Patientenrechte. von Gregor Bornes. gesundheitsladen köln e.v.
|
|
- Eike Fuhrmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Patientenrechte von Gregor Bornes gesundheitsladen köln e.v.
2 Vorschau Allgemeine Rechte der PatientInnen Was tun beim Verdacht auf Behandlungsfehler Aktuelle Diskussion zum Patientenrechtegesetz Diskussion Patientenverfügung IgeL privat bezahlen beim Arzt? 2
3 PatientInnenrechte kein Recht auf Gesundheit Artikel 1 und 2, Grundgesetz: die Würde des Menschen ist unantastbar Recht auf körperliche Unversehrtheit Gang zum Arzt löst einen Behandlungsvertrag aus Charakter des Vertrages: Dienstleistungsvertrag 3
4 Behandlungsvertrag kommt zustande durch die Übergabe der Chipkarte (bei gesetzlich Versicherten) oder Annahme des Termins (bei Privatpatienten) BehandlerIn (Ärztin, Krankengymnast, Psychotherapeutin,...) schuldet nicht den Erfolg sondern die Sorgfalt Pflicht zur Einhaltung von Standards gemäß des aktuellen Wissens der Medizin 4
5 Behandlungsvertrag für Gesetzlich Versicherte Einschränkung durch 12 (Wirtschaftlichkeitsgebot), 70 (Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit) Sozialgesetzbuch V (SGB V): Leistung muss medizinisch notwendig, ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig erbracht werden Leistungskatalog wird im Bundesausschuss Ärzte- Krankenkassen beschlossen 5
6 PatientInnenrechte/ Ärztepflichten Recht auf freie Arztwahl Recht auf Sorgfalt Recht auf Aufklärung Pflicht zur Einholung der Einwilligung Schweigepflicht Pflicht zur Dokumentation Recht auf Einsicht in die Dokumentation Pflicht zur Einhaltung von Terminen 6
7 Recht auf freie Arztwahl Grundsätzlich freie Arztwahl bei niedergelassenen Ärzten Bei gesetzlich krankenversicherten: Kassenzulassung Jederzeit Recht auf Arztwechsel der Arzt kann ebenfalls eine PatientIn ablehnen (nicht bei Notfällen oder Bereitschaftsdienst) ein Kassenarzt kann nur aus Überlastung oder bei Verlust des Vertrauensverhältnisses die Behandlung verweigern freie Krankenhauswahl: erhöhte Fahrtkosten selbst übernehmen, wichtig: Zulassung des Krankenhauses innerhalb des Krankenhauses freie Arztwahl stark eingeschränkt 7
8 Recht auf Sorgfalt Der Arzt ist verpflichtet seine Patientin gemäß dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens zu behandeln Er garantiert nicht den Erfolg, sondern sein Bemühen um Heilung/ Linderung Er muss sich regelmäßig fortbilden Wenn seine Kompetenzen nicht ausreichen muss er weiterverweisen Die Wünsche der Patientin sind zu berücksichtigen 8
9 Recht auf wirksame Einwilligung medizinische Behandlung ist eine Körperverletzung nur wenn die Patientin wirksam eingewilligt hat, ist dies nicht strafbar wirksam einwilligen kann nur, wer aufgeklärt wurde, oder dies ausdrücklich abgelehnt hat Die Einwilligung muss dem Anlass angemessen sein (zeitlicher Abstand, schriftlich, mündlich durch konkludentes Handeln) 9
10 Recht auf Aufklärung Der Arzt muss umfassend aufklären über die Diagnose, die von ihm vorgeschlagene Therapie deren Nebenwirkungen Alternativen zu seinem Vorschlag Konsequenzen einer Nichtbehandlung Aussichten auf Heilung Er muss sich überzeugen, dass die Aufklärung verstanden wurde 10
11 Pflicht zur Dokumentation/ Einsichtsrecht Jeder Arzt - auch der Zahnarzt - ist verpflichtet, alle für die Behandlung wichtigen Umstände aufzuzeichnen. Zu der Dokumentation gehören z.b. Aufzeichnungen über den Krankheits- und Behandlungsverlauf, Arztbriefe anderer behandelnder Ärzte, Röntgenbilder, Befunde (EKG, Laboruntersuchungen,...) sowie Hinweise, ob die ärztlichen Hinweise erklärt wurden und ob die PatientIn eingewilligt hat. Die Dokumentation ist mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Jede PatientIn hat jederzeit das Recht, die Einsicht in diese Krankenunterlagen zu nehmen und sich eine Kopie anfertigen zu lassen. 11
12 Schweigepflicht Der Arzt darf das, was eine PatientIn ihm anvertraut hat, niemandem ohne Erlaubnis mitteilen. Weder Kollegen, noch irgendeinem Anverwandten oder Ehepartner. Nur wenn die PatientIn den Arzt schriftlich von der Schweigepflicht entbindet, darf dieser entsprechend der Erlaubnis Auskünfte geben. Dies ist z.t. eingeschränkt im Falle von MigrantInnen, deren Daten Behörden übermittelt werden. 12
13 Pflicht zur Einhaltung von Terminen Der Arzt muss vereinbarte Termine einhalten. Dies gilt ebenso für die PatientIn. Versäumnisse müssen rechtzeitig mitgeteilt werden (meist reichen 24 Stunden) Verzögert sich der Termin um mehr als eine halbe Stunde, muss er rechtzeitig informieren. Wenn die PatientIn oder der Arzt durch die Verzögerung einen Schaden hat, kann dieser in Rechnung gestellt werden. 13
14 Was ist ein Behandlungsfehler? Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden (Kausalität) Haftung für Schäden, wenn beides nachgewiesen wurde Ausnahme: Umkehr der Beweislast für grobe Behandlungsfehler (Feststellung durch das Gericht) 14
15 Was tun bei Verdacht auf Behandlungsfehler? Verdacht erhärten (z.b. nachbehandelnde Ärzte fragen) Patientenberatung aufsuchen Hilfe der Krankenkasse erbitten ( 66 SGB V) Einsicht in die Krankenunterlagen nehmen Beweise sichern Anwalt suchen Evtl.: Gutachten der Ärztekammer Anklage erheben Geduld haben 15
16 Patientenrechtegesetz Seit ca Forderungen nach Patientenrechtegesetz 2000: Charta der Patientenrechte intensive Diskussion zwischen Ärzteschaft (-), Richterbund (-), Anwaltsverbänden (+/-), Bundesministerien für Gesundheit (+) und Justiz (-), Patienten- und Verbraucherbverbände (+) Ergebnis: Patientenrechte in Deutschland heute 2009: Koalitionsvertrag CDUCSUFDP: es soll ein Patientenschutzgesetz geben März 2011: Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz Januar2012: Referentenentwurf 16. März 2012: Verbände- Anhörung 16
17 Themen der Eckpunkte Behandlungsvertrag Aufnahme in das Bürgerliche Gesetzbuch Gesetzliche Aufklärungs- und Dokumentationspflicht Förderung der Fehlervermeidungskultur Risikomanagement Beschwerdemanagement in Krankenhäusern Kodifizierung eines umfassenden Haftungssystems Regeln zur Beweislastverteilung Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlerverdacht Einheitliche Schlichtungsverfahren Spezialisierte Kammern bei den Landgerichten Verbesserter Rechtsschutz bei Berufungsentscheidungen 17
18 Themen der Eckpunkte 2 Verbesserung der Rechte gegenüber den Leistungserbringern Unterstützungspflicht bei Behandlungsfehlerverdacht Patientenrechte beim Übergang zwischen Leistungssektoren Transparenz und Information bei Selektivverträgen Sanktionen bei Verletzung von Verfahrensvorschriften Bewilligungsverfahren verkürzen Stärkung der Patientenbeteiligung Information über die Rechte Patientenberatung Patientenbeauftragter 18
19 Referenten- Entwurf Kodifizierung des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch Behandlungsvertrag BGB ( 830 a-h) Förderung der Fehlervermeidungskultur Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern Stärkung der Rechte gegenüber Leistungsträgern Stärkung der Patientenbeteiligung Stärkung der Patienteninformation. 19
20 Schluss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 20
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3.
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3.2012 1 Inhalt Ausgangslage Allgemeines zum Patientenrechtegesetz Änderungen
MehrHerzlich Willkommen! Patientenrechte. Ein Überblick zu den Möglichkeiten für Patienten
Herzlich Willkommen! Patientenrechte Ein Überblick zu den Möglichkeiten für Patienten AOK-Bezirksdirektion Ludwigsburg-Rems-Murr Ralf Lackner / CC Besondere Leistungen 03.07.2017 / Ludwigsburg Agenda 1
MehrGliederung Vortrag Patientenrechte: 1. Recht auf Aufklärung
Gliederung Vortrag Patientenrechte: 1. Recht auf Aufklärung 2. Freie Arztwahl 3. Freie Krankenhauswahl 4. Recht auf Zweitmeinung und Arztwechsel 5. Recht auf Behandlungsdokumentation 1 6. Recht auf Einsicht
MehrAktuelle Gesundheitspolitik aus Sicht des DVE. Zwei Themenschwerpunkte:
Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.v. (DVE) Aktuelle Gesundheitspolitik aus Sicht des DVE Zwei Themenschwerpunkte: 1. Patientenrechtegesetz 2. Bundestagswahlen 1 Deutscher Verband der Ergotherapeuten
MehrBereich. Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und beschlossen:
Pet 2-18-15-21260-013342 Qualitätssicherung im medizinischen Bereich Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
MehrGesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten 1 Entstehungsgeschichte/Hintergrund Erste Regelungsansätze im Rahmen der Vorarbeiten zur Schuldrechtsreform (ab 1981) Im Jahr 2002 Patientencharta
Mehr--- Die Beweislastregeln im Haftungsprozess ( 630h BGB)
Meinhardt Congress GmbH 2. Süddeutsche Medizinrechtstage 17. und 18. Januar 2014 (Göppingen) --- Die Beweislastregeln im Haftungsprozess ( 630h BGB) 17. Januar 2014 Überblick I. Einführung II. Pflichten
MehrARZT UND RECHT ZAHNARZT UND PATIENT. Allgemeines zur Haftung
ARZT UND RECHT ZAHNARZT UND PATIENT Allgemeines zur Haftung Die Rechtsfragen auf dem Gebiet der Medizin- bzw. Arzthaftung haben in den letzten Jahren dramatisch an Bedeutung gewonnen. Die Zahl der Arzthaftungsprozesse
MehrVerbraucherschutz im Gesundheitsbereich
Verbraucherschutz im Gesundheitsbereich Dr. Johann Brunkhorst Leiter der TK-Landesvertretung Schleswig-Holstein Bad Oldesloe, 2. März 2012 Behandlungsfehler - Daten und Fakten Techniker Krankenkasse (TK)
MehrPatientenrechtegesetz
Patientenrechtegesetz RAin Dr. Sylvia Ruge Fachanwältin für Medizinrecht Justiziarin der PTK Berlin 1 Behandlungsvertrag 630 a BGB Behandler schuldet grundsätzlich Behandlung, die den allgemeinen fachlichen
MehrPatientenrechtegesetz -
Psychotherapeutenkammer Hessen Patientenrechtegesetz - Berufsordnung Referent: Johann Rautschka-Rücker Gliederung Vortrag o Patientenrechtegesetz o Zusammenhang mit der Berufsordnung o Behandlungsverhältnis
MehrAnforderungen an die zahnärztliche Dokumentation
Anforderungen an die zahnärztliche Dokumentation aus Sicht des ermittelnden Staatsanwalts Zahnärztliche Dokumentation aber rechtssicher! BDIZ EDI Zahnärztehaus München 02.12.2017 Wer schreibt, der bleibt.
MehrBürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Auszug)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Auszug) Stand 26.02.2013 KZVB-Vertragsmappe A I/2 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Auszug - in der Fassung des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und
MehrDie nachfolgenden Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind kursiv gedruckt. 630 a BGB: Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag
Neues Patientenrechtegesetz Am 26. Februar 2013 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten in Kraft getreten. (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 9) Die Bundesregierung
MehrPatientenrechte aus ethischem Gesichtspunkt
6. Plattform Gesundheit des IKK e.v. Patienten (ohne) Rechte? Patientenrechte aus ethischem Gesichtspunkt PD Dr. phil. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v., Göttingen Patienten (ohne) Rechte?
MehrDas Patientenrechtegesetz
Sozialarbeitertagung 20. Mai 2014 Bad Sassendorf Das Patientenrechtegesetz Was bringt es? Was nutzt es den Patientinnen und Patienten? Judith Storf Patientenberaterin/Patientenvertreterin Bielefeld 1 Gliederung
MehrIhre Rechte als Patient/in. Aufgeklärte Patienten Hilfe bei Behandlungsfehlern. KKF-Verlag
Ihre Rechte als Patient/in Aufgeklärte Patienten Hilfe bei Behandlungsfehlern Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, welche Rechte haben Sie als Patient/in? Im Laufe Ihres Lebens begeben
Mehr630a BGB Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag
630a BGB Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag Etwas anderes vereinbaren Wer vm Standard abweicht muss dkumentieren: Flie 1 Aufklärung über Standard und abweichende Behandlungsmethde Standard
MehrDas neue Patientenrechtegesetz
Das neue Patientenrechtegesetz Veranstaltung der Kreisstelle Essen am 14. November 2013 im Alfried Krupp Krankenhaus D. Schulenburg Ausgangslage Patientenrechte sind in einer Vielzahl von Vorschriften
MehrWer haftet für den Keim?
Wer haftet für den Keim? Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, Master of Laws (England) www.grafpartner.com Folien zum Download auf www.grafpartner.com Der Anwalt für Arztrecht Arzt schuldet dem Patienten:
MehrFachgespräch: Von Betroffenen zu Beteiligten PatientInnen stärken und beteiligen
Fachgespräch: Von Betroffenen zu Beteiligten PatientInnen stärken und beteiligen Berlin, 22.02.2016 1 Patientenrechtegesetz seit dem 26.02.2013 13. Deutscher Medizinrechtstag 14.09.2012 Was hat sich seit
MehrMeinungen zu Patientenrechten
Meinungen zu Patientenrechten Datenbasis: 1.001 Befragte ab 18 Jahre Erhebungszeitraum: 18. bis 21. Februar 2013 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: DAK-Gesundheit Grafik: DAK-Gesundheit
MehrAus Fehlern lernen. Hinweise zum Patientenrechtgesetz. Ärztliche Organisationsfehler aus rechtlicher Sicht. 7. Februar 2013
Aus Fehlern lernen. Hinweise zum Patientenrechtgesetz Ärztliche Organisationsfehler aus rechtlicher Sicht 7. Februar 2013 Patientenrechtegesetz 2004 Patientenbeauftragter bestellt 2011: 2012: Referentenentwurf,
MehrStellungnahme des IKK e. V. zum Entwurf eines. Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
Stellungnahme des IKK e. V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) Stand 15.10.2012 IKK e. V. Hegelplatz 1 10117 Berlin 030/202491-0
MehrPatientenrechte - Ärztepflichten Informiert und gestärkt zum Arzt / ins Krankenhaus?
Informiert und gestärkt zum Arzt / ins Krankenhaus? Petrit Beqiri, Patientenberater Beratungsstelle München für Oberbayern ! Finanziert vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen UPD: Gesetzliche Grundlage!
MehrPatientenrechtegesetz Mehr Transparenz und Schutz für den Patienten?
Tag der Patientensicherheit Niels-Stensen-Kliniken 02.11.2012 Patientenrechtegesetz Mehr Transparenz und Schutz für den Patienten? Johannes Jaklin Fachanwalt für Medizinrecht Ecclesia Gruppe Detmold 1
MehrMeinungen zu Patientenrechten
Meinungen zu Patientenrechten Datenbasis: 1.001 Befragte ab 18 Jahre Erhebungszeitraum: 18. bis 21. Februar 2013 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: DAK-Gesundheit Die große
Mehr2
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 PATIENTENINFORMATION ZUM DATENSCHUTZ MUSTER FÜR IHRE PRAXIS Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns
MehrDie neuen Regelungen des Patientenrechtsgesetzes
Die neuen Regelungen des Patientenrechtsgesetzes Rechte der Patienten gegenüber Ärzten und anderen Leistungserbringern Unterstützung tzung für Versicherte durch die GKV Kerstin Keding-Bärschneider vdek-landesvertretung
MehrDokumentationspflichten nach dem Patientenrechtegesetz. RA Prof. Dr. M. Spaetgens FA für Medizin,- Arbeits- und Handels- und Gesellschaftsrecht
Dokumentationspflichten nach dem Patientenrechtegesetz Inhalt: Rechtsgrundlagen MBO Ärzte Patientenrechtegesetz Abrechnungsbestimmungen Rechtsfolgen unterlassener bzw. unzureichender Dokumentation Beweiswert
MehrWorkshop F/L: Patientenrechte auf der sicheren Seite mit QEP
7. QEP-Aktuell Workshop F/L: Patientenrechte auf der sicheren Seite mit QEP Moderation: Ulrike Schmitt, KBV und Dr. Birgit Kannenberg-Otremba, onkologische Praxis Oldenburg (nur WS L) QEP KBV Seite 1 Agenda
MehrIntegrierte Versorgung
2007 Definition: Geleitete Versorgung von Patienten/Versicherten innerhalb eines Versorgungsnetzes (Managed Care) Ziel: Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung im Gesundheitswesen durch Schaffung
MehrWISO: Gut behandelt - Ihre Rechte als Patient
WISO: Gut behandelt - Ihre Rechte als Patient Bearbeitet von Birgit Franke, Anja Utfeld, Michael Opoczynski, Martin Leutke 1. Auflage 2014 2014. Taschenbuch. 208 S. Paperback ISBN 978 3 593 39680 4 Format
MehrPatienteninformation zur Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung gemäß Artikel 13 DS-GVO
Seite: 1 von 5 Patienteninformation zur Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung gemäß Artikel 13 DS-GVO Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Transparenz bezüglich
MehrWorkshop 4: Patientenrechtegesetz 2013
Workshop 4: Patientenrechtegesetz 2013 15. Wissenschaftliche Tagung des ASBH-Beirats Fulda, 22.-23. November 2013 Christian Au LL.M., Buxtehude Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht / Berufsbetreuer
MehrPatientenrechte und Arzthaftung
Dr. iur. Oliver Pramann Patientenrechte und Arzthaftung Arzthaftungsklagen im Krankenhausalltag rechtssicher vorbeugen Impressum ISBN: 978-3-945251-83-6 Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft mbh, 2018
MehrAspekte der. Unabhänggige Patientenberatung. Gesundheitsladen München e.v. Waltherstr. 16 a München
Aspekte der unabhängigen Patientenberatung Gesundheitsladen München e.v. Waltherstr. 16 a 80337 München Infothek Tel. 089 / 77 25 65 Mo - Fr 10-13 h Mo + Do 17-19 h Patientenstelle München Tel. 089 / 77
MehrPatientenrechtegesetz Auswirkungen auf den klinischen Alltag
Patientenrechtegesetz Auswirkungen auf den klinischen Alltag Johannes Jaklin Fachanwalt für Medizinrecht Ecclesia Gruppe Detmold 1 2 Gesetzgebung ECCLESIA Gruppe Inkrafttreten: 26.02.2013 3 Behandlungsvertrag
MehrProzessabläufe und rechtliche Grundbegriffe im Krankenhaus
Prozessabläufe und rechtliche Grundbegriffe im Krankenhaus 01.03.2016 Inhalt Aufklärung/Schweigepflicht Arztbriefe/Krankenakten Haftungssystematik 01.03.2016-2 - Systematik & Zusammenhänge Aufklärung Dokumentation
MehrKatholisches Klinikum Essen - Patientenhochschule. Probleme, Rechte und Pflichten beim Krankenhausaufenthalt
Katholisches Klinikum Essen - Patientenhochschule Probleme, Rechte und Pflichten beim Krankenhausaufenthalt 09.11.2016 Datum Mitarbeitereinführungstag 1 Oliver Gondolatsch 1. Vorsitzender Bundesverband
MehrEntscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes
Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes Juristische Aspekte Johannes Schopohl 9. Landespsychotherapeutentag Berlin Berlin, 9. März 2013 Überblick 1. Juristischer Hintergrund von
MehrPatientenrechtegesetz für BetreuerInnen
15.12.2016 Sozialbürgerhaus München-Mitte Vortrag Patientenrechtegesetz für BetreuerInnen Dr. Jürgen Thorwart Dipl.-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut, Psychoanalytiker Dr. Jürgen Thorwart Dipl.-Psychologe,
MehrNo Blame Culture vs. Behandlungsfehler vor Gericht (wie) passt das zusammen?
No Blame Culture vs. Behandlungsfehler vor Gericht (wie) passt das zusammen? PD Dr. med. Max Skorning Leiter Stabsstelle Patientensicherheit, Seniorberater 04.05.2017 Ein fehlerbedingter Schaden und dann?
MehrPatientenrechte in Deutschland
Seite 1 von 8 Patientenrechte in Deutschland Die Bundesregierung hat sich in ihrer Koalitionsvereinbarung vom 26. Oktober 2009 verpflichtet, die Rechte von Patientinnen und Patienten in einem eigenen Gesetz
MehrRettungsdienst Dokumentation Wie baue ich ein Netz? 13. Stuttgarter Intensivkongress
Rettungsdienst Dokumentation Wie baue ich ein Netz? 13. Stuttgarter Intensivkongress Mit wem Sie es zu tun haben Jan Gregor Steenberg, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für gewerblichen
MehrPatientenrechte im Spiegel der Gesetzgebung. Patientenrechtegesetz, AMG, MPG und Co. Was ist neu?
Patientenrechte im Spiegel der Gesetzgebung Patientenrechtegesetz, AMG, MPG und Co. Was ist neu? Sebastian Geismann, Rechtsassessor am Studienzentrum des Universitätsklinikums Freiburg 24.Oktober 2013
MehrProzessabläufe und rechtliche Grundbegriffe im Krankenhaus. Rechtsanwältin Dr. Frederike Gärtner, LL.M. Verbandsjuristin MB Hessen
Prozessabläufe und rechtliche Grundbegriffe im Krankenhaus Rechtsanwältin Dr. Frederike Gärtner, LL.M. Verbandsjuristin MB Hessen Inhalt Aufklärung/Schweigepflicht Arztbriefe/Krankenakten Haftungssystematik
Mehr25 Fragen zum Recht im Gesundheitswesen
0 Der "Eid des Hippokrates" wird noch heute als "Arztgelöbnis" verwendet. Hierbei verpflichtet sich der angehende Arzt u.a. keinen Unterschied bei der Ausübung seiner ärztlichen Pflicht gegenüber seinen
MehrDas neue Patientenrechtegesetz
Department of General Surgery Das neue Patientenrechtegesetz - Kommentar aus ärztlicher Sicht - Arbeitskreis Ärzte und Juristen (AWMF) in Würzburg 27.04.2013 Markus Mieth Patientenrechtegesetz Warum haben
MehrDas neue Patientenrechtegesetz. Regine Vedder
Das neue Patientenrechtegesetz Regine Vedder Ein Wort vorher Das am 26.02.2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz soll dazu beitragen, dass ein wirkungsvoller Wettbewerb im Gesundheitssystem stattfindet,
MehrDas Patientenrechtegesetz
1 Das Patientenrechtegesetz Neue Regeln Neue Risiken? Arbeitskreis Ärzte und Juristen der AWMF Rechtsanwalt Dr. Albrecht Wienke Fachanwalt für Medizinrecht 2 Das Rheinische Grundgesetz Artikel 2 Et kütt
MehrGrundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS08 Teil 12. Teil 12
Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS08 Teil 12 Teil 12 XII. Der Behandlungsvertrag Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS08 Teil 12 Der Behandlungsvertrag Sonderfall des
MehrGesundheitssystem im Wandel Aktuelle Herausforderungen und künftige Perspektiven
Gesundheitssystem im Wandel Aktuelle Herausforderungen und künftige Perspektiven Gesundheitssystem im Wandel Alle gezeigten Folien sowie Hintergrundinformationen finden sich bei www.gesundheitspolitik.de
MehrWelches Krankenhaus? Mehr Transparenz für psychische kranke Menschen
Welches Krankenhaus? Mehr Transparenz für psychische kranke Menschen Entwicklungsbedarf bei Patienteninformationen zu psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen Stefan Etgeton Berlin, 21. November
MehrDatenschutz in der Zahnarztpraxis Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen Europäische Datenschutzrichtlinie Grundgesetz der BRD Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Berufsordnung der Zahnärztekammer Telemediengesetz (TMG) Sozialgesetzbuch (SGB) Bürgerliches
MehrBeschwerde Bitte sorgfältig in Druckschrift ausfüllen und zurücksenden.
Beschwerde Bitte sorgfältig in Druckschrift ausfüllen und zurücksenden. I. Persönliche Angaben 1. zum Patienten, dessen Beschwerde überprüft werden soll: Name (Geburtsname): Vorname: Geburtsdatum: ggf.
MehrInformationen zum Thema Elektronische Patientenakte (EPA)
Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Elektronische Patientenakte (EPA) Röntgenbilder, Ultraschallaufnahmen, Laborbefunde, Untersuchungsberichte alles über eine Karte? Was heute noch häufig
MehrGegenüberstellung von Positionen zu einem Patientenrechtegesetz Stand 16.11.2011
Gegenüberstellung von Positionen zu einem Patientenrechtegesetz Stand 16.11.2011 Die Länder 1 teilen in ihrem Eckpunktepapier die inhaltlichen Vorstellungen des Grundlagenpapiers Patientenrechte in Deutschland
MehrKarl-Heinz Oehler* Berlin, den 26. September 2012 Ministerialdirigent Bundesministerium der Justiz. Der Behandlungsvertrag im Patientenrechtegesetz
Karl-Heinz Oehler* Berlin, den 26. September 2012 Ministerialdirigent Bundesministerium der Justiz \\bmjsan2\ablage\abt_1\g1131\blouetso\oehler\blu521.doc Der Behandlungsvertrag im Patientenrechtegesetz
MehrIhr gutes Recht als Patient
Ihr gutes Recht als Patient Mit neuem Patientenrechtegesetz Ihr gutes Recht als Patient 1. Auflage 2013 Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf ISBN 978-3-86336-221-8 Hinweis zum Kopierschutz Dieses E-Book
MehrDie Gutachter-Stelle für Behandlungs-Fehler von Ärzten
Die Gutachter-Stelle für Behandlungs-Fehler von Ärzten Ein Info-Heft für Patienten in Leichter Sprache Dieser Text in Leichter Sprache ist die Übersetzung von einem Text in schwerer Sprache. Der Text in
MehrDas Patientenrechtegesetz, 630a 630h BGB
Das Patientenrechtegesetz, Status quo vadis? 630a 630h BGB A. Ziele und Intentionen der Gesetzgebung Ausgangspunkt: Leitbild des mündigen Patienten (Eigenverantwortung; Selbstbestimmung) Transparenz Schaffung
MehrPatientenrechtegesetz Wichtiges für Psychotherapeuten
Patientenrechtegesetz Wichtiges für Psychotherapeuten Johannes Schopohl Patientenrechtegesetz Wichtiges für Psychotherapeuten Dortmund, 11. Oktober 2013 Überblick 1. Aufbau und Inhalt des Patientenrechtegesetzes
MehrVersorgung HIV-Infizierter e.v. (dagnä) und dem Berufsverband niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e.v. (bng).
Patienteninformationen zur Teilnahme an der Besonderen Versorgung zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Patienten mit einer chronischen Die BARMER GEK hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
Mehr(1) Was leistet der gesundheitsladen köln e.v.?
1 Vortragsskript Vortragender: Herr Gregor Bornes gesundheitsladen köln e.v. Venloer Straße 46 50672 Köln Beratungstelefon:: 0221-47 40 55 5 oder (kostenlos) 08 00 01 17 72 2 Veranstalter: Ort: SHG Wegener
MehrPatientenrechtegesetz Stefan Rohpeter
Patientenrechtegesetz Stefan Rohpeter Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Health Care Manager 1 Ausgangsthese Es ereignet sich nichts Neues. Es sind immer die selben alten Geschichten, die von immer
MehrStellungnahme der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
Stellungnahme der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu einem Patientenrechtegesetz
MehrStellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) 9.
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) 9. März 2012 Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.v. begrüßt die Absicht,
MehrKurzvortrag: Der Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Arzthaftungsprozess. Referent: RA Mirko Becker Fachanwalt für Medizinrecht
Kurzvortrag: Der Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Arzthaftungsprozess Referent: RA Mirko Becker Fachanwalt für Medizinrecht Es passiert immer wieder und seit Jahren mit steigender Tendenz:[ ] Exakte
MehrGesundheitswesen. Herzlich Willkommen. TÜV SÜD Management Service GmbH TÜV SÜD Akademie GmbH
Risikomanagement Ri ik t im i Gesundheitswesen Pfli ht oder Pflicht d Kü Kür?? Herzlich Willkommen TÜV SÜD Management Service GmbH TÜV SÜD Akademie GmbH Agenda 15:00 Uhr Patientenrechtegesetz, G-BA & Co
MehrBesonderen Wert legen wir auf die Wahrung folgender Patientenrechte:
Patientenkodex Charité ist Name und gleichzeitig Verpflichtung unseres Universitätsklinikums, das auf eine fast 300-jährige Geschichte und große Tradition in hervorragender Krankenbetreuung, Lehre und
MehrDr. Peter Thurn, Vorsitzender Richter am OLG. Das neue Patientenrechtegesetz die Sicht des Richters. Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Das neue Patientenrechtegesetz die Sicht des Richters Meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Thema ist das neue Patientenrechtegesetz aus Sicht eines Richters. Was kennzeichnet die Sichtweise eines
MehrKrankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Teil Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum Teilnahme- und Einverständniserklärung für Versicherte zu
MehrBesonderen Wert legen wir auf die Wahrung folgender Patientenrechte:
Patientenkodex Charité ist Name und gleichzeitig Verpflichtung unseres Universitätsklinikums, das auf eine fast 300-jährige Geschichte und große Tradition in hervorragender Krankenbetreuung, Lehre und
MehrTeilnahme- und Einwilligungserklärung für Versicherte der AOK Nordost Berliner Projekt Die Pflege mit dem Plus
Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Kostenträgerkennung Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum Tel.-Nr. (Angabe freiwillig) Teilnahme- und Einwilligungserklärung
MehrPatientenrechtegesetz
Patientenrechtegesetz - Vortrag für den VAKJP-Landesverband NRW am 15. März 2014 in Köln Patientenrechtegesetz Vortrag für den VAKJP-Landesverband NRW am 15. März 2014 in Köln ❶ Überblick Patientenrechtegesetz
MehrLiebe Patientin, lieber Patient,
30.8/066-09/14 Liebe Patientin, lieber Patient, wir freuen uns, dass Sie sich für das TK-Angebot Besondere ambulante ärztliche Versorgung interessieren. Hier erfahren Sie mehr darüber und wie Sie daran
MehrFragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungs-fehlern durch den MDK
Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungs-fehlern durch den MDK Was ist ein Behandlungsfehler? Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine ärztliche, zahnärztliche und pflegerische Behandlung,
MehrPatientenrechtegesetz in Kraft getreten
Patientenrechtegesetz in Kraft getreten Ass. jur. Stephanie Tessmer Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg Stuttgart, 26.03.2013 Ende Februar 2013 ist das sogenannte Patientenrechtegesetz in Kraft
MehrDokumentationspflichten aus haftungsrechtlicher Sicht
Dokumentationspflichten aus haftungsrechtlicher Sicht Timm Laue-Ogal Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Seminarstraße 13/14, 49074 Osnabrück www.anwaeltehaus.net Rechtsgrundlagen
MehrKurs-Anmeldung Fax 0711/
Kurs-Anmeldung Fax 0711/ 966 96-66 SZVT - Zentrum für Psychotherapie -Kursprogramm- Christophstr. 8 70178 Stuttgart Name: Vorname: Alter: Straße: PLZ/Ort: E-Mail: Telefon: Ich melde mich verbindlich zu
MehrRichtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses
Anlage Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma (Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma,
MehrTeilnahme- und Einwilligungserklärung
Exemplar für die Arztwechsel Apothekenwechsel Umzug Versicherter/Arzt Beendigung Teilnahme Arzt sonstiger Grund gemäß Umzug Versicherter/Apotheke Beendigung Teilnahme Apotheke sonstiger Grund gemäß Ich
MehrSchuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 31 Behandlungsvertrag
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 31 Behandlungsvertrag Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute?
MehrDokument 1: Patienteninformation und Einwilligung zur Integrierten. Patienteninformation und Einwilligung zur Integrierten Versorgung ART
Anhang 1: Dokument 1: Patienteninformation und Einwilligung zur Integrierten Versorgung ART Patienteninformation und Einwilligung zur Integrierten Versorgung ART Liebe Patientin, lieber Patient, Die Integrierte
MehrFragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den MDK
Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den MDK Was ist ein Behandlungsfehler? Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung, die
MehrInhaltsverzeichnis Allgemeine Ausgangs situation Praktische Bedeutung von Behandlungsfehlervorwürfen Unterschiedliche Interessenlagen
XI 1 Allgemeine Ausgangs situation................................................. 1 1.1 Praktische Bedeutung von Behandlungsfehlervorwürfen.......................... 2 1.2 Unterschiedliche Interessenlagen..................................................
MehrUniv.-Prof. Dr. Wolfgang Kröll, PLL. M, MA
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Kröll, PLL. M, MA Klinische Abteilung für allgemeine Anästhesiologie, Notfall- und Intensivmedizin Univ.-Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin Medizinische Universität
MehrPatientenrechtegesetz. Dr. med. Dietrich Tamm, Medizin-Controlling, Gemeinschaftsklinikum Kemperhof Koblenz St. Elisabeth Mayen
Dr. med. Dietrich Tamm, Medizin-Controlling, Gemeinschaftsklinikum Kemperhof Koblenz St. Elisabeth Mayen Dazu erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger: Die Neuregelungen sorgen
MehrSozialrechtliche Aspekte - Für eine gute Versorgung bei ALS
Sozialrechtliche Aspekte - Für eine gute Versorgung bei ALS Christina Reiß, Soziologin M.A. Ehemalige Sozialberatung am Neuromuskuläres Zentrum der Universitätsmedizin Mannheim Ehemalige DGM-Mitarbeiterin
MehrRede des Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Herrn Wolfgang Zöller, MdB
Rede des Patientenbeauftragten der Bundesregierung Herrn Wolfgang Zöller, MdB Parlamentarischer Abend der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Eigenverantwortung setzt Transparenz im Gesundheitswesen
MehrPatienteninformationen zur Teilnahme an der Besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung: Hautvorsorgevertrag
Patienteninformationen zur Teilnahme an der Besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung: Hautvorsorgevertrag (Vertragskennzeichen 171022AE001) Die BARMER hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg
MehrÖffnung der Krankenhäuser für die ambulante onkologische Patientenversorgung
Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante onkologische Patientenversorgung Dr. Christoph Straub Techniker Krankenkasse Fokusveranstaltung - Lilly Berlin, den 16. Juni 2004 F 2 Das Kernproblem der 116b,
Mehr> Wer wir sind > Was wir machen > Wo Sie uns finden
Der Medizinische Dienst der Kranken-Versicherung () > Wer wir sind > Was wir machen > Wo Sie uns finden Der : Wer wir sind Wenn die Menschen krank sind, brauchen sie gute Medizin. Und gute Behandlung.
MehrPflegedokumentation. Rechtspflichten und Rechtsfragen
Pflegedokumentation Rechtspflichten und Rechtsfragen Malte Jörg Uffeln Magister der Verwaltungswissenschaften Rechtsanwalt Mediator (DAA) Lehrbeauftragter www.uffeln.eu ra-uffeln@t-online.de ON bei facebook
MehrSchlichtungsantrag. Abs. An die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee 3 D Hannover
Abs. An die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen Hans-Böckler-Allee 3 D-30173 Hannover Nachname: Vorname: Straße: Postleitzahl, Ort: Name und Anschrift des Antragsgegners: Schlichtungsantrag Sachverhaltsdarstellung:
MehrDie Bezahlbarkeit der Krankenversorgung ein Blick zurück und voraus... 11. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)... 15
Gesamtinhalt Abkürzungen... 9 Die Bezahlbarkeit der Krankenversorgung ein Blick zurück und voraus... 11 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)... 15 I. Wissenswertes zur GOÄ Erläuterungen... 15 1. Allgemeines...
MehrPatientenrechtegesetz: Leseversion zu den Ergänzungen des BGB und zu wesentlichen Änderungen von SGB V und Zahnärztezulassungsverordnung
Seite 1 von 8 Patientenrechtegesetz: Leseversion zu den Ergänzungen des BGB und zu wesentlichen Änderungen von SGB V und Zahnärztezulassungsverordnung (kursiver Text = neue Regelung) Artikel 1 Änderung
MehrPatientenrechtegesetz in Kraft getreten
Patientenrechtegesetz in Kraft getreten Ass. jur. Stephanie Tessmer Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg Stuttgart, 26.03.2013 Ende Februar 2013 ist das sogenannte Patientenrechtegesetz in Kraft
Mehr