Informationen zur Schule Bellikon. Schuljahr 2015/16

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1 Informationen zur Schule Bellikon Schuljahr 2015/16

2 Inhalt Kindergarten und Primarschule... 3 Aufgabenhilfe... 4 Deutsch als Zweitsprache (DaZ)... 4 Dyskalkulie-Therapie... 4 Einschulungsklasse... 4 Elternabende... 4 Fundgrube... 5 Handy & Co Informationen... 5 Läuse... 5 Legasthenie- und Logopädie-Therapie... 5 Musikschulunterricht/Instrumentalunterricht... 5 Oberstufe... 6 Schulanlässe... 6 Schulbesuche... 6 Schulunfallversicherung... 7 Schulweg... 7 Schulzahnpflege... 7 Schwimmunterricht... 7 Sprachheilkindergarten... 8 Tagesstrukturen... 8 Transportkosten... 8 Urlaubsregelung / Urlaubsgesuche... 9 Unvorhergesehene Absenzen von Lehrpersonen... 9 Unvorhergesehene Absenz eines Schulkindes / Krankheit Znüni

3 Kindergarten und Primarschule Die Schule Bellikon besteht aus 2 altersgemischten Kindergartenabteilungen und 6 Primarschulklassen in 5 Abteilungen. Die Primarklassen werden teilweise ebenfalls altersgemischt geführt. Der Kindergarten ist seit August 2013 obligatorisch und Teil der Volksschule. Rund 110 Kinder, ein Team von Lehrpersonen, Betreuerinnen, Therapeutinnen sowie Hauswart und Auszubildender, das Schulsekretariat, die Schulleitung und die Schulpflege gestalten gemeinsam den Schulalltag. Seit August 2008 ist die Schule Bellikon eine IS-Schule mit Integrativer Schulungsform (IS) und Integrierter Heilpädagogik (IHP). Die Schulische Heilpädagogin (SHP) unterstützt und fördert in Absprache mit der Lehrperson Kinder mit besonderen schulischen Bedürfnissen. Das können Schülerinnen und Schüler sein, welche Schwierigkeiten haben, dem Unterricht zu folgen oder ein momentanes Leistungstief erfahren, wie auch Kinder mit besonderen Begabungen und Fähigkeiten. Die Integrative Heilpädagogik fordert eine enge Zusammenarbeit von Lehrpersonen und schulischen Heilpädagogen. Gleichzeitig bietet sie aber auch Entlastung und Unterstützung für alle Beteiligten und kommt allen Kindern zu Gute. Im Unterricht mit Integrativer Heilpädagogik werden teilweise individualisierende Lernformen (z.b. Plan-, Posten- oder Projektarbeit) eingesetzt, deren Ziele den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten der einzelnen Kinder angepasst sind. Für Kinder, welche die Grundanforderungen in einem oder mehreren Fächern nicht erreichen, können individuelle Lernziele (ILV) vereinbart und an Stelle der Zeugnisnote individuell beurteilt werden. 3 Zudem versucht die Schule Bellikon nach Möglichkeit auch Kinder mit Beeinträchtigungen in verschiedenen Bereichen in der Regelklasse zu integrieren. Für diese Kinder können vom Kanton zusätzliche Lektionen für die Schulische Heilpädagogin gesprochen werden. Die SHP kann während dieser Zeit ein betroffenes Kind intensiv fördern und betreuen. Ob eine solche Integration in der Schule Bellikon möglich und sinnvoll ist, wird von Fall zu Fall entschieden und für jedes Schuljahr neu beurteilt. Auf den folgenden Seiten finden Sie alphabetisch geordnet verschiedene Informationen zum Schulalltag. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die Klassenlehrperson Ihres Kindes, an das Schulsekretariat oder an die Schulleitung. Bellikon, August 2015

4 Aufgabenhilfe Der Verein Tagesstrukturen Bellikon (VTSB) bietet für die Schülerinnen und Schüler der Schule Bellikon dreimal wöchentlich eine Aufgabenstunde an. Hier können die Kinder ihre Hausaufgaben in einer kleinen Gruppe mit Unterstützung einer Betreuerin erledigen. Die Aufgabenhilfe ist kein Nachhilfeunterricht. Der Besuch der Aufgabenhilfe ist freiwillig und kostenpflichtig. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Schule Bellikon. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Fremdsprachige Kinder werden ab dem Kindergarten im Deutschunterricht gefördert. Der Unterricht erfolgt in kleinen Gruppen von 3 6 Kindern im Kindergarten und maximal bis zur 2. Klasse. Fremdsprachige Kinder, die später in die Schule eintreten, erhalten 1 Jahr Intensiv- Deutschunterricht und anschliessend maximal 3 Jahre Stütz-Unterricht. Bitte melden Sie sich frühzeitig bei der Schulleitung, wenn dies Ihr Kind betrifft. Dyskalkulie-Therapie Dyskalkulie ist eine Rechenschwäche, deren Therapiekosten nicht vom Kanton übernommen werden. Die Gemeinde übernimmt die Hälfte der Kosten, sofern eine Abklärung durch die Schulische Heilpädagogin oder den Schulpsychologischen Dienst vorliegt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrperson Ihres Kindes. 4 Einschulungsklasse In der Einschulungsklasse wird der Stoff der 1. Klasse über einen Zeitraum von zwei Jahren vermittelt. Je nach Situation und Entwicklung eines Kindes kann dies ein sehr wertvoller und positiver Einstieg in die Primarschule sein. Nach den 2 Jahren Einschulungsklasse treten die Kinder in die 2. Primarschulklasse ein. Da die Schule Bellikon keine Einschulungsklasse führt, haben die betroffenen Kinder die Möglichkeit, diese in Oberrohrdorf zu besuchen. Die Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch werden auf Antrag von der Gemeinde vergütet (siehe Kapitel Transportkosten ). Elternabende Im 1. Quartal findet in jeder Klasse/Abteilung ein Elternabend mit vorgängiger oder nachfolgender Information von Schulpflege und Schulleitung statt. Die Teilnahme an den Elternabenden ist für die Eltern verpflichtend.

5 Fundgrube Vermisste Gegenstände sind sehr wahrscheinlich in der Fundgrube gelandet. Schülerinnen und Schüler können sich bei der Lehrperson oder beim Hauswart erkundigen. Handy & Co. Handys, MP3-Player und andere elektronische Geräte gehören nicht in die Schule. Kinder, die aus wichtigen Gründen an gewissen Tagen ein Handy dabei haben müssen, benötigen die schriftliche Einwilligung der Eltern. In allen anderen Fällen ziehen die Lehrpersonen das Gerät ein und verwahren es bis Schulschluss. Informationen Die Schulzeitung der Schule Bellikon erscheint 2 x jährlich und wird an alle Belliker Haushalte verteilt. Sie gibt einen Einblick in den Schulalltag und die wichtigsten Termine. Weitere Informationen erhalten Sie regelmässig mittels Elternbriefe und/oder Eintragungen im Aufgaben-/Elternbüchlein Ihres Kindes. Läuse Läuse können bei allen Menschen vorkommen und sind kein Hinweis auf mangelnde Hygiene. Allerdings sind Kinder davon besonders betroffen. Lausbefall kommt in Schulen immer wieder vor. Daher lässt die Schule Bellikon jeweils nach den Sommer- und Sportferien bei allen Kindern von einer Fachperson eine Lauskontrolle durchführen. Die Kontrolle wird im Voraus schriftlich angekündigt. Bitte beachten Sie das beiliegende Merkblatt und bewahren Sie es auf. Weitere Informationen zu Läusen finden Sie unter 5 Legasthenie- und Logopädie-Therapie Legasthenie- und Logopädie-Therapie werden an der Schule Bellikon angeboten. Im Kindergarten findet jedes Jahr im ersten Quartal der logopädische Reihenuntersuch durch die Logopädin der Schule Bellikon statt. Anschliessend werden die Eltern durch die Logopädin über die Beobachtungen und die Notwendigkeit einer Therapie informiert. Die Logopädie-Therapie kann auch nach einer Abklärung durch eine/n Logopädin/en auf Empfehlung der Lehrperson, des Kinderarztes oder anderer Fachstellen erfolgen. Die Legasthenie-Therapie erfolgt in der Regel nach einer vorgängigen Abklärung durch die Legasthenie-Therapeutin auf Empfehlung der Lehrperson und/oder der Eltern. Musikschulunterricht/Instrumentalunterricht Der Musikschulunterricht/Instrumentalunterricht für die Schülerinnen und Schüler von Bellikon wird durch die Musikschule Oberrohrdorf-Staretschwil und die Allgemeine Musikschule Mutschellen angeboten. Einige der Instrumentalstunden können in Bellikon besucht werden. Auskunft dazu erteilt die jeweilige Musikschule.

6 Anmeldungen sind jeweils auf Semesterbeginn bei den Musikschulen möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Reglement für den Musikschulunterricht. Oberstufe Nach der 6. Klasse Primarschule treten die Schülerinnen und Schüler in die Oberstufe über. Die Oberstufenschülerinnen und -schüler aus Bellikon besuchen die Real-, Sekundarund Bezirksschule in der Kreisschule Rohrdorferberg in Niederrohrdorf. Die Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch werden auf Antrag von der Gemeinde vergütet (siehe Kapitel Transportkosten ). Schulanlässe Schulreisen, Exkursionen, Schullager, Ski- und Snowboardlager, Projekttage, Sporttag, Räbeliechtliumzug und Schulschlussfeier sind Teil des Schulalltags. Sie prägen die Kultur der Schule Bellikon und fördern die Selbst-und Sozialkompetenz der Kinder. Schulbesuche Klasse: Jeweils am 10. jeden Monats findet ein offizieller Besuchsmorgen statt. Besuchsmorgen 2015/16 Donnerstag, 10. September 2015 Dienstag, 10. November 2015 Donnerstag, 10. Dezember 2015 Donnerstag, 10. März 2016 Dienstag, 10. Mai 2016 Freitag, 10. Juni Kindergarten, 1. Klasse Primar: Schulbesuche gemäss Informationen der Klassenlehrpersonen Nach Vereinbarung mit der Lehrperson/Fachlehrperson sind auch ausserhalb der Besuchsmorgen Unterrichtsbesuche möglich. Wir bitten Sie, beim Unterrichtsbesuch - das Klassenzimmer jeweils zu Beginn einer Lektion zu betreten und am Ende einer Lektion zu verlassen, - Ihrem Kind nicht aktiv zu helfen, - das Handy lautlos zu stellen und nicht zu filmen und zu fotografieren, - Gespräche mit anderen Eltern in der Pause zu führen, - für Gespräche mit der Lehrperson einen Termin zu vereinbaren. Vielen Dank. Wenn Sie ein ausführliches Gespräch wünschen, vereinbaren Sie bitte mit der Lehrperson einen Termin, damit sie sich vorbereiten kann und genügend Zeit für Sie hat.

7 Schulunfallversicherung Gemäss der Verordnung über die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Schulunfallversicherung werden ausschliesslich diejenigen Kosten übernommen, die in der Grundversicherung der Krankenkassen nicht oder nur teilweise eingeschlossen sind. Die Heilungskosten sind obligatorisch über die jeweilige Krankenkasse der verunfallten Schulkinder versichert. Selbstbehalte und Franchisen der Krankenkasse gehen zu Lasten der Verunfallten bzw. deren gesetzlichen Vertreter. Die gesetzlichen Vertreter der Schulkinder werden gebeten, ihre Kinder für den in der Schule erlittenen Unfall bei ihrer zuständigen Krankenkasse anzumelden. Gleichzeitig wird das verunfallte Schulkind bei schwerwiegenden Verletzungen mit zu erwartenden bleibenden Schäden über die Schule für eventuelle Zusatzleistungen bei der heutigen zuständigen Schulunfallversicherung, Kant. Unfallversicherung Aarau, angemeldet. Schulweg Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Schicken Sie Ihr Kind so zur Schule, dass es genügend Zeit für den Weg hat, aber auch nicht zu früh beim Schulhaus oder Kindergarten ankommt. Der Schulweg soll in der Regel zu Fuss zurückgelegt werden. Er ist ein wichtiger Bereich und Freiraum für die persönliche Entwicklung des Kindes und fördert neben der Selbständigkeit auch Freundschaften. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kind nur in Ausnahmefällen mit dem Auto in den Kindergarten oder in die Schule zu bringen. Wenn Sie Ihr Kind mit dem Scooter/Kickboard oder Velo zur Schule schicken möchten, bitten wir Sie, Ihr schriftliches Einverständnis zu geben. Das entsprechende Formular erhalten Sie beim Schulsekretariat. Die Bewilligung gilt jeweils für ein Schuljahr. 7 Schulzahnpflege Vorsorgeuntersuchung Der jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuch der Schülerinnen und Schüler wird von der Gemeinde finanziert. Die Kosten der Zahnbehandlungen müssen vollumfänglich von den Eltern übernommen werden. Zu Beginn der Schulzeit erhalten die neuen Kindergartenkinder das Gutscheinheft für die jährlichen zahnärztlichen Kontrolluntersuche während der obligatorischen Schulzeit. Zahnprophylaxe Eine ausgebildete Fachperson für Schulzahnprophylaxe putzt im Laufe des Schuljahres acht Mal mit den Schülerinnen und Schülern des Kindergartens und der Primarschule die Zähne und bespricht mit ihnen die gute Zahnpflege und eine gesunde Ernährung. Diese Leistungen werden von der Gemeinde finanziert. Schwimmunterricht Da das Bad in der Reha-Klinik wegen Bauarbeiten voraussichtlich bis Ende 2017 geschlossen bleibt, findet während dieser Zeit kein Schwimmunterricht statt. Für diese Zeit subventioniert die Gemeinde 50% der Kosten für maximal zwei privat besuchte Schwimmkurse pro SchülerIn pro Jahr.

8 Sprachheilkindergarten Betroffene Kinder aus Bellikon können auswärts den Sprachheilkindergarten besuchen. Tagesstrukturen Die Schule Bellikon bietet jeweils am Vormittag Blockzeiten an. Das heisst, dass Ihr Kind täglich von 8.05 bis Uhr in der Schule betreut wird. Sollte Ihr Kind gemäss Stundenplan von Uhr oder von Uhr keinen Unterricht besuchen, kann es in den Auffangstunden vom VTSB (Verein Tagesstrukturen Bellikon) kostenlos betreut werden. Die Kosten übernimmt die Gemeinde Bellikon. Bei genügend Anmeldungen bietet der VTSB jeweils am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag einen Mittagstisch im alten Kindergarten sowie am Montag, Dienstag und Donnerstag eine Nachmittagsbetreuung und Aufgabenhilfe an. Diese Angebote sind freiwillig und kostenpflichtig. Sie können Ihr Kind jeweils Ende Semester für das nächste anmelden. Die Anmeldung ist für ein Semester verbindlich. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Schule Bellikon. Transportkosten Für Schülerinnen und Schüler, welche die Einschulungsklasse oder die Oberstufe während der obligatorischen Schulzeit ausserhalb der Gemeinde Bellikon besuchen, werden die Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch auf Antrag von der Gemeinde vergütet. Ausgenommen ist der Besuch von Privatschulen. - Die Jahresabonnemente für Schülerinnen und Schüler der Einschulungsklasse müssen auf eigene Rechnung bezogen werden. Mit dem Rückerstattungsantrag inklusive Quittung können die Kosten bei der Gemeinde Bellikon geltend gemacht werden. Das entsprechende Formular kann bei der Finanzverwaltung oder unter bezogen werden. - Schülerinnen und Schüler der Kreisschule Oberstufe Rohrdorferberg wenden sich bitte direkt an das Sekretariat der Kreisschule Oberstufe Rohrdorferberg. Auf Antrag wird den Bezugsberechtigten anfangs Schuljahr ein Rail-Check übergeben, der bei jedem SBB-Schalter gegen ein Busabonnement eingelöst werden kann. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Reglement der Kreisschule Oberstufe Rohrdorferberg. ( Transportkosten-Entschaedigung.pdf). 8

9 Urlaubsregelung / Urlaubsgesuche Rechtliche Grundlagen: Schulgesetz 38 (SAR ), Verordnung Volksschule (SAR ) Die Schülerinnen und Schüler sind zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet. Q-Halbtag (-> Klassenlehrperson) Die Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal. Der Antrag erfolgt spätestens zwei Schultage vorher durch die Inhaber der elterlichen Sorge an die Klassenlehrperson. Diese Q-Halbtage können innerhalb eines Schuljahres zusammengelegt sowie quartalsunabhängig bezogen werden. Die Aufarbeitung des versäumten Lernstoffs liegt in der Verantwortung der Eltern. Bei besonderen Schulanlässen wie Projekttagen, Klassen- oder Skilagern, Schulschlussfeier des Schuljahres dürfen keine Q-Halbtage bezogen werden. Semestertag (-> Klassenlehrperson) Aus wichtigen Gründen kann ein Schulkind zusätzlich bis zu einem Tag pro Semester (Semestertag) vom Unterricht beurlaubt werden. Der Antrag erfolgt mit der entsprechenden Begründung spätestens eine Woche vorher durch die Inhaber der elterlichen Sorge an die Klassenlehrperson. Die Aufarbeitung des versäumten Lernstoffs liegt in der Verantwortung der Eltern. Sonderurlaub (-> Schulleitung) Aus wichtigen Gründen kann ein Schulkind für kurze Zeit vom Unterricht beurlaubt werden. Der Antrag erfolgt spätestens 14 Tage vorher schriftlich mit der entsprechenden Begründung durch die Inhaber der elterlichen Sorge an die Schulleitung. Die Aufarbeitung des versäumten Lernstoffs liegt in der Verantwortung der Eltern. Ferienverlängerung/zusätzliche Ferien (-> Schulpflege) Urlaub im Sinn von Ferienverlängerung/zusätzlichen Ferien wird in der Regel je einmal für den Zeitraum vom 1. Kindergartenjahr 2. Klasse und von der Klasse gewährt. Der Antrag erfolgt spätestens 30 Tage vorher schriftlich durch die Inhaber der elterlichen Sorge bei der Schulpflege. Die Aufarbeitung des versäumten Lernstoffs oder die anderweitige Erreichung der Lernziele liegen in der Verantwortung der Eltern und sind zwischen Schule und Elternhaus schriftlich zu vereinbaren. 9 Unvorhergesehene Absenzen von Lehrpersonen Sollte eine Lehrperson ausfallen, wird das Klassentelefon gestartet. Bitte geben Sie das Klassentelefon unbedingt weiter. Sollte die nachfolgende Person nicht erreichbar sein, rufen Sie die übernächste Person an und versuchen Sie es später noch einmal. Vielen Dank. Der Unterricht fällt aus. Kann Ihr Kind in dieser Zeit nicht zuhause betreut werden, können Sie es zur Betreuung anmelden. Ihr Kind wird dann in einer anderen Klasse betreut. Kinder, die angemeldet sind, werden in der Schule nach Stundenplan erwartet. Sollten Sie Ihr Kind trotz Anmeldung ausnahmsweise zuhause betreuen können, melden Sie es bitte ab. Bei einem kurzfristigen Betreuungsengpass melden Sie sich bitte in der Schule.

10 Kindergarten (Rägeboge: oder Sunnestrahl: ), Primarschule ( ) Der Unterricht bei Team- und Fachlehrpersonen ab 2 Lektionen findet statt. Logo- und Lega-Therapien, Religions- und Instrumentalunterricht finden in jedem Fall statt. Unvorhergesehene Absenz eines Schulkindes / Krankheit Wenn Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen kann, melden Sie dies bitte bis 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn der Klassenlehrperson (Telefon Klassenlehrperson oder Telefon/Beantworter Lehrerzimmer , Telefon/Beantworter Kindergarten Sunnestrahl , Rägeboge ). Sollte ein Kind 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht anwesend sein, werden als erstes die Eltern kontaktiert. Deshalb ist es wichtig, dass Sie einen Wechsel der Telefonnummer/n (Festnetz, Handy) immer umgehend melden. Sollte niemand aus dem Umfeld des Kindes erreicht werden können, wird aus Sicherheitsgründen die Polizei eingeschaltet. Wir bitten Sie, ein krankes Kind zu Hause zu behalten und die Krankheit auszukurieren. Ebenfalls bitten wir Sie, das Kind nach der Genesung einen Tag beschwerde- und fieberfrei zu Hause zu behalten. Sollte ein Kind krank in die Schule kommen oder in der Schule erkranken, wird die Lehrperson mit den Eltern Kontakt aufnehmen, damit sie das Kind nach Hause holen können Hier finden Sie alles Wissenswerte über die Schule, Informationen, Formulare zum Downloaden und Bilder und Berichte aus dem Schulalltag. Znüni Gesunde Ernährung ist für alle wichtig. Deshalb bitten wir Sie darauf zu achten, dass Ihr Kind Früchte oder Gemüse zum Znüni mitnimmt. Pommes Chips, Guetzli und andere Süssigkeiten sind keine geeignete Znüni-Verpflegung.

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