Schiedsgerichtsverfahren und andere Modelle der Streitschlichtung

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1 Schiedsgerichtsverfahren und andere Modelle der Streitschlichtung Dr. Volker Triebel, Lovells LLP Kennedydamm 17, Düsseldorf 23. November 2007 Lovells LLP Streit unter Ärzten Bei Praxiskauf und -beitritt Gewinnverteilung Ausscheiden 1

2 Streit unter Ärzten Im Zusammenhang mit GbR (Sozietät = Gemeinschaftspraxis Büro- = Praxisgemeinschaft) Partnerschaftsgesellschaft (Haftungskonkretisierung nach 8 II PartGG) GmbH bald auch LLP (limited liability partnership)? Verfahrenstypen Prozessorientiert autonomieorientiertes Verfahren ohne Drittvotum Mediation Konfliktmoderation Schlichtung (DIS-Schlichtungsordnung) Entscheidungsorientiert Drittentscheidungsverfahren Schiedsgutachten / Expert determination Schlichtung / Conciliation / Ombudsmann Adjudication Dispute Resolution Board Schiedsverfahren Gerichtsverfahren 2

3 Verfahrenstypen Prozessorientiert autonomieorientiertes Verfahren ohne Drittvotum Mediation nicht bindend Konfliktmoderation nicht bindend Schlichtung (DIS-Schlichtungsordnung) nicht bindend Entscheidungsorientiert Drittentscheidungsverfahren Schiedsgutachten / Expert determination bindend, aber angreifbar Schlichtung / Conciliation / Ombudsmann keine rechtliche, wohl aber faktische Bindungswirkung Adjudication vorläufig bindend (perform( now, arbitrate later) Dispute Resolution Board meist vorläufig bindend Schiedsverfahren bindend, nur in engen Grenzen aufhebbar ( ( 1059 ZPO) Gerichtsverfahren bindend, aber Berufung und Revision Mediation* Interessen-, nicht positionsorientiert Trennung von Sach- und Beziehungsebene Objektive vom Willen der Parteien unabhängige Kriterien BATNA best alternative to a negotiated agreement Erfahrener neutraler Mediator Caucus: Gespräche mit einer Partei während des Verfahrens * Nach Fisher/Ury/Patton, Getting to Yes; Negotiating without Giving in, New York

4 Schiedsgutachten Rechtliche Qualifikation Voluntative Festsetzung (Schiedsgutachten im weiteren Sinn) Kognitive Feststellung (Schiedsgutachten im engeren Sinn) Billige Entscheidung Richtige Entscheidung 317 ff. BGB unmittelbar 319 offenbare Unbilligkeit rechtsfestellend 317 ff. BGB mittelbar 319 entsprechend bei offenbarer Unrichtigkeit Anfängliche Leistungsbestimmung Vertragsanpassung Tatsachenelemente feststellend z.b. banküblicher Zinssatz z.b. Abfindungsguthaben Bewertung - Anlagevermögen - Umlaufvermögen - Kundenstamm - Good Will Angriffsmöglichkeiten gegen Schiedsgutachten Im Vorfeld: Ablehnung des Schiedsgutachters wegen Befangenheit Kündigung des Schiedsgutachtenvertrages Danach: Feststellungsantrag: Unwirksamkeit: Anfechtbarkeit ( 318 BGB): Unverbindlichkeit und Ersetzung Auslegungsfragen über Bestimmungsgrundlagen Mangelnde Neutralität Aufgabenüberschreitung Unvollständige Unterrichtung des Sachverständigen Fehlende Begründung Keine ordnungsmäßige Vertretung Kein rechtliches Gehör (str.) Schiedsgutachter irrt ( 119 BGB) Schiedsgutachter wird arglistig getäuscht ( 123 BGB) 319 BGB 4

5 Unverbindlichkeit und Ersetzung des Schiedsgutachtens 319 BGB im Einzelnen Offenbare Unrichtigkeit anhand des von den Parteien unterbreiteten Sachstands Formel des BGB: Muss sich Unrichtigkeit einem Sachkundigen wenngleich erst nach eingehender Prüfung aufdrängen? Es entscheidet mehr das Resultat als die Begründung (doch muss die Begründung verständlich und nachprüfbar und darf nicht lückenhaft sein) Erhebliche qualitative Fehleinschätzung 319 Abs. 1 Satz 2 BGB: Schiedsgutachter kann bzw. will die Bestimmung nicht treffen oder verzögert diese. Schiedsgutachten - Schiedsverfahren Schiedsgutachten materiellrechtlicher Feststellungsvertrag = verbindliche Feststellung von Tatbestandselementen Abgrenzung Schiedsverfahren Prozessvertrag = Entscheidung des Rechtsstreits ordentlicher Rechtsweg nicht ausgeschlossen formfrei rechtliches Gehör anzuwendende Normen: BGB Feststellungsantrag über Vertragsauslegung 317 ff., vor allem 319 BGB ordentlicher Rechtsweg ausgeschlossen formbedürftig ( 1031 ZPO) rechtliches Gehör und gerichtsähnliches Verfahren (freies Ermessen) anzuwendendes Recht: 1025 ff. ZPO Rechtskraft ( 1055 ZPO) 5

6 Schiedsverfahren ad hoc 10. Buch: 1025 ff. ZPO mit Schiedsrichtervertrag institutionell DIS (ICC, LCIA, AAA-ICDR, Wiener Regeln, Schweizerische Schiedsordnung) mit eigener Verwaltung Mitwirkung bei Bestellung der Schiedsrichter Administrierung des Verfahrens Bestimmung der Schiedsrichterhonorare und Auslagen Einige Besonderheiten des Schiedsgerichtsverfahrens Schriftform genügt, auch Bezugnahme auf Schiedsordnung (wie DIS SchO, UNCITRAL) Keine separate Schiedsgerichtsvereinbarung nötig (Ärzte sind keine Verbraucher, auch nicht start ups) Wenige zwingende Vorschriften ( 1042 I ZPO) Gleichbehandlung und rechtliches Gehör Freies Ermessen des Schiedsgerichts ( 1035 ZPO) Keine direkte Anwendung der Regeln des Erkenntnisverfahrens Im Zweifel Dreierschiedsgericht: Parteischiedsrichter benennen den Vorsitzenden ( 1035 II ZPO; 12.2 DIS SchO) 6

7 Einige Besonderheiten des Schiedsgerichtsverfahrens Keine Begrenzung auf einzelne Beweismittel Auch Partei als Zeuge Keine Geständniswirkung bei Beklagtenversäumnis ( 1048 II ZPO; 30.1 DIS SchO) Paralleler einstweiliger Rechtsschutz des Schieds- und staatlichen Gerichts ( 1033, 1041 ZPO) Kostenentscheidung nach pflichtmäßigem Ermessen ( 1057 I 2 ZPO; 35 DIS SchO; nicht 91 ff. ZPO direkt) Keine Kostenfestsetzung nach 103 ff. ZPO, sondern Kostenentscheidung im End- oder separaten Schiedsspruch Verfahrenskombination Isoliert Kombiniert (multi stop dispute resolution) Hinwirken auf Vergleich in jeder Lage des Verfahrens, 278 ZPO analog; 32 DIS SchO: Arb/Med/Arb Nacheinander: Med/Arb: Mediation / Schiedsverfahren Trennung nach Streitpunkten: Schiedsgutachten / Schiedsverfahren 7

8 Empfehlungen Einfache, keine pathologischen Schiedsklauseln (möglichst Musterklauseln, s. Im case management erfahrene Schiedsrichter Verfahrensverfügungen Zeit- und Ablaufplan Struktur der mündlichen Verhandlung 8

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