Social Media kein rechtsfreier Raum
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- Elly Baumann
- vor 8 Jahren
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1 Social Media kein rechtsfreier Raum Lunchveranstaltung vom 7. Mai 2014 lic.iur. Nadia Steiner-Huwiler, Rechtsdienst, Universität Zürich Seite 1
2 Übersicht Social Media Datenschutzrecht Urheberrecht Persönlichkeitsschutzrechte Achtung: Nutzungsbestimmungen Cloud Computing Social Plugins Blogs Fragen Social Media kein rechtsfreier Raum, lic.iur. Nadia Steiner-Huwiler Seite 2
3 Social Media Als Social Media werden alle Medien (Plattformen) verstanden, die die Nutzer über digitale Kanäle in der gegenseitigen Kommunikation und im interaktiven Austausch von Informationen unterstützen. (aus Harvard Business Manager, September 2010, S. 31 / Ziel: Austausch von Informationen vom passiven Konsumenten zum aktiven Produzenten schwierige Durchsetzbarkeit bestehender Rechtsansprüche Dienstleistungen im Tausch gegen Daten (Persönlichkeitsprofile) Social Media kein rechtsfreier Raum, lic.iur. Nadia Steiner-Huwiler Seite 3
4 Datenschutzrecht (1) UZH untersteht dem kantonalen Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) sowie der dazugehörigen Verordnung (IDV) Personendaten Zentrale Begriffe: - Rechtmässigkeit - Transparenz - Zweckbindung - Datensicherheit - Kreis der Zugriffsberechtigten - Datenweitergabe an Dritte - anwendbares Recht Social Media kein rechtsfreier Raum, lic.iur. Nadia Steiner-Huwiler Seite 4
5 Datenschutzrecht (2) Zentrale Begriffe (2): - mangelhafte Datenhoheit und kontrolle - Erreichbarkeit - Löschbarkeit Recht auf Vergessen GRUNDSATZ: MÖGLICHST WENIGE PERSONENDATEN INS NETZ! Social Media kein rechtsfreier Raum, lic.iur. Nadia Steiner-Huwiler Seite 5
6 Urheberrecht Urheberrechtsgesetz (URG) und Urheberrechtsverordnung (URV) Werke sind unabhängig von ihrem Wert oder Zweck geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben (Art. 2 Abs. 1 URG) Urheber hat das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (Art. 9 URG) Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob, wann und zu welchen Bedingungen seine Werke verwendet werden (Art. 10 Abs. 1 URG) Ausnahme: Verwendung veröffentlichter Werke zum Eigengebrauch (Art. 19 URG) Social Media kein rechtsfreier Raum, lic.iur. Nadia Steiner-Huwiler Seite 6
7 Persönlichkeitsschutzrechte Art. 28 ff. ZGB und StGB Geschützte Rechtsgüter: - Recht am eigenen Bild - Recht am eigenen Wort und an der eigenen Stimme - Recht auf Privat- und Intimsphäre - Ehre Social Media kein rechtsfreier Raum, lic.iur. Nadia Steiner-Huwiler Seite 7
8 Zwischenfazit kein rechtsfreier Raum Eigenverantwortung und Gefahrenbewusstsein welche Daten will ich welchem Risiko aussetzen? Grundsatz: keine vertraulichen Daten ins Netz! Beachten Sie stets: - Einhaltung von Datenschutzbestimmungen - Nutzungsbestimmungen lesen - Autorisierung zur Veröffentlichung beim Urheber einholen - Persönlichkeitsschutzrechte beachten Social Media kein rechtsfreier Raum, lic.iur. Nadia Steiner-Huwiler Seite 8
9 Achtung: Nutzungsbestimmungen (1) Vertrag zwischen Nutzer und Plattformbetreiber Nutzungsbestimmungen können i.d.r. jederzeit einseitig durch Plattformbetreiber geändert werden Gegenleistungspflichten der Nutzer: Übertragung von Nutzungsrechten i.d.r. Ausschluss der Garantie für die Erreichbarkeit, Verfügbarkeit und fortwährenden Bestand der Daten Eingriffsrechte Social Media kein rechtsfreier Raum, lic.iur. Nadia Steiner-Huwiler Seite 9
10 Achtung: Nutzungsbestimmungen (2) Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte (Fotos und Videos, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen), die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest ( IP-Lizenz ). Diese IP-Lizenz, endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst, ausser deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht. (Ziff. 2.1 der Erklärungen der Rechte und Pflichten vom von Facebook) Social Media kein rechtsfreier Raum, lic.iur. Nadia Steiner-Huwiler Seite 10
11 Achtung: Nutzungsbestimmungen (3) Deinen Namen, deine Profil- und Titelbilder, dein Geschlecht, deinen Nutzernamen, deine Netzwerke und deine Nutzer-ID behandeln wir ebenso wie Informationen, die du auf eigenen Wunsch öffentlich zugänglich machst. ( Datenverwendungsrichtlinien vom von Facebook) Social Media kein rechtsfreier Raum, lic.iur. Nadia Steiner-Huwiler Seite 11
12 Cloud Computing (1) Dienstleistungen werden gemietet 4 verschiedene Arten: Outsourcing - private cloud - public cloud - hybrid cloud - community cloud Daten dürfen nur so bearbeitet werden, wie der Auslagernde es selbst tun dürfte kein Verbot durch gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflichten Social Media kein rechtsfreier Raum, lic.iur. Nadia Steiner-Huwiler Seite 12
13 Cloud Computing (2) Auslagernde bleibt für die Datenbearbeitung weiterhin verantwortlich besondere Anforderungen bei ausländischen Anbietern sorgfältige Auswahl, Instruktion und Überwachung des Anbieters Grundregel: je vertraulicher, geheimer, wichtiger oder sensitiver die Daten sind, umso eher ist von einer Auslagerung abzusehen und umso strikter müssen die Sicherheitsvorkehrungen sein Social Media kein rechtsfreier Raum, lic.iur. Nadia Steiner-Huwiler Seite 13
14 Cloud Computing (3) Vertraglich zu regeln ( 6 IDG i.v.m. 25 IDV): - Gegenstand und Umfang der übertragenen Aufgaben - Umgang mit Personendaten - Geheimhaltungsverpflichtungen - Behandlung von Informationszugangsgesuchen - Datensicherheit - Kontrolle der Auftragserfüllung - Sanktionen - Vertragsdauer und Voraussetzungen der Vertragsauflösung Social Media kein rechtsfreier Raum, lic.iur. Nadia Steiner-Huwiler Seite 14
15 Social Plugins like -Button von Facebook automatische Datenweitergabe an Dritte Einbinden des like -Buttons von Facebook auf UZH-Webseiten nicht zulässig! Social Media kein rechtsfreier Raum, lic.iur. Nadia Steiner-Huwiler Seite 15
16 Blogs Haftung Primär haftet der Verfasser von Kommentaren, sekundär der Blogbetreiber Regeln: 1. Klare Blogregeln erstellen 2. Anonyme Blogger nicht aufschalten 3. Fragwürdige Beiträge unverzüglich löschen Social Media kein rechtsfreier Raum, lic.iur. Nadia Steiner-Huwiler Seite 16
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Social Media kein rechtsfreier Raum, lic.iur. Nadia Steiner-Huwiler Seite 17
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