Brandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO

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1 Brandschutz Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Versicherungskammer Bayern Dipl.Ing. Florian Ramsl Seite 1 Art. 2 (4) Sonderbauten 8. Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr als 1000 Gastplätzen im Freien, Beherbergungsstätten mit mehr als zwölf Betten und Spielhallen mit mehr als 150 m² Seite 2 1

2 Art. 2 (4) Sonderbauten 9. Gebäude mit Nutzungseinheiten zum Zweck der Pflege oder Betreuung von Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, deren Selbstrettungsfähigkeit eingeschränkt ist, wenn die Nutzungseinheiten a) einzeln für mehr als sechs Personen bestimmt sind, b) für Personen mit Intensivpflegebedarf bestimmt sind oder c) einen gemeinsamen Rettungsweg haben und für insgesamt mehr als zwölf Personen bestimmt sind, Seite 3 Art. 2 (4) Sonderbauten 11. sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen sowie Wohnheime, 12. Tageseinrichtungen für mehr als zehn Kinder sowie Menschen mit Behinderung und alte Menschen, Seite 4 2

3 Art. 26 Außenwände (3) 2...mehr als zwei Geschosse überbrückende Solaranlagen an Außenwänden, müssen schwerentflammbar sein. Seite 5 Art. 28 Brandwände (6) Müssen Gebäude oder Gebäudeteile, die über Eck zusammenstoßen,...inneren Ecke mindestens 5 m... bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 4 als öffnungslose hochfeuerhemmende Wand ausgebildet ist. 5 m 5 m Seite 6 3

4 Art. 28 Brandwände (7) 1 Bauteile mit brennbaren Baustoffen dürfen über Brandwände nicht hinweggeführt werden. 3 Außenwandbekleidungen von Gebäudeabschlusswänden müssen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen nichtbrennbar sein. Seite 7 Art. 30 Dächer (5) 2 Von Brandwänden und von Wänden, die an Stelle von Brandwänden zulässig sind, müssen mindestens 1,25 m entfernt sein 1. Dachflächenfenster, Oberlichte, Solaranlagen, Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten aus brennbaren Baustoffen, wenn sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind. Seite 8 4

5 Art. Rauchwarnmelder (4)1 In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 2 Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 3 Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. 4 Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Seite 9 Seite 10 5

6 Gehört der Brandschutznachweis zu den Bauvorlagen? Brandschutznachweis gilt immer als eine zwingend zu erstellende Bauvorlage unabhängig der Gebäudeklasse unabhängig ob dieser einer Prüfung unterliegt Seite 11 Wann ist ein Brandschutznachweis erforderlich? Verpflichtung, bei jedem Bauvorhaben Brandschutznachweis zu erstellen (Art. 62 BayBO). Ausgenommen sind nur verfahrensfreie Vorhaben nach Art. 57 BayBO. Seite 12 6

7 Was sind die Unterschiede zwischen Brandschutznachweis, Brandschutzkonzept und Brandschutzgutachten? Der Brandschutznachweis ist eine Bestätigung, dass Vorgaben der Bayerischen Bauordnung einschließlich der Sondervorschriften eingehalten werden. Das Brandschutzkonzept kann für Sonderbauten ohne Sonderbauvorschriften erforderlich werden, wenn der Standardbrandschutz der BayBO nicht angemessen ist. Das Brandschutzgutachten ist eine brandschutztechnisch wissenschaftliche Abhandlung bzw. Meinungsäußerung eines Gutachters. Seite 13 Wer darf Brandschutznachweis erstellen? Nachweisersteller Brandschutz GKl. 1 bis 3 GKl. 4 GKl. 5 Mittel und Großgaragen Sonderbauten Bauvorlageberechtigte oder (Prüfsachverständige als Brandschutzplaner) Bauvorlageberechtigte mit besonderem Kenntnisnachweis + Liste oder Prüfsachverständige als Brandschutzplaner Bauvorlageberechtigte oder (Prüfsachverständige als Brandschutzplaner) Seite 14 7

8 Wer prüft Brandschutznachweis? Prüfung Brandschutznachweis GKl. 1 bis 3 GKl. 4 GKl. 5 Mittel und Großgaragen Sonderbauten keine Prüfung (Art. 62 Abs. 4) keine Prüfung (Art. 62 Abs. 4) Bauaufsicht alternativ: Prüfsachverständige für Brandschutz (Art. 62 Abs. 3) Seite 15 Wo muss der Brandschutznachweis aufbewahrt werden? Jeder Brandschutznachweis muss unabhängig der Gebäudeklasse von Baubeginn an auf der Baustelle vorliegen (Art. 68 Abs. 6 Satz 3 BayBO). Seite 16 8

9 Wer überwacht die Umsetzung des Brandschutznachweises? Überwachung der Umsetzung Brandschutznachweis GKl. 1bis 4 GKl. 4 GKl. 5 Mittel und Großgaragen Sonderbauten ggf. anlassbezogene Baukontrolle durch Bauaufsicht Bestätigung des Nachweiserstellers über ordnungsgemäße Bauausführung mit Anzeige der Nutzungsaufnahme an Bauaufsicht durch Bauaufsicht / falls Nachweis bescheinigt wurde: Bescheinigung des Prüfsachverständigen über ordnungsgemäße Bauausführung mit Anzeige der Nutzungsaufnahme an Bauaufsicht Seite 17 Was hat es für Folgen, wenn erforderlicher Brandschutznachweis nicht erstellt wird? Der Planer beraubt sich selbst einer Beweisführung Abweichung mit fehlendem Abweichungsantrag führt im Regelfall zu verbotswidrigen Zustand denn: Eine Baugenehmigung, die keine Prüfung beinhaltet, führt nicht zur Gestattung der Abweichung Seite 18 9

10 Was tun bei Abweichung? Alle Abweichungen (Art. 63 BayBO) müssen im Brandschutznachweis aufgeführt werden. Auch wenn der Brandschutznachweis keiner Prüfung unterliegt, muss die Zulassung einer Abweichung bei der Bauaufsichtbehörde oder dem Prüfsachverständigen für Brandschutz schriftlich beantragt werden. Die Abweichung kann gestattet bzw. bescheinigt oder abgelehnt werden. Diese Bescheinigungen sind an der Baustelle vorzuhalten. Seite 19 Was ist im Brandschutznachweis zu dokumentieren? 11 BauVorlV enthält eine Auflistung von Punkten, die im Brandschutznachweis mindestens enthalten sein müssen (soweit für das beantragte Bauvorhaben zutreffend). 11 BauVorlV ist als Checkliste zu verstehen. Seite 20 10

11 11 Brandschutznachweis BauVorlV als Checkliste (1) Für den Nachweis des Brandschutzes sind im Lageplan, in den Bauzeichnungen und in der Baubeschreibung, soweit erforderlich, anzugeben: 1. das Brandverhalten der Baustoffe (Baustoffklasse) und die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile (Feuerwiderstandsklasse) entsprechend den Benennungen nach Art. 24 BayBO oder entsprechend den Klassifizierungen nach den Anlagen zur Bauregelliste A Teil 1, 2. die Bauteile, Einrichtungen und Vorkehrungen, an die Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden, wie Brandwände und Decken, Trennwände, Unterdecken, Installationsschächte und kanäle, Lüftungsanlagen, Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutztüren, Öffnungen zur Rauchableitung, einschließlich der Fenster nach Art. 33 Abs. 8 Satz 2 BayBO, 3. die Nutzungseinheiten, die Brand und Rauchabschnitte,... Seite Brandschutznachweis BauVorlV als Checkliste die aus Gründen des Brandschutzes erforderlichen Abstände innerhalb und außerhalb des Gebäudes, 5. der erste und zweite Rettungsweg nach Art. 31 BayBO, insbesondere notwendige Treppenräume, Ausgänge, notwendige Flure, mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stellen einschließlich der Fenster, die als Rettungswege nach Art. 31 Abs. 2 Satz 2 BayBO dienen, unter Angabe der lichten Maße und Brüstungshöhen, 6. die Flächen für die Feuerwehr, Zu und Durchgänge, Zu und Durchfahrten, Bewegungsflächen und die Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge, 7. die Löschwasserversorgung. Seite 22 11

12 11 Brandschutznachweis BauVorlV als Checkliste (2) 1 Bei Sonderbauten, Mittel und Großgaragen müssen, soweit es für die Beurteilung erforderlich ist, zusätzlich Angaben gemacht werden, insbesondere über: 1. brandschutzrelevante Einzelheiten der Nutzung, insbesondere auch die Anzahl und Art der die bauliche Anlage nutzenden Personen sowie Explosions oder erhöhte Brandgefahren, Brandlasten, Gefahrstoffe und Risikoanalysen, 2. Rettungswegbreiten und längen, Einzelheiten der Rettungswegführung und ausbildung einschließlich Sicherheitsbeleuchtung und kennzeichnung, 3. technische Anlagen und Einrichtungen zum Brandschutz, wie Branderkennung, Brandmeldung, Alarmierung, Brandbekämpfung, Rauchableitung, Rauchfreihaltung, 4. die Sicherheitsstromversorgung,... Seite Brandschutznachweis BauVorlV als Checkliste die Bemessung der Löschwasserversorgung, Einrichtungen zur Löschwasserentnahme sowie die Löschwasserrückhaltung, 6. betriebliche und organisatorische Maßnahmen zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und Rettung von Menschen und Tieren wie Feuerwehrplan, Brandschutzordnung, Werkfeuerwehr, Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Selbsthilfekräften. 2 Anzugeben ist auch, weshalb es der Einhaltung von Vorschriften wegen der besonderen Art oder Nutzung baulicher Anlagen oder Räume oder wegen besonderer Anforderungen nicht bedarf (Art. 54 Abs. 3 Satz 2 BayBO). 3 Der Brandschutznachweis kann auch gesondert in Form eines objektbezogenen Brandschutzkonzepts dargestellt werden. Seite 24 12

13 Wie muss ein Brandschutznachweis aussehen? Für den Brandschutznachweis ist keine festgelegte Form vorgeschrieben. Eine Möglichkeit: Brandschutzpläne + Tabelle Seite 25 BrandschutzPläne Seite 26 13

14 BrandschutzPläne 1 Versammlungsraum 2 Büro 210 m² FHT+RD VWT WC VWT VWT 350 m² Büro Kommunikationsflur Büro FHT+RD 2 2 Foyer Büro F30 Heizung FHT FHT+RD FHT+RD 1 1 Alle tragende Wände und Stützen: feuerhemmend Alle nichttragenden Außenwände: normalentflammbare Baustoffe (B2) Seite 27 Wie können Abweichungen begründet werden? Was wäre BayBO gefordert? (z.b. Brandwand) Was ist das Schutzziel der Forderung? (z.b. Brandausbreitung ausreichend lang verhindern) Warum werden Schutzziele trotzdem erreicht? Kompensationsmaßnahmen erforderlich? Abweichung ohne ausreichende Begründung können abgelehnt werden Seite 28 14

15 Gebäudeklassen freistehend Höhe NE Größe der NE 5 4 bis 13 m 400 m 2 je NE 3 bis 7 m 2 bis 7 m 2 NE Summe 400 m 2 1 freistehend bis 7 m 2 NE Summe 400 m 2 land oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude sind Gebäudeklasse 1 unterirdische Gebäude sind Gebäudeklasse 5 Seite 29 VIELEN DANK FÜR IHR INTERESSE UND IHREN BESUCH bei der Versicherungskammer Bayern Seite 30 15

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