Der Segelflugverein 1930 Grafenwöhr e.v. bietet seinen Mitgliedern:
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- Hans Weber
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1 1 Richtlinien : Stand vom Der Segelflugverein 1930 Grafenwöhr e.v. bietet seinen Mitgliedern: 1. Ausbildung zum Segelflugzeugführer mit vereinseigenen Segelflugzeugen im Winden- und/oder im Flugzeugschleppstart 2. Umschulung zum Motorseglerpiloten mit vereinseigenem Motorsegler 3. Ausübung des Flugsportes als verantwortlicher Segelflugzeug-, Motorsegler- und/ o- der Motorflugpilot auf vereinseigenem Fluggerät. Derzeitiges Vereinsvermögen : Halle mit Werkstatt und Clubheim/Schulungsraum in Grafenwöhr Hangar auf dem Segelflugplatz Erbendorf - Schweißlohe doppelsitziges Segelflugzeug ASK 21, Kennzeichen D-2201 doppelsitziges Segelflugzeug Blanik L13, Kennzeichen D-2561 doppelsitziges Segelflugzeug Mü13E, Kennzeichen D-1151 einsitziges Segelflugzeug ASW19B, Kennzeichen D-1404 einsitziges Segelflugzeug DG101G, Kennzeichen D-3139 doppelsitziger Motorsegler SF25C, Kennzeichen D-KDEB viersitziges Motorflugzeug Jodel D140B, Kennzeichen D-EISA Doppeltrommel - Seilwinde, Seilrückholwagen, zum Flugbetrieb notwendige Gerätschaften wie Fallschirme, Segelflugzeug - Transportanhänger, Funkgräte u.ä.m. Der Segelflugverein erwartet von seinen Mitgliedern: 1. Fliegerische Kameradschaft 2. Aktive Mitarbeit bei den satzungsgemäßen Zielen des Segelflugvereines 3. Rege Beteiligung am Flugbetrieb und bei allen sonstigen Vereinsaktivitäten 4. Bereitschaft zur Übernahme der Dienste wie z.b. Windenfahrer, Flugleiter, u.s.w. 5. Mitarbeit bei Pflege, Instandhaltung und Ausbau der Vereinsliegenschaften.
2 Gebührenordnung : 2 Beitrag : (jährlich!) Aktive Mitgliedschaft EUR Jugendliche Aktive (Schüler,usw.) EUR Fördernde Mitgliedschaft EUR Passive Mitgliedschaft EUR Bei Vereinsaustritt ist der Beitrag bis zum Ende des laufenden Jahres zu entrichten. Versicherungsumlage : Aktive Mitglieder EUR Jugendliche Mitglieder EUR Die Versicherungsumlage wird jährlich fällig, spätestens dann wenn der Aktive in der laufenden Saison einen Start mit einem vereinseigenem Flugzeug durchführt. Einstandsgebühren : Motorsegler SF25C EUR 100. ASK21 EUR 250. Blanik EUR 25. Mü13E EUR ASW19B, DG101G gesamt EUR 100. Jodel D140B Vorstandschaftsbeschluss erforderlich Die Einstandsgebühren werden einmal erhoben! Bei Neumitgliedern, welche ihre fliegerische Ausbildung nicht beim SFV Grafenwöhr durchgeführt haben, kann die Vorstandschaft abweichende Regelungen treffen. Die Einstandsgebühren werden in der Regel nach dem 1. Start mit dem entsprechenden Flugzeug fällig! Zusatzbestimmungen zu Beiträgen und Gebühren : Bei schuldhaften Zahlungsversäumnissen kann die Vorstandschaft das Nutzungsrecht am Vereinsvermögen bis zum Ausgleich der Rückstände beschränken bzw. aufheben. Bei Mitgliedern von Vereinen, mit denen besondere Beziehungen bestehen, gelten die zwischen den Vereinen getroffenen Vereinbarungen zusätzlich. Dies gilt insbesondere für den Aero Club Erbendorf e.v! Für Jugendliche können Gebühren und Beiträge bei entsprechendem Anlass auf Vorstandsbeschluss auch vorübergehend geändert werden. Die Vorstandschaft kann von allen geltenden Regelungen, wenn es im besonderen Vereinsinteresse notwendig ist, durch Beschluss abweichen.
3 3 Preise für Nichtmitglieder a, Segelflug Windenstart bis 10 Min pauschal EUR 5. pro angefangener weiterer 10 Min Flugzeit EUR 1. b, F-Schlepp bis 6 Min Flugzeit pauschal EUR 20. pro weiterer Schleppminute EUR 2. c, Motorsegler bis 15 Min Flugzeit pauschal EUR 20. pro weiterer Flugminute EUR 1. d, Motorflug (pro Sitzplatz) bis 15 Min Flugzeit pauschal EUR 20. pro weiterer Flugminute EUR 1. Rückschlepp pro Flugminute EUR 2.00 Die Preise für Mitglieder sind der aktuellen Fluggebührenordnung zu entnehmen! Versicherungen : Deckungssummen in EURO Gesetzliche Haftpflichtversicherung : Segelflugzeuge Motorsegler CSL Deckung Motorflugzeug CSL Deckung Sitzplatzunfallversicherung : Segelflugzeuge/ Todesfall Motorsegler Invalidität Motorflug Todesfall Invalidität Passagierhaftpflichtversicherung : Motorflug Personenschäden Motorsegler Gepäckschäden Kaskoversicherung: Es besteht derzeit keinerlei Kasko Versicherung!
4 4 Dazu gilt im Verein folgende Regelung: Im Schadensfall (d.h. bei Benutzung entstandener Sachschaden am Flugzeug) ist der Pilot verpflichtet je nach Schadenshöhe, entsprechend seiner Möglichkeiten finanziell angemessen, mindestens jedoch in Höhe einer Kasko Selbstbeteiligung (EUR 1500) und / oder durch aktive Werkstattarbeit bei der Schadensregulierung mitzuhelfen! Jedes Mitglied d.h. jeder Pilot erkennt durch das Benutzen eines Vereinsflugzeuges diese Regelung zur Schadensregulierung an! Die geltenden Unfall - Versicherungen, welche beim Segelflugverein 1930 Grafenwöhr e.v. für den Flugbetrieb und die Flugzeuge abgeschlossen sind, erfüllen lediglich das gesetzliche Minimum! Jedes Vereinsmitglied kann sich darüber hinaus zusätzlich versichern, wenn ihm Art, Umfang und Höhe unzureichend erscheinen! Technische Anweisungen für die Piloten : 1. Die in den Betriebshandbüchern enthaltenen Angaben und die Checklisten müssen genauestens befolgt, Grenzwerte und Beschränkungen eingehalten werden! 2. An jedem Flugtag ist vor dem 1.Start die Vorflugkontrolle gewissenhaft und in vollem Umfang durchzuführen (Öl, Reifendruck usw.) 3. Beim Ein- und Ausräumen ist vorsichtig mit der Gerätschaft umzugehen. 4. Das Fluggerät ist schonend zu behandeln und am Ende des Flugtages zu reinigen! 5. Beim Motorsegler und der Jodel ist auf die Motortemperatur zu achten! Im Sinkflug ist die schnelle Abkühlung zu vermeiden! 6. Achtung - bei Vereisungsgefahr beim Motorsegler Vergaservorwärmung ziehen! 7. Jede Beschädigung oder sonstiger Vorfall ist der Vorstandschaft oder den zuständigen Mitgliedern wie z.b. Werkstattleiter zu melden!
5 5 Anweisungen zum Flugbetrieb : a, Strikte Verbote 1. Kunstflug mit dafür nicht zugelassenen Fluggerät, Bodenakrobatik und Tiefüberflüge, Schnellflüge über die zugelassenen Geschwindigkeiten! 2. Lande- und Startvorgänge gegen die allgemeine Startrichtung ohne Genehmigung der Flugleitung! 3. Kreisen in niedriger Höhe über der Landebahn oder in der Anflugschneise! b, Allgemeine Bestimmungen 1. Bei Nichteinhalten der Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes und der Luftverkehrsordnung muß die Vorstandschaft angemessene Maßnahmen ergreifen! 2. Die Flugvorbereitung bei Überlandflügen ist ordnungsgemäß durchzuführen! 3. Die Rückholung eines Segelflugzeuges ist vor Antritt des Fluges sicherzustellen! 4. Nach einer Rückholung ist das Segelflugzeug in der Regel aufzurüsten und zu reinigen, der Hänger ist entsprechend zu versorgen! 5. Grundsätzlich ist der zuletzt gelandete Pilot für die Reinigung und ggf. Betankung verantwortlich! 6. Bei einer längeren fliegerischen Pause soll ein Überprüfungsstart mit einem Fluglehrer gemacht werden! 7. Reservierungen von Flugzeugen an Wochenenden sind nur für Leistungsflüge und längere Streckenflüge möglich. Die Reservierung muss rechtzeitig bei der Vorstandschaft oder dem Beauftragten erfolgen! 8. Ohne verantwortliche Flugleitung ist kein Flugbetrieb möglich! 9. Alle beim Flugbetrieb anwesenden Aktiven haben beim Flugbetrieb bei Bedarf mitzuhelfen, ihre übertragenen Aufgaben sorgfältig zu erledigen und stets auf eine sichere Durchführung zu achten! Besucher sind höflich anzuweisen! 10. Flugbeschränkungsgebiete wie Truppenübungsplatz Grafenwöhr beachten! 11. Generell hat sich jeder Pilot im Interesse unseres Flugsportes jederzeit so zu verhalten, dass niemand gefährdet, behindert oder mehr als unvermeidbar durch Lärm belästigt wird! 12. Die besonderen Regelungen für den Flugplatzverkehr in Erbendorf sind genauestens einzuhalten!
6 6 Schlussbestimmung : Weitere für die Belange des Segelflugvereines notwendige Regelungen werden vom Vereinsausschuss ergänzend beschlossen und sind im entsprechenden Protokoll festgehalten und damit ein Bestandteil dieser Richtlinien. Die Vorstandschaft Anschriften der Vorstandschaft : 1.Vorsitzender Gerhard Döhrling, Dr.Höcht Str.6, Krummenaab,Tel.09682/91320 oder 0171/ Fax 09682/ gerhard.doehrling@sfv-grafenwoehr.de 2.Vors. Markus Klemm, Hans Sachs Str. 12, Weiden/Opf., Tel Kassier Werner Drescher, Schmellerstr. 38, Grafenwöhr, Tel/Fax /1513 Schriftführer Hans Stock, Marienplatz 35,92676 Eschenbach, Tel /250, Fax 1500
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