Periodische Sicherheitskontrolle und Dichtheitsprüfung von Gasinstallationen Gasfachtagung Donnerstag, 24. April 2014
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- Julia Stein
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1 Periodische Sicherheitskontrolle und Dichtheitsprüfung von Gasinstallationen Gasfachtagung Donnerstag, 24. April 2014 Markus Kuhn
2 - 2 Inhaltsverzeichnis Kennzahlen Erdgas Zürich (eingebaute Geräte) Kennzahlen der Installations- und Apparatekontrolle bei der Erdgas Zürich Periodische Sicherheitskontrolle (Weisungen der Feuerpolizei Kt. ZH und AG) Dichtheitsprüfung beim Zählerwechsel Arbeitsanweisung Erdgas Zürich : «Gebrauchsfähigkeit bestehender Gasinstallationen»
3 - 3 Kennzahlen installierte Apparate Stichtag Herde / Rechauds Raumheizofen 1360 Durchlauferhitzer 4050 Zentralheizungsanlagen Thermoprozessanlagen 360 Bunsenbrenner ca. 1200
4 - 4 Versorgung mit Erdgas/Biogas AG ZH SG Erdgas Zürich versorgt die Stadt Zürich und mehr als 130 Gemeinden in insgesamt 5 Kantonen Direktversorgte Gemeinden Wiederverkaufsgemeinden SZ GL
5 - 5 Kennzahlen der Installations- und Apparatekontrolle ' '489 Neuanlagen Umbauten Aenderungen Total der Kontrollen Kontrollen durch die Installationskontrolle Geschäftsjahr 2013 GL
6 - 6 Kennzahlen der Installations- und Apparatekontrolle Kontrollierte Apparate Sicherheitsmangel Komfortmangel Rückstau Nichtgemeldete Auswechslungen Kontrollierte Apparate Geschäftsjahr 2013 GL
7 - 7 Installations- und Apparatekontrolle GL
8 Installations- und Apparatekontrolle Basierend auf dem Regelwerk G1 des SVGW (Schweizerischer Verein des Gasund Wasserfaches) G1d Gasleitsätze, Ausgabe 2012 für Gasinstallationen und Aufstellung von Gasapparaten mit einem Betriebsdruck bis 5 bar. Kontrollieren wir Installationsanzeigen der Sanitär - Unternehmer auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wir machen eine Grössenbestimmung der von uns gelieferten Komponenten (Zähler T- Stück/Regler) und stellen die entsprechenden Materialabholscheine dafür aus.
9 Installations- und Apparatekontrolle Weisung der Feuerpolizei Kanton Zürich, Vollzugshilfe der Aargauischen Gebäudeversicherung für die periodischen Sicherheitskontrollen
10 «Hoheitliche Aufgaben der Gasnetzbetreiber»
11 «Hoheitliche Aufgaben der Gasnetzbetreiber»
12 Dichtheitskontrollen bei Zählerwechsel Auswertung der Druckprüfung bei Zählerwechsel (Haushaltszähler) Turnus 14 Jahre Kontrolljahr Ausgeführte Dichtheitskontrollen Undichtheiten ab ~ 0.5 l/h (Anzahl Fälle) (Leitung, Armaturen od. Gerät) % 1.597% 2.018% 1.647% Druckprüfungen und Leckmengenmessungen wurden mit dem Dräger P7 Gerät ausgeführt.
13 Notfalldienst «Gasgeruchsmeldungen» Meldungen mit Gasaustritt (total 69) «Fehlerquellen» 2013 Leitungen 19 Gasapparate 18 Armaturen 15 Zähler 8 Div.* 19 *Manipulationen und Installationsmängel verursacht durch Dritte (Installateure, Hauswart, Eigentümer, Mieter, etc.)
14 Arbeitsanweisung «Gebrauchsfähigkeit bestehender Erdgasinstallationen» Auf Basis des SVGW Regelwerkes G1, der Technischen Regel für Gasinstallationen des DVGW (G 600), resp. des Kommentar zur Technischen Regel entstand die Erdgas Zürich Arbeitsanweisung zum Thema: «Gebrauchsfähigkeit bestehender Erdgasinstallationen»
15 Arbeitsanweisung «Gebrauchsfähigkeit bestehender Erdgasinstallationen» Auszuge aus der Arbeitsanweisung Geltungsbereich Diese Anweisung umfasst die neu Beurteilung von bestehenden und in Betrieb stehende Erdgasinstallationen, welche in folgenden Fällen gemacht wird : Sicherheitstechnische Apparatekontrolle (Gemäss den Gesetzlichen Grundlagen ) Regler-Revision und Zählerauswechslung infolge Eichgültigkeit Ersatz oder Auswechslung der Gasapparate (Gemäss eingereichter Installationsanzeige ) Umbau / Ergänzung der Leitungsinstallation (Gemäss eingereichter Installationsanzeige ) Weiter wird der Geltungsbereich wie folgt eingeschränkt: Installationen mit einem max. Betriebsdruck von bis zu 100 mbar und einem max. Rohrinhalt von 100 l inkl. Regel- und Messeinrichtungen.
16 Arbeitsanweisung «Gebrauchsfähigkeit bestehender Erdgasinstallationen» Auszuge aus der Arbeitsanweisung 1. Gebrauchsfähigkeitskriterien Die Gebrauchsfähigkeit wird in folgende Kriterien unterteilt : Bei feststellbarem Gasgeruch* ist in keinem Falle eine Gebrauchsfähigkeit gegeben, somit muss unabhängig vom festgestelltem Druckabfall das Leck behoben werden. *Gasgeruch bedeutet die Wahrnehmung eines typischen Gasgeruches durch den menschlichen Geruchssinn Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck kleiner 1.0 Liter pro Stunde beträgt und kein zusätzlicher Mangel vorliegt. Verminderte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck gleich oder grösser als 1.0 und kleiner als 5 Liter pro Stunde beträgt. Keine Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck gleich oder grösser als 5 Liter pro Stunde beträgt. Für die Beurteilung der Gebrauchsfähigkeit von Leitungsanlagen ist nicht nur die Leckmenge, sondern auch der äusserlich erkennbare Zustand (z.b. Korrosion) und die Funktionsfähigkeit der Bauteile zu bewerten.
17 Arbeitsanweisung «Gebrauchsfähigkeit bestehender Erdgasinstallationen» Auszuge aus der Arbeitsanweisung Massnahmen Nach dem Grad der Gebrauchsfähigkeit sind folgende Massnahmen durchzuführen resp. anzuordnen: Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit: Die Leitungsanlage kann weiter betrieben werden. Falls neben der entsprechenden Leckgasmenge weiter reichende Mängel (äusserlicher Zustand, Funktionsfähigkeit Bauteile, etc.) vorliegt, ist es Sache des vor Ort zuständigen Mitarbeiters (Fachmann), ob die Anlage weiter betrieben werden kann oder ob eine dementsprechende Instandsetzung mit der damit verbundenen Nachkontrolle erfolgen muss. Vermindertete Gebrauchsfähigkeit: Nach Feststellung der verminderten Gebrauchsfähigkeit. Folgt eine schriftliche Mitteilung an den Eigentümer, resp. an den Anlagebenutzer, mit der Aufforderung: Die Leitungsanlage innerhalb von 4 Wochen, instand zu setzen. Eine Nachkontrolle wird angeordnet. (Terminüberwachung)
18 Arbeitsanweisung «Gebrauchsfähigkeit bestehender Erdgasinstallationen» Auszuge aus der Arbeitsanweisung Massnahmen (forts.) Keine Gebrauchsfähigkeit: Die Leitungsanlage ist unverzüglich ausser Betrieb zu nehmen. Das Abstellorgan ist zu Schliessen und mit geeigneten Mittel gegen ein wieder Öffnen zu sichern. Der Eigentümer / Anlagebenutzer ist unverzüglich darüber zu informieren, dass die Leitung instand gesetzt werden muss. Eine Nachkontrolle wird angeordnet. (Terminkontrolle)
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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