Sterbehilfe in Deutschland Begriffe Ängste - Perspektiven
|
|
- Gitta Hoch
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sterbehilfe in Deutschland Begriffe Ängste - Perspektiven Dr. Rainer Schäfer Abtlg. Anaesthesie und Palliativmedizin Juliusspital Würzburg
2 Forderung nach würdevollem Sterben Elisabeth Kübler-Ross u.a. Entwicklung der Hospiz-und Palliativbewegung Right to die-bewegung Death with dignity act (Oregon 1997) Sterbehilfe-Praxis in einigen Ländern
3 Ziel der Palliativmedizin Das Leben eines Patienten nicht um jeden Preis zu verlängern, sondern der verbleibenden Zeit Leben (Lebensqualität) zu geben. Brunner K.W. Schweiz.Med. Wochenschrift 1987
4 Haben wir Menschen nicht ein Recht, auf Haben wir Menschen nicht ein Recht, auf die Art und Weise unseres Lebensendes Einfluss zu nehmen?
5 Formen der Sterbehilfe aktive Sterbehilfe
6 aktive Sterbehilfe Handlungsziel: Tötung gezieltes Herbeiführen des Todes Handlung wird von einem Dritten ausgeführt in Deutschland strafbar
7 216 StGB aktive Sterbehilfe Tötung auf Verlangen (1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. (2) Der Versuch ist strafbar
8 Formen der Sterbehilfe aktive Sterbehilfe passive Sterbehilfe
9 passive Sterbehilfe Unterlassen oder Beenden lebensverlängernder Maßnahmen auf Wunsch des Patienten oder wenn keine medizinische Indikation (mehr) vorliegt verwirrender Begriff, da es nicht unbedingt ein passives Verhalten sein muss besser ist palliative Sterbebegleitung oder Therapiezieländerung der Patient stirbt an der Grundkrankheit
10 passive Sterbehilfe ungewisser und konturloser Begriff BGH
11 passive Sterbehilfe: Sterbebeistand oder -begleitung Ein im Sterben liegender Mensch, der aus eigener Kraft nicht mehr weiterleben und dessen Tod nur noch mit Hilfe technischer Geräte hinausgezögert werden kann, kann verlangen, dass solche Maßnahmen unterbleiben oder abgebrochen werden. Jemand, der diesem Verlangen nachkommt, gleichgültig ob durch Unterlassen oder durch aktives Tun, tötet nicht (auf Verlangen), sondern leistet Beistand im Sterben. LG Ravensburg, Urt. vom
12 Formen der Sterbehilfe aktive Sterbehilfe passive Sterbehilfe indirekte (aktive) Sterbehilfe
13 indirekte Sterbehilfe Medizinische Behandlung eines schweren Leidenszustandes unter Inkaufnahme einer Verkürzung des Lebens. Die Absicht ist die Behandlung der Symptome und nicht der Tod.
14 Formen der Sterbehilfe aktive Sterbehilfe passive Sterbehilfe indirekte Sterbehilfe ass. (ärztl.) Suizid
15 Was ist assistierter Suizid Ermöglichung, Förderung oder Nichtverhinderng eines Ermöglichung, Förderung oder Nichtverhinderng eines Suizids
16 Wittig-Urteil: 3. Strafsenat des BGH 7/1984: Konflikt zwischen der Verpflichtung zum Lebensschutz und der Achtung des Selbstbestimmungsrechtes AZ: 3 StR 96/84 vom
17 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
18 Hackethal-Urteil 1987 a) Auch ein Arzt bleibt jedenfalls straflos, soweit er sich lediglich als Gehilfe aktiv an einer freiverantwortlichen Selbsttötung beteiligt b) Prof. H. wurde nicht deshalb zum Täter eines Tötungsdeliktes, weil er nach Einnahme des Giftes durch die Suizidentin keine ärztlichen Hilfsmaßnahmen ergriffen hat. OLG München 1987: Az: 1Ws 23/87
19 Musterberufsordnung der Bundesärztekammer 16 Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.
20 Berufsordnungen der Bayer. und Baden Württembergischen Landesärztekammern 16 Beistand für den Sterbenden Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen.
21 Assistierter Suizid in Deutschland Gesetzentwurf zur gewerbsmäßigen bzw. organisierten Suizidbeihilfe lag bereits vor (2012) - neuer Paragraph 217 StGB war geplant vorgesehener Titel: Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung.
22 Assistierter Suizid in Deutschland 217 Referentenentwurf (2012): (1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines Menschen zu fördern, diesem hierzu gewerbsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ein nicht gewerbsmäßig handelnder Teilnehmer ist straffrei, wenn der in (1) genannte sein Angehöriger oder eine andere ihm nahestehende Person ist.
23 Oregon: Bedingungen I Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit Wohnort in Oregon inkurable Erkrankung, die nach Beurteilung des Behandlers innerhalb von 6 Monaten zum Tode führt keine psychische Störung Bestätigung durch zweiten Arzt (mindestens) zwei Wochen Bedenkzeit danach schriftliche Erklärung mit zwei Zeugen
24 Oregon: Bedingungen II Patient soll seine Familie informieren Meldepflicht für Arzt und Apotheker Aufklärung über Alternativen vorgeschrieben Einnahme der Medikamente durch Patient selbst! verschreibender Arzt kann dabei sein Verbot der öffentlichen Werbung für Suizidbeihilfe
25 Oregon: Death with dignity act verordnete Anzahl tödlicher Medikamente 1327 tatsächlich durchgeführter Suizid 859 entspricht einem Anteil von 64,7% Annual Report Oregon 2/2015
26 Oregon DWDA Rezeptempfänger und Todesfälle,
27 Oregon: Gründe für den assistierten Suizid Autonomieverlust 91% schwindende Fähigkeit, an Aktivitäten teilzunehmen, die Freude bereiten 87% Verlust der Würde 71% Verlust der Kontrolle über Körperfunktionen 53% Angst vor Schmerz u. anderen Symptomen 24% Oregon Public Health Division DWDA Report 2015
28 Zürich: Institut für Rechtsmedizin ass. Suizide aus Deutschland 268 entspricht einem Anteil von 43,9% aus England 126 aus Frankreich 66 Alter 23 bis 97 Jahre Journal of Medical Ethics
29 In Deutschland vermittelte begleitete Suizide, die in der Schweiz durchgeführt wurden Deutschland/Schweiz (Verein Dignitas/Sektion Deutschland) Quelle: Dignitas
30 Grundkrankheiten in Zürich Neurologische Erkrankungen 47,4% Krebserkrankungen 37,2% rheumatische Krankheiten 24,6% Herz-Kreislauferkrankungen 15,2% Demenz u.a. neuro-psychiatr. Probleme 3,4% Journal of Medical Ethics
31 Schweiz Verein Exit Quelle: Exit Deutsche Schweiz
32 Deutschland (Verein Sterbehilfe e.v.)
33 Würdevolles Sterben Sterben, das uns friedlich und erträglich erscheint
DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender
DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender Zu meiner Person Seit 1998 Krankenhausseelsorger im Klinikum Nürnberg Süd Seelsorger der nephrologischen
MehrEntscheidungen am Lebensende - rechtliche Rahmenbedingungen. Bochum, den Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, VRiBGH a.d.
Entscheidungen am Lebensende - rechtliche Rahmenbedingungen Bochum, den 14.01.2016 Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, VRiBGH a.d. Die sog. Sterbehilfe Klärung der Begrifflichkeiten Der Begriff der Sterbehilfe
MehrDie Würde des Menschen ist unantastbar
Die Würde des Menschen ist unantastbar In gesundheitlichen Extremsituationen und am Ende des Lebens Dr. Susanne Roller Palliativstation St. Johannes von Gott Krankenhaus Barmherzige Brüder München Gibt
MehrÄrztliche Sterbebegleitung Rolle, Aufgaben und ethische Grenzen für den Arzt
Ärztliche Sterbebegleitung Rolle, Aufgaben und ethische Grenzen für den Arzt Präsident der Bayerischen Landesärztekammer Hungern bis der Tod kommt? Der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit
MehrStatement. In Würde sterben Zur aktuellen Diskussion über Sterbehilfe, Hospiz- und Palliativstrukturen. Sterbehilfe im Sinne einer Sterbebegleitung
Statement In Würde sterben Zur aktuellen Diskussion über Sterbehilfe, Hospiz- und Palliativstrukturen Sterbehilfe im Sinne einer Sterbebegleitung Dr. med. Max Kaplan Präsident der Bayerischen Landesärztekammer
MehrNun geben Sie mir doch endlich die Spritze!
Nun geben Sie mir doch endlich die Spritze! Oder: Brauchen wir ein Gesetz zur Sterbehilfe? Dr. med. Hanna-Luise Zscherpel FÄ Innere Medizin Palliativmedizin - Hausärztin Gliederung 1. Begriffsklärung 2.
MehrEthische Fragen am Lebensende der ärztlich assistierte Suizid
Ethische Fragen am Lebensende der ärztlich assistierte Suizid Dr. Frank Ulrich Montgomery Vize-Präsident der Bundesärztekammer Präsident der Ärztekammer Hamburg Katholische Akademie, 9. Mai 2011 Dr. Frank
MehrPatientenverfügungen, Ärztliche Suizidhilfe (aktive Sterbehilfe)
Einführung in die Medizinethik (6 u 7) Patientenverfügungen, Ärztliche Suizidhilfe (aktive Sterbehilfe) Professor Dr. Bettina Schöne-Seifert Ethik-Vorlesung SoSe 2016: Das Semesterprogramm 18.04. Medizinethik:
MehrHilfe im vs. Hilfe zum Sterben
Hilfe im vs. Hilfe zum Sterben Macht eine optimale Palliativversorgung die Frage nach dem assistierten Suizid überflüssig? Prof. Dr. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin, Göttingen Institut für
MehrSelbst bestimmt sterben Was es bedeutet was uns daran hindert wie wir es erreichen können
Selbst bestimmt sterben Was es bedeutet was uns daran hindert wie wir es erreichen können Prof. Dr. Gian Domenico Borasio Lehrstuhl für Palliativmedizin Universität Lausanne Wir sind heute zu einem Punkt
MehrRechtliches am Lebensende
Weil auch Sterben Leben ist Hospizarbeit und Palliativmedizin aus ethischer Sicht -7- Seminaristische Vorlesung im SoSe 09 (Modul 5) FB Angewandte Sozialwissenschaften Prof. Dr. Rupert Scheule Weil auch
MehrInformationen Argumente
217 Informationen Argumente Beihilfe zur Selbsttötung ist heute u.a. verboten in: Großbritannien Norwegen Finnland Dänemark Portugal Spanien Italien Frankreich Österreich Griechenland Slowakei Ungarn Polen
MehrÄrzte im Fokus der Strafverfolgung. Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer
Ärzte im Fokus der Strafverfolgung Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer Teil 1: Quer durch das StGB und das Nebenstrafrecht Teil 2: Der Arzt als Beschuldigter und sonst Beteiligter Folie 2 132a Mißbrauch
MehrEthische Fragen am Lebensende
Ethische Fragen am Lebensende 16. Juni 2015 Caritas-Akademie Köln-Hohenlind Kooperation mit dem Erzbistum Köln Ulrich Fink Hildegard Huwe Diözesanbeauftragte für Ethik im Vielfalt von Begriffen Therapiezieländerung
MehrSterbebegleitung Sterbehilfe gegen die Begriffsverwirrung und für christliche Zuwendung auf einem entscheidenden Weg Sterbebegleitung aktiv indirekt a
Sterbebegleitung Sterbehilfe gegen die Begriffsverwirrung und für christliche Zuwendung auf einem entscheidenden Weg Hauptabteilung II -Seelsorge, Abteilung Altenseelsorge, 86140 Augsburg, Tel. 0821/3166-2222,
MehrSelbstbestimmung im Sterben Fürsorge zum Leben
Selbstbestimmung im Sterben Fürsorge zum Leben Ein Gesetzesvorschlag zur Regelung des assistierten Suizids Düsseldorf, 14.11.2015 Jochen Taupitz Prof. Dr. Jochen Taupitz www.imgb.de Seite 1 Sterbehilfe
MehrEntscheidungen am Lebensende
Wintersemester 2016/17 Vorlesung Ethik in der Medizin Entscheidungen am Lebensende Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Entscheidungen am Lebensende Inhalt Zulässige
MehrEuthanasie und Suizid
Euthanasie und Suizid WAS IST DIE RECHTLICHE SITUATION? PROF. DR. RUTH RISSING-VAN SAAN Euthanasie /(aktive) Sterbehilfe Der Begriff Euthanasie (leichter Tod) bezeichnet allgemein Arten der von anderen
MehrPatientenverfügungen in der klinischen Praxis
Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Die Perspektive des Klinischen Ethik Komitees Dagmar Schmitz Klinisches Ethik Komitee Universitätsklinikum Aachen (kek@ukaachen.de) Überblick 1. Was macht
MehrWürde des Menschen im letzten Lebensabschnitt Palliativ- u. Hospiz-Versorgung sichern
Würde des Menschen im letzten Lebensabschnitt Palliativ- u. Hospiz-Versorgung sichern Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) Fachkonferenz der LSVfS Sterbehilfe (?) Aktuelle Gesetzeslage
MehrWILLE ZUM LEBEN WILLE ZUM STERBEN
Symposium Freiburg BEHINDERUNG UND ALTER: Die letzte Lebensphase WILLE ZUM LEBEN WILLE ZUM STERBEN Dr. med. Marion Schafroth Vorstandsmitglied EXIT, Ressort Freitodbegleitung 1 http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/schwarzenegger/publikationen/jusletter070319.pdf
MehrVerbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in Deutschland: Eine gute Lösung für alle Beteiligten?
Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in Deutschland: Eine gute Lösung für alle Beteiligten? 6. Österreichischer Interdisziplinärer
MehrPalliativ Care Rechtliche Aspekte. Hygienetag 2018
Palliativ Care Rechtliche Aspekte Hygienetag 2018 Verfasser: Mag. Christoph Baumgärtner, MSc 19.04.2018 Wann endet das Leben rechtlich gesehen? Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Gehirns
MehrAutonomie am Lebensende ist denn das die Möglichkeit? Katrin Schlachte Hospizdienst Elisa Zwickau Sächsische Krebsgesellschaft Bad Elster 7.9.
Autonomie am Lebensende ist denn das die Möglichkeit? Katrin Schlachte Hospizdienst Elisa Zwickau Sächsische Krebsgesellschaft Bad Elster 7.9.2012 Autonomie am Lebensende oder gar autonomes Sterben - gibt
MehrPatientenverfügung. - aus der Sicht des Arztes
Patientenverfügung - aus der Sicht des Arztes Robert Gosenheimer Internist Notfallmedizin, Palliativmedizin Ltd. Oberarzt der Radio Onkologie und Palliativstation des St. Marienwörth Ist ein vorausverfügter
MehrGrauzone Sterbehilfe Sterben an der Hand statt durch die Hand
Grauzone Sterbehilfe Sterben an der Hand statt durch die Hand Dettingen, 14. September 2015 Teilnehmer Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestages Dr. Klaus Baier Allgemeinarzt und Pallitivmediziner
MehrVerbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ( 217 StGB):
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ( 217 StGB): Berlin, 20.01.2017 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin Der Deutsche Bundestag hat am 06.11.2015
MehrChristian Schwarzenegger
Kolloquium Zürich Psychiatrisches 27. November 2002, Christian Schwarzenegger 2002, Schwarzenegger, Rechtswissenschaftliches Institut, Universität Zürich [www.rwi.unizh.ch/schwarzenegger/home.htm] Klassischer
MehrEthische Fragen am Lebensende. Landeskirchlicher Hospiztag Hannover, Programm
Ethische Fragen am Lebensende Pastor Dr. Michael Coors Landeskirchlicher Hospiztag Hannover, 23.8.2013 michael.coors@evlka.de www.zfg-hannover.de Programm 1.Ethische Grundlagen a. Selbstbestimmung b. Fürsorge
MehrSterbehilfe Referat zur Sitzung am 26. Juni 2017
Leibniz Universität Hannover Institut für Erziehungswissenschaften Moralerziehung (B) Prof. Dr. Detlef Horster Sterbehilfe Referat zur Sitzung am 26. Juni 2017 1 2 Inhalt Begriffliche Differenzierung Rechtliche
MehrÄrztlich assistierter Suizid: Rechtlicher Regelungsbedarf - juristische Perspektive
Ärztlich assistierter Suizid: Rechtlicher Regelungsbedarf - juristische Perspektive Mainz, 31.1.2015 Jochen Taupitz Prof. Dr. Jochen Taupitz www.imgb.de Seite 1 Terminologisches Selbsttötung = Suizid Missverständlich:
MehrSterbehilfe aus juristischer Sicht
Seniorenmarkt Thun, 17. Oktober 2015 Sterbehilfe aus juristischer Sicht Anton Genna, Fürsprecher, Thun Themen 1. Recht als ethisches Minimum: BV, EMRK 2. Begriffe: Suizidbeihilfe Sterbehilfe (aktive, passive)
MehrEuthanasie - Sterbehilfe
Euthanasie - Sterbehilfe Euthanasie guter Tod Ärztliche Hilfe im Sterben Schmerz-, Leidenslinderung Keine Lebensverkürzung! Euthanasie im dritten Reich Binding und Hoche 1920 Vernichtung unwerten Lebens
MehrWie dürfen wir sterben?
Ökumenischer Arbeitskreis Ethik und Menschenrechte Wie dürfen wir sterben? Informationen über die Diskussion um die Sterbe-Hilfe in Deutschland Text: Brigitte Huber - für den ökumenischen Arbeitskreis
MehrEthische Herausforderungen in der Sterbebegleitung
Fachtagung Leben und Sterben Bad Nauheim, 5. November 2014 Ethische Herausforderungen in der Sterbebegleitung Prof. Dr. phil. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v., Göttingen Betreuung sterbender
MehrDem Menschen mit all seinen Bedürfnissen begegnen
Sterben in der Schweiz Dem Menschen mit all seinen Bedürfnissen begegnen Bern, Schweiz (21. November 2017) - In der Schweiz sterben die meisten Menschen in Spitälern und Pflegeheimen. Ihre individuellen
MehrZulässigkeit der Sterbe- und Suizidhilfe in den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz
Zulässigkeit der Sterbe- und Suizidhilfe in den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz Land aktive Sterbehilfe Beihilfe z. Suizid Indirekte Sterbehilfe Passive Sterbehilfe Patientenverfügung Anm. Belgien ja,
MehrFreiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit
Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit Caritas Akademie Köln 8.11.2017 Dr. med. Susanne Hirsmüller M.A. MSc Palliative Care Definition FVNF = freiwilliger Verzicht auf Nahrungszufuhr und (weitestgehend)
MehrRechtliche Dimensionen der Sterbehilfe
Rechtliche Dimensionen der Sterbehilfe von RAín Heidrun Schinz Kanzlei Hinz, schinz@kanzlei-hinz.de Gliederung Was ist Palliative Care? Was will Palliative Care? Was ist Palliative Care aus rechtlicher
MehrDürfen Ärzte beim Suizid helfen? Ethische Abwägung und politische Entwicklung
Arbeitskreis Medizinethik am MKE der LMU Vortragreihe Klinische Ethik München, 4. Dezember 2012 Dürfen Ärzte beim Suizid helfen? Ethische Abwägung und politische Entwicklung PD Dr. med. Dr. phil. Ralf
Mehr1. Was diskutieren wir?
Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende Zur Diskussion über Suizidhilfe Pastor Dr. Michael Coors michael.coors@evlka.de www.zfg-hannover.de Evangelische Akademie der Nordkirche Wie nah ist mir der
MehrWorkshop: Umgang mit Suizidwünschen
2. Internationale Sylter Palliativtage Westerland, 15. April 2013 Workshop: Umgang mit Suizidwünschen PD Dr. med. Dr. phil. Ralf J. Jox Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin und Interdisziplinäres
MehrInhalt. Inhalt. Einleitung 11
Inhalt Einleitung 11 A. Die zentralen Grundsätze 13 1. Die medizinische Indikation 13 2. Der Wille des Patienten - Einwilligung oder Verweigerung 14 3. Unterlassen und Abbruch medizinischer Behandlungen
MehrEXIT Selbstbestimmung im Leben und im Sterben
Deutscher Ethikrat, 27.9.2012 Thema «SUIZID UND SUIZIDBEIHILFE» EXIT Selbstbestimmung im Leben und im Sterben Dr. med. Marion Schafroth Vorstandsmitglied EXIT deutsche Schweiz (Ressort Freitodbegleitung)
MehrDer Patientenwille. Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere. von Dr. med.
Der Patientenwille Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere von Dr. med. Jürgen Bickhardt 1. Auflage Der Patientenwille Bickhardt schnell und portofrei
MehrHospiz und Palliativpflege im stationären Bereich
Hospiz und Palliativpflege im stationären Bereich Impulsreferat am 26. Juni 2014 in Eisenstadt Dr. Gustav Herincs Mobiles Hospizteam der Caritas Wien Definitionen: Palliative Care (WHO 2002) Ist ein Ansatz
Mehrzu dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung (BT-Drs. 17/11126)
Stellungnahme der Bundesärztekammer zu dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung (BT-Drs. 17/11126) Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen
MehrProf. Dr. Volker Lipp. Patientenautonomie. in der Rettungsmedizin. Prof. Dr. iur. Volker Lipp. Zentrum für Medizinrecht, Universität Göttingen
Patientenautonomie in der Rettungsmedizin Prof. Dr. iur. Volker Lipp Zentrum für Medizinrecht, Universität Göttingen 1 Überblick Einführung Ärztliche Behandlung Euthanasie / Sterbehilfe Sterbebegleitung
MehrDer ärztlich assistierte Suizid
Amelia Kuschel Der ärztlich assistierte Suizid Straftat oder Akt der Nächstenliebe PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften 11 Inhaltsverzeichnis A. Einführung 17 B. Rechtliche und tatsächliche
MehrLeben bis zum letzten Atemzug
Ökumenischer Arbeitskreis Ethik und Menschenrechte München Leben bis zum letzten Atemzug Wie dürfen wir sterben? Information in Leichter Sprache 1 Vorwort Gut, dass es nun diese Information Leben bis zum
MehrHilfe im Sterben oder Hilfe zum Sterben? Brauchen wir ein Gesetz?
Brauchen wir ein Gesetz? Ängste des heutigen Menschen bezogen auf Sterben und Tod Schmerzen... und andere körperliche Symptome Angewiesensein auf Pflege und Versorgung Siechtum Wichtige Angelegenheiten
MehrNotarzteinsätze tze bei Palliativpatienten und im Pflegeheim. Hilft eine Patientenverfügung?
Notarzteinsätze tze bei Palliativpatienten und im Pflegeheim Hilft eine Patientenverfügung? John F. Kennedy Eine medizinische Revolution hat die Lebenserwartung unserer Alten verlängert, ohne ihnen die
MehrHilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung
Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung Fortbildung beim DRK Stuttgart Bereitschaft 8 - Unter-/Obertürkheim Themenübersicht Hilfeleistungspflicht und Garantenstellung Hilfeleistungspflicht
MehrÄrztliche Heilbehandlung
Ärztliche Heilbehandlung Auch der indizierte und nach den Regeln ärztlicher Heilkunst vorgenommene Eingriff stellt nach hm eine tatbestandsmäßige Verwirklichung von 223 StGB dar. Allein durch eine Einwilligung
MehrDie letzten Tage und Stunden
Die letzten Tage und Stunden Dr. med. Johannes Meiß Internist und Palliativmediziner Zu Hause Sterben Dr. med. Johannes Meiß Internist und Palliativmediziner Eine medizinische Revolution hat die Lebenserwartung
MehrPraxis der Sterbebegleitung und Sterbehilfe in den Niederlanden
Praxis der Sterbebegleitung und Sterbehilfe in den Niederlanden Pastor Dr. theol. Ralph Charbonnier Zentrum für Gesundheitsethik an der Ev. Akademie Loccum Gliederung 1. Warum Sterbehilfe? 2. Sterbehilfe
MehrIch will nicht mehr leben!
K R A N K E N H A U S St. Joseph-Stift D R E S D E N Ich will nicht mehr leben! Vom Umgang mit dem Wunsch nach aktiver Sterbehilfe 1 Sterbewünsche unabhängig vom Lebensalter unabhängig von der Grunderkrankung
MehrEthische Grundlagen! Dr. Wallnöfer W. J. Arzt für Allgemeinmedizin Prad am Stilfserjoch!
! SAKKAM Ausbildung Allgemeinmedizin! Ethische Grundlagen! Dr. Wallnöfer W. J. Arzt für Allgemeinmedizin Prad am Stilfserjoch! Ausbildung Allgemeinmedizin 1! Ethische Grundlagen ärztlichen Handelns! Der
MehrAutonome PatientInnen als Partner der ÄrztInnen - Recht auf Selbstbestimmung - Deutscher Ärztinnenbund e.v. Gruppe Hannover Jahresempfang
Autonome PatientInnen als Partner der ÄrztInnen - Recht auf Selbstbestimmung - Deutscher Ärztinnenbund e.v. Gruppe Hannover Jahresempfang Patientenautonomie Kollektive und individuelle Patientenrechte
MehrPatientenverfügung: Die neue Rechtslage nach dem 3. BtÄndG 2009 VGT Nord Güstrow 24.-26.9.2009 Überblick Das 3. BtÄndG 2009 Problemhintergrund Ärztliche Behandlung Euthanasie / Sterbehilfe Der Vertreter
MehrVon Oregon lernen. Blick über Grenzen: Irrwege und gangbare Pfade
Von der Hilfe zur Beihilfe: Sterbebegleitung im Kontext der Debatte um den assistierten Suizid Tutzing, 24. Januar 2015 Von Oregon lernen. Blick über Grenzen: Irrwege und gangbare Pfade Ralf J. Jox Institut
MehrEntscheidungenn am Lebensende
Entscheidungenn am Lebensende Hintergrundpapier zur Diskussion um Sterbehilfe Dr. Walter Rehberg / Kathi Petersen, MdL Aktueller Hintergrund Im Herbst will der Bundestag überr neue gesetzliche RegelungenR
MehrBioethik: "Die Menschen wollen ihren Tod zurück"
Bioethik: "Die Menschen wollen ihren Tod zurück" 09.06.2013 18:12 von Ulrike Weiser (Die Presse) Frankreich will "das Recht zu sterben" ausbauen. Der Mediziner Didier Sicard hat dafür den Umgang der Ärzte
MehrDas "Gesetz über Patientenverfügungen" und Sterbehilfe
Das "Gesetz über Patientenverfügungen" und Sterbehilfe Wann sind die Umsetzung von Patientenverfügungen und eine Sterbehilfe rechtmäßig? Bearbeitet von Rolf Coeppicus 1. Auflage 2010 2010. Taschenbuch.
MehrLebensWERT!? Wie stehen wir Christdemokraten zur Sterbehilfe?
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 LebensWERT!? Wie stehen wir Christdemokraten zur Sterbehilfe? Die CDU Deutschlands und die CDU Baden-Württemberg lehnen in ihren Grundsatzprogrammen Sterbehilfe ab. Auf dem
MehrEthische Probleme am Ende des Lebens
Ethische Probleme am Ende des Lebens Euthanasie (eu + thanatos) schöner und guter Tod Sterbehilfe Sterbebegleitung Hilfe im Sterben oder Hilfe zum Sterben Ärztliche Möglichkeiten Allgemeine Aufgaben des
MehrIn Würde sterben. Leitantrag der Jungen Union Schleswig-Holstein. zum Schleswig-Holstein-Rat. am 30. November 2014 in Scharbeutz
In Würde sterben. Leitantrag der Jungen Union Schleswig-Holstein zum Schleswig-Holstein-Rat am 30. November 2014 in Scharbeutz Antragsteller: Für die Kommission Gesellschaft und Soziales Friederike Driftmann
MehrMedizinethik. Sommersemester 2010 Thomas Schramme Sterbehilfe
Medizinethik Sommersemester 2010 Thomas Schramme 1.6.2010 Sterbehilfe Gliederung Euthanasie im Nationalsozialismus begriffliche Unterscheidungen moralische Relevanz der Unterscheidung von passiver und
MehrPalliative Versorgung dementer Patienten in Pflegeheimen. Elke Fischer
Palliative Versorgung dementer Patienten in Pflegeheimen Elke Fischer - Fachärztin für Allgemeinmedizin - Palliativmedizin - Psychotherapie - Akupunktur - 1. Vorsitzende PaTe Palliativ Team Mittelbaden
MehrInterdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin.
Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin www.izp-muenchen.de Palliativmedizin dient der Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung
MehrSterbehilfe: Sterben und Sterbenlassen
Sterbehilfe: Sterben und Sterbenlassen Nichts im Leben ist so sicher wie der Tod doch sollte man den Zeitpunkt des Todes selbst bestimmen können? Ist die Entscheidung, wann man sterben möchte, eine, die
MehrSterbefasten (FVNF) aus rechtlicher Sicht
Putz Sessel - Steldinger Kanzlei für Medizinrecht in München Wolfgang Putz Rechtsanwalt Lehrbeauftragter an der Ludwig-Maximilians- Universität München Sterbefasten (FVNF) aus rechtlicher Sicht 1 Sterbehilfe
MehrZWISCHEN FÜRSORGE UND SELBSTVERANTWORTUNG: WER BESTIMMT DEN LETZTEN WEG?
ZWISCHEN FÜRSORGE UND SELBSTVERANTWORTUNG: WER BESTIMMT DEN LETZTEN WEG? Professionalität im Dilemma der Abhängigkeiten 7. Nov 2018 Pflegeforum Andreas Willenborg Selbstverantwortung + Fürsorge 2 Verantwortung
MehrSchulsanitätsdienst. Rechtliche Grundlagen. Kommunale Unfallversicherung Bayern Seminar Bayern
Schulsanitätsdienst Rechtliche Grundlagen Kommunale Unfallversicherung Bayern Seminar Bayern Erste Hilfe - Recht 1 Schreiber 1-2017 Rechtliche Grundlagen des Schulsanitätsdienstes KMBek vom Juli 1997 KMS
MehrProf. Dr. Volker Lipp. nach dem 3. BtÄndG. Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010
Ärztliche Behandlung nach dem 3. BtÄndG Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010 1 Überblick Das 3. BtÄndG 2009 Ärztliche Behandlungsmaßnahmen Hintergrund: Die Sterbehilfe -Debatte Der Vertreter
MehrSterben wollen Sterben lassen Palliativmedizinische Sicht
Sterben wollen Sterben lassen Palliativmedizinische Sicht Krankenhaus Barmherzige Brüder München Marcus Schlemmer Evangelische Akademie Tutzing Fachtag 2014 18.März Definition Palliativmedizin... beabsichtigt
MehrInterview mit Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery
Interview mit Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery Präsident der Bundesärztekammer Foto: Bundeärztekammer Frank Ulrich Montgomery ist ein deutscher Radiologe. Von 1989 bis 2007 war er erster Vorsitzender
MehrSpezielle Pflegesituationen
82?... 38. Grundlagen einer Pflegeethik und ethische Grenzsituationen in der Pflege 1. Erläutern Sie die 6 Schritte der ethischen Entscheidungsfindung. ...! 1. 6 Schritte der ethischen Entscheidungsfindung:
MehrGewissensentscheidung Sterbehilfe
05. November 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, Julia Obermeier Mitglied des Deutschen Bundestages nur selten werden im Deutschen Bundestag Gesetzesanträge debattiert und
MehrGemeinsame Stellungnahme
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung ( 217). Gemeinsame Stellungnahme Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention
MehrÄrztlich assistierte Selbsttötung. Normative und praktische Herausforderungen Villigst Gliederung
Gliederung Ärztlich assistierte Selbsttötung. Normative und Villigst 31.1.2015 PD Dr. med. Jan Schildmann, M.A. Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin Ruhr-Universität Bochum Institut
MehrDie Patientenverfügung Rechtsanwalt Dr. Holger Heinen Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht
Die Patientenverfügung Rechtsanwalt Dr. Holger Heinen Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht Allround Sports Kleve, den 21. Januar 2016 Inhalt 1. Was versteht man unter einer Patientenverfügung?
MehrRechtliche und ethische Aspekte der Sterbehilfe
Rechtliche und ethische Aspekte der Sterbehilfe Berlin, 22.1.2016 Prof. Dr. Jochen Taupitz Prof. Dr. Jochen Taupitz www.imgb.de Seite 1 Sterbehilfe Sterbebegleitung Beteiligung einer zweiten Person durch
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Antrag der FDP-Fraktion Rechtssicherheit für schwer und unheilbar Erkrankte in einer extremen Notlage schaffen (Drucksache 19/4834) vom 10.10.2018 Berlin, 14.02.2019
MehrWege zur Entscheidungsfindung als Basis notärztlichen Handelns. Dr. Rainer Schäfer Abtlg. Anästhesie u. Palliativmedizin Juliusspital Würzburg
Wege zur Entscheidungsfindung als Basis notärztlichen Handelns Dr. Rainer Schäfer Abtlg. Anästhesie u. Palliativmedizin Juliusspital Würzburg Palliativmedizin im Rettungsdienst Relevanz? derzeit 2,5 bis
MehrPatientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir. Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie.
Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie Christof.Oswald@klinikum-nuernberg.de Ethikkreis 1997-2008 Patientenautonomie Begleitung v. Patienten,
MehrReferat First Responder Symposium Nottwil 22. März 2014 Anton Genna, Fürsprecher, Thun
Referat First Responder Symposium Nottwil 22. März 2014 Anton Genna, Fürsprecher, Thun 2 1. Das Leben als höchstes Rechtsgut; Nothilfepflicht 2. Medizinische Massnahme als Persönlichkeits- und Körperverletzung;
MehrWas ist, wenn ich nicht mehr kann und will
Was ist, wenn ich nicht mehr kann und will Themenabend Spitex vom 11.09.2015 Vortrag von Dr. med. Erich Villiger (FMH Allgemeine Innere Medizin inkl. Schwerpunkt Geriatrie) O Herr, gib jedem seinen eignen
MehrVom Recht zu sterben zur Pflicht zu sterben?
Vom Recht zu sterben zur Pflicht zu sterben? In seiner Polemik Wider die Totmacher brandmarkte der Münchner Philosoph Robert Spaemann vor einigen Jahren die ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung als den
MehrKeine ärztliche Aufgabe
BEIHILFE ZUM SUIZID Keine ärztliche Aufgabe Im Zusammenhang mit dem Berufsrecht geht es beim ärztlich assistierten Suizid weniger um grundsätzliche moralische als vielmehr um praktische Probleme. Volker
MehrHospizbewegung. Norbert Heyman Katholischer Krankenhausseelsorger
Hospizbewegung 1 Die modernehospizbewegung befasst sich mit der Verbesserung der Situation Sterbender und ihrer Angehörigen sowie der Integration von Sterben und Tod ins Leben. Dazu dient vor allem die
MehrEinführung in die Palliativmedizin 2. Mai M.Weber
Einführung in die Palliativmedizin 2. Mai 2007 M.Weber Sterbebegleitung und Betreuung unheilbar kranker Patienten als ärztliche Aufgabe Definition der Palliativmedizin Welche Wünsche und Bedürfnisse haben
MehrInterdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin. Sterbeorte in Deutschland
1 Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin www.izp-muenchen.de Sterbeorte in Deutschland Krankenhaus 42-43% Zuhause 25-30% Heim 15-25% (steigend) Hospiz 1-2% Palliativstation 1-2% andere Orte 2-5%
MehrDialyse bei hochbetagten Patienten Ethische Aspekte D R. M E D. S U S A N N E K U H L M A N N, M. M E L
Dialyse bei hochbetagten Patienten Ethische Aspekte D R. M E D. S U S A N N E K U H L M A N N, M. M E L Dialyse Dialysis is both a life-prolonging therapy and a death-prolonging treatment (Cohen et al,
MehrVerabschiedet Vorstandssitzung vom 28. Mai 2015
Positionspapier zum assistierten Suizid Positionspapier zum assistierten Suizid Die Entstehung dieses Papiers entspricht einem Bedürfnis der Mehrheit der Vorstandsmitglieder von palliative gr. In Diskussionen
MehrSterbehilfe- Was ist das eigentlich genau?
Sterbehilfe- Was ist das eigentlich genau? In Deutschland steigt die Lebenserwartung Errungenschaften der Medizin und ein verbesserter Lebensstandard machen es möglich. Allerdings gibt es immer noch Krankheiten,
Mehr046 Bedürfnisse in der letzten Lebensphase: Wenn nichts mehr zu machen ist...
046 Bedürfnisse in der letzten Lebensphase: Wenn nichts mehr zu machen ist... Menschen in ihren letzten Lebenstagen und -stunden und deren Angehörige zu begleiten, ist eine ehrenvolle und ganz besondere
MehrRecht zu leben. Recht zu sterben Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N
Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N Sterben in Würde Ethische und rechtliche Aspekte von Sterbebegleitung und Sterbehilfe Recht zu leben Recht zu sterben [Foto: Stefanie Seuffert] SPD-Bundestagsfraktion,
MehrWie möchten die Menschen sterben. Welche Probleme ergeben sich daraus? Dr.med. Regula Schmitt Tila Stiftung, Bern
Wie möchten die Menschen sterben Welche Probleme ergeben sich daraus? Dr.med. Regula Schmitt Tila Stiftung, Bern Wie möchten wir sterben? Hinüberschlafen aus voller Gesundheit heraus Ohne Schmerzen und
Mehr