Stadtfinanzen im Gleichgewicht Finanzpolitische Gesamtstrategie des Stadtrates Kriens

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1 Mediensperrfrist: 26. Mai Uhr Stadtfinanzen im Gleichgewicht Finanzpolitische Gesamtstrategie des Stadtrates Kriens mit Bericht zum Postulat Zellweger Raus aus den Schulden (Nr. 160/2018) Bericht an den Einwohnerrat Kriens Nr. 293/2020 vom 13. Mai 2020 Seite 1/61

2 Inhaltsverzeichnis: Wichtigstes in Kürze Finanzpolitische Ausgangslage Grundlegende Überlegungen zur Steuerung des Finanzhaushalts Finanzpolitisches Dreieck von Ausgaben, Einnahmen und Schulden Treiber der Stadtfinanzen Finanzpolitischer Handlungsspielraum Entwicklung der Stadtfinanzen von Kriens in den letzten zwanzig Jahren Jahrzehnt der Entlastungsmassnahmen und Steuersenkungen ( ), Jahrzehnt von «Zukunft Kriens» und Grossinvestitionen ( ) Ursachen und Treiber der aktuellen Finanzsituation Grenzen der Verschuldung Vom Wert des Eigenkapitals Auswirkungen der Erkenntnisse aus der Jahresrechnung Exkurs zur Entwicklung der Steuereinnahmen der Stadt Kriens Steuerstruktur bei den natürlichen Personen Steuerstruktur bei den juristischen Personen Entwicklung des ordentlichen Steuerertrags der Stadt Kriens Auswirkungen der (Wohn)bautätigkeit auf den ordentlichen Steuerertrag Steuerertrag und Ressourcenausgleich Möglichkeiten zur Steuerung des Finanzhaushaltes der Stadt Kriens Aufgabenbereiche und Globalbudgets nach HRM Bedeutung der einzelnen Aufwand- und Ertragsarten Freiwillige Leistungen oder Pflichtleistungen Gebundene und nicht gebundene Ausgaben/Einnahmen Leistungen Investitionen Desinvestitionen Steuerfuss Würdigung der aktuellen Finanzperspektiven der Stadt Kriens Chancen für Kriens aus finanzieller Optik Risiken für Kriens aus finanzieller Optik Szenarien für die Zukunft Finanzpolitische Ziele der Gemeindestrategie und Handlungsbedarf Festlegung der Finanzstrategie 2024 und der Umsetzungsmassnahmen Finanzstrategie Ziele der Finanzstrategie Fortführung der 4-Säulenstrategie mit neuen Zielvorgaben Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Finanzstrategie Entlastungspaket Entlastungspaket Steuererhöhung Projekte und Massnahmen zur Umsetzung der Finanzstrategie Strategiecontrolling Zielerreichung der Finanzstrategie und Handlungsoptionen Auswirkungen der Finanzstrategie auf die Gemeindestrategie Weiteres Vorgehen Rechnung Seite 2/61

3 8.2 Budget AFP Reglementsänderungen durch Einwohnerrat Politische Anliegen Politischer Vorstoss Bemerkungen, Fragen und Anregungen der KFG Würdigung durch den Stadtrat Antrag Kenntnisnahmen zu Bericht Anhang Seite 3/61

4 Wichtigstes in Kürze Der Stadtrat legt dem Einwohnerrat die Finanzstrategie 2024 vor. Diese definiert finanzpolitische Ziele für die 4-Säulen-Strategie Ausgaben, Einnahmen, Schulden und Strukturanpassungen, legt die finanzpolitischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung fest und zeigt Massnahmen und Projekte für die Umsetzung für die Jahre 2020 bis 2024 auf. Der finanzpolitische Handlungsbedarf für Kriens ist unbestritten. Aufgrund der hohen Investitionen der letzten Jahre («Zukunft Kriens»), dem teils extern bedingten zusätzlichen Ausgaben und der stagnierenden Entwicklung bei den Steuereinnahmen weist Kriens eine der höchsten Nettoverschuldungen pro Einwohner im Kanton Luzern auf und es muss für die nächsten Jahre zum aktuellen Steuerfuss von 1.90 SE mit einem strukturellen Defizit von durchschnittlich Fr. 9 bis 10 Mio. gerechnet werden. Die Situation hat sich vor allem seit Bekanntwerden der Rechnung 2019 mit einem Defizit von Fr. 5.6 Mio. verschärft. Der Stadtrat hat entsprechend auch reagiert und als Sofortmassnahme bereits ein Entlastungspaket für das Rechnungsjahr 2020 beschlossen. Die finanziellen Aussichten für Kriens dürften auch in Zukunft nicht so gut aussehen. Natürlich gibt es ein Szenario, in dem die Steuereinnahm en dank dem Wachstum der Bevölkerung und dem Zuzug von juristischen Personen stärker steigen als erwartet. Wahrscheinlicher ist, dass sich die Steuereinnahmen weiterhin eher mässig entwickeln und das vorhandene strukturelle Defizit und die hohen Schulden eine grosse Herausforderung bleiben. In einem Negativszenario entwickelt sich die Finanzsituation so ungünstig, dass einschneidende Sanierungsmassnahmen und Eingriffe des Kantons nötig wären. Mit der Finanzstrategie 2024 verfolgt der Stadtrat das Ziel, ab dem Jahre 2021 wieder mindestens ausgeglichene Jahresrechnungen präsentieren und mit dem Schuldenabbau beginnen zu können. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass bei der Umsetzung der Finanzstrategie im Spannungsfeld von finanziellen Zielen und Sachzielen ein Optimum anzustreben ist. Kriens soll eine lebenswerte und attraktive Stadt bleiben. Die Finanzstrategie 2024 führt die bisherige 4-Säulen-Strategie weiter und formuliert für die nächsten fünf Jahre neue Ziele: Abbildung 1 Zielvorgaben für die 4-Säulenstrategie bis 2024 Seite 4/61

5 Für die Umsetzung der Finanzstrategie 2024 sollen folgende Rahmenbedingungen eingehalten werden: 1. Budgets und Rechnungen sollen über einen Zeithorizont von 5 Jahren mindestens ausgeglichen sein. 2. Abweichungen zwischen Budget und Rechnung sollen kompensiert werden. 3. Der Selbstfinanzierungsgrad über 5 Jahre soll mindestens 100 % betragen. 4. Der Investitionsplafond (inkl. Spezialfinanzierungen) soll maximal auf der Höhe des operativen Cashflows sein. 5. Bei den Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser sollen die Investitionen in den nächsten 5 Jahren im Rahmen der Gesamteinnahmen (Anschlussgebühren) erfolgen. 6. Die verzinslichen langfristigen Finanzverbindlichkeiten dürfen Fr. 220 Mio. Franken nicht übersteigen. Sie sind mit Rechnungsüberschüssen bzw. Free Cashflows und Desinvestitionen zu reduzieren. 7. Maximal die Hälfte der Einnahmen aus Desinvestitionen können für Investitionen verwendet werden, den Rest für Schuldenabbau. 8. Die finanziellen Risiken aus verselbständigten Betrieben (Heime Kriens AG) sollen begrenzt werden. Die Ziele der Finanzstrategie 2024 sollen mit folgenden Massnahmen erreicht werden: Entlastungspaket 2020 mit einem ganzen Bündel von Massnahmen Entlastungspaket 2021 mit zusätzlichen Massnahmen für die Erfolgsrechnung Zusätzliche Entlastungen dank den eingeleiteten Projekten Beschränkung der Investitionen auf die Höhe des operativen Cashflows Nutzung des Potenzials für Desinvestitionen Erhöhung des im Rahmen des «Steuerfussabtausches» auf 1.90 SE gesenkten Steuerfuss auf wieder 2.0 Steuereinheiten. Alle diese Massnahmen sollen bewirken, dass über den Zeithorizont bis 2024 insgesamt praktisch ausgeglichene Rechnungen erreicht, trotzdem die allernötigsten Investitionen erfolgen und erste Schritte zum Schuldenabbau vorgenommen werden können. Die Zielvorgaben und Massnahmen der Finanzstrategie werden ins Budget 2021 und in den neuen Aufgaben- und Finanzplan AFP einfliessen. Der Stadtrat wird durch ein entsprechendes Controlling sicherstellen, dass der Erfolg der eingeleiteten Massnahmen laufend überprüft und allenfalls zusätzliche Massnahmen eingeleitet werden, wenn die Erreichung der Ziele der Finanzstrategie in Frage gestellt ist. Der Stadtrat erachtet es als wichtig, dass der Einwohnerrat und dann auch das Stimmvolk erkennt, dass sowohl die einschneidenden Massnahmen der Finanzstrategie als auch die beantragte moderate Steuererhöhung notwendig sind. Nur so kann «Leben am Pilatus» auch in Zukunft im Spannungsfeld eines guten Leistungsangebotes und eines gesunden Finanzhaushaltes möglich sein. Seite 5/61

6 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat legt dem Einwohnerrat die Finanzstrategie 2024 vor. Diese definiert finanzpolitische Ziele für die 4-Säulen-Strategie Ausgaben, Einnahmen, Schulden und Strukturanpassungen, legt die finanzpolitischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung fest und zeigt die Massnahmen und Projekte für die Umsetzung für die Jahre 2020 bis 2024 auf. 1 Finanzpolitische Ausgangslage a) Stadtrat In den letztjährigen Finanzplänen ging die Stadt Kriens davon aus, dass ein grosses Bevölkerungswachstum, vor allem im Gebiet LuzernSüd, eintreten wird. Ebenfalls sollen in diesem Gebiet neue Arbeitsplätze entstehen. Demzufolge wurde bei den Steuereinnahmen ab den Jahren 2017 mit einem Wachstum zwischen 4.5 % bis 5.5 % gerechnet. Die Bautätigkeit hat sich jedoch verzögert und in den Jahren war die Bevölkerungszahl sogar abnehmend. Ab dem Jahre 2018 ist erstmals wieder ein Bevölkerungswachstum eingetreten. Das prognostizierte Wachstum der Steuereinnahmen wurde ebenfalls nicht erreicht und musste in den letzten Finanzplänen jährlich nach unten korrigiert werden. Infolge den in den letzten Jahren erfolgten Grossinvestitionen in d en Bereichen Verwaltung, Werkdienst, Feuerwehr, Bildung, Sport und Kultur ist die Nettosc huld pro Einwohner von Fr. 3'283 im Jahre 2014 (HRM1) auf Fr im Jahre 2019 (HRM2) angestiegen, die bereinigte Nettoschuld (ohne Selbstfinanzierungen) beträgt sogar Fr. 6'904. Ebenfalls sind die langfristigen Schulden von Fr. 124 Mio. (2014) auf Fr. 194 Mio. (2019) angestiegen. Im Jahre 2019 hat sich abgezeichnet, dass das Ziel des Legislaturprogramms nicht erreicht werden kann, ab 2019 eine ausgeglichene Rechnung zu erreichen und mit dem Abbau von Schulden beginnen zu können. Der Stadtrat hat deshalb im Frühjahr 2019 elf finanzpolitische Leitsätze formuliert. Diese wurden bei der Festlegung des Budgets berücksichtigt und es wurden schrittweise Massnahmen und Projekte in die Wege geleitet, um der ungünstigen Finanzentwicklung entgegenzuwirken. Im Herbst 2019 wurde klar, dass es eine Finanzstrategie mit einschneidenden Massnahmen braucht. So konnte im AFP die Rechnung nur mit einer Erhöhung des Steuerfusses um 1/10 Steuereinheit ins Gleichgewicht gebracht werden. Da im Rechnungsabschluss 2019 der Ertrag aus den Einkommenssteuern der natürlichen Personen Fr. 5.9 Mio. unter Budget lag und die Rechnung ein Defizit von Fr. 5.6 Mio. ergab, beschloss der Stadtrat Sofortmassnahmen und verschärfte die finanziellen Vorgaben für die Finanzstrategie 2024, die im nachfolgenden Planungsbericht vorgestellt werden. b) Einwohnerrat Aufgaben- und Finanzplan AFP Der AFP sowie auch der AFP wurden vom Einwohnerrat ablehnend zur Kenntnis genommen. Der Einwohnerrat hat zum AFP die folgende Bemerkung überwiesen: «Der Stadtrat informiert die KFG spätestens in der Februarsitzung 2020 schriftlich und umfassend über die überarbeitete Finanzstrategie sowie die dazu definierten konkreten Seite 6/61

7 Umsetzungsmassnahmen. Dazu gehören ebenso Massnahmen zum Schuldenabbau wie sie eigentlich im Finanzplan zwecks Erreichung der kantonalen Vorgaben bereits hätten Eingang finden müssen. Ein entsprechender Bericht wird ebenso dem Einwohnerrat spätestens im Juni 2020 unterbreitet.» Politischer Vorstoss Das Postulat Nr. 160/2018 Zellweger Raus aus den Schulden hat der Einwohnerrat am 21. Februar 2019 überwiesen. Das Postulat fordert den Stadtrat auf, im AFP anhand von konkreten Massnahmen aufzuzeigen, wie die Stadt Kriens den langfristigen Schuldenabbau im Rahmen der gewählten 4-Säulen-Finanzstrategie umsetzen will. Der Stadtrat muss aufzeigen, wie er die Investitionen gemäss Legislaturprogramm auf den Cashflow begrenzt die verzinslichen Schulden unterhalb der 220 Mio. Grenze hält die Ergebnisse der Erfolgsrechnung auf die Ergebniswerte des AFP zurückführen kann c) Finanzaufsicht Gemeinden Auszug aus dem Schreiben vom 26. Februar 2020 zum Kontrollbericht Budget 2020 sowie AFP «Finanzielle Entwicklung der Stadt Kriens Der Einwohnerrat hat den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) an der Einwohnerratssitzung vom 7. November 2019 nur ablehnend zur Kenntnis genommen. Damit bringt der Einwohnerrat zum wiederholten Male zum Ausdruck, dass er die finanzpolitischen Zielsetzungen des Stadtrates nicht goutiert. In der parlamentarischen Debatte wurden verschiedentlich die fehlenden Massnahmen und die Finanzstrategie kritisiert. Das Budget 2020 der Stadt Kriens rechnet zwar nur mit einem bescheidenen Aufwandüberschuss von Fr. 273' Der Selbstfinanzierungsanteil und die Nettoschuld pro Einwohner vermögen die in 3 der Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV, SRL Nr. 161) stipulierten Grenzwerte jedoch während der ganzen Planungsperiode nicht zu erfüllen. Nach 4 FHGV hat der Stadtrat die gesunde Entwicklung des Finanzhaushalts insbesondere mit den Finanzkennzahlen gemäss 2 FHGV nachzuweisen. Wenn die Bandbreiten der Finanzkennzahlen gemäss 3 FHGV nicht eingehalten werden, hat der Stadtrat die Abweichungen zu begründen und nötigenfalls Korrekturmassnahmen umzusetzen bzw. aufzuzeigen. Der Stadtrat konstatiert selber, dass die durch die Entwicklung in den Gebieten Eichhof West, Schweighof, Mattenhof und Nidfeld getriebene Wachstumsstrategie die finanziellen Probleme der Stadt Kriens nicht zu lösen vermag und sich nur ein verlangsamtes Wachstum eingestellt hat. Die vom Stadtrat nun festgelegte Finanzstrategie sieht für die nächsten fünf Jahre mindestens ausgeglichene Budgets vor. Konkrete Massnahmen, wie die strategischen Ziele erreicht werden sollen, fehlen aber weitgehend. Einzig die als «ultimo Ratio» bezeichnete und im AFP ab 2021 bereits eingerechnete Steuererhöhung um 1/10 Einheit stellt eine echte Massnahme zur Zielerreichung dar. Die Erarbeitung und Umsetzung von weiteren konkreten Massnahmen zur Erreichung der finanzstrategischen Ziele soll durch eine externe Begleitung erst noch vorgenommen werden. In früheren Kontrollberichten wurde bereits kommuniziert, dass von der Stadt Kriens eine Finanzplanung erwartet wird, die eine positive Trendwende aufzeigt. Die aktuelle Planung weist zwar in die richtige Richtung und rechnet in den Planjahren mit Ertragsüberschüssen zwischen 1.1 und 2.5 Mio. Franken. Ohne die Mehreinnahmen aus der geplanten Steuererhöhung wären allerdings Aufwandüberschüsse in der Höhe von 1.5 bis 2.9 Mio. zu erwarten. Es wird daher nach wie vor als unabdingbar erachtet, dass Seite 7/61

8 das kommunale Leistungsangebot der sich abzeichnenden Ertragslage angepasst wird. Sollte die geplante Steuererhöhung am Souverän scheitern, ist ein Strategiepapier des Stadtrates nicht mehr ausreichend. In dem Fall sind dem Einwohnerrat zusammen mit dem Budget 2021 konkrete Sparmassnahmen zur Beschlussfassung vorzulegen.» d) Vorgaben/Ziele In 4 FHGV werden für die Gemeinden die folgenden finanziellen Vorgaben gemacht: a) Nettoverschuldungsquotient max. 150 % b) Selbstfinanzierungsgrad im Durchschnitt von 5 Jahren mindestens 80 % c) Zinsbelastungsanteil max. 4 % d) Nettoschuld pro Einwohner max. das Zweifache des kantonalen Mittels e) Nettoschuld ohne Selbstfinanzierungen pro Einwohner max. das Zweifache des kantonalen Mittels f) Selbstfinanzierungsanteil mindestens 10 % g) Kapitaldienstanteil max. 15 % h) Bruttoverschuldungsanteil max. 200 % Kennzahlen gemäss AFP (vor Berücksichtigung Jahresabschluss 2019) Kennzahlen gemäss Verordnung a. Selbstfinanzierungsgrad b. Selbstfinanzierungsanteil Grenzwert min. * 80% 54.9% 16% 93% 121% 117% 122% 119% min. * 10% 17.3% 1.5% 5.3% 7.3% 7.3% 7.3% 7.3% c. Zinsbelastungsanteil max. 4% -1.2% 1.5% 1.5% 1.3% 1.2% 1.3% 1.2% d. Kapitaldienstanteil max. 15% 2.3% 6.8% 7.3% 7.2% 7.3% 7.5% 7.7% e. Nettoverschuldungsquotient max. 150% 156% 148% 136% 131% 126% 122% f. Nettoschuld pro Einwohner max. 3'900 4'468 4'839 4'686 4'546 4'421 4'283 4'175 Nettoschuld ohne SF pro g. Einw. max. 3'900 5'771 6'896 5'961 5'862 5'778 5'680 5'619 h. Bruttoverschuldungsanteil max. 200% 187.3% 187.6% 178.4% 174.6% 170.6% 167.7% eingehalten nicht eingehalten Die Vorgaben gemäss 4 FHGV können bei vielen Kennzahlen nicht eingehalten werden. Zudem muss damit gerechnet werden, dass die Kennzahlen ab 2020, sofern keine Gegenmassnahmen ergriffen werden, um einiges schlechter ausfallen, da in der Rechnung 2019 die Steuererträge tiefer sowie die Sozialversicherungskosten höher ausfallen werden als budgetiert. Dies wirkt sich auch auf die Folgejahre aus. Es ist deshalb gemäss 2 FHGV nachzuweisen, mit welchen Massnahmen die Kennzahlen verbessert werden können. Seite 8/61

9 2 Grundlegende Überlegungen zur Steuerung des Finanzhaushalts Nachfolgend sollen einige Zusammenhänge und Überlegungen aufgezeigt werden, welche bei der Erarbeitung einer Finanzstrategie und bei der Planung von Massnahmen zur Steuerung des kommunalen Finanzhaushalts berücksichtigt werden sollten. 2.1 Finanzpolitisches Dreieck von Ausgaben, Einnahmen und Schulden Die Finanzsituation der Stadt Kriens hängt vereinfacht gesagt von den Geldflüssen (Cashflows) ab, die in die Stadtkasse hinein- und hinausfliessen. Die laufenden Einnahmen und Ausgaben sind in der Erfolgsrechnung ersichtlich, ihr Saldo ergibt den operativen Cashflow (Geldfluss aus Geschäftstätigkeit). Dieser sollte dazu dienen, die Investitionen der Stadt zu finanzieren (Selbstfinanzierung) und soweit nötig Schulden (Fremdkapital) zurückzuzahlen. Wenn der operative Cashflow zur Finanzierung der Nettoinvestitionen nicht ausreicht, besteht ein Finanzierungsfehlbetrag und die Stadt muss zusätzliche Kredite aufnehmen, um diesen decken zu können. Das nachfolgende Schema in Abbildung 2 stellt diese Zusammenhänge vereinfacht dar. Den operativen Cashflow kann man vereinfacht errechnen, indem man in der Erfolgsrechnung zum Jahresergebnis die Abschreibungen und Rückstellungen sowie den Saldo zwischen Einlagen und Entnahmen aus den Spezialfinanzierungen dazurechnet. Wenn der Cashflow höher ist als die Nettoinvestitionen oder wenn Desinvestitionen (z.b. Verkauf von Vermögenswerten) gemacht werden, kann ein Finanzierungsüberschuss entstehen, der wiederum eine Reduktion der Verschuldung ermöglicht. Abbildung 2 Geldflüsse im Finanzhaushalt der Stadt Kriens Somit spielt sich die Steuerung der Stadtfinanzen im Dreieck zwischen Ausgaben, Einnahmen und Schulden ab (Finanzpolitisches Dreieck). Seite 9/61

10 Aufgabenplanung Das heisst, eine Finanzstrategie muss den Handlungsspielraum aufzeigen, wie die Ausgaben und Einnahmen aufeinander abgestimmt werden können, damit die Verschuldung auf das maximal wünschbare Mass begrenzt werden kann. 2.2 Treiber der Stadtfinanzen Auf den ersten Blick erscheint die Steuerung der Stadtfinanzen somit sehr einfach zu sein. Denn man muss ja einfach schauen, dass die Einnahmen und Ausgaben so aufeinander abgestimmt werden, dass die Verschuldung in vertretbarem Rahmen bleibt. Allerdings ist dies in der Praxis nicht der Fall, weil die Stadt die Ausgaben und Einnahmen nur teilweise selbst beeinflussen kann (vgl. Abbildung 3). Die Stadt erfüllt zum grossen Teil gesetzliche Aufträge. Diese werden zu einem grossen Teil von der kantonalen Gesetzgebung vorgegeben, und nur ein Teil des Aufgabenportfolios lässt sich als freiwillige Leistungen durch die Stadt alleine bestimmen. Zudem werden der Umfang der Leistungen und damit auch die Stadtfinanzen von externen Faktoren wie etwa die Konjunkturentwicklung, die Bautätigkeit, die Struktur und Entwicklung der Bevölkerung (z.b. Anzahl Einwohner, Altersstruktur, Schüler, Sozialhilfeempfänger, Pflegebedürftige etc.) sowie die Struktur und Entwicklung Wirtschaft in der Stadt (Arbeitsplätze, Zu- und Wegzüge von Unternehmen, Geschäftsgang) beeinflusst. Die übergeordneten gesetzlichen Vorgaben von Bund und Kanton führen dazu, dass die Stadt in vielen Bereichen nicht oder nur begrenzt autonom über ihre Ausgaben und Einnahmen entscheiden kann. Die Gesetze stecken den Rahmen für die Aufgabenerfüllung der Stadt ab, indem sie inhaltliche und finanzielle Vorgaben machen. In der Aufgabenund Finanzreform 2018 (AFR 18) wurden zum Beispiel die Zahlungsströme zwischen Kanton und Gemeinden (Transferzahlungen) grundlegend umgebaut, was im Jahr 2020 teils zu einer Mehrbelastung der Stadt Kriens geführt hat. Treibende Fakt oren für die Stadt finanzen Externe Rahmenbedingungen (Wirtschaftsentwicklung, Übergeordnete Gesetze, andere Gemeinden) Entwicklung und Struktur der Bevölkerung und der Wirtschaft (inkl. Zuzüge, Wegzüge etc.) Aufgabenportfolio der Gemeinde Aufgabenplanung A u s g a b e n Personalaufwand Sachaufwand Transferzahlungen Finanzaufwand Finanzausgleich Cashflow aus Geschäftstätigkeit (Erfolgsrechnung) Sondersteuern Entgelte Transferzahlungen Finanzerträge Ordentliche Steuern Aufwand à ohne Geldfluss ß Ertrag E i n n a h m e n Steuerfuss Aufgabenplanung Nettoinvestitionen FV Nettoinvestitionen VV Eigenkapital Finanzvermögen Verwaltungsvermögen Fremdkapital Veränderung FK Christoph Lengwiler Abbildung 3 Treibende Faktoren der Stadtfinanzen Seite 10/61

11 Obwohl somit viele Einnahmen und Ausgaben von den übergeordneten Rahmenbedingungen und von der Entwicklung und Struktur der Bevölkerung beeinflusst werden, hat die Stadt bei der Umsetzung ihres Leistungsauftrags durchaus einen gewissen organisatorischen Handlungsspielraum. Sie kann auf den Personal- und Sachaufwand Einfluss nehmen und sie kann über die nötigen Investitionen entscheiden. Die Einführung des neuen Rechnungslegungsmodells HRM2 mit Aufgabenbereichen und Globalbudgets kann hier mehr Gestaltungsspielraum schaffen. Es gibt auch Bereiche, wo die Stadt selbst über das Angebot von Leistungen entscheiden k ann. Entsprechend haben die Aufgabenplanung des Stadtrates und politische Entscheide auf kommunaler Ebene (Stadtrat, Einwohnerrat, Stimmbürger) einen starken Einfluss auf die Stadtfinanzen. Auch die Steuereinnahmen als Haupteinnahmenquelle der Stadt Kriens werden wesentlich von der Entwicklung und Struktur der Bevölkerung und der Wirtschaft getrieben. Diese hängen längerfristig unter anderem von der Verfügbarkeit von Wohnungen, Geschäftsräumen und Bauland ab. Letztlich werden dann aber die Entscheide über Zu- und Wegzüge von den betreffenden Haushalten und Unternehmen autonom getroffen, ohne dass die Stadt direkt Einfluss nehmen kann. Die Stadt kann höchstens indirekt durch raumplanerische Massnahmen, durch ein gutes Leistungsangebot, durch gute Infras trukturen oder durch einen tiefen Steuerfuss (und gesunde Stadtfinanzen) dafür sorgen, dass die Stadt als Wohnort und Unternehmensstandort attraktiv ist. Hinzu kommt, dass die Entwicklung der ordentlichen Steuereinnahmen auch von Revisionen der kantonalen Steuergesetzgebung getrieben wird, wie sie in den letzten Jahren mehrfach vorgekommen sind. Als Fazit ist die Festlegung der Höhe des Steuerfusses für die Stadt die einzige Stellschraube, um die Höhe der ordentlichen Steuereinnahmen direkt steuern zu können. Wie die Ausführungen und das Schema in Abbildung 3 zeigen, stellen somit die übergeordneten Gesetze, die demografische und wirtschaftliche Entwicklung in der Stadt sowie die Aufgabenplanung und der Steuerfuss die wichtigen Treiber für die Ausg aben und Einnahmen von Kriens dar und bestimmen letztlich auch den operativen Cashflow. Der operative Cashflow ist dann zusammen mit den Investitionen der wesentliche Treiber der Verschuldung bzw. der Veränderung des Fremdkapitals. Wenn der operative Cashflow gesteigert wird, können mehr Investitionen selbstfinanziert werden und bei einem Selbstfinanzierungsgrad (Cashflow in % der Nettoinvestitionen) von mehr als 100 % können Schulden reduziert werden. Wenn man die Verschuldung steuern will, kann dies somit durch eine Senkung der Investitionen oder eine Erhöhung des operativen Cashflows (Senkung der Ausgaben und/oder Erhöhung der Einnahmen in der Erfolgsrechnung) passieren, dies entspricht wiederum dem «Finanzpolitischen Dreieck». Zu erwähnen ist, dass auch Investitionen ins Finanzvermögen die Bruttoverschuldung beeinflussen, allerdings nicht die Nettoverschuldung (Bruttoverschuldung abzüglich Finanzvermögen). 2.3 Finanzpolitischer Handlungsspielraum Wie erwähnt, sind einige Treiber der Stadtfinanzen durch die Stadt nicht oder nur indirekt beeinflussbar. Dies bedeutet auch, dass der finanzpolitische Handlungsspielraum der Stadt begrenzt ist. Allgemein kann man davon ausgehen, dass der Handlungsspielraum umso grösser ist, je länger der Zeithorizont gewählt wird, innerhalb dessen die Massnahmen umgesetzt werden sollen. Den Rahmen für die Finanzpolitik geben die definierten Aufgabenbereiche, die formulierten inhaltlichen politischen Ziele und Vorgaben sowie wie erwähnt die nicht direkt beeinflussbaren Treiber (Demografie, Wirtschaft, übergeordnete Gesetze) vor. Wenn es nun nötig ist, Massnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation zu treffen, kann man Seite 11/61

12 einerseits den Cashflow aus Geschäftstätigkeit erhöhen, indem man die laufenden Ausgaben reduziert und die Einnahmen erhöht, anderseits kann man die Investitionen kürzen oder verschieben und man kann durch Desinvestitionen (Verkauf von Vermögen) Einnahmen generieren. Finanzpolit ischer Handlungsspielraum für die Stadt Kriens Politische Ziele der Gemeinde (Aufgaben) kurz à Zeit à lang Aufgabenbereiche Laufende Einnahmen Laufende Ausgaben Investitionen Devestitionen Effizienzsteigerungen Einnahmenerhöhungen Anpassung Leistungen Strukturelle Massnahen Veränderung Umfeld Massnahmen Ausgeglichenes Rechnungsergebnis N a chha lt ig über 5-10 Jahre Vertretbare Verschuldung klein à Wirkung à gross Finanzielle Ziele der Gemeinde Christoph Lengwiler Abbildung 4 Finanzpolitischer Handlungsspielraum Dabei spielt nun die Zeitachse eine Rolle. Kurzfristig ist nämlich der finanzpolitische Handlungsspielraum begrenzter als langfristig. Gleichzeitig sind die längerfristigen Massnahmen meist wirksamer als die kurzfristigen. Das heisst auch, dass kurzfristig eher operative Optimierungen in Frage kommen und längerfristig strategische Projekte. Das vorstehende Schema in Abbildung 4 zeigt diese Zusammenhänge auf: Im laufenden Budgetjahr sind allenfalls Sofortmassnahmen möglich (Verzicht auf nicht gebundene Ausgaben, Ausgaben unter Budget halten, Investitionen nicht vornehmen). Der Spielraum ist dabei vor allem auf operative Optimierungen beschränkt. Auch für das kommende Budgetjahr können in begrenztem Umfang Effizienzsteigerungen (v.a. Kosteneinsparungen, evtl. auch Einnahmenerhöhungen) realisiert werden. Zudem lassen sich kurzfristig die Steuereinnahmen erhöhen, indem der Steuerfuss erhöht wird. Bei einem Zeithorizont von mehr als 2 Jahren steigt der Handlungsspielraum und es können griffigere Massnahmen geplant und umgesetzt werden. So können beispielsweise die Leistungen überprüft oder redimensioniert und die entsprechenden kommunalen Rechtsgrundlagen (Reglemente, Verträge mit Dritten etc.) angepasst werden. Zudem können zusätzliche Effizienzverbesserungen umgesetzt werden. Über einen mittelfristigen Zeithorizont betrachtet, können dann strukturelle Massnahmen (Reorganisationen, Auslagerungen, Rechtliche Verselbständigung von Aufgaben, Zusammenlegung von Infrastrukturen, Kooperationen etc.) geplant und umgesetzt werden. Und über einen langfristigen Zeithorizont können allenfalls auch die Rahmenbedingungen verbessert werden (z.b. Anpassung kantonaler Gesetze, raumplanerische Massnahmen, Ansiedlung von Firmen etc.). Seite 12/61

13 3 Entwicklung der Stadtfinanzen von Kriens in den letzten zwanzig Jahren Obwohl ein Blick in die Vergangenheit nicht unbedingt Rezepte für die Steuerung des Finanzhaushaltes in der Zukunft verspricht, sollen einige Aspekte der vergangenen Entwicklung aufgegriffen werden und es soll auch aufgezeigt werden, wie es zur aktuellen finanziellen Ausgangslage der Stadt Kriens gekommen ist. Wie die nachfolgenden Grafiken zeigen, lassen sich in den letzten zwanzig Jahren von der Finanzpolitik her zwei Zehnjahresperioden unterscheiden. 3.1 Jahrzehnt der Entlastungsmassnahmen und Steuersenkungen ( ), Die erste Periode von 2000 bis 2009 war geprägt von sehr tiefer Investitionstätigkeit. Im Durchschnitt wurden brutto Fr. 78 Mio. und netto Fr. 47 Mio. investiert (Fr. 4.7 Mio. pro Jahr). Der Steuerfuss lag anfänglich bei 2.1 SE (Steuereinheiten) und wurde 2004 auf 2.00 SE und dann 2008 auf 1.95 SE und 2009 auf 1.90 SE gesenkt. Über den gesamten Zeitraum war die Finanzpolitik geprägt von laufenden Entlastungsmassnahmen und als Resultat ergaben sich über die zehn Jahre Rechnungsüberschüsse von Fr. 9.5 Mio. und ein Finanzierungsüberschuss von Fr. 1.2 Mio. Die Nettoverschuldung pro Einwohner erhöhte sich von Fr. 1'170 Ende 1999 auf Fr. 2'451 Ende 2009, wobei die ständige Wohnbevölkerung (LUSTAT) von 24'066 auf Einwohner anstieg (plus 2'072 Einwohner). 3.2 Jahrzehnt von «Zukunft Kriens» und Grossinvestitionen ( ) Die zweite Periode von 2010 bis 2019 war geprägt von einem grossen Nachholbedarf bei den Investitionen und durch das im Anschluss an den klaren Entscheid des Stimmvolks im November 2011 gegen eine Fusion mit der Stadt Luzern lancierte Projekt «Zukunft Kriens». Im Rahmen dieser Wachstumsstrategie wurden stadteigene Liegenschaften für den Wohnungsbau freigegeben und ein grosser Teil der kommunalen Infrastrukturen neu gebaut. Über die Dekade wurden brutto Fr. 266 Mio. und netto Fr. 217 Mio. investiert (Fr Mio. pro Jahr). Nach zwei erfolglosen Anläufen gelang es, auf das Jahr 2013 den Steuerfuss von 1.90 SE auf 2.00 SE zu erhöhen, um die finanziellen Folgen der Wachstumsstrategie abzufedern. Ebenso wurden 2017 die Heime Kriens in eine Aktiengesellschaft ausgegliedert. Während der ganzen Dekade wurde versucht, eine ausgeglichene Rechnung zu erreichen, was sich in wiederkehrenden Entlastungspaketen widerspiegelte. Als Resultat ergaben sich über die zehn Jahre allerdings Rechnungsdefizite von Fr. 22 Mio. und Finanzierungsfehlbeträge von Fr. 97 Mio. Die Nettoverschuldung pro Einwohner erhöhte sich von Fr. 2'451 Ende 2009 auf Fr. 6'267 Ende 2018, betrug dann jedoch aufgrund der Neubewertungen mit HRM2 per Ende 2019 nur noch Fr. 4'839. Ende 2019 dürfte die Stadt Kriens die höchste oder eine der höchsten Nettoverschuldungen aller Luzerner Gemeinden aufweisen (Daten nach HRM2 noch nicht verfügbar). Dies dürfte auch auf die Bruttoschulden zutreffen, die von Ende 2009 bis Ende 2019 von Fr. 5'134 auf Fr. 10'019 pro Einwohner gestiegen sind. Die mittlere Wohnbevölkerung (LUS- TAT, 2019 Gemeinde) stieg von auf 27'522 Einwohner an (plus Einwohner). Seite 13/61

14 60 50 Stadt Kriens Nettoinvestitionen Mio. Franken Stadt Kriens Finanzierungsfehlbetrag Mio. Franken Stadt Kriens Rechnungsabschluss Mio. Franken Stadt Kriens Nettoschuld pro Einwohner Franken Abbildung 5 Langfristige Entwicklung der Krienser Finanzen (LUSTAT) Seite 14/61

15 3.3 Ursachen und Treiber der aktuellen Finanzsituation Eine detaillierte Analyse der Ursachen und Einflussfaktoren für die aktuelle Finanzsituation ist schwierig. Zum einen haben viele verschiedene Faktoren die Entwicklung der laufenden Einnahmen/Ausgaben und die Investitionen beeinflusst. Zum andern weisen die historischen Zahlenreihen wegen Sonderfaktoren (Veräusserung Finanzvermögen, Rechtliche Verselbständigung Heime, Einführung HRM2, Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR 18) Brüche auf. Dies erschwert vor allem die Analysen der letzten fünf Jahre. Deshalb beschränkt sich die Darstellung der Finanzentwicklung auch auf die zentralen Grössen (Investitionen, Finanzierungsfehlbetrag, Ergebnisse der Erfolgsrechnung, Entwicklung der Verschuldung, Steuereinnahmen). Es ist klar, dass die aktuelle Finanzsituation nicht überraschend entstanden ist, sondern sie hat sich schon vor zehn Jahren in etwa abschätzen lassen und wurde jeweils in der Aufgaben- und Finanzplanung durch den Stadtrat dargestellt. So wurde im Finanzplan (Nr B+A) für 2015 eine Nettoverschuldung von Fr. 4'026 pro Einwohner prognostiziert, effektiv betrug sie dann Fr. 3'968. Oder im Finanzplan (Nr B+A) wurde per Ende 2018 eine Nettoverschuldung von Fr. 6'619 hochgerechnet, effektiv erreichte sie dann Fr. 6'216. Bei den Steuereinnahmen zeigte sich, dass in den Finanzplänen jeweils die kurzfristige Entwicklung (bis 3 Jahre) realistisch oder gar vorsichtig eingeschätzt wurde, die mittelfristige Entwicklung (ab 4 Jahren) jedoch zu optimistisch. AFP Prognose Effektiv Differenz AFP Prognose Effektiv Differenz AFP Prognose Effektiv Differenz Tabelle 1 Prognose der ordentlichen Steuereinnahmen (inkl. Nachträge) in den AFP So wurden im damaligen langfristigen Finanzplan deutlich mehr Steuereinnahmen prognostiziert als dann tatsächlich eingetroffen sind (die Abweichungen ergaben sich allerdings vor allem gegen Ende des Prognosezeitraums und speziell im Jahre 2019). Der Finanzplan sagte die ordentlichen Steuereinnahmen über den gesamten Planungszeitraum gesamthaft präzise voraus. Der Finanzplan lag dann wiederum vor allem wegen dem überraschend schlechten Jahr über den gesamten Planungshorizont Fr. 5.5 Mio. daneben. Zu beachten ist, dass sich die Finanzpläne oft nach vorgeschlagenen Wachstumszahlen des Kantons richteten. Insgesamt haben in den letzten Jahren immer wieder neue von extern beeinflusste Faktoren die Ergebnisse der Rechnung auf der Einnahmen- und Ausgabenseite belastet. Als Beispiel dient die Berechnungen der AFR18. Die effektiven Zahlen aus der AFR18, die ins Budget 2020 eingeflossen sind, sind gut Fr. 2.5 Mio. schlechter als sie der Kanton vorgerechnet hat. Ohne diese Einnahmenausfälle und Zusatzausgaben aus den letzten Jahren würde das Rechnungsergebnis von Kriens jährlich um mehrere Millionen Franken besser aussehen und das strukturelle Defizit wäre deutlich kleiner oder gar überhaupt nicht vorhanden. Beispiele: Steuergesetzrevisionen (2001, 2005, 2008, 2011, 2016, 2018, 2020) Seite 15/61

16 Geänderte Praxis beim Abzug der Unterhaltskosten von Liegenschaften 2013 Aufhebung der Liegenschaftssteuer 2015 Anpassungen Finanzausgleichsgesetz Kanton Luzern Wasserbaugesetz (2020) Neue Bundesgesetze und Kantonale Ausführungsgesetzgebungen (z.b. Pflegefinanzierung, Einführung KESB etc.) Neuordnung Finanzierung ÖV Einführung des 2. Kindergartenjahres und der integrativen Förderung an den Volksschulen (2013) Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen Konsolidierungsprogramm 2017 des Kantons (u.a. Übernahme 100 % der Ergänzungsleistungen) Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR 18), inkl. Steuerfussabtausch mit Kanton Bundesgerichtsentscheide wegen individuellen Prämienverbilligungen (2019) etc. Hinzu kamen auch interne Faktoren, die für Kriens zu höheren Investitionen oder zu zusätzlichen Ausgaben bzw. Mindereinnahmen in der Erfolgsrechnung geführt haben. Beispiele: Entscheide Einwohnerrat (z.b. Betreuungsgutscheine 2011) Kostenüberschreitungen bei Bauprojekten (u.a. wegen Altlastensanierungen) Unvorhergesehene Investitionen (z.b. Sanierung Schulhaus Gabeldingen) Überwiesene politische Vorstösse und Beschluss neuer freiwilliger Leistungen Zu beachten ist zudem, dass der Stadtrat in den letzten Jahren angesichts der zu erwartenden Entwicklungen immer wieder Anstrengungen unternommen hat, um den Finanzhaushalt zu entlasten (Entlastungspakete, restriktive Budgetvorgaben etc.). Ebenso wären ohne die Steuererhöhung von 2013 der Finanzierungsfehlbetrag insgesamt Fr. 27 Mio. und die Nettoverschuldung Ende 2019 pro Einwohner um Fr. 1'000 Franken höher ausgefallen. 3.4 Grenzen der Verschuldung Vor allem wenn grosse Investitionen anstehen, die den kommenden Generationen zugutekommen und eine lange Nutzungsdauer haben, lässt es sich vertreten, einen Teil dieser Investitionen mit Fremdkapital zu finanzieren. Für einen langfristig ausgeglichenen und stabilen Finanzhaushalt ist es allerdings wichtig, dass die Verschuldung in Grenzen gehalten wird. Denn nur so kann sich eine Gemeinde ausreichenden finanziellen Handlungsspielraum bewahren und eine übermässige Belastung für künftige Generationen vermeiden. Der Kanton Luzern hat in 2 der Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (SRL161) folgende Kennzahlen der Verschuldung definiert: Nettoverschuldungsquotient Der Nettoverschuldungsquotient (Nettoverschuldung in % des Fiskalertrags) soll 150 % nicht übersteigen. Kriens Ende 2019: 156 % (über Schwellenwert) Nettoschuld je Einwohner und Einwohnerin Die Nettoschuld (Fremdkapital minus Finanzvermögen) darf das Doppelte des kantonalen Schnitts nicht übersteigen. Kriens Ende 2019: Fr. 4'832 (über Schwellenwert) Seite 16/61

17 Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen in Franken je Einwohner und Einwohnerin Die steuerfinanzierten Nettoschuld (Nettoschuld - Vermögen aus SF plus Verpflichtungen an SF) darf das Doppelte des kantonalen Schnitts nicht übersteigen. Kriens Ende 2019: Fr (über Schwellenwert) Bruttoverschuldungsanteil Der Bruttoverschuldungsanteil (Bruttoverschuldung in % des laufenden Ertrags) soll 200% nicht übersteigen. Kriens Ende 2019: 187 % (knapp unter Schwellenwert) Kriens erfüllt Ende 2019 diese vier Kennzahlen zur Verschuldung nicht oder nur knapp. Das bedeutet, dass der finanzpolitische Handlungsspielraum der Stadt in der Zukunft stark eingeschränkt sein wird. Die Bruttoverschuldung von Fr. 276 Mio. bzw. rund Fr. 10'000 pro Einwohner und die Nettoverschuldung von Fr. 133 Mio. bzw. rund Fr pro Einwohner sind sehr hoch, ebenso die verzinslichen Schulden von Fr. 211 Mio. (Vorgabe Stadtrat max. Fr. 220 Mio. verzinsliche Schulden). Möchte man die Nettoverschuldung um ein Drittel (und somit die Bruttoverschuldung um einen Sechstel) reduzieren, müsste man 10 Jahre lang einen Steuerzehntel nur für den Schuldenabbau reservieren können (1/10 SE = ca. Fr. 4 Mio.)! Die Schuldenlast belastet aktuell den Finanzhaushalt nur wenig. Denn Kriens konnte in den letzten zehn Jahren von den sinkenden Zinsen profitieren. Sie erhöhte zwar ihre verzinslichen Schulden von Fr. 83 Mio. auf Fr. 211 Mio., gleichzeitig sank jedoch der Zinsaufwand von Fr. 2.7 auf Fr. 2.2 Mio. Die durch die Investitionen bedingten hohen Schulden haben somit abgesehen von den notwendigen Abschreibungen auf den Investitionen keine Zusatzbelastung in Form von Finanzaufwand gebracht Passivzinsen Verzinsliche Schulden Ø Verzinsung 3.6% 3.2% 2.7% 2.3% 2.0% 1.7% 1.6% 1.3% 1.2% 1.1% 1.0% Tabelle 2 Entwicklung Bruttoverschuldung und Passivzinsen Bei einem künftigen Anstieg der Zinsen auf den Finanzmärkten würde die Schuldenlast allerdings zeitlich verzögert zu steigendem Zinsaufwand führen und den Finanzhaushalt zusätzlich belasten. Dies ist ein Grund mehr, einen weiteren Ausbau der Schulden zu vermeiden und stattdessen wie im Legislaturprogramm ursprünglich angestrebt mit dem Schuldenabbau zu beginnen. 3.5 Vom Wert des Eigenkapitals Die Stadt Kriens hatte nach dem Restatement der Bilanz und nach der Verbuchung des Rechnungsfehlbetrags Ende 2019 ein Eigenkapital von Fr. 49 Mio. Dieses ist im Verhältnis zu den rund Fr. 200 Mio. Verwaltungsvermögen (ohne Spezialfinanzierungen) sehr tief. Denn als Faustregel gilt ein Finanzhaushalt dann als gesund, wenn mindestens drei Viertel oder am besten natürlich sogar das gesamte Verwaltungsvermögen durch Eigenkapital gedeckt ist. Zum Eigenkapital gehören auch Fr. 99 Mio. Verpflichtungen an Fonds und Spezialfinanzierungen. Dem steht ein Vermögen der Spezialfinanzierungen von Fr. 43 Mio. gegenüber. Somit besteht eine Überdeckung von Fr. 56 Mio. Diese Mittel sind jedoch zweckgebunden für die jeweiligen Spezialfinanzierungen. Würden sie in Form von Steuer- oder Gebührensenkungen zurückgeführt oder für die «Finanzierung» von Investitionen in die Spezialfinanzierungen verwendet, müsste Kriens im Umfang dieses Betrages neue Schulden aufnehmen. Aus diesem Grunde ist die bereinigte Nettoverschuldung des steuerfinanzierten Finanzhaushaltes mit Fr. 6'904 pro Einwohner deutlich höher als die Nettoverschuldung des gesamten Finanzhaushaltes (Fr. 4'839 Franken pro Einwohner). Seite 17/61

18 Kriens hat also eine ausgesprochen dünne Eigenkapitaldecke und eine sehr hohe Verschuldung pro Einwohner. Falls es tatsächlich zu einem Schuldenabbau käme, indem Rechnungsüberschüsse bzw. ein freier Cashflow erzielt würden, würde das Eigenkapital ansteigen und die Schulden abnehmen. 3.6 Auswirkungen der Erkenntnisse aus der Jahresrechnung 2019 Die Jahresrechnung 2019 schliesst entgegen dem geplanten ausgeglichenen Budget mit einem Defizit in der Erfolgsrechnung von Fr. 5.6 Mio. ab. Der Cashflow (CF) beträgt lediglich Fr. 3.1 Mio. statt der geplanten Fr. 8 Mio. (bei Fr Mio. Nettoinvestitionen, geplant Fr Mio.). Der Selbstfinanzierungsgrad liegt nur noch bei 15.7 %. Das grosse Defizit ergibt sich vor allem durch - Mindereinnahmen Steuererträge Mio. - Mehraufwand Sozialversicherungskosten (IPV, EL, SEG) Mio Grosse negative Abweichungen -7.3 Mio. Positive Gesamtabweichungen gegenüber Budget Mio Ergebnis Jahresrechnung Mio. ======= Zu den positiven Gesamtabweichungen von Fr. 1.7 Mio. haben Einmaleffekte wie Abgrenzungen bei den Tagesstrukturen (Fr Mio.) sowie Mindernettoausgaben bei der WSH von Fr Mio. beigetragen. Es wird zu überprüfen sein, ob die Minderkosten der WSH nachhaltig bleiben. Die weiteren positiven Abweichungen von netto rund Fr. 1 Mio. entstanden, indem die Ausgabenbudgets nicht vollständig ausgenützt wurden oder Mehreinnahmen realisiert werden konnten. Dieser Aspekt ist positiv zu würdigen. Die Mindereinnahmen bei den Steuererträgen im 2019 sind vor allem bei den Einkommenssteuern der natürlichen Personen entstanden. Diese betrugen statt der budgetierten Fr Mio. nur Fr Mio. (Minderertrag von Fr. 5.9 Mio.), was in etwa dem Niveau des Vorjahres entspricht. Bei den restlichen Steuereinnahmen von Fr Mio. gab es trotz Schwankungen bei den Einzelpositionen nur eine Abweichung von Fr. 0.2 Mio. gegenüber den Budgetzahlen. Die Fehleinschätzung der Entwicklung der Einkommenssteuern relativiert auch deren Prognose für das Budget 2020 und den AFP Auf Basis der Rechnung 2019 und einem jährlichen Wachstum von 3.9 % für 2020 und 2.5 % ab 2021 beim Steuerertrag ergibt sich im Budget 2020 bei den Einkommenssteuern eine Lücke von Fr. 5.9 Mio. und die Lücke beträgt über die Planjahre insgesamt Fr Mio., und dies obwohl im AFP ab dem Jahr 2021 bereits wieder ein Steuerfuss von 2.00 Steuereinheiten eingeplant ist. Hinzu kommen noch die zusätzlichen Ausgaben im Bereich Sozialversicherungen von Fr. 1.2 Mio., die im Budget 2020 nicht vorgesehen sind und sich in den Planjahren mit insgesamt Fr. 6 Mio. auswirken (vgl. Tabelle 3). Vergleich AFP mit Budget 2019 und Rechnung Steuerfuss Prognose Einkommenssteuern NP AFP Prognose Einkommenssteuern NP adjust RG Lücke gegenüber ursprünglicher Prognose Lücke Sozialversicherungen RG Total Lücke aufgrund Rechnung Tabelle 3 Anpassung AFP aufgrund Rechnung 2019 Seite 18/61

19 Entsprechend müssen auch die Cashflow-Berechnungen für den AFP in einem anderen Lichte als ursprünglich betrachtet werden. Wie die Tabelle 4 zeigt, errechnet sich gemäss AFP unter Berücksichtigung der Restriktionen bei den Investitionen über die fünf Jahre ein positiver Free Cashflow von total Fr. 7.4 Mio., was einen leichten Abbau der Schulden ermöglichen würde. Mit den nun notwendigen Korrekturen bei der Entwicklung des Steuerertrags aufgrund der Rechnung 2019 gibt es stattdessen einen negativen Free Cashflow von rund Fr Mio. und eine entsprechende Erhöhung der Nettoverschuldung. Tabelle 4 Adjustierte Ergebnisse des AFP aufgrund Rechnung 2019 Es zeigt sich auch, dass sich der operative Cashflow durch die Anpassung der Planungszahlen von total Fr Mio. auf Fr Mio. reduziert. Entsprechend würden innert fünf Jahren Rechnungsdefizite von rund Fr. 27 Mio. auflaufen. Dies deutet darauf hin, dass auch nach der - in den Zahlen bereits eingerechneten Wiederanhebung des Steuerfusses auf 2.00 Steuereinheiten im Jahre 2021 mit einem strukturellen Defizit in der Höhe von bis zu 3/20 Steuereinheiten gerechnet werden muss, sofern nicht weitere Entlastungsmassnahmen eingeleitet oder positive Überraschungen bei den Steuereinnahmen die Situation entspannen. Seite 19/61

20 4 Exkurs zur Entwicklung der Steuereinnahmen der Stadt Kriens Einer der wichtigsten Treiber der Krienser Finanzen sind die Steuereinnahmen. Sie machen im Jahre 2019 Fr. 85 Mio. und rund 61 % des laufenden Ertrages aus: Tabelle 5 Struktur der Steuereinnahmen von Kriens 2019 Im Jahr 2019 machen die ordentlichen Steuern 94 % des gesamten Fiskalertrags aus. Dieser Anteil wird ab 2020 noch steigen, weil die Stadt aufgrund der AFR 18 in Zukunft nur noch 30 % statt wie bisher 50 % der Sondersteuern erhalten wird. Bei den Einnahmen aus ordentlichen Steuern haben im Jahr 2019 die Steuern von juristischen Personen mit Fr. 8.0 Mio. einen Anteil von 10 %. Die direkten Steuern der juristischen Personen haben in den letzten fünf Jahren zwischen Fr. 6.5 und Fr. 12 Mio. geschwankt, wobei auch Nachträge und Sonderfälle eine Rolle spielten. Im Vergleich zum Kanton Luzern kann man feststellen, dass in Kriens in den Steuerjahren 2016 bis 2018 der Anteil der juristischen Personen bei den ordentlic hen Gemeindesteuererträgen etwa im kantonalen Durchschnitt war. Über dem kantonalen Durchschnitt vertreten sind in Kriens die Unselbständigen und die beschränkt Steuerpflichtigen, unterdurchschnittlich entsprechend die Selbständigen und die Quelle nsteuerpflichtigen. Tabelle 6 zeigt auch, dass in den fünf grossen Agglogemeinden die Struktur des Steuerertrags unterschiedlich ist. Steuererträge nach Art der Steuerpflichtigen (gewichteter Durchschnitt) Gemeinden Kanton Luzern steuern¹ in 1000 Fr. Gemeinde Anteile nach Art der Steuerpflichtigen Beschränkt Steuerpflichtige Ordentliche Gemeinde- Unselbständigerwerbende in Prozent Selbständigerwerbende Quellensteuerpflichtige Tabelle 6 Anteile nach Art der Steuerpflichtigen im Ø der Steuerjahre Juristische Personen Kanton Luzern Ebikon Emmen Horw Kriens Luzern LUSTAT Statistik Luzern -- w181_032t_kt0003_gd_d_2016/2017/2018 Aktualisiert: Berechnungen Legrafin GmbH. Datenquelle: Dienststelle Steuern Seite 20/61

21 Wichtig! Bei der Analyse der Steuererträge ist darauf zu achten, ob es sich um die auf das entsprechende Steuerjahr oder auf das entsprechende Rechnungsjahr hochgerechneten Zahlen handelt. Bei der Betrachtung nach Rechnungsjahr sind auch Nachträge aus früheren Jahren mitberücksichtigt. Bei der Betrachtung nach Steuerjahr ist der Veranlagungsstand ein wesentlicher Einflussfaktor und die Zahlen für die aktuellsten zwei Jahre dürften zu einem rechten Teil erst provisorisch sein. Ebenso ist bei den natürlichen Personen darauf zu achten, ob nur die primär in der Stadt Steuerpflichtigen («Unbeschränkt Steuerpflichtige») oder alle Steuerpflichtigen einbezogen werden. 4.1 Steuerstruktur bei den natürlichen Personen Für die Stadt Kriens wurde im September 2019 analysiert, woher die Gemeindesteuereinnahmen im Steuerjahr 2017 stammen (alle Steuerpflichtige). Wie die Tabelle 7 zeigt, zahlen bei den natürlichen Personen ein Drittel der Steuerpflichtigen in Kriens keine Steuern (17.2 %) oder weniger als Fr. 1'000 (15.8 %). 45 % der Steuerpflichtigen zahlen Fr. 1'000 bis Fr. 5'000 und weitere 17 % Fr. 5'000 bis Fr. 10'000 Gemeindesteuern. Stadt Kriens Struktur des Gemeindesteuerertrags Steuerjahr 2017 Natürliche Personen aufsteigend kumuliert Gemeindesteuerertrag pro Person Anzahl Gemeindesteuerertrag Gemeinde- Anzahl Gemeinde- Steuerpflichtige Ø Ertrag CHF steuerertrag Steuerpflichtige steuerertrag 2017 in % 2017 in % 2017 pro Person 2017 in % 2017 in % % 0 0.0% % 0 0.0% 1-1' % % ' % % 1'000-5' % % '000-5' % % 5'000-10' % % '000-10' % % 10'000-20' % % '000-20' % % 20'000-30' % % '000-30' % % 30'000-50' % % '000-50' % % über 50' % % über 50' % % Total Steuerzahler % % Total Steuerzahler % % Auswertung Steueramt Stadt Kriens Veranlagungsstand 12. Sept Tabelle 7 Struktur Ertrag ordentliche Gemeindesteuer Natürliche Personen Steuerjahr 2017 Rund 5 % der Steuerpflichtigen zahlen mehr als Fr. 10'000 Gemeindesteuern und bringen rund 30 % des Steuerertrags. Die Zahl der Steuerzahler mit mehr als Fr. 30'000 Franken Gemeindesteuerertrag ist mit knapp 100 Personen überschaubar. Allerdings bringen diese 0.6 % der Steuerpflichtigen 7.5 % des Steuerertrags aller natürlichen Personen auf. Die grössten fünf Steuerzahler zahlen zwischen Fr. 100'000 und 150'000 Franken Gemeindesteuern. Wie die Analyse zeigt, kommt fast die Hälfte (48.7 %) des Gemeindesteuerertrags von den rund 4'000 Steuerpflichtigen, die zwischen Fr. 5'000 und Fr. 20'000 Gemeindesteuern (und insgesamt wohl zwischen Fr. 15'000 und Fr. 60'000 Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern) bezahlen. Aber auch die rund 11'000 Steuerpflichtigen, die Fr. 1'000 bis Fr. 5'000 Gemeindesteuern bezahlen, bringen mehr als ein Drittel (37.1 %) des Steuerertrages. Somit hängen die Einnahmen bei den natürlichen Personen wesentlich vom Mittelstand und ansonsten von der grossen Masse der Einwohner ab. Allerdings spielen eben auch die rund 1'100 Steuerpflichtigen eine Rolle, die mehr als Fr. 20'000 Gemeindesteuern und somit 12.5 % des Steuervolumens aufbringen. Seite 21/61

22 Stadt Kriens Verteilung der Steuerpflichtigen nach Einkommens- und Vermögensklassen Steuerjahr 2017 Natürliche Personen, unbeschränkt Steuerpflichtige (Veranlagungsstand November 2019, provisorisch) Einkommenssteuern Vermögenssteuern Stufen des Reineinkommens in 1000 Fr. Pflichtige total Reineinkommen Steuerertrag je Einheit Steuerertrag bei Gemeindesteuerfuss Steuerertrag / Pflichtige Stufen des Reinvermögens in 1000 Fr. Pflichtige total Reinvermögen Steuerertrag je Einheit Steuerertrag bei Gemeindesteuerfuss Steuerertrag / Pflichtige Anzahl in Fr. in Fr Anzahl in Fr. in Fr Total Total ,1-9, ,1-9, ,0-19, ,0-19, ,0-29, ,0-29, ,0-39, ,0-39, ,0-49, ,0-49, ,0-59, ,0-59, ,0-69, ,0-69, ,0-79, ,0-79, ,0-99, ,0-89, ,0-149, ,0-99, ,0-199, ,0-124, ,0-299, ,0-149, ,0-499, ,0-199, ,0-999, ,0-299, ,0-499, ,0-749, ,0-999, ,0-1999, Stufen des Pflichtige Rein- Steuerertrag 2000,0-2999, Rein- total einkommen je Einheit 3000,0-3999, einkommens 4000,0-4999, in Fr. 1' Anzahl in Fr. in Fr. Promilleverteilung Promilleverteilung Total Total ,1-9, ,1-9, ,0-19, ,0-19, ,0-29, ,0-29, ,0-39, ,0-39, ,0-49, ,0-49, ,0-59, ,0-59, ,0-69, ,0-69, ,0-79, ,0-79, ,0-99, ,0-89, ,0-149, ,0-99, ,0-199, ,0-124, ,0-299, ,0-149, ,0-499, ,0-199, ,0-999, ,0-299, ,0-499, ,0-749, ,0-999, ,0-1999, Stufen des Pflichtige Rein- Steuerertrag 2000,0-2999, Rein- total einkommen je Einheit 3000,0-3999, einkommens 4000,0-4999, in Fr. 1' Anzahl in Fr. in Fr. Aufwärtskumulierte Promilleverteilung Aufwärtskumulierte Promilleverteilung , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Total , Datenquelle: LUSTAT - Steuerstatistik 0-749, , w185_014t_gd1059_ss_d_2017 / Aktualisiert: / angepasst Legrafin , , , , Total w185_015t_gd1059_ss_d_2017 / Aktualisiert: / angepasst Legrafin Datenquelle: LUSTAT - Steuerstatistik Tabelle 8 Steuerpflichtige nach Einkommens- und Vermögensklassen Kriens Steuerjahr 2017 Seite 22/61

23 Die aufgrund der tatsächlich bezahlten Gemeindesteuerbeträge für alle Steuerpflichtige erstellte Analyse kann mit einer Auswertung der Reineinkommen und Reinvermögen der unbeschränkt Steuerpflichtigen (primär Steuerpflichtigen) für das Steuerjahr 2017 ergänzt werden (vgl. Tabelle 8). Demnach weisen 86.6 % der Steuerpflichtigen ein Reineinkommen von weniger als Fr. 100'000 aus und zahlen rund 57.8 % der Einkommenssteuern. Jene 12 % mit Fr. 100'000 bis Fr. 200'000 Reineinkommen zahlen weitere 29 % der Gemeindesteuern. Und die 258 bzw. 1.7 % Steuerzahler mit mehr als Fr. 200'000 Reineinkommen zahlen 13.2 % der Einkommenssteuern. Die Verteilung des Reineinkommens in Kriens weicht nur leicht von jener des Kantons Luzern ab: Im Kantonsschnitt haben 86.2 % der Steuerpflichtigen ein Reineinkommen von weniger als Fr. 100'000, in Kriens sind es mit 86.6 % etwas mehr. Auffallend ist, dass im Kantonsdurchschnitt der Anteil mit mehr als Fr. 200'000 Reineinkommen mit 2.2 % höher ist als in Kriens mit 1.7 %. Aus finanzieller Sicht steht Kriens somit wohl beim Einkommenssteuerpotenzial leicht schlechter da als im Kantonsdurchschnitt. Das Vermögen ist noch extremer verteilt als das Einkommen. 64 % der Steuerpflichtigen haben ein Reinvermögen von weniger als Fr. 100'000 und zahlen 0.7 % der Vermögenssteuern. Weitere 30 % der Steuerpflichtigen mit Vermögen zwischen Fr. 100'000 und Fr. 1 Mio. zahlen 36.5 % der Vermögenssteuern. Und die 5.5 % Steuerpflichtigen mit mehr als Fr. 1 Mio. Vermögen bringen fast 63 % der gesamten Vermögenssteuererträge von Kriens. Die Verteilung in Kriens weicht nur leicht von jener des Kantons ab: Im Kantonsschnitt haben 63.3 % der Steuerpflichtigen ein Reinvermögen von weniger als Fr. 100'000, in Kriens sind es mit 64.4 % leicht mehr. Auffallend ist, dass im Kantonsdurchschnitt der Anteil der Steuerpflichtigen mit Reinvermögen von Fr. 1 Mio. und höher mit 6.2 % höher ist als in Kriens mit 5.5 %. Aus finanzieller Sicht steht Kriens somit wohl auch beim Vermögenssteuerpotenzial leicht schlechter da als im Kantonsdurchschnitt. Die Steuerstruktur der natürlichen Personen in Kriens hat den Vorteil, dass sich bei den Einkommens- und Vermögenssteuern sofern keine Steuergesetzrevisionen wirksam werden die jährlichen Schwankungen in Grenzen halten. Das Steuersubstrat kommt aus tausenden von Quellen. Da nur eine geringe Abhängigkeit von einzelnen besonders potenten Steuerzahlern besteht, fallen Sonderfälle bzw. Zu- oder Wegzüge von einzelnen steuerkräftigen Haushalten nicht so stark ins Gewicht. Zu beachten ist, dass sich mit der Zeit das durchschnittliche Steueraufkommen pro Einwohner verändern kann. Die stabile Situation bei den Einkommens- und Vermögenssteuern bedeutet aber auch, dass sich die Steuererträge in etwa im Gleichschritt mit der Bevölkerungsentwicklung verändern. Und die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Bevölkerungswachstum in der Planung überschätzt wurde. Dies hat insbesondere zur Fehleinschätzung der erwarteten Steuererträge im Jahre 2019 geführt. Seite 23/61

24 4.2 Steuerstruktur bei den juristischen Personen Bei den juristischen Personen haben im Jahre 2017 rund 77 % der 1'411 Gesellschaften zwischen Fr. 1'000 und Fr. 10'000 und weitere 6 % zwischen Fr. 10'000 und Fr. 50'000 Gemeindesteuern gezahlt. Nur 17 Firmen haben über Fr. 50'000 gezahlt, sie haben jedoch 65 % des Gemeindesteuerertrags der juristischen Personen aufgebracht. Den Hauptanteil haben dabei zwei Firmen mit mehr als 1 Mio. Gemeindesteuern beigetragen (vgl. Tabelle 9). Stadt Kriens Struktur des Gemeindesteuerertrags Steuerjahr 2017 Juristische Personen aufsteigend kumuliert Gemeindesteuerertrag pro Firma Anzahl Gemeindesteuerertrag Gemeinde- Steuerpflichtige Ø Ertrag CHF steuerertrag 2017 in % 2017 in % 2017 pro Firma 2017 in % 2017 in % % 0 0.0% % 0 0.0% 1-10' % % ' % % 10'000-50' % % '000-50' % % über 50' % % über 50' % % Total Steuerzahler % % Total Steuerzahler % % Auswertung Steueramt Stadt Kriens Veranlagungsstand 12. Sept Tabelle 9 Struktur Ertrag ordentliche Gemeindesteuer Juristische Personen Steuerjahr 2017 Bei der Interpretation der Zahlen ist zu beachten, dass die auf Kriens entfallende Gewinnsteuer «nur» etwa 3 % des Reingewinns ausmacht. Das heisst, dass pro Million Gewinn für Kriens «nur» rund Fr. 30'000 Gewinnsteuer anfallen. Zudem werden die Steuerbeträge durch interkantonale und interkommunale Steuerausscheidungen beeinflusst. Bei den Steuererträgen der juristischen Personen ist auch in Zukunft mit stärkeren Schwankungen zu rechnen, weil Zu- und Wegzüge von grossen Steuerzahlern viel ausmachen und nachträgliche definitive Veranlagungen zu überraschenden Mehrerträgen für rückwirkend mehrere Jahre führen können. Solche Sondereffekte waren der Grund für die hohen Steuererträge in der Rechnung 2018 (wo aufgrund einer Sondersituation für drei Jahre Steuern im Umfang von gegen Fr. 4 Mio. nachfakturiert wurden). Für die Zukunft sind weitere positive Überraschungen bei einzelnen (zugezogenen) Unternehmen nicht auszuschliessen, man kann sie jedoch nicht in die Planung einrechnen. Gleichzeitig ist nicht auszuschliessen, dass mittelfristig gute Steuerzahler von Kriens wegziehen. Insgesamt kann also davon ausgegangen werden, dass positive Überraschungen eher bei den juristischen als bei den natürlichen Personen anfallen werden. 4.3 Entwicklung des ordentlichen Steuerertrags der Stadt Kriens Die nachfolgenden Grafiken in Abbildung 6 zeigen die Entwicklung des ordentlichen Steuerertrages (also ohne Sondersteuern bzw. Besitz- und Aufwandsteuern) in den letzten zwanzig Jahren. Da der Steuerfuss in diesem Zeitraum zwischen und 2.10 Steuereinheiten schwankte, wird der Steuerertrag zusätzlich auch mit dem 2019 geltenden Steuerfuss von 2.00 Einheiten auf die gleiche Basis gestellt. Von 2000 bis 2003 stieg der ordentliche Steuerertrag von Kriens von Fr Mio. auf Fr Mio. stark an und sank dann bis 2005 leicht auf Fr Mio. Bis 2007 gab es einen Anstieg auf Fr Mio. und danach lag der Steuerertrag bis 2013 bei etwa Fr. 73 Mio. Ab dann gab es bis 2015 einen Anstieg auf Fr Mio. Nach einem Rückgang auf Fr Mio. im Jahre 2017 erreichte der Steuerertrag im Jahre 2018 einen neuen Höchststand von Fr Mio., bereits ein Jahr später im Jahre 2019 aber wieder einen empfindlichen Rückgang um 1/10 SE auf Fr Mio. Seite 24/61

25 Stadt Kriens Ordentlicher Steuerertrag 100 Mio. Franken Steuerfuss neu 2.0 statt Steuerfuss neu 1.95 statt Steuerfuss neu 1.90 statt Steuerfuss neu 2.00 statt 1.90 Stadt Kriens Ordentlicher Gemeindesteuerertrag (bei 2.0 Steuereinheiten) Mio. Franken Stadt Kriens Ordentlicher Gemeindesteuerertrag (bei 2.0 SE pro Einwohner) Franken Stadt Kriens Sondersteuern (LS, GGS, HS, ES, BAS) Mio. Franken LS GGS HS ES BAS Liegenschaftssteuer Grundstückgewinnsteuer Handänderungssteuer Erbschaftssteuer Besitz- und Aufwandsteuer Abbildung 6 Langfristige Entwicklung des Steuerertrags von Kriens Seite 25/61

26 Wie erwähnt, haben bei den Steuererträgen Steuergesetzrevisionen, Sonderfälle (vor allem bei den juristischen Personen) und der unterschiedliche Veranlagungsstand einen Einfluss auf die jährlichen Zahlen. Die dargestellten Schwankungen relativieren sich, wenn die Steuererträge mit einem Steuerfuss von 2.0 im Durchschnitt von 5 Jahren betrachtet werden: : Ø Fr Mio. Franken : Ø Fr Mio. Franken ( %) : Ø Fr Mio. Franken (+ 1.7 %) : Ø Fr Mio. Franken (+ 7.9 %) Eine Prognose der Steuererträge für die Zukunft dürfte schwierig sein. Zum einen dürfte die Steuergesetzrevision per 1. Januar 2020 noch einen gewissen Einfluss haben, wobei sich die vorübergehende Erhöhung der Vermögenssteuer positiv auswirkt. Die Steuerentwicklung bei den natürlichen Personen ist vor allem davon abhängig, wie sich Einkommen und Vermögen der heute steuerpflichtigen natürlichen Personen entwickeln werden (inkl. Auswirkungen COVID-19). Ebenso spielt eine Rolle, ob sich durch die jährlich stattfindenden Hunderten von Zu- und Wegzügen der durchschnittliche Steuerertrag pro Einwohner eher erhöht oder eher vermindert. Einfluss hat schliesslich auch die Entwicklung der Einwohnerzahl, die in den letzten Jahren meist überschätzt wurde. Bei den juristischen Personen dürfte die Entwicklung der Steuererträge nebst der Wirtschaftsentwicklung davon abhängen, ob bedeutende Steuerzahler zu- und oder wegziehen. Es kann zu positiven Überraschungen kommen, wenn bei definitiven Veranlagungen im Nachhinein grössere Beträge nachfakturiert werden oder wenn es bei einzelnen Unternehmen Sondersituationen gibt. Gleichzeitig besteht auch ein Risiko, dass gute Steuerzahler aus unternehmensspezifischen Gründen aus Kriens wegziehen. Hier gibt es für Kriens also Chancen und Risiken mit entsprechenden unvorhersehbaren Schwankungen beim Steuerertrag. 4.4 Auswirkungen der (Wohn)bautätigkeit auf den ordentlichen Steuerertrag Das Projekt «Zukunft Kriens» und die Ortsplanung setzten auf eine Wachstumsstrategie, die den Bau neuer Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten vorsah. Aus finanzieller Sicht kann aus dieser Strategie der Neuzuzug von Einwohnern und Unternehmen erwartet werden, und dies müsste sich eigentlich positiv auf die Steuererträge auswirken. Wie die Tabelle 10 zeigt, hat die Zahl der Wohnungen in den letzten Jahren in der Tat sukzessive zugenommen. Gemäss Wohnungsstatistik gab es in Kriens in neun Jahren von 2009 bis 2018 um 869 zusätzliche Wohneinheiten, was einem Wachstum von 6.9 % oder jährlich 0.75 % entspricht. Zahl der Wohnungen Total Wohnungen % 1-Zimmer % 2-Zimmer % 3-Zimmer % 4-Zimmer % 5-Zimmer % 6 Zimmer plus * * * Einfamilienhäuser % Mehrfamilienhäuser % Übrige % Ständige Wohnbevölkerung % Einwohner pro Wohnung Tabelle 10 Entwicklung Zahl der Wohnungen in Kriens 2009 bis 2018 (Quelle: LUSTAT) Seite 26/61

27 Die Bevölkerungsentwicklung (Ständige Wohnbevölkerung LUSTAT) hat jedoch im gleichen Zeitraum mit jener der Wohnungen nicht Schritt halten k önnen. Die ständige Wohnbevölkerung ist von nur um 3.0 % gestiegen, was einem jährlichen Wachstum von 0.33 % entspricht. Zudem ist die Einwohnerzahl zwischen 2014 und 2017 sogar leicht zurückgegangen. Wie die Zahlen zeigen, ist somit zwar die Zahl der Wohnungen in der Stadt Kriens kontinuierlich gestiegen, doch scheint in der gleichen Zeit die durchschnittlich e Wohnungsbelegung von 2.09 auf 1.98 zurückgegangen zu sein. Die Bevölkerung verteilt sich also auf mehr Wohnungen. Im Durchschnitt konnten somit in den letzten neun Jahren pro neu erstellte Wohnung nur mit einer Zunahme der ständigen Wohnbevölkerung gemäss LUSTAT um knapp einen Einwohner (0.91) gerechnet werden. Diesem Phänomen gilt es auch bei künftigen Prognosen der Bevölkerungsentwicklung Rechnung zu tragen. Um die Mechanismen, die auf dem Wohnungsmarkt spielen, etwas näher zu untersuchen hat der Stadtrat eine Studie in Auftrag gegeben, in der 487 in den Jahren 2013 bis 2017 neu bezogene Wohnungen im Detail untersucht werden. Die Resultate dieser Analyse werden im Sommer 2020 erwartet. Die bisherigen Erkenntnisse lassen zumindest ein paar Eigenheiten des Marktes erkennen: In den letzten Jahren hat sich ein Trend in Richtung Mietwohnungen abgezeichnet: Von den untersuchten Wohnungen wurde rund ein Drittel als Eigentumswohnungen erstellt und der Rest als Mietwohnungen. Ein Sechstel der Eigentumswohnungen wurde zwecks Weitervermietung gekauft (Buy to let). In der Regel wurden etwa 75 % der Wohnungen im Jahr der Fertigerstellung bezogen, bis ein Jahr nach der Fertigerstellung waren es insgesamt 90 %. Rund ein Drittel der Bewohner der neuen Wohnungen kamen aus Kriens. In den bisherigen genutzten Wohnungen folgten dann pro drei Personen nur zwei Personen nach. Die Studie wird auch Erkenntnisse dazu liefern, welche Auswirkungen die neuerstellten Wohnungen auf die Steuereinnahmen der Stadt Kriens hatten und inwiefern die Merkmale der Wohnung (Miete/Eigentum, Grösse, Lage etc.) Einfluss auf das Steuersubstrat der einzelnen Personen haben. Der Stadtrat erachtet es deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch als verfrüht und nicht zielorientiert, aufgrund des Jahresabschlusses 2019 bereits Schlüsse zu ziehen und eine Diskussion über den Nutzen des Neuwohnungsbaus für Kriens zu führen. Klar ist: In Kriens gibt es einen permanenten Fluss von Zuzügern und Wegzügern sowie von Umzügern innerhalb der Stadt: Junge Erwachsene ziehen aus dem Elternhaus in eine neue Wohnung; Paare ziehen aus ihren beiden Wohnungen aus, um zusammen eine Wohnung zu nehmen; bei Trennungen suchen beide Partner neue Wohnungen; es ziehen Leute von auswärts zu und es ziehen Leute weg. Die individuellen Entscheidungen werden dezentral gefällt, Daten sind nur beschränkt verfügbar und die Struktur der Einwohner verändert sich laufend. Seite 27/61

28 4.5 Steuerertrag und Ressourcenausgleich Das Finanzausgleichssystem im Kanton Luzern will sicherstellen, dass die Bevölkerung in den einzelnen Gemeinden ein ähnliches Bündel an öffentlichen Leistungen haben und dass sich die kommunalen Steuerlasten nicht zu stark unterscheiden. Das System sieht einen Lastenausgleich und einen Ressourcenausgleich vor. Lastenausgleich Der Lastenausgleich gleicht unterschiedliche Bedingungen der Gemeinden aus, so insbesondere unterschiedliche Topografische Lasten, Bildungskosten, Sozialkosten und Infrastrukturkosten. Kriens erhält aktuell rund Fr Mio. Lastenausgleich pro Jahr, bis 2012 waren es nur Fr Mio. in Mio. Fr Lastenausgleich Tabelle 11 Lastenausgleich der Stadt Kriens Der Lastenausgleich besteht aus Fr Mio. Soziallastenausgleich und Fr Mio. Infrastrukturlastenausgleich. Es ist davon auszugehen, dass die Zahlen in den nächsten Jahren ähnlich hoch bleiben oder leicht ansteigen. Ressourcenausgleich Die Finanzkraft der Gemeinden wird mit dem Ressourcenpotenzial pro Einwohner und Einwohnerin gemessen. Für die Berechnung des Ressourcenpotenzials werden die wichtigsten Ertragsquellen berücksichtigt. Basierend auf den ordentlichen Gemeindesteuern bei durchschnittlichem Steuerfuss wird ein standardisiertes Vergleichsmass berechnet. Den Gemeinden wird eine einheitliche Mindestausstattung garantiert, welche 86,4 % des kantonalen Mittels des Ressourcenpotenzials pro Einwohner und Einwohnerin beträgt. Liegt der Ressourcenindex einer Gemeinde unter dieser Grenze, erhält sie Gelder aus dem Finanzausgleich. Jene Gemeinden, deren Ressourcenindex mehr als 86,4 Punkte beträgt, zahlen Beiträge in den Ressourcenausgleich ein Ressourcenindex Ressourcenausgleich Tabelle 12 Ressourcenausgleich der Stadt Kriens (- = Belastung, + = Gutschrift) Kriens hat in den letzten Jahren weder Ressourcenausgleich bekommen, noch einzahlen müssen. Der Grund lag darin, dass Gemeinden, die beim Ressourcenindex zwischen 86.4 % und 100 % lagen, keine Einzahlungen in den Ressourcenausgleich leisten mussten. Ab 2020 wird nun diese Freizone aufgehoben. Dies führt dazu, dass Kriens Im Jahre 2020 aufgrund des Ressourcenindexes von erstmals eine Zahlung von Fr Mio. in den Ressourcenausgleich leisten muss. Wie sich der Ressourcenindex entwickelt, ist schwierig vorauszusagen. Die Berechnungen erfolgen aufgrund früherer Jahre (Ressourcenindex 2020 aufgrund der Erträge aus den Jahren 2015 bis 2017). Zudem spielt der Durchschnitt aller Gemeinden eine Rolle. Aufgrund des guten Steuerjahres 2018 ist davon auszugehen, dass Kriens auch 2021 beim Ressourcenindex über 86.4 % liegen wird. Danach ist aufgrund der rückläufigen Steuererträge im Jahr 2019 und den guten Abschlüssen der übrigen Gemeinden tendenziell mit einem Rückgang zu rechnen, der längerfristig dazu führen könnte, dass Kriens Empfänger von Ressourcenausgleich wird. Wenn der Ressourcenindex unter 86.4 % des kantonalen Mittels sinken würde, könnte Kriens von Ausgleichszahlungen profitieren und wäre auf diesem Niveau mit drei Jahren Zeitverzögerung weitgehend abgesichert. Für die Berechnungen 2020 betrug das Seite 28/61

29 Ressourcenpotenzial bei 86.4 % im kantonalen Mittel Fr. 2'882 pro Einwohner. Kriens lag mit Fr. 2'937 rund Fr. 55 darüber. Bei einer Einwohnerzahl von 27'090 wäre Kriens mit Fr Mio. weniger jährlichem Ertrag in den Jahren 2015 bis 2017 gerade beim kantonalen Mittel gelegen und hätte dann auch die Zahlung von Fr Mio. in den Ressourcenausgleich eingespart. Unter dieser Grenze hätte sie für jeden Franken weniger Ressourcenpotenzial Fr. 27'090 Ressourcenausgleich erhalten, denn die fehlenden Ressourcen unter der Grenze von 86.4 % würden vollumfänglich ausgeglichen. Bei einem Ressourcenindex von 82 % wäre das Ressourcenpotenzial zum Beispiel Fr. 2'802 gewesen und Kriens hätte etwa Fr. 2.1 Mio. Ressourcenausgleich bekommen. Als Beispiel für eine Agglomerationsgemeinde, die in den letzten Jahren laufend an Ressourcenstärke eingebüsst hat, kann die Gemeinde Emmen dienen. Der Ressourcenindex ist seit 2013 von % auf % zurückgegangen. Entsprechend ist der Ressourcenausgleich von Fr auf Fr Mio. gestiegen Ressourcenindex Ressourcenausgleich Tabelle 13 Zum Vergleich: Ressourcenausgleich Gemeinde Emmen Seite 29/61

30 Investitionen Entgelte Transferertrag Sachaufwand Personalaufwand 5 Möglichkeiten zur Steuerung des Finanzhaushaltes der Stadt Kriens Eine grobe Analyse der Ausgaben- und Einnahmenstruktur erlaubt ein paar Überlegungen, welche Ansatzpunkte man zur Steuerung des Finanzhaushaltes der Stadt Kriens zur Verfügung hat und wo die grössten Handlungspotenziale bestehen könnten. Wie das Schema in Abbildung 7 zeigt, kann bei den Überlegungen zu Handlungspotenzialen einerseits bei den Aufgabenbereichen, Organisationseinheiten und Globalbudgets angesetzt werden, anderseits bei den relevanten Kostenarten, bei den angebotenen Leistungen, bei den beeinflussbaren Ausgaben und Einnahmen, sowie speziell bei den Investitionen und beim Steuerfuss. Aufgabenbereiche Leistungen Freiwillig Gesetzlich Transferaufwand Frei Gebunden Aufwand / Ertrag Investitionen St euerfuss Globalbudget s IR Abbildung 7 Ansatzpunkte für Optimierungsmassnahmen Christoph Lengwiler 5.1 Aufgabenbereiche und Globalbudgets nach HRM2 Mit der Einführung von HRM2 wurden die Leistungen der Stadt Kriens insgesamt 17 Aufgabenbereichen zugeteilt. Für jeden der Aufgabenbereiche (und der untergeordneten Leistungsgruppen) sind zuständige Abteilungsleitungen definiert, welche die Globalbudgets zu verantworten haben, die sich als Saldo aller Aufwände und Erträge ergeben. Entsprechend ist es grundsätzlich möglich, die einzelnen Aufgabenbereiche unternehmerisch zu führen und durch eine Optimierung der Aufgabenerfüllung (tiefere Kosten, höhere Erträge) einen Beitrag zur Entlastung des Globalbudgets und damit der Erfolgsrechnung beizutragen. Entsprechend ist es wichtig, für die Budgetierung Zielvorgaben für die Globalbudgets zu machen. Solche Zielvorgaben müssen den Aufwand- und Kostenstrukturen und dem mehr oder weniger eingeschränkten Handlungsspielraum für Optimierungen Rechnung tragen. Wie Tabelle 15 und Tabelle 16 mit der Analyse der Aufwand- und Ertragsstruktur 2019 zeigen, unterscheiden sich die einzelnen Aufgabenbereiche stark voneinander. Nimmt man die Globalbudgets mit einem Nettoaufwand als Basis, beanspruchen die Volksschule mit 38.5 %, die Gesellschafts- und Gesundheitsdienste mit 31.9 % und die Sozialdienste mit 9.6 % zusammen rund 80 % des gesamten Nettoaufwands von 98 Mio. Franken (Summe aller Aufwandsaldi der Globalbudgets). Seite 30/61

31 Entsprechend sind das jene drei Aufgabenbereiche, bei welchen bei der Planung von Entlastungsmassnahmen auf den ersten Blick am ehesten angesetzt werden sollte. Allerdings ergeben sich bereits hier grundlegende Probleme, weil beispielsweise bei den Volksschulen die Schülerzahlen, die kantonalen Vorgaben und der Personalaufwand die Globalbudgets stark beeinflussen. Anderseits fallen bei den Gesundheitsdiensten die Restfinanzierungen (Heime, Spitex) sowie die Beiträge im Bereich der Sozialversicherungen stark ins Gewicht und bei den Sozialdiensten die Sozialhilfe. Deshalb stellt sich die Frage, wo wirklich Handlungsspielraum für die Steuerung der Globalbudgets besteht. 5.2 Bedeutung der einzelnen Aufwand- und Ertragsarten Ein zweiter Ansatzpunkt könnte bei den grössten Aufwand- und Ertragsarten ansetzen, welche für den Finanzhaushalt massgebend sind (vgl. Aufwand- und Ertragsstruktur 2019 in Tabelle 15 und Tabelle 16). Personalaufwand Da der Personalaufwand 38.8 % des gesamten Aufwands von Kriens von brutto Fr. 146 Mio. (vor internen Verrechnungen) ausmacht, kann man sich die Frage stellen, wie dieser grösste Kostenblock reduziert werden kann (z.b. Personalabbau). Je grösser die einzelnen Organisationseinheiten vom Personalbestand her sind, desto eher dürften sie auch Handlungsspielraum für Optimierungsmassnahmen haben. Dabei fällt insbesondere auf, dass 58.1 % des Personalaufwands von insgesamt 56.6 Mio. Franken auf die Volksschule und weitere 4.4 % auf die Musikschule fallen. Darum bieten sich die Schulen mit ihren umgerechnet rund 250 Vollzeitstellen als Handlungsfeld an. Die übrigen rund 37.5 % des Personalaufwands verteilen sich auf die Verwaltung mit umgerechnet insgesamt Stellen Stabstelle PD BUD USD FD BKD SD Verwaltung Tabelle 14 Entwicklung des Personalbestandes der Stadt Kriens (Vollzeitstellen) Die Zahl der Stellen ist in zehn Jahren (2009 bis 2019) von auf Vollzeitstellen gestiegen (Zunahme um 1.1 % pro Jahr). Wie die Zahlen zeigen, hat die Departementsreform 2015/2016 Auswirkungen auf die Verteilung der Stellen auf die einzelnen Departemente gehabt. Die einzelnen Abteilungen und Ressorts weisen unterschiedliche Personalbestände auf. Zieht man den Personalaufwand bei, haben nach den Schulen die Immobiliendienste (6.6 %), die Bevölkerungsdienste (4.6 %), die Umwelt- und Sicherheitsdienste (4.5 %) und die Präsidialdienste (3.9 %) die grössten Anteile. Der jeweils mit dem Budget vorgelegte Stellenplan zeigt, auf welche Aufgabenbereiche bzw. Abteilungen und Ressorts s ich die Stellen aufteilen. Zu beachten gilt, dass auch die Heime Kriens AG über einen Personalbestand von umgerechnet rund 250 Vollzeitstellen verfügt. Seite 31/61

32 Sachaufwand Der Sachaufwand macht rund 10 % des gesamten Bruttoaufwands von Kriens aus. 60 % des Sachaufwandes fallen auf die Immobiliendienste (26.0 %), die Volksschulen (20.7 %) und die Verkehrs- und Infrastrukturdienste (14.5 %). Entsprechend erscheinen von den Volumen her wiederum in diesem Bereich Optimierungsmassnahmen am ehesten denkbar zu sein. Transferaufwand Der Transferaufwand macht 41.8 % des gesamten Bruttoaufwands von Kriens aus % davon fallen auf die Gesellschafts- und Gesundheitsdienste, 25.8 % auf die Sozialdienste und 9.5 % auf die Schuldienste. Entgelte Die Einnahmen aus Entgelten (Gebühren, Entschädigungen etc.) machen 18.6 % des Bruttoertrags der Stadt Kriens aus und sind neben dem Fiskalertrag, der 60.7 % ausmacht, die grösste Einnahmequelle % der Entgelte fallen bei den Sozialdiensten an (Bruttoverbuchung), 29.2 % bei den Verkehrs- und Infrastrukturdiensten sowie 8.6 % bzw. 8 % bei den Bevölkerungsdiensten und den Umwelt- und Sicherheitsdiensten. Entsprechend besteht in diesen Bereichen im Prinzip am ehesten ein Potenzial für Einnahmenerhöhungen durch Anpassungen von Gebühren, Tarifen etc. Transferertrag Der Transferertrag ist mit einem Anteil von 14.8 % die drittgrösste Einnahmenposition von Kriens. 70 % des Transferertrags fallen bei den Schulen an, 12.8 % bei den Finanzdiensten und 5.7 % bei den Freizeitdiensten. Interne Verrechnungen Die internen Verrechnungen haben einen Umfang von 48 Mio. Franken und dienen dem Zweck, den einzelnen Globalbudgets und den Spezialfinanzierungen die «richtigen Kosten» zu belasten. Durch diese Umbuchungen erhöht sich der Bruttoaufwand (und -ertrag) von 146 Mio. Franken im Durchschnitt um etwa einen Drittel. Die internen Verrechnungen haben grosse Bedeutung für die Verrechnung von Leistungen an Dritte und z.b. auch für die korrekte Abgrenzung der Spezialfinanzierungen. Für den allgemeinen Finanzhaushalt von Kriens sind sie teils ein Nullsummenspiel und reine Umbuchungen ohne Liquiditätswirkung. Für die einzelnen Aufgabenbereiche sind die internen Verrechnungen jedoch wichtige Bestandteile der Globalbudgets. Es kann somit durchaus ein Ziel sein, die belasteten internen Verrechnungen zu reduzieren. Derartige «Kosteneinsparungen» haben allerdings nur Wirkung auf dem Finanzhaushalt, wenn dann die Basisleistungen auch abgebaut werden (Beispiel: Wenn die Schulen weniger Raum nutzen, entlastet das den Finanzhaushalt nur, wenn die frei werdenden Räume vermietet werden, wenn externe Mieten wegfallen oder wenn die Räume gar verkauft werden). Die unterschiedliche Praxis der internen Verrechnungen bewirken im Übrigen, dass Kostenvergleiche mit anderen Gemeinden auch nach HRM2 schwierig bleiben. Seite 32/61

33 Aufwandstruktur der Stadt Kriens Aufwandstruktur nach Aufgabenbereich Total 39 Total Global- Globalin 1000 CHF (Rechnung 2019) Personal- Sach- Abschrei- Finanz- Einlagen Transfer- Aufwand Int Verr Aufwand budget budget aufwand aufwand bungen aufwand aufwand alles positiv 10 Personaldienste Immobiliendienste Finanzdienste Stadtkanzlei Umwelt- und Sicherheitsdienste Planungs- und Baudienste Verkehrs- und Infrastrukturdienste Präsidialdienste Bevölkerungsdienste Freizeitdienste Sozialdienste Gesellschafts- und Gesundheitsdienste Berufsbeistandschaft KESB Familien- und Kulturdienste Volksschule Musikschule Total Aufwand Stadt Kriens Hier werden die Anteile der Aufgabenbereiche am Total der Aufwandart berechnet (Spalte) Aufwandstruktur in % Aufwandart Total 39 Total Global- Rechnung 2019 Personal- Sach- Abschrei- Finanz- Einlagen Transfer- Aufwand Int Verr Aufwand budget aufwand aufwand bungen aufwand aufwand positiv 10 Personaldienste 1.9% 0.4% 0.0% 0.0% 0.2% 0.0% 0.8% 0.3% 0.7% 0.1% 15 Immobiliendienste 6.6% 26.0% 61.5% 44.3% 3.2% 0.0% 9.5% 22.5% 12.8% 1.2% 20 Finanzdienste 1.3% 4.9% 3.0% 55.9% 0.0% 0.0% 2.6% 2.9% 2.7% 0.0% 25 Stadtkanzlei 0.2% 1.2% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.2% 0.5% 0.2% 0.1% 30 Umwelt- und Sicherheitsdienste 4.5% 7.0% 3.4% 0.0% 0.0% 1.4% 3.2% 5.4% 3.8% 1.3% 35 Planungs- und Baudienste 1.3% 1.2% 3.1% 0.0% 0.0% 0.1% 0.8% 0.9% 0.9% 0.7% 40 Verkehrs- und Infrastrukturdienste 1.9% 14.5% 24.8% 0.0% 92.3% 7.1% 7.9% 6.9% 7.7% 6.0% 45 Präsidialdienste 3.9% 4.7% 0.0% -0.3% 3.2% 0.2% 2.1% 3.7% 2.5% 0.0% 50 Bevölkerungsdienste 4.6% 10.3% 0.0% 0.1% 0.0% 0.5% 3.0% 3.0% 3.0% 0.0% 55 Freizeitdienste 2.5% 3.5% 0.8% 0.0% 1.2% 2.2% 2.3% 6.8% 3.4% 3.8% 60 Sozialdienste 2.7% 0.5% 0.0% 0.0% 0.0% 25.8% 11.9% 5.1% 10.2% 9.6% 65 Gesellschafts- und Gesundheitsdienste 1.0% 2.3% 0.0% 0.0% 0.0% 50.3% 21.6% 1.1% 16.5% 31.9% 70 Berufsbeistandschaft 2.4% 0.6% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 1.0% 0.4% 0.9% 1.3% 75 KESB 1.7% 0.4% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.7% 0.4% 0.6% 1.1% 80 Familien- und Kulturdienste 1.0% 1.1% 0.0% 0.0% 0.0% 2.9% 1.7% 1.0% 1.5% 2.6% 85 Volksschule 58.1% 20.7% 3.4% 0.0% 0.0% 9.5% 28.8% 38.2% 31.1% 38.5% 90 Musikschule 4.4% 0.6% 0.0% 0.0% 0.0% 0.1% 1.8% 0.7% 1.5% 1.7% Total Aufwand Stadt Kriens 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% Hier werden die Anteile der Aufwandarten am Totalaufwand der Aufgabenbereiche berechnet (Zeile) Aufwandstruktur in % Gesamtaufwand Total 39/49 39/49 des Aufgabenbereichs Rechnung 2019 Personal- Sach- Abschrei- Finanz- Einlagen Transfer- Aufwand Int Verr Int Verr (ohne Interne Verrechnungen) Netto Netto 10 Personaldienste 94.4% 5.2% 0.0% 0.0% 0.3% 0.0% 100.0% -73.5% Immobiliendienste 26.7% 27.2% 33.1% 12.5% 0.6% 0.0% 100.0% -62.0% Finanzdienste 18.7% 18.7% 5.8% 56.7% 0.0% 0.2% 100.0% % Stadtkanzlei 33.4% 66.6% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 100.0% -33.9% Umwelt- und Sicherheitsdienste 54.5% 22.0% 5.5% 0.0% 0.0% 18.0% 100.0% -9.2% Planungs- und Baudienste 60.4% 14.5% 18.5% 0.0% 0.0% 6.6% 100.0% 17.0% Verkehrs- und Infrastrukturdienste 9.3% 18.3% 16.0% 0.0% 19.4% 37.1% 100.0% 21.5% Präsidialdienste 72.1% 22.3% 0.0% -0.4% 2.5% 3.5% 100.0% -24.5% Bevölkerungsdienste 59.3% 34.2% 0.0% 0.1% 0.0% 6.4% 100.0% 17.0% Freizeitdienste 42.8% 15.2% 1.7% 0.0% 0.9% 39.4% 100.0% 73.9% Sozialdienste 8.8% 0.4% 0.0% 0.0% 0.0% 90.8% 100.0% 3.5% Gesellschafts- und Gesundheitsdienste 1.7% 1.1% 0.0% 0.0% 0.0% 97.2% 100.0% -0.3% Berufsbeistandschaft 93.9% 6.1% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 100.0% 14.8% KESB 93.9% 6.1% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 100.0% 16.5% Familien- und Kulturdienste 22.8% 6.4% 0.0% 0.0% 0.0% 70.8% 100.0% 3.1% Volksschule 78.4% 7.2% 0.6% 0.0% 0.0% 13.8% 100.0% 24.0% Musikschule 95.0% 3.3% 0.0% 0.0% 0.0% 1.7% 100.0% 9.8% 258 Total Aufwand Stadt Kriens 38.8% 10.0% 5.1% 2.7% 1.7% 41.8% 100.0% 0.0% 0 Tabelle 15 Analyse der Aufwandstruktur nach Aufgabenbereichen und Aufwandarten 2019 Seite 33/61

34 Ertragsstruktur der Stadt Kriens Ertragsstruktur nach Aufgabenbereich Total 49 Total in 1000 CHF Fiskal- Ragalien Entgelte Versch Finanz- Entnah- Transfer a.o. Ertrag Int Verr Ertrag ertrag Konzess. Erträge ertrag men ertrag Ertrag 10 Personaldienste Immobiliendienste Finanzdienste Stadtkanzlei Umwelt- und Sicherheitsdienste Planungs- und Baudienste Verkehrs- und Infrastrukturdienste Präsidialdienste Bevölkerungsdienste Freizeitdienste Sozialdienste Gesellschafts- und Gesundheitsdienste Berufsbeistandschaft KESB Familien- und Kulturdienste Volksschule Musikschule Total Ertrag Stadt Kriens Hier werden die Anteile der Aufgabenbereiche am Total derertragsart berechnet (Spalte) Total 49 Total Ertragsstruktur in % Ertragsart Fiskal- Ragalien Entgelte Versch Finanz - Entnah- Transfer a.o. Ertrag Int Verr Ertrag ertrag Konzess. Erträge ertrag men ertrag Ertrag 10 Personaldienste 0.0% 0.0% 0.9% 7.1% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.2% 2.0% 0.6% 15 Immobiliendienste 0.0% 0.0% 0.7% 50.5% 90.7% 0.0% 0.0% 0.0% 3.0% 40.3% 12.6% 20 Finanzdienste 0.0% 94.3% 0.8% 0.0% 5.9% 2.7% 12.8% 100.0% 4.4% 16.3% 7.5% 25 Stadtkanzlei 0.0% 0.0% 0.1% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.6% 0.2% 30 Umwelt- und Sicherheitsdienste 0.0% 5.7% 8.0% 0.1% 0.7% 93.4% 0.2% 0.0% 2.1% 6.3% 3.2% 35 Planungs- und Baudienste 0.0% 0.0% 2.8% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.5% 0.5% 0.5% 40 Verkehrs- und Infrastrukturdienste 0.0% 0.0% 29.2% 42.3% 0.0% 0.0% 3.3% 0.0% 6.0% 1.8% 4.9% 45 Präsidialdienste 6.2% 0.0% 1.6% 0.0% 0.0% 1.7% 0.3% 0.0% 4.1% 5.3% 4.4% 50 Bevölkerungsdienste 93.7% 0.0% 8.6% 0.0% 2.5% 0.0% 3.1% 0.0% 59.0% 1.5% 44.2% 55 Freizeitdienste 0.0% 0.0% 3.6% 0.0% 0.2% 0.0% 5.7% 0.0% 1.5% 1.7% 1.6% 60 Sozialdienste 0.0% 0.0% 31.8% 0.0% 0.0% 0.1% 2.0% 0.0% 6.2% 3.9% 5.6% 65 Gesellschafts- und Gesundheitsdienste 0.0% 0.0% 3.5% 0.0% 0.0% 2.1% 0.0% 0.0% 0.7% 1.3% 0.8% 70 Berufsbeistandschaft 0.0% 0.0% 1.4% 0.0% 0.0% 0.0% 0.3% 0.0% 0.3% 0.0% 0.2% 75 KESB 0.0% 0.0% 0.6% 0.0% 0.0% 0.0% 0.2% 0.0% 0.1% 0.0% 0.1% 80 Familien- und Kulturdienste 0.0% 0.0% 0.3% 0.0% 0.0% 0.0% 0.1% 0.0% 0.1% 0.8% 0.3% 85 Volksschule 0.0% 0.0% 3.0% 0.0% 0.0% 0.0% 70.0% 0.0% 10.9% 17.5% 12.6% 90 Musikschule 0.0% 0.0% 3.1% 0.0% 0.0% 0.0% 2.0% 0.0% 0.9% 0.2% 0.7% Total Ertrag Stadt Kriens 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% Hier werden die Anteile der Ertragsarten am Totalertrag der Aufgabenbereiche berechnet (Zeile) Ertragsstruktur in % Gesamtaufwand Total des Aufgabenbereichs (Rechnung 2019) Fiskal- Regalien Entgelte Versch Finanz - Entnah- Transfer a.o. Ertrag (ohne Interne Verrechnungen) 10 Personaldienste 0.0% 0.0% 93.2% 6.8% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 100.0% 15 Immobiliendienste 0.0% 0.0% 4.5% 2.8% 92.7% 0.0% 0.1% 0.0% 100.0% 20 Finanzdienste 0.7% 16.2% 3.4% 0.0% 4.1% 0.4% 42.9% 32.4% 100.0% 25 Stadtkanzlei 0.0% 0.0% 100.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 100.0% 30 Umwelt- und Sicherheitsdienste 0.0% 2.0% 70.1% 0.0% 0.9% 25.8% 1.1% 0.0% 100.0% 35 Planungs- und Baudienste 0.0% 0.0% 100.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 100.0% 40 Verkehrs- und Infrastrukturdienste 0.0% 0.0% 90.6% 1.2% 0.0% 0.0% 8.2% 0.0% 100.0% 45 Präsidialdienste 91.6% 0.0% 7.1% 0.0% 0.0% 0.2% 1.0% 0.0% 100.0% 50 Bevölkerungsdienste 96.4% 0.0% 2.7% 0.0% 0.1% 0.0% 0.8% 0.0% 100.0% 55 Freizeitdienste 0.0% 0.0% 43.7% 0.0% 0.5% 0.0% 55.8% 0.0% 100.0% 60 Sozialdienste 0.0% 0.0% 95.2% 0.0% 0.0% 0.0% 4.8% 0.0% 100.0% 65 Gesellschafts- und Gesundheitsdienste 0.0% 0.0% 98.1% 0.0% 0.0% 1.8% 0.1% 0.0% 100.0% 70 Berufsbeistandschaft 0.0% 0.0% 85.7% 0.0% 0.0% 0.0% 14.3% 0.0% 100.0% 75 KESB 0.0% 0.0% 76.2% 0.0% 0.0% 0.0% 23.8% 0.0% 100.0% 80 Familien- und Kulturdienste 0.0% 0.0% 85.7% 0.0% 0.0% 0.0% 14.3% 0.0% 100.0% 85 Volksschule 0.0% 0.0% 5.2% 0.0% 0.0% 0.0% 94.8% 0.0% 100.0% 90 Musikschule 0.0% 0.0% 65.8% 0.0% 0.0% 0.0% 34.2% 0.0% 100.0% Total Ertrag Stadt Kriens 60.7% 0.8% 18.6% 0.2% 3.0% 0.6% 14.8% 1.4% 100.0% Tabelle 16 Analyse der Ertragsstruktur nach Aufgabenbereichen und Ertragsarten 2019 Seite 34/61

35 5.3 Freiwillige Leistungen oder Pflichtleistungen Ein dritter Ansatz zur Identifikation von Entlastungsmassnahmen setzt bei den Leistungen an. Zum einen kann jederzeit über die Qualität der Leistungen diskutiert werden (Klassengrössen, Rhythmus von Reinigungsarbeiten etc.) und es können Massnahmen zur effizienteren Leistungserbringung überlegt werden. Solche Überlegungen müssen im Rahmen der finanziellen Führung in den einzelnen Aufgabenbereichen erfolgen. Es geht dabei um die Frage der Effizienz ( Tun wir die Dinge richtig?). Eine andere Frage, ist jene nach der Effektivität ( Tun wir die richtigen Dinge?). Kriens kann nämlich aus finanziellen Gründen Leistungen einschränken oder auf Leistungen verzichten. Dabei gilt es zu beachten, dass viele Leistungen durch übergeordnete Gesetze vorgeschrieben sind (z.b. Volksschule, Sozialhilfe etc.) und quasi Pflichtleistungen darstellen (bei denen aber die Frage der Effizienz trotzdem ein Thema sein sollte). Neben den Pflichtleistungen gibt es aber auch freiwillig erbrachte Leistungen, die Kriens selbst beschlossen hat und auch wieder selbst einschränken oder aufgeben kann. Eine Möglichkeit, Entlastungspotenziale zu identifizieren, besteht somit darin, alle freiwilligen Leistungen zu überprüfen und gewisse dieser Leistungen nicht mehr anzubieten. Beispiele für freiwillig angebotene Leistungen und Infrastrukturen der Stadt Kriens: Parkbad Kleinfeld Restaurant Kleinfeld Schwimmhalle Krauer Vereinsbeiträge Kinderspielplätze (z.b. Langmatt) Betreuungsgutscheine Sportanlagen Kleinfeld KIG (Krienser Infostelle Gesundheit) Schloss Schauensee Jugendanimation Museum im Bellpark Quartierbusse Sonnenbergbahn Stadtbibliothek Spitex hauswirtschaftl. Leistungen Beiträge an Tagesfamilien Kostenlose bzw. vergünstigte Nutzung von Infrastrukturen (Turnhallen (Sportvereine) und Kulturräume) Die freiwilligen Leistungen machen im Budget 2020 insgesamt rund Fr. 6.5 Mio. aus, was weniger als fünf Prozent der gesamten Ausgaben der Stadt Kriens entspricht. Beim Entscheid über den Abbau oder gar die Aufgabe freiwilliger Leistungen und Infrastrukturen spielen nebst finanzpolitischen auch sachpolitische Überlegungen eine wichtige Rolle (vgl. dazu die Aussagen in der Gemeindestrategie und im Legislaturprogramm). Es braucht also immer eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile und in vielen Fällen müssen der Einwohnerrat und/oder die Stimmbürger entscheiden. 5.4 Gebundene und nicht gebundene Ausgaben/Einnahmen Leistungen Ein vierter Zugang zu Entlastungspotenzialen führt über die Analyse der Ausgaben und Einnahmen bezüglich deren Beeinflussbarkeit auf der Zeitachse. Die Analyse aufgrund des Budgets 2020 hat diesbezüglich die folgende Situation ergeben: Budget 2020 Einschätzung Ausgaben 134 Mio. 100% gebunden 46% im aktuellen Jahr teilweise gebunden 33% im Folgejahr teilweise gebunden 10% Beeinflussbar 8% Freiwillig 3% Seite 35/61

36 Einnahmen Ertrag nicht beeinflussbar 37% Ertrag beeinflussbar 7% Steuerertrag, mit Steuerfuss beeinflussbar 56% Die Hochrechnungen zeigen, dass kurzfristig nur ein kleiner Teil der Ausgaben und Einnahmen beeinflussbar sind, wobei bei den Einnahmen mit dem Steuerfuss eine kurzfristige Steuerung möglich ist. Falls Budgetvorgaben oder lineare Sparaufträge an die Departemente oder die Aufgabenbereiche gegeben werden, muss berücksichtigt werden, welcher Anteil der Ausgaben und Einnahmen überhaupt beeinflusst werden können. 5.5 Investitionen Die geplanten Investitionen sind ein bedeutender Treiber der Verschuldung. Entsprechend kann der Finanzhaushalt entlastet werden, wenn Investitionen plafoniert, sistiert oder verschoben werden. Zu beachten ist, dass es Projekte gibt, die man nicht mehr stoppen kann, wenn sie erst einmal freigegeben wurden (z.b. Bauprojekte, die mehr als ein Budgetjahr umfassen). Es kann auch problematisch werden, wenn Instandhaltungsarbeiten ausbleiben oder Instandsetzungen hinausgeschoben werden (Investitionsstau). Ebenfalls müssen notwendige Investitionen zur Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben realisiert werden können. Die Priorisierung der Investitionen erfolgt jährlich im AFP (Investitionsplanung). 5.6 Desinvestitionen Wenn Vermögen veräussert werden kann, fliessen dem Finanzhaushalt Mittel zu, mit denen Schulden reduziert oder Investitionen finanziert werden können. Im Vordergrund kommen für Desinvestitionen Liegenschaften des Finanzvermögens in Frage. In Kriens stehen u.a. die folgenden Liegenschaften Bosmatt, altes Gemeindehaus und Hofmatt als Möglichkeiten zur Desinvestition von Finanzvermögen zur Diskussion. Es ist aber auch denkbar, längerfristig nicht mehr benötigte Liegenschaften, die heute noch dem Verwaltungsvermögen zugeordnet sind, zu veräussern (z.b. Schulhäuser). Beim Finanzvermögen gibt es nebst Desinvestitionen auch die Chance, höhere Erträge zu erwirtschaften (z.b. durch Vermietung). 5.7 Steuerfuss Der Steuerfuss ist jene Komponente des Finanzhaushaltes, mit der sich die Einnahmen kurzfristig regulieren lassen. Ein Steuerzehntel (1/10 Steuereinheit SE) macht für Kriens rund 4 Mio. Franken Einnahmen aus. Im optimalen Fall kann der Steuerfuss innerhalb Jahresfrist angepasst werden. Allerdings ist die Höhe des Steuerfusses ein wesentlicher Parameter für die Attraktivität der Stadt Kriens im Vergleich zu den Nachbargemeinden. Da für ein Budget mit Erhöhung des Steuerfusses gemäss 31 Abs. 1 lit. d der Gemeindeordnung eine Volksabstimmung obligatorisch ist, muss der Stadtrat die Bevölkerung von der Notwendigkeit einer solchen Massnahme überzeugen können. Wenn das Budget mit einer Steuerfusserhöhung vom Einwohnerrat oder Volk abgelehnt wird, muss der Stadtrat gemäss 13 des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Ge- Seite 36/61

37 meinden (FHGG) bis spätestens im März ein neues Budget vorlegen. Falls dieses wiederum eine Erhöhung des Steuerfusses vorsieht, muss es, sofern der Einwohnerrat das neue Budget genehmigt hat, dem Volk nochmals zur Abstimmung unterbreitet werden. Werden das Budget und der Steuerfuss vom Einwohnerrat oder den Stimmberechtigten erneut abgelehnt, muss der Stadtrat das Budget und einen Vorschlag für den Steuerfuss dem Regierungsrat unterbreiten, der dann abschliessend entscheidet. Zu beachten ist, dass der Regierungsrat ebenfalls entscheiden muss, wenn das Budget vom Einwohnerrat zweimal abgelehnt wurde. Ein möglicher Zeitplan der verschiedenen Entscheidvarianten ist im Anhang aufgeführt. 6 Würdigung der aktuellen Finanzperspektiven der Stadt Kriens Wie dargestellt, haben die Investitionen der letzten 10 Jahre beinahe zu einer Verdreifachung der Schulden geführt, und die vom Kanton gesetzten Grenzwerte der Verschuldung werden überschritten. 6.1 Chancen für Kriens aus finanzieller Optik Aus finanzieller Sicht können sich für die Stadt Kriens folgende Chancen ergeben: Mit den «Jahrhundertinvestitionen» der letzten zehn Jahre konnten ein Grossteil der Infrastrukturen von Kriens modernisiert werden und dies sollte sich langfristig auch positiv auf den Finanzhaushalt auswirken (tiefer Erneuerungsbedarf, tiefere Betriebskosten). Nach Abschluss der Grossinvestitionen können vermehrt Projekte lanciert werden, um die Effizienz der Aufgabenerfüllung zu erhöhen und die Kosten zu reduzieren. Die fortschreitende Digitalisierung kann diesen Prozess fördern. Kriens verfügt im Finanzvermögen noch über gewisse Möglichkeiten, um sich finanziell zu entlasten (Abbau von Schulden bzw. Finanzierung von a.o. Investitionen). Kriens verfügt über einen stabilen Sockel an Einkommens- und Vermögenssteuern, die 90 % der Steuereinnahmen ausmachen. Der anhaltende Wohnungsbau eröffnet Potenzial für einen weiteren Anstieg der Zahl der Einwohner und der Steuerzahler. Dieser Anstieg darf aber auch in Zukunft nicht überschätzt werden. Chancen gibt es auch bei den juristischen Personen. Hier hat die Bautätigkeit zur Ansiedlung von Firmen und Arbeitsplätzen geführt und die Entwicklung dürfte auch in Zukunft weitergehen. Es ist nicht auszuschliessen, dass bei den Steuern der juristischen Personen positive Überraschungen passieren können. Falls notwendig, kann Kriens zur Sanierung des Finanzhaushaltes noch ein allerdings beschränktes Steuererhöhungspotenzial nutzen, ohne im Vergleich zu den wichtigsten Nachbargemeinden (Luzern, Horw) zu stark ins Hintertreffen zu kommen. 6.2 Risiken für Kriens aus finanzieller Optik Den Chancen stehen aus finanzieller Sicht unter anderem folgende Risiken gegenüber: Die aktuelle Finanzsituation mit einer der höchsten Nettoverschuldungen pro Einwohner im Kanton schränkt den finanziellen Handlungsspielraum der Stadt Kriens ein und damit auch die Möglichkeiten zur Umsetzung der Gemeindestrategie «Stadtleben am Pilatus». Die Prognose der Steuereinnahmen wird auch in Zukunft schwierig sein. Vor allem bei den Steuern der juristischen Personen kann es durch Sonderfälle von Jahr zu Seite 37/61

38 Jahr beträchtliche Schwankungen geben und es muss eventuell auch mit dem Wegzug guter Steuerzahler gerechnet werden. Es gibt viele Unsicherheiten (z.b. tatsächliche Auswirkungen AFR 18, Entwicklung Sozialhilfequote, Vorgaben des Kantons im Bildungsbereich, Folgekosten des Wachstums), die bei den Ausgaben für negative Überraschungen sorgen könnten. Aufgrund des nach wie vor beträchtlichen Investitionsbedarfs in verschiedenen Aufgabenbereichen besteht das Risiko, dass die Verschuldung von Kriens weiter ansteigt, wenn die restriktiven Investitionsplafonds nicht eingehalten werden. Die Entlastungspakete der letzten Jahre haben im Stadtrat und beim Personal der Stadt Kriens ihre Spuren hinterlassen. Aus Sicht vieler Betroffener ist die «Zitrone ausgepresst» und es fällt schwer, immer wieder neue Anläufe für Entlastungsmassnahmen zu machen. Unter den Erwartungen liegende Steuereinnahmen und unerwartete Mehrausgaben führen schlimmsten Falls dazu, dass Kriens die mit der Finanzstrategie verfolgten Ziele nicht erreicht und sich weiter verschuldet. Dies könnte zu einer Situation führen, die drastische Steuererhöhungen und Sanierungsmassnahmen erzwingt (vgl. Emmen...). Aktuell bestehen Unsicherheiten zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Einnahmen und Ausgaben von Kriens in der Jahresrechnung 2020 sowie im Budget 2021 und später. 6.3 Szenarien für die Zukunft Angesichts der aktuellen Ausgangslage und der starken Abhängigkeit des Finanzhaushaltes von der Entwicklung der Steuereinnahmen stellt sich die Frage, welche Szenarien für die Entwicklung der Finanzen der Stadt Kriens denkbar sind. Denkbar sind die folgenden Szenarien: Optimistisches Szenario: Wachstumsstrategie zahlt sich aus In einem optimistischen Szenario zahlt sich die Wachstumsstrategie der letzten Jahre auch finanziell aus, die Einwohnerzahl steigt und die Steuereinnahmen der natürlichen Personen ebenso. Zudem ziehen in den Neubauarealen (Schweighof, Mattenhof, Schlund, Eichhof etc.) Firmen zu, welche die Steuereinnahmen der juristischen Personen positiv beeinflussen. Sofern dann das Wachstum nicht auch noch höhere Ausgaben zur Folge hat, lässt sich das «strukturelle Defizit» dank Anstieg der Steuererträge reduzieren und mit der Zeit dürften positive Free Cashflows (nach Investitionen) den schrittweisen Abbau der Schulden ermöglichen. Von diesem Szenario hat sich der Stadtrat in der Vergangenheit leiten lassen, jedoch hat sich der Erfolg bisher nicht wie erhofft eingestellt. Auch für die Zukunft darf nicht nur auf dieses Szenario «Hoffnung» gesetzt werden. Realistisches Szenario: Strukturelles Defizit bleibt Herausforderung In einem solchen eher realistischen Szenario können in Zukunft bei der Entwicklung der Steuereinnahmen keine «Wunder» erwartet werden. Die Einkommenssteuern werden sich zwar stabil und mit dem Bevölkerungswachstum leicht steigend entwickeln und es kann die eine oder andere positive steuerliche Überraschung bei den juristischen Personen geben. Die aktuelle Corona-Krise dürfte jedoch vorübergehend zu einem (leichten) Rückgang der Steuererträge bei den natürlichen Personen und zu einem stärkeren Rückgang bei den juristischen Personen (Verluste in den Jahren 2020 / 2021, Anrechenbarkeit auch in späteren Jahren) führen. Trotz stagnierender oder nur leicht steigender Steuereinnahmen können kurzfristig noch keine Zahlungen aus dem Ressourcenausgleich erwartet werden. Gleichzeitig dürften auch gewisse Ausgaben der Stadt Kriens ansteigen (z.b. Sozialhilfe). In dieser Situation reichen wohl die geplanten Massnahmen gerade Seite 38/61

39 knapp aus, um den Finanzhaushalt zu stabilisieren. Ein substanziel ler Abbau der Schulden wird kaum möglich sein. Pessimistisches Szenario: Finanzausgleich und Sanierungsmassnahmen Im pessimistischen Szenario stagnieren die Steuereinnahmen der Stadt Kriens weiterhin und das Ressourcenpotenzial fällt möglicherweise mit der Zeit unter die kritische Grenze für den Ressourcenausgleich von aktuell 86.4 % des Durchschnitts aller Gemeinden (aktuell liegt Kriens bei 88 %). Dies führt zwar dazu, dass Kriens im Laufe der Zeit analog wie Emmen vom Zahler zum Empfänger von Ressourcenausgleich wird und sich entlasten kann (der positive Effekt würde mit einer Verzögerung von drei Jahren schrittweise während drei Jahren eintreten). Allerdings dürfte das strukturelle Defizit bis dahin bestehen bleiben. Die fortlaufenden Defizite und die Zunahme der Verschuldung könnten weitere Sanierungsmassnahmen (inkl. weitere Steuererhöhung) notwendig machen und zu Eingriffen des Kantons führen (z.b. Festlegung des Steuerfusses, Auflagen etc.). 6.4 Finanzpolitische Ziele der Gemeindestrategie und Handlungsbedarf Wie erwähnt, hat der Stadtrat die Entwicklung des Finanzhaushaltes in vielen Bereichen richtig eingeschätzt und mit den verschiedenen Entlastungsmassnahmen der Vergangenheit auch in eine positive Richtung steuern können. Er hat deshalb in der Gemeindestrategie die folgenden Grundsätze festgehalten: Vision: «Kriens hat gesunde Finanzen und eine prosperierende Wirtschaft» Leitlinien: «Die Steuermittel werden sorgfältig, bedarfsgerecht und wirkungsorientiert eingesetzt.» «Die Finanzpolitik ermöglicht eine kontinuierliche Finanzierung der Investitionen der öffentlichen Hand.» Finanzpolitische Ziele Legislaturprogramm 2016 bis 2020: «Kriens verbessert die finanzielle Situation schrittweise durch Massnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite und die Investitionen sollen nach Abschluss der Werterhaltung der Infrastrukturen (hoher Nachholbedarf) und der Realisierung der Zentrumsprojekte auf den Cashflow begrenzt werden. Es ist das Ziel, ab 2019 eine ausgeglichene Rechnung präsentieren zu können und Schulden abzubauen.» Der Stadtrat steht nach wie vor hinter diesen Grundsätzen. Gleichzeitig hat er im Laufe des Jahres 2019 festgestellt, dass die Erreichung der finanziellen Legislaturziele durch die aktuellen Entwicklungen ohne zusätzliche Massnahmen zunehmend in Frage gestellt werden muss. Zum einen sind es die Auswirkungen des AFR 18, welche zusätzliche Engpässe mit sich bringen. Zum andern zeigte sich im Herbst 2019, dass sich die Einkommenssteuern der natürlichen Personen weit hinter den Erwartungen entwickeln. Damit ist das Ziel, eine ausgeglichene Rechnung präsentieren und Schulden abbauen zu können, bis Ende der Legislaturperiode 2020 kaum mehr erreichbar. 6.5 Festlegung der Finanzstrategie 2024 und der Umsetzungsmassnahmen Der Stadtrat hat deshalb im Frühling 2019 Leitsätze für eine Finanzstrategie 2024 definiert und diese bereits bei der Budgetierung 2020 weitestgehend umgesetzt. Zudem hat er ab dem Sommer 2019 bis April 2020 mit externer Unterstützung durch Prof. Dr. Christoph Lengwiler die Leitsätze präzisiert, Weichen für die Finanzstrategie 2024 gestellt und Seite 39/61

40 die in diesem Planungsbericht dargestellten Massnahmen und Projekte zur Umsetzung der Finanzstrategie 2024 festgelegt. Meilensteine des Stadtrates von März 2019 bis Mai April 2019 Stadtratsklausur zur Finanzstrategie Mai 2019 Verabschiedung Leitsätze Version Mai 2019 Diskussion über Massnahmen zur Finanzstrategie 2024 Juni 2019 Zuzug externer Berater Prof. Dr. Christoph Lengwiler 17. Oktober 2019 Prozessdesign zu den Massnahmen Finanzstrategie November 2019 Stadtratsklausur zur Finanzstrategie Dezember 2019 Verabschiedung Leitsätze Version 2 Festlegung Budgetierungsprozess ab 2021 Terminplan Planungsbericht Finanzstrategie 2024 Dez. 19 Jan. 20 Klassifizierung der Ausgaben und Einnahmen (Projekt 31) Meldung von Ideen für Massnahmen durch alle Abteilungen und Ressorts 4. März 2020 Diskussion Ergebnis Betriebskosten Volksschule (Projekt 3) 18. März 2020 Diskussion Optimierungsmassnahmen Budget 2020 und 2021 Planungsbericht Finanzstrategie März 2020 Verabschiedung Optimierungsmassnahmen bzw. Entlastungspakete Budget 2020 und April 2020 Verabschiedung Ausgabenbremse Erfolgsrechnung 2020 Verabschiedung Ausgabenbremse Investitionsrechnung April Lesung Planungsbericht Finanzstrategie 2024 Festlegung Zielbudget Mai Lesung Planungsbericht Finanzstrategie 2024 Seite 40/61

41 7 Finanzstrategie Ziele der Finanzstrategie 2024 In finanziellen Belangen orientiert sich der Stadtrat an der Vision «Kriens hat gesunde Finanzen und eine prosperierende Wirtschaft». Mit der Finanzstrategie 2024 verfolgt der Stadtrat das Ziel, ab dem Jahre 2021 wieder ausgeglichene Jahresrechnungen präsentieren und mit dem Schuldenabbau beginnen zu können. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass bei der Umsetzung der Finanzstrategie im Spannungsfeld von finanziellen Zielen und Sachzielen ein Optimum anzustreben ist. Kriens soll eine lebenswerte und attraktive Stadt bleiben. Rechnungsüberschüsse und Erträge aus Desinvestitionen sollen zum Teil für die Reduktion der hohen Schuldenlast eingesetzt werden, ohne jedoch positive Entwicklungen für den Lebensraum Kriens und seine Bewohnerinnen und Bewohner zu verunmöglichen. Gestützt auf die Vision, die Leitlinien und die Ziele der Gemeindestrategie erlässt der Stadtrat die nachstehende Finanzstrategie Fortführung der 4-Säulenstrategie mit neuen Zielvorgaben Die bestehende 4-Säulenstrategie soll als Raster für die Planung von Massnahmen weitergeführt werden. Säule 1: Globalbudgets senken Die Erfolgsrechnung soll mit den eingeleiteten Massnahmen auf Basis des Rechnungsabschlusses 2019 um durchschnittlich mindestens Fr. 5.1 Mio. entlastet werden. Die Entlastung kann durch Effizienzsteigerungen, durch den Abbau von Leistungen oder durch die Erhöhungen von laufenden Einnahmen (Entgelte, Transferertrag, Finanzertrag, verschiedene Erträge etc.) erfolgen. Es werden die folgenden Entlastungen angestrebt: kumuliert Budget 2020: Fr. 1.8 Mio. (kurzfristiges Entlastungspaket 2020 inkl. BKD) Fr. 1.8 Mio. Budget 2021: Fr. 3.1 Mio. (Entlastungspaket 2021 inkl. BKD) Fr. 4.9 Mio. Budget 2022: Fr. 0.9 Mio. (Auswirkungen Projekte FS 2024) Fr. 5.8 Mio. Budget 2023: Fr. 0.5 Mio. (Auswirkungen Projekte FS 2024) Fr. 6.3 Mio. Budget 2024: Fr. 0.4 Mio. (Auswirkungen Projekte FS 2024) Fr. 6.7 Mio. Ø / Total Fr. 5.1 Mio. Fr Mio. Die Massnahmen führen bis Ende 2024 zu einer Entlastung der Erfolgsrechnung von Fr Mio. Die Erreichung dieses Ziels setzt voraus, dass die Entlastungspakete 2020 und 2021 in der geplanten Form umgesetzt werden (können). Offen bleibt, inwieweit unvorhergesehene Mehrausgaben oder Mindereinnahmen wie in früheren Jahren die Entlastungsmassnahmen teils kompensieren bzw. zunichtemachen (z.b. aufgrund demografischer Entwicklungen, Änderung kantonaler Gesetze oder anderen exogenen Einflussfaktoren). Seite 41/61

42 Säule 2: Steuereinnahmen sichern Der Stadtrat beantragt im Budget 2021 eine Erhöhung des Steuerfusses auf 2.0 Steuereinheiten. Damit soll die durch den Steuerfussabtausch gemäss AFR 18 vorgenommene Steuersenkung von 2.00 SE auf 1.90 SE im Jahre 2019 rückgängig gemacht werden. Die Massnahme führt bis Ende 2024 zu Mehreinnahmen von Fr. 16 Mio. Bei den Steuern gibt es Chancen, dass aufgrund von Sondersituationen und Neuzuzügen eine positivere Entwicklung stattfindet als erwartet. Zudem wären je nach Entwicklung des Ressourcenpotenzials in Relation zum Kantonsdurchschnitt ab 2022 Finanzausgleichszahlungen denkbar. Solche positiven Entwicklungen sind nicht planbar bzw. bezifferbar. Wenn sich in den kommenden Jahren zeigen sollte, dass sich das «strukturelle Defizit» nicht beseitigen lässt, müsste für die Jahre 2022, 2023 oder 2024 rechtzeitig eine weitere Erhöhung des Steuerfusses um 1/20 oder 1/10 Einheit in Betracht gezogen werden. Säule 3: Investitionen optimieren Der Stadtrat will die Investitionen (inkl. Spezialfinanzierungen) max. auf der Höhe des operativen Cashflows plafonieren. Zudem sollen bei den Spezialfinanzierungen in den Jahren 2020 bis 2024 Investitionen nur im Rahmen der Gesamteinnahmen (Anschlussgebühren) erfolgen. Als weiteres werden Desinvestitionen von Finanzvermögen mit einem Volumen von Fr. 30 Mio. angestrebt. Die dadurch generierten Einnahmen sollen max. zu 50 % für neue Investitionen verwendet werden, der Rest für Schuldenabbau. Insgesamt soll durch die Begrenzung der Investitionen auf den Cashflow eine Neuverschuldung verhindert werden. Wenn die Massnahmen in der 1. bis 3. Säule wie geplant umgesetzt werden können, sollte ein Schuldenabbau von min. Fr. 15 Mio. möglich sein. Säule 4: Strukturen anpassen Verschiedene im Rahmen der Finanzstrategie eingeleitete Projekte dienen der Überprüfung der bestehenden Strukturen. Reorganisationen, Ausgliederungen, Leistungsabbau, Kooperationen und die Anpassung der kantonalen Rahmenbedingungen sollen sich längerfristig sowohl auf die Globalbudgets als auch auf die Investitionen auswirken. Bei den kantonalen Rahmenbedingungen sind weitere Kostenabwälzungen auf die Gemeinden zu verhindern und es soll darauf hingewirkt werden, dass der Kanton die massiven finanziellen Mehrbelastungen der Gemeinden der letzten Jahre ausgleicht (vgl. Kapital 3.3). Ein Teil der geplanten Projekte sind bereits in den Entlastungsmassnahmen unter Säule 1 eingerechnet. Wie hoch die zusätzlich möglichen Entlastungen sein werden, lässt sich aktuell nicht abschätzen. Wichtig wird es sein, dass in der Säule 4 konkrete Projekte in die Wege geleitet und jedes Jahr mögliche weitere Massnahmen geprüft werden.. Gesamtentlastung Mit den geplanten Massnahmen soll der Finanzhaushalt im Zeitraum 2020 bis 2024 wie folgt entlastet werden (vgl. auch Abbildung 8): Säule 1: Fr Mio. Verbesserung operativer Cashflow Säule 2: Fr Mio. Verbesserung operativer Cashflow Säule 3: Fr Mio. Schuldenabbau, dank Desinvestitionen Säule 4: offen Verbesserung operativer Cashflow, Desinvestitionen etc. Seite 42/61

43 Abbildung 8 Zielvorgaben für die 4-Säulenstrategie bis 2024 Insgesamt müssten die Massnahmen mit Bezug auf den AFP dazu führen, dass ab dem Jahr 2021 ausgeglichene Rechnungen möglich sind, wobei wegen dem hohen Defizit 2019 über den Planungszeitraum mit Fr. 0.4 Mio. Defizit pro Jahr gerechnet werden muss. Es sind Investitionen von maximal Fr. 44 Mio. möglich (plus evtl. 10 Mio. dank Desinvestitionen) und es sollten Fr. 20 Mio. Schulden zurückbezahlt werden können. 7.3 Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Finanzstrategie Für die erfolgreiche Umsetzung der Finanzstrategie müssen Eckdaten definiert werden, welche bei der Budgetierung und beim AFP eingehalten werden sollen: 1. Budgets und Rechnungen sollen über einen Zeithorizont von 5 Jahren mindestens ausgeglichen sein. Über die Zeit von B2 bis F4 müssen im Ø ausgeglichene Budgets und Rechnungen vorgelegt werden können. Das ausgeglichene Budget errechnet sich aus dem Basisjahr (B2) und den nachfolgenden vier Finanzplanjahren. Es ist nur möglich, einen Aufwandüberschuss zu budgetieren, sofern in den Vorjahren ein positiver Rechnungsabschluss vorgenommen werden konnte (siehe Anwendung unter Punkt 3). Langfristig sollen Ertragsüberschüsse erarbeitet werden, um damit den Handlungsspielraum vergrössern zu können. Die finanziellen Risiken werden im AFP transparent aufgezeigt. Gilt ab Budget 2020 und Rechnung Seite 43/61

44 2. Abweichung Rechnung gegenüber Budget: 2.1 Positive Abweichung: min. 50 % für Schuldenabbau verwenden Bei einem unvorhersehbaren Rechnungsüberschuss muss mindestens 50 % für den Schuldenabbau verwendet werden. Für maximal 50 % besteht die Möglichkeit, diesen in den nächsten Jahren zum Ausgleich eines Defizits zu verwenden. 2.2 Negative Abweichung: min. 50 % in den folgenden fünf Jahren kompensieren Eine negative Abweichung der Rechnung zum Budget muss innert 5 Jahren zu 50 % kompensiert werden. Die Kompensation ist in der Zeitspanne vom Budgetjahr B2 und vier Finanzplanjahre zu erfolgen. Gilt ab Budget 2020 und Rechnung Selbstfinanzierungsgrad von mindestens 100 % über 5 Jahre (Berechnung gemäss FHGG. Gilt ab 2020, das heisst, die Jahre werden noch nicht für die Berechnung mitberücksichtigt, da die Finanzstrategie per 1. Januar 2020 in Kraft tritt). Berechnung: Die Finanzierung von Investitionen müssen grundsätzlich mit eigenen Mitteln erfolgen. Gilt ab Budget 2020 und Rechnung Investitionsplafond inkl. Spezialfinanzierungen max. auf Höhe des operativen Cashflows Damit eine Neuverschuldung vermieden werden kann, darf maximal der operative Cashflow für Investitionen verwendet werden. Inkludiert sind die Investitionen in die Spezialfinanzierungen. Gilt ab Budget 2020 und Rechnung Seite 44/61

45 5. Investitionen in den nächsten 5 Jahren bei Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser im Rahmen der Gesamteinnahmen (Anschlussgebühren) während dieser Periode (gilt für Periode ). Die Spezialfinanzierungen sollen die Möglichkeit erhalten, Mehreinnahmen (Anschlussgebühren) gegenüber dem Budget in den Folgejahren für Investitionen zu verwenden. Der Punkt 3 (100 % Selbstfinanzierungsgrad über 5 Jahre) ist miteinzuhalten. 6. Verzinsliche Langfristige Finanzverbindlichkeiten bei max. 220 Mio. Franken. Diese Verbindlichkeiten sind mit Rechnungsüberschüssen bzw. Free Cashflows und Desinvestitionen zu reduzieren. Die langfristigen, verzinslichen Verbindlichkeiten dürfen die Limite von Fr. 220 Mio. Franken nicht übersteigen. Die Drittschulden sollen im Rahmen der 4-Säulen-Strategie in den nächsten Jahren mit Free-Cashflows und Desinvestitionen reduziert werden. 7. Maximal die Hälfte der Einnahmen aus Desinvestitionen können für Investitionen verwendet werden, Rest für Schuldenabbau (ausgenommen ist die Desinvestition Bosmatt. Diese ist zu 100 % zur Reduktion der Schulden zu verwenden). Die Desinvestition Bosmatt war im B+A 39/2013 für die Finanzierung der Zentrumsprojekte eingerechnet. Das Projekt hat sich verzögert und soll deshalb zu 100 %, wie es dem Stimmvolk versprochen worden ist, für den Schuldenabbau verwendet werden. Es soll aber die Möglichkeit bestehen, dass weitere Desinvestitionen zu maximal 50 % für Neuinvestitionen verwendet werden könnten. 8. Finanzielle Risiken aus verselbständigten Betrieben (z.b. Heime Kriens AG) sollen begrenzt werden. Die potenziellen Risiken in den verselbständigten Betrieben und insbesondere bei der Heime Kriens AG sollen adressiert werden (Risiko von zu hohen Investitionen, Stadt Kriens als Alleinaktionärin und faktische Garantin für die Schulden...), obwohl aktuell dieses Risiko als tief zu erachten ist. 7.4 Entlastungspaket 2020 Aufgrund der Informationen zur Lücke von Fr. 6.1 Mio. bei den Steuereinnahmen im Jahre 2019, die sich im Budgetjahr 2020 in ähnlichem Ausmass auswirken wird, hat der Stadtrat am 25. März 2020 Sofortmassnahmen beschlossen, um bereits im Rechnungsjahr 2020 eine Entlastung zu erreichen. a. Ausgabenbremse 1' Es muss alles darangesetzt werden, dass die nicht gebundenen Ausgaben tiefer ausfallen als budgetiert. In der Rechnung 2019 wurden erfreulicherweise die Globalbudgets im Umfang von netto rund Fr. 1.0 Mio. (ohne Sondereffekte) nicht ausgeschöpft. Die Departementsleiter sind dafür verantwortlich, dass auch im Rechnungsjahr 2020 mindestens Fr. 1.4 Mio. Entlastungen in den Globalbudgets erfolgen (Verzicht auf Ausgaben, Erzielung von Mehreinnahmen). Die Departementsleiter sind weiter dafür besorgt, dass die Ausgabenbremse wirkt (z.b. durch Ausgabenstopp bzw. interne Bewilligungspflicht für nicht gebundene Ausgaben, Budgetkürzungen aufgrund Rechnung 2019). Zusätzlich soll auch das Investitionsprogramm 2020 nochmals geprüft werden (vor allem auch wegen Präjudizen für 2021). Seite 45/61

46 b. Personal- und Einstellungsbremse offen Über Wiederbesetzungen von Stellen bei Vakanzen (Kündigungen, Pensionierungen, Krankheiten) und über Stellenplanerhöhungen und anschliessende Neubesetzungen entscheidet der Stadtrat. Vor dem Entscheid ist die Notwendigkeit der Stelle zu prüfen, wobei auch Mehrzeiten und Ferienguthaben zu berücksichtigen sind. Aus Effizienzgründen wird das Mindestpensum bei Mitarbeitenden auf 40 % festgelegt. c. Reduktion Betriebskosten Volksschule Für das Schuljahr 2020/21 werden 2 oder evtl. sogar 3 Kindergärten, 1 Primarschulklasse und 1 Sekundarschulklasse weniger geführt als geplant. Ebenso soll ev tl. auf ein Familienklassenzimmer verzichtet werden und aufgrund der Schulschliessungen im Frühjahr 2020 werden weniger Kosten für Stellvertretungen anfallen als üblich. Die Massnahmen wurden sofort umgesetzt und die nötigen Kündigungen wurden ausgesproche n. Die Massnahme bringt für das Schuljahr 2020/21 eine Entlastung von max. Fr. 1.0 Mio., davon werden Fr. 0.4 Mio. bereits im Rechnungsjahr 2020 wirksam. d. Investitionsbremse Damit die finanziellen Rahmenbedingungen Nr. 3 «Selbstfinanzierungsgrad von mindestens 100 % über 5 Jahre» und Nr. 4 «Investitionsplafonds inkl. Selbstfinanzierungen max. Höhe des operativen Cashflows» eingehalten werden kann, hat der Stadtrat zudem im April entschieden, aufgrund des mutmasslichen Defizits in der Jahresrechnung 2020, die Globalbudgets der Investitionsrechnung um Fr. 2.8 Mio. zu reduzieren. Trotz dieser Massnahme wird der Selbstfinanzierungsgrad von mindestens 100 % im Jahre 2020 nicht erreicht werden können. Die Überinvestition muss in den nächsten Jahren kompensiert werden. 7.5 Entlastungspaket 2021 Aufgrund des Rechnungsabschlusses 2019 hat der Stadtrat im März entschieden, sofort Massnahmen in die Wege zu leiten, die dazu beitragen, für das Jahr 2021 mindestens ein ausgeglichenes Budget zu erreichen. Das strukturelle Defizit muss im Budget 2021 mit folgenden Massnahmen korrigiert werden und die Massnahmen sind bei den Budgetvorgaben bereits eingeplant. a) Nichtausschöpfung Budget 2020 (Ausgabenbremse nachhaltig) 1' Die Globalbudgets 2021 werden aufgrund der Ausgabenbremse 2020 um Fr. 1.4 Mio. tiefer angesetzt. Dazu beitragen werden auch die Entlastungsmassnahmen aus der Liste mit den eingebrachten Ideen der Abteilungen für Kleinprojekte. Jedes Departement muss die Potenziale ausloten und auch kleinere Entlastungsmöglichkeiten nutzen. b) Reduktion Betriebskosten Volksschule 1' Die für das Schuljahr 2020/21 beschlossenen Massnahmen bewirken für das Budgetjahr 2021 eine Entlastung von rund Fr. 900'000. Im Rahmen des Projektes «Betriebskosten Volksschule» sind weitere Massnahmen geplant (inkl. Optimierung Schulraum, Infrastrukturkosten), welche eine zusätzliche Entlastung für das Budgetjahr 2021 von Fr. 600'000 bringen sollten. Offen bleibt die Entwicklung der Schülerzahlen für das Schuljahr 2021/22. Neu muss die Errichtung von neuen Kindergarten- und Schulklassen durch den Stadtrat genehmigt werden. c) Entlastungspaket ' Mit den nachfolgend aufgelisteten Massnahmen wird ein Paket geschnürt, welches im Idealfall für das Budget 2021 eine Entlastung von Fr. 2 Mio. bringt. Da einige der vorgeschlagenen Massnahmen politisch umstritten sind, wird sich zeigen müssen, welches Entlastungspotenzial effektiv erreichbar sein wird. Seite 46/61

47 Die Departementsleiter prüfen, ob einzelne der Massnahmen bereits im Rechnungsjahr 2020 realisiert werden können. Übersicht zu den Massnahmen Entlastungspaket 2021 (ohne Projekt Betriebskosten Volksschulen und ohne Effekt Ausgabenbremse 2020) Massnahmen-Nr. Projekt-Nr. Departement Abteilung Bezeichnung Massnahme (Beschreibung) Potential 2021 Plan B) (wenn keine Steuererhöhung möglich Stellenabbau 100 PD PD 10 Lohnmassnahmen Verwaltung 0.5% Verzicht Lohnmassnahmen 90'000 Reglement über die Pensionierung des Stadtrates Kriens Anpassung / Überprüfung "Fallschirm" FD FD 15 Immobilien Bewirtschaftungskosten Liegenschaften VV 104 BUD 30 Werkdienst Überprüfung Werkstatt 100' BUD 30 Reduktion Bewirtschaftungskosten Liegenschaften VV und FV und Anpassung Gebührentarife für Benützung städtische Infrastruktur 400'000 Immobilienstrategie mit Desinvestitionsstrategie IR Grünflächenmanagement 106 BUD 35 Baubewilligungen neue Stadtgärtnerei mit sämtlichen Grünflächenbewirtschaftungen (Badi, Langmatt, Schulanlagen) 100'000 Gebührenerhöhung / Konsequente Weiterverrechnung des Arbeitsaufwandes / Anpassung Stundenansatz 100' BUD 35 Fehlende PP / Fonds konsequente Anwendung heutiges Recht? 108 BUD 35 Fehlende Spielplätze / Fonds konsequente Anwendung heutiges Recht? 109 BUD 35 Energieförderung Abgabe Heizungsersatz in Fonds? 110 BUD 35 Planungen Rückerstattungen bewirtschaften? Abbau Dienstleistung Securitas und Insourcing 111 BUD 40 Parkplätze 100' BUD 40 Sonnenbergbahn Beitragsstreichung inkl. Personal 200'000 Verkehr- und Infrastrukturdienstton Abbau Personal aufgrund Verschiebung von Infrastrukturprojekte und Übernahme der Gewässerverbauungen durch Kan- 113 BUD ' FD 55 Eventmanager 115 SD 65 Beiträge an Hauswirtschaftsleistungen Spitex Kriens Stellenüberprüfung Eventmanager und Sportkoordination 50'000 Reduktion oder Streichung der Beiträge (evtl. Sozialtarif) 300' SD 65 Spitex Restfinanzierung Kostenrechnung überprüfen? 117 SD 65 KIG 118 SD BKD 80 Betreuungsgutscheine 120 BKD 80 Generierung von Mehreinnahmen und/oder Prüfung der Aufhebung (Kündigung per 2022 möglich) 210'000 Pflegerestfinanzierung Heime Überprüfung Nachkalkulation? Beitrag Bibliotheksverband Wirkungsbericht / Anpassung Richtlinien / Kürzung der Beiträge 2021 / Überprüfung Sozialtarife / Aufhebung 100' '000 Beitrag an BVL: Kündigung überprüfen (frühestens per Ende 2021 möglich) 200'000 Seite 47/61

48 121 BKD 80 Stadtbibliothek 122 BKD 80 Schliessung / Öffnungszeiten / Ertragssteigerung Beitrag Regionale Kulturförderung Kündigung per Ende 2022 möglich 140' BKD 80 Museum im Bellpark Kündigung per Ende 2023 möglich 450'000 Änderung Betreuungsverhältnis / Erhöhung Elternbeiträge / Überprüfung der Sozialtarife / Zubereitung Mahlzeiten / BKD 85 Tagesstrukturen Hortstrategie 100' Alle Dienstleistungen / Honorare Reduktion externe Dienstleistungen und Honorare durch Befähigung der eigenen Mitarbeitenden / Erhöhung der Akzeptanz betreffend der internen Meinung 200' PD Führungsüberprüfung Überprüfung der Departementsreform 100' Alle Gebührenverordnung generelle Überprüfung der Gebühren 100' FD Investitionsplanung FD Billettsteuer 130 Alle Alle Umsetzung von weiteren Projekten aus «Plan B» Überprüfung der Investitionen ab 2020 ff mit Folgekosten Neukonzeption der Billettsteuer mit Mehreinnahmen 150'000 Abbau weitere freiwillige Leistungen (Parkbad Kleinfeld, Schwimmhalle Krauer, Vereinsbeiträge, Quartierbusse, Einrichtungen Kultur und Freizeit, Jugendanimation etc.) IR 2'000'000 2'040'000 4'000'000 Tabelle 17 Massnahmen Entlastungspaket 2021 (inkl. Plan B bei Ablehnung Steuerfuss 2.0 SE) 7.6 Steuererhöhung 2021 Spätestens mit den ersten Informationen zum Rechnungsabschluss 2019 und den stagnierenden Erträgen bei den Einkommenssteuern wurde klar, dass sich das strukturelle Defizit von geschätzt inzwischen Fr. 7 bis 10 Mio. pro Jahr bzw. 2/10 Steuereinheiten nicht ohne substanzielle Massnahmen auf der Einnahmenseite beseitigen lässt. Mit jedem zusätzlichen Defizit erhöhen sich die Schulden und verschlechtern sich die Chancen, den Finanzhaushalt ins Gleichgewicht zu bringen. Deshalb hat sich der Stadtrat entschieden, die in der Finanzstrategie 2024 notfalls vorgesehene 2. Säule zu nutzen und im Budget 2021 definitiv eine Steuererhöhung um 1/10 Einheiten mit einem Mehrertrag von rund Fr. 4 Mio. zu beantragen. Aus Sicht des Stadtrates wäre es verantwortungslos, jetzt nicht zu handeln und die Lücke, die sich für das Budget 2021 und die Folgejahre abzeichnet, wenigstens teilweise rasch zu schliessen. Falls die Steuererhöhung im Einwohnerrat oder beim Volk keine Mehrheit erhalten würde, müsste der Stadtrat als «Plan B» auch bisherige Tabus anpacken und sämtliche freiwilligen Leistungen der Stadt zur Disposition stellen, die insgesamt wohl Fr. 4 Mio. Aufwand betreffen (inkl. Sonnenbergbahn, Parkbad Kleinfeld, Schwimmhalle Krauer, Museum im Bellpark, Vereinsbeiträge, KIG, Betreuungsgutscheine, Einrichtungen Kultur und Freizeit etc.). Damit müssten viele Leistungen, die für die Stadt Kriens identitätsstiftend sind und positiven sozialen Nutzen bringen, in Frage gestellt werden. Seite 48/61

49 7.7 Projekte und Massnahmen zur Umsetzung der Finanzstrategie Der Stadtrat hat nebst den beschlossenen Entlastungspaketen 2020 und 2021 insgesamt 32 Projekte beschlossen, die im Jahre 2020 und 2021 schrittweise angepackt werden. Die Projekte sollen mittelfristig zur Entlastung des Finanzhaushaltes beitragen. Die finanziellen Wirkungen sind noch schwierig abschätzbar. Ein Teil der möglichen Entlastungen sind in der ersten und dritten Säule der Finanzstrategie bereits enthalten, weitere könnten über die Zielgrössen hinaus zusätzliche Verbesserungen bringen. Die einzelnen Projekte werden im Folgenden kurz aufgelistet: FS01 Ausgeglichenes Budgets auf die nächsten 5 Jahre ab 2020 Planung AFP ab 2020 mit mindestens ausgegleichenem Budget und Finanzplanjahre Zeitraum Status Lead Säulen Finanzstrategie Finanzwirkung Umfang Finanzwirkung Potenzial E Start Ende Dept S1 S2 S3 S4 direkt Indirekt wann klein mittel gross Fr. Mio. W Jun 19 Nov 24 in Arbeit FD X X X X X 2020 X W FS02 Investitionen max. operativere Cashflow (inkl. SF) = 100 % Selbstfinanzierungsgrad Priorisierung der Investitionen Festlegung Investitionsplafonds aufgrund des operativen Cahsflows Zeitraum Status Lead Säulen Finanzstrategie Finanzwirkung Umfang Finanzwirkung Potenzial E Start Ende Dept S1 S2 S3 S4 direkt Indirekt wann klein mittel gross Fr. Mio. W Jun 19 Nov 24 in Arbeit FD X X X X W FS03 Optimierung Klassengrössen ohne Unterbestände Planung Volksschule, dass die Kosten pro Lernende nicht höher als der kantonale Durchschnitt sind. Klassengrössen sind so zu organisieren, dass keine Unterbestände entstehen. Zeitraum Status Lead Säulen Finanzstrategie Finanzwirkung Umfang Finanzwirkung Potenzial E Start Ende Dept S1 S2 S3 S4 direkt Indirekt wann klein mittel gross Fr. Mio. W Jan 20 Apr 21 in Arbeit BKD X X 2020 X 1.5 W FS04 Tagesbetreuungsstrukturen Errechnung Kostendeckungsgrad pro Element. Aufwand und Ertragsseite sind auf Optimierungen zu überprüfen. Zeitraum Status Lead Säulen Finanzstrategie Finanzwirkung Umfang Finanzwirkung Potenzial E Start Ende Dept S1 S2 S3 S4 direkt Indirekt wann klein mittel gross Fr. Mio. W Mär 20 Okt 20 Start BKD X X 2020 X 0.2 W FS05 ICT-Strategie LP21 Erarbeitung ICT-Strategie für die Umsetzung LP21 an der Volksschule mit Terminplanung, Ressourceneinsatz und Kosten Zeitraum Status Lead Säulen Finanzstrategie Finanzwirkung Umfang Finanzwirkung Potenzial E Start Ende Dept S1 S2 S3 S4 direkt Indirekt wann klein mittel gross Fr. Mio. W Jan 20 Dez 21 in Arbeit BKD X X 2020 X offen Seite 49/61

50 Seite 50/61

51 FS12 Wirtschaftsförderung LuzernSüd Zusammenarbeit mit SWL überprüfen und intensivieren. Bestandespflege ausbauen. Zusammenarbeit mit K5. Zeitraum Status Lead Säulen Finanzstrategie Finanzwirkung Umfang Finanzwirkung Potenzial E Start Ende Dept S1 S2 S3 S4 direkt Indirekt wann klein mittel gross Fr. Mio. W Jul 20 Jun 21 offen PD X X 2021 X offen W FS13 Wachstumsstrategie mit Ortsplanung überprüfen Ueberpüfung Wachstumsstrategie im Zusammenhang mit der Ortsplanung. Umsetzung Mehrwertabgabe. Zeitraum Status Lead Säulen Finanzstrategie Finanzwirkung Umfang Finanzwirkung Potenzial E Start Ende Dept S1 S2 S3 S4 direkt Indirekt wann klein mittel gross Fr. Mio. W Apr 20 Dez 21 offen BUD X X 2022 X W/E FS14 Auslagerungen prüfen Aufzeigen Handlungsmöglichkeiten mit Auslegeordnung. Kooperationen mit anderen Gemeinde prüfen. Zeitraum Status Lead Säulen Finanzstrategie Finanzwirkung Umfang Finanzwirkung Potenzial E Start Ende Dept S1 S2 S3 S4 direkt Indirekt wann klein mittel gross Fr. Mio. W Jan 21 Dez 21 offen FD X X 2023 X offen W FS15 Digitalisierung Verwaltung Chancen und Risiken der Digitalisierung der Verwaltung aufzeigen. Handlungsalternativen erarbeiten. Zeitraum Status Lead Säulen Finanzstrategie Finanzwirkung Umfang Finanzwirkung Potenzial E Start Ende Dept S1 S2 S3 S4 direkt Indirekt wann klein mittel gross Fr. Mio. W Jan 21 Dez 21 offen FD X X 2022 X offen W FS16 Überprüfung der Führungsstrukturen Externe Analyse der operativen und strategischen Tätigkeiten des Stadtrates sowie der Führungsorganisation der Verwaltung. Zeitraum Status Lead Säulen Finanzstrategie Finanzwirkung Umfang Finanzwirkung Potenzial E Start Ende Dept S1 S2 S3 S4 direkt Indirekt wann klein mittel gross Fr. Mio. W Jul 19 Dez 20 in Arbeit PD X X 0.2 W FS17 Anpassung Legislaturplanung mit Massnahmen Erarbeitung der neuen Legislaturprogrammes Zeitraum Status Lead Säulen Finanzstrategie Finanzwirkung Umfang Finanzwirkung Potenzial E Start Ende Dept S1 S2 S3 S4 direkt Indirekt wann klein mittel gross Fr. Mio. W Okt 20 Jun 21 offen PD X X X X X X E Seite 51/61

52 Seite 52/61

53 FS24 Billettsteuer Anpassung Billettsteuerreglement Zeitraum Status Lead Säulen Finanzstrategie Finanzwirkung Umfang Finanzwirkung Potenzial E Start Ende Dept S1 S2 S3 S4 direkt Indirekt wann klein mittel gross Fr. Mio. W Okt 19 Jun 21 in Arbeit FD X X X 0.2 W FS25 Bewirtschaftung von PP im Nichtbaugebiet Bewirtschaftung der Parkplätze auch ausserhalb Siedlungszone Zeitraum Status Lead Säulen Finanzstrategie Finanzwirkung Umfang Finanzwirkung Potenzial E Start Ende Dept S1 S2 S3 S4 direkt Indirekt wann klein mittel gross Fr. Mio. W Jan 21 Dez 01 BUD X X X 0.1 W FS26 Nachkommenserbschaftssteuer Wiedereinführung Zeitraum Status Lead Säulen Finanzstrategie Finanzwirkung Umfang Finanzwirkung Potenzial E Start Ende Dept S1 S2 S3 S4 direkt Indirekt wann klein mittel gross Fr. Mio. W Jan 21 Dez 22 offen PD X X X offen W FS27 Struktur, Einsatz in Verbänden Zusammenarbeit mit VLG, K5, Kantonsräte und Regierungsrat ausbauen. Zeitraum Status Lead Säulen Finanzstrategie Finanzwirkung Umfang Finanzwirkung Potenzial E Start Ende Dept S1 S2 S3 S4 direkt Indirekt wann klein mittel gross Fr. Mio. W Jul 20 Dez 22 offen PD X X X X X offen W FS28 Sonnenbergbahn Leistungsauftrag mit Sonnenbergbahn überprüfen. Zeitraum Status Lead Säulen Finanzstrategie Finanzwirkung Umfang Finanzwirkung Potenzial E Start Ende Dept S1 S2 S3 S4 direkt Indirekt wann klein mittel gross Fr. Mio. W Jul 20 Dez 20 offen BUD X X X X 0.2 W FS29 Neu-/ Ersatzbeschaffungen Neu- und Ersatzbeschaffungen erst nach End of life vornehmen. Zeitraum Status Lead Säulen Finanzstrategie Finanzwirkung Umfang Finanzwirkung Potenzial E Start Ende Dept S1 S2 S3 S4 direkt Indirekt wann klein mittel gross Fr. Mio. W Jul 20 Dez 21 Budget alle X X X X offen W Seite 53/61

54 FS30 Finanzcockpit Erstellen eines Finanzcockpit pro Departement/Abteilung Zeitraum Status Lead Säulen Finanzstrategie Finanzwirkung Umfang Finanzwirkung Potenzial E Start Ende Dept S1 S2 S3 S4 direkt Indirekt wann klein mittel gross Fr. Mio. W Jan 20 Jul 21 in Arbeit FD X X X X X W FS31 Klassifizierung der Ausgaben und Einnahmen Klassifizierung der Ausgaben und Einnahmen nach gebundene, teilgebundene und freiwillige Ausgaben und beeinflussbare und nicht beeinflussbare Einnahmen. Zeitraum Status Lead Säulen Finanzstrategie Finanzwirkung Umfang Finanzwirkung Potenzial E Start Ende Dept S1 S2 S3 S4 direkt Indirekt wann klein mittel gross Fr. Mio. W Dez 19 Mär 20 erledigt FD X FS32 Projektcontrolling Finanzstrategie 2024 Terminüberwachung der Projekte und Umsetzungsstand inkl. Controlling Zeitraum Status Lead Säulen Finanzstrategie Finanzwirkung Umfang Finanzwirkung Potenzial E Start Ende Dept S1 S2 S3 S4 direkt Indirekt wann klein mittel gross Fr. Mio. W Dez 19 Dez 24 in Arbeit FD X E = Einmalig W = Wiederkehrend 7.8 Strategiecontrolling Das Controlling der in der Finanzstrategie 2024 definierten Massnahmen und Projekte soll wie folgt erfolgen: Nichtausschöpfung Budget 2020: Die Globalkredite der Aufgabenbereiche werden um diesen Betrag gekürzt und über die Einhaltung des Globalbudgets gesteuert. Die Verantwortung der Umsetzung liegt beim Budgetverantwortlichen. Reduktion Betriebskosten Volksschule: Das Globalbudget der Volksschule wird um diesen Betrag gekürzt und allfällige Globalkrediterhöhungen sind nur anhand von Mengenwachstum möglich. Die Verantwortung der Umsetzung liegt beim Aufgabenbereich Volksschule. Entlastungspaket 2021: Das Globalbudget beim zuständigen Aufgabenbereich wird um ein Einsparungsbetrag gekürzt. Mittels Einhaltung des Globalbudgets kann festgestellt werden, ob die Massnahmen auch umgesetzt worden sind. Die Verantwortung der Umsetzung liegt beim Budgetverantwortlichen. Steuerfusserhöhung: Die Umsetzung liegt beim Einwohnerrat bzw. beim Stimmvolk. Projekte: Für jedes Projekt wird ein Projektbeschrieb erstellt. Mittels Projektcontrolling wird das Finanzdepartement die Meilensteine, die Massnahmen und deren Wirkung periodisch überprüfen und von den Projektverantwortlichen entsprechende Reportings einfordern. Seite 54/61

55 Aufgaben- und Finanzplan AFP: Im AFP werden die Massnahmen rollend nachgeführt und die Globalkredite entsprechend festgesetzt. 7.9 Zielerreichung der Finanzstrategie und Handlungsoptionen Mit der vorliegenden Finanzstrategie 2024 soll das im Legislaturprogramm formulierte Ziel, ab 2019 eine ausgeglichene Rechnung präsentieren und Schulden abbauen zu können, mit einer Verzögerung von 2 Jahren doch noch erreicht werden. Resultate bisheriger AFP (ab 2021 mit 2.0 SE) Gesamtergebnis AFP mit Steuerfuss 2.0 ab '574 2'093 1'708 1'127 7'232 = Operativer Cashflow 8'079 11'678 11'870 12'191 12'312 56'130 Investitionen 8'645 9'635 10'160 10'000 10'300 48'740 FCF +Überschuss/-Korrekturbedarf adjustiert '043 1'710 2'191 2'012 7'390 Korrigierter AFP aufgrund Rechnungsabschluss 2019 (ab 2021 mit 2.0 SE) Korrektur Lücke Steuern/Sozialversicherungen RG '459-6'885-7'038-7'194-6'976-34'551 Gesamtergebnis AFP adjustiert Rechnung '729-4'311-4'945-5'486-5'849-27'319 = Operativer Cashflow adjustiert Rechnung '620 4'793 4'832 4'997 5'336 21'579 FCF +Überschuss/-Korrekturbedarf adjustiert -7'025-4'842-5'328-5'003-4'964-27'161 Korrigierter AFP aufgrund Finanzstrategie 2024 (ab 2021 mit 2.0 SE) Tabelle 18 Ergebnis der Finanzstrategie Entlastung Finanzstrategie Säule 1 und 4 1'800 4'900 5'800 6'300 6'700 25'500 Gesamtergebnis AFP adjustiert Finanzstrategie -4' '819 = Operativer Cashflow adjustiert Rechnung '420 9'693 10'632 11'297 12'036 47'079 Investitionen adjustiert Finanzstrategie (Säule 3) 6'000 7'000 10'000 10'000 10'000 43'000 ev. Zusatzinvestitionen dank Desinvestitionen (Säule 3) 0 2'500 7' '000 FCF +Überschuss/-Korrekturbedarf adjustiert -2' '868 1'297 2'036-5'921 Desinvestitionen Liegenschaften 15' '000 Abbau Schulden -2'580 15'193 8'132 1'297 2'036 24'079 Wie in Tabelle 18 ersichtlich, kann mit der Finanzstrategie 2024 der Finanzhaushalt für den Zeitraum 2020 bis 2024 knapp ins Gleichgewicht gebracht werden (vgl. auch Tabelle 4). Über fünf Jahre würde noch bedingt durch den schlechten Jahresabschluss 2020 ein Defizit von Fr. 1.8 Mio. auflaufen. Es könnten aber Fr. 43 Mio. Investitionen getätigt werden und evtl. dank Desinvestitionen auch Fr. 10 Mio. mehr. Im Idealfall könnten zudem bis Ende 2024 aber nur dank Desinvestitionen rund Fr. 24 Mio. Schulden abgebaut werden. Die Ergebnisse könnten dank folgenden Faktoren evtl. besser herauskommen als geplant: Zusätzliche Entlastung durch Projekte in der 4. Säule (Strukturelle Massnahmen) Positivere Entwicklung der Steuereinnahmen als im adjustierten AFP angenommen. Erträge aus dem Ressourcenausgleich (falls Kriens unter die kritische Schwelle des Ressourcenindexes fällt) Positive Effekte bei wichtigen Kostentreibern (Rückgang Schülerzahlen, Reduktion Soziallhilfebedarf etc.) Seite 55/61

56 Die Ziele der Finanzstrategie sind ambitiös und für den Stadtrat sehr herausfordernd. Es besteht deshalb auch ein nicht zu unterschätzendes Risiko, dass die Ziele der Finanzstrategie verfehlt werden: Ablehnung der Steuerfusserhöhung auf 2.00 Steuereinheiten ab dem Jahr 2021 Unmöglichkeit, die Massnahmen des Entlastungspaktes 2021 im gewünschten Umfang durchzusetzen (z.b. Nichtgenehmigung im Budgetierungsprozess) Negative Effekte bei wichtigen Kostentreibern (Schülerzahlen, Soziallhilfebedarf etc.) Neue Kostenüberwälzungen durch den Kanton Negative Auswirkungen der aktuellen Covid-19 Krise auf die Steuereinnahmen Falls sich die Finanzstrategie nicht wie gewünscht umsetzen lässt oder falls sich abzeichnet, dass die Ziele der Finanzstrategie verfehlt werden, müsste der Stadtrat die folgenden Handlungsoptionen prüfen: Festhalten am höheren Steuerfuss und Vorlage des Budgets an den Regierungsrat Zusätzliche Steuererhöhung um 1/20 oder 1/10 Steuereinheiten Rigoroses zusätzliches Entlastungspaket mit Streichung bedeutender «freiwilliger Leistungen» (vgl. Plan B bei Entlastungspaket 2021) 7.10 Auswirkungen der Finanzstrategie auf die Gemeindestrategie Die aktuelle Finanzsituation und die vorliegende Finanzstrategie 2024 schränken den finanziellen Handlungsspielraum der Stadt Kriens stark ein. Dies hat auch Auswirkungen auf die Erreichung der Visionen der Gemeindestrategie und der Ziele der Gemeindestrategie bzw. des laufenden Legislaturprogramms sowie des noch zu erstellenden Legislaturprogramms In vielen Fällen wird die Politik abwägen müssen, ob den sachpolitischen oder den finanzpolitischen Zielen Priorität einzuräumen ist. So wird insbesondere die vorgeschlagene Steuererhöhung auf Widerstand stossen und es wird sehr wichtig sein, der Bevölkerung zu erklären, dass die Lebensqualität in Kriens eben auch davon abhängt, dass Kriens über einigermassen gesunde Finanzen verfügt. 8 Weiteres Vorgehen 8.1 Rechnung 2020 Die Rechnung 2019 hat auch Auswirkungen auf des Jahr Der Stadtrat hat am 25. März 2020 ein Entlastungspaket 2020 (Ausgabenbremse Erfolgsrechnung, Personal- und Einstellungsbremse, Reduktion Betriebskosten Volksschule sowie Investitionsbremse) beschlossen und in Umsetzung gegeben. 8.2 Budget 2021 Das im Planungsbericht aufgeführte Entlastungspaket 2021 wird in dieser Form ins Budget 2021 eingearbeitet. Der Einwohnerrat kann sich abschliessend zu den einzelnen Massnahmen anlässlich der Budgetberatung im November 2020 dazu äussern. Für die Erhöhung des Steuerfusses gemäss 31 Abs. 1 lit. d der Gemeindeordnung ist eine obligatorische Volksabstimmung notwendig. Seite 56/61

57 8.3 AFP Auf den Herbst 2020 wird der neue AFP ausgearbeitet. Sämtliche Massnahmen und Projekte werden im AFP fortgeschrieben und eingestellt. 8.4 Reglementsänderungen durch Einwohnerrat Für die Umsetzung der Massnahmen aus den Entlastungspaketen 2020 und 2021 sind keine Reglementsanpassungen notwendig. Für die Umsetzung der Projekte Nr. 24 Anpassung «Reglement über die Erhebung einer Billettsteuer» Nr. 9014, Projekt Nr. 26 «Wiedereinführung der Nachkommens Erbschaftssteuer» sowie Projekt Nr. 25 «Bewirtschaftung von Parkplätzen im Nichtbaugebiet» sind Reglementsanpassungen durch den Einwohnerrat zu beschliessen. Diese werden zu gegebener Zeit dem Einwohnerrat zur Beratung und Genehmigung in einem separaten Geschäft unterbreitet. 9 Politische Anliegen 9.1 Politischer Vorstoss Das Postulat Nr. 160/2018 Zellweger Raus aus den Schulden wurde durch den Einwohnerrat am 21. Februar 2019 überwiesen. Das Postulat forderte den Stadtrat auf, im AFP anhand von konkreten Massnahmen aufzuzeigen, wie die Stadt Kriens den langfristigen Schuldenabbau im Rahmen der gewählten 4-Säulen-Finanzstrategie umsetzen will. Der Stadtrat hat aufzuzeigen, wie er die Investitionen gemäss Legislaturprogramm auf den Cashflow begrenzt die verzinslichen Schulden unterhalb der 220 Mio. Grenze hält die Ergebnisse der Erfolgsrechnung auf die Ergebniswerte des AFP zurückführen kann Da bei der Genehmigung des AFP noch keine abschliessende Antwort auf die Fragen des Postulats gegeben werden konnten, hat der Stadtrat dem Einwohnerrat am 7. November 2019 beantragt, das Postulat noch nicht abzuschreiben. Der Einwohnerrat ist dem Antrag gefolgt. Mit dem vorliegenden Planungsbericht «Stadtfinanzen im Gleichgewicht» wird nun aufgezeigt, mit welchen Massnahmen der Stadtrat gedenkt, die Finanzen langfristig wieder ins Lot zu bringen. Dem Einwohnerrat wird beantragt, das Postulat abzuschreiben. 9.2 Bemerkungen, Fragen und Anregungen der KFG Die KFG hat mit Mail vom 14. April 2020 Rückmeldungen zum Arbeitspapier «Stadt Kriens / Finanzstrategie 2024, Info an KFG», das einzelne Elemente des vorliegenden Planungsberichtes beinhaltete, abgegeben. Viele wertvolle Anregungen und Bemerkungen sind bereits im Planungsbericht berücksichtigt worden. Ebenfalls konnten die gestellten Fragen an der KFG-Sitzung vom 29. April 2020 durch den zuständige Departementsleiter beantwortet werden. Seite 57/61

58 10 Würdigung durch den Stadtrat Der Stadtrat Kriens hat bereits im Frühling 2019 mit den Vorbereitungen zur Erarbeitung der Finanzstrategie 2024 begonnen. Die Herbstklausur 2019 stand dann ganz im Zeichen dieser Strategie und es wurden die ersten Vorgaben und Ziele gesetzt. Dabei wurde festgelegt, dass über den Zeitraum der nächsten fünf Jahre ausgeglichene Rechnungen das Ziel sein müssen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden elf Leitsätze festgelegt die als Richtschnur für die kommenden Jahre gelten sollen. Zudem wurden über 30 Projekte gestartet, in denen in den nächsten Monaten Massnahmen geprüft, analysiert und bearbeitet werden sollen, um die Finanzlage der Stadt Kriens mit weiteren Optimierungen, Strukturanpassungen etc. verbessern zu können. Der Stadtrat hat bis zum April 2020 die vorliegende Finanzstrategie 2024 ausgearbeitet und die vor einem Jahr erstmals formulierten Leitsätze integriert. Das hohe Defizit in der Rechnung 2019 hat den Stadtrat veranlasst, bereits für das Jahr 2020 diverse Massnahmen zu beschliessen, um die Auswirkungen der fehlenden Steuereinnahmen und höheren Sozialversicherungskosten auf die nächsten Budgetjahre abzufedern. Weiter wird eine politische Diskussion über die Wachstumsstrategie nach Vorliegen der Untersuchung über die Auswirkungen des Wohnungsbaus auf die Steuereinnahmen notwendig sein. Was zur ohnehin schwierigen Lage noch hinzukommt, sind die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, welche mit Bestimmtheit ebenfalls grossen Einfluss auf die Rechnung 2020 und das Budget 2021 haben werden und deren Umfang zum heutigen Zeitpunkt noch nicht erfasst werden kann (höhere Sozialkosten, Einfluss auf Steuererträge etc.). Der Stadtrat schätzt die nun vorliegende Finanzstrategie 2024 als sehr ambitiös ein und es braucht grosse Anstrengungen, um die formulierten finanziellen Ziele zu erreichen. Für das Budget 2021 ist ein Entlastungspaket in Vorbereitung, welches einschneidende Massnahmen beinhaltet, um höheren Einnahmen und tiefere Ausgaben zu erzielen. Es wird auch unumgänglich sein, ab dem Budget 2021 den Steuerfuss um 1/10 Steuereinheiten zu erhöhen (Rückgängigmachung der Steuerfusssenkung aufgrund des Steuerfussabtausches von 2019 mit dem Kanton). Denn anders lässt sich das vorhandene strukturelle Defizit, welches ohne Massnahmen zwischen Fr. 7 bis 10 Mio. und damit mehr als 2/10 Steuereinheiten betragen würde, nicht beseitigen. Ohne die beantragte massvolle Steuerfusserhöhung würde zwingend ein substanzieller Leistungsabbau notwendig, wenn nicht gar ein «Kahlschlag» bei Leistungen, die für Kriens identitätsstiftend sind und zur Attraktivität von Kriens als Wohnort beitragen. Der Stadtrat ist überzeugt, dass der Einwohnerrat und dann auch das Stimmvolk erkennt, dass sowohl die einschneidenden Massnahmen der Finanzstrategie als auch die beantragte moderate Steuererhöhung notwendig sind. Nur so kann «Leben am Pilatus» auch in Zukunft im Spannungsfeld eines guten Leistungsangebotes und eines gesunden Finanzhaushaltes möglich sein. Falls die Massnahmen aus der Finanzstrategie 2024 nicht vollständig umgesetzt werden können und die Corona-Pandemie substantielle Verschlechterungen bei den Einnahmen wie bei den Ausgaben mitbringt, wird es unabdingbar sein, ernsthaft über eine weitere Steuerfusserhöhung zu diskutieren. Über die in Kriens notwendigen Massnahmen hinaus will sich der Stadtrat in Zukunft noch konsequenter als bisher dafür einsetzen, dass die Stadt Kriens nicht durch Einnahmeausfälle und Mehrausgaben aufgrund kantonaler politischer Entscheide zusätzlich belastet wird. Solche Mindereinahmen und Mehrausgaben in Millionenhöhe haben in den letzten Jahren wesentlich zum Entstehen des heutigen hohen strukturellen Defizits beigetragen. Entsprechend wäre es beispielweise seitens des Kantons angezeigt, den Gemeinden zumindest einen Teil der im Zusammenhang mit der STAF-Vorlage und den Seite 58/61

59 Sonderausschüttungen der SNB erhaltenen finanziellen Entlastungen weiterzugeben. Der Stadtrat will sich mit den Krienser Kantonsräten, den K5-Gemeinden, dem regionalen Entwicklungsträger und dem VLG noch intensiver vernetzen und den politischen Druck aufbauen, damit die finanziellen Probleme der Gemeinden ernst genommen und bei politischen Entscheiden auf Kantonsebene beachtet werden. 11 Antrag Der Stadtrat beantragt, den Bericht Stadtfinanzen im Gleichgewicht zur Kenntnis zu nehmen und das Postulat Zellweger «Raus aus den Schulden» (Nr. 160/2018) abzuschreiben Berichterstattung durch Stadtrat Franco Faé Stadtrat Kriens Cyrill Wiget Stadtpräsident Guido Solari Stadtschreiber Seite 59/61

60 Stadt Kriens Einwohnerrat Stadtrat Stadtplatz 1 12 Kenntnisnahmen zu Bericht Nr. 293/2020 Der Einwohnerrat der Stadt Kriens nimmt in Anwendung von 26 Abs. 1 lit. d) der Gemeindeordnung vom 13. September 2007 den Bericht Nr. 293/2020 des Stadtrates Kriens vom 13. Mai 2020 über Stadtfinanzen im Gleichgewicht Finanzpolitische Gesamtstrategie des Stadtrates Kriens zur Kenntnis und schreibt das Postulat Zellweger «Raus aus den Schulden» (Nr. 160/2018) ab. Kriens, 25. Juni 2020 Einwohnerrat Kriens Roger Erni Präsident Guido Solari Stadtschreiber Seite 60/61

61 13 Anhang: Entscheidvarianten

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