Information zur Finanzierung des Studiums

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1 Information zur Finanzierung des Studiums Steuern sparen im Studium Die Gebühren für ein Studium oder für eine Weiterbildung können Sie von der Steuer absetzen. Sind die jährlichen Auslagen höher als die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro, bezahlen Sie weniger Steuern. Für jeden, der eine Einkommensteuererklärung abgibt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie selbstständig sind oder angestellt arbeiten. Alle Ausgaben, die im Rahmen eines Zweitstudiums oder für eine Weiterbildung anfallen, sind als Werbungskosten (bei Selbstständigen als Betriebsausgaben) in unbegrenzter Höhe absetzbar. Die Weiterbildung muss beruflich von Interesse sein, um sie als Werbungskosten absetzen zu können. Eine Zahnmedizinische Fachangestellte, die z.b. einen Heizungsinstallations-Kurs belegt, wird es schwer haben, das Finanzamt von der Notwendigkeit der Weiterbildung für Ihren Berufszweig zu überzeugen. Aufwendungen im Rahmen eines Erststudiums sind seit 2009 ebenfalls unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar, wenn Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Wer vorher keine Ausbildung absolviert hat, kann die Studiengebühren als Sonderausgaben bis maximal Euro jährlich geltend machen. Studiengebühren sowie Fort- und Weiterbildungskosten im Sinne des Einkommensteuerrechts sind alle Aufwendungen, die der Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen. Diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen: 1. Studiengebühren 2. Prüfungsgebühren 3. Seminargebühren 4. Fachliteratur / Bibliotheksnutzung 5. Kosten für Fahrten zu den Seminaren und zu Arbeitsgemeinschaften 6. Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software, Schreibtisch, Bücherregal, Büromaterial) 7. Übernachtungskosten 8. Verpflegungsaufwand 9. Zinsen und Gebühren für Bildungskredite, (im Jahr der Zahlung) praxishochschul Finanzierungsleitpfaden Seite 1 von 9

2 In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt vom Einzelfall ab. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich zur Beantwortung diese Frage an Ihren Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt oder an Ihren Steuerberater wenden. Sie sammeln alle Belege über die von Ihnen im Rahmen des Studiums bzw. der Weiterbildung getätigten Ausgaben und geben diese bei Ihrer Einkommensteuererklärung unter Werbungskosten an. Eine von uns ausgestellte Teilnahmebescheinigung über Präsenzveranstaltung legen Sie als Nachweis bei. Finanzierung gemeinsam mit dem Arbeitgeber Holen Sie Ihren Arbeitgeber ins Boot, wenn es um die Finanzierung und um die Organisation Ihres Studiums bzw. Ihrer Weiterbildung geht. Der Arbeitgeber profitiert von Ihrem Wissenszuwachs und kann eine finanzielle Beteiligung an Ihrem Studium oder Ihrer Weiterbildung zudem steuerlich absetzen. Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber über mögliche Studienpläne oder Weiterbildungspläne informieren möchten. Das hängt ausschließlich vom Willen Ihres Arbeitgebers und von ihrem Verhandlungsgeschick ab. Für viele Arbeitgeber gibt es genügend Gründe, Studierende und Weiterbildungsteilnehmer zu unterstützen. Schließlich kommt Ihre zusätzliche Qualifikation dem Unternehmen später zugute. Denkbare Unterstützungsmodelle sind: o Sonderurlaub o Flexible Arbeitszeitregelung o Finanzielle Beteiligung Wir stellen z.b. Rechnungen oder Teilrechnungen auch direkt an Ihren Arbeitgeber aus. Hierfür kann Ihr Arbeitgeber eine Kostenübernahmeerklärung abgeben. Sprechen Sie frühzeitig Ihren Arbeitgeber an. Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch vor. Überlegen Sie was Ihre Ideallösung wäre und legen Sie sich Argumente zurecht, wie ein Studium oder eine Weiterbildung dem Unternehmen zugute kommt. praxishochschul Finanzierungsleitpfaden Seite 2 von 9

3 BaföG Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) hat zum Ziel, dass junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können, unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie dies zulässt. Studierende, die ihr Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres, bei Masterstudiengängen vor Vollendung des 35. Lebensjahres beginnen. Ausnahmen sind möglich, z.b. durch die Anrechnung von Kindererziehungszeit oder wenn Sie Ihr Abitur nachgeholt haben. BaföG wird einkommensabhängig gewährt und muss teilweise zurückgezahlt werden. Studierende erhalten die Förderung in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen. Die aktuellen Bedarfssätze und Konditionen finden Sie auf folgender Internetseite Für den Bafög Antrag von Studierenden der praxishochschule ist das Studentenwerk in Köln der richtige Ansprechpartner unabhängig von Ihrem Wohnort. praxishochschul Finanzierungsleitpfaden Seite 3 von 9

4 Stipendien Aufstiegsstipendium Aus dem Beruf ins Studium? Das Aufstiegsstipendium des Bundes unterstützt begabte Fachkräfte, die über eine Berufsausbildung und etwas Berufserfahrung verfügen und nun einen akademischen Abschluss anstreben. Voraussetzungen, um Stipendiat zu werden: o Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung o Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren zum Zeitpunkt der Bewerbung o noch kein Hochschulabschluss o Nachweis über besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf, durch ü Abschlussnote (besser als 1,9 oder 87 Punkte) ü Erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Wettbewerb oder ü Begründeten Vorschlag des Arbeitgebers Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert. Die Förderung ist einkommensunabhängig. Neben der finanziellen gibt es auch eine ideelle Unterstützung der Stipendiaten: Seminare, regionale Austauschgruppen und die Möglichkeit der Vernetzung über eine exklusive Kommunikationsplattform. Die Bewerbung erfolgt vor Beginn des Studiums bis maximal zum Ende des zweiten Semesters. Sie gliedert sich in drei Teile: 1. Online Bewerbung Mithilfe eines Fragebogens wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sind Sie prinzipiell geeignet für das Stipendium, werden Sie für den Kompetenz-Check zugelassen. 2. Kompetenz-Check In einem Online-Fragebogen werden Ihre Kompetenzen, Ihre Leistungen und Ihre Lernbereitschaft überprüft. Der letzte Schritt ist das Auswahlgespräch. 3. Auswahlgespräch Im persönlichen Gespräch geht es um berufliche Interessen und Ihre individuelle Motivation für die Bewerbung. praxishochschul Finanzierungsleitpfaden Seite 4 von 9

5 Weiterbildungsstipendium Junge Menschen, die besonders erfolgreich entweder eine duale Berufsausbildung absolviert oder einen Gesundheitsfachberuf erlernt haben, können über dieses Stipendium finanzielle Unterstützung bei ihrer beruflichen Weiterbildung erhalten. Voraussetzungen, um Stipendiat zu werden: o Aktuell mit mindestens 15 Stunden pro Woche beschäftigt oder arbeitssuchend gemeldet o abgeschlossene duale Ausbildung oder Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf o unter 25 Jahre alt o noch kein Hochschulabschluss o Nachweis über besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf durch ü Abschlussnote (besser als Note 1,9) ü begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule Das Stipendium fördert Weiterbildungen, meist berufsbegleitender Art. Die maximale Förderzeit beträgt drei Jahre. Haben Sie einen bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen erlernt, bewerben Sie sich direkt bei der Koordinationsstelle SBB. Wenn Sie einen anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung erlernt haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war, z.b. Kammer. Es gibt nur zwei Bewerbungstermine pro Jahr und die Bewerbung muss vor Beginn der Weiterbildung erfolgen. Informieren Sie sich also bitte frühzeitig! Weitere Informationen finden Sie auf folgender Internetseite praxishochschul Finanzierungsleitpfaden Seite 5 von 9

6 Weiterbildungskredite KfW-Studienkredit Das Studiendarlehen der KfW hilft Ihnen dabei, Ihren Lebensunterhalt während eines Studiums zu finanzieren - mit flexiblem Darlehensbetrag und unabhängig von Ihrem Einkommen. Um einen KfW-Studienkredit zu bekommen, dürfen Sie höchstens 44 Jahre alt sein und müssen ein Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland aufnehmen. Für maximal 14 Semester können Sie monatlich bis zu 650 Euro von der KfW beziehen. Gefördert wird ein Erst- oder Zweitstudium, also z.b. ein Bachelorstudium an der praxishochschule, egal ob als Teilzeit- oder Vollzeitstudium. Wie wird die Förderung beantragt? Das Antragsformular steht Ihnen online zur Verfügung: Nachdem Sie die Daten eingegeben haben, wird automatisch ein Vertragsangebot erstellt. Das drucken Sie aus und reichen es persönlich bei einem KfW-Vertriebspartner in Ihrer Nähe ein: praxishochschul Finanzierungsleitpfaden Seite 6 von 9

7 Lohnsteuer-Ermäßigung Manche Ausgaben können Ihre Einkommensteuer mindern. Das Finanzamt berücksichtigt sie nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs bei der Einkommensteuerveranlagung. Aufwendungen, die im Kalenderjahr voraussichtlich entstehen werden, können Sie vorab als Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen. Hinweis: Durch diese Eintragung ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn einbehalten muss. Nähere Informationen zum ELStAM-Verfahren finden Sie auf der Internetseite der elektronischen Steuererklärung ELSTER sowie in der Lebenslage Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM). Für folgende Aufwendungen kommt ein Freibetrag in Betracht: o Werbungskosten aus der Arbeitnehmertätigkeit, wenn diese den (Arbeitnehmer-) Pauschbetrag von 1000 Euro überschreiten, beispielweise: o Arbeitsmittel (z.b. Fachliteratur, Werkzeuge, typische Berufskleidung) o Reisekosten (z.b. Fahrt-, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Auswärtstätigkeit), soweit diese nicht von Ihrem Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden o Fahrten zur Arbeit (sog. Entfernungspauschale) o Sonderausgaben, wenn diese den Pauschbetrag von 36 Euro bei Ledigen und 72 Euro bei Ehegatten/Lebenspartnern überschreiten, z.b.: o Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten, an Lebenspartner nach einer Auflösung der Lebenspartnerschaft oder den dauernd getrennt lebenden Lebenspartner o gezahlte Kirchensteuer in bestimmten Fällen o Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium o Außergewöhnliche Belastungen, z.b.: Freibetrag für den, Sonderbedarf eines Kindes in der Berufsausbildung Unterstützungsleistungen an bedürftige Angehörige Behinderten-Pauschbetrag o Sonstige Freibeträge, z.b. negative Einkünfte aus: Gewerblicher, freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, Verluste aus einem vermieteten Objekt (Sie können den Freibetrag erstmals in dem Kalenderjahr berücksichtigen lassen, der auf die Anschaffung oder Fertigstellung des vermieteten Objekts folgt.) o in Ausnahmefällen: Kinderfreibeträge und Freibeträge für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. praxishochschul Finanzierungsleitpfaden Seite 7 von 9

8 Wenn ein Freibetrag als ELStAM gebildet wurde, müssen Sie nach Ablauf des Kalenderjahres beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung einreichen. Für das Jahr 2014 allerdings nur dann, wenn Sie die Arbeitslohngrenzen von o Euro bei Einzelveranlagung oder von o Euro bei Zusammenveranlagung überschritten haben. Ein Pflichtveranlagungsgrund liegt auch dann nicht vor, wenn der Pauschbetrag für behinderte Menschen, der Pauschbetrag für Hinterbliebene oder ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Sonderfällen berücksichtigt worden ist. Tipp: Ausführliche Informationen finden Sie im Kleinen Ratgeber für Lohnsteuerzahler 2014 ( "Lohnsteuerfibel "). Zuständige Stelle Das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Voraussetzungen Ihre Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen müssen insgesamt höher als 600 Euro sein. Die Bildung des Behinderten-Pauschbetrags als ELStAM ist von dieser Antragsgrenze unabhängig. Hinweis: Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze überschritten wird, dürfen die Werbungskosten nicht in voller Höhe, sondern nur mit dem Betrag angesetzt werden, der z.b. den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von Euro übersteigt. Verheiratete oder in einer Lebensgemeinschaft lebende Arbeitnehmer können den Antrag stellen, wenn die hiernach zu berücksichtigenden Aufwendungen bzw. die abziehbaren Beträge beider Partner zusammen mehr als 600 Euro betragen. Verfahrensablauf Beantragen Sie erstmals beim Finanzamt einen Freibetrag für das Kalenderjahr 2014 oder möchten Sie einen im Verhältnis zum Kalenderjahr 2013 erhöhten Freibetrag berücksichtigen lassen, ist der sechsseitige Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung zu verwenden. Wer 2014 höchstens den Freibetrag beantragt, der schon für das Kalenderjahr 2013 ermittelt wurde, braucht nur den zweiseitigen Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer- Ermäßigung auszufüllen. Die Freibeträge müssen Sie derzeit noch jedes Jahr neu beantragen. praxishochschul Finanzierungsleitpfaden Seite 8 von 9

9 Zu den Formularen/Onlinediensten: o Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (Formular) o Antrag auf Lohnsteuerermässigung 2014 (Formular) o Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermässigung 2014 (Formular) Fristen für das laufende Kalenderjahr: bis zum 30. November Erforderliche Unterlagen: Je nach Antragsgrund können zusätzliche Nachweise für die Aufwendungen oder gesonderte Erläuterungen erforderlich sein. praxishochschul Finanzierungsleitpfaden Seite 9 von 9

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