Altersteilzeit: Neuer Stichtag für Vertrauensschutz
|
|
- Margarethe Huber
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Altersteilzeit: Neuer Stichtag für Vertrauensschutz [ ] Im Zuge der Beschlüsse zur?rente mit 67? hat das Bundeskabinett einen neuen Stichtag zum Vertrauensschutz bei Altersteilzeit-Verträgen festgelegt. zum Artikel Bundesarbeitsgericht ändert Rechtsprechung zur Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - mehr Rechtssicherheit für Betriebe [ ] Das höchste deutsche Arbeitsgerichts hat am seine bisherige Grundsatz-Rechtsprechung zu Fehlern bei der "Sozialauswahl" durch Punktesysteme geändert. zum Artikel "Konzerninterne" Arbeitnehmerüberlassungs-Firmen bergen rechtliche Risiken [ ] Bei "Gestaltungsformen" von Unternehmen, die sich über eigene Verleihfirmen Wettbewerbsvorteile zu verschaffen versuchen, bestehen rechtliche und damit dann auch finanzielle Risiken. zum Artikel Zusatzurlaub für Schwerbehinderte darf nicht mit vereinbarten Urlaub verrechnet werden [ ] Das Bundesarbeitsgericht bestätigt seine bisherige Auffassung auch zum neuen Schwerbehindertenrecht (SGB IX). zum Artikel PDF erstellt: 07/02/16 Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz 1
2 Aktuelle Merkblätter 46 RTV und Weihnachtsgeld [ ] Rechtzeitig vor Beginn der Winterzeit stehen die bekannten Merkblätter in aktueller Fassung für 2006/2007 exklusiv für Innungsmitglieder zum Download bereit. zum Artikel Tarifverhandlungen im Maler- und Lackiererhandwerk: Auch 4. Verhandlungsrunde ohne Ergebnis - Gemeinsame Empfehlung zu 46 RTV scheitert an Gewerkschaft [ ] Die Tarifverhandlungen im Maler- und Lackiererhandwerk, die bislang im noch ungekündigten Zustand der Tarifverträge geführt werden, verschärfen sich. Auch die 4. Verhandlungsrunde brachte keine Einigung bei den strittigen Themen. zum Artikel Kündigungsschutz in Kleinbetrieben zwischen 5 und 10 Beschäftigten - Bundesarbeitsgericht bestätigt Auslegung [ ] Seit 01. Januar 2004 gilt in Deutschland ein etwas verändertes Kündigungsschutzgesetz. Dabei ist gerade für viele Maler- und Lackiererbetriebe u.a. die Frage wichtig, wie sich in Betrieben mit 5 bis 10 Beschäftigten der Kündigungsschutz gestaltet. zum Artikel Flyer und Merkblatt zum "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz" [ ] Seit 18. August 2006 ist das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (auch bekannt unter "Anti-Diskriminierungsgesetz") in Kraft. Ein ZDH-Flyer sowie ein Merkblatt informieren über Inhalte und Auswirkungen im Arbeitsrecht. zum Artikel Tarifverhandlungen Maler- und Lackiererhandwerk: Arbeitgeber konkretisieren Vorstellungen [ ] Auch die 3. Runde der Tarifverhandlungen im Maler- und Lackiererhandwerk, die am 03. Juli 2006 in Frankfurt/M. stattfand, brachte keine entscheidenden Ergebnisse. Die Tarifkommission der Arbeitgeber legte zu verschiedenen Punkten Vorschläge vor. zum Artikel PDF erstellt: 07/02/16 Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz 2
3 Änderung von Arbeitsbedingungen bei sachgrundlos befristeten Arbeitsvertägen [ ] Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz beseht die Möglichkeit zu sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen. Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtsprechung präzisiert, ob die Arbeitsbedingungen solcher Verträge auch abgeändert werden können. zum Artikel Tarifverhandlungen Maler- und Lackiererhandwerk ohne Annäherung vertagt [ ] Die 2. Runde der Tarifverhandlungen im Maler- und Lackiererhandwerk am 08. Juni 2006 in Frankfurt/Main blieb ohne Ergebnisse. Die Verhandlungen werden Anfang Juli fortgesetzt. zum Artikel Haftungsrisken bei Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge mit "gezillmerten" Versicherungen [ ] Bei sog. "gezillmerten" Versicherungstarifen in der durch Entgeltumwandlung finanzierten Altersvorsorge erhöhen sich offenbar die Arbeitgeber-Haftungsrisiken. Nicht betroffen ist jedoch die Branchenlösung der Maler-Lackierer-Rente zum Artikel Bundesarbeitsgericht: Endgültiges "Aus" für erleichterte befristete Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmern [ ] Bei befristeten Arbeitsveträgen mit älteren Arbeitnehmern (ab 52 Jahre) ist auf Fallstricke durch die Arbeitsrechtsprechung zu achten. zum Artikel Merkblatt: Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat [ ] Ein neues UDH-Merkblatt gibt praktische Hinweise zur Zusammenarbeit mit einem Betriebsrat im Betrieb. zum Artikel Kündigung ist auch nach kleinen Arbeitsfehlern möglich [ ] Ein Unternehmer muss nicht immer den schlimmsten Fall abwarten: Ein Schlosser hatte innerhalb von nur einem Jahr vier Mal Fehler beim Abmessen und Zuschneiden vorbestellter Rohre gemacht. In allen 4 Fällen kam es zu erheblichen Kundenbeschwerden. zum Artikel PDF erstellt: 07/02/16 Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz 3
4 Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung: Anspruch des Arbeitnehmers auf eine ganz bestimmte Direktversicherung? [ ] Immer wieder herrscht in der Praxis Unsicherheit darüber, ob ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen kann, für ihn eine ganz bestimmte Direktversicherung durch Entgeltumwandlung zu verlangen. zum Artikel Betriebsrat: Mitwirkung bei Punkteschemata zur Sozialauswahl bei Kündigung [ ] Durch Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat sich die Rolle des Betriebsrat bei sog. "Punkteschemata" für die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigung verändert. Ein Leitfaden informiert näher über rechtliche und praktische Probleme. zum Artikel Neues Konzept gegen Winterarbeitslosigkeit [ ] Einen Gesetzentwurf zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung hat die Bundesregierung vorgelegt. Damit soll die Winterbauförderung, die bisher auf die Bauwirtschaft beschränkt war, fortentwickelt werden und in Zukunft für weitere Branchen zur Verfügung stehen. Die Regelungen sollen auch für das Malerhandwerk gelten. zum Artikel Urlaubsgelderstattung per Internet [ ] zum Artikel PDF erstellt: 07/02/16 Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz 4
5 Auslegung Arbeitszeitgesetz: Höchstgrenze der täglichen Arbeitszeit Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in Deutschland, wie lange ein Arbeitnehmer höchstens am Tag arbeiten darf "werktägliche Arbeitszeit" ( 3 ArbZG). zum Artikel Unverzügliche Meldung bei der Arbeitsagentur bei Kündigung: Neue "Spielregeln" ab 2006 Seit 2003 besteht im Zuge der sog. "Hartz"-Gesetze die Pflicht für den Arbeitnehmer, sich im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z. B. durch Kündigung, unverzüglich persönlich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend zu melden. Bei Versäumnis droh(t)en dem Arbeitnehmer Sanktionen in Form der Minderung des Arbeitslosengelds. zum Artikel PDF erstellt: 07/02/16 Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz 5
Arbeitsverträge richtig befristen
Stand: Januar 2008 Arbeitsverträge richtig befristen Das Gesetz über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) ist seit dem 01.01.2004 in Kraft getreten und löste das Beschäftigungsförderungsgesetz
MehrTarifvertrag Auszubildende (Lehrlinge)
Tarif- und Arbeitsrecht Tarifvertrag Auszubildende (Lehrlinge) Ausbildungsvergütungen 2011/2012 Urlaub für Auszubildende Stand: ab August 2011 Unternehmer-Service Maler- und Lackiererhandwerk Exklusiv
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG)
Bundesrat Drucksache 778/05 (Beschluss) 25.11.05 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG) A. Problem und
MehrBürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen
Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Rösrather Straße 568 51107 Köln www.etl-rechtsanwaelte.de Vorstellung Dr. Uwe
Mehrfür Arbeitnehmer Überblick über Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung zu Themen, die in der Arbeitswelt täglich eine Rolle spielen
ARBEITSRECHT GRUNDLAGEN für Arbeitnehmer Überblick über Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung zu Themen, die in der Arbeitswelt täglich eine Rolle spielen Michael Schäfer beratung@michael-schaefer.net
MehrDas reformierte Arbeitsrecht
JliriS'konkret Das reformierte Arbeitsrecht Arbeitsrecht im Reformprozess Herausgeber: Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Franz Josef Düwell juris GmbH Saarbrücken 2005 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrHerzlich willkommen! Der Weg in den Beruf. Tipps zum Berufseinstieg. Anlass, Ort und Datum. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1
Herzlich willkommen! Der Weg in den Beruf Tipps zum Berufseinstieg Anlass, Ort und Datum Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1 Inhalt Der Arbeitsvertrag Befristete Arbeitsverhältnisse Entgelt Kündigung
MehrTarifbindung - das unbekannte Wesen
Tarifbindung - das unbekannte Wesen Thomas Rudrof Fachbereich Recht Handwerkskammer für Oberfranken Kerschensteinerstraße 7 95448 Bayreuth Rechtsquellen im Arbeitsrecht Rechtsprechung Gesetze Arbeitsverträge
MehrSperrzeiten durch die Agentur für Arbeit bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
Sperrzeiten durch die Agentur für Arbeit bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen Datum: 08.08.2007 12:24 Kategorie: Politik, Recht & Gesellschaft Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Dr. Heiko Granzin,
MehrUrlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung
ARBEITSRECHT A14 Stand: Juli 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung Urlaubsentgelt
MehrManteltarifverträge: Diese regeln typischer Weise allgemeine Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen etc.
Tarifverträge 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen werden daher vielfach in Tarifverträgen bestimmt.
MehrSozialkassentarifverträge, z.b. in der Bauwirtschaft
Tarifverträge 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen werden daher vielfach in Tarifverträgen bestimmt.
MehrTarifverträge. 1. Allgemeines
Tarifverträge Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva Maria-Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen
MehrUnternehmenssanierung mittels Transfergesellschaften
Markus Wimmer Unternehmenssanierung mittels Transfergesellschaften PETER LANG InternationalerVerlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XV Abkürzungsverzeichnis XXVII 1 Einleitung
MehrInhaltsverzeichnis Seite Rn.
Inhaltsverzeichnis Seite Rn. Vorwort Abkürzungen XI A. ÜBERSICHT ÜBER DAS KÜNDIGUNGSRECHT 1. Eigenart der Kündigung 1.1. Kündigung als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung 1 1 1.2. Rücknahme
MehrImpressum kavberlin.de
AG-Info 3/2014 Impressum kavberlin.de Arbeitgeber-Info Ansprechpartnerin: Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 Herausgeber: Kommunaler Arbeitgeberverband
MehrArbeitsrecht Ausgabe 2/2008
Arbeitsrecht Ausgabe 2/2008 I. Neue Entscheidungen 1. Kündigung eines Low Performers BAG vom 17.01.2008, 2 AZR 536/06, PM Nr. 5/08 Die verhaltensbedingte Kündigung eines leistungsschwachen Arbeitnehmers
MehrArbeitsrecht für Arbeitgeber
Fachbuch Recht Arbeitsrecht für Arbeitgeber Tipps zur Vermeidung von kostspieligen Fehlern - Mit zahlreichen Checklisten und Vorlagen für die betriebliche Praxis. Inkl. CD-ROM! Bearbeitet von Ralph Jürgen
MehrInhaltsverzeichnis. Teil 1: Teilzeitarbeit 12. Wie Sie mit diesem Buch arbeiten 10. Vier Anspruchsgrundlagen vier Situationen 13
Wie Sie mit diesem Buch arbeiten 10 Teil 1: Teilzeitarbeit 12 Vier Anspruchsgrundlagen vier Situationen 13 1 Teilzeit nach dem Teilzeitbefristungsgesetz 14 1.1 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
MehrBeschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht
Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht Praxis & Recht 30.08.2017 Reinhard Gusek Geschäftsführer - 1 - Einstieg: Fachkräftemangel Steigende Nachfrage bei Rentnern Verdoppelung der erwerbstätigen Rentner
MehrBefristeter Arbeitsvertrag - im Fokus
Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2013 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 I N H A L
MehrBundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 7 AZR 642/02
Bundesarbeitsgericht Urt. v. 15.01.2003, Az.: 7 AZR 642/02 Befristeter Arbeitsvertrag: Mitten im Strom kein Pferd wechseln Wenn auch das TzBfG (in Kraft seit 2001) die Verlängerung eines ohne sachlichen
MehrKRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN
KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN I. Befristete Arbeitsverhältnisse nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vom 21.12.2000 schafft seit seinem Inkrafttreten
MehrDie Kündigung im Arbeitsrecht
Die Kündigung im Arbeitsrecht von Karin Krämer Rechtsanwältin 11., überarbeitete Auflage, 2008 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN Abkürzungsverzeichnis 9 I. Allgemeines
MehrBefristeter Arbeitsvertrag - im Fokus
Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2016 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 INHALTSVERZEICHNIS
MehrDas Handwerk profitiert 2010 von Steuererleichterungen. Zum startet "ELENA" (Elektronischer Entgeltnachweis)
2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 Das Handwerk profitiert 2010 von Steuererleichterungen [08.12.2009] Ob Unternehmensteuerreform, Ist-Versteuerung oder erhöhter Kinderfreibetrag, der Jahresbeginn
MehrRückzahlung von Urlaubsgeld?
Rückzahlung von Urlaubsgeld? Arbeitgeber gewähren häufig ihren Arbeitnehmern neben dem für die Urlaubszeit zu gewährendem Urlaubsentgelt aus Anlaß der Urlaubsgewährung eine zusätzliche Urlaubsvergütung,
MehrDie arbeitsrechtlichen Sanktionen
Die arbeitsrechtlichen Sanktionen ordentliche/ fristgemäße Kündigung fristlose Kündigung Abmahnung Ermahnung? Sonderfall: außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist Die arbeitsrechtlichen Sanktionen
MehrAus diesem Grunde sollten nachfolgend die wesentlichen Aspekte dargestellt werden:
Der Urlaubsanspruch im Arbeitsverhältnis Die tägliche Praxis des Arbeitsrechtlers zeigt, dass die Gewährung von Erholungsurlaub oftmals zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern führt,
MehrTeilzeitarbeit Rechtliche Aspekte und moderne Arbeitszeitmodelle
-Kurzvorträge zum Arbeitsrecht - Teilzeitarbeit Rechtliche Aspekte und moderne Arbeitszeitmodelle Ass.jur. Der gesetzliche Auftrag 1 Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG) Ziele Ziel des Gesetzes ist,
MehrWork-Life-Balance. Ständige Erreichbarkeit. - Bonner Unternehmertage Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr.
Work-Life-Balance Ständige Erreichbarkeit - Bonner Unternehmertage 2013 - Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Nicolai Besgen Folie 1 I. Begriffsbestimmung Work-Life-Balance Der Begriff
MehrRechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
F A B I A N S T O F F E R S Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht F R A G E B O G E N A R B E I T S R E C H T 1. Datum.. 2. Personalien Name: Geburtsdatum: Familienstand: unverheiratet verheiratet
MehrMerkblatt. malerlackierer. Exklusiv für Innungsmitglieder. Tarifliche Jahressondervergütung im Malerund Lackiererhandwerk 2017.
Stand September 2017 Tarifliche Jahressondervergütung im Malerund Lackiererhandwerk 2017 Die tarifliche Jahressondervergütung ( Weihnachtsgeld ) im Malerund Lackiererhandwerk ist auszahlbar mit der Abrechnung
MehrArbeitgeber Info 08/2010
Arbeitgeber Info 08/2010 Informationen zu Gesetzen und Tarifverträgen Fortsetzung der Entgeltordnungsverhandlungen Tvöd-informationen Durchführungshinweise zum TV-FlexAZ Aus der Rechtsprechung EU-Vertragsverletzungsverfahren
MehrSondernewsletter 14. Juni 2018
Sondernewsletter 14. Juni 2018 Bundesverfassungsgericht führt Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristungen wieder ein. - BAG- Rechtsprechung zum Befristungsrecht als verfassungswidrig aufgehoben - Damit
MehrGrundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts
Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts Herzlich Willkommen zur Vorlesung Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts 4. Semester Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ludwigshafen am Rhein Einführung
MehrBefristete Arbeitsverhältnisse
Befristete Arbeitsverhältnisse Die rechtlichen Voraussetzungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Solche Arbeitsverhältnisse enden zu
MehrReferat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung
Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung von Michael Grauvogel Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Bremen 1. Was
MehrMandantenbrief August 2010. Aufhebungsvertrag und Abfindung
Mandantenbrief August 2010 Aufhebungsvertrag und Abfindung 1 Gegenstand eines Aufhebungsvertrages Der Aufhebungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die
MehrArbeitsrecht im Betrieb: Die Internetnutzung am Arbeitsplatz
Arbeitsrecht im Betrieb: Die Internetnutzung am Arbeitsplatz Internet im Mittelstand: Chancen, Trends, Sicherheit Rosenheim, 09.10.2008 Rechtsanwalt Markus Lippmann www.bayme.de Gliederung I. Umfang der
MehrArbeitsrecht: Was ändert sich nach der Bundestagswahl?
Arbeitsrecht: Was ändert sich nach der Bundestagswahl? Die arbeitsrechtlichen Themen des Koalitionsvertrages Dr. Sören Kramer Fachanwalt für Arbeitsrecht BRANDI Rechtsanwälte - Detmold - Deutschlands Zukunft
MehrKollektives Arbeitsrecht. Tarifvertragsarten - Tarifverhandlungen
Kollektives Arbeitsrecht Tarifvertragsarten - Tarifverhandlungen Tarifautonomie 9 Abs. 3 GG Recht zur Gewerkschaftsbildung Tarifvertragssystem als System kollektiver Selbsthilfe Tarifverträge mit Normativcharakter
MehrAus dem Arbeitsrecht.
Aus dem Arbeitsrecht Befristete Teilzeit (anstehende Gesetzesänderung) Urlaubsanspruch bei Ein- und Austritt im laufenden Jahr Rechtliche Risiken bei Aufhebungsverträgen www.pkf-wms.de Befristete Teilzeit
MehrTrennungsmanagement. Professionelle Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Trennungsmanagement Professionelle Beendigung von Arbeitsverhältnissen 13.04.2016 Agenda Kurzüberblick Kündigung Kündigungsarten AG-Kündigung AN-Kündigung Probleme/Risiken/Möglichkeiten Formalien Mitteilung
MehrSchaubild : SYSTEM DER BEENDIGUNGSGRÜNDE
Schaubild : SYSTEM DER BEENDIGUNGSGRÜNDE Einseitige durch 1. Kündigung ( 620 II, 622, 623 BGB: ordentlich; 623, 626 BGB: außerordentlich) Vereinbarte durch Befristung bzw. Bedingung ( 620 III BGB i.v.m.
MehrKapitel 4 Basiskündigungsschutz
60 Kapitel 4 Basiskündigungsschutz 1. Der Grundsatz Alle Kündigungen müssen bestimmten rechtlichen Minimalanforderungen genügen. Zahlreiche Vorschriften ziehen dem Arbeitgeber insoweit Grenzen, doch ist
MehrAllgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v.
Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v. An alle Mitgliedsfirmen der Allgemeinen Hamburger Arbeitgebervereinigung e. V. Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Telefon: 040 / 63 78-5000 Telefax: 040 / 63
MehrArbeitsrecht am Abend 27. Juni 2012. Es geht rund nicht nur im Fußball, sondern auch im Urlaubsrecht
Arbeitsrecht am Abend 27. Juni 2012 Es geht rund nicht nur im Fußball, sondern auch im Urlaubsrecht HEUTE Grundsätzliches zum Urlaubsrecht ( Wer hat wieviel Urlaub? ) Weiterentwicklung der EuGH-Entscheidung
MehrBAG, Urteil vom AZR 221/10 Auflösende Bedingung für Arbeitsverhältnis Beginn der Klagefrist schwerbehinderter Arbeitnehmer
Juli 2011 Seite: 28 BAG, Urteil vom 09.02.2011-7 AZR 221/10 Auflösende Bedingung für Arbeitsverhältnis Beginn der Klagefrist schwerbehinderter Arbeitnehmer EINLEITUNG: Für die Kündigung schwerbehinderter
MehrFallstricke bei der Befristung von Arbeitsverträgen
Fallstricke bei der Befristung von Arbeitsverträgen - Bonner Unternehmertage 2012 - Referent: Dr. Nicolai Besgen - Fachanwalt für Arbeitsrecht - www.meyer-koering.de I. Rechtsgrundlagen Das Befristungsrecht
MehrArbeitsrecht. 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit HI HI
TK Lexikon Steuern Sabbatjahr Arbeitsrecht 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit HI6421836 HI6421828 Auszeiten können auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. So kommen zum einen die Gewährung
MehrKündigungsgründe und Kündigungsschutz
Kündigungsgründe und Kündigungsschutz Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover I. Allgemeines Führt ein Arbeitsverhältnis zu Schwierigkeiten im Betrieb, stellt sich die Frage, wie der Arbeitgeber
MehrDas Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis
Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund 4., neu bearbeitete Auflage Luchterhand 2007 Literatur- und Abkürzungsverzeichnis XI A.
MehrFälle zum Arbeitsrecht
Schriftenreihe der Juristischen Schulung/ Fälle mit Lösungen 129 Fälle zum Arbeitsrecht von Prof. Dr. Dieter Heckelmann, Prof. Dr. Martin Franzen 3. Auflage Fälle zum Arbeitsrecht Heckelmann / Franzen
MehrDas deutsche Arbeitsrecht
Peter Pulte Das deutsche Arbeitsrecht Kompaktwissen für die Praxis Luchterhand Vorwort 1. Einordnung des Arbeitsrechts 2. Rechtsquellen 3. Parteien des Arbeitsvertrages 3.1. Arbeitgeber 3.2. Betrieb -
MehrRechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
Rechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Vortrag am 14.10.2015 bei der SALO-Fachtagung: Rehabilitation und Betriebliches Eingliederungsmanagement Übersicht 1. Zweck
MehrDie Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik
Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik Von der Integration zur Inklusion: Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk,
MehrArbeitsrecht-Newsletter 11/2007 Schwerpunkt: Kündigung von Arbeitsverhältnissen Teil II
Liebe Leserin, lieber Leser, Arbeitsrecht-Newsletter 11/2007 Schwerpunkt: Kündigung von Arbeitsverhältnissen Teil II Sie erinnern sich noch an unseren letzten Newsletter im Arbeitsrecht? Dort hatten wir
MehrBefristung von Arbeitsverhältnissen
Befristung von Arbeitsverhältnissen Ihre Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden.
MehrTarifverhandlungen in Deutschland
Tarifverhandlungen in Deutschland September 2001 IG Metall Abt. Internationales Susanne Karch 1 Rechtliche Grundlage Grundgesetz Art. 9, Abs. 3 Koalitionsrecht und Tarifvertragsgesetz (TVG) der Bundesrepublik
MehrBeschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement
Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement Referentin: Larissa Wocken Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Mönckebergstrasse 19 20095 Hamburg
Mehr5 Teilurlaub. 5 BUrlG
5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung
Mehr2 B. Lösung Im Teilzeit- und Befristungsgesetz werden die Möglichkeiten zur Befristung ohne Sachgrund gestrichen. Damit wird die Zulässigkeit einer Be
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7 18. Wahlperiode 23. 10. 2013 Gesetzentwurf der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel
MehrTitelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen -
Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Gliederung Geltende Rechts- und Tarifregelungen - Arbeitszeitgesetz - Bundesurlaubsgesetz - TV-L - Landesbeamtengesetz
Mehr6.2 Stellungnahme des Betriebs-/Personalrates/der Mitarbeitervertretung
Vorwort... 5 Einleitung... 15 A. Verfahren nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). 17 1. Antrag zur Einleitung des Kündigungsschutzverfahrens...... 17 2. Verfahrensbeteiligte.... 21 2.1 Arbeitgeber......
MehrFallen bei befristeten Arbeitsverträgen
Fallen bei befristeten Arbeitsverträgen In Deutschland gibt es mittlerweile etwa 5 Millionen befristete Arbeitsverhältnisse gegenüber 27 Millionen unbefristeten, Tendenz steigend. Damit steigt auch die
MehrII. Zeitliche Festlegung ( 7 Abs. 1 und 2 BUrlG) 61 D. Fälligkeit und Durchsetzbarkeit des Urlaubsanspruchs 66 I. Fälligkeit des Urlaubsanspruchs 66 I
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 Einleitung 23 Teil 1 - Grundlagen des Urlaubsrechts 27 1. Arbeitsrecht im europäischen und völkerrechtlichen Kontext 27 A. Europäisches Arbeitsrecht 28 I. Grundlagen
MehrPOLITIK FÜR ALLE SICHER, GERECHT UND SELBSTBESTIMMT. Betrieb Siemens AG Standort Amberg
POLITIK FÜR ALLE SICHER, GERECHT UND SELBSTBESTIMMT Betrieb Siemens AG Standort Amberg BEFRAGUNG 2017 DIE BETEILIGUNG Hohe Beteiligung Mehr als 680.000 Beschäftigte in rund 7000 Betrieben haben mitgemacht
MehrVERTRAUENSLEUTE. Die IG BCE informiert über ihre Vertrauensleute
VERTRAUENSLEUTE Die IG BCE informiert über ihre Vertrauensleute VERTRAUENSLEUTE Die IG BCE informiert über ihre Vertrauensleute Dialog im Betrieb Die Mitbestimmung hat Deutschland erfolgreich gemacht.
MehrFair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice
Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice Workshop 1 Entgrenzte Arbeitszeiten! Wieviel Flexibilität braucht ein Betrieb? Dokumentation von Arbeitszeiten der Arbeitgeber
MehrUpdate Arbeitsrecht. Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung. München, 11. April 2019
Coffee@EMPLAWYERS Update Arbeitsrecht Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung München, 11. April 2019 1 I. Aktuelle Rechtsprechung 1. Dokumentation von Arbeitszeiten (anhängiges Verfahren
MehrInhalt. Abkürzungsverzeichnis Mitwirkende Rechtsquellen Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses...42
9 Inhalt Abkürzungsverzeichnis...14 1 Mitwirkende...17 1.1 Arbeitnehmer... 17 1.2 Arbeitgeber... 20 1.3 Auszubildende... 20 1.4 Betriebsrat... 21 1.5 Personalrat... 21 1.6 Jugend- und Auszubildendenvertretung...
MehrZweifelsfragen zu Urlaub, Krankheit, Einstellung, Kündigung
Zweifelsfragen zu Urlaub, Krankheit, Einstellung, Kündigung Ein Leitfaden für die tägliche Praxis nach dem neuesten Recht von Ministerialrat Alfred Müller und Dr. jur. utr. Walter Schön 3. Auflage 1977
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Vorwort Literaturverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis V XIII XV A. Einführung 1 B. Geltungsbereich 3 C. Allgemeine Bestimmungen 4 I. 2 TVöD-K - Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit.. 4 1. Schriftformerfordernis
MehrIm Namen des Volkes. Urteil
Arbeitsgericht Cottbus Geschäftszeichen (bitte immer angeben) 6 Ca 86/10 Verkündet am 27.04.2010 als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In Sachen - Klägerin - Prozessbevollmächtigte:
MehrZusammenfassung Arbeitsrecht Rechtsanwältin Judith Xander
Zusammenfassung Arbeitsrecht Rechtsanwältin Judith Xander Rechtsnormen des Arbeitsrechts: Es gibt Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge. Fast wie Gesetze gilt die Rechtsprechung
MehrBetriebsrat und Arbeitszeit
Betriebsrat und Arbeitszeit Typische Problemfelder der Betriebsratspraxis Gliederung 1. Normalfall der BR-Tätigkeit 2. BR-Tätigkeit und Arbeitszeit(gesetz) 3. BR-Tätigkeit außerhalb persönlicher Arbeitszeit
MehrBeck-Rechtsberater im dtv 50678. Ratgeber Zeitarbeit. Was Arbeitnehmer wissen sollten. von Dr. Margit Böhme. 1. Auflage
Beck-Rechtsberater im dtv 50678 Ratgeber Zeitarbeit Was Arbeitnehmer wissen sollten von Dr. Margit Böhme 1. Auflage Ratgeber Zeitarbeit Böhme schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrPrüfungsschemata. 4. Anhörungsbedürftigkeit des Betriebsrats, 102 BetrVG
Prüfungsschemata I. Prüfungsschema einer ordentlichen Kündigung 1. Ordnungsgemäße Kündigungserklärung - Form 623 BGB - Vollmacht - Bedingung - Zugang 2. Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Tarifvertrag,
MehrM e r k b l a t t. Geltung von Tarifverträgen
Stand: Januar 2017 M e r k b l a t t Geltung von Tarifverträgen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund Steuerrecht? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen
MehrAufnahmebogen Arbeitsrecht Arbeitnehmer
Aufnahmebogen Arbeitsrecht Arbeitnehmer Bitte füllen Sie diesen Frageboten soweit Ihnen dies möglich ist sorgfältig und vollständig aus. Ihre Daten werden für die Bearbeitung Ihrer Rechtssache benötigt,
MehrZwei Tage nach der Bundestagswahl. - Ein Rückblick und eine erste Prognose. Roland Falder. München, 26.
Coffee@EMPLAWYERS Zwei Tage nach der Bundestagswahl - Ein Rückblick und eine erste Prognose München, 26. September 2017 Roland Falder I. Rückblick 1. Rechtsprechung 2. Gesetzgebung II. Ausblick Die Wahlprogramme
MehrSozialversicherung: Die Regelungen zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Sperrzeit sind in 159 SGB III zusammengefasst.
Sperrzeit Joachim Kopp, Joachim Kopp TK Lexikon Arbeitsrecht 24. September 2015 Sperrzeit HI522207 Zusammenfassung LI1099723 Begriff Die Sperrzeit ist Ausdruck des Versicherungsprinzips der Arbeitslosenversicherung.
MehrArbeits- und Sozialrechts-Info. Rechte von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsverhältnis
Arbeits- und Sozialrechts-Info Rechte von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsverhältnis Stand: 6/2018 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Rechte von schwerbehinderten Menschen Wer ist schwerbehindert? Nach
MehrReiserecht: Der R(h)einfall mit dem Niagara fall
K W W S Z Z Z I H O V H U G H 8UODXEVVSHFLDO 5HLVHUHFKWXQG8UODXEVUHFKW 5HLVHUHFKW Reiserecht: Der R(h)einfall mit dem Niagara fall Im Rahmen einer USA-Rundreise war der Ausflug zu den Niagara-Fällen ausgefallen.
MehrDer Geschäftsbericht Meine Basis. VBLklassik.
Der Geschäftsbericht 2015. Meine Basis. VBLklassik. Im Geschäftsbericht 2015 informieren wir Sie, als unsere Partner und Kunden, über die Ergebnisse, Entscheidungen und Ziele der VBL. Sie erhalten einen
MehrInfo-Aktuell 2/2014 vom 10. März 2014 Seite 1
Info-Aktuell 2/2014 vom 10. März 2014 Seite 1 RECHTSPRECHUNG Keine Arbeitsverweigerung wegen Streit um Lohn LAG Schleswig-Holstein 17. Oktober 2013, 5 Sa 111/13 Wer sich beharrlich weigert, seine Arbeit
MehrBildung für die Arbeit Bildung für das Leben
Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Einführung Ein Arbeitsverhältnis kann datumsmäßig oder zweckbestimmt (dies gib es nur selten) befristet werden. Ist das Arbeitsverhältnis kalendarisch befristet,
MehrSUMMERER. SCHÄFER. HOLOWITZ. RECHTSANWÄLTE in Partnerschaft. Arbeitsrecht
SUMMERER. SCHÄFER. HOLOWITZ RECHTSANWÄLTE in Partnerschaft Arbeitsrecht Unsere Kanzlei Wir über uns Unsere überwiegend wirtschaftsberatend tätige Kanzlei besteht derzeit aus fünf Rechtsanwältinnen und
MehrVorlesung Wirtschaftsprivatrecht
Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 24. Einheit 21.01.2010 Dr. Fabian Jungk Institut für Recht der Wirtschaft Systematik: Der AV kann durch folgende Ereignisse beendet werden: Kündigung Aufhebungsvertrag
MehrKündigung, Aufhebungsvertrag & Co.
Kündigung, Aufhebungsvertrag & Co. Inhalt Unsere Intensivschulung für Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, CEO, Manager und Führungskräfte mit Personalverantwortung zum Thema rechtlich einwandfreie Beendigung
MehrArbeitspapier 11: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten II
Arbeitspapier 11: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten II I. Betriebsänderungen ( 111-113 BetrVG) (zweiter Teil) 1. Begriff der Betriebsänderung ( 111 BetrVG) a) Grundsatzpositionen zur Betriebsänderung
MehrArbeitsrecht. JA- Referendarskript 9. Thomas Holbeck. Ernst Schwindl. Luchterhand. Eine Anleitung für Klausur und Praxis. von
JA- Referendarskript 9 Arbeitsrecht Eine Anleitung für Klausur und Praxis von Thomas Holbeck Richter am Arbeitsgericht Nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter beim LG Landshut und Ernst Schwindl Dozent
MehrInhaltsübersicht. Überstunden - Mehrarbeit
Überstunden - Mehrarbeit Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriffsbestimmungen 3. Tarifliche Regelungen 4. Rechtsprechungs-ABC 4.1 Begriffsbestimmung - 1 4.2 Begriffsbestimmung - 2 4.3 Entgeltfortzahlung
Mehr