Der Segelflugverein 1930 Grafenwöhr e.v. bietet seinen Mitgliedern:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Segelflugverein 1930 Grafenwöhr e.v. bietet seinen Mitgliedern:"

Transkript

1 1 Richtlinien : Stand vom Der Segelflugverein 1930 Grafenwöhr e.v. bietet seinen Mitgliedern: 1. Ausbildung zum Segelflugzeugführer mit vereinseigenen Segelflugzeugen im Winden- und/oder im Flugzeugschleppstart 2. Umschulung zum Motorseglerpiloten mit vereinseigenem Motorsegler 3. Ausübung des Flugsportes als verantwortlicher Segelflugzeug-, Motorsegler- und/ o- der Motorflugpilot auf vereinseigenem Fluggerät. Derzeitiges Vereinsvermögen : Halle mit Werkstatt und Clubheim/Schulungsraum in Grafenwöhr Hangar auf dem Segelflugplatz Erbendorf - Schweißlohe doppelsitziges Segelflugzeug ASK 21, Kennzeichen D-2201 doppelsitziges Segelflugzeug Blanik L13, Kennzeichen D-2561 doppelsitziges Segelflugzeug Mü13E, Kennzeichen D-1151 einsitziges Segelflugzeug ASW19B, Kennzeichen D-1404 einsitziges Segelflugzeug DG101G, Kennzeichen D-3139 doppelsitziger Motorsegler SF25C, Kennzeichen D-KDEB viersitziges Motorflugzeug Jodel D140B, Kennzeichen D-EISA Doppeltrommel - Seilwinde, Seilrückholwagen, zum Flugbetrieb notwendige Gerätschaften wie Fallschirme, Segelflugzeug - Transportanhänger, Funkgräte u.ä.m. Der Segelflugverein erwartet von seinen Mitgliedern: 1. Fliegerische Kameradschaft 2. Aktive Mitarbeit bei den satzungsgemäßen Zielen des Segelflugvereines 3. Rege Beteiligung am Flugbetrieb und bei allen sonstigen Vereinsaktivitäten 4. Bereitschaft zur Übernahme der Dienste wie z.b. Windenfahrer, Flugleiter, u.s.w. 5. Mitarbeit bei Pflege, Instandhaltung und Ausbau der Vereinsliegenschaften.

2 Gebührenordnung : 2 Beitrag : (jährlich!) Aktive Mitgliedschaft EUR Jugendliche Aktive (Schüler,usw.) EUR Fördernde Mitgliedschaft EUR Passive Mitgliedschaft EUR Bei Vereinsaustritt ist der Beitrag bis zum Ende des laufenden Jahres zu entrichten. Versicherungsumlage : Aktive Mitglieder EUR Jugendliche Mitglieder EUR Die Versicherungsumlage wird jährlich fällig, spätestens dann wenn der Aktive in der laufenden Saison einen Start mit einem vereinseigenem Flugzeug durchführt. Einstandsgebühren : Motorsegler SF25C EUR 100. ASK21 EUR 250. Blanik EUR 25. Mü13E EUR ASW19B, DG101G gesamt EUR 100. Jodel D140B Vorstandschaftsbeschluss erforderlich Die Einstandsgebühren werden einmal erhoben! Bei Neumitgliedern, welche ihre fliegerische Ausbildung nicht beim SFV Grafenwöhr durchgeführt haben, kann die Vorstandschaft abweichende Regelungen treffen. Die Einstandsgebühren werden in der Regel nach dem 1. Start mit dem entsprechenden Flugzeug fällig! Zusatzbestimmungen zu Beiträgen und Gebühren : Bei schuldhaften Zahlungsversäumnissen kann die Vorstandschaft das Nutzungsrecht am Vereinsvermögen bis zum Ausgleich der Rückstände beschränken bzw. aufheben. Bei Mitgliedern von Vereinen, mit denen besondere Beziehungen bestehen, gelten die zwischen den Vereinen getroffenen Vereinbarungen zusätzlich. Dies gilt insbesondere für den Aero Club Erbendorf e.v! Für Jugendliche können Gebühren und Beiträge bei entsprechendem Anlass auf Vorstandsbeschluss auch vorübergehend geändert werden. Die Vorstandschaft kann von allen geltenden Regelungen, wenn es im besonderen Vereinsinteresse notwendig ist, durch Beschluss abweichen.

3 3 Preise für Nichtmitglieder a, Segelflug Windenstart bis 10 Min pauschal EUR 5. pro angefangener weiterer 10 Min Flugzeit EUR 1. b, F-Schlepp bis 6 Min Flugzeit pauschal EUR 20. pro weiterer Schleppminute EUR 2. c, Motorsegler bis 15 Min Flugzeit pauschal EUR 20. pro weiterer Flugminute EUR 1. d, Motorflug (pro Sitzplatz) bis 15 Min Flugzeit pauschal EUR 20. pro weiterer Flugminute EUR 1. Rückschlepp pro Flugminute EUR 2.00 Die Preise für Mitglieder sind der aktuellen Fluggebührenordnung zu entnehmen! Versicherungen : Deckungssummen in EURO Gesetzliche Haftpflichtversicherung : Segelflugzeuge Motorsegler CSL Deckung Motorflugzeug CSL Deckung Sitzplatzunfallversicherung : Segelflugzeuge/ Todesfall Motorsegler Invalidität Motorflug Todesfall Invalidität Passagierhaftpflichtversicherung : Motorflug Personenschäden Motorsegler Gepäckschäden Kaskoversicherung: Es besteht derzeit keinerlei Kasko Versicherung!

4 4 Dazu gilt im Verein folgende Regelung: Im Schadensfall (d.h. bei Benutzung entstandener Sachschaden am Flugzeug) ist der Pilot verpflichtet je nach Schadenshöhe, entsprechend seiner Möglichkeiten finanziell angemessen, mindestens jedoch in Höhe einer Kasko Selbstbeteiligung (EUR 1500) und / oder durch aktive Werkstattarbeit bei der Schadensregulierung mitzuhelfen! Jedes Mitglied d.h. jeder Pilot erkennt durch das Benutzen eines Vereinsflugzeuges diese Regelung zur Schadensregulierung an! Die geltenden Unfall - Versicherungen, welche beim Segelflugverein 1930 Grafenwöhr e.v. für den Flugbetrieb und die Flugzeuge abgeschlossen sind, erfüllen lediglich das gesetzliche Minimum! Jedes Vereinsmitglied kann sich darüber hinaus zusätzlich versichern, wenn ihm Art, Umfang und Höhe unzureichend erscheinen! Technische Anweisungen für die Piloten : 1. Die in den Betriebshandbüchern enthaltenen Angaben und die Checklisten müssen genauestens befolgt, Grenzwerte und Beschränkungen eingehalten werden! 2. An jedem Flugtag ist vor dem 1.Start die Vorflugkontrolle gewissenhaft und in vollem Umfang durchzuführen (Öl, Reifendruck usw.) 3. Beim Ein- und Ausräumen ist vorsichtig mit der Gerätschaft umzugehen. 4. Das Fluggerät ist schonend zu behandeln und am Ende des Flugtages zu reinigen! 5. Beim Motorsegler und der Jodel ist auf die Motortemperatur zu achten! Im Sinkflug ist die schnelle Abkühlung zu vermeiden! 6. Achtung - bei Vereisungsgefahr beim Motorsegler Vergaservorwärmung ziehen! 7. Jede Beschädigung oder sonstiger Vorfall ist der Vorstandschaft oder den zuständigen Mitgliedern wie z.b. Werkstattleiter zu melden!

5 5 Anweisungen zum Flugbetrieb : a, Strikte Verbote 1. Kunstflug mit dafür nicht zugelassenen Fluggerät, Bodenakrobatik und Tiefüberflüge, Schnellflüge über die zugelassenen Geschwindigkeiten! 2. Lande- und Startvorgänge gegen die allgemeine Startrichtung ohne Genehmigung der Flugleitung! 3. Kreisen in niedriger Höhe über der Landebahn oder in der Anflugschneise! b, Allgemeine Bestimmungen 1. Bei Nichteinhalten der Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes und der Luftverkehrsordnung muß die Vorstandschaft angemessene Maßnahmen ergreifen! 2. Die Flugvorbereitung bei Überlandflügen ist ordnungsgemäß durchzuführen! 3. Die Rückholung eines Segelflugzeuges ist vor Antritt des Fluges sicherzustellen! 4. Nach einer Rückholung ist das Segelflugzeug in der Regel aufzurüsten und zu reinigen, der Hänger ist entsprechend zu versorgen! 5. Grundsätzlich ist der zuletzt gelandete Pilot für die Reinigung und ggf. Betankung verantwortlich! 6. Bei einer längeren fliegerischen Pause soll ein Überprüfungsstart mit einem Fluglehrer gemacht werden! 7. Reservierungen von Flugzeugen an Wochenenden sind nur für Leistungsflüge und längere Streckenflüge möglich. Die Reservierung muss rechtzeitig bei der Vorstandschaft oder dem Beauftragten erfolgen! 8. Ohne verantwortliche Flugleitung ist kein Flugbetrieb möglich! 9. Alle beim Flugbetrieb anwesenden Aktiven haben beim Flugbetrieb bei Bedarf mitzuhelfen, ihre übertragenen Aufgaben sorgfältig zu erledigen und stets auf eine sichere Durchführung zu achten! Besucher sind höflich anzuweisen! 10. Flugbeschränkungsgebiete wie Truppenübungsplatz Grafenwöhr beachten! 11. Generell hat sich jeder Pilot im Interesse unseres Flugsportes jederzeit so zu verhalten, dass niemand gefährdet, behindert oder mehr als unvermeidbar durch Lärm belästigt wird! 12. Die besonderen Regelungen für den Flugplatzverkehr in Erbendorf sind genauestens einzuhalten!

6 6 Schlussbestimmung : Weitere für die Belange des Segelflugvereines notwendige Regelungen werden vom Vereinsausschuss ergänzend beschlossen und sind im entsprechenden Protokoll festgehalten und damit ein Bestandteil dieser Richtlinien. Die Vorstandschaft Anschriften der Vorstandschaft : 1.Vorsitzender Gerhard Döhrling, Dr.Höcht Str.6, Krummenaab,Tel.09682/91320 oder 0171/ Fax 09682/ gerhard.doehrling@sfv-grafenwoehr.de 2.Vors. Markus Klemm, Hans Sachs Str. 12, Weiden/Opf., Tel Kassier Werner Drescher, Schmellerstr. 38, Grafenwöhr, Tel/Fax /1513 Schriftführer Hans Stock, Marienplatz 35,92676 Eschenbach, Tel /250, Fax 1500

Geschäftsordnung. des Luftsportvereins Quakenbrück e.v. - Fassung vom 26. Januar 2007 (Mit dieser Fassung werden alle vorherigen Fassungen ungültig)

Geschäftsordnung. des Luftsportvereins Quakenbrück e.v. - Fassung vom 26. Januar 2007 (Mit dieser Fassung werden alle vorherigen Fassungen ungültig) Geschäftsordnung des Luftsportvereins Quakenbrück e.v. - Fassung vom 26. Januar 2007 (Mit dieser Fassung werden alle vorherigen Fassungen ungültig) zu 7 der Satzung des Luftsportvereins Quakenbrück e.v.

Mehr

Luftsportverein Hameln e. V. Mitglied im Deutschen Aero-Club Landesverband Niedersachsen e. V. 02/2016

Luftsportverein Hameln e. V. Mitglied im Deutschen Aero-Club Landesverband Niedersachsen e. V. 02/2016 Gebührenstufe Punkte Gebührenordnung Fluggebühren Punkteregelung Windenstart ( ) Zeitgeb. 1Std. ( /min) Zeitgeb. > 1 Std. ( /min.) Nicht- Vereinsflugzeug ( /Windenstart) Sonderstatus 0 7,30 0,31 0,31 7,30

Mehr

Sportflieger-Club Hockenheim e.v.

Sportflieger-Club Hockenheim e.v. Aufnahmeantrag an Sportfliegerclub Hockenheim e.v., als: Außerordentliches Mitglied (bis 18 Jahre) Aktiv Passiv Ordentliches Mitglied (ab 18 Jahre) Aktiv Passiv Name Vorname Straße Postleitzahl, Wohnort

Mehr

Hannoverscher Aero Club e.v. Gebührenordnung gültig ab

Hannoverscher Aero Club e.v. Gebührenordnung gültig ab 1 Allgemein Hannoverscher Aero Club e.v. Gebührenordnung gültig ab 01.04.2018 1.1 Aufnahmegebühr und Monatsbeiträge Mitgliedschaft Aufnahmegebühr Umsteigegebühr Monatsbeitrag 1.1.1 Flieger ** 150,00 150,00

Mehr

Verfahrens-und Verhaltensregeln des Flugbetriebes Segelfluggelände Leibertingen. Stand 2012

Verfahrens-und Verhaltensregeln des Flugbetriebes Segelfluggelände Leibertingen. Stand 2012 Verfahrens-und Verhaltensregeln des Flugbetriebes Segelfluggelände Leibertingen Stand 2012 Segelflug Startplatz WEST Startaufstellung N Keine Tragfläche in der Landebahn Abstand zur Verlängerung des Seilrückholweg

Mehr

Luftsportclub INTERFLUG Berlin e.v.

Luftsportclub INTERFLUG Berlin e.v. Gebührenordnung des LSC IF e.v. für das Geschäftsjahr 2017 1. Beiträge/Aufnahmegebühren 1.1. Jahresbeitrag: Gültig ab 01.01.2017, Beschluss der MHV am 12.03.2017 Aktive Mitglieder 440,00 Aktive Mitglieder

Mehr

Antrag auf Aufnahme in den Segelflug- Club Fischbek e.v. als förderndes Mitglied V3.0

Antrag auf Aufnahme in den Segelflug- Club Fischbek e.v. als förderndes Mitglied V3.0 Antrag auf Aufnahme in den Segelflug- Club Fischbek e.v. als förderndes Mitglied V3.0 Name, Vorname: Straße, Postleizahl und Wohnort: Geburtsdatum: Tel. privat: Tel. gesch.: Tel. mobil: Email-Adresse:

Mehr

Gebührenordnung des Pasewalker Luftsportclubs Die Ueckerfalken e.v.

Gebührenordnung des Pasewalker Luftsportclubs Die Ueckerfalken e.v. Gebührenordnung des Pasewalker Luftsportclubs Die Ueckerfalken e.v. 1 Gebühren für Mitglieder 1.1 Aufnahmegebühr Mitglieder mit geregeltem Einkommen 100,00 Ermäßigte Aufnahmegebühr * 50,00 Diese wird fällig

Mehr

Gebührenordnung des Pasewalker Luftsportclubs Die Ueckerfalken" e.v.

Gebührenordnung des Pasewalker Luftsportclubs Die Ueckerfalken e.v. Gebührenordnung des Pasewalker Luftsportclubs Die Ueckerfalken" e.v. 1 Gebühren für Mitglieder 1.1 Aufnahmegebühr Mitglieder mit geregeltem Einkommen Ermäßigte Aufnahmegebühr * 100,00 50,00 Diese wird

Mehr

Club- und Gebührenordnung der LSG Schäferstuhl e.v.

Club- und Gebührenordnung der LSG Schäferstuhl e.v. Club- und Gebührenordnung der LSG Schäferstuhl e.v. Mitgliedsbeiträge : jährliche Mitgliedsbeiträge. incl. des DAeC Beitrages : Gruppe Vollverdiener 360,00 Umlage Funkgeräte Vollverdiener 2014-2017 25,00

Mehr

Richtlinien für die Durchführung des Flugbetriebes beim Flugsportverein Kaiserslautern e.v. (Benutzungsordnung)

Richtlinien für die Durchführung des Flugbetriebes beim Flugsportverein Kaiserslautern e.v. (Benutzungsordnung) Richtlinien für die Durchführung des Flugbetriebes beim Flugsportverein Kaiserslautern e.v. () 1. Flugbetrieb 1.1. Der Flugbetrieb findet an Wochenenden und an Feiertagen in Lachen- Speyerdorf statt. Flugbetrieb

Mehr

Club- und Gebührenordnung der LSG Schäferstuhl e.v.

Club- und Gebührenordnung der LSG Schäferstuhl e.v. Club- und Gebührenordnung der LSG Schäferstuhl e.v. Mitgliedsbeiträge : jährliche Mitgliedsbeiträge. incl. des DAeC Beitrages : Gruppe Vollverdiener 360,00 Umlage Funkgeräte Vollverdiener 2014-2017 25,00

Mehr

Geschäftsordnung der Luftsportgruppe Bocholt e.v. vom Seite 1/5. Geschäftsordnung. der Luftsportgruppe Bocholt e.v.

Geschäftsordnung der Luftsportgruppe Bocholt e.v. vom Seite 1/5. Geschäftsordnung. der Luftsportgruppe Bocholt e.v. Geschäftsordnung der Luftsportgruppe Bocholt e.v. vom 02.11.2007 Seite 1/5 Enthaltene Änderungen: 1. 08.03.1985 2. 05.03.1993 3. 30.03.1995 4. 21.02.1997 5. 07.11.1997 6. 17.03.2001 7. 07.04.2006 8. 02.11.2007

Mehr

SPORTFLIEGERCLUB RIEDELBACH / TAUNUS E.V.

SPORTFLIEGERCLUB RIEDELBACH / TAUNUS E.V. Gebührenordnung 1. Aufnahmegebühr Ordentliche Mitglieder: 930 * Mitglieder unter 18 bzw. bis zum 25. Lebensjahr in der Ausbildung: 360 * *Die Aufnahmegebühr wird in den ersten drei Kalenderjahren jeweils

Mehr

Jahresinformation 2014 Informationen zum Verein Stand: 31.3.2012

Jahresinformation 2014 Informationen zum Verein Stand: 31.3.2012 im Baden-Württembergischen Luftfahrtverband 1.Vorsitzender: Thorsten Turlach Postfach 1208 73534 Heubach Tel. (0172) 86 03 361 E-Mail: info@fliegergruppe-heubach.de Jahresinformation 2014 Informationen

Mehr

Einige Hinweise zu Gastflügen

Einige Hinweise zu Gastflügen Einige Hinweise zu Gastflügen Wer kann mitfliegen? Grundsätzlich jeder, der gesund ist, keine Höhenangst oder einen empfindlichen Magen hat. Wegen der Bauart von Segelflugzeugen gibt es jedoch Begrenzungen.

Mehr

Bedingungen der Segelfluggruppe 2013

Bedingungen der Segelfluggruppe 2013 www.fve.de Bedingungen der Segelfluggruppe 2013 Stand: 04.04.2013 1. Unser Angebot Die Segelfluggruppe der Flugsportvereinigung Erlangen (FVE) betreibt den Flugsport gemeinnützig, entsprechend ihrer Tradition

Mehr

Segelflugjahresbericht 2008

Segelflugjahresbericht 2008 Allgemeines (Segelflug) 2005 2006 2007 2008 Flugtage 47 38 49 65 Teilnehmer am Flugbetrieb 43 44 43 45 Starts gesamt 693 740 1351 1238 davon F-Schlepps D-MATG 123 Scheininhaber Verein 377 383 517 486 Schüler

Mehr

Herzlich willkommen. zur. LSB Hauptversammlung 2009

Herzlich willkommen. zur. LSB Hauptversammlung 2009 Herzlich willkommen zur LSB Hauptversammlung 2009 Seite 1 Tagesordnung Mitgliederzahlen und Vorstellung neuer Mitglieder Allgemeine Vorkommnisse im Jahr 2009 Vorhaben für das Jahr 2010 Ehrungen Berichte

Mehr

Gebührenordnung Stand 27. April 2018, alle Beträge in EURO ( )

Gebührenordnung Stand 27. April 2018, alle Beträge in EURO ( ) Gebührenordnung Stand 27. April 2018, alle Beträge in EURO ( ) Aufnahmegebühren 1. Kinder von Mitgliedern bis 12 Jahre gebührenfrei 2. Mitglieder bis 17 Jahre einmalig 150,00 3. Mitglieder von 18 bis 24

Mehr

Flugsportverein 1910 Karlsruhe e.v.

Flugsportverein 1910 Karlsruhe e.v. Telefon: 0721 / 519 024 (freitags von 20-21 Uhr) email: www: info@fsv-karlsruhe.de http://www.fsv-karlsruhe.de Schnupperkurs V16: 07.11.2016 Aufnahmeantrag Schnupperkurs Name: Mitgliedsnummer: Vorname:

Mehr

Wieso Segelfliegen? Segelfliegen... heisst Faszination, Freiheit, Teamgeist und Verantwortung und vereint Mensch und Natur durch moderne Technik!

Wieso Segelfliegen? Segelfliegen... heisst Faszination, Freiheit, Teamgeist und Verantwortung und vereint Mensch und Natur durch moderne Technik! Segelfliegen Du suchst ein besonderes Hobby? Du möchtest etwas Einzigartiges? Du willst dich von anderen abheben, aber gleichzeitig bodenständig bleiben? Wieso Segelfliegen? Segelfliegen... heisst Faszination,

Mehr

ASKÖ Flugsportverein LINZ

ASKÖ Flugsportverein LINZ ASKÖ Flugsportverein Linz Informationsbroschüre ASKÖ Flugsportverein LINZ Betriebsstätten Linz-Ost und Scharnstein 2005 Arten der Mitgliedschaft A-Mitglieder Arbeitsleistung und Flugbetriebsdienste - keine

Mehr

Antrag auf Erlangung der Gastmitgliedschaft im Segelflug-Club Fischbek V4.0

Antrag auf Erlangung der Gastmitgliedschaft im Segelflug-Club Fischbek V4.0 Antrag auf Erlangung der Gastmitgliedschaft im Segelflug-Club Fischbek V4.0 Name, Vorname: Straße, Postleizahl und Wohnort: Geburtsdatum: Tel. privat: Tel. gesch.: Tel. mobil: Email-Adresse: Faxnr.: gewünschtes

Mehr

Informationen zum Schnupperkurs Segelfliegen

Informationen zum Schnupperkurs Segelfliegen Informationen zum Schnupperkurs Segelfliegen Voraussetzungen Mindestalter 14 Jahre Einverständnis der Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen) normale körperliche Verfassung (ggf. durch Hausarzt oder

Mehr

Segelfliegen. Flugsportverein 1910 Karlsruhe e.v. Infomappe_v

Segelfliegen. Flugsportverein 1910 Karlsruhe e.v. Infomappe_v Segelfliegen im Flugsportverein 1910 Karlsruhe e.v. Ein Tag auf dem Segelflugplatz Segelfliegen ein Teamsport Es ist wichtig, dass es ein funktionierendes Team auf dem Flugplatz gibt, denn ohne dieses

Mehr

Anlage 1 Gebührenkatalog ab dem Geschäftsjahr 2013

Anlage 1 Gebührenkatalog ab dem Geschäftsjahr 2013 Anlage 1 Gebührenkatalog ab dem Geschäftsjahr 2013 Gebührenart Gebühr/ monatlich in Euro und Cent Clubbeitrag monatlich: Einschließlich enthaltener Flugpauschale von 180,00 Euro jährlich - nicht in das

Mehr

Wir begrüßen Sie sehr herzlich als Interessenten der Segelfliegergruppe Singen-Hilzingen.

Wir begrüßen Sie sehr herzlich als Interessenten der Segelfliegergruppe Singen-Hilzingen. Wir begrüßen Sie sehr herzlich als Interessenten der Segelfliegergruppe Singen-Hilzingen. Sie interessieren sich für die Fliegerei, wenn Sie nicht sogar schon eine fliegerische Ausbildung erhalten haben.

Mehr

Segelfluggruppe Telgte e.v. Im Berdel 53 48291 Telgte

Segelfluggruppe Telgte e.v. Im Berdel 53 48291 Telgte Bitte den Aufnahmeantrag an den Geschäftsführer der Segelfluggruppe Telgte e.v. senden. Rolf Bieckmann Everswinkeler Straße 51 48231 Warendorf Tel.: 0 25 81 / 92 85 74 E-Mail: geschäftsführer@sfg-telgte.de

Mehr

Informationen zum Schnupperkurs Segelfliegen

Informationen zum Schnupperkurs Segelfliegen Informationen zum Schnupperkurs Segelfliegen Voraussetzungen: Mindestalter 14 Jahre Einverständnis der Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen) normale körperliche Verfassung (ggf. durch Hausarzt oder

Mehr

Schnuppermitgliedschaft Segelflug in Freiburg

Schnuppermitgliedschaft Segelflug in Freiburg Akaflieg Freiburg - Am Flughafen 1a - 79108 Freiburg i.br. Am Flughafen 1a, 79108 Freiburg Schnuppermitgliedschaft Segelflug in Freiburg Kosten: pauschal 1399,- - einmalige Abbuchung innerhalb 3 Monaten

Mehr

Chartervertrag. 1.Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist die kostenpflichtige Überlassung des Luftfahrzeuges

Chartervertrag. 1.Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist die kostenpflichtige Überlassung des Luftfahrzeuges Chartervertrag Vercharterer, kurz A genannt Rent-a-Glider GesmbH Paul Heysegasse 1-7 AT 1110 Wien ATU 67026915 Charterer, kurz B genannt Name: Straße /Nr.: PLZ/Ort: Staat: 1.Vertragsgegenstand Gegenstand

Mehr

Vereinsordnung. Flugsportverein Hoppstädten-Weiersbach e.v. März Seite 1 von 11

Vereinsordnung. Flugsportverein Hoppstädten-Weiersbach e.v. März Seite 1 von 11 Vereinsordnung März 2017 www.fsvhowei.de Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis Präambel 3 1 Heimdienst (Mitgliedsbeitrag) 3 2 Arbeitsstunden (Mitgliedsbeitrag) 3 3 Gebühren 4 3.1 Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge

Mehr

Geschäftsordnung des SFC Greifswald - Stand

Geschäftsordnung des SFC Greifswald - Stand Geschäftsordnung des SFC Greifswald - Stand 03.05.2018 1. Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag Es zahlen: Aufnahmegebühren Jahresgebühr aktive Mitglieder über 18 Jahre über 18 Jahre* unter 18 Jahre 0,-

Mehr

Klippeneck Segelfluglager 2006

Klippeneck Segelfluglager 2006 Klippeneck Segelfluglager 2006 Vom Sonntag 13. Aug-Samstag 26. Aug. Das Klippeneck ist dort wo im Hochsommer,wenn in Amlikon BBCC Wetter ist die Cumuluswolken stehen. Lagerleitung: Kurt Herzog Teilnahmebedingungen:

Mehr

Club- und Gebührenordnung der LSG Schäferstuhl e.v. (Rev. 25 Juli 2015)

Club- und Gebührenordnung der LSG Schäferstuhl e.v. (Rev. 25 Juli 2015) Club- und Gebührenordnung der LSG Schäferstuhl e.v. (Rev. 25 Juli 2015) Mitgliedsbeiträge : einmalig zu zahlende Aufnahmegebühr : - für 2015 ausgesetzt - Gruppe Vollverdiener 250,00 Jugendliche 125,00

Mehr

Luftsportclub Kranich Berlin e.v.

Luftsportclub Kranich Berlin e.v. Seite 1 von 9 1 Allgemeines Mit diesen werden die Einzelheiten für die Clubmitglieder des gemäß 3, Ziff. 6 der Satzung geregelt. Der Club betreibt, pflegt und fördert den Amateur-Luftsport nach den Regeln

Mehr

Vereinsportrait. Flugsportverein Otto Lilienthal Stölln/Rhinow e.v.

Vereinsportrait. Flugsportverein Otto Lilienthal Stölln/Rhinow e.v. Vereinsportrait Flugsportverein Otto Lilienthal Stölln/Rhinow e.v. Segelfliegen in Stölln Der FSV Stölln ist ein eingetragener, gemeinnütziger Segelflugsportverein. Seit der Fusion mit dem Berliner Aerosportclub

Mehr

Voraussetzung zur Segelflugschulung

Voraussetzung zur Segelflugschulung Voraussetzung zur Segelflugschulung Mindestalter 14 Jahre Erforderliche Unterlagen: Aufnahmeantrag Einzugsermächtigung Zustimmungserklärung der/des gesetzlichen Vertreters Tauglichkeitszeugnis Klasse 2

Mehr

BWLV-UL-Lehrer-Lehrgang. in Aalen-Elchingen

BWLV-UL-Lehrer-Lehrgang. in Aalen-Elchingen BWLV-UL-Lehrer-Lehrgang in Aalen-Elchingen für Inhaber einer Lehrberechtigung (FI) für PPL-A/N oder GPL Termin: 24.- 26. 6.2005 Für Inhaber einer PPL-Lehrberechtigung veranstaltet der BWLV in Zusammenarbeit

Mehr

Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung. Ansprüche Dritter gegen den Halter

Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung. Ansprüche Dritter gegen den Halter Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung Ansprüche Dritter gegen den Halter Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung Gesetzlich definierte Mindestdeckungssumme nach MTOW Der Halter haftet verschuldensunabhängig!

Mehr

Ich bin damit einverstanden, daß die Gebühren / Beiträge durch Bankeinzugsverfahren von meinem Girokonto abgebucht werden. Meine Bankverbindung ist:

Ich bin damit einverstanden, daß die Gebühren / Beiträge durch Bankeinzugsverfahren von meinem Girokonto abgebucht werden. Meine Bankverbindung ist: Aufnahmeantrag Kontaktadresse: LSV Dinslaken e.v. Postfach 100227 46522 Dinslaken info@luftsportverein-dinslaken.de www.luftsportverein-dinslaken.de PLZ / Wohnort Geburtsort Telefon (fest) Telefon (mobil)

Mehr

Herzlich willkommen. zur. LSB Hauptversammlung 2007

Herzlich willkommen. zur. LSB Hauptversammlung 2007 Herzlich willkommen zur LSB Hauptversammlung 2007 Seite 1 Tagesordnung Mitgliederzahlen und Vorstellung neuer Mitglieder Allgemeine Vorkommnisse im Jahr 2007 Vorhaben für das Jahr 2008 Ehrung Berichte

Mehr

LUFTSPORTVERBAND SACHSEN e.v.

LUFTSPORTVERBAND SACHSEN e.v. LUFTSPORTVERBAND SACHSEN e.v. im Deutschen Aero Club e.v. Dohnaer Straße 154, 01239 Dresden Tel. (0351) 275 40 21, Fax. (0351) 275 40 08 e-mail: LSV.Sachsen@arcor.de, web: www.lsvsn.de Landesseniorenspiele

Mehr

Satzung HC Rheingold Mannheim-Käfertal e.v. Satzung. H.C. Rheingold Mannheim-Käfertal e.v.

Satzung HC Rheingold Mannheim-Käfertal e.v. Satzung. H.C. Rheingold Mannheim-Käfertal e.v. Satzung H.C. Rheingold Mannheim-Käfertal e.v. Inhalt 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr, Mitgliedschaften 2 2 Zweck des Vereins 2 3 Mitgliedschaft 3 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 4 5 Die

Mehr

Herzlich willkommen. zur. LSB Hauptversammlung 2008

Herzlich willkommen. zur. LSB Hauptversammlung 2008 Herzlich willkommen zur LSB Hauptversammlung 2008 Seite 1 Tagesordnung Mitgliederzahlen und Vorstellung neuer Mitglieder Allgemeine Vorkommnisse im Jahr 2008 Vorhaben für das Jahr 2009 Ehrungen Berichte

Mehr

FLUGPLATZORDNUNG SCHÖNBÜHL (Modellflug ohne Verbrennungsmotoren)

FLUGPLATZORDNUNG SCHÖNBÜHL (Modellflug ohne Verbrennungsmotoren) FLUGPLATZORDNUNG SCHÖNBÜHL (Modellflug ohne Verbrennungsmotoren) Version März 2013 1. ZIEL 1.1. Erlaubte Modelle 2. ORDNUNG 2.1. Parkordnung (Beilage 1) 2.2. Platzeinteilung (Beilage 2,3) 2.2.1. Start-

Mehr

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER. Regelung des Flugplatzverkehrs auf dem Verkehrslandeplatz Dahlemer Binz 31 OCT 2018

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER. Regelung des Flugplatzverkehrs auf dem Verkehrslandeplatz Dahlemer Binz 31 OCT 2018 BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Büro der Nachrichten für Luftfahrer Am DFS-Campus 7 63225 Langen Germany http://dfs.de Redaktion: desk@dfs.de Vertrieb:

Mehr

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen Schalke Fanclub Klein Schalke 04 RIETBERG und führt das Logo

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen Schalke Fanclub Klein Schalke 04 RIETBERG und führt das Logo Schalke Fanclub»Klein Schalke 04«Rietberg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen Schalke Fanclub Klein Schalke 04 RIETBERG und führt das Logo (2) Er hat seinen Sitz in Rietberg.

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr

Vereins-Flugbetriebs-Ordnung (Fassung vom )

Vereins-Flugbetriebs-Ordnung (Fassung vom ) FLIEGERCLUB GLADBECK U. KIRCHHELLEN E.V. im Deutschen Aeroclub Vereins-Flugbetriebs-Ordnung (Fassung vom 14.01.2015) Der sichere Flugbetrieb ist das oberste Gebot des Fliegerclubs Gladbeck und Kirchhellen

Mehr

Flugsportverein 1910 Karlsruhe e.v.

Flugsportverein 1910 Karlsruhe e.v. Telefon: 0721 / 519 024 (freitags von 20-21 Uhr) email: www: info@fsv-karlsruhe.de http://www.fsv-karlsruhe.de Schnupperkurs V16: 07.11.2016 Aufnahmeantrag Schnupperkurs Name: Mitgliedsnummer: Vorname:

Mehr

Gebührenordnung des Luftsportverein Eichsfeld - Göttingen e.v. 1. Aufnahmegeld: 1.1 allgemein:

Gebührenordnung des Luftsportverein Eichsfeld - Göttingen e.v. 1. Aufnahmegeld: 1.1 allgemein: Gebührenordnung des Luftsportverein Eichsfeld - Göttingen e.v. 1. Aufnahmegeld: 1.1 allgemein: a) Segel- und Motorsegelflug, Motorflug, Ultraleichtflug 300,00 b) Modellflug 25,00 1.2 ermäßigt Die Ermäßigung

Mehr

Versicherungsformblatt

Versicherungsformblatt Versicherungsformblatt An den Österreichischen Aero-Club z.hd. Frau Fallmann Gabriela Prinz Eugen Straße 12 1040 Wien Name: Straße: Staat/PLZ/Ort: e-mail: Mitgliedsnummer: Die jeweilige Prämie unter Angabe

Mehr

Entgeltordnung für den Sonderlandeplatz (SLP) Bamberg-Breitenau (EDQA) Teil l Lande- und Nutzungsentgelte

Entgeltordnung für den Sonderlandeplatz (SLP) Bamberg-Breitenau (EDQA) Teil l Lande- und Nutzungsentgelte Entgeltordnung für den Sonderlandeplatz (SLP) Bamberg-Breitenau (EDQA) Nach Abstimmung mit den Stadtwerken Bamberg Verkehrs- und Park GmbH wird für die Benutzung des Sonderlandeplatzes Bamberg-Breitenau

Mehr

Luftsportgemeinschaft Steinfurt e.v.

Luftsportgemeinschaft Steinfurt e.v. Luftsportgemeinschaft Steinfurt e.v. Hallo, lieber Besucher auf unserer Internetseite, Mitglied in der Luftsportgemeinschaft Steinfurt zu werden ist nicht schwer, aber es sind ein paar Regularien erforderlich,

Mehr

Gebühren- undarbeitsstundenordnung

Gebühren- undarbeitsstundenordnung Luftsportfreunde 2000 Kamen/ Dortmund e.v. Kamen, den 17.02.2011 Gebühren- undarbeitsstundenordnung Abteilungen Segel- / Motorsegelflug und Ultraleichtflug 1. Aufnahmegebühren 1.1 Erwachsene 1.1.1 Gehaltsempfänger

Mehr

Informationen für neue Flugschüler / Mitglieder

Informationen für neue Flugschüler / Mitglieder Fluggemeinschaft Leibertingen Meßkirch e.v. Flugplatz 88637 Leibertingen Telefon 07466 / 485 www.flugplatz-leibertingen.de Informationen für neue Flugschüler / Mitglieder Willkommen in unserem Verein Inhalt

Mehr

Aeroklub Hoyerswerda e.v.

Aeroklub Hoyerswerda e.v. Aeroklub Hoyerswerda e.v. Halter Sonderlandeplatz Nardt Flugplatzstraße 100, 02977 Hoyerswerda Reg. Nr. VR 7014 Gebührenordnung als Anlage zur Geschäftsordnung (Stand : 04.11.2017 auf Beschluss der Mitgliederversammlung)

Mehr

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Art.Nr. 09543 Reparaturkosten- Übernahmebestätigung Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte

Mehr

Informationen zur Pilotenausbildung. Segelflug Motorsegelflug

Informationen zur Pilotenausbildung. Segelflug Motorsegelflug Informationen zur Pilotenausbildung Segelflug Motorsegelflug Aero-Club Nastätten e.v. Informationen zur Pilotenausbildung, Stand Mai 2017 1 AERO-CLUB NASTÄTTEN e.v., AM SEGELFLUGPLATZ 1, 56355 NASTÄTTEN

Mehr

Flugbetriebsordnung LSV Beuel e. V. Seite 1 von 1. Flugbetriebsordnung

Flugbetriebsordnung LSV Beuel e. V. Seite 1 von 1. Flugbetriebsordnung Flugbetriebsordnung LSV Beuel e. V. Seite 1 von 1 Flugbetriebsordnung 1. Allgemeines 1.1 Unter Bezugnahme auf 9 Nr. 3 der Satzung des LSV Beuel e. V. vom 20.3.1987 wird die Flugbetriebsordnung wie folgt

Mehr

Chartervertrag. Zwischen dem Vercharterer: Rhein-Main Aviation Hans-Fleißner-Straße Egelsbach. Im Folgenden Vercharterer genannt

Chartervertrag. Zwischen dem Vercharterer: Rhein-Main Aviation Hans-Fleißner-Straße Egelsbach. Im Folgenden Vercharterer genannt Chartervertrag Zwischen dem Vercharterer: Im Folgenden Vercharterer genannt Nachname: Vorname: Straße: Postleitzahl: Land: Lizenz Nr.: Behörde: Mobilnummer: Email: und dem Charter: Im Folgenden Charterer

Mehr

Luftsportverein Bad Neuenahr-Ahrweiler e.v.

Luftsportverein Bad Neuenahr-Ahrweiler e.v. Flugbetriebsordnung (FBO) des Luftsportvereins Bad Neuenahr-Ahrweiler Präambel Der sichere Flugbetrieb ist das oberste Gebot des Luftsportvereins Bad Neuenahr-Ahrweiler. Der Flugbetrieb des Vereins wird

Mehr

Jahresprämie *) für Geltungsbereich EUROPA (inkl. 19% Vers.-Steuer)

Jahresprämie *) für Geltungsbereich EUROPA (inkl. 19% Vers.-Steuer) HDI Global SE Versicherungsangebot Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für UAV Gewerblicher Einsatz - CLASSIC Unsere Angebotsvarianten: Jahresprämie *) für Geltungsbereich EUROPA (inkl. 19% Vers.-Steuer)

Mehr

BETRIEBSORDNUNG Stand:

BETRIEBSORDNUNG Stand: SEGELFLUGVEREIN ASCHENDORF-HERBRUM e.v. BETRIEBSORDNUNG Stand: 31.01.2009 INHALT 1. Platzbetrieb 2. Flugbetrieb 3. Beitragszahlungen 4. Startpauschale 5. Winterarbeit 6. Start- und Flugberechtigung für

Mehr

Segelfluggruppe Bad Ragaz (SGBR) Tarifliste gültig ab 23.Mai 2015

Segelfluggruppe Bad Ragaz (SGBR) Tarifliste gültig ab 23.Mai 2015 Segelfluggruppe Bad Ragaz (SGBR) Tarifliste gültig ab 23.Mai 2015 1. Grundsätze Ein Pilot mit Flugtätigkeit mit Privat-Segelflugzeug ab Bad Ragaz wird einer Kategorie B oder C zugeteilt, unabhängig davon

Mehr

Wir legen zusammen und kaufen eine Elektroauto: Tesla Model X.

Wir legen zusammen und kaufen eine Elektroauto: Tesla Model X. Wir legen zusammen und kaufen eine Elektroauto: Tesla Model X. Wir werden unter den ersten europäischen Besitzern dieses neuartigen Autos sein und tragen dazu bei, die Elektromobilität gesellschaftsfähig

Mehr

(Benutzungssatzung Gemeinschaftshäuser BenSGemH)

(Benutzungssatzung Gemeinschaftshäuser BenSGemH) Stadt Zwingenberg Der Magistrat Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757) und

Mehr

Finanzordnung in Fassung vom

Finanzordnung in Fassung vom Segelflugverein Wolfen e.v. Am Flugplatz Renneritz 06792 Sandersdorf-Brehna Tel: 034954-39196 Fax: 01805-060 347 695 16 Email: email@flugplatz-renneritz.de Finanzordnung in Fassung vom 7. 03. 2015 Die

Mehr

Segelfluggruppe Bad Ragaz (SGBR) Tarifliste gültig ab 23.Mai 2015

Segelfluggruppe Bad Ragaz (SGBR) Tarifliste gültig ab 23.Mai 2015 Segelfluggruppe Bad Ragaz (SGBR) Tarifliste gültig ab 23.Mai 2015 1. Grundsätze Ein Pilot mit Flugtätigkeit mit Privat-Segelflugzeug ab Bad Ragaz wird einer Kategorie B oder C zugeteilt, unabhängig davon

Mehr

Segelfliegen ist gefährlich Sicherheit: Sicherheit ist oberstes Gebot Tägliche Vorflugkontrolle des Flugzeuges, Startcheck vor jedem Start und Landech

Segelfliegen ist gefährlich Sicherheit: Sicherheit ist oberstes Gebot Tägliche Vorflugkontrolle des Flugzeuges, Startcheck vor jedem Start und Landech Segelfliegen Kosten: ist teuer Kosten sind transparent und sollten kein Hindernissgrund darstellen Fluglehrer / Bodenpersonal arbeiten ehrenamtlich und somit kostenlos Segelflugzeuge stellt der Verein

Mehr

Antrag auf Aufnahme in den Segelflug- Club Fischbek e.v. als ordentliches Mitglied V5.0

Antrag auf Aufnahme in den Segelflug- Club Fischbek e.v. als ordentliches Mitglied V5.0 Antrag auf Aufnahme in den Segelflug- Club Fischbek e.v. als ordentliches Mitglied V5.0 Name, Vorname: Straße, Postleitzahl und Wohnort: Geburtsdatum: Tel. privat: Tel. gesch.: Tel. mobil: Email-Adresse:

Mehr

Anlage I zur Flugplatzbenutzungsordnung

Anlage I zur Flugplatzbenutzungsordnung Anlage I zur Flugplatzbenutzungsordnung Regelung der Entgelte (Entgeltordnung) für den Verkehrslandeplatz Kamenz nach 19 b Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Am Verkehrslandeplatz Kamenz sind Entgelte

Mehr

Anlage I zur Flugplatzbenutzungsordnung

Anlage I zur Flugplatzbenutzungsordnung Anlage I zur Flugplatzbenutzungsordnung Regelung der Entgelte (Entgeltordnung) für den Verkehrslandeplatz Kamenz nach 19 b Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Am Verkehrslandeplatz Kamenz sind Entgelte

Mehr

Angaben zum ggf. gemeinsam mit diesem Verantwortlichen Sofern sich zwei Personen die Aufgaben und Verantwortung teilen. Titel Vorname, Name

Angaben zum ggf. gemeinsam mit diesem Verantwortlichen Sofern sich zwei Personen die Aufgaben und Verantwortung teilen. Titel Vorname, Name Angaben zum n ist i. d. R. ein Mitglied des Vorstandes. Vereinsname Titel Vorname, Name Straße Postleitzahl Ort Angaben zum ggf. gemeinsam mit diesem n Sofern sich zwei Personen die Aufgaben und Verantwortung

Mehr

Flugplatzbenutzungsordnung für den Flugplatz Beilngries EDNC Stand 03 2015

Flugplatzbenutzungsordnung für den Flugplatz Beilngries EDNC Stand 03 2015 Flugplatzbenutzungsordnung für den Flugplatz Beilngries Stand 03 2015 Beim Betreten oder Benutzen des Flugplatzes Beilngries sind die Flugplatzbenutzungsordnung inkl. der gültigen Gesetze, Vorschriften

Mehr

Borussen-Express-Coesfeld `92

Borussen-Express-Coesfeld `92 Borussen-Express-Coesfeld `92 Satzung (überarbeitete Fassung vom 20.05.2016) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Gründung Der Fanclub führt den Namen Borussen-Express-Coesfeld 92. Der Sitz des Fanclubs ist Coesfeld.

Mehr

Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses als zugelassene Ausbildungsorganisation

Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses als zugelassene Ausbildungsorganisation Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Fachgruppe Luftverkehr Gebäude 89 55483 Hahn-Flughafen Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses als zugelassene Ausbildungsorganisation (ATO) nach 5 Abs. 1 LuftVG

Mehr

Beitragsordnung (vorläufig) Gebührenordnung (gültig ab dem ) Luftfahrtvereinigung Greven e.v.

Beitragsordnung (vorläufig) Gebührenordnung (gültig ab dem ) Luftfahrtvereinigung Greven e.v. Luftfahrtvereinigung Greven e.v. Beitragsordnung (vorläufig) Gebührenordnung (gültig ab dem 01.07.2016) 2016 1 von 9 Luftfahrtvereinigung Greven Hüttruper Straße 222 48268 Greven T +49 (2571) 91110 F +49

Mehr

An dieses Angebot halten wir uns vier Wochen (ab Schreibdatum der ) gebunden.

An dieses Angebot halten wir uns vier Wochen (ab Schreibdatum der  ) gebunden. HDI Global SE Versicherungsangebot Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen/Flugmodelle Privat/Freizeit Unsere Angebotsvarianten: Jahresprämien *) für Geltungsbereich EUROPA (inkl. 19% Vers.-Steuer)

Mehr

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Sporthalle

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Sporthalle Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Sporthalle Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

Aeroklub Hoyerswerda e.v.

Aeroklub Hoyerswerda e.v. Aeroklub Hoyerswerda e.v. Halter Sonderlandeplatz Nardt Flugplatzstraße 100, 02977 Hoyerswerda Reg. Nr. VR 7014 Gebührenordnung als Anlage zur Geschäftsordnung (Stand : 01.11.2014 auf Beschluss der Mitgliederversammlung)

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Satzung 1.1. Der Verein trägt den Namen Mandolinenverein,,HARMONIE" 1931, 46539 Dinslaken- Barmingholten. Der Sitz des Vereins ist in 46539 Dinslaken-Barmingholten.

Mehr

Einweisung auf verschiedene Segelflugzeuge

Einweisung auf verschiedene Segelflugzeuge Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Sicherheit Flugbetrieb Richtlinie 318.14.220 D Gegenstand: Einweisung auf verschiedene

Mehr

Segelfliegen & Motorfliegen

Segelfliegen & Motorfliegen Segelfliegen & Motorfliegen in der Luftsportgemeinschaft Bottenhorn e.v. Herausgeber: LSG Bottenhorn e.v. Flugplatz 35080 Bottenhorn Phone +49-6464-8282 (nur an Wochenenden) Website www.lsgbottenhorn.de

Mehr

N u t z u n g s v e r e i n b a r u n g. Name Vorname geb. am Str., Haus-Nr. Wohnort Tel. (privat) (geschäftlich) E-Mail. 1 Vertragsgegenstand

N u t z u n g s v e r e i n b a r u n g. Name Vorname geb. am Str., Haus-Nr. Wohnort Tel. (privat) (geschäftlich) E-Mail. 1 Vertragsgegenstand N u t z u n g s v e r e i n b a r u n g zwischen Luftsportverein Osthofen e.v. (nachfolgend LSV Osthofen genannt) vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand (Anschrift und Namen gem. Vereinsregister)

Mehr

Segelfluggruppe Bad Ragaz (SGBR) Tarifliste gültig ab 23.Mai 2015

Segelfluggruppe Bad Ragaz (SGBR) Tarifliste gültig ab 23.Mai 2015 Segelfluggruppe Bad Ragaz (SGBR) Tarifliste gültig ab 23.Mai 2015 1. Grundsätze Ein Pilot mit Flugtätigkeit mit Privat-Segelflugzeug ab Bad Ragaz wird einer Kategorie B oder C zugeteilt, unabhängig davon

Mehr

FLUGPLATZORDNUNG WITTENWIL (Windenstart- und Schleppgelände)

FLUGPLATZORDNUNG WITTENWIL (Windenstart- und Schleppgelände) FLUGPLATZORDNUNG WITTENWIL (Windenstart- und Schleppgelände) Version Januar 2013 1. ZIEL 1.1. Erlaubte Modelle 2. ORDNUNG 2.1. Parkordnung (Beilage 1) 2.2. Platzeinteilung (Beilage 1) 2.2.1. Start- und

Mehr

Muster einer Satzung

Muster einer Satzung Muster einer Satzung Satzung des 1. FCK-Fan-Club Paragraph 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Club führt den Namen 1. FCK-Fan-Club und hat seinen Sitz in. Die Anschrift lautet 1. FCK-Fan-Club 2. Geschäftsjahr

Mehr

Ausbildung für verschiedene Startarten mit Segelflugzeugen

Ausbildung für verschiedene Startarten mit Segelflugzeugen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Sicherheit Flugbetrieb Richtlinie 318.14.180 D Ausbildung für verschiedene Startarten mit

Mehr

Der Gründungstag des Vereins

Der Gründungstag des Vereins 28.08. Der Gründungstag des Vereins kein eigenes Gelände, Halle, Werkstatt und Clubheim Flugbetrieb in den Saarwiesen, Kell, Bexbach und Thionville Flugzeugpark: Segelflug-Doppelsitzer Ka 2 Rhönlerche

Mehr