Beschluss des Abgeordnetenhauses in seiner 14. Sitzung in der 15. Wahlperiode vom 27. Juni Drs. 15/581 (II.A.20)

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1 Senatsverwaltung für Inneres ZS B 12 Bö 29. Juni 2004 Telefon: Intern: (927) 1040 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin 2577 über Senatskanzlei G Sen Umstellung der institutionellen Finanzierung der Fortbildungseinrichtungen - 2. Zwischenbericht rote Nummer: 1605 (Zwischenbericht der Senatsverwaltung für Inneres - Q F 1 - vom 1. August 2003) Beschluss des Abgeordnetenhauses in seiner 14. Sitzung in der 15. Wahlperiode vom 27. Juni Drs. 15/581 (II.A.20) Das Abgeordnetenhaus hat in seiner 14. Sitzung am 27. Juni 2002 Folgendes beschlossen: Der Senat wird aufgefordert, für die Fortbildungseinrichtungen des Landes Berlin Wettbewerbsverfahren zu entwickeln, die ein schlüssiges Verhältnis Anbieter/Leistungskäufer ermöglichen. Die Umstellung von institutioneller Finanzierung der Institutionen auf Käufer/Verkäuferbeziehungen ist mit dem Haushalt 2004 vorzunehmen. Hierzu wurde ein Zwischenbericht der Senatsverwaltung für Inneres - Q F 1 - vom 1. August 2003 vorgelegt, der einen weiteren Bericht an den Hauptausschuss bis zum 30. Juni 2004 vorsah. Der Hauptausschuss hat diesen Zwischenbericht in seiner 50. Sitzung am 24. September 2003 sowie in seiner 73. Sitzung am 12. Mai 2004 zur Kenntnis genommen. Hierzu wird berichtet: 1. Vorbemerkung zu diesem Bericht Der Senat strebt eine weitere Optimierung des Fortbildungsmanagements insbesondere in Hinblick auf eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit an. Grundlage dafür ist eine Beschreibung der strategischen und operativen Ziele für die Fortbildung. An Hand von Grundzahlen und Indikatoren soll die Qualität im Rahmen des regelmäßigen vierteljährlichen Berichtswesens gemessen werden. Gegebenenfalls wird durch geeignete Maßnahmen nachgesteuert. Das Vorgehen entspricht den Grundsätzen der Verwaltungsmodernisierung und der Steuerung über Ziele und auf Abstand. Im Abschnitt 2 wird die Fortbildung als wichtiger Bestandteil in den Gesamtkontext der Personalentwicklung im Rahmen des Geschäftsfeldes Personalmanagements gestellt und die entsprechenden Ziele benannt. Im Abschnitt 3 wird ein Mustergeschäftsmodell Fortbildung am Beispiel der Verwaltungsakademie Berlin als Anstalt öffentlichen Rechts entwickelt. Abschnitt 4 enthält einen Vorschlag für das künftige Berichtswesen zur Fortbildung nach Zielen und Indikatoren zur Zielerreichung. Seite 1 von 5

2 2. Fortbildung als wesentliches Element der Personalentwicklung im Rahmen des Geschäftsfeldes Personalmanagement Der Senat begreift Fortbildung als Bestandteil der Personalentwicklung, die sich in das Gesamtsystem Personalmanagement einordnet. Strategische Ziele des Personalmanagements gesunde, leistungsbereite, motivierte und flexible Mitarbeiter/innen hohe Führungskompetenz und Führungsverantwortung Chancengleichheit der Geschlechter Operative Ziele der Personalentwicklung Personalentwicklung erkennt das Leistungs- und Lernpotenzial der Beschäftigten, erhält es und fördert es in Abstimmung mit dem Verwaltungsbedarf Führungskräfte werden durch Personalentwicklung besonders gefördert und gefordert, damit sich die Bedingungen für alle Beschäftigten verbessern Eine wesentliche und unverzichtbare Rolle kommt dabei der Fortbildung zu. Nur durch sie können veränderte sowie neue Aufgaben bewältigt und Kompetenzverluste durch ausscheidende Mitarbeiter ausgeglichen werden. Die berufliche Ausbildung allein reicht heute bei weitem nicht mehr aus. Das Berichtswesen muss die Wirksamkeit der Maßnahmen der Personalentwicklung, auch der Fortbildung, dokumentieren. Geeignete Indikatoren hierzu sind in Abschnitt 4 aufgeführt. 3. Mustergeschäftsmodell Fortbildung Nachfolgend wird am Beispiel der Verwaltungsakademie Berlin ein verallgemeinerbares Geschäftsmodell entwickelt. Dieses Modell wird zunächst angesichts der dezentralen Zuständigkeit für die Fortbildung im Land Berlin am Beispiel der Senatsverwaltung für Inneres und der Verwaltungsakademie erprobt. Das Modell wird dem Akademievorstand in der nächsten Vorstandssitzung unterbreitet. Im Erfolgsfalle wird es zunächst auf die anderen Fortbildungsbereiche in Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Inneres (Polizei, Feuerwehr) angewandt und schließlich den betroffenen anderen Senatsverwaltungen zur Verfügung gestellt. Es wird auch im Rahmen der Kooperation mit Brandenburg herangezogen. Hierzu wurden bereits Gespräche auf Ministerialebene aufgenommen. 3.1 Grundsätze der Fortbildung Fortbildungen werden grundsätzlich durch einen zentralen Dienstleister durchgeführt. Für fachlich spezialisierte Fortbildungen kann es im Einzelfall spezielle Einrichtungen geben. Die Fortbildungseinrichtungen unterziehen sich zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit kontinuierlich sowohl einem intrakommunalen als auch einem interkommunalen Leistungsvergleich. Zur IT-Unterstützung werden möglichst die gleichen IT-Fachverfahren eingesetzt (siehe hierzu auch den Beschluss des Hauptausschusses zum Haushaltsplan 2002/2003 vom 27. Juni 2002 zur Steuerung des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung). Seite 2 von 5

3 3.2 Rollenmodell Den einzelnen Rollen im Fortbildungsprozess sind folgende Rolleninhaber, Ziele und Instrumente zuzuordnen: Die Senatsverwaltung für Inneres finanziert im Rahmen ihrer strategischen Verantwortung für die landesweite Personalentwicklung ein Grundangebot an Fortbildungsveranstaltungen der VAk. Die Dienststellen des Landes Berlin ermitteln regelmäßig ihren Fortbildungsbedarf und melden Ihn in der Rolle eines Auftraggebers der VAk. Sie sorgen über Ihre Vertretung im Programmbeirat und im Vorstand der VAk für bedarfsgerechte Fortbildungsangebote und eine hohe Qualität der Fortbildung. Zusätzliche Nachfragen, die über das vom Programmbeirat bestimmte Grundangebot der VAk hinausgehen, finanzieren die Dienststellen selbst. Die Dienstkräfte des Landes Berlin geben der VAk als Nutzer (Hörer) zu jeder Fortbildung ein Feedback zur Bedarfsgerechtigkeit und Qualität der Fortbildung. Die VAk bietet als zentrale Fortbildungseinrichtung des Landes Berlin in der Rolle eines Auftragnehmers zukunftsorientierte, fachübergreifende und fachbezogene sowie bedarfsgerechte Fortbildungsangebote von hoher Qualität effizient an. Die VAk stellt unter Beteiligung ihrer Organe einen Haushalt auf, legt Inhalte der Lehr- und Studienpläne fest, erlässt die Honorarordnung und setzt Beiträge und Umlagen fest. Die Senatsverwaltung für Inneres stellt im Rahmen der Staatsaufsicht über die VAk ein gesetzund rechtmäßiges Handeln der VAk sicher. Sie genehmigt den von der VAk aufgestellten Haushaltsplan. 3.3 Darstellung im Haushaltsplan Die Verwaltungsakademie Berlin stellt einen eigenen Haushaltsplan auf, der durch den Akademievorstand festgestellt und von der Senatsverwaltung für Inneres genehmigt wird. Das Land Berlin gewährt der Verwaltungsakademie im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung zur Erfüllung ihrer Aufgaben einen konsumtiven Zuschuss, der im Kapitel 0501 beim Titel etatisiert ist. Dadurch wird gewährleistet, dass das Grundangebot an Fortbildungen realisiert werden kann. Weitere Einnahmen werden durch von der Verwaltungsakademie bei Bedarf erstellte zusätzliche Fortbildungsangebote für einzelne Behörden sowohl innerhalb als auch außerhalb der Berliner Verwaltung erzielt. Die beantragenden Dienststellen weisen die Ausgaben für diese Fortbildungen in ihren jeweiligen Kapiteln nach. Die Verwaltungsakademie finanziert aus diesen Einnahmen ihre Ausgaben für Zusatzfortbildungen. Die Verwaltungsakademie entscheidet über die zusätzlichen Fortbildungsangebote in eigener Verantwortung. Höhere Einnahmen aus diesen zusätzlichen Fortbildungsangeboten haben Auswirkungen auf die Höhe des Zuschusses des Landes Berlin. Es wird ferner geprüft, ob die Dienststellen, deren Beschäftigte die Teilnahme kurzfristig absagen, zukünftig anteilig für die Ausgaben des Kurses aufkommen müssen, wenn der Platz nicht mehr anderweitig besetzt werden kann. 3.4 Nachweis in Kostenrechnung Der institutionelle Zuschuss der VAk wird zurzeit ausschließlich als Transferzahlung in der Kostenrechnung der Senatsverwaltung für Inneres verbucht. Diese Fortbildungskosten erscheinen daher nicht in den Produktkosten der Behörden. Seite 3 von 5

4 Die Kosten für Fortbildung sollen mittelfristig in den Kostenrechnungen der Dienststellen Berücksichtigung finden. Die Verwaltungsakademie stellt seit dem 1. Januar 2004 den Dienststellen entsprechende Kostenbescheinigungen für jede Fortbildung zusammen mit der Anmeldebestätigung aus. Die Verwaltungsakademie teilt den die Fortbildungsangebote der Verwaltungsakademie wahrnehmenden Behörden künftig nachrichtlich auf Basis der Kostenrechnungsdaten den auf sie entfallenden Anteil des Zuschusses (ohne Ausbildung) mit. Die zentrale Personalentwicklung, Senatsverwaltung für Inneres ZS, erhält eine Übersicht über alle auf die jeweiligen Dienststellen entfallenden Anteile. Dies erfolgt jeweils im 1. Quartal des Folgejahrs für das jeweils vergangene, beginnend mit dem 1. Quartal des es Bei den behördenfinanzierten Zusatzfortbildungen erfolgt der Nachweis in der Kostenrechnung bei den Behörden. Sie werden bei den Behörden gleichzeitig mit der Bezahlung der Rechnung verbucht. 4. Berichtswesen Fortbildung nach Zielen und Indikatoren Ich schlage vor, künftig den Hauptausschuss jeweils im März nach folgendem Muster ergänzend zu den allgemeinen Indikatoren des Personalmanagements über die Zielerfüllung des abgelaufenen Haushaltsjahres zu informieren. Strategische Ziele des Personalmanagements: gesunde, leistungsbereite, motivierte und flexible Mitarbeiter/innen hohe Führungskompetenz und Führungsverantwortung Chancengleichheit der Geschlechter Operative Ziele der Personalentwicklung: Personalentwicklung erkennt das Leistungs- und Lernpotenzial der Beschäftigten, erhält es und fördert es in Abstimmung mit dem Verwaltungsbedarf Führungskräfte werden durch Personalentwicklung besonders gefördert und gefordert, damit sich die Bedingungen für alle Beschäftigten verbessern Indikatoren Fortbildung Ist vorletztes Ist letztes Grundzahl Höhe des Zuschusses für Fortbildung Erfolgsindikatoren Gesamtzahl der Fortbildungstage an der VAk seit Zahl der Fortbildungstage an der VAk zur fach- und funktionsbezogenen Fortbildung Zahl der Fortbildungstage an der VAk zur IT-Fortbildung seit dem Zahl der Fortbildungstage an der VAk zur Führungskräftefortbildung Gesamtzahl der Fortbildungsangebote der VAk seit dem Zahl der über institutionellen Zuschuss finanzierten Angebote der VAk Zahl der separat finanzierten Angebote der VAk seit dem Zahl der an Fortbildungen der VAk teilnehmenden Dienstkräfte Zahl der an Fortbildungen der VAk teilnehmenden Dienststellen Ziel lfd. Seite 4 von 5

5 Übereinstimmungsgrad zwischen der Verteilung der Geschlechter in den Dienststellen und an den Fortbildungstagen der VAk seit dem 1. 1 Übereinstimmungsgrad zwischen dem Anteil der Führungskräfte in den Dienststellen und der führungskräftebezogenen Fortbildungstage an der Gesamtzahl der Fortbildungstage der VAk Einschätzung der Qualität der Fortbildungsangebote der VAk durch Dienststellen (Feedback) im (Skalierung nach Abstimmung mit dem Vorstand der VAk) Durchschnittl. Kosten pro Veranstaltungstag der VAk lt. Kostenbescheinigung pro = = < Ich bitte, den vorliegenden Bericht als weiteren Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Der nächste Bericht wird insbesondere Finanzierungsfragen und das Zustandekommen inhaltlicher Angebote zum Inhalt haben. In diesem Zusammenhang wird auch über den Stand der Qualifikationspotenziale der Weiterbildung (vgl. 24. Sitzung des Ausschusses für Verwaltungsreform und Kommunikations- und Informationstechnik vom 6. November 2003) berichtet. In Vertretung Ulrich Freise Staatssekretär für Inneres Seite 5 von 5

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