Beschluss des VGH Kassel

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1 Liebe Mitglieder des s Holzhausen Hünstein e.v. und Mitglieder der BI Holzhausen Als Vorsitzender des klageführenden s möchte ich euch über die Hintergründe der Entscheidung des VGH in Kassel zum Bau der Windkraft- Anlagen am Hilsberg informieren. Am hat der VGH in Kassel unseren Antrag auf einstweilige Verfügung abgelehnt, so dass Bad Endbach mit den Rodungen beginnen konnte. Die Kosten trägt der Antragsteller. Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung durch das Verwaltungsgericht für das erstinstanzliche Verfahren sowie für das Beschwerdeverfahren auf jeweils 7.500,00 festgesetzt. Von dieser Summe ausgehend werden dann prozentual die Kosten berechnet. Die Bewertungen unserer Argumente sind unter Absatz 7 des Beschlusses gefasst worden, dass ein besonderes öffentliches Interesse des Sofortvollzuges besteht, dem Vorrang zu gewähren ist, begründet auf dem EEG im Interesse der Energiegewinnung und des Klimaschutzes. In diesem Zusammenhang sind die artenschutzrechtlichen Bedenken ohne Belang. Weiter ist das berechtigte Interesse der Gemeinde Bad Endbach gegeben, noch in 2014 die zurzeit bestehende hohe Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre zu bekommen. Es ist schon bedenklich, wenn ein VGH in Kassel so entscheidet, obwohl in Berlin Gesetze auf den Weg gebracht werden sollen, um gerade diese Kosten abzubauen.

2 Jetzt zum Thema Artenschutz am Hilsberg Hier unsere Argumente gegen den Bau der Windkraftanlagen und die Bewertung des VGH in Kassel. Wildkatze Das Wildkatzenvorkommen wurde bewertet durch die Dipl. Biologin Sylvia Menzel, bestätigt durch Bilddokumente des Jagdpächters. Frau Menzel erläutert den Korridor zum Vorkommen dieser Art im Bereich Dusenberg (Herzhausen) Hilsberg Schelder Wald, weiter die Störungsempfindlichkeit der Wildkatze während der Bauzeit und durch den Betrieb der Windkraft-Anlagen. Bei Planungen anderer Anlagen (Kalt Eiche) dürfen während der empfindlichen Paarungszeit keine Bauarbeiten stattfinden. Es gibt keine wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Empfindlichkeit der Wildkatze im Zusammenhang mit Windkraft-Anlagen. Die Sichtungen der Jagdpächter sind vage und nicht überzeugend dargestellt. Außerdem sind diese Eingaben erst in letzter Instanz vorgebracht worden, nach Erteilung der BImSch- Genehmigung am Nach Einschätzung des Büros Gall, als artenschutzrechtlicher Gutachter der Gemeinde Bad Endbach dürfte es am Hilsberg kein Wildkatzenvorkommen geben.

3 Rotmilan Im Jahre 2012 wurden durch Erich Sänger und Otto Lixfeld eidesstattlich erklärt, dass im Bereich der geplanten WEA 4 ein Rotmilanpaar durch Revier und Horstanzeige seinen Horstplatz angeflogen hatte und mit der Ausschmückung des Horstes begann. Durch massive Störungen wurde das Brutvorhaben aufgegeben. In 900 m Entfernung brütete das Paar dann erfolgreich. Die Flugbewegungen (Flugraumanalyse) war logischerweise dann in diesem Bereich. Diese Eingabe aus 2013 verhilft nicht zum Erfolg. Die Bewertung wurde in 2012 abgeschlossen. Balz, Paarung und Nestbau wurden erst im April gemeldet, also erst nach dem , dem Termin der BImSch-Genehmigung. Das Büro Gall, als sachverständiges Büro, hat zwar den Rotmilan am 7. Mai 2013 bestätigt, aber bei zwei Kontrollen im Juni nicht mehr angetroffen begann ein Brutpaar im Zentrum der geplanten Anlagen, also zu allen Anlagen innerhalb m, mit dem Brutgeschäft m ist die Tabuzone lt. der Vogelschutzwarten Deutschlands, in der keine WEA gebaut werden sollen. Marc Sänger konnte Balz, Eintragen von Nistmaterial sowie die Paarung beobachten und bestätigen. Das Bebrüten des Geleges wurde von Marc Sänger, Erich Sänger und Otto Lixfeld eidesstattlich bestätigt. Durch diese Feststellung wäre der Bau der Anlagen praktisch unmöglich geworden.

4 Zu dieser Einschätzung sei angemerkt, dass der gleiche VGH mit den gleichen Richtern am mit unseren Argumenten (Rotmilan) den Bau von WEA in Nentershausen abgelehnt hat; nur mit dem Unterschied, dass das RP Kassel und das VG in Kassel bereits den Antrag eines Betreibers wegen des Vorhandenseins des Rotmilan abgelehnt hatte. Hier wurden sogar die Flugbewegungen (Flugraumanalyse) bis zu 6000 m berücksichtigt und bewertet. In unserem Fall ist es gerade umgekehrt, hier hat das RP Gießen und das VG Gießen den Antrag der Gemeinde Bad Endbach zum Bau von WEA genehmigt und dagegen hat der Holzhausen/Hünstein e.v. geklagt. Hätte der VGH in Kassel unsere Argumente mit dem Rotmilan ebenso bewertet wie in Nentershausen, dann wäre der Beschluss positiv für uns ausgefallen. Das RP in Gießen hatte also eine Genehmigung erteilt, die nicht rechtens war und das durfte nach meiner Einschätzung nicht sein. Haselhuhn Das Haselhuhn wurde in den Jahren davor schon von Otto Lixfeld bestätigt, (Altvogel mit Küken) Huderpfannen und Kot wurden gefunden und der Vogelschutzwarte in Frankfurt gemeldet wurde bei einer Hundesuche speziell ausgerichtet auf das Haselhuhn durch das Purren - Geräusch beim Auffliegen - das Haselhuhn bestätigt. Ebenso hat Prof. Dr. Kraft wiederholt das Haselhuhn am Hilsberg verhört. Die Angaben von Prof. Dr. Kraft und Lixfeld sind relativ unsicher und können nicht als konkret angesehen werden. Es fehlen bildliche Belege, Huderpfannen, Kot und der optische Nachweis. Das Büro Gall hat hinreichend untersucht und kein Vorkommen festgestellt.

5 Ziegenmelker Der Ziegenmelker wurde von Patrick und Marc Sänger sowie Klaus Gillmann und Jannek Kibat in 2012 innerhalb von 5 Tagen mehrmals rufend bestätigt. Lt. Methodenstandard zur Erfassung von Brutvögel in Deutschland kann man bei einem zweimaligen Verhören innerhalb einer Woche von einem Brutgeschehen ausgehen. Das Büro Gall als sachverständiges Büro schließt ein Vorkommen des Ziegenmelkers aus. Es liegen keine belastbaren Beweise wie Sichtbeobachtungen vor. Raubwürger Lt. Erich Sänger (Kreisvertrauensmann der Vogelschutzwarte Frankfurt) hat der Raubwürger 2008 sicher am Hilsberg gebrütet und danach wechselseitig am Flugplatz und Hilsberg. In diesem Fall treten keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ein. Außerdem wird die Art nicht als windkraftsensibel eingestuft.

6 Rauhfußkauz Diese Art wurde von uns und auch vom Büro Gall am Hilsberg als Brutvogel bestätigt. Negative Rückwirkungen werden nicht ausgeschlossen. Aber durch CEF Maßnahmen (künstliche Nisthilfen) werden dieser Art außerhalb der Anlagen neue Brutmöglichkeiten angeboten. Uhu Der Uhu hat in 2012 erfolgreich im Bereich Hilsberg gebrütet kam keine Brut zustande. Die Brut 2012 wurde eidesstattlich von Erich Sänger, Marc Sänger und Otto Lixfeld bestätigt. Der Uhu-Brutplatz befindet sich innerhalb der 1000 m Tabuzone zu allen Anlagen, in der lt. der Vogelschutzwarten Deutschlands keine Windräder gebaut werden sollen. Um zu seinem Nahrungsgebiet (Bottenhorner Wiesen) zu kommen, muss er den Bereich der Anlagen durchfliegen und hier besteht ein erhöhtes Todesrisiko. Er wird geschreddert. Um die Höhenkuppe Hilsberg zu überfliegen, wird der Uhu unterhalb von 85 m fliegen, und somit nicht in den Gefahrenbereich der Rotoren kommen, so lt. Einschätzung des Büros Gall. Außerdem sind CEF Maßnahmen (Erdverkabelung) der Oberleitung geplant. Was den 1000 m Abstand vom Brutgebiet zu den WEA lt. Vogelschutzwarten betrifft, handelt es sich nicht um eine absolute Tabuzone, sondern um eine Empfehlung.

7 Schwarzstorch Innerhalb der 3000 m vom Brutplatz zu den WEA lt. Vogelschutzwarten hat der Schwarzstorch in 2012 einen Horst gebaut. Dieser Horst wurde von einem sachkundigen Kartierer der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz kartiert und von Carsten Rhode, einem deutschlandweit bekannten Schwarzstorchkenner, als Schwarzstorchhorst bestätigt. Von uns wurden in 2012 und 2013 wiederholt Einflüge in das Horstgebiet bestätigt und ordnungsgemäß der Vogelschutzwarte und der oberen Naturschutzbehörde gemeldet. Dem Sachverständigen Büro Gall wurde bei einer Datenabfrage bei der Vogelschutzwarte kein Schwarzstorchhorst in diesem Gebiet bestätigt. Außerdem genügt die Einschätzung von Carsten Rhode nicht, weil wie schon angemerkt, der Vogelschutzwarte diesbezüglich kein Horst bekannt war. Lt. Funktionsraumanalyse konnten keine Überflüge über den Hilsberg festgestellt werden. Somit besteht keine Gefahr für den Schwarzstorch.

8 Kraniche Über den Hilsberg besteht schon eine seit langem bekannte Flugroute der Kraniche. Die Vögel kommen aus N/O steigen aus dem Kessel Holzhausens in der Thermik nach oben und überfliegen nach S/W den Hilsberg. Die geplanten WEA stehen quer zur Flugrichtung und werden somit zur Barriere. Erst im Herbst 2013 überflogen an einem Tag über Kraniche den Hilsberg. Lt. Meldung der Flugsicherung Bottenhorn unterhalb von 200 m. Das konnte durch geeichte Höhenmesser bestätigt werden. Außerdem war klares Wetter und gute Sicht. Bei Kranichen besteht ein geringes Kollisionsrisiko. Die WEA mit 186 m Gesamthöhe liegen in den meisten Fällen unter den relevanten Flughöhen der Kraniche. Nur bei ungünstigem Wetter sind die Flughöhen niedriger. Die von der Flugsicherung Bottenhorn gemessenen Flughöhen sind nicht hinreichend substantiiert ermittelt worden und somit nicht relevant. Liebes Mitglied, jetzt wirst Du sicher nachvollziehen können, wie in unserer Demokratie eine Rechtsfindung zustande kommt. Otto Lixfeld Vorsitzender des s Holzhausen/Hünstein e.v. Im Februar 2014 P.S. Wir sind trotz diesem für uns unverständlichen Urteil weiterhin optimistisch, loten zur Zeit unsere Möglichkeiten aus, und werden auch in Zukunft mit Hilfe unseres Rechtsbeistandes weiterhin unsere gesetzten Ziele, mit Blick auf das Hauptverfahren, weiter verfolgen.

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