Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
|
|
- Alexander Lucas Wolf
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Informationstechnologierecht 1
2 Marken gesetzliche Regelungen Überblick 20. März 1883 Pariser Übereinkunft zum Schutze gewerblichen Eigentums (PVÜ) Heute 174 Vertragsstaaten Deutschland seit 1903 Verwaltung WIPO (World Intellectual Property Organization) in Genf Grundlage des internationalen Schutzsystems für gewerbliches oder geistiges Eigentum (kurz: IP) Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (kurz: Madrider Markenabkommen oder MMA) von 1891 Nationale Regelung Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen Markenverordnung (MarkenV) Europäische Union Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke (GMV) 2
3 Die PVÜ [Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums] wichtigste Regelung ist die Priorität (Art. 4 PVÜ) [Unionspriorität] Wird ein Schutzrecht in einem Mitgliedstaat angemeldet, so kann es innerhalb einer Prioritätsfrist von einem Jahr bei Patenten und Gebrauchsmustern und 6 Monaten bei Marken und Geschmacksmustern in jedem anderen Mitgliedstaat unter Inanspruchnahme der Priorität der Erstanmeldung angemeldet werden Grundsatz der Inländerbehandlung [ Art. 2 I PVÜ] telle quelle-klausel (franz. So wie sie ist ). [Art. 6 quinquies PVÜ ] Jede im Ursprungsland vorschriftsmäßig eingetragene Fabrik- oder Handelsmarke soll so, wie sie ist, unter den Vorbehalten dieses Artikels in den anderen Verbandsländern zur Hinterlegung zugelassen und geschützt werden. Art 19 PVÜ: einzelne Länder können Sonderabkommen schließen oder Verbände bilden, wenn diese nicht gegen die PVÜ verstoßen 3
4 Die Marke - Definitionen Definition : Die Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Funktion: Die Marke identifiziert und kommuniziert auf dem jeweiligen Markt ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung. Wirkung : absolutes und ausschließliches Recht des Markeninhabers für die Verwendung der Marke im geschäftlichen Verkehr ( 14 MarkenG) 4
5 Markengesetz e01 1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen Nach diesem Gesetz werden geschützt: 1.Marken, 2.geschäftliche Bezeichnungen, 3.geographische Herkunftsangaben. 5
6 Markengesetz e02 3 Als Marke schutzfähige Zeichen (1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. (2) Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, 1.die durch die Art der Ware selbst bedingt ist, 2.die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist oder 3.die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht. 6
7 Markenformen Übersicht Wortmarken NIVEA Bildmarken Wort / Bildmarken Farbmarken Hörmarken Kennfadenmarke Dreidimensionale Marken Goldberg Rechtsanwälte
8 Markengesetz E03 (2) Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, 1.die durch die Art der Ware selbst bedingt ist, Großes und beliebtes Problemfeld bei dreidimensionalen Marken BGH Milchschnittenbeschluss 8
9 Milchschnittenbeschluss 01 Nach 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist ein Zeichen dem Markenschutz nicht zugänglich, wenn es ausschließlich aus einer Form besteht, die durch die Art der Ware selbst bedingt ist. Durch die Art der Ware selbst bedingt ist eine bestimmte Form, wenn sie ausschließlich aus Merkmalen besteht, die für diese Warenart wesensnotwendig sind, um ihren Zweck zu erfüllen 9
10 Milchschnittenbeschluss 02 ein Ausschlussgrund nach 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach dem BGH nur gegeben, wenn es sich um die Grundform der Ware handele, für die Schutz beansprucht werde. Fertigkuchen würden aber in einer Vielzahl von Formen angeboten. Diese variierten nach den Proportionen, den Oberflächenformen (Quadrat, Rechteck, Ellipse, Hyperbel, Dreieck oder Raute), der Anzahl und Anordnung der Schichten und der Farbgebung. Anders aber Stabtaschenlampen! Leseempfehlung: BGH, Beschluss vom I ZB 22/04 - Milchschnitte; Bundespatentgericht (Lexetius.com/2007,4353) (c) Goldberg Rechtsanwälte
11 Markengesetz Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. Grundsatz: Die Marke muss selbständig von der Form sein. (c) Goldberg Rechtsanwälte
12 Philips/Remington EUGH 1 Leseempfehlung: Philips/Remington Urteil EuGH (Lexetius.com/2002,781) Drei Voraussetzungen für die technische Bedingtheit der Form: 1. technische Funktionalität ist die Form technisch Zwingend bedingt 2. Wesentlichkeit der technisch funktionellen Formelemente objektiver Standard der Technik keine zumutbaren Alternativen vorhanden 3. Ausschließlichkeit der Technizität der Form Markenschutz möglich, wenn auch Designfunktion erfüllt Neuere Beispiele: Porsche Boxter (BGH GRUR 2006,679) 12
13 Porsche Boxter Beispiel 13
14 Absolute Hindernisse für eine Marke (Schematische Übersicht) Die Eintragung ist ausgeschlossen: Für Waren oder Dienstleistungen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt wenn die Zeichen nur die Art, den Wert, die Beschaffenheit, die Menge, das Datum der Herstellung oder die geographische Herkunft der Ware beschreiben Zeichen des allgemeinen Sprachgebrauchs Täuschungseignung über Art, Beschaffenheit oder geographische Herkunft der Waren Darstellung von Staatswappen, Flaggen oder anderen staatlichen oder internationalen Hoheitszeichen amtliche Prüf- oder Gewährleistungszeichen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten Goldberg Rechtsanwälte
15 Absolute Hindernisse für eine Marke (Schematische Übersicht) Die Eintragung ist ausgeschlossen ( 8 Markengesetz): Für Waren oder Dienstleistungen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt Die meisten Entscheidungen ergehen zu 8 Abs. 1 Ziffer 1 MarkenG 1. Für was soll die Marke stehen. Ware oder Dienstleistung (45 Waren- und Dienstleistungsklassen) 2. Beschreibt die Ware ausschließlich oder bleibt ein Rest der Markenfunktion? BSP. Baby Dry (Windeln)(-); CINE ACTION (+) (Filme) (-) juristische Dienstleistungen; DOUBLEMINT (+) Kaugummi (ungewöhnlich); Giro Form (Papierwaren) (-) Formular für Überweisungen Entscheidend sind die angesprochenen Verkehrskreise Goldberg Rechtsanwälte
16 Relative Markenschutzhindernisse (schematische Übersicht) Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden : Wenn sie mit einer älteren Marke und deren Warenoder Dienstleistungsverzeichnis identisch ist Wenn die Gefahr besteht, dass die jüngere Marke mit der älteren aufgrund der Ähnlichkeit von Darstellung oder Ware verwechselt oder gedanklich in Verbindung gebracht werden kann Bei Kollision mit älteren Rechten (Namensrechten, Urheberrechten, Sortenbezeichnungen, Recht am eigenen Bild, sonstigen gewerblichen Schutzrechten Goldberg Rechtsanwälte
17 Strategisches Vorgehen im Unternehmen zum Schutz der Marke Geheimhaltung hat absolute Priorität!! Wahl der Marke und des Zielmarktes Wahl der Dienstleistungsklassen Recherche und Marktbeobachtung Sicherung der Internetdomain Antrag: Beim Deutschen Patentamt oder Europäischen Patentamt (HABM) oder IR-Marke (WIPO) Eintragung oder Markenbenutzung Markenverteidigung 17
18 Wahl der Marke und des Zielmarktes Einen Namen finden, der noch nicht existiert und nicht assoziativ belegt ist. Markennamen sollen kurz und einprägsam sein Ein guter Name muss positive Assoziationen wecken, unverwechselbar und weltweit einsetzbar sein. Positives Beispiele: NIVEA seit 100 Jahren als Creme, vorher seit 1906 als Seife [niveus (zu nix, nivis, Schnee)] Sinalco sine alcohole 18
19 Problemfälle großer Konzerne bei der Wahl der Marke Pajero (Geländewagen von Mitsubishi) steht in Spanien umgangssprachlich für ein strafrechtlich relevantes Schimpfwort, Pinto (PKW von Ford) bedeutet in Brasilien zu klein geratenes Geschlechtsteil MR2 (Mazda) klingt für Franzosen wie m.e (Scheiße) Tchibo klingt wie das japanische Wort shibou (Tod ; Sterben;) Pepsicos Lemon-Lime-Soda Sierra Mist ist für Deutschland ungeeignet Procter & Gamble: Handgeschirrspülmittel in Deutschland unter der Marke Fairy, der Markentransfer in den englischsprachigen Raum war nicht möglich, Fairy steht dort für Tunte. Daher wählte man als globalen Namen "Dawn i-miev (Mitsubishi): Bezeichnung aus den Anfangsbuchstaben von Mitsubishi innovative Electric Vehicle gebildet. Technisch richtig, aber als Marke eindeutig nicht verkaufsfördernd (c) Goldberg Rechtsanwälte
20 Wahl der Dienstleistungsklassen "Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken oder kurz "Nizza-Klassifikation": 45 Klassen (34 für Waren und 11 für Dienstleistungen) Warenklassen sind grob in Produkt- und Materialgruppen eingeteilt, die Dienstleistungsklassen nach Sparten/Branchen. Die Wahl der Klassen muss produkt- und zukunftsorientiert erfolgen 20
21 Recherche und Marktbeobachtung Eigene Erstrecherche im Unternehmen: über das DPMA für nationale Marken Über das HABM für EU-Marken Über Suchmaschinen (Google, bing usw.) Recherche durch juristischen Berater Komplettmarkenrecherche durch Institute (Bsp.: EuCor) Auswertung durch Berater Markenanmeldung (HABM oder DPMA) Sicherung der Internetdomainnamen 21
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2017/2018 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2018/2019 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrEine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal.
FAQ Markenrecht 1. Was ist eine Marke? Eine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal. Marken kommen am häufigsten in Gestalt von Wörtern (Wortmarke)
MehrDie Marke - eine Einführung in ein nichttechnisches Schutzrecht
Folie 1 von 30 24.10.2013 Die Marke - eine Einführung in ein nichttechnisches Schutzrecht Dr. Christoph Gerspacher Patentanwalt Dipl.-Chem. Folie 2 von 30 24.10.2013 Übersicht Was ist eine Marke? Was sind
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2015/2016 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrWas ist eine Marke und wozu brauche ich sie? Markus Ortlieb, Leiter der Dienststelle Jena des Deutschen Patent- und Markenamts
Was ist eine Marke und wozu brauche ich sie? Markus Ortlieb, Leiter der Dienststelle Jena des Deutschen Patent- und Markenamts www.dpma.de Alle Schutzrechte unter einem Dach DPMA Designs Marken Gebrauchsmuster
MehrDer Wettbewerb der Markensysteme. Chancen und Risiken der Änderungsvorschläge der Kommission (MRL, GMV) GRUR-Jahrestagung 27. September 2013 Erfurt
Der Wettbewerb der Markensysteme Chancen und Risiken der Änderungsvorschläge der Kommission (MRL, GMV) GRUR-Jahrestagung 27. September 2013 Erfurt Prof. Dr. Wolfgang Büscher Richter am Bundesgerichtshof
MehrFFV-Workshop 13.3.2009. Die Marke ComNets. Dr.- Ing. Michael Gude
FFV-Workshop 13.3.2009 Die Marke ComNets Dr.- Ing. Michael Gude Inhalt Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es? Was ist eine Marke? Erste Anmeldung ComNets durch den FFV Probleme für die Eintragung Neue
MehrA. Erfüllung der Anmeldevoraussetzungen, 36, 33 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 MarkenG
Professor Dr. Peter Krebs Gliederungsvorschlag für die Prüfung des Anspruchs auf Eintragung einer Marke in das Markenregister gem. 33 Abs. 2 S. 1 MarkenG A. Erfüllung der Anmeldevoraussetzungen, 36, 33
MehrEinführung in das deutsche und europäische Marken und Designrecht
Einführung in das deutsche und europäische Marken und Designrecht Mittelstandsmesse NEW in Friedrichshafen 9. Juni 2015 Patentanwalt Dr. Ing. Franz Stadler, LL.M. Bahnhofplatz 1 D 88045 Friedrichshafen
MehrEine andere Sicht auf die Marke
Eine andere Sicht auf die Marke Der Weg zur eigenen Marke Strategien für kleine Unternehmen GründungsOffensive Paderborn 10. November 2012 2012 Dr.-Ing. Wiro Wickord Wickord Paderborn Gewerbliche Schutzrechte
MehrGoldenstein & Partner
Goldenstein & Partner So schützen Sie Ihren guten Namen! Schutzrechte im Überblick Rechtsanwältin Dr. Ina Haarhoff Gliederung A. Eintragung der Marke I. Was ist eine Marke? II. III. IV. Markenformen Recherche
MehrDie Marke: Von der Anmeldung bis zu ihrer Verteidigung
Die Marke: Von der Anmeldung bis zu ihrer Verteidigung Vierte IHK Unternehmerwoche 1. Oktober 2015 Patentanwältin Dipl.-Phys. Cordula Knefel 35578 Wetzlar Wertherstraße 16 Telefon 06441/46330 Fax 06441/48256
MehrIR-Marke. und Protokoll zum MMA (PMMA)
IR-Marke Madrider Markenabkommen (MMA) Madrider Markenabkommen (MMA) und Protokoll zum MMA (PMMA) relevante Gesetze Madrider Markenabkommen (MMA) seit 1891 aktuelle Fassung: Stockholmer Fassung von 1967
MehrMarkenschutz. Martin Boden, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Wie eine Marke zu einer Marke wird
Martin Boden, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Markenschutz Wie eine Marke zu einer Marke wird Patent- und Markenrecht Ihr Weg zur eigenen Marke KUER Gründungswettbewerb Essen,
MehrDr. Martin Bahr. Rechtsanwalt KÖNNEN EINZELNE BUCHSTABEN ALS MARKE ANGEMELDET WERDEN? Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr.
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr KÖNNEN EINZELNE BUCHSTABEN ALS MARKE ANGEMELDET WERDEN? Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr. 35, 22301 Hamburg Tel.: 040 35 01 77 66 Fax: 040 35 01 77 68 E-Mail: info@dr-bahr.com
MehrTeil 2: Marken und Geschmacksmuster
Nicht-technische Schutzrechte Teil 2: Marken und Geschmacksmuster I. Die Marke Grundlagen 1 Funktion der Marke Funktion der Marke Individualisierung von Produkten oder Dienstleistungen als solche eines
Mehrdapolino Markenanmeldung promotion Nordhessen Wolfgang K. Weber
19052014 dapolino Markenanmeldung promotion Nordhessen Wolfgang K. Weber dapolino Legal Disclaimer / Haftungsausschlüsse Legal Disclaimer Dies ist keine Rechtsberatung - ich bin kein Rechtsanwalt Keine
MehrWie schützen Sie Ihren Firmen- oder Produktnamen?
Markenschutz Wie schützen Sie Ihren Firmen- oder Produktnamen? Vortrag im Informationszentrum Patente am 12. März 2013 Referent: Dr. Marco Findeisen, Patentanwalt Witte, Weller und Partner 03.04.2013 MF
MehrWiReGo Unternehmens- und Gründungstag 10. November Der Schutz Ihrer Innovationen durch Patente und Marken
WiReGo Unternehmens- und Gründungstag 10. November 2017 Der Schutz Ihrer Innovationen durch Patente und Marken Thomas Ahrens Patentanwalt & Mediator, Braunschweig www.ahrens-patent.de - 1 - Inhalt 1. Einleitung
MehrKennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum
Kennzeichenrecht Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Markenrecht: Schlüsselbegriffe Identifikation
MehrIdee, Produkt, Logo. Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn
Idee, Produkt, Logo Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn www.dhpg.de Seite 1 Gliederung I. Einführung II. III. IV. Wo kann man eine Marke registrieren lassen? Was
MehrWie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab?
02.06.2015 Deutsch-Dänischer Innovationstag IHK zu Flensburg Wie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab? Steffi Jann 2 WTSH-Service: Von der Idee bis in den Markt Idee
MehrOnline-Anmeldung von Marken und Designs do it yourself
Online-Anmeldung von Marken und Designs do it yourself Dr. Joachim Rüttgers www.rackette.com Dr.-Ing. Isam Tahhan www.isipat.de www.ip-anwaelte.de 1 / 24 was erwartet Sie hier und heute? I. Wichtiges zu
MehrChristina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Wie Sie Ihre Ideen schützen können interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Die Markenanmeldung.............................. 3.
MehrWerdegang einer Patentanmeldung Kosten und Nutzen von Schutzrechten Internationale Schutzmöglichkeiten
Marken, Gebrauchsmuster und Patente im Unternehmen Patentanwalt Dipl. Phys Alexander Otten Marken, Gebrauchsmuster und Patente national und international anmelden - eine Übersicht Eisele, Otten, Roth &
MehrDie Auswirkungen von Abwandlungen eines Kennzeichens auf dessen Zeitrang. Ralph Beier * I. Einleitung
Die Auswirkungen von Abwandlungen eines Kennzeichens auf dessen Zeitrang I. Einleitung Ralph Beier * 1. Der Schutz von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen kann unter anderem durch die Aufnahme der
MehrMarke als Erfolgsfaktor. Schutz von Namen und Geschäftsideen EXISTENZ 2016
Marke als Erfolgsfaktor Schutz von Namen und Geschäftsideen EXISTENZ 2016 Inhalt I. Was ist eine Marke? II. Voraussetzungen für Markenregistrierung III. Registrierungsverfahren IV. Schutzwirkung der Marke
Mehr5. Braunschweiger Gründungswoche
5. Braunschweiger Gründungswoche 25. September 2013 Schutzrechte (Patente, Marken, u.a.) Thomas Ahrens Patentanwalt & Mediator, Braunschweig www.ahrens-patent.de - 1 - Inhalt 1. Einleitung 2. Voraussetzungen
MehrErfolgsfaktoren Marke, Patent, Design
Erfolgsfaktoren Marke, Patent, Design Dipl.-Infw. Birgit Reeg-Lumma Patentinformationszentrum Darmstadt der Universitäts- und Landesbibliothek 24.04.2015 2013 PIZ Darmstadt - www.main-piz.de 1 Innovationen
MehrErfahrungen eines mittelständischen Unternehmens mit Marken und
Erfahrungen eines mittelständischen Unternehmens mit Marken und Geschmacksmustern in China Thomas Mütschele Patentanwalt Werner Heinzelmann Hansgrohe AG Steinbeis-Europa-Zentrum: Schutz des Geistigen Eigentums
MehrPraxis des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts. Markenrecht. von Dr. Wolfgang Berlit. 7., neubearbeitete Auflage
Praxis des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts Markenrecht von Dr. Wolfgang Berlit 7., neubearbeitete Auflage Markenrecht Berlit schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrMarkenschutz - Gestaltung, Erlangung g und Durchsetzung von Marken. Am 5. April 2016 im Informationszentrum Patente
Markenschutz - Gestaltung, Erlangung g und Durchsetzung von Marken Am 5. April 2016 im Informationszentrum Patente Inhaltsverzeichnis 1. Was ist eine Marke? 2. Das Anmeldeverfahren 3. Schutzhindernisse
MehrVortrag: Überblick über das Kennzeichenrecht
Vortrag: Überblick über das Kennzeichenrecht Referent: Patentanwalt Dipl.-Ing. Georg Götz 1. Funktionen der Kennzeichenrechte im Wettbewerb 2. Kennzeichenbaum 3. Sachliche Schutzvoraussetzung und Schutzbereich
MehrMarke als Erfolgsfaktor. Schutz von Namen und Geschäftsideen. StartUp München 2017
Marke als Erfolgsfaktor Schutz von Namen und Geschäftsideen StartUp München 2017 Inhalt 0. Überblick: Welcher Schutz für was? I. Was ist eine Marke? II. Voraussetzungen für Markenregistrierung III. Registrierungsverfahren
MehrTeil 1: Einführung in die Vorlesung
Teil 1: Einführung in die Vorlesung I. Allgemeines Theorie und System des gewerblichen Rechtsschutzes 1. Schutzgegenstand des gewerblichen Rechtsschutzes 2. gemeinsame Grundsätze 3. Das Wesen der gewerblichen
MehrRechtsinfo. Markenschutzrecht - FAQ
Rechtsinfo Markenschutzrecht - FAQ Inhaltsverzeichnis 1. Markenschutz? 1 2. Muss eine kreierte Marke geschützt werden? 1 3. Was ist eine Marke im Sinne des Markenschutzgesetzes? 2 4. Wesentliche Fragen
MehrDie Auswahl des richtigen Schutzrechts
Die Auswahl des richtigen Schutzrechts Rosenheim, den 19. Oktober 2005 Dr. Doris Freiesleben Patentanwältin Kanzlei Fiala, Freiesleben & Weber, München und Mehring Dr. Freiesleben Folie 1 Gliederung Einleitung
MehrMarkenrechtsmodernisierungsgesetz (MAMOG) in Kraft ab (z.t. ab )
Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MAMOG) in Kraft ab 14.1.2019 (z.t. ab 1.5.2020) https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=bundesanzeiger_bgbl&start=//*[@attr_id=%27b gbl118s2357.pdf%27]# bgbl
MehrKirchner/Kirchner-Freis (Hrsg.) - Marken- und Designrecht - Ein Praxisleitfaden. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 4 Anwendungshinweise... 6 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 14 A. Kennzeichenrecht... 15 I. Einleitung... 15 1. Begriff... 15 2. Rechtsgrundlagen... 15 3. Bedeutung
MehrDie MARKE. Grundzüge und Möglichkeiten der Schutzerlangung im In- und Ausland. Seminar St.Pölten, Österreichisches Patentamt
Die MARKE Grundzüge und Möglichkeiten der Schutzerlangung im In- und Ausland Seminar St.Pölten, 11.6.2002 Österreichisches Patentamt Wozu Markenschutz? Marken sind Vermögensrechte Registrierung ist die
MehrAbstrakte Farbmarken im Eintragungs- und Verletzungsverfahren
Jura Alexander Block Abstrakte Farbmarken im Eintragungs- und Verletzungsverfahren Masterarbeit ABSTRAKTE FARBMARKEN IM EINTRAGUNGS- UND VERLETZUNGSVERFAHREN Masterarbeit zur Erlangung des akademischen
MehrDie Auswahl des richtigen Schutzrechts Strategien zur täglichen Patentarbeit
Die Auswahl des richtigen Schutzrechts Strategien zur täglichen Patentarbeit Mühldorf, den 5. Oktober 2004 Dr. Doris Freiesleben Patentanwältin Kanzlei Fiala, Freiesleben & Weber, München Zu erreichen
MehrVon der Idee zur Marke zum Markenschutz. Dr. Thomas C. Körber
Von der Idee zur Marke zum Markenschutz Dr. Thomas C. Körber 19031413 Der Weg von der Idee zum Markenschutz Kreation der Marke. Möglichst frühzeitige Prüfung auf Schutzfähigkeit und eventuelle Risiken
MehrDeutsches Patent- und Markenamt. Marken. Eine Informationsbroschüre zum Markenschutz
Deutsches Patent- und amt Eine Informationsbroschüre zum schutz Inhalt Wie treffen Sie Ihre Kaufentscheidung? 3 Wegweiser im Labyrinth der Produkt- und Dienstleistungsvielfalt 4 Was ist eigentlich eine
MehrHARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (HABM) ANTRAG AUF ERKLÄRUNG DER NICHTIGKEIT EINER GEMEINSCHAFTSMARKE
Zuletzt aktualisiert am: 07.2013 HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (HABM) ANTRAG AUF ERKLÄRUNG DER NICHTIGKEIT EINER GEMEINSCHAFTSMARKE Anzahl n (einschl. dieser) Zeichen des Antragstellers/Vertreters
MehrMarkenrecht. von. Prof. Dr. Wolfgang Berlit. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Honorarprofessor an der Universität Hamburg
Markenrecht von Prof. Dr. Wolfgang Berlit Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Honorarprofessor an der Universität Hamburg 9., neubearbeitete Auflage 2012 Erstversand Vorwort zur 9. Auflage
Mehr17. Frühjahrstagung. vom 31. März bis 01. April 2017 in Leipzig. Werbung für Ärzte (insbesondere im Internet)
17. Frühjahrstagung vom 31. März bis 01. April 2017 in Leipzig Werbung für Ärzte (insbesondere im Internet) Rechtsanwältin Dr. Miriam Katharina Dahm Duisburg 17. Frühjahrstagung 2017 31. März bis 01. April
MehrHeidelberger Kommentar zum. Markenrecht. MarkenG, GMV und Markenrecht ausgewählter ausländischer Staaten. Herausgegeben von
Heidelberger Kommentar zum Markenrecht MarkenG, GMV und Markenrecht ausgewählter ausländischer Staaten Herausgegeben von Dr. Friedrich L. Ekey Prof. Dr. Diethelm Klippel Bearbeitet von Achim Bender, Richter
MehrMarke als Erfolgsfaktor. Schutz von Namen und Geschäftsideen. StartUp München 2018
Marke als Erfolgsfaktor Schutz von Namen und Geschäftsideen StartUp München 2018 Inhalt 0. Überblick: Welcher Schutz für was? I. Was ist eine Marke? II. Voraussetzungen für Markenregistrierung III. Registrierungsverfahren
MehrPATENTINFORMATIONSZENTRUM (PIZ) REGISTRIERTE MARKEN DER TU DRESDEN
Patentinformationszentrum PATENTINFORMATIONSZENTRUM (PIZ) REGISTRIERTE MARKEN DER TU DRESDEN Allgemeines zur Anmeldung von Marken für die TUD Das Patentinformationszentrum (PIZ) ist bevollmächtigt die
MehrGeistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht
Geistiges Eigentum Immaterialgüterrecht Wintersemester 2015/2016 Einführung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Hilfsmittel, Literatur, Gesetz C. F.
MehrVortrag am 4. November 2014 im Informationszentrum Patente
Wie schützen Sie Ihre Produktnamen und Ihren Firmennamen? Vortrag am 4. November 2014 im Informationszentrum Patente Dreiss Patentanwälte PartG mbb Gerokstraße 1, 70188 Stuttgart Tel.: 0711/2489380 Patentanwalt
MehrRecht des geistigen Eigentums
Recht des geistigen Eigentums Patentanwalt Dr. K.Schi,eschke Technische Universität Chemnitz Professur Marketing und HBL Die geschützte Markeeine Basis für erfolgreiches Marketing Chemnitz,05.12.2012 Patentanwalt
MehrMarkenrecht für Winzer. Praktische Tipps für Markenanmeldungen
Markenrecht für Winzer Praktische Tipps für Markenanmeldungen Inhalt Schutz der eigenen Individualität... 4 Was ist eine Marke?... 6 Verfahren der Eintragung... 8 Einmal geschützt, immer geschützt?...
MehrPatent-, Marken- und Urheberrecht
Patent-, Marken- und Urheberrecht Leitfaden für Ausbildung und Praxis von Dipl.-Ing. olker Ilzhöfer 6. Auflage Patent-, Marken- und Urheberrecht Ilzhöfer wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:
MehrGewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. III. Marken Geschmacksmuster Berührungspunkte 1. Schutz eigener Ideen 2. Existierende ältere Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz
MehrProfessor Dr. Peter Krebs
Professor Dr. Peter Krebs Übersicht IR-Marke Einführende Bemerkungen Nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) ist es möglich, eine Marke in ein internationales
MehrErsatzteilfreiheit zwischen Design- und Markenrecht. von Michael Ritscher
Ersatzteilfreiheit zwischen Design- und Markenrecht von Michael Ritscher Designgesetz von 2001 Keine Ersatzteilfreiheit Keine Urteile Bundesgericht 27.1.1987 Tonkopf (MMG) GP 215 (Diamantnadel) Zafira
MehrGliederung der Vorlesung Markenrecht
Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht Leiter: Prof. Dr. iur. Thomas Dreier Kaiserstraße 12 76131 Karlsruhe Teil 1: Einführung in die Vorlesung I. Allgemeines
MehrTeil 1 Das Patentsekretariat 1
Inhaltsübersicht Teil 1 Das Patentsekretariat 1 Kapitel 1 Der Aufbau des Patentsekretariats 1 Kapitel 2 Die Arbeit des Patentsekretariats 18 Teil 2 Gewerbliche Schutzrechte 65 Kapitel 3 Technische Erfindungen
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrEinführung in das Markenrecht
Wie schütze ich mein Logo- Einführung in das Markenrecht Firma, Marke, Logo na logo Dr. Hans-Peter Jönsson von Kreisler Selting Werner Patents Trademarks Design Deichmannhaus am Dom Bahnhofsvorplatz 1
MehrMarkenschutz Wie schützen Sie Ihre Produkt- und Firmennamen?
Markenschutz Wie schützen Sie Ihre Produkt- und Firmennamen? Vortrag im Informationszentrum Patente, Stuttgart am 25. Oktober 2016 Referent: Dr. Marco Findeisen, Patentanwalt WITTE, WELLER & PARTNER www.wwp.de
MehrGeistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht
Geistiges Eigentum Immaterialgüterrecht Wintersemester 2017/2018 Einführung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer - Überblick Immaterialgüterrecht Urheberrecht
MehrMARKENSTRATEGIEN AUF MARKTPLÄTZEN. Datenschutz im Unternehmen
MARKENSTRATEGIEN AUF MARKTPLÄTZEN ITB Kanzlei ITB KANZLEI Rechtsanwalt Ulrich Hauk Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Eigene Marke benutzen Markenrecht Fremde Marken benutzen Von der Idee zum Markenschutz:
MehrRegionale Produkte und Markenschutz
Regionale Produkte und Markenschutz Rechtsgrundlagen: Markenschutz und Regionalität Dr. Stefan WARBEK Rechtsanwalt MARKENRECHT 2 MARKENRECHT 3 MARKENRECHT Schützt Zeichen zur Unterscheidung von Waren und
MehrAnmelder von Marken. Was sind Marken?
Anmelder von Marken Was sind Marken? Marken sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistung-en eines Unternehmens von den Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Als Marke schutzfähig
MehrRECHTSINFO MARKENSCHUTZRECHT - FAQ
RECHTSINFO MARKENSCHUTZRECHT - FAQ Um Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von jenen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden, bedient man sich gerne eigens dafür kreierter Marken. Ob diese
MehrWorkshop: Marken und Designs online anmelden
Workshop: Marken und Designs online anmelden Dr. Joachim Rüttgers Patentanwalt European Patent Attorney European Trademark Attorney European Design Attorney Kaiser-Joseph-Str. 179 79098 Freiburg www.rackette.de
MehrGeistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht
Geistiges Eigentum Immaterialgüterrecht Wintersemester 2018/2019 Einführung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Hilfsmittel, Literatur, Gesetz Wirtschaftsgesetze
MehrWie schützen Sie Ihre Produkt- und Firmennamen?
Markenschutz Wie schützen Sie Ihre Produkt- und Firmennamen? Vortrag im Informationszentrum Patente, Stuttgart am 11. März 2014 Referent: Dr. Marco Findeisen, Patentanwalt Witte, Weller und Partner 17.03.2014
MehrFAQ zur Markenanmeldung
FAQ zur Markenanmeldung Schöne neue Markenwelt die Bedeutung von Marken im wirtschaftlichen Verkehr nimmt stetig zu. Unternehmen investieren viel in den Aufbau Ihrer Marken, da der Unternehmenswert eng
MehrÄhnliche Marken recherchieren mit der Expertendatenbank CEDELEX
Ähnliche Marken recherchieren mit der Expertendatenbank CEDELEX Elmar Bickar Stephanie Erkelenz Patent- und Normenzentrum Aachen Agenda Kurzvorstellung PNZ Aachen Dienstleister für Forschung und Wirtschaft
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. August in der Rechtsbeschwerdesache. betreffend die Markenanmeldung Nr
BUNDESGERICHTSHOF I ZB 1/04 BESCHLUSS vom 12. August 2004 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Markenanmeldung Nr. 399 28 523.7 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Bürogebäude MarkenG 8 Abs.
MehrBESCHLUSS. des. Obersten Patent- und Markensenates
Om 5/08 BESCHLUSS des Obersten Patent- und Markensenates 2 Om 5/08 Der Oberste Patent- und Markensenat hat durch den Präsidenten des Obersten Patent- und Markensenates Dr. Erich KODEK, die Räte des Obersten
MehrDie Marke. Grundzüge und Möglichkeiten der Schutzerlangung im In- und Ausland
Die Marke Grundzüge und Möglichkeiten der Schutzerlangung im In- und Ausland Wozu Markenschutz? Marken sind Vermögensrechte Registrierung ist die einfachste Methode zur Absicherung des Markenrechts für
MehrKennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum
Kennzeichenrecht Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Markenrecht Identifikation von Produkten
Mehr1 / 1. 13. Termin B-Referat (AG München) Markengesetz I Geschützte Kennzeichen (Überblick) I. Allgemeines
1 / 1 Hinweis: Die Weiterverwendung dieser Referatsvorlage ist ausdrücklich gestattet. Falls jemand Ergänzungen vornimmt, bitte auch an die anderen denken und wieder zugänglich machen. (München 08.07.2006,
MehrImmaterialgüterrecht. Vorlesung Frühlingssemester 2013. Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA
Immaterialgüterrecht Vorlesung Frühlingssemester 2013 Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA Assistenzprofessor für Immaterialgüter- und Informationsrecht an der Universität St. Gallen, Lehrbeauftragter an der
MehrWILLKOMMEN. Marken, Designs & Patente Wie schütze ich meine Geschäftsidee?
WILLKOMMEN Marken, Designs & Patente Wie schütze ich meine Geschäftsidee? Gewerbliche Schutzrechte Marken bieten beliebig langen Schutz Herkunft, Kennzeichnungskraft Werbung, Bekanntheitsschutz, Kommunikation
MehrInhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis K Inhaltsverzeichnis Vorwort......................................... V Literaturverzeichnis................................ XVII Abkürzungsverzeichnis..............................
MehrMarkenrecht. Schutzhindernisse und Verkehrsdurchsetzung. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.
Markenrecht und Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer : Systematik 8: Absolute (= Eintragungshindernisse) Abs. 1: als absolute Eintragungsvoraussetzung
MehrKennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum
Kennzeichenrecht Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Markenrecht: Schlüsselbegriffe Identifikation
Mehr6. Braunschweiger Gründungswoche 18. November 2015. Marken Welche Kennzeichen können geschützt werden?
6. Braunschweiger Gründungswoche 18. November 2015 Marken Welche Kennzeichen können geschützt werden? Thomas Ahrens Patentanwalt & Mediator, Braunschweig www.ahrens-patent.de - 1 - Inhalt 1. Einleitung
MehrDOMAINRECHT. Registrierung und Nutzung von Internet-Domainnamen
DOMAINRECHT Registrierung und Nutzung von Internet-Domainnamen Aufbau einer Internet-Adresse Second-Level Domain http://www.markenrecht.at Übertragungsprotokoll (Hypertext-Transfer-Protocol) Top-Level
MehrWELTORGANISATION für GEISTIGES EIGENTUM WIPO (nach Karl Becher)
WELTORGANISATION für GEISTIGES EIGENTUM WIPO (nach Karl Becher) 1865 Internationale Telegraphen- Union zunächst nur bilaterale Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums Weltausstellungen fördern multilateralen
MehrMarco Hintze. Das Marken- und Urheberrecht in Deutschland, China und auf internationaler Ebene. VDM Verlag Dr. Müller
Marco Hintze Das Marken- und Urheberrecht in Deutschland, China und auf internationaler Ebene VDM Verlag Dr. Müller Inhaltsverzeichnis Darstellungsverzeichnis Einleitung 1 VIII Kapitel 1: Historische Entwicklung
MehrDHBW Mosbach 2. April 2014
DHBW Mosbach 2. April 2014 Schutzrechte als strategisches Wettbewerbsinstrument richtig einsetzen Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Informationszentrum Patente Stuttgart Erste Anlaufstelle für alle Fragen zu gewerblichen
MehrSeminar Informatik & Recht Das Markengesetz
1 Seminar Informatik & Recht Das Markengesetz von Hannes Wernicke 2 Gliederung 1) Einführung 2) Motivation für Markenschutz 3) Historische Entwicklung 4) Gliederung des Makengesetzes 5) Was kann geschützt
MehrMarkenschutz in Georgien und Deutschland
Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes 5635 Markenschutz in Georgien und Deutschland Eine vergleichende Untersuchung des georgischen und
MehrMarkenschutz. Vortrag am im Haus der Wirtschaft Stuttgart. Dr. Uli Greiner Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Markenschutz Vortrag am 24.04.2018 im Haus der Wirtschaft Stuttgart Dr. Uli Greiner Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Was folgt? - Was ist eine Marke? - Gegen was schützt die Marke?
MehrMarken & Innovationen richtig schützen
Marken & Innovationen richtig schützen Dipl.-Infw. Birgit Reeg-Lumma Patentinformationszentrum Darmstadt der Universitäts- und Landesbibliothek 09.05.2014 2013 PIZ Darmstadt - www.main-piz.de 1 Innovationen
MehrKlang und Sound. Sicherung von Innovationen durch aktives Schutzrechtsmanagement. Innovationsforum Sound & Sicherheit. Dresden, 13.
Innovationsforum Sound & Sicherheit Akustische Konzepte für die Mobilität der Zukunft Klang und Sound Sicherung von Innovationen durch aktives Schutzrechtsmanagement Dresden, 13. Mai 2015 Ausgangsfrage
MehrPraxis des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts. Markenrecht. von Dr. Wolfgang Berlit. 8., neubearbeitete Auflage
Praxis des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts Markenrecht von Dr. Wolfgang Berlit 8., neubearbeitete Auflage Markenrecht Berlit schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
Mehr