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1 Die Förderung im Überblick: Die Investitionszuwachsprämie soll jenen Betrag, der über dem Durchschnitt der Investitionstätigkeit der letzten drei Geschäftsjahre liegt, mit einem Zuschuss von 10 Prozent unterstützen. Der Investitionszuwachs muss mindestens ,- betragen. Gefördert wird bis zu einem Zuwachs von maximal ,- (= maximale Förderungsbemessungsgrundlage). Die Förderung beträgt demnach zwischen ,- und max ,-. Laufzeit: 1. April 2015 bis 31. Dezember 2016 Fördervolumen: 4,0 Mio. für die gesamte Laufzeit (Prinzip "first serve, first come") Förderhöhe: 10 Prozent der förderbaren Projektkosten maximal Euro Finanzierung: Land Salzburg ( 1,9 Mio. p.a.) + WKS ( 0,1 Mio. p.a.) Antragstellung: Ab 1. April 2015 beim Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1 Adressaten dieser Förderaktion sind wirtschaftlich selbstständige, gewerbliche kleine Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern; gefördert werden Investitionen aller Art mit Ausnahme von Fahrzeugen und immateriellen Vermögensgegenständen. Jungunternehmer sind von dieser Förderaktion ausgenommen. Bis zu einem Finanzierungsvolumen von (1,5-fache der maximalen Förderbemessungsgrundlage) wird dem Fördernehmer im Falle einer Inanspruchnahme der Investitionszuwachsprämie von den Salzburger Banken eine begünstigte Finanzierung mit Zinskonditionen von 1,5 % fix (2015) und 3-Monats-EURIBOR + 1,5 % (2016) zur Verfügung gestellt. Parallel zur Landes-Investitionszuwachsprämie können die Förderwerber die Förderungsaktionen der aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) in Anspruch nehmen, die durch die von Vizekanzler Dr. Mitterlehner gesetzten Maßnahmen zur Konjunkturbelebung wie die Öffnung des Adressatenkreises für ERP-Krediten auch für Handel und Dienstleistungsunternehmen, die Abstimmung der ERP-Aktion mit den Haftungsinstrumenten der aws sowie die Erhöhung des ERP-Kleinkreditvolumens auf ,- abermals attraktiviert wurden. Beispiel 1: Ein metallverarbeitendes Salzburger Unternehmen hat in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich investiert. Nunmehr ist geplant, eine neue Laserschneideanlage mit Kosten von inkl. Nebenkosten anzuschaffen, um damit die Geschäftstä-

2 tigkeit auszubauen und neue Märkte zu erschließen. Der Investitionszuwachs beträgt sohin Im Rahmen der neuen Förderaktion des Landes Salzburg kann eine Investitionszuwachsprämie von ausgereicht werden; abhängig von den Eigenmitteln kann zur Ausfinanzierung des Investitionsvorhabens ein zinsgünstiger Kredit durch die Hausbank (1,5 % p.a. fix im 1. Jahr, danach 3-Mon.-Euribor + 1,5 % p.a.) beantragt werden. Beispiel 2: Ein kleines Salzburger Unternehmen investiert in die Modernisierung der Betriebsausstattung ,- um auch zukünftig die Nachfrage bewerkstelligen zu können. In den letzten Jahren wurde durchschnittlich investiert; der Investitionszuwachs beträgt daher Im Rahmen der neuen Investitionszuwachsprämie des Landes Salzburg kann eine Förderung von eingereicht werden; der restliche Finanzierungsbedarf kann abhängig von den Eigenmitteln mit einem zinsgünstigen Kredit der Hausbank (1,5 % p.a. fix im 1. Jahr, danach 3-Mon.-Euribor + 1,5 % p.a.) erfolgen. Beispiel 3: Ein holzverarbeitendes Salzburger Unternehmen hat in den letzten Jahren durchschnittlich investiert und investiert im Jahr ,- in den Aufbau einer modernen Fertigungsanlage für neue Holzbauteile bzw. Holzbauelemente. Der Investitionszuwachs beträgt somit Im Rahmen der neuen Förderaktion ist eine Investitionszuwachsprämie von (10 % der maximalen Förderbemessungsgrundlage von ) möglich; zusätzlich dazu kann bis zu einem Finanzierungsvolumen von ein zinsgünstiger Kredit durch die Hausbank beantragt werden. Die Ausfinanzierung des Investitionsvorhabens erfolgt durch die Hausbank bzw. Eigenmittel. Kontrolle ist gut Vertrauen ist besser: Landes-Investitionszuwachsprämie als Beispiel für einfache Verwaltung Auch die Abwicklung der Landes-Investitionsprämie wird so einfach wie möglich erfolgen. Frei nach dem Motto Kontrolle ist gut Vertrauen ist besser wird der Investitionszuwachs durch Erklärung des Steuerberaters bestätigt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung durch das Land Salzburg. Das bedeutet: Kein zusätzlicher Aufwand für die Unternehmen und ein minimaler Verwaltungsaufwand für das Land. Photovoltaikoffensive für Betriebe: Investitionen in sauberen Strom attraktiv machen

3 Einen Vorzieheffekt und gleichzeitig einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele soll eine Photovoltaikoffensive für Betriebe und landwirtschaftliche Gebäude bringen und 2016 werden dafür insgesamt 2 Millionen Euro aus den Bereichen Wirtschaft und Landwirtschaft investiert. Der Gedanke dabei ist es die großen Dachflächen auf Betriebsgebäuden, in denen auch unter Tags viel Energie verbraucht wird, zu nutzen, Förderungen des Bundes zu ergänzen und darüber hinaus auch größere Anlagen auf diesen Dächern zu unterstützen (Anlagen über 5 kw/peak werden vom Bund nicht gefördert). Die Förderung im Überblick: Laufzeit: 1. März 2015 bis 31. Dezember 2016 Gesamtvolumen: 2,0 Mio. für die gesamte Laufzeit Investitionserwartung 14 Mio. Hebelwirkung: 1:7 (jeder Fördereuro wird investiv versiebenfacht) Finanzierung: Land Salzburg (Salzburger Wachstumsfonds und Abteilung 4 je zur Hälfte) Antragstellung: ab 1. März 2015 bei der Geschäftsführung des Salzburger Wachstumsfonds Die Förderung besteht bei einer Anlagengröße von über 5 kw peak aus einem Sockelbetrag von Euro und aus einer leistungsabhängigen Förderung, die wie folgt gestaffelt ist: förderungsfähige Leistung ab Förderung zurechenbarem, erreichten kw peak Bei der Bemessung der Zuschüsse wurde darauf geachtet, dass sich unter Berücksichtigung der aktuellen Einspeisetarife und deren geschätzte Entwicklung in den Folgejahren die Errichtung der Anlage innerhalb von 10 bis 12 Jahren amortisiert. Beispiel: Ein Unternehmen errichtet auf seinem Betriebsdach eine PV-Anlage mit einer Leistung von 30 kw peak. Die Kosten betragen ca inkl. Installation. Der Zuschuss aus Mitteln des Salzburger Wachstumsfonds wird wie folgt berechnet: - Sockelförderung

4 - Zuschlag I (5 x 500.-) Zuschlag II (15 x 300.-) Zuschlag III (5x 100.-) Fördersumme (ca. 17 %) Geht man davon aus, dass das Unternehmen 75 % des Strombedarfs bei einem Tarif von 0,14 selbst verbraucht und die restlichen 25 % zu einem Tarif von 0,04 in das öffentliche Netz eingespeist werden, ergibt sich ein jährlicher Vorteil von Die Amortisationsdauer (berechnet von den Kosten abzgl. Förderung) beträgt daher ca. 12 Jahre. Wer forscht, gewinnt: 5 Prozent KMU-Bonus für Forschungsprojekte Laut aktuellen Informationen des Wirtschaftsressorts tragen die Bemühungen des Landes und des Bundes zur Steigerung der Forschungsleistung in Salzburg Früchte: Von Herbst 2008 bis Jahresende 2014 wurden 154 Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Salzburger Unternehmen im Rahmen der Forschungsförderungskooperation zwischen der FFG (Forschungsförderungsgesellschaft des Bundes) und dem Land Salzburg mit insgesamt 68 Mio. unterstützt. Davon entfallen 22 Mio. auf nicht rückzahlbare Zuschüsse und 46 Mio. auf Darlehen, welche gemeinsam von FFG und Land Salzburg finanziert wurden. Insgesamt wurde dadurch ein Investitionsvolumen von rund 97 Mio. bei den geförderten Unternehmen ausgelöst. Was die Experten auch sehen, ist dass die durchschnittlichen Forschungs- und Entwicklungskosten je Projekt stark gestiegen sind und im Jahr 2014 rund ,-- betrugen. Zur Abgeltung der Kosten für die Zusatzdarlehen und das zusätzliche Kapitalrisiko hat das Landes Salzburg bisher 2,2 Mio. aufgewendet. Gerade angesichts der Finanzierungsschwierigkeiten, denen Klein- und Mittelbetriebe bei Forschungsprojekten gegenüberstehen, soll dieses Instrument noch attraktiver gemacht werden, ein KMU Bonus von bis zu 5 % der förderbaren Kosten eingeführt werden. Ziel des KMU Bonus ist eine nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittelständischen Betriebe. Für die Vergabe wird mit einem zusätzlich erforderlichen Finanzierungsbeitrag des Landes von bis zu ,-- jährlich gerechnet. Weitere Schwerpunkte des Landes liegen im Bereich der Etablierung von Forschungstransferzentren, wie zum Beispiel einem KMU-Zentrum für Open Innovation sowie in der Schaffung der Voraussetzungen für die Abholung der Mittel aus der Breitbandmilliarde des Bun-

5 des. Dazu wurde eigens ein Breitbandkoordinator bestellt, der die notwendigen Vorarbeiten koordinieren wird.

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