Maklervertrag. Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, Berlin (- nachfolgend Makler genannt -)
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- Bernt Hausler
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1 Maklervertrag Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, Berlin (- nachfolgend Makler genannt -) und dem Unternehmen (- nachfolgend Auftraggeber genannt -) Firmenstempel wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand 1. Der Auftraggeber beauftragt den Makler per sofort, Versicherungsverträge, ausschließlich in der Sparte Kreditversicherungen, zu vermitteln. 2. Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Verwaltung und Betreuung derjenigen Versicherungsverträge, die der Makler für Ihn vermittelt hat. Dies schließt eine Unterstützung im Schadenfall mit ein. Die Versicherungsvermittlung umfasst insbesondere die Vorbereitung und den Abschluss von Versicherungsverträgen, sowie die Mitwirkung bei deren Verwaltung und Erfüllung. 3. Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Verwaltung und Betreuung derjenigen Kreditversicherungsverträge, die der Makler nicht für Ihn vermittelt hat. 2 Pflichten des Auftraggebers 1. Der Auftraggeber teilt dem Makler vertragsrelevante und risikorelevante Umstände sowie im Falle der Betreuung des Kreditversicherungsvertrages durch den Makler eine Änderung dieser Umstände unverzüglich mit. 2. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Versicherern, mit denen er Versicherungsverträge abgeschlossen hat und auf die sich der Versicherungsmaklervertrag gem. 1 dieses Vertrags erstreckt, grundsätzlich nur über den Versicherungsmakler korrespondieren. Abweichendes kann im Einzelfall vereinbart werden. 3 Vollmacht Die Vertretungsbefugnisse des Maklers gegenüber den Versicherungsunternehmen und sonstigen Produktgebern ergeben sich aus der seitens des Auftraggebers erteilten Vollmacht. Die Vollmacht wird dem Versicherungsmakler in einer gesonderten Urkunde erteilt. Sie ist Anlage zu diesem Vertrag. 4 Datenschutz Die Rechte des Maklers betreffend der Weitergabe von Kundendaten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Kunden. Sie ist ebenfalls Anlage zu diesem Vertrag. Ausfertigung für den Auftraggeber
2 Maklervertrag Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, Berlin (- nachfolgend Makler genannt -) und dem Unternehmen (- nachfolgend Auftraggeber genannt -) Firmenstempel wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand 1. Der Auftraggeber beauftragt den Makler per sofort, Versicherungsverträge, ausschließlich in der Sparte Kreditversicherungen, zu vermitteln. 2. Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Verwaltung und Betreuung derjenigen Versicherungsverträge, die der Makler für Ihn vermittelt hat. Dies schließt eine Unterstützung im Schadenfall mit ein. Die Versicherungsvermittlung umfasst insbesondere die Vorbereitung und den Abschluss von Versicherungsverträgen, sowie die Mitwirkung bei deren Verwaltung und Erfüllung. 3. Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Verwaltung und Betreuung derjenigen Kreditversicherungsverträge, die der Makler nicht für Ihn vermittelt hat. 2 Pflichten des Auftraggebers 1. Der Auftraggeber teilt dem Makler vertragsrelevante und risikorelevante Umstände sowie im Falle der Betreuung des Kreditversicherungsvertrages durch den Makler eine Änderung dieser Umstände unverzüglich mit. 2. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Versicherern, mit denen er Versicherungsverträge abgeschlossen hat und auf die sich der Versicherungsmaklervertrag gem. 1 dieses Vertrags erstreckt, grundsätzlich nur über den Versicherungsmakler korrespondieren. Abweichendes kann im Einzelfall vereinbart werden. 3 Vollmacht Die Vertretungsbefugnisse des Maklers gegenüber den Versicherungsunternehmen und sonstigen Produktgebern ergeben sich aus der seitens des Auftraggebers erteilten Vollmacht. Die Vollmacht wird dem Versicherungsmakler in einer gesonderten Urkunde erteilt. Sie ist Anlage zu diesem Vertrag. 4 Datenschutz Die Rechte des Maklers betreffend der Weitergabe von Kundendaten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Kunden. Sie ist ebenfalls Anlage zu diesem Vertrag. Ausfertigung für den Makler
3 5 Vergütung Die Leistungen des Maklers werden durch die vom Versicherer zu tragende Courtage abgegolten. Sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Der Makler behält sich das Recht vor ein aufwandsbezogenes Honorar in Rechnung zu stellen. Dieses muss ausdrücklich zwischen Makler und Auftraggeber separat vereinbart werden. 6 Haftung und Verjährung 1. Die Haftung des Maklers ist im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf einen Betrag von 1,23 Mio. je Schadensfall begrenzt. Der Makler hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, eine hiervon abweichende individuelle Vereinbarung mit dem Versicherungsmakler zu treffen und den Haftpflichtversicherungsschutz des Versicherungsmaklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Der Versicherungsmakler gibt in diesem Fall hierzu eine Empfehlung ab. 2. Ansprüche auf Schadenersatz wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzung verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben müsste. Spätestens verjähren diese Ansprüche jedoch fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsmaklervertrags. 3. Die in 6 Nr.1 und 2 dieses Vertrages geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung des Maklers auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht. Unberührt bleibt ferner die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und wegen Verletzung einer sich aus den 60, 61 VVG ergebenden Pflicht. 7 Vertragsdauer Der Versicherungsmaklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. 8 Wechsel des Vertragspartners Sollte der Versicherungsmakler seinen Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf einen anderen Versicherungsmakler zum Beispiel im Rahmen der Veräußerung des Geschäftsbetriebs übertragen, ist der Kunde damit einverstanden, dass der Versicherungsmaklervertrag durch den übernehmenden Versicherungsmakler mit dem Auftraggeber fortgesetzt wird. Der Versicherungsmakler wird dem Auftraggeber den Maklerwechsel anzeigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Falle des Maklerwechsels den Versicherungsmaklervertrag sofort zu kündigen. 9 Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. 2. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. MKM KreditManagement GmbH Stempel und Unterschrift Auftraggeber Ausfertigung für den Auftraggeber
4 5 Vergütung Die Leistungen des Maklers werden durch die vom Versicherer zu tragende Courtage abgegolten. Sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Der Makler behält sich das Recht vor ein aufwandsbezogenes Honorar in Rechnung zu stellen. Dieses muss ausdrücklich zwischen Makler und Auftraggeber separat vereinbart werden. 6 Haftung und Verjährung 1. Die Haftung des Maklers ist im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf einen Betrag von 1,23 Mio. je Schadensfall begrenzt. Der Makler hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, eine hiervon abweichende individuelle Vereinbarung mit dem Versicherungsmakler zu treffen und den Haftpflichtversicherungsschutz des Versicherungsmaklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Der Versicherungsmakler gibt in diesem Fall hierzu eine Empfehlung ab. 2. Ansprüche auf Schadenersatz wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzung verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben müsste. Spätestens verjähren diese Ansprüche jedoch fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsmaklervertrags. 3. Die in 6 Nr.1 und 2 dieses Vertrages geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung des Maklers auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht. Unberührt bleibt ferner die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und wegen Verletzung einer sich aus den 60, 61 VVG ergebenden Pflicht. 7 Vertragsdauer Der Versicherungsmaklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. 8 Wechsel des Vertragspartners Sollte der Versicherungsmakler seinen Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf einen anderen Versicherungsmakler zum Beispiel im Rahmen der Veräußerung des Geschäftsbetriebs übertragen, ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass der Versicherungsmaklervertrag durch den übernehmenden Versicherungsmakler mit dem Auftraggeber fortgesetzt wird. Der Versicherungsmakler wird dem Auftraggeber den Maklerwechsel anzeigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Falle des Maklerwechsels den Versicherungsmaklervertrag sofort zu kündigen. 9 Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. 2. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. MKM KreditManagement GmbH Stempel und Unterschrift Auftraggeber Ausfertigung für den Makler
5 Maklervollmacht Der Vollmachtgeber erteilt der MKM KreditManagement GmbH - (nachfolgend Makler genannt) - hiermit eine umfassende Maklervollmacht für Kreditversicherungen. Diese Vollmacht umfasst insbesondere die aktive und passive Vertretung des Vollmachtgebers gegenüber den Produktanbietern. Erklärungen, Anzeigen und Informationen zu Versicherungsverträgen abzugeben oder entgegenzunehmen. nach vorheriger Absprache, die Kündigung oder Änderung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge. bei der Schadensabwicklung für vom Makler vermittelte oder betreute Kreditversicherungen und Geltendmachung der Versicherungsleistungen mitzuwirken. Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Vollmachtgeber jederzeit widerrufen werden. Sie gilt auch zugunsten eines Rechtsnachfolgers des Maklers. Der Versicherer/Finanzdienstleister/Produktgeber wird ausdrücklich angewiesen, sämtlichen Schriftverkehr mit dem Vollmachtgeber ausschließlich über den Versicherungsmakler zu führen. Der Versicherungsmakler ist bevollmächtigt, die dem Versicherungsnehmer gem. 7 VVG i.v.m. der VVG-InfoVO mitzuteilenden Vertragsbestimmungen, Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen, Verbraucherinformationen und sonstige Informationen und das Produktinformationsblatt entgegenzunehmen und für den Vollmachtgeber zu verwalten. Stempel und Unterschrift Vollmachtgeber Ausfertigung für den Auftraggeber
6 Maklervollmacht Der Vollmachtgeber erteilt der MKM KreditManagement GmbH - (nachfolgend Makler genannt) - hiermit eine umfassende Maklervollmacht für Kreditversicherungen. Diese Vollmacht umfasst insbesondere die aktive und passive Vertretung des Vollmachtgebers gegenüber den Produktanbietern. Erklärungen, Anzeigen und Informationen zu Versicherungsverträgen abzugeben oder entgegenzunehmen. nach vorheriger Absprache, die Kündigung oder Änderung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge. bei der Schadensabwicklung für vom Makler vermittelte oder betreute Kreditversicherungen und Geltendmachung der Versicherungsleistungen mitzuwirken. Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Vollmachtgeber jederzeit widerrufen werden. Sie gilt auch zugunsten eines Rechtsnachfolgers des Maklers. Der Versicherer/Finanzdienstleister/Produktgeber wird ausdrücklich angewiesen, sämtlichen Schriftverkehr mit dem Vollmachtgeber ausschließlich über den Versicherungsmakler zu führen. Der Versicherungsmakler ist bevollmächtigt, die dem Versicherungsnehmer gem. 7 VVG i.v.m. der VVG-InfoVO mitzuteilenden Vertragsbestimmungen, Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen, Verbraucherinformationen und sonstige Informationen und das Produktinformationsblatt entgegenzunehmen und für den Vollmachtgeber zu verwalten. Stempel und Unterschrift Vollmachtgeber Ausfertigung für den Makler
7 Datenschutz- / Kommunikationserklärung Der Auftraggeber willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten und Einzelangaben über dessen persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, sofern sie zur Vertragsvermittlung und/oder der Vertragsdurchführung, die zur Erfüllung der Maklertätigkeit notwendig sind, erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass der Makler im Rahmen von Deckungsanfragen, Abschlüssen und Abwicklungen von Versicherungsverträgen Daten an Versicherer, Rückversicherer, Maklerpools, technische Dienstleister (Kundenwaltungsprogramme) übermitteln und empfangen kann. Diese Regelung gilt auch für die Übermittlung von Daten an: Sozialversicherungsträger, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Untervermittler, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungs- Ombudsmänner, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Rechtsnachfolger. Sollte der Makler seinen Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf einen anderen Makler übertragen (z.b. im Rahmen der Veräußerung seines Geschäftsbetriebs ), ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass der Makler die Vertragsund Leistungsdaten des Auftraggebers dem übernehmenden Makler zur Verfügung stellt. Der Makler wird den Auftraggeber vor der Weitergabe der Daten informieren sowie Name und Anschrift des übernehmenden Maklers mitteilen. Der Auftraggeber ist berechtigt, der Datenübermittlung jederzeit zu widersprechen. Der Auftraggeber ist ausdrücklich damit einverstanden, dass der Makler ihn auch über den Umfang der vom Makler gegebenenfalls vermittelten und betreuten Versicherungsverträge hinaus über Versicherungsprodukte informieren darf. Dies gilt zum Beispiel für den etwaigen Abschluss neuer Versicherungsverträge und/oder über inhaltliche Änderungen bestehender Verträge, insbesondere deren Verlängerung, Ausweitung und/oder Ergänzung. Die Kontaktaufnahme darf schriftlich, telefonisch, per Fax oder Mail erfolgen. Stempel und Unterschrift Auftraggeber Ausfertigung für den Auftraggeber
8 Datenschutz- / Kommunikationserklärung Der Kunde willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten und Einzelangaben über dessen persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, sofern sie zur Vertragsvermittlung und/oder der Vertragsdurchführung, die zur Erfüllung der Maklertätigkeit notwendig sind, erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Der Kunde ist einverstanden, dass der Makler im Rahmen von Deckungsanfragen, Abschlüssen und Abwicklungen von Versicherungsverträgen Daten an Versicherer, Rückversicherer, Maklerpools, technische Dienstleister (Kundenwaltungsprogramme) übermitteln und empfangen kann. Diese Regelung gilt auch für die Übermittlung von Daten an: Sozialversicherungsträger, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Untervermittler, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungs- Ombudsmänner, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Rechtsnachfolger. Sollte der Versicherungsmakler seinen Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf einen anderen Versicherungsmakler übertragen (z.b. im Rahmen der Veräußerung seines Geschäftsbetriebs ), ist der Kunde damit einverstanden, dass der Versicherungsmakler die Vertrags- und Leistungsdaten des Auftraggebers dem übernehmenden Versicherungsmakler zur Verfügung stellt. Der Versicherungsmakler wird den Auftraggeber vor der Weitergabe der Daten informieren sowie Name und Anschrift des übernehmenden Versicherungsmaklers mitteilen. Der Auftraggeber ist berechtigt, der Datenübermittlung jederzeit zu widersprechen. Der Auftraggeber ist ausdrücklich damit einverstanden, dass der Versicherungsmakler ihn auch über den Umfang der vom Makler gegebenenfalls vermittelten und betreuten Versicherungsverträge hinaus über Versicherungsprodukte informieren darf. Dies gilt zum Beispiel für den etwaigen Abschluss neuer Versicherungsverträge und/oder über inhaltliche Änderungen bestehender Verträge, insbesondere deren Verlängerung, Ausweitung und/oder Ergänzung. Die Kontaktaufnahme darf schriftlich, telefonisch, per Fax oder Mail erfolgen. Stempel und Unterschrift Kunde Ausfertigung für den Makler
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