Grundlagen und Informationen zum Grassamenanbau. Markt, Anbau, Betriebswirtschaft, Richtlinien

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1 Grundlagen und Informationen zum Grassamenanbau Markt, Anbau, Betriebswirtscft, Richtlinien Bearbeitung: Referat 21 Pflanzenbau Grünland und Futterbau Ausgabe: Auflage

2 1 Landwirtscftskammer RheinlandPfalz Grassamenanbau eine Alternative? Die Gräservermehrung t innerlb des Bundesgebietes eine weitere Ausdehnung erfahren. Zur Zeit stehen in Deutschland bezogen auf die Futtergräserarten jährlich ca in der Grassamenvermehrung. Dieser Grassamenertrag bzw. verbrauch ist überwiegend auf das bewußtere Qualitätsdenken bei der Produktion von gutem Grundfutter zurückzuführen. Dies betrifft Grünland Neuanlagen, Nachsaaten und Übersaaten. In RheinlandPfalz wurde die Gräservermehrungs Anbaufläche von um über 100 % von 832 auf gesteigert. Die Angabe einer genauen Zahl über den Selbstversorgungsgrad innerlb der Gräserproduktion ist äußert schwierig bzw. kann nicht vorgenommen werden, da die Ex und ImportProduktionszahlen nicht bekannt sind. Die Grassamenvermehrung wird öfters als schwierige Kunst dargestellt, obwohl der Anbau in vielen Bereichen analog zum Getreidebau zu sehen ist. Im folgenden werden einige Produktionstechnische Grundlagen hierzu vermittelt Tabelle: Vermehrungsflächen (Futtergräser) in der Bundesrepublik Deutschland Futtergräser / Leguminosen Ø in 2000 in 2001 in 2002 in Deutsches Bastard Welsches Einjähriges Lieschgras Wiesenrispe Rotschwingel Rotklee Weißklee Quelle: Bundessortenamt Hannover Tabelle: Wichtigste Arten in RheinlandPfalz Arten in Welsches Lieschgras Einjähriges

3 Landwirtscftskammer RheinlandPfalz 2 Tabelle: Vermehrungsflächen in RheinlandPfalz Fruchtarten Vermehrungsflächen Getreide Gräser Leguminosen Öl und Faserpflanzen Gesamtfläche Anzahl der Vermehrungsbetriebe Anzahl Vermehrungsschläge ØGröße der Schläge 2,76 2,78 2,80 2,82 2,92 2,90 2,99 3,09 () Quelle: Landwirtscftskammer RheinlandPfalz 2000 Vermehrungsflächen in RheinlandPfalz Gräser und Leguminosen Gräser Leguminosen Öl und Faserpflanzen

4 3 Landwirtscftskammer RheinlandPfalz Tabelle: AnbauHinweise Deutsches Anforderung früh spät 1. Bodenansprüche mittelschwere bis schwere, frische Böden Einjähriges leichtere bis mittelschwere Böden leichte bis mittelschwere Böden Rotschwingel Lieschgras leichte und mittlere Böden alle Böden mit gesicherter Wasserversorgung leichte bis mittelschwere Böden Welsches und Bastard mittelschwere bis schwere, frische Böden 2. Wasseransprüche (Ø 700 mm ± 150) 3. Aussaatzeitpunkt a) Untersaat: Winterung Herbst Winterung Frühj. Sommerung b) Blanksaat Herbst Frühj. 4. Aussaatmenge kg/ a) Untersaat Winterung Herbst Winterung Frühj. 6 8 Sommerung 6 8 b) Blanksaat Herbst 8 10 Frühj. 5. Düngung P, K, Mg N im Herbst (nach Deckfruchternte) (30) (30) 1. Aufwuchs Aufwuchs 6. Reifezeit etwa 3. Dekade Juli bis August 7. Erträge: Ø dt/ Schwankungsbreit 8. Nutzungsdauer / Jahre mittel hoch mittel hoch wenig mittel wenig hoch wenig hoch () (30) Dekade Juli bis 2. Dekade August (nach Entzug und nach Bodenuntersuchung / Bodengeltsklassen) (30) /3. Dekade Juli , 2. Dekade Juli Dekade August , 3. Dekade Juli () (80) , 3. Dekade Juli (1. Schn.) 2., 3. Dekade Aug. (2. Schn.)

5 Landwirtscftskammer RheinlandPfalz 4 Erläuterungen zu der Tabelle AnbauHinweise : 1. Bodenansprüche: Deutsches, Welsches und Einjähriges benötigen frische, mittelere bis schwere Böden; leichtere bis mittlere Böden verlangen Rotschwingel, und. Lieschgras bevorzugt schwerere Böden und kommt bei ausreichender Wasserversorgung auch mit einem schlechten Kulturzustand der Böden zurecht. Bodenanprüche sind allgemein eher zu unterschätzen, wenn genügend Niederschläge vornden sind. 2. Wasseransprüche: Die Angaben zum Wasseruslt müssen aus einem weiten Blickwinkel gesehen werden, da frühreife Arten/Sorten, bedingt durch die frühere Abreife, einen geringeren Wasserbedarf gegenüber späteren Arten/Sorten ben. 3. Aussaatzeitpunkte: Zu den einzelnen Arten gibt es vielfältige Möglichkeiten, wobei im Zuge der Kosteneinsparung die Untersaaten einen hohen Stellenwert ben. 4. Aussaatmengen: Die Saatgutmengen variieren in Abhängigkeit des Anbausystems, wobei die angegebenen Werte für optimale Bodenverhältnisse und Auflaufbedingungen gelten. Bei später Saat und schlechter Bodenbearbeitung müssen Zuschläge gemacht werden. 5. Düngung: Die Grunddüngung (Ca, P, K, Mg) kann als Vorratsdüngung nach Entzug bzw. nach den Richtsätzen der Grünlanddüngung gegeben werden. Die Höhe der Düngergabe muß sich nach den Bodenuntersuchungsergebnissen richten. Eine HerbstStickstoffDüngung kann bei schwachen Untersaaten sowie späten Blanksaaten erfolgen, wird dann aber teilweise schon bei der Frühjahrsdüngung angerechnet. Bei manchen Arten zwingend, da Samentriebe bereits im Herbst angelegt werden, z. B. Rotschwingel. Zu beachten ist: Da aus dem Bodenvorrat durch Mineralisation noch RestNMengen zu erwarten sind, sollte nach Abernten der Deckfrucht die Untersaat nicht sofort gedüngt werden, obwohl die Bestände meist mager aussehen. 6. Reifezeit: Die Palette der verschiedenen Arten und der einzelnen Sorten in den Arten bieten eine Vielfalt von Möglichkeiten, die Arbeitspitzen in der Getreideernte zu verringern. So z. B. werden Rot und vor der Wintergerste geerntet, Lieschgras und spätes Deutsches erst mit/nach dem Winterweizen. 7. Ernte (Erträge): Die Ernte erfolgt ohne große Schwierigkeiten mit konvetionellen Mähdreschern, die für den Grassamendrusch nicht umgerüstet werden müssen. Als gängiges Verfahren wird der Standdrusch, seltener der Schwaddrusch angewendet. Die hier in der Tabelle angegebenen Ertragswerte sind langjährige Durchschnittswerte, die je nach äußeren Bedingungen eine erhebliche Schwankungsbreite ben. 8. Nutzungsdauer: Ein großer Vorteil der Gräservermehrung ist, daß einige Arten mehrere Jahre ohne Neuanlage genutzt werden können, und dadurch Kosten im Bereich der Bodenbearbeitung eingespart werden. Die Nutzungsdauer richtet sich überwiegend nach dem Grad der Verunkrautung und Verungrasung bzw. nach den Vorgaben der Saatenanerkennungsbehörden. Die in der Übersicht unterstrichenen Werte sind die Angaben der durchschnittlichen Anbaujahre.

6 5 Landwirtscftskammer RheinlandPfalz Produktionsablauf AussaatAnlage: Die Aussaat kann, wie in der Übersicht dargestellt, in Form der Untersaat oder Blanksaat erfolgen. Hierbei sind die unterschiedlichen Aussaatmengen zu beachten. Neben der Kosteneinsparung können Untersaaten auch einen besseren Aufgang in und nach der Hauptfrucht erzielen. Wichtig ist jedoch, daß die Untersaaten eine ausreichende Vorwinter Entwicklung erreichen. Dies trifft besonders für Rot und zu, die ihre samentragenden Triebe im Herbst vor dem Samenjahr schon gebildet ben sollen. Eine Stärkung der Grassaat nach Abernten der Deckfrucht kann durch eine gezielte NDüngung erreicht werden. Düngung: Die Düngung der Grassamenbestände erfolgt bei den Grundnährstoffen nach den Grundlagen der Grünlanddüngung (siehe vorne Tabelle: Anbauhinweise). Eine Bodenuntersuchung bildet die unerläßliche Datengrundlage. Die NDüngung muß im Vergleich zur Gräserfutternutzung differenziert gesehen werden. Eine Förderung der Einzelpflanze mit einer höchstmöglichen Samenanlage steht hier im Vordergrund. Aus diesem Grund bemessen sich die NDüngermengen wesentlich geringer im Vergleich zur Futternutzung. Einen Anltspunkt zeigt bei guten Boden Voraussetzungen nachfolgender Grafik. Übersicht: NDüngung im Jahresablauf (kg/) Grasart Einjähriges Deutsches Welches 1. Schnitt/Samenn. Welches 2. Schnitt/Samenn. Rotschwingel Wiesenlieschgras Ansaatjahr 1. Samennutzungsjahr 2. Samennutzungsjahr Monat Monat Monat Quelle: abgeändert nach AID = NGabe zu empfehlen = NGabe nur bei Futternebennutzung = NGabe nur bei schwach entwickelten Beständen

7 Landwirtscftskammer RheinlandPfalz 6 Der Einsatz von organischen Düngemittel sollte auf ein Minimum wenn überupt begrenzt werden. Problem hierbei ist, daß der langsam aber stetig freiwerdene N aus dem organischem Teil der Gülle eine Abreife der Grasbestände verzögert, bzw. es zu vermehrter Durchwuchsbildung kommen kann. Gleiches gilt bei zu hoher mineralischer NDüngung. Ungleichmäßige Abreife führt zu höheren Feuchtegelten, daraus resultierend zu erschwertem Mähdrusch einer evtl. schlechteren Ernteausbeute und höheren Trocknungskosten. Pflanzenschutz: Der Samenanbau muß grundsätzlich auf queckefreien Flächen erfolgen. Eine genaue Differenzierung, welche Arten von Fremdpflanzen in den Vermehrungsbeständen nicht vorkommen dürfen, ist im Kapitel Richtlinien zur Feldanerkennung in dieser Broschüre nachzulesen. Eine spezielle Beratung sollte aber mit dem entsprechenden Pflanzenschutzdienst oder den Fachberatern der Vermehrerfirmen abgesprochen werden. Ernte: Die Ernte ist bei der Gräservermehrung der sensibelste Bereich. Die Bestimmung des Erntetermins in Abhängigkeit des Reifezustands wie auch der Wetterlage und die entsprechende Mähdreschereinstellung braucht eine gewisse Erfahrung. Beim Drusch wird unterschieden zwischen Stand und Schwaddrusch. Beim Standdrusch fährt der Mähdrescher wie bei Getreide in den abgereiften Bestand. Beim Schwaddrusch wird der Vermehrungsbestand ca. 5 8 Tage vor dem kalkulierten Erntetermin abgemäht, d. h. auf Schwad gelegt. Ziel ist es eine gleichmäßige schnellere Abreife, auch der Restpflanze zu erreichen um Trocknungskosten einzusparen. Problem beim Schwaddrusch ist die Wetterlage für diese Zeitspanne zu überblicken. Tritt eine Schlechtwetterpse ein, ist das Risiko der Samenverluste bei Schwaddrusch höher, bzw. die Ernte ist erschwert und kann bis zum Totalverlust führen. Trocknung: Nach der Ernte muß das Erntegut umgehend getrocknet werden. Eine sehr schnell einsetzende Selbsterhitzung führt sonst zu Keimschäden.

8 7 Landwirtscftskammer RheinlandPfalz Feuchte in % bei der Ernte / Standdrusch Gras % Lieschgras Deutsches Einjähr., Welsches und Bastard Mähdreschereinstellung: Trommeldrehzahl Korb 900 U/min niedrig ¾ bis ganz geschlossen 1300 U/min hoch 1. Obersieb wenig geöffnet (Strohbruch) weiter geöffnet => Vorsicht zuviel in der Überkehr 2. Obersieb je nach Sauberkeit Wind Haspel entsprechend Einstellung nach exakter Kontrolle => aber deutlich weniger wie Getreide grundsätzlich wie Vorfahrtgeschwindigkeit Verstopfungen sind zu vermeiden bzw. reduzieren durch Entfernen von Halmteiler und Ährenheber

9 Landwirtscftskammer RheinlandPfalz 8 Deckungsbeitragberechnung Art Deutsches Lieschgras Rotschwingel Welsches, Bastard Einjähriges System Untersaat Untersaat Untersaat Untersaat Blanksaat Leistungen: Samenertrag dt/ Preis dt (inkl. MWST.) MJ/NEL/ ( x 0,23 je 10 MJ) , , , ,00 (35000) 805, ,00 (10000) 230,00 Marktleistung 1.025,00 900, , , ,00 Kosten: / Saatgut Düngung N, P, K kg/ / Pflanzenschutz Versicherung Trocknung Silierkosten Eigene Maschinen v.k. Fremde Maschinen Reinigung Zinsansatz 15,00 (90/90/120) 135,00 45,00 10,00 65,00 25,00 120,00 100,00 12,50 7,50 (80/90/120) 127,00 15,00 10,00 45,00 15,00 120,00 60,00 10,50 15,00 (80/100/120) 133,00 75,00 10,00 61,50 25,00 120,00 100,00 13,50 30,00 (280/160/300) 335,50 0,00 10,00 150,00 200,00 45,00 120,00 100,00 25,00 60,00 (90/80/120) 135,00 30,00 10,00 200,00 50,00 60,00 120,00 160,00 20,00 Summe var. Kosten 527,50 410,00 553, ,50 845,00 Deckungsbeitrag o h n e HeuNebennutzung 497,50 490,00 567,00 449,50 405,00 AKBedarf Std./ 3,5 2, DB/Akh in 142,00 196,00 141,75 29,97 58,00 HeuNebennutzung HerbstWeide Zusätzl. Futterertrag Preisbasis: Januar 2001 Rentabilität des Grassamenanbaues: In der Tabelle Deckungsbeitragsberechnung sind die Deckungsbeiträge der wichtigsten Grasarten aufgeführt. Als Basis gelten hier langjährige Erträge und durchschnittliche Produktionskosten. Besonders sollte hier beachtet werden, daß im Bereich der eigenen Maschinen (Bodenbearbeitung, etc.) durch das Untersaatverfahren wesentliche Kosten, auch über mehrere Jahre, eingespart werden können. Eine Bewertung des Futterertrages im Herbst nach der Samenernte wurde nicht durchgeführt. Dieser ist abhängig von der dazu ausgebrachten NDüngung, die sich nach betriebsindividuellen Kriterien, z. B. Futterbedarf, richtet. Das Welsche stellt bei der Futternutzung eine Ausnahme dar, da im Regelfall der 1. Schnitt zur Silonutzung und erst der 2. Schnitt zur Samennutzung herangezogen wird. So wird beim Welschen ein zusätzlicher Ertrag von ca MJ NEL/ angesetzt, der für die Winterfütterung ein qualitativ hochwertiges Futter darstellt. Als zusätzlichen Vorteil muß die humusmehrende Wirkung des Grassamenanbaues gesehen

10 9 Landwirtscftskammer RheinlandPfalz werden, die sich auf die Bodenfruchtbarkeit und die Ertragsleistung der Folgekultur positiv auswirkt und die Grundlage zu Erzielung hoher Betriebserträge ist. Der Grassamenanbau ist in der Zukunft eine betriebswirtscftlich sinnvolle alternative Kultur in der Fruchtfolge. Richtlinien zur Feldanerkennung bei Gräsern: a) Arten von Gräsern im Sinne der Verordnung sind: Hundsstraußgras Einjähriges Weißes Straußgras Rotschwingel (Ausläufer, Welsches Flechtstraußgras Horstschwingel) Bastardweidelgras Rotes Straußgras Scfschwingel Deutsches Wiesenfuchsschwanz Rohrschwingel Hainrispe Glattfer Zwiebellieschgras Sumpfrispe Goldfer Wiesenlieschgras Wiesenrispe Festulolium Gemeine Rispe b) Mindestflächengröße bei der Anmeldung lt. Verordnung: 0,5 (gleichzeitig Mindestgröße für Teilstücke). c) Feldbesichtigung: Im Jahr der Saatguterzeugung mindestens einmal vor der Ernte. Grundsätzlich sollte der frühest mögliche Termin zwischen Ähren bzw. Rispenschieben und Blühen gewählt werden, zu dem eine sichere Beurteilung der Bestände möglich ist, um im Falle der Ablehnung von Vermehrungsbeständen noch eine relativ günstige Verwertung über die Futternutzung zu ermöglichen. d) Anforderungen an den Feldbestand (siehe Übersicht: Gräser) Erläuterungen zur Übersicht: Gräser Allgemeines: Über die Termine, bis zu denen Anträge auf Feldbesichtigung zurückgezogen werden können, und die hierfür geltenden Gebührenregelungen unterrichten die jeweiligen Anerkennungsstellen. Wenn die Anforderungen an den Feldbestand nicht erfüllt sind, muß der Bestand als ohne Erfolg feldbesichtigt eingestuft werden. Der Feldbesichtiger t daraufhin zu entscheiden, ob er eine Bendlung des Saatgutes nach 8 (2) befürwortet. Die Entscheidung über das Ergebnis der Feldbesichtigung ist nur für die beantragte Kategorie zu treffen. Anträge auf Abstufung des Feldbestandes in eine niedrigere Kategorie sind nur bei der Anerkennungsstelle zu stellen und werden nur von ihr entschieden. Fremdbesatz siehe Übersicht: Bewertung von Fremdbesatz in Gräservermehrungen

11 Landwirtscftskammer RheinlandPfalz 10 Übersicht: Gräser Anforderungen an den Feldbestand Anltswerte für die Anwendung von 8 (2) Nr. VIB * Z * VIB * Z * Der Feldbestand darf im Durchschnitt der Auszahlungen auf 150 m² Fläche (entsprechend ca. 83 cm Länge x 1,80 m Breite) höchstens aufweisen: 1 Fremdbesatz Pflanzen, die nicht hinreichend sind oder einer anderen Sorte derselben Art angehören (sog. abweichende Typen) oder einer anderen, zur Fremdbefruchtung befähigten Art angehören oder deren Samen sich vom Saatgut des Vermehrungsbestandes schwer unterscheiden lassen 1) (siehe Übersicht: Bewertung von Fremdbesatz in Gräservermehrungen) 5 15 nein nein 2 Pflanzen anderer Arten, deren Samen sich aus dem Saatgut nur schwer herausreinigen lassen (siehe Übersicht: Bewertung von Fremdbesatz in Gräservermehrungen) davon Acherfuchsschwanz Weidelgräsern Schwingelarten Flugfer in Festulolium Glattfer Flugferbastarde Goldfer je 3 je 5 siehe Erläuterungen u. Übersicht siehe Erläuterungen u. Übersicht 4 Weidelgräser anderer Arten in Weidelgräsern 3 10 nein nein 5 Seide im Feldbestand 0 0 nein nein Gesundheitszustand 6 Brandkrankheiten 3 15 nein nein 7 8 Mindestentfernungen Folgende Mindestentfernungen in Metern sind einzulten: bei Fremdbefruchtern zu Feldbeständen anderer Sorten derselben Art oder derselben Sorte mit starker Unausgeglichenheit oder anderer Arten, deren Pollen zur Fremdbefruchtung führen können bei Vermehrungsflächen bis 2 Größe bei größeren Vermehrungsflächen nein nein nein nein 9 außerdem zu allen Nachbarbeständen von Mähdruschfrüchten Trennstreifen nein nein 10 Soweit eine ausreichende Abstimmung gegen Fremdbefruchtung vornden ist, kann die Anerkennungsstelle die Unterschreitung der Mindestentfernung genehmigen. Verodnungstext: 1) Pflanzen die nicht hinreichend sortenecht sind, einer anderen Sorte derselben Art oder einer anderen Art, deren Pollen zu Fremdbefruchtung führen können oder deren Samen sich von dem Saatgut bei der Bescffenheitsprüfung nur schwer unterscheiden lassen, zugehören. *V = Vorstufensaatgut, * B = Basissaatgut, * Z = Zertifiziertes Saatugut Übersicht: Bewertung von Fremdbesatz in Gräservermehrungen

12 11 Landwirtscftskammer RheinlandPfalz Schwer herauszureinigender bzw. am Saatgut nicht unterscheidbarer Fremdbesatz Sonstiger, nur in größeren Vermehrungsbestand Kulturgräser bzw. Kleearten Unkräuter und Ungräser Mengen lästiger Fremdbesatz (1) (2) (3) (4) Deutsches *) siehe Fußnote Rotschwingel Festulolium Welsches, Einjähriges, Bastardweidelgras, Festulolium *) siehe Fußnote Rotschwingel Lieschgras Wiesenrispe Glattfer Goldfer Anltswerte f. d. Anwendung v. 8 (2) Glattfer Rotschwingel Weidelgräser Rotschwingel Rohrschwingel (selten vorkommend) Weidelgräser Scfschwingel Weidelgräser Rotschwingel Kleearten, insbes. Schwedenklee Weißklee Gelbklee Gemeine Rispe Weidelgräser Rispenarten Weidelgräser Schwingelarten Ackerfuchsschwanz Quecke (bei msp. sp. Sorten) Ackertrespe Weiche Trespe Flugfer Ampfer Ackerfuchsschwanz Quecke (bei Samennutzung vom 1. Schnitt) Ackertrespe Weiche Trespe Flugfer Ampfer Ackerfuchsschwanz Ackertrespe Weiche Trespe Flugfer Ampfer Ackerfuchsschwanz Ackertrespe Weiche Trespe Flugger Ampfer Ackerfuchsschwanz Ackertrespe Weiche Trespe Ampfer Ampfer Gänsefuß Gem. Labkraut Kamille Kleeseide Vergißmeinicht Wegerich, großer Braunelle Jährige Rispe Honiggras Ampfer Ackerfuchsschwanz Ackertrespe Weiche Trespe Flugfer Quecke Ackerfuchsschwanz Windlm Honiggras Ruchgras Flugfer ca. das Doppelte des zulässigen Besatzes von Übersicht: Gräser Quecke (bei fr. mfr. Sorten) Wolliges Honiggras Kornblume Reiherschnabel Knöterich Quecke (bei Samennutzung vom 2. Schnitt) Knöterich Vergißmeinnicht Gänsefuß Kornblume Reiherschnabel Wolliges Honiggras Quecke Wolliges Honiggras Kornblume Reiherschnabel Knickfuchsschwanz Quecke Wolliges Honiggras Reiherschnabel Knickfuchsschwanz Ampfer, kleiner Wolliges Honiggras Kornblume Reiherschnabel Knöterich Wolliges Honiggras Kratzdistel Lichtmelke Spitzwegerich Windlm Weidelgräser Kamille Pippau Spießlöwenzahn Windlm Ruchgras Kornblume Wiesenkerbel Reiherschnabel Trespenarten ca. das Dreifache des zulässigen Besatzes... *) Weidelgräser anderer Art in sind am Saatgut nicht unterscheidbar und nicht herauszureinigen, daher keine Anwendung von 8 (2) (siehe Übersicht: Gräser)

13 Landwirtscftskammer RheinlandPfalz 12 Erläuterungen zur Übersicht: Gräser und zur Übersicht: Bewertung von Fremdbesatz in Gräservermehrungen Nachbesichtigung ( 8 (1)) Kann der Fremdbesatz durch Bereinigen beseitigt werden (z. B. durch Ausmähen oder Totspritzen von nesterweise auftretendem Besatz), ist eine Nachbesichtigung auf Antrag möglich, jedoch nicht bei einem größeren Anteil in Fremdbefruchtervermehrungen, wenn schon die Möglichkeit der Einkreuzung gegeben war. Genehmigung der Aufbereitung = Anwendung von 8 (2) Sie kann vom Feldbesichtiger innerlb der in Übersicht: Gräser angegebenen Grenzen befürwortet werden (wegen des Vorkommens von Weidelgräsern anderer Art in = siehe Übersicht: Gräser und Fußnote unter Übersicht: Bewertung von Fremdbesatz in Gräservermehrungen ). Gesundheitszustand Beim Auftreten der in Übersicht: Gräser genannten Krankheiten ist eine Bereinigung mit Nachbesichtigung ( 8 Abs. 1) oder die Befürwortung der Aufbereitung ( 8 Abs. 2) nicht zulässig. Mindestentfernungen Trennstreifen Vermehrungsbestände müssen durch einen deutlichen und genügend breiten Trennstreifen (mindestens 40 cm) von angrenzenden Nachbarbeständen solcher Arten, deren Samen sich aus dem Saatgut schwer herausreinigen lassen, abgegrenzt sein. Ist der Trennstreifen bei der Besichtigung nicht vornden, kann der Feldbesichtiger auf Antrag die Anlage des Trennsteifens und Nachbesichtigung zugestehen. Die Abgrenzung zu Schlagrändern, Feldrainen, Böschungen o. a. ist im Vermehrungsbestand herzustellen. Benachbarte Bracheflächen, deren Pflanzen zu Fremdbefruchtung führen können, sind rechtzeitig vor der Blüte des Vermehrungsbestandes zu schröpfen (falls erforderlich, rechtzeitig dazu eine Genehmigung einholen). Selbstbefruchter Bei den Gräsern werden nur die Rispenarten wie Selbstbefruchter bendelt. Fremdbefruchter Alle Gräserarten (ausgenommen die Rispenarten) sind zu den Fremdbefruchtern zu rechnen. Bei fehlender Mindestentfernung ist eine Befürwortung von 8 (2) nicht zulässig, eine Abschirmung gegen Fremdbefruchtung ist nicht realisierbar.

14 13 Landwirtscftskammer RheinlandPfalz Die im Artenverzeichnis aufgeführten Gräserarten sind untereinander nicht kreuzbar, so daß zwischen benachbarten Vermehrungen verschiedener Arten ein Trennstreifen ausreicht (Ausnahme: die nachfolgenden Besonderheiten bei den Weidelgräsern und beim Rotschwingel). Besonderheiten bei Weidelgräsern 1. Zwischen diploiden und tetraploiden Sorten tritt keine Fremdbefruchtung ein, so daß hierbei keine Mindestentfernung eingelten werden braucht. 2. Alle Weidelgräser gleicher Ploidiestufe sind untereinander spontan kreuzbar, obwohl sie im Artenverzeichnis als verschiedene Arten aufgeführt sind. Dementsprechend sind zwischen Vermehrungsbeständen aller Weidelgräserarten die für Fremdbefruchter vorgeschriebenen Mindestentfernungen einzulten. Hinsichtlich der Bewertung von Nachbarbeständen und Fremdpflanzen ergeben sich die folgenden Möglichkeiten: Deutsches neben Welschem = andere Art, deren Pollen zur Fremdbefruchtung führen kann (Blühtermine und Mindestentfernung beachten siehe Übersicht: Gräser, Nr. 7/8). Die gleiche Bewertung gilt für die Nachbarscft von Deutschem neben Einjährigem und Bastardweidelgras; Welsches neben Welschem = andere Sorte derselben Art (Mindestentfernung beachten siehe Übersicht: Gräser, Nr. 7/8); begrannte Weidelgräser in einer unbegrannten Sorte (und umgekehrt) = in diesem Falle treffen gleichzeitig 3 Bewertungsmöglichkeiten der Übersicht: Gräser zu: mögliche Fremdbefruchtung (Nr. 1), erschwerte bzw. fehlende Unterscheidbarkeit der Samen (Nr. 1) und fehlende Möglichkeit zur Abtrennung bei der Aufbereitung (Nr. 2). Wegen der fachlichen Bedeutung wird das Vorkommen von anderen Weidelgräsern in vermehrungen gesondert und strenger bewertet (Übersicht: Gräser, Nr. 4); Pflanzen mit gleicher Begrannung wie die Sorte, aber abweichendem Habitus = Pflanzen, die nicht hinreichend sortenecht sind oder einer anderen Sorte derselben Art angehören ( abweichende Typen, als Fremdbesatz auszählen siehe Übersicht: Gräser, Nr. 1). Besonderheiten beim Rotschwingel Bei Rotschwingel gibt es zwei Unterarten mit unterschiedlichen Chromosomensätzen: Horstrotschwingel hexaploid (6 n) Rotschwingel mit kurzen Ausläufern hexaploid (6 n) Ausläuferrotschwingel oktaploid (8 n) Das Einlten der Mindestentfernung ist nur zwischen Sorten mit gleichem Chromosomensatz erforderlich, d. h. zischen Horstrotschwingel und Rotschwingel mit kurzen Ausläufern. Die Zugehörigkeit der einzelnen Sorten zu einer der obigen Gruppen ist der Beschreibenden Sortenliste des Bundessortenamtes oder der Sortenbeschreibung für Saatenanerkenner zu entnehmen.

15 Landwirtscftskammer RheinlandPfalz 14 Notizen:

16 Grassamenanbau Grünlandberatung der Landwirtscftskammer in RheinlandPfalz Ansprechpartner und Anschriften K.O. Schmitt Gartenfeldstr. 12 a Trier Tel.: (0651) Fax: (0651) O. Lang RheinMoselStr Emmelsusen Tel.: (06747) 237 Fax: (06747) 8117 R. Fisch Gartenfeldstr. 12 a Trier Tel.: (0651) Fax: (0651) H. Pratz Fischerstr Kaiserslautern Tel.: (0631) Fax: (0631)

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel. Grassamenanbau. Grundlagen und Informationen

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel. Grassamenanbau. Grundlagen und Informationen Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel www.dlreifel.rlp.de www.gruenland.rlp.de Grassamenanbau Grundlagen und Informationen Anbau, Markt, Richtlinien, Betriebswirtschaft Ausgabe 2006 Dienstleistungszentrum

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