Verfahrens-und Verhaltensregeln des Flugbetriebes Segelfluggelände Leibertingen. Stand 2012

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1 Verfahrens-und Verhaltensregeln des Flugbetriebes Segelfluggelände Leibertingen Stand 2012

2 Segelflug Startplatz WEST Startaufstellung N Keine Tragfläche in der Landebahn Abstand zur Verlängerung des Seilrückholweg halten

3 Segelflug Startplatz OST Startaufstellung N Segelflugzeuge nördlich des Weges -> Seil - NORD X Ausklinkstelle Schleppseil am Ende des Teerweges Segelflugzeuge südlich des Weges -> Seil - SÜD

4 Lageplan für Zufahrt Start 28

5 Zugang zum Segelflugstart OST Vor- und nach Beendigung des Segelflugbetriebes können Segelflugzeugeim Anhänger auf der Seilrückholstrecke transportiert werden. Während des Flugbetriebes ist der Transport von Segelflugzeugen über die Schleppstrecke nur mit vorheriger Genehmigung des Flugleiters erlaubt. Der optimale Zeitpunkt hierfür ist unmittelbar dem Einzug des zweiten (2) Windenseils. Bei hohem Flugbetriebsaufkommen ist dies nicht mehr möglich. Die Zufahrt zum Startplatz Ost mit Segelflugzeugen, ist nur über die parallel zum Segelfluggelände verlaufende Kreisstraße K8271 sowie über den Feldweg nach dem Tower möglich (siehe Lageplan).

6 Neue Bahn 28

7 Ausrollen von Segelflugzeugen nach der Landung Alle Segelflugzeuge müssen bei nachfolgend landenden Flugzeugen nach der Landung die Landebahn nach Norden verlassen. Ein Ausrollen der Segelflugzeuge nach SÜDEN (Richtung Anhänger und/oderhalle) ist nur mit Genehmigung der Flugleitung zulässig. Startwindenseil Ein überrollen der Startwindenseile durch motorgetriebene Luftfahrzeuge ist verboten. Landende Segelflugzeuge dürfen das Windenseil überrollen, sofern das Seil in der Wiese liegt. Die Fahrer des Seilrückholfahrzeuges müssen generell eine Fahrstrecke wählen, die ein Überfahren des Windenseiles vermeidet. Aufstellen der Startwinde Die Startwinde darf nur an den vom Regierungspräsidium freigegeben Standorten auf dem Segelfluggelände aufgestellt werden.

8 Seilrückholfahrzeug (LEPO)

9 Betrieb des LEPO s 1. Vorrausetzung Der LEPO darf nur von Vereinsmitgliedern gefahren werden die 14 Jahre sind, eine Einweisung erhalten haben und beim Landesverband gemeldet sind. Der Lepofahrerdarf Mitglieder nur zum Transfer zwischen den Startorten West-Ost bzw. umgekehrt mitnehmen. 2. Verfahren des Seilrückholens (1) Sanft anfahren wenn Seil straff zügig Gas geben! Nicht ruckartig anhalten sanft ausrollen lassen! Bei Unterbrechung des Ausziehvorgangs erst weiter fahren wenn der Flugleiter in Absprache mit dem Windenfahrer ein OK gibt (z.b. Landwirt überquert Flugplatz). Die maximale Auszugsgeschwindigkeit darf 30 km/h nicht überschreiten. Eine maximale Geschwindigkeit von 40 km/h auf dem Fluggelände (ohne Seil) darf nicht überschritten werden.

10 2. Verfahren des Seilrückholens (2) Das Überqueren der Start- und Landebahn sollte nach Möglichkeit unterlassen werden. Insofern ein Überqueren notwendig ist, muss unbedingt eine Beachtung von startenden-und landenden Luftfahrzeugen erfolgen. Der Feldweg nördlich des Flugplatzgeländes darf nur auf Anweisung des Flugleiters und nur von erfahrenen Personen mit gültiger Fahrerlaubnis im Ausnahmefall benutzt werden. (z.b. Telefonausfall und Juflie) Ein Überfahren des Startwindenseiles ist zu unterlassen. Achtung: Unkorrektes Verhalten des Lepofahrerskann zu einer längeren Unterbrechungen des Flugbetriebes führen und evt. einen erheblichen Schaden an Mensch und Maschine verursachen.

11 Porsche fahren J

12 Porsche Traktor Der Traktor dient ausschließlich dem Rücktransport gelandeter Segelflugzeuge sowie zum Transport von Segelflugzeugen von der Segelflughalle zum Startplatz OST. Beim Ziehen von Segelflugzeugen ist generell eine zweite Person mit der Funktion eines Bremsers erforderlich. Segelflugzeuge dürfen nur auf der Seilrückholstrecke oder auf der Bahn im nördlichen Bereich gezogen werden. Ein Transport im Sicherheitsstreifen (Drainage) darf nicht erfolgen. Die Nutzung des Traktors darf nur von Mitgliedern erfolgen, die 14 Jahre sind, eine Einweisung erfahren haben und beim Landesverband gemeldet sind. Hinweis: Die Fluggemeinschaft Leibertingen und deren ausführende Organe übernehmen keinerlei Haftung (Sach- und/oder Personen- schäden), welche durch den Betrieb des Traktors entstehen.

13 Seilfallschirme

14 Seilfallschirme Das Windenschleppseil, welches nicht zur Verwendung vorgesehen ist, muss von der Person - welche den Einklinkprozessausführt - vom Schleppseil getrennt werden. Der verantwortliche Pilot und/oder Flugleiter muss sich von der ordnungsgemäßen Trennung des Seilfallschirmes vor dem Start versichern. Der nicht verwendet Seilfallschirm bleibt ausgehängt bis der erste (1) Schirm wieder am Boden liegt und sich nicht mehr bewegt (Blinklicht der Winde ist AUS). Im generellen sind die Hinweise der jeweils aktuellen Segelflugbetriebsordnung (SBO) zu beachten. Ende

15 Verfahrens-und Verhaltensregeln des Flugbetriebes Segelfluggelände Leibertingen Stand 2012

16 Segelflug Startplatz WEST Startaufstellung N Keine Tragfläche in der Landebahn Abstand zur Verlängerung des Seilrückholweg halten

17 Segelflug Startplatz OST Startaufstellung N Segelflugzeuge nördlich des Weges -> Seil - NORD X Ausklinkstelle Schleppseil am Ende des Teerweges Segelflugzeuge südlich des Weges -> Seil - SÜD

18 Lageplan für Zufahrt Start 28

19 Zugang zum Segelflugstart OST Vor- und nach Beendigung des Segelflugbetriebes können Segelflugzeugeim Anhänger auf der Seilrückholstrecke transportiert werden. Während des Flugbetriebes ist der Transport von Segelflugzeugen über die Schleppstrecke nur mit vorheriger Genehmigung des Flugleiters erlaubt. Der optimale Zeitpunkt hierfür ist unmittelbar dem Einzug des zweiten (2) Windenseils. Bei hohem Flugbetriebsaufkommen ist dies nicht mehr möglich. Die Zufahrt zum Startplatz Ost mit Segelflugzeugen, ist nur über die parallel zum Segelfluggelände verlaufende Kreisstraße K8271 sowie über den Feldweg nach dem Tower möglich (siehe Lageplan).

20 Neue Bahn 28

21 Ausrollen von Segelflugzeugen nach der Landung Alle Segelflugzeuge müssen bei nachfolgend landenden Flugzeugen nach der Landung die Landebahn nach Norden verlassen. Ein Ausrollen der Segelflugzeuge nach SÜDEN (Richtung Anhänger und/oderhalle) ist nur mit Genehmigung der Flugleitung zulässig. Startwindenseil Ein überrollen der Startwindenseile durch motorgetriebene Luftfahrzeuge ist verboten. Landende Segelflugzeuge dürfen das Windenseil überrollen, sofern das Seil in der Wiese liegt. Die Fahrer des Seilrückholfahrzeuges müssen generell eine Fahrstrecke wählen, die ein Überfahren des Windenseiles vermeidet. Aufstellen der Startwinde Die Startwinde darf nur an den vom Regierungspräsidium freigegeben Standorten auf dem Segelfluggelände aufgestellt werden.

22 Seilrückholfahrzeug (LEPO)

23 Betrieb des LEPO s 1. Vorrausetzung Der LEPO darf nur von Vereinsmitgliedern gefahren werden die 14 Jahre sind, eine Einweisung erhalten haben und beim Landesverband gemeldet sind. Der Lepofahrerdarf Mitglieder nur zum Transfer zwischen den Startorten West-Ost bzw. umgekehrt mitnehmen. 2. Verfahren des Seilrückholens (1) Sanft anfahren wenn Seil straff zügig Gas geben! Nicht ruckartig anhalten sanft ausrollen lassen! Bei Unterbrechung des Ausziehvorgangs erst weiter fahren wenn der Flugleiter in Absprache mit dem Windenfahrer ein OK gibt (z.b. Landwirt überquert Flugplatz). Die maximale Auszugsgeschwindigkeit darf 30 km/h nicht überschreiten. Eine maximale Geschwindigkeit von 40 km/h auf dem Fluggelände (ohne Seil) darf nicht überschritten werden.

24 2. Verfahren des Seilrückholens (2) Das Überqueren der Start- und Landebahn sollte nach Möglichkeit unterlassen werden. Insofern ein Überqueren notwendig ist, muss unbedingt eine Beachtung von startenden-und landenden Luftfahrzeugen erfolgen. Der Feldweg nördlich des Flugplatzgeländes darf nur auf Anweisung des Flugleiters und nur von erfahrenen Personen mit gültiger Fahrerlaubnis im Ausnahmefall benutzt werden. (z.b. Telefonausfall und Juflie) Ein Überfahren des Startwindenseiles ist zu unterlassen. Achtung: Unkorrektes Verhalten des Lepofahrerskann zu einer längeren Unterbrechungen des Flugbetriebes führen und evt. einen erheblichen Schaden an Mensch und Maschine verursachen.

25 Porsche fahren J

26 Porsche Traktor Der Traktor dient ausschließlich dem Rücktransport gelandeter Segelflugzeuge sowie zum Transport von Segelflugzeugen von der Segelflughalle zum Startplatz OST. Beim Ziehen von Segelflugzeugen ist generell eine zweite Person mit der Funktion eines Bremsers erforderlich. Segelflugzeuge dürfen nur auf der Seilrückholstrecke oder auf der Bahn im nördlichen Bereich gezogen werden. Ein Transport im Sicherheitsstreifen (Drainage) darf nicht erfolgen. Die Nutzung des Traktors darf nur von Mitgliedern erfolgen, die 14 Jahre sind, eine Einweisung erfahren haben und beim Landesverband gemeldet sind. Hinweis: Die Fluggemeinschaft Leibertingen und deren ausführende Organe übernehmen keinerlei Haftung (Sach- und/oder Personen- schäden), welche durch den Betrieb des Traktors entstehen.

27 Seilfallschirme

28 Seilfallschirme Das Windenschleppseil, welches nicht zur Verwendung vorgesehen ist, muss von der Person - welche den Einklinkprozessausführt - vom Schleppseil getrennt werden. Der verantwortliche Pilot und/oder Flugleiter muss sich von der ordnungsgemäßen Trennung des Seilfallschirmes vor dem Start versichern. Der nicht verwendet Seilfallschirm bleibt ausgehängt bis der erste (1) Schirm wieder am Boden liegt und sich nicht mehr bewegt (Blinklicht der Winde ist AUS). Im generellen sind die Hinweise der jeweils aktuellen Segelflugbetriebsordnung (SBO) zu beachten. Ende

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