Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
|
|
- Carsten Kuntz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Finanzierung Neugraben-Fischbek Anlass und Ausgangslage 1.1 Projekt Neugraben-Fischbek 65 Vogelkamp-Elbmosaik Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 65 (NF 65) ist die IBA Hamburg GmbH beauftragt, ein Quartier mit ca Wohneinheiten und 2,4 ha Mischgebiet im Zeitraum von 2014 bis 2019 zu entwickeln. Das Baugebiet liegt mit seiner Stadtrandlage am Übergang zwischen Wohnen und Landschaft sowie in der direkten Nachbarschaft zu dem ökologisch bedeutendem Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel. Gleichzeitig besteht eine hervorragende Verkehrsanbindung und eine direkte Nähe zu einem Nahversorgungszentrum. Mit dem Bildungs- und Gemeinschaftszentrum Süderelbe befindet sich bereits heute ein vielseitiges Bildungs- und Freizeitangebot direkt vor Ort. Nach Norden schließen sich zur Landschaft hin Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser an. Die Mehrfamilienhäuser sind jeweils in den Randbereichen des Neubaugebietes sowie auch angrenzend an die öffentlichen Plätze und die Parkanlage angeordnet. Die Entwicklung erfolgt in vier Bauabschnitten, wobei der erste Bauabschnitt mit ca. 450 Wohneinheiten bereits nahezu vollständig durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) vermarktet werden konnte. Der zweite Bauabschnitt mit ca. 240 Wohneinheiten befindet sich aktuell im Rahmen der sog. Architekturbörse in der Vermarktung durch die Projektentwicklungsgesellschaft IBA Hamburg GmbH. Die Erschließungsarbeiten für diesen Teilbereich sind weitestgehend fertig gestellt. Im Frühjahr 2015 hat die Vermarktung der ersten Baufelder des dritten Bauabschnitts begonnen. Parallel erfolgt der Ausbau der Grünflächen, Spielplätze und öffentlichen Plätze. Mit dem Abschluss der Entwicklung des vierten Bauabschnitts und damit des Gesamtareals ist im Jahre 2019 zu rechnen. 1.2 Historie, Beschlusslage und Notwendigkeit eines Defizitausgleichs Die ursprüngliche Planung für Neugraben-Fischbek begann im Jahr 1990 und sah mit dem im Jahre 1997 festgestellten Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 15 (NF 15) die Entwicklung eines Wohngebietes mit 3000 Wohneinheiten vor. Diese Planung wurde jedoch unter anderem wegen der kritischen Größenordnung an diesem Ort Ende der 90er Jahre eingestellt. Seit 2002 wurde auf Basis eines überarbeiteten Konzeptes die Entwicklung von deutlich weniger Wohneinheiten in überwiegenden Einfamilienhausformen verfolgt. Das planerische Konzept ging aus einem städtebaulich-landschaftsplaneri- 1
2 Drucksache 21/2039 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode schen Ideenwettbewerb mit dem Preisträger Lorenzen und Becht hervor. Der 2006 beschlossene Bebauungsplan NF 65 setzte das Konzept planungsrechtlich um. Auf Grund der veränderten Rahmenbedingungen änderten sich auch die voraussichtlich anfallenden Kosten für die Entwicklung des Gebietes einschließlich der Planungskosten sowie der zu erwartenden Erlöse, wodurch sich eine defizitäre Entwicklung abzeichnete. Der Senat hat 2004 und 2006 entschieden, die Flächen im Projektgebiet NF 65 im gesamtstädtischen Interesse zu entwickeln, insbesondere, um im Zusammenhang mit dem damaligen Leitbild der wachsenden Stadt einer Stadtflucht entgegenzuwirken und Familien bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Der Senat hat im Januar 2013 festgelegt, die Entwicklung und Vermarktung der beiden großen Wohnungsbauvorhaben in Neugraben-Fischbek NF 65 und NF 66 (ehemalige Röttiger Kaserne) durch die IBA Hamburg GmbH durchführen zu lassen. Die mit der Projektentwicklung der vom LIG eingebrachten Grundstücke und der noch aus dem Umlegungsverfahren zuzuteilenden Grundstücke einhergehende Beauftragung der IBA Hamburg GmbH erfolgte im Dezember Nach Überprüfung der Anfangswerte durch externe Wertgutachten beläuft sich das Defizit bei der Projektentwicklung NF 65 nach der aktuellen Kosten- und Finanzierungsplanung der IBA Hamburg GmbH auf rd. 46 Mio. Euro. In Anbetracht der Größenordnung des Defizits sowie vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Ursachen für die Defizite im Rahmen der Projektentwicklung NF 65 insbesondere in der Vergangenheit liegen, ist eine außerplanmäßige Finanzierung des Defizits zwingend erforderlich und begründet. 1.3 Umlegungsverfahren U 334 Für die erforderliche Neuordnung der Grundstücke und Rechtsverhältnisse zur Realisierung der Bauleitplanung wurde am 1. Juli 1991 das Umlegungsverfahren U 334 eingeleitet. Das Umlegungsverfahren ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren nach den 45 ff. BauGB. Im Rahmen dieses Umlegungsverfahrens wurden bereits bis zum Verzicht auf die weitere Umsetzung des früheren Bebauungsplans NF 15 in großem Umfang Grund stücke von privaten Eigentümern einvernehmlich übernommen. Nach jahrelangem Stillstand der städtebaulichen Entwicklung wurde der im Jahre 1997 fest gestellte Bebauungsplan NF 15 im Jahre 2006 durch den Bebauungsplan NF 65 ersetzt. Es folgte die Fortführung des Umlegungsverfahrens U 334 mit einer grund legend geänderten städtebaulichen Zielsetzung und Plangrundlage. Durch die Übernahme der privaten Grundstücke wurden die Erschließungsflächen und weitere Flächen öffentlicher Zweckbestimmung bereitgestellt. Mit der flächenhaften Aufhöhung des Baugebiets um bis zu 2,5 m und der Realisierung des aus Naturschutzgründen erforderlichen Schutzgrabens und -zauns mit Mitteln der Bodenordnung wurden weitere Voraussetzungen für die künftige Wohnbebauung geschaffen. Bisher konnten so der erste und zweite Bauabschnitt einschließlich der Gemeinbedarfsflächen (Schulen und Kindertagesstätten) sowie des zentralen Parks neu geordnet und große Teile der Wohnbauflächen der Vermarktung durch den LIG bzw. die IBA Hamburg GmbH zur Verfügung gestellt werden. Die weiterhin erforderliche Neuordnung des dritten und vierten Bauabschnitts wird in Abstimmung mit der IBA Hamburg GmbH schrittweise erfolgen. 2. Kosten und Erlöse bei der Projektentwicklung NF 65 Im Plangebiet NF 65 ist eine Bebauung nur mit außergewöhnlich hohem Aufwand möglich. Die Marschlandschaft mit hohem Gewässerstand, Trinkwasserschutz und die zum Teil geringen Grundwasser-Flurabstände machten, um eine Bebaubarkeit zu erreichen, Bodenaufhöhungen erforderlich, was zu hohen Vorlaufkosten geführt hat. Außerdem erfordert der Einfamilienhausbau einen höheren Erschließungsaufwand bezogen auf die Wohneinheit als der Geschosswohnungsbau. Die Kosten- und Finanzierungsplanung (KoFi) der IBA Hamburg GmbH zeigt, dass die voraussichtlichen Kosten (inkl. Anfangswerte der vom LIG eingebrachten Bestandsgrundstücke) in Höhe von rd Tsd. Euro nicht durch die zu erwartenden Erlöse aus Grundstücksverkäufen in Höhe von rd Tsd. Euro gedeckt werden können. Es bleibt somit ein Defizit in Höhe von voraussichtlich rd. 46,0 Mio. Euro, das durch diese Drucksache gedeckt werden soll. Die Kosten und Erlöse werden in der nachstehenden Tabelle dargestellt (Stand 10. April 2015). 2
3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/2039 Kosten Euro Anfangswerte Bestandsgrundstücke FHH (LIG) Grunderwerb und Geldleistungen im Rahmen des Umlegungsverfahrens Entschädigungen Planvorbereitende Arbeiten und Standortmarketing Sonstige Ordnungsmaßnahmen einschließlich Erschließung Herstellung Ausgleichsflächen Kosten der Plandurchführung Summe Kosten Tsd. Euro Tsd. Euro 209 Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro Erlöse Grundstücksverkauf Beteiligung Verwaltungsaufwand Rückerstattung Leitungsbau Summe Erlöse Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro Defizit Tsd. Euro Unter den Ordnungsmaßnahmen der Kosten- und Finanzierungsübersicht werden u.a. die Anfangswerte der Bestandsgrundstücke der Freien und Hansestadt Hamburg und das Umlegungsverfahren erfasst. Beide Kostenpositionen sind der Gesamtfinanzierung dieser Entwicklungsmaßnahme zuzurechnen. Der Anfangswert bildet den Wert aller Grundstücke ab, die sich bereits im Eigentum der Stadt befinden und dem Projektentwickler für die Projektentwicklung zur Verfügung gestellt werden. Für die Überlassung der Grundstücke zur Entwicklung und zum Verkauf für den Wohnungsbau ist ein angemessener Wert (quasi als Ankaufspreis) in die Gesamtbetrachtung unter Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsgesichtspunkten einzustellen. Nach einer Senatsentscheidung ist im Entwicklungsgebiet NF 65 als Anfangswert der Verkehrswert der Grundstücke zum Zeitpunkt der Übergabe der Projektentwicklung an die IBA Hamburg GmbH festzulegen. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses hat die Grundstücke zum Wertermittlungsstichtag 1. Januar 2013, dem vereinbarten Übergabetermin an die IBA Hamburg GmbH, auf Tsd. Euro ermittelt. Dieser Verkehrswert wurde einvernehmlich zwischen der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen abgestimmt und als Anfangswert in die Kosten- und Finanzierungsübersicht eingestellt. Im Umlegungsverfahren entstehen insbesondere aus folgenden Gründen Kosten für die Freie und Hansestadt Hamburg: Zum Zeitpunkt der Einleitung des Umlegungsverfahrens U 334 am 1. Juli 1991 befanden sich rd. 52 % der Flächen im Umlegungsgebiet im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Die durch das Umlegungsverfahren bewirkten Wertveränderungen an den ins Verfahren eingebrachten Grundstücken sind in Geld auszugleichen ( 57 Baugesetzbuch [BauGB]). Im Rahmen des Umlegungsverfahrens konnten daneben vielfach private Eigentumsflächen gegen Entschädigungszahlungen aus Mitteln der Bodenordnung bis zur endgültigen Neuordnung zur vorübergehenden Verwaltung übernommen und so für die erforderliche Erschließung und Aufhöhung zur Verfügung gestellt werden. Soweit den privaten Eigentümern nicht wieder neugeordnete Grundstücke zugeteilt werden, werden die übernommenen Grundstücke neugeordnet und der Freien 3
4 Drucksache 21/2039 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode und Hansestadt Hamburg für die Vermarktung zugeteilt. Die Freie und Hansestadt Hamburg wird nach Abschnitt VI Absatz 2 Nr. 1 der Anordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs und des Bauleitplanfest stellungsgesetzes im Umlegungsverfahren durch die Finanzbehörde vertreten. Der Grunderwerb dieser übernommenen Flächen ist damit erst mit Zuteilung der neugeordneten Grundstücke ins Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (Finanzbehörde bzw. LIG) gegen Zahlung einer Geldleistung ( 59 Absatz 2 BauGB) im Rahmen des Umlegungsverfahrens abgeschlossen. Diese Geldleistungen zu Lasten der Finanzbehörde (LIG) werden für den dritten und vierten Bauabschnitt mit rd. 29,8 Mio. Euro prognostiziert und sind in dieser Höhe in die Kostenund Finanzierungsübersicht eingestellt. Die Verfahrens- und Sachkosten trägt nach 78 BauGB die Gemeinde. Die Finanzierung der Bodenordnung erfolgt aus Geldausgleichen und Geldbeträgen, die die Beteiligten an den hoheitlichen Verfahren (Freie und Hansestadt Hamburg und Private) zur Grundstücksneuordnung nach den Bestimmungen des BauGB zu zahlen haben. Diese Rückflüsse werden zur Absicherung der Finanzierung laufender und insbesondere künftiger Verfahren und Maßnahmen in dem dazu vorgesehenen Revolvierenden Fonds vorgehalten (Produktgruppe PG Integrierte Stadtteilentwicklung und Bodenordnung). 3. Finanzierung des Defizits NF 65 Das Projekt weist auf Grundlage der vorgelegten Kosten- und Finanzierungsübersicht (inkl. Umlegung) ein Defizit in Höhe von rd. 46 Mio. Euro (siehe Ziffer 2) auf. Der Senat hatte sich in 2004 bereits in Kenntnis der defizitären Entwicklung entschieden, die Flächen im Projektgebiet NF 65 im gesamtstädtischen Interesse zu entwickeln, insbesondere um im Zusammenhang mit dem damaligen Leitbild der wachsenden Stadt einer Stadtflucht entgegenzuwirken und Familien bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Zum Ausgleich des Defizits gegenüber dem LIG sollen Mittel des Einzelplans 9.2 aus der Produktgruppe zentrale Ansätze II, die der Sanierung, Entschuldung und Rekapitalisierung dienen, zunächst an den Einzelplan 9.1 übertragen werden und von dort zur Auszahlung an den LIG gelangen, aufgeteilt in Teilbeträgen für die Jahre 2015 (36,0 Mio. Euro) und 2016 (10,0 Mio. Euro). Diese zentrale Position ist u.a. für den Abbau von finanziellen Altlasten eingerichtet, deren Entscheidung zur Projektentwicklung und das damit verbundene Defizit wie in diesem Fall in vergangenen Haushaltsjahren begründet ist. Dies wird insbesondere dadurch deutlich, dass die Kosten- und Finanzierungsplanung ab 2017 positive Jahresraten ausweist. 4. Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögensund Finanzlage Die Auszahlung durch die Finanzbehörde an den LIG führt zu einem Liquiditätsabfluss im Kernhaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg in Höhe von 46 Mio. Euro. Dieser Gesamtbetrag bezieht sich dabei zum einen auf die Refinanzierung durch Geldleistungen für Neuordnungen und Grunderwerb im Rahmen des Umlegungsverfahrens und zum anderen auf ein originäres Projektentwicklungsdefizit (z.b. durch Erschließungskosten und Erstattung von Anfangswerten) bei der IBA GmbH (vgl. Ziffern 1.2 und 2.). Für die Umlegung werden insgesamt 29,8 Mio. Euro prognostiziert. Dieser Betrag wird beim LIG über die Kapitalflussrechnung des Wirtschaftsplanes vereinnahmt (Liquiditätszufluss) und führt damit zu einer entsprechenden Bilanzverlängerung beim Landesbetrieb. Sie wird sodann beim LIG als Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen (Zweckbestimmung Umlegungsverfahren NF 65). Diese verringert sich schließlich mit den in der Kosten- und Finanzierungsübersicht unter Punkt vorgesehenen Zahlungen für das Umlegungsverfahren an die BSW und führt beim LIG in der Folge wiederum zu einer Bilanzverkürzung (Liquiditätsabfluss). Mit Auszahlung der 29,8 Mio. Euro an die BSW wird der LIG bilanziell wieder in den Ursprungszustand versetzt (der Zahlungsvorgang stellt somit quasi nur einen durchlaufenden Posten dar). Der Prozess des Umlegungsausgleiches ist für den LIG als auch für den Gesamtkonzern Freie und Hansestadt Hamburg daher als bilanzneutral zu betrachten (konzerninterner Liquiditätsausgleich). Die verbleibenden 16,2 Mio. Euro Projektentwicklungsdefizit werden beim LIG zunächst ergebniswirksam vereinnahmt und gleichzeitig bis zum Jahr ihrer Inanspruchnahme wieder erfolgsneutral abgegrenzt. Sie stellen somit in den Geschäftsjahren 2015 und 2016 nur einen zusätzlichen Kapitalzufluss im Wirtschaftsplan des LIG dar. Die ergebniswirksame periodengerechte Auflösung dieser Abgrenzungsposition ist hingegen bereits gemäß Haushaltsaufstellungsverfahren 2015/2016 im Ergebnisplan unter den Ertragspositionen veranschlagt. Im Gesamtkonzern Freie und Hansestadt Hamburg wirkt sich dieser Anteil des Defizits ergebnismindernd und damit auch entsprechend auf das Eigenkapital der Freien und Hansestadt Hamburg aus. 4
5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/ Petitum Die Bürgerschaft wird gebeten, a) von den Ausführungen dieser Drucksache Kenntnis zu nehmen, b) zu beschließen, dass in den Haushaltsahren Mio. Euro und Mio. Euro an Haushaltsmitteln aus der Produktgruppe zentrale Ansätze II; Produkt Sanierung, Entschuldung und Rekapitalisierung des Epl. 9.2 an den Epl. 9.1 in die Produktgruppe Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen in den Kontenbereich Kosten aus Transferleistungen übertragen werden, um hieraus Auszahlungen an den Landesbetrieb für das Produkt Immobilienmanagement zum Zwecke der Finanzierung des Defizites des Wohnungsbauprogramms NF 65 zu leisten. Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, Hamburg, Tel. (0 40)
Stadt Pinneberg Die Bürgermeisterin
Stadt Pinneberg Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage Federführend: FBL Stadtentwicklung und Bauen Drucksache-Nr.: Status: Datum: 14/295 öffentlich 01.12.2014 Beratungsfolge: Datum Gremium 17.02.2015 Ausschuss
MehrNiederschrift über die Senatssitzuna (IV.1) Frau Senatorin Dr. Stapelfeldt trägt den Inhalt der Drucksache Nr. 2017/12, betreffend
'?eq.a^-o/-2=v('> i)4b.oo'0'^/ö/ 03.01.2017 Niederschrift über die Senatssitzuna (IV.1) Frau Senatorin Dr. Stapelfeldt trägt den Inhalt der Drucksache Nr. 2017/12, betreffend Entwicklung weiterer Projektgebiete
MehrUmsetzung von Bebauungsplänen durch Umlegungsverfahren in Deutschland
Drees & Schlüter Hohenzollernring 47, 4814 Münster, Germany Tel.: 021 / 1 33 33 0, Fax: 021 / 13 60 16 Internet: www.drees-schlueter.de, E-Mail: umlegung@drees-schlueter.de Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
MehrNiederschrift über die Senatssitzuna (IV.1) Herr Senator Scheele trägt den Inhalt der Drucksache Nr. 2014/2468, betreffend
75»- 04.11.2014 Niederschrift über die Senatssitzuna (IV.1) Herr Senator Scheele trägt den Inhalt der Drucksache Nr. 2014/2468, betreffend Realisierung des Integrations- und Familienzentrums St. Georg
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/6148 19. Wahlperiode 18.05.10 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 10.05.10 und Antwort des Senats
MehrBezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02
Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND
MehrDeputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/184 (S)
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bauamt Bremen-Nord Bremen, 31. Oktober 2012 Tel.: 361-79477 (Frau Wiedau) 361-10859 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage
MehrSTADT GREVENBROICH. Begründung zur 1. vereinfachten Änderung. Bundeshauptstadt der Energie
GREVENBROICH STADT Bundeshauptstadt der Energie 1. vereinfachte Änderung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. K 25 Entwicklungsbereich Kapellen Teilbereich 1 - Wohn- und Mischgebiet Nord Begründung zur
MehrSenatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 10. November 2017 Z F 10 9(0)
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 10. November 2017 Z F 10 9(0)139 4644 georg.schmidtgen@sensw.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
MehrDrucksache 17 / 11 785 Kleine Anfrage. 17.17. Wahlperiode. des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) Stiftung Grün Berlin?
Drucksache 17 / 11 785 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 19. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2013) und Antwort Stiftung
MehrMitteilung des Senats an die Bürgerschaft
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6693 21. Wahlperiode 15. 11. 16 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Haushaltsplan 2015/2016 Einzelplan 1.1 Entscheidungsvorschläge zu
MehrBegründung. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5974/036 durch den Bebauungsplan Nr. 5973/014 An der Eselsfurt
Anlage zur Vorlage Nr. 61/20/2009 Begründung zur gemäß 9 (8) Baugesetzbuch Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 Baugesetzbuch Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5974/036 durch den Bebauungsplan Nr. 5973/014
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4935 18. Wahlperiode 01.12.2016 Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung
MehrBebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof
Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat
MehrSondervermögen Bodenordnung Hamburg
Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Sondervermögen Bodenordnung Hamburg Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 Bestätigungsvermerk
MehrMitteilung des Senats an die Bürgerschaft
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3101 21. Wahlperiode 02. 02. 16 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Haushaltsplan 2015/2016 Haushaltsjahr 2016 Einzelplan 3.2 der Behörde
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5850 21. Wahlperiode 13.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 06.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Wachsende
MehrSATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee
Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster
MehrSondervermögen für Naturschutz und Landschaftspflege
Inhaltsverzeichnis Lagebericht Seite 3 Bilanz Seite 6 GuV Seite 8 Aggregierter Anlagenspiegel Seite 9 Lagebericht zum 31.12.2015 des Sondervermögen für Naturschutz und Landschaftspflege, Hamburg Das Sondervermögen
MehrAm Ochtmisser Kirchsteig
Hansestadt Lüneburg Bebauungsplan Nr. 176 Begründung Quelle Luftbild: bing maps Inhalt: 1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes... 1 2 Anlass, allgemeine Ziele und Zwecke der Planung... 1 3 Räumliche und
MehrInformationsschrift zum Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Informationsschrift zum Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Die Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes G rundstückstauschverfahren, das erforderlich wird, wenn die vorhandenen Grundstücke
MehrB e z i r k s a m t H a r b u r g
Freie und Hansestadt Hamburg B e z i r k s a m t H a r b u r g Bezirksamt Harburg, Harburger Rathausplatz 1, D - 21073 Hamburg An Verteiler Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung SL 2 Harburger Rathausplatz
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.
MehrStadtbürgerschaft 19. Wahlperiode
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/809 S Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode 03.07.18 Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft vom 3. Juli 2018 Flächennutzungsplan Bremen 6. Änderung Bremen-Osterholz (Ellener
MehrBebauungsplan Arbach-Quartier Teil Nord und Süd ; Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. 25 BauGB
Stadt Pfullingen Den 20.12.2017 AZ.: 501-Rie Gemeinderatsdrucksache Nr. 09/2018 1. Sitzung des Bauausschusses am 23. Januar 2018 -nichtöffentlich- 2. Sitzung des Gemeinderats am 6. Februar 2018 -öffentlich-
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/1466 17.02.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Neuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen Land Berlin und BIH-Gruppe Drucksache 17/0580 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode
MehrDezernat/Amt Verantwortlich Tel.Nr. Datum. V/Stadtplanungsamt Herr Jerusalem
DRUCKSACHE BA-15/003 B E S C H L U S S - V O R L A G E Dezernat/Amt Verantwortlich Tel.Nr. Datum V/Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 4100 10.06.2015 Betreff: Bauleitplanverfahren Neues Stadion / 11. Fakultät
MehrBÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1276 21. Wahlperiode 12.08.15 Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft Betr.: Wahl von acht ehrenamtlichen Mitgliedern und deren
MehrBebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung
Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des
MehrWohnbebauung am Rand einer ehemaligen Bergarbeitersiedlung
Wohnbebauung am Rand einer ehemaligen Bergarbeitersiedlung Wohnbaugrundstück "Zechenweg" Dezernat für Bauen und Stadtentwicklung Planung, Tiefbau, Umwelt, Liegenschaften Rathaus Rathausplatz 1 59192 Bergkamen
MehrBodenrichtwertkarte 2007
Bodenrichtwertkarte 2007 Hansestadt Wismar Mecklenburg-Vorpommern Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Hansestadt Wismar I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1 Beschluss des Gutachterausschusses
MehrBeratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017
Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:
MehrVorlage zur Beschlussfassung
17. Wahlperiode Drucksache 17/0395 08.06.2012 Vorlage zur Beschlussfassung Aufgabe gemäß 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sportflächen Allee der Kosmonauten 19 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Lichtenberg-Nord,
MehrNEUE RISE- FÖRDERGEBIETE
Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) NEUE RISE- FÖRDERGEBIETE Landespressekonferenz Dr. Dorothee Stapelfeldt Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen 14.02.2017 Hamburg NEUE RISE-FÖRDERGEBIETE
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 18/6181 18. Wahlperiode 08. 05. 07 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Monika Schaal (SPD) vom 30.04.07 und Antwort des Senats Betr.:
MehrStaatsministerium 0208 Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg
Staatsministerium 0208 Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg Soll 2003 a) Betrag Ist 2002 b) für Tit. Ist 2001 c) 2004 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Vorbemerkung: Durch das Gesetz
MehrÖffentliche Plandiskussion am 25. Januar 2016 Bebauungsplan-Entwurf Poppenbüttel 43 Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms
Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms Luftbild: LGV Hamburg / Bezirksamt Wandsbek Wohnungsbau für Flüchtlinge am Poppenbütteler Berg/Ohlendieck Ablauf der Veranstaltung 1. Vorstellung
MehrMitteilung des Senats an die Bürgerschaft
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/10336 20. Wahlperiode 17. 12. 13 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Mehrbedarfe für die Jahre 2013 und 2014 im Einzelplan 8.1 Produktgruppe
MehrBezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600
Bezirksamt Mitte von Berlin 24.01.2018 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 327 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 30.01.2018 1. Gegenstand
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung
Anlage 3 zum Beschluss Nr. B697-37/13 vom 16.12.2013 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB ohne Umweltbericht Begründung Universitäts-
MehrBezirksamt Lichtenberg von Berlin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Tel Umwelt und Verkehr
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin 02.08.2011 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Tel. 4200 Umwelt und Verkehr Bezirksamtsvorlage 137/11 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 09. August 2011
Mehr27. Jahrgang 03. Juli 2018 Nr.: 30 Seite 1. Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 03. Juli 2018 Nr.: 30 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Öffentliche Bekanntmachung zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ludwigsfelde (Änderungsbeschluss)
MehrVerantwortliches Dezernat III. Vorlage Nr.: 189/2008 öffentlich FBL: Herr Mießeler
Stadt Bergheim Die Bürgermeisterin Verantwortliches Dezernat III Vorlage Nr.: 189/2008 öffentlich FBL: Herr Mießeler Mitzeichnungen Beschl.-K. Nachhaltigkeit AbtL: Herr Heidemann Verfasser/in: Herr Dieckmann
MehrNiederschrift über die Senatssitzung (1.2) Herr Staatsrat Dr. Krupp trägt den Inhalt der Drucksache Nr. 2012/2337, betreffend
06.11.2012 Niederschrift über die Senatssitzung (1.2) Herr Staatsrat Dr. Krupp trägt den Inhalt der Drucksache Nr. 2012/2337, betreffend vor. Personalwirtschaftliche Maßnahmen, Der Senat nimmt den mit
MehrNeuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen Land Berlin und BIH-Gruppe
Senatsverwaltung für Finanzen I B BT 7103 1/2014 Tel.: 9(0)20-3102 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme über Neuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen
MehrSatzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch
.1. Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch Nach 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBI.
Mehr45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB
STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,
MehrDie Bielefelder Baulandstrategie - Entwurf -
Die Bielefelder Baulandstrategie - Entwurf - Stadt Bielefeld Bauamt Ausgangslage Bevölkerungszahl Bielefelds ist aktuell auf rd. 340.000 angestiegen und wird weiter wachsen Ca. 5.000 Wohneinheiten fehlen
MehrIm Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Bebauungsplan Im Feuerhägle/Primus-Truber-Straße 1. Bebauungsplan Im Feuerhägle / Primus-Truber-Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich
MehrFachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag über die frühzeitige Beteiligung der Behörden Bebauungsplan Nr. 978 - Niederforstbacherstraße
MehrAnordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs und des Bauleitplanfeststellungsgesetzes Vom 5. Mai 1988
Landesrecht - Justiz - Portal Hamburg Seite 1 von 5 Anordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs und des Bauleitplanfeststellungsgesetzes Vom 5. Mai 1988 Zum Ausgangs- oder Titeldokument Fundstelle: Amtl.
MehrENDLICH WIEDER LAND IN SICHT. w w w.n..d e
ENDLICH WIEDER LAND IN SICHT. und b r e v r u t a w w w.n en en n h o -w.d e Regenrückhaltebecken im Moorgürtel HAMBURG ENTWICKELT SICH Stadtentwicklung und Stadtumbau in Hamburger Stadtteilen zählen zu
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/2059 19. Wahlperiode 03.02.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Andy Grote (SPD) vom 23.01.09 und Antwort des Senats Betr.: Wohnungsbau
MehrStädtebaulicher Vertrag
Anlage zur DS 0240 Städtebaulicher Vertrag Zwischen der Stadt Voerde, nachstehend Stadt genannt und, nachfolgend Antragsteller genannt, wird der folgende städtebauliche Vertrag gemäß 11 BauGB geschlossen:
MehrVerwendung von Planungsgewinnen zur Finanzierung von Infrastrukturvorhaben
Verwendung von Planungsgewinnen zur Finanzierung von Infrastrukturvorhaben Ltd. Baudirektor Mar@n Hunscher Leiter Stadtplanungsamt Frankfurt am Main Stadtplanungsamt Frankfurt am Main Wohnungsbedarf Frankfurt
MehrBebauungsplan. BP Wacholder 1. Änderung. Büchenbronn. - Begründung -
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Wacholder 1. Änderung Büchenbronn - Begründung - - 2 - Begründung mit örtlichen Bauvorschriften gemäß 9 (8) BauGB Inhalt:
MehrErträge Aufwendungen Investitionen Woher kommt das Geld der Gemeinde und wohin geht es?
Erträge Aufwendungen Investitionen Woher kommt das Geld der Gemeinde und wohin geht es? Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Gemeindevertretung hat am 29.01.2015 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan
MehrErgänzung der textlichen Aussagen des Wohnungsbauprogramms 2016
Anlage 1 Bezirk Wandsbek Wohnungsbauprogramm 215 / 216 Entwurf Ergänzung der textlichen Aussagen des Wohnungsbauprogramms 216 Stand 15.1.215 Zur Übersicht, an welcher Stelle im Text das Kapitel: Erhöhung
MehrEntwurf. G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen. 1 Errichtung
Entwurf (in den Landtag eingebracht) G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen 1 Errichtung 1 Das Land Niedersachsen errichtet ein zweckgebundenes, nicht rechtsfähiges
MehrEXPOSÉ WOHNGEBIET HAINWEG. Wiesbaden - Nordenstadt
EXPOSÉ WOHNGEBIET HAINWEG Wiesbaden - Nordenstadt Die Landeshauptstadt Wiesbaden mit ihren fast 280.000 Einwohnern liegt westlich von Frankfurt am Main und ist über die Bundesautobahnen A3 und A 66 zu
MehrAmtsblatt für die Gemeinde Schönefeld
Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Großziethen Kiekebusch Schönefeld Selchow Waltersdorf Waßmannsdorf 15. Jahrgang * Schönefeld, den 04.05.2017 Nummer: 05/17 Inhaltsverzeichnis: Amtliche
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Stand: 15.01.2018 Satzungsexemplar gemäß 10 Abs. 1 BauGB Erstellt
MehrUmwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L/S)
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - 73 - Bremen, den 11.03.2013 Tel.: 6022 (Frau Gerken) Tel.: 4136 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L/S) Vorlagennummer: 18/223
MehrBebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung
Bebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung Maßnahme der Innenentwicklung ( 13a BauGB) B e g r ü n d u n g aufgestellt: 03.07.2014 Entwurfsverfasser: Inhalt 1 Anlass und Ziel der Planung 3 2 Planungserfordernis
MehrBezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600
Bezirksamt Mitte von Berlin.12.2016 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 31 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 10.01.2017 1. Gegenstand
MehrGesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2012
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/429 Landtag 18. Wahlperiode 29.05.2012 Mitteilung des Senats vom 29. Mai 2012 Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr
MehrGemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung
Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung
MehrDie Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen, Bearbeitet von: Christiana Ohlenburg Tel.:
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen, 15.04.2013 Bearbeitet von: Christiana Ohlenburg Tel.: 361-2026 Lfd. Nr. 122/13 Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales,
MehrStadt Wittlich. Landwirtschaftsfläche: ha. Eigentum Stadt: ca. 281 ha. 139 ha Ackerland 142 ha Grünland. Siedlungs- u.
Stadt Wittlich Gesamtareal: Landwirtschaftsfläche: 49,64 km² 21,10 km² 2.110 ha Eigentum Stadt: ca. 281 ha 139 ha Ackerland 142 ha Grünland Waldfläche: Wasserfläche: Siedlungs- u. Verkehrsfläche: Sonstige:
MehrBaulandentwicklung in der Stadt Hennef
Baulandentwicklung in der Stadt Hennef 2 Regionale Wohnraumbedarfsanalyse für den Rhein-Sieg-Kreis von empirica Bonn Bandbreite des Wohnraum- und Flächenbedarfs bis 2030 im Rhein-Sieg-Kreis WE Einfamilienhäuser
MehrAttraktive Wohnbaugrundstücke in gewachsener Lage in Bergkamen-Rünthe
Attraktive Wohnbaugrundstücke in gewachsener Lage in Bergkamen-Rünthe In der Siedlung Dezernat für Bauen und Stadtentwicklung Planung, Tiefbau, Umwelt, Liegenschaften Rathaus Rathausplatz 1 59192 Bergkamen
MehrDonnerstag, 26. Januar Information zur öffentlichen Plandiskussion Bebauungsplan-Entwurf Uhlenhorst 17. Wohnen an der Oberaltenallee
Information zur öffentlichen Plandiskussion Bebauungsplan-Entwurf Uhlenhorst 17 Wohnen an der Oberaltenallee Donnerstag, 26. Januar 2017 Plangebiet: Bereich zwischen Oberaltenallee, Leo-Leistikow-Allee
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/1260 25.10.2013 Mitteilung zur Kenntnisnahme Neuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen Land Berlin und BIH-Gruppe Drucksache 17/0580 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode
MehrStadt Pinneberg Die Bürgermeisterin
Stadt Pinneberg Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage Federführend: FBL Stadtentwicklung und Bauen Drucksache-Nr.: Status: Datum: 10/290 öffentlich 27.10.2010 Beratungsfolge: Datum Gremium 16.11.2010 Ausschuss
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung Antwort zu Anfragen Julian Georg (DIE LINKE) Gerda Azadi (DIE LINKE) Anke Ehlers (DIE LINKE) Drucksachen Nr.: Datum: Status: XIX-4977.1
MehrKreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.
Kreisstadt Siegburg 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Grundstücksfläche am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes Am Turm zwischen Baumarkt, der Gewerbeimmobilie Turm-Center und der Wohnbebauung entlang
MehrNeuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen Land Berlin und BIH-Gruppe
Senatsverwaltung für Finanzen - I B - BT 0021 40/2016 Tel.: 9(0)20-3102 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme über Neuordnung der Rechtsbeziehungen
MehrAußerdem sollen die Planvorgaben nicht zuletzt auch dem Erhalt von Grünstrukturen Rechnung tragen. Darstellung Plangebiet:
4.4 Bauleitplanung der Stadt Gerolstein Bebauungsplan ``Leutersfeld/Albertinum`` 1. Beschlussfassung über Anregungen 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gem. 3 Abs. 2 i.v.m. 4 Abs. 1 Satz 2 BauGB Ratsmitglied
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Aus fachlicher Sicht beurteilt die Verwaltung dies äußerst kritisch und beabsichtigt die federführende Behörde für Stadtentwicklung und Wohnungsbau aufzufordern, den Planungen der Gezu TOP 7.1 Freie und
Mehr- Information zum Ausgleichsbetrag -
Sehr geehrte Eigentümerinnen und Eigentümer, - Information zum Ausgleichsbetrag - seit 1993 hat die städtebauliche Sanierung unser Innenstadtgebiet unübersehbar verändert. Das Zentrum ist schöner und attraktiver
MehrHESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. für ein Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. 19.
19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/6748 04. 09. 2018 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen A. Problem Die Erhebung von
MehrVorlage zur Kenntnisnahme
18. Wahlperiode Drucksache 18/0173 16.02.2017 Vorlage zur Kenntnisnahme Vorbereitende Arbeiten zum Aufbau eines landeseigenen Betriebes zum Betrieb von Flüchtlingsunterkünften mit temporärer Unterstützung
MehrDer Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Tel. Nr (Fr. Corbeck) Tel. Nr
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 11.10.2016 50-2 Tel. Nr. 361-9114 (Fr. Corbeck) Tel. Nr. 361-4136 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (S) Vorlage Nr.
MehrIbbenbüren, 11. November 2016
Ibbenbüren, 11. November 2016 B E K A N N T M A C H U N G Am Dienstag, den 22. November 2016 findet um 17:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Sozialausschusses statt. Tagesordnung:
MehrBebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung
Bebauungsplan Hintere Ried II - 1. Änderung Begründung 1. Allgemeines 1.1 Anlass der Aufstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2012 beschlossen,
MehrANHÖREN UND MITREDEN WOHNUNGSBAU AM MÜTZENDORPSTEED
Öffentliche Plandiskussion zum Bebauungsplan-Entwurf Bramfeld 70 02. März 2017, 18 Uhr, Schule Fahrenkrön, Fahrenkrön 115, 22179 Hamburg ANHÖREN UND MITREDEN WOHNUNGSBAU AM MÜTZENDORPSTEED Kartengrundlage:
MehrRücklagen in den Sondervermögen der Freien Hansestadt Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1191 Landtag 18. Wahlperiode 03.12.13 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Rücklagen in den Sondervermögen der Freien Hansestadt Bremen Antwort
MehrAmtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen
MehrBebauungsplan Jülich Nr. 55 Lindenallee 1. vereinfachte Änderung Begründung
Bebauungsplan Jülich Nr. 55 Lindenallee 1. vereinfachte Änderung Begründung Planungsamt der Stadt Jülich Inhaltsverzeichnis Seite Städtebauliche Begründung 1. Anlass und Ziel der Planaufstellung 2 2. Beschreibung
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 18/5992 18. Wahlperiode 30. 03. 07 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Andreas Dressel (SPD) vom 22.03.07 und Antwort des Senats Betr.:
MehrPerforma Nord - Fass ohne Boden
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/446 Landtag 19. Wahlperiode 17.05.2016 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Performa Nord - Fass ohne Boden Antwort des Senats auf die Kleine
MehrHaushaltssatzung der Stadt Marl für das Haushaltsjahr 2018
Haushaltssatzung der Stadt Marl für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
MehrFachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze
Anlage 3 Zum B-Plan 148 Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Marktplatz 1 31582 Nienburg/Weser Fachbereich Stadtentwicklung - Stadtplanung und Umwelt Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich
MehrStadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
MehrAnlage 5 zur DS-Nr. X/094-1. Lagebericht. zum Jahresabschluss 2012
Anlage 5 zur DS-Nr. X/094-1 Lagebericht zum Jahresabschluss 2012 - 2 - Gem. 44 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht nach 52 GemHVO-Doppik beizufügen.
MehrAMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN
AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018
MehrStadtplanungsausschuss. Sitzungsdatum öffentlich
Nürnberg TOP: I. Anmeldung Stadtplanungsausschuss Sitzungsdatum 21.01.2010 öffentlich Betreff: Bebauungsplan Nr. 4589 Möbel-Quelle für das Gebiet zwischen Fürther Straße, Mendelstraße, Adam-Klein-Straße
MehrBodenordnung durch vereinfachte Umlegung ( Baugesetzbuch)
Bodenordnung durch vereinfachte Umlegung ( 80 84 Baugesetzbuch) A B C D A B C D STRASSE STRASSE Seite 1 von 6 VEREINFACHTE UMLEGUNG ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückszwangstauschverfahren dient
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2138 21. Wahlperiode 13.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 06.11.15 und Antwort des Senats Betr.:
Mehr