieeineweitere Staatsangehörigkeitbesitzen,imLandderHaftverbüßungnichtimmeralsDeutsche zu erkennen.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/1071 b) Treten dabei bestimmte Staaten und Regionen besonders hervor? EtwasmehralsdieHälfteder3100erfasstenInhaftiertenwarinLändernder EuropäischenUnioninhaftiert,davonwiederumfastdieHälfteinSpanien.Ein weitererregionalerschwerpunktmiteinergrößerenanzahldeutscherinhaftierteristnordamerika,woinsgesamt334häftlingeeinsitzen.imeinzelnenergibtsichetwafolgendeverteilung:spanien:657,großbritannien:364,vereinigtestaaten:301,frankreich:246,polen:150,italien:131,österreich:126, Thailand:116,Kroatien:110,Niederlande:75,Griechenland:71,Brasilien:58, Venezuela:42,Kanada:33,Peru:32,Türkei:26,Tschechien:24,Schweiz:24, Philippinen:22,Indien:22.InallenanderenLändernwurdenwenigerals 20Häftlinge registriert. c)wievieledeutschestaatsangehörigebefindensichinuntersuchungshaft, und wie viele sitzen rechtskräftig verurteilt eine Haftstrafe ab? DasAuswärtigeAmtführtkeineStatistiknachInhaftierungsgrund (Untersuchungshaftoderrechtskräftigverurteilt).Diesließesichauchpraktischkaum leisten,dadiehaftgründe,dernaturdersacheentsprechend,fließendineinanderübergehen.untersuchungs-undstrafhaftwerdenimauslandgegenüber deutschenstaatsangehörigenamhäufigstenaufgrundvonrauschgiftdelikten, StraftatengegendasLebenunddiekörperlicheUnversehrtheitsowieEigentumsdeliktenverhängt.ErkenntnisseüberdiedurchschnittlicheHaftzeitdeutscher Staatsangehöriger im Ausland liegen der Bundesregierung nicht vor. d)wiehochschätztdiebundesregierungdiedunkelziffervoninhaftierten deutschenstaatsbürgernein,überderenfestsetzungdiebundesrepublik nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht informiert wurde? Siehe Antwort zu Frage 1e. e)gibtesstaaten,beidenenesimzeitraumvon2000bis2005vorkam, dasssiedieinhaftierungvondeutschenstaatsbürgernnichtrechtzeitig oder ordnungsgemäß den deutschen Behörden gemeldet haben? Wenn ja, welches sind diese Staaten, was waren die Gründe dafür? ZurFragederBenachrichtigungderdeutschenAuslandsvertretungenwirdauf dievorbemerkungverwiesen.verletzungenderunterrichtungspflichtwerden durchdiekonsularischzuständigedeutscheauslandsvertretunggegenüberder entsprechenden Behörde des Haftstaats in jedem Fall gerügt. DieZahlvonFällen,indeneneineBenachrichtigungunterbliebbeziehungsweisenichtzeitgerechterfolgte,istnichtermittelbar.IneinigenLändernkommt eshinundwiederzueinerverzögerungbzw.einemvölligenunterbleibender Benachrichtigung.ZuerwähnensindhiervorallemSyrienundIrak,indenen bisweilenkeineanzeigedesaußenministeriumserfolgt,sonderndieauslandsvertretungggf.vondritterseiteübereineverhaftungunterrichtetwird.auchin denusagabesimmerwiederfälle,indenendielokalenbehördeneine MitteilungandiedeutschenAuslandsvertretungenunterlassenhaben.ImFall derbrüderlagrandhatdiebundesregierungdeninternationalengerichtshof befasst.indemindiesersacheergangenenurteilvom27.juni2001wurdeden USAaufgegeben,diegravierendstenVerstößegegenArtikel36WÜKzuüberprüfen und unter Umständen zu korrigieren.
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode f)gibtesstaaten,indenendeutschestaatsbürgerohneanklageinhaft sitzen? Fallsja,welcheStaatensinddies,undseitwannsinddortdeutsche Staatsbürger inhaftiert? WieimdeutschenStrafprozessrechtgehtderformellenAnklageerhebungauch imauslandregelmäßigeinggf.mituntersuchungshaftverbundenesermittlungsverfahren voraus. NachKenntnisderBundesregierungsindzurzeitin12Staaten (Ecuador,Frankreich,Indien,Irak,Haiti,Kenia,Mauritius,Polen,Peru,Spanien,Syrienund TschechischeRepublik)insgesamt22Deutscheseitmehrals18Monatenohne erstinstanzlicheverurteilunginhaftiert,davon14ohneformelleanklageerhebung. g)sindderbundesregierungfällebekannt,indenendeutschestaatsbürger einem Verschwindenlassen zumopfergefallensindbzw.gibtesfälle, in denen dies vermutet wird? Fallsja,welchessinddieverantwortlichenStaatenundwelcheMaßnahmen wurden zur Aufklärung dieser Fälle ergriffen? IndenJahrenderlateinamerikanischenMilitärdiktaturenkames,insbesondere inargentinienundchile,zumassenhaftemverschwindenvonpersonen,darunteraucheinervielzahldeutscher.seitderrückkehrzurdemokratiesinddiese Länder,auchmitUnterstützungderBundesregierungimRahmenderstrafrechtlichenRechtshilfe,umAufklärungundBestrafungderVerantwortlichenbemüht.IneinemFallistüberdenVerbleibeines1981inSyrienverhafteten deutsch-syrischendoppelstaatersseit1990nichtsmehrbekannt.nachfragen derbundesregierung,auchaufhöchsterpolitischerebene,warenerfolglos. h)gibtesstaaten,indenendiedauerderuntersuchungshaftregelmäßig unverhältnismäßiglangist,undstehtdiebundesregierungggf.mitdiesenstaateninverhandlungen,umfürdeutscheuntersuchungsgefangene Abhilfe zu schaffen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 2.a)WiedetailliertistdieBundesregierungüberdieHaftbedingungenvon deutschen Staatsbürgen im Ausland informiert? DieAuslandsvertretungennutzendiedurchihreMitarbeiterdurchgeführten Haftbesuche,umsicheinBildüberdieHaftbedingungenzumachen.Nebender eigenenanschauungwerdenerkenntnisseauchdurchgesprächemitder LeitungderStrafvollzugsbehörden,derHaftanstalten,AnwältenundVertretern indiesembereichtätigernichtregierungsorganisationengewonnen.außerdem tauschensichdieauslandsvertretungenimrahmenderkonsularischenzusammenarbeitauchmiteu-partnernregelmäßigüberdiehaftbedingungeninden Gastländernaus.ZurGewinnungvonErkenntnissentragenfernergemeinsam miteu-partnerndurchgeführtebesichtigungenderhaftanstaltenbei.derallgemeineninformationsbeschaffungdienendarüberhinausauchberichteweiterer öffentlicher und privater Institutionen. DieHaftbedingungenvariierennichtnurvonStaatzuStaat,sondernauchvon HaftanstaltzuHaftanstaltzumTeilerheblich.NichtseltenwerdendabeiinStaatenmitgenerellschwierigenHaftbedingungenausländischeInhaftiertebesser gestellt als eigene Staatsangehörige.
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/1071 InwenigenAusnahmefällenistdieÜberprüfungderHaftbedingungennurunter erschwerten Bedingungen oder überhaupt nicht möglich, weil derzugangzurhaftanstaltund/oderdemhäftlingdurchdiegastregierung verwehrt wird (insbesondere im Falle von Doppelstaatern), die Benachrichtigung über den Haftfall unterbleibt, die Sicherheitslage im Land keine Haftbesuche erlaubt, oder diebesichtigungdeshaftbereichsüberdenbesuchsbereichhinausverwehrt wird. DievorgefundenenHaftbedingungenwerdenandenMaßstäbendereinschlägigeninternationalenundeuropäischenInstrumente (UNStandardMinimum RulesfortheTreatmentofPrisonersandProceduresfortheEffectiveImplementationoftheRules,1984,undEmpfehlungNr.R (87)3desMinisterkomiteesdes EuroparatesüberdieEuropäischenStrafvollzugsgrundsätzevom12.Februar 1987,InternationalerPaktüberbürgerlicheundpolitischeRechtevom19.Dezember1966)gemessenundüberprüft.EntsprechendieHaftbedingungennicht denhierinniedergelegtenmindeststandards,prüfendieauslandsvertretungen, welche Maßnahmen sie zur Behebung der Missstände ergreifen können. b)inwelchenstaatenwurdedendeutschenbehördeninwelcheneinzelfällenimzeitraumvon2000bis2005derzugangzuinhaftiertendeutschenstaatsbürgernverwehrt,sodasssichdiedeutschenkonsularbeamten kein Bild von den Haftbedingungen machen können? DerZugangwirddeutschenKonsularbeamteninsbesondereineinigenarabischenStaatenbeisolchenHaftfällenverwehrt,indenenderHäftlingDoppeloderMehrstaateristundauchdieStaatsangehörigkeitdesHaftstaatsbesitzt. EineeinheitlichePraxisistdabeiallerdingsnichterkennbar.AufdieAusführungenbetreffenddieseGruppedeutscherStaatsangehörigerinderVorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. ZuHäftlingenmitnurdeutscherStaatsangehörigkeitoderdoppelterStaatsangehörigkeit (abernichtdersyrischen)erhieltdieauslandsvertretunginsyrienin neun Fällen keinen Zugang. IneinemEinzelfallwurdeinderTürkeiimgenanntenZeitraumderZugangzu einem (ausschließlich) deutschen Staatsangehörigen verwehrt. c)fürwelcheländerschätztdiebundesregierungdiehaftbedingungen dort inhaftierter Deutscher als schlecht oder sogar als prekär ein? DadieHaftbedingungeninvielenLändernvonHaftanstaltzuHaftanstaltund zumteilsogarinnerhalbeinerhaftanstaltstarkvariieren,isteineallgemeingültigeaussagezudieserfragestellungkaumzutreffen.auchinnerhalbeuropas sind wieauchindeutschlandselbst unterschiedlichestandardsbeidenhaftbedingungenwahrnehmbar;schlechteralsindeutschlandsinddiehaftbedingungeninderregelindenmeistenstaatenaußerhalbdereuropäischenunion. DieHaftbedingungenwerdendurchdiedeutschenAuslandsvertretungenvor OrtregelmäßiganhandderinderAntwortzuFrage2aangegebeneninternationalenundeuropäischenMaßstäbeamjeweiligenEinzelfallüberprüftundgegebenenfallsgegenüberdenGastregierungenentsprechendgerügt.DanebenversuchendieAuslandsvertretungen,imRahmenihrerjeweiligenMöglichkeiten vorortabhilfezuschaffenoderzumindestindividuelleverbesserungenzuerreichen. Auf die Ausführungen zu Frage 2a wird verwiesen.
8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode d)istderbundesregierungbekannt,obdeutschestaatsbürgerimausland in staatlicher Haft/Verwahrung gefoltert wurden? Falls ja, wo und unter welchen Umständen? InallenFällen,indenenMisshandlungbehauptetwirdodersonstigeAnzeichen hierfürvorliegen,gehtdasauswärtigeamtdenvorwürfenbeziehungsweise Anzeichennach.ErforderlichenfallssetztessichbeidenGastregierungenund denzuständigenörtlichenbehördenmitnachdruckfürlückenloseaufklärung ein.einsolcherfallintunesien,einerinägyptenundzweiinsyriensindzurzeit noch ungeklärt. AusBrasilienisteinFallbekannt,indemeinwegensexuellenMissbrauchs eineskindesinhaftierterdeutscherinderhaftvermutlichandenfolgenvon FolterdurchPolizistenverstorbenist.EinErmittlungsverfahrenistsowohlin BrasilienalsauchinDeutschlandanhängig.ImWegederRechtshilfeunterstützt diebundesregierungdiebemühungenderbrasilianischenseiteumaufklärung. e)wasunternimmtdiebundesregierung,umdaslosvonimauslandinhaftierten Landsleuten zu erleichtern? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. f)gibtesressourcendefizite,mitdenendiedeutschenkonsularbehörden beiderunterstützungvonimauslandinhaftiertendeutschenzukämpfen haben? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 3.a)WievielenDeutschendrohtinwelchenStaatenderzeitdieTodesstrafe? Wievieledavonsindbereitsrechtskräftigverurteilt,undwievieleVerfahren laufen noch? DerzeitsindnachKenntnisderBundesregierungvierDeutsche (einerdavon Doppelstaater)indenUSArechtskräftigzumTodeverurteilt.Ihnenstehtjedoch nochderrechtsbehelfdes habeascorpus -Verfahrenszu,welcheskeine vergleichbareregelungimdeutschenrechtfindet.mitdem habeascorpus - VerfahrenwerdenvorallemVerstößegegenverfassungsmäßigeRechtedes Verurteilten geltend gemacht. DarüberhinausistderBundesregierungbekannt,dasssechsweiterenDeutschen inkenia,inlibanon,inthailand,aufdenphilippinenundauftaiwandie Todesstrafedroht.WährendindemthailändischenVerfahrenBerufunggegen daserstinstanzlicheurteileingelegtwurde,stehtindenübrigenverfahrenein erstinstanzlichesurteilnochaus.indiesenfällenistdiegesetzlichvorgesehene HöchststrafefürdiejeweilsvorgeworfenenStraftatendieTodesstrafe.InKenia ist die Todesstrafe jedoch seit über 20 Jahren nicht mehr vollstreckt worden. b)fürwelchevergehenwurdendieseinhaftiertendeutschenzumtode bzw. zu körperlichen Strafen verurteilt? DenTodesurteilenunddenAnklagen,beidenendieTodesstrafeimRaumsteht, liegenbisaufeinenfalleineranklagewegendrogenschmuggelstötungsdeliktezugrunde.ineinemweiterenfall (indenvae),dernichtunterfrage3a aufgeführtist,erfolgteeineverurteilungzueinerkörperlichenstrafe,deren
9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/1071 VollstreckungaberaufgrundderInterventionderzuständigenAuslandsvertretung verhindert werden konnte. c)wievieletodes-oderkörperlichestrafenwurdenimzeitraumvon 2000 bis 2005 im Ausland gegen Deutsche vollstreckt? Der Bundesregierung ist kein solcher Fall bekannt. 4.WiegehtdieBundesregierunginFällenvor,indeneneindeutscher Staatsbürgerdarüberhinausnocheineweitereodermehrereandere Staatsbürgerschaften besitzt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 5.a)GenießenDeutsche,dieimRahmenoffiziellerMissionenodermit einemauftragimöffentlicheninteresseinsauslandreisen,ohnediplomatenzusein (z.b.thw-mitarbeiterbeibergungsarbeitennacherdbeben,entwicklungshelferoderhelfervonnros),besondereschutzmechanismen,dieihneneinenbesserenschutzvoreventuellerstrafrechtlicher Verfolgung gewähren? Siehe Antwort zu Frage 5b. b)gibtesfürdiesepersonenvereinbarungen,dieetwamitdentruppenstationierungsabkommen vergleichbar sind? Fallsja,mitwelchenStaaten,fürwelchePersonenundmitwelchemInhalt bestehen diese Vereinbarungen? Fallsnein,wassinddieGründefürdasFehlensolcherVereinbarungen? MitallenPartnerländernderdeutschenEntwicklungszusammenarbeitgibtes RahmenabkommenüberTechnischeZusammenarbeit,diedievonderBundesregierungimRahmenvonDirektleistungenentsandtenFachkräfteunddiezu ihremhaushaltgehörendenfamilienmitgliedervonjederfestnahmeoderhaft inbezugaufhandlungenoderunterlassungeneinschließlichihrermündlichen undschriftlichenäußerungenbefreit,dieimzusammenhangmitderdurchführungeinerihnennachdemtz-rahmenabkommenübertragenenaufgabe stehen. DerStatusvonsichkurz-oderlangfristigimAuslandaufhaltendenVertreterinnenundVertreternvonNichtregierungsorganisationenimHinblickaufden SchutzvorstrafrechtlicherVerfolgungweistinAbhängigkeitvonderentsendendenOrganisationunddemAufenthaltslandstarkeUnterschiedeaufundlässt sich nicht verallgemeinern. c)wiewerdendiesepersonenimhinblickaufeinemöglichestrafverfolgung auf ihren Auslandsaufenthalt vorbereitet? DiesePersonenwerdenimZusammenhangmitdemAbschlussihrerArbeitsverträgeüberdieihnenausdemjeweiligenTZ-Rahmenabkommenbzw.analoger AbkommenentstehendenRechteundPflichteninformiert,insbesondereüber SicherheitshinweiseunddaspersönlicheVerhaltenimjeweiligenLandsowie bei (drohender) Verhaftung oder Haft.
10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 6.a)WievieleDeutschesindimAuslandzuStrafenverurteiltwordenbzw. wartenaufeinurteilaufdergrundlagevonstraftatbeständen,dieesin Deutschland nicht gibt (Beispiel Ehebruch)? InzahlreichenausländischenStaatensindinDeutschlandnichtstrafbareVerhaltensweisenunterStrafegestellt.SosindbeispielsweiseEhebruch,TragenunzüchtigerKleidung,AlkoholkonsuminderÖffentlichkeit,Homosexualitätoder ProstitutionineinigenLändernstrafrechtlichsanktioniert.EineStatistiküber Ermittlungen,AnklagenundVerurteilungengegenDeutscheaufderGrundlage solcherindeutschlandnichtstrafrechtlichrelevantertatbeständeführtdasauswärtige Amt nicht. b)welchestaaten,welchestraftatbestände,welchesanktionenundwelches Strafmaß betrifft dies? Auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 6a wird verwiesen. c)inwelchenländerngibtesfürgleichetatbeständeeklatanteabweichungendesstrafmaßesimverhältniszumdeutschenstrafrecht (beispielsweisetodesstrafeoderextremhohehaftstrafenselbstfürgeringe Mengen Drogenbesitzes in einigen Ländern Südostasiens)? ImVerhältniszumdeutschenStrafrechterheblicheAbweichungendesStrafmaßesbeigleichemodervergleichbaremTatbestandgibtessowohlbeider gesetzlichenstrafandrohungalsauchbeiderrechtsanwendungnichtnurin Ländern,dieeinemanderenKulturkreisalsDeutschlandzuzuordnensind,sondern bereits in europäischen und anderen westlichen Staaten. NebendeninderFragegenanntenerheblichenStrafenbeiDrogenbesitzineinigenLändernSüdostasienskönnenalsweitereBeispielefürAbweichungenim StrafmaßdiestrengeVerfolgungvonKindesmissbrauchineinigenLändern LateinamerikasundSüdostasienssowiedieineinigenLändernverhängtenKörperstrafenangeführtwerden.ExemplarischfürdrastischeAbweichungenim StrafmaßistdieTodesstrafe,dienachwievorinzahlreichenLändernmitunterschiedlichenStrafrechtssystemenfüreinebreitePalettevonDeliktenverhängt undvollstrecktwird.erheblicheabweichungenbestehenauchbeidervollstreckung zeitiger Freiheitsstrafen. EineabschließenderechtsvergleichendeÜbersichtüberUnterschiedeimStrafmaß bei gleichem Tatbestand liegt der Bundesregierung jedoch nicht vor. d)wiestehtdiebundesregierungzudemvorschlag,dassreiseveranstalter verpflichtetwerdensollten,ihrekundenaufdasunterschiedlicherisiko durchdrastischestrafenbeivergehenineinigenländernhinzuweisen? DieBundesregierungbietetmitdenReise-undSicherheitshinweisendes AuswärtigenAmtsReisendenbereitsseitlangemdieMöglichkeit,sichmitaktuellenundumfassendenInformationenüberihrReiselandzuversorgen.SoenthaltendieReise-undSicherheitshinweiseunteranderemInformationenüber dasklima,diegesundheitslage,einreise-,zoll-undstrafrechtlichebestimmungen;dazugehörenzumbeispielauchhinweiseaufbesondersdrastischestrafen odertatbestände,dieindeutschlandnichtstrafbarsind.inländern,indenenes erforderlicherscheint,wirddarüberhinausaufländerspezifischesicherheitsrisikenfürreisendeunddeutscheimauslandaufmerksamgemacht.diereiseundsicherheitshinweiseberuhenaufdenzumangegebenenzeitpunktverfügbarenundalsvertrauenswürdigeingeschätzteninformationendesauswärtigen Amtsundwerdenregelmäßigaktualisiert.DieReise-undSicherheitshinweise
11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/1071 könnenüberdieinternet-seitedesauswärtigenamts ( LändernwerdenfernerauchalstelefonischeBandansagerundumdieUhrangeboten. DasAuswärtigeAmtwirbtintensivdafür,dieReise-undSicherheitshinweise rechtzeitigvoreinemauslandsaufenthaltsowiezeitnahbeireiseantrittzukonsultieren.diereiseveranstalterweisenimallgemeinenihrekundenaufdie Reise-undSicherheitshinweisedesAAhin.VerbindlicheAuskünfteüberdas StrafrechtinanderenLändernkönnennurBehördendieserLänderselbsterteilen. ImÜbrigensinddieReiseveranstalterbereitsnachgeltendemRechtausdem Reisevertragverpflichtet,demReisendendiefürdieReisewesentlichenInformationenzuerteilen,derenKenntnisfürdieDurchführungderReisevonwesentlicherBedeutungist.DieRechtsprechungschließtdiesausderreisevertraglichenSchutz-undTreuepflichtdesReiseveranstaltersgegenüberdemReisenden.SobalddasallgemeineUmfeldrisikoamUrlaubsortzueinerbesonderen GefahrfürdenReisendenoderdenvertraglichvereinbartenVerwendungszweck wird,hatderreiseveranstalterdiepflicht,seinekundenvorreiseantrittüber die Risiken zu informieren. Eine (gesetzliche)verpflichtungfürreiseveranstalter,ihrekundenaufdasunterschiedlicherisikodurchdrastischestrafenbeivergehenineinigenländern hinzuweisen,istaussichtderbundesregierungwederzielführendnochnotwendig.einsolcherhinweiskönnteaufgrunddergroßenzahlvondestinationen nursehrallgemeingehaltensein.darüberhinauswürdedamitdiegroßezahlder Individual-undGeschäftsreisenden,diefürihreReisekeinenReiseveranstalter bzw. kein Reisebüro in Anspruch nehmen, nicht erreicht werden. 7.a)WievieleimAuslandverurteilteDeutschewurdenbisheutenachdem sogenanntentransferabkommen (ÜbereinkommenüberdieÜberstellungverurteilterPersonenvom21.März1983)nachDeutschlandüberführt, um hier ihre Strafe zu verbüßen? VerlässlicheDatenüberdieZahlderBewilligungeneingehenderErsuchenum dieübernahmederstrafvollstreckungliegenseitdem1.januar1995vor.die BewilligungenerfolgenaufderGrundlagedesÜbereinkommens,dasfür Deutschlandam1.Februar1992inKraftgetretenist,anderervölkerrechtlicher VerträgeoderimvertraglosenRechtshilfeverkehrnachden 48ff.desGesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). ImZeitraumvon1995bis2005sind571Vollstreckungshilfeverfahrendurch Bewilligung der Überstellung nach Deutschland zum Abschluss gekommen: 1995: : : : : : : : : : : 95
12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode b)inwelchemverhältnisstehendieindeutschlandverbüßtenreststrafen zu den ursprünglich ausgesprochenen? StatistischeDatenliegenderBundesregierunghierzunichtvor.InEinzelfällen kann das Strafmaß reduziert worden sein. Gemäß 54Abs.1Satz3desGesetzesüberdieinternationaleRechtshilfein Strafsachen (IRG)istdieHöhederausländischenSanktionfürdienachdeutschemRechtfestzusetzendeSanktiongrundsätzlichverbindlich.EineAnpassungdesStrafmaßesnachdeutschemStrafzumessungsrechtkommtnichtin Betracht.DasimdeutschenRechtfürdieTatangedrohteHöchstmaßderSanktion darf jedoch nicht überschritten werden. 8.FallsderBundesregierunginBezugaufdievorangegangenenFragen keinekonkretenzahlenvorliegen,wasistdergrunddafür,undwie würde die Bundesregierung die entsprechenden Angaben schätzen? AufdieVorbemerkungderBundesregierungsowiedievorstehendenAntworten wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
Diskriminierung und Verfolgung Deutscher im Ausland aufgrund ihrer sexuellen Orientierung
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MehrAktuelle Entwicklung der Finanzlage der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7977 16. Wahlperiode 06. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Frank Schäffler, Martin Zeil, weiterer Abgeordneter
MehrMitarbeit von Privaten an Gesetzentwürfen und Arbeitsfähigkeit der Bundesministerien
Deutscher Bundestag Drucksache 16/14133 16. Wahlperiode 26. 10. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5975
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6203 17. Wahlperiode 15. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der
MehrMaßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Zwangsverheiratungen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5501 16. Wahlperiode 25. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
MehrNebentätigkeiten von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11687 16. Wahlperiode 22. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter
MehrPositionierung der Bundesregierung zum Truppenübungsplatz in Ohrdruf
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7741 16. Wahlperiode 16. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Wolfgang Gehrcke, Bodo Ramelow, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2369
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2433 16. Wahlperiode 23. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion
MehrAnsparungen für Rücklagen und Kontovollmachten beim Bezug von Leistungen nach dem SGB XII
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12919 16. Wahlperiode 07. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
Mehrindenenfundamentalistisch-religiösekräftepolitisch-gesellschaftlichedominanz
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4831 16. Wahlperiode 27. 03. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Kirsten Tackmann, Jan Korte, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen der europäischen Gesetzesinitiativen im Bereich Pflanzenschutz auf Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9239 16. Wahlperiode 22. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, Dr. Edmund Peter
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1940 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes A. Problem und Ziel DieRichtlinie2003/33/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom
MehrDerNachweiswirdüblicherweisedurchVorlagebehördlichausgestellterIdentitätspapiereundFamilien-undPersonenstandsurkundengeführt.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7120 16. Wahlperiode 13. 11. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Jens Ackermann, weiterer
MehrDrittmittelzuwendungen des Bundesministeriums der Verteidigung an Hochschulen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6200 17. Wahlperiode 15. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter
MehrZur Situation und Entwicklung der Deutschen Schulen im Ausland
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1624 16. Wahlperiode 29. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Pieper, Dr. Werner Hoyer, Uwe Barth, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8042 16. Wahlperiode 13. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
MehrWeitergabe von Patientendaten durch eine Krankenkasse an eine private Firma
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10314 16. Wahlperiode 24. 09. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrStellung der Abschlüsse an Berufsakademien im europäischen Bildungsraum
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4975 16. Wahlperiode 05. 04. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller Biszum31.September2005warenSynchronschauspielerüberwiegendalsunständigBeschäftigtesozialversicherungspflichtig
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1367 16. Wahlperiode 02. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Brigitte Pothmer, Claudia Roth (Augsburg),
Mehrauchbeivereinsfeiernvielfältigeauflagen (AnträgeaufSchankgenehmigungen,GEMA-Gebühren,VorschriftenderLebensmittelhygiene,steuerliche
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9011 16. Wahlperiode 28. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
Mehrfürallgemeinebankrisikeneinsetzen.umdieauswirkungendiesesengagementsbewertenundbeurteilenzukönnen,sindvorgängeundfragenzuklären.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7670 16. Wahlperiode 02. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Martin Zeil, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/9159
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10446 16. Wahlperiode 01. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/5667
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5858 16. Wahlperiode 29. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und
MehrRegierungsbefragungam23.April2008genannt.DieBekanntgabedieserbeidenDatenbrachtejedochkeineKlärungüberdieEinordnungindasweitere
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9281 16. Wahlperiode 27. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Edmund Peter
MehrEvaluation der Eingliederungsmaßnahmen von Altbewerbern in den Prozess der beruflichen Bildung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6847 16. Wahlperiode 26. 10. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter
MehrZweck,AufgabenundFinanzierungdiesesProgrammssindweitgehendunbekannt.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9742 16. Wahlperiode 25. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Peter Hettlich, weiterer
MehrGewährung von Krediten an Israel und Vorgang Geschäftsfreund in den 1960er-Jahren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1082 17. Wahlperiode 1. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter
Mehrwerden.wederdiederzeitigenregelungennochdiegeplanteföderalismusreform scheinen diesem Anspruch jedoch gerecht zu werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/799 16. Wahlperiode 03. 03. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
MehrRechtsextrem, fremdenfeindlich und antisemitisch motivierte Straf- und Gewalttaten in Fußballstadien in der zweiten Jahreshälfte 2006
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5218 16. Wahlperiode 04. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke, Dr. Hakki Keskin, weiterer Abgeordneter und
MehrSozialrechtliche Schlechterstellung von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7574 16. Wahlperiode 14. 12. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Markus Kurth, Volker Beck (Köln), weiterer
MehrNegativliste und Jugendschutz-Filterprogramm des Vereins JusProg
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13744 16. Wahlperiode 06. 07. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Staffelt, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter
Mehrund einen besseren Datenabgleich zwischen den Behörden.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10767 16. Wahlperiode 04. 11. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter
MehrIntegrationsverhindernder Umgang mit Kindersoldaten im deutschen Asylsystem
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7691 16. Wahlperiode 08. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter
Mehr(BA)RehabilitationsträgerfürdieLeistungenzurTeilhabeamArbeitslebensowiefürunterhaltssicherndeundandereergänzende
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9655 16. Wahlperiode 19. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Katja Kipping, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Bundesregierung DieKleineAnfragebeziehtsichaufdasin 22adesEinkommensteuergesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1056 16. Wahlperiode 27. 03. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer
Mehrdiefolgenunderfolgepolitischermaßnahmen aberauchüberdieangemessenheitzumbeispieleineranpassungvonbußgeldern.soerscheintes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9985 16. Wahlperiode 15. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen),
MehrAuswirkungen des Energiesteuer- und des Biokraftstoffquotengesetzes auf die Biodieselbranche
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4712 16. Wahlperiode 19. 03. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Hermann Otto Solms, Hans-Michael
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