Beschlussvorlage. Gemeinderat u. Ortschaftsrat Pappelau u. Beiningen. Aktenzeichen: Beratungsgegenstand

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1 Beschlussvorlage Gemeinderat u. Ortschaftsrat Pappelau u. Beiningen am TOP öffentlich Aktenzeichen: Beratungsgegenstand Raumordnungsverfahren zum Pumpspeicherkraftwerk Blautal - Stellungnahme der Gemeinde zur Oberbeckenvariante Schulzhau 2. Beschlussvorschlag: 1. Gegen die Oberbeckenvariante Schulzhau für das Pumpspeicherkraftwerk Blautal erhebt die Stadt keine Einwände. 2. Die unter Punkt 6 aufgeführten Anregungen werden im Anhörungsverfahren eingebracht. Kosten und Finanzierung: einmalig: laufend: Haushaltsmittel sind vorhanden: HHST: Finanzierungsvorschlag: 3. Bei der Beratung ist voraussichtlich befangen: 4. Der Beschluss wird vorlagepflichtig: 5. Beschlussauszüge erhalten: Aufgestellt: Sachbearbeiter Amtsleiterin Stadtkämmerer Bürgermeister 1 von 5

2 Sachvortrag: 1. Ausgangssituation Die Stadtwerke Ulm/Neu Ulm (SWU) Energie GmbH und die Fa. Eduard Merkle GmbH& Co.KG planen zum Ausgleich der täglichen und wöchentlichen Verbrauchsschwankungen in der Energieversorgung die Errichtung eines Pumpspeicherwerkes im Blautal. Hierzu wurde in den Jahren 2005 / 2006 bereits ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Für den Standort des Oberbeckens wurden dabei bereits verschiedene Varianten untersucht. Nachdem sich in der Gemeinde Blaustein gegen alle damals vorgelegten Varianten erheblicher Widerstand in der Bevölkerung abzeichnete, wurde vom Maßnahmenträger eine weitere Oberbeckenvariante im Bereich Schulzhau in die Untersuchung aufgenommen. Für diese Variante war nun ebenfalls noch ein Raumordnungsverfahren durchzuführen. In seiner Sitzung vom hat der Gemeinderat über den vom Büro AG.L.N. Dr. Tränkle für diese Variante vorgeschlagenen Untersuchungsumfang für das Raumordnungsverfahren mit integrierter raumordnerischer Umweltverträglichkeitsuntersuchung beraten und diesem zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme gegenüber dem Regierungspräsidium abzugeben. In der Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass die Untersuchung eine Gesamtschau der Belastungen auf dem Hochsträß beinhalten muss, da durch die vorhandenen Steinbruchflächen und das Iveco-Testgelände bereits eine Vorbelastung gegeben ist. Am wurde dies dem Regierungspräsidium so mitgeteilt. 2. Raumordnungsverfahren Mitte Dezember 2011 wurde vom Regierungspräsidium für den Oberbeckenstandort Schulzhau das Anhörungs- und Unterrichtungsverfahren für die Öffentlichkeit und das Beteiligungsverfahren für die berührten Gemeinden als Träger öffentlicher Belange nach 19 Landesplanungsgesetz eingeleitet. Die Veröffentlichung hierzu erfolgte am im Blaumännle. Dieses Verfahren dient dazu festzustellen, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung - insbesondere mit deren Zielen und Grundsätzen - übereinstimmt und wie das Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt werden kann. Kleinräumige und fachtechnische Details sind grundsätzlich nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens, sondern werden im Rahmen des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens abgearbeitet. Die Planunterlagen wurden in der Zeit vom bis zum in der Stadtverwaltung sowie den Ortsverwaltungen Beiningen und Pappelau für jedermann zur Einsicht ausgelegt. Darüber hinaus waren die Unterlagen auch im Internet abgelegt und konnten von den Bürgern dort eingesehen werden. Die Internetseite wurde ständig aktualisiert und mit den neuesten Informationen versehen. 3. Entwicklungsprozess In der Sitzung am wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass die Gemeinden Blaustein und Blaubeuren sich mit dem Vorhabensträger darauf verständigt haben, den Prozess durch ein neutrales Fachbüro namentlich das Öko-Institut e.v. Freiburg - begleiten und moderieren zu lassen. Dies ist so geschehen und hat sich im Verlaufe des Verfahrens als äußerst gelungene Vorgehensweise erwiesen. Unter Beteiligung des Öko-Institutes wurde ein Arbeitskreis gebildet, in welchem Vertreter der SWU und der Fa. Merkle, der Gemeinden Blaubeuren und Blaustein sowie die Ortsvorsteher und ein Vertreter der Bürgerinitiative vertreten waren. In diesem Gremium wurden 2 von 5

3 jeweils das weitere Vorgehen abgestimmt und auftauchende Fragen zum Verfahren und auch inhaltlicher Art vor besprochen und diskutiert. Auf diese Weise konnte die Einbeziehung und Information der Öffentlichkeit optimal vorbereitet und durchgeführt werden. Neben direkten Treffen des Arbeitskreises fanden auch Telefonkonferenzen statt, so war ständig Informationsaustausch und auch gleicher Informationsstand aller Beteiligten gewährleistet. 4. Einbeziehung der Öffentlichkeit 4.1 Informationsveranstaltungen Unter Mitwirkung des Öko-Institutes fand am eine Bürgerversammlung in Markbronn-Dietingen statt. Hierbei wurde über den aktuellen Planungsstand zur Oberbeckenvariante Schulzhau berichtet. Des Weiteren wurden die Funktion und der Ablauf des Raumordnungsverfahrens erläutert sowie der vorgesehene Zeitplan dargelegt. Abschließend erfolgte eine Aussprache mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die Fragen an die anwesenden Vertreter des Vorhabensträgers und der Verwaltung stellen konnten. Informationen zu dieser Veranstaltung wurden in der Folge dann auf der Internetseite veröffentlicht, so dass für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auch auf diese Weise die Möglichkeit bestand, sich über die Veranstaltung zu informieren. Am fand eine 2. Bürgerveranstaltung in Beiningen statt. Auch diese war gut besucht, dauerte ca. 3 Stunden und zeigte das Interesse der Bürgerschaft am Thema. Themenschwerpunkt war bei dieser Veranstaltung die Information und Diskussion zur Sinnhaftigkeit von Pumpspeicherkraftwerken allgemein, insbesondere von kleineren Anlagen wie sie im Blautal entstehen soll. Vom Öko-Institut wurden zu diesen Fragen bei der Veranstaltung Ausführungen gemacht, welche in der Folge auch im Internet eingestellt wurden. Sie sind dieser Drucksache in der Anlage beigefügt. 4.2 Anregungen im Rahmen der Auslegung Während der Zeit der Auslegung ging vor Erstellung dieser Drucksache bei der Stadt Blaubeuren lediglich eine Stellungnahme aus der Bürgerschaft ein. Diese ist als Anlage beigefügt und beschäftigt sich primär mit Fragen der Wirtschaftlichkeit kleinerer Pumpspeicherkraftwerke, wie sie in der 2. Bürgerveranstaltung aufgeworfen und diskutiert wurden (siehe hierzu auch die Ausführungen des Öko-Institutes). Die Anregung wird mit der Stellungnahme der Stadt dem Regierungspräsidium zugeleitet. Für die Bürger besteht die Möglichkeit, noch bis zum Stellungnahmen abzugeben. Sollte dies vor Versand der Sitzungsunterlagen noch der Fall sein, so finden Sie diese zur Information ebenfalls noch in der Anlage zur Drucksache. Es werden auf jeden Fall alle aus der Bürgerschaft bis zum eingehenden Anregungen an das Regierungspräsidium weiter geleitet. 5. Raumordnerische Umweltverträglichkeitsuntersuchung zur Oberbeckenvariante Schulzhau Der Drucksache angefügt ist der Erläuterungsbericht des Büros Obermeyer zum Raumordnungsverfahren. Die Raumordnerische Umweltverträglichkeitsuntersuchung des Büros AG.L.N. Dr. Tränkle umfasst 203 Seiten und wird deshalb nicht in vollem Umfang dieser Drucksache beigefügt. Um aber die darin abgearbeiteten Themenbereiche als Übersicht darzustellen wird die Inhaltsangabe angefügt, so dass ein Überblick über den kompletten Untersuchungsumfang gegeben wird. Als Anlage beigefügt sind die Passagen und Auszüge aus der Untersuchung, welche auf die Themen eingehen, die der Gemeinderat gemäß seinem Beschluss am als Stel- 3 von 5

4 lungnahme an das Regierungspräsidium beachtet wissen wollte. Des Weiteren wird die Allgemein verständliche Zusammenfassung des Büros Tränkle als Anlage beigefügt. 6. Beurteilung der Umweltverträglichkeitsuntersuchung Die Verwaltung bewertet die Aussage der Raumordnerischen Untersuchung durch das Büros Tränkle als informativ und aussagekräftig, so dass auf dieser Grundlage eine begründete Stellungnahme erfolgen kann. Auch die vorgenommene Beurteilung des Untersuchungsergebnisses durch das Ökoinstitut erbrachte keine gegenteilige Aussage. Auch seitens dieses Fachbüros wird die Untersuchung als voll umfänglich bezeichnet und es wurden keine Fußangeln bei den Ausführungen der Gutachter entdeckt. 7. Untersuchungsergebnis Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung durch das Büro Tränkle zeigt auf, dass mit der Errichtung eines Oberbeckens im Bereich Schulzhau zum Pumpspeicherkraftwerk im Blautal nicht unerhebliche Eingriffe in die Natur und Landschaft verbunden sind. Es wird aber auch ausgeführt, dass unter Abwägung aller Aspekte die Lage des Oberbeckens an dieser Stelle als sinnvoll zu erachten ist. Die Umweltverträglichkeit im Sinne des Gesetzes ist mit entsprechenden Maßnahmen erreichbar. Die mit dem Vorhaben verbundenen Risiken für Schutzgüter der Umwelt können nach Aussage des Gutachtens nach derzeitigem Kenntnisstand als abgrenzbar und beherrschbar bezeichnet werden. 8. Beurteilung durch die Verwaltung Nach Abwägung der vom Gutachter gemachten Ausführungen kommt die Verwaltung zur Auffassung, dass die Errichtung des Oberbeckens für das geplante Pumpspeicherkraftwerk Blautal im Bereich Schulzhau eine sinnvolle und insgesamt verträgliche Lösung darstellt. Die Eingriffe in die Natur und die Landschaft sind überschaubar und vertretbar gemessen am Nutzen, den ein solches Bauwerk langfristig gesehen für eine notwendige Speicherung an Energie darstellt (es sei hier nochmals darauf hingewiesen, dass das gegenwärtige Raumordnungsverfahren nur die Standortvariante Schulzhau und die damit einhergehenden Auswirkungen für die Raumschaft zum Gegenstand hat). Allerdings schlägt die Verwaltung vor, bei der Stellungnahme auf folgende Punkte nochmals besonders zu verweisen: - Die Errichtung des Druckstollens zwischen Ober- und Unterbecken soll nicht in offener, sondern in bergmännischer Bauweise erfolgen - Es soll darauf hingewiesen werden, dass möglicherweise ein Konfliktpotential zwischen dem Rohstoffsicherungsgebiet und dem Pumpspeicherkraftwerk entstehen kann. Es soll deshalb verbindlich die Frage geklärt werden, wie sich die Rechtssituation darstellt, wenn die Wiederaufnahme des im aktuellen Regionalplan gestrichenen Abbaugebietes bei der nächsten Fortschreibung des Regionalplans durch den Betreiber der Abbauflächen wieder beantragt wird. - Besonderes Augenmerk ist auf mögliche Einflüsse auf Grundwasserströme bzw. vorhandene Quellschüttungen zu legen. Werden diese Dinge bei der Bewertung durch das Regierungspräsidium ausreichend berücksichtigt, ist die Verwaltung der Auffassung, dass von der Stadt Blaubeuren eine positive Stellungnahme abgegeben werden kann. 4 von 5

5 9. Weiteres Vorgehen Bei einem positiven Signal durch die kommunalen Stellungnahmen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens ohne prinzipielle Ablehnung des Projekts will die SWU die für ein Planfeststellungsverfahren nötigen Bohrerkundungsleistungen ausschreiben und eine genaue Kartierung des Gebietes in Auftrag geben. Hierbei sollen auch vorhandene Grundwassermesspunkte genutzt werden. Die SWU ist nach eigenen Angaben hier für Vorschläge und Informationen von Landwirten offen. Die Bürgerschaft soll im Vorfeld wieder umfassend informiert werden. Vor dem erforderlichen Scoping-Termin im Planfeststellungsverfahren soll es nochmals eine gemeinsame Veranstaltung für die Bürgerschaft geben. 10. Verwaltungsvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, gegen die Standortvariante Schulzhau für das Oberbecken zum geplanten Pumpspeicherkraftwerk Blautal keine Einwände im Raumordnungsverfahren geltend zu machen. Die unter Punkt 8 aufgeführten Anregungen sollen der Stellungnahme beigefügt werden. Gefertigt: Stadtbauamt Pausch Anlagen: Erläuterungsbericht Auszüge aus der Raumordnerischen Umweltverträglichkeitsuntersuchung Einschätzung des Ökoinstitutes zur Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit Eingegangene Stellungnahme im Rahmen des Auslegungsverfahrens 5 von 5

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