Unterstützungs- und Beratungsangebot zur Erarbeitung eines kantonalen Tabakpräventionsprogramms

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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Tabakpräventionsfonds Unterstützungs- und Beratungsangebot zur Erarbeitung eines kantonalen Tabakpräventionsprogramms 1/5

2 VORWORT Der Tabakpräventionsfonds (TPF) finanziert kantonale Tabakpräventionsprogramme bis zur Hälfte der Gesamtkosten mit. Dazu muss ein Gesuch um finanzielle Unterstützung eingereicht werden, das bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllt. Eine entsprechende Anleitung ist unter folgender Adresse abrufbar: Der maximale Beitrag, der pro Kanton gesprochen werden kann, unterliegt den folgenden Höchstgrenzen: - Der TPF übernimmt maximal 50 % der Gesamtkosten eines kantonalen Tabakpräventionsprogramms, die restliche Finanzierung muss durch den Kanton oder andere Institutionen erfolgen. - Für Kantone mit mehr als Einwohnerinnen und Einwohnern beträgt die Kostenbeteiligung des TPF zum Zeitpunkt der Gesuchstellung maximal 80 Rappen pro Kantonseinwohnerin/ -einwohner und Jahr. Im Verlauf des Programms können nachträglich neue Projekte ins Programm aufgenommen werden. Der maximale Beitrag des TPF an ein kantonales Programm kann somit bis zu höchstens 1 Franken pro Einwohnerin/Einwohner und Jahr betragen. - Für Kantone mit weniger als Einwohnerinnen und Einwohnern liegt die maximale Kostenbeteiligung bei 100'000 Franken pro Jahr, wobei die 50%-Regel ihre Gültigkeit behält. Es besteht kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Die Fachstelle TPF entscheidet anhand interner und externer Expertisen sowie auf Empfehlung der siebenköpfigen Expertinnen- und Expertenkommission des TPF, ob ein Projekt die erforderliche Qualität aufweist, um der Tabakprävention einen bedeutenden Zusatznutzen zu bringen. Um den Kantonen die Entwicklung eines Programms zu ermöglichen, das die Anforderungen erfüllt und zur Finanzierung durch den TPF berechtigt, hat die Fachstelle einen Begleitprozess festgelegt. Dieses soll die Erarbeitung eines kantonalen Tabakpräventionsprogramms erleichtern und optimieren. Das vorliegende Dokument bezieht sich ausschliesslich auf das Beratungsangebot bis zum Zeitpunkt der Eingabe des Finanzierungsantrags beim TPF. Das vorliegende Dokument stellt die Unterstützungsangebote dar, die den Kantonen zur Verfügung stehen, damit sie am Ende des Prozesses über ein Programm verfügen, das den Vorgaben des TPF entspricht. Das Vorgehen nach diesem Verfahren minimiert das Risiko, dass ein Gesuch um Mitfinanzierung eines kantonalen Programms abgelehnt oder zur Überarbeitung zurückgewiesen wird. Das Angebot dient somit der Qualitätssicherung. Es ist fakultativ (keine Anforderung des TPF), d.h. der Kanton trägt für sein Präventionsprogramm weiterhin die alleinige Verantwortung, und er entscheidet, welche Leistungen für ihn von Nutzen sind. Selbstverständlich kann ein Kanton darauf verzichten und sein Gesuch wie jeden anderen Finanzierungsantrag unter Einhaltung der Eingabefristen einreichen. 2/5

3 BESCHREIBUNG DES UNTERSTUTZUNGSPROZESSES A Planungsschema und Unterstützungsangebot Als Erstes ist das Datum zu bestimmen, an dem der Kanton sein Finanzierungsgesuch beim TPF einreichen muss/will. Auch muss zwischen der Gesuchseingabe und dem eigentlichen Projektbeginn eine Frist von mehreren Monaten vorgesehen werden. Sobald das Datum feststeht und dieses von der Fachstelle TPF als realistisch befunden wurde, werden die Meilensteine definiert. Bei den im Schema angegebenen Zeitfenstern handelt es sich um Richtwerte. Die grünen Felder sind obligatorisch, damit der Begleitprozess als vollständig gilt. Jedem Kanton ist es freigestellt, ob er die verschiedenen Angebote nutzen möchte oder nicht. VBGF Kickoff Alle Projekt- Check TPF Beratung/ Schulung reflecta Evaluation Feedback TPF Feedback Gesuchstellung 2-3 Mt. 6-8 Mt. Kick-off für die Vorbereitung eines kantonalen Programms Sobald der Kanton den Entscheid gefällt und die Absicht bekundet hat, ein kantonales Tabakpräventionsprogramm mit Antrag auf Finanzierung durch den TPF zu erarbeiten, wird im Kanton eine Kick-off- Veranstaltung organisiert. Diese dient dazu, alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, die beteiligten Akteure zu vernetzen sowie Auskünfte der im Tabakpräventionsbereich des Kantons tätigen Personen einzuholen. Im Idealfall findet die Kick-off-Veranstaltung spätestens sechs bis acht Monate vor der Gesuchseinreichung statt. Neben der Fachstelle TPF werden die reflecta ag, die VBGF sowie zur Teilnahme eingeladen. Eine ausführliche Beschreibung dieses Programmauftakts findet sich im Dokument «Kick-off für Kantone, die ein kantonales Tabakpräventionsprogramm vorbereiten». Projekt-Check Ist ein erstes Budget erstellt und der Inhalt der Projekte festgelegt, wird in einem Projekt-Check mit der Fachstelle TPF abgeklärt, ob die Projekte den verschiedenen Projekttypen (I, II, III und S) korrekt zugeordnet sind. Der Projekt-Check erlaubt auch eine allgemeine Beurteilung des Programmentwurfs (Ausgewogenheit des Programms, Beratung aufgrund der Erfahrungen mit anderen Kantonen usw.). Er findet in den Räumlichkeiten der Fachstelle TPF in Bern statt. Einzelberatung und Schulung in Projektmanagement durch reflecta Die reflecta ag ist eine vom TPF beauftragte Beratungsfirma, die allen Gesuchstellenden des Fonds Unterstützung anbietet und die Kantone bei Fragen betreffend Zielformulierung, Wirkungsmodell, Budget sowie Einsatz von Methoden und Instrumenten des Projektmanagements individuell berät. Die Mitarbeitenden der reflecta ag sind Expertinnen und Experten in Projektmanagement und mit den Anforderungen und Verfahren in Zusammenhang mit Finanzierungsgesuchen an den TPF bestens 3/5

4 vertraut. Ihr Angebot «QualiPlus Kantone» umfasst eine persönliche Beratung sowie einen zweitägigen Projektmanagement-Kurs in deutscher oder französischer Sprache (die Kursdaten werden auf der Homepage des TPF veröffentlicht). Die Fachstelle TPF empfiehlt den Gesuchstellenden ausdrücklich, die Dienstleistungen der reflecta ag in Anspruch zu nehmen, um die Ziele der verschiedenen Projekte, das Wirkungsmodell und die verschiedenen Aspekte des Projektmanagements und der Projektfinanzierung zu besprechen. Präsentation der kantonsübergreifenden Evaluation und Unterstützung bei der Evaluation durch das KPM und Interface Das Kompetenzzentrum für Public Management der Universität Bern und die Firma Interface Politikstudien Forschung Beratung führen die kantonsübergreifende Evaluation der kantonalen Programme gemeinsam durch. Sie legen den Kantonen die Anforderungen im Hinblick auf die Evaluation der einzelnen Projekte und des Programms dar. Ausserdem machen sie auf Schwierigkeiten oder Schwächen in Zusammenhang mit der Evaluation aufmerksam, stehen bei Fragen zur Verfügung und bieten Beratungen an (z. B. Nutzung bestimmter Erhebungen oder Datenbanken für die Impactmessung). Das Evaluationsteam hält sich den kantonalen Verantwortlichen ab der Programmvorbereitungsphase zur Verfügung und verfasst einen Bericht über die Schwierigkeiten der Evaluierbarkeit der Projekte der endgültigen Programmfassung (Evaluationscheck, s. nachfolgenden Abschnitt). Abgabe der Endfassung des Programms an die Fachstelle TPF und an Besteht eine erste Endfassung des Programms, bietet die Fachstelle TPF an, diese Version durchzulesen, und ein Feedback in Form von Fragen, Anmerkungen, sowie eine Rückmeldung zu problematischen oder verbesserungswürdigen Aspekten zu geben. Die Fachstelle TPF nimmt dabei keine Korrekturen am Programm selber vor und gibt auch keine Anregungen zu Programmänderungen, da der Kanton für den Programminhalt allein verantwortlich bleibt. Ebenso garantiert das Feedback nicht, dass alle problematischen Punkte erkannt und signalisiert worden sind, denn die Mitarbeitenden des Tabakpräventionsfonds können nicht den gesamten Beurteilungsprozess abbilden. Der Kanton entscheidet, ob und wann er dieses Feedback in Anspruch nehmen möchte. Diese Programmfassung muss auch zur Überprüfung der Evaluierbarkeit des Programms und der Projekte zugestellt werden (Evaluationscheck). lassen dem Kanton ein Dokument mit den verbesserungsbedürftigen Punkten zukommen. Eine Kopie davon geht an die Fachstelle TPF zur Kenntnisnahme. Für diese letzten Änderungen sind (je nach Umfang der Korrekturen) ungefähr zwei bis drei Monate einzuplanen. Beantwortung verschiedener Fragen durch die Fachstelle TPF Die Fachstelle TPF steht zur Klärung verschiedener Detail- oder Fachfragen zur Verfügung. Dabei dürfte es sich hauptsächlich um Fragen zum Verständnis der Anforderungen an die Programmpräsentation oder zur Budgetierung handeln. Ständiges Zusatzangebot 1. Die Sektion Tabak des BAG stellt verschiedene Dokumente bereit, die als Wissensgrundlage für Projekte kantonaler Tabakpräventionsprogramme dienen können. Dies gilt insbesondere für Projekte im Bereich des Vollzugs kantonaler Gesetzgebungen wie beispielsweise Abgabeverbote von Tabakwaren an Minderjährige oder Werbeeinschränkungen. Vom geplanten Programm nimmt hingegen die Sektion Tabak nicht Kenntnis und beschränkt sich auf das Bereitstellen von Wissen, wie dies bereits im Schreiben vom 13. September 2013 «Kantonale Tabakpräventionsprogramme: neue Leistungen der Sektion Tabak zur Unterstützung der Kantone» mitgeteilt wurde. Weitere Informationen sind direkt bei der Sektion Tabak erhältlich. 2. Die VBGF steht den Kantonen ebenfalls für Beratungen und Informationen zur Verfügung. 3. Die Arbeitsgruppe kantonale Tabakpräventionsprogramme bietet den Kantonen die Möglichkeit, Informationen und Erfahrungen auszutauschen. 4. Für die Erarbeitung eines Programms stehen auf der Homepage des TPF verschiedene Anleitungen und erläuternde Dokumente (in deutscher und französischer Sprache).zur Verfügung. 4/5

5 Finanzielle Unterstützung der Programmvorbereitung Der TPF unterstützt auf Gesuch hin die Vorbereitung eines kantonalen Tabakpräventionsprogramms (Vorprojekt) mit einem Beitrag von maximal 50'000 Franken. Diese Finanzierung unterliegt der 50%- Regel. In der Folge wird der Beitrag von der Beteiligung des TPF am Gesamtbudget des kantonalen Programms abgezogen. Zur Gesuchstellung ist das übliche Formular des TPF für Präventionsprojekte zu verwenden. Es müssen nur die zutreffenden Rubriken ausgefüllt werden (durch die Gesuchstellenden zu bestimmen). Ein solcher Antrag kann jederzeit ungeachtet der offiziellen Einreichungstermine an die Fachstelle TPF gerichtet werden. B Arbeitsschritte zur Erreichung der Meilensteine Kick-off Projekt-Check reflecta Feedback der Fachstelle TPF und Gesuchseingabe Berücksichtigung aller kantonalen Partner (Einladung oder Orientierung). Vereinbarung eines Datums für die Einreichung des Finanzierungsgesuchs an den TPF. Auflistung der vorgesehenen Projekte zwecks Überprüfung der Einteilung in die einzelnen Projekttypen. Erster Budgetentwurf erwünscht. Zielformulierung, Projekt-Typ S, erstes Budget, Zeitplan. Erste Endfassung von Programm und Budget. Kantonales Programm, Gesuchsformular, Budget gemäss TPF-Formular, Unterzeichnung durch politischen Verantwortungsträger. 5/5

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