Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung
|
|
- Käthe Gerstle
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil: Jugendrotkreuz - Stand Präambel Um den Ausbildungsstandard der Mitglieder des Jugendrotkreuzes im DRK-Landesverband Hessen zu sichern, ist die Erlangung bestimmter festgelegter Qualifikationen erforderlich. Folgende Gliederung wird für die Ausbildungsordnung festgelegt ( 14 Absatz 1 der JRK- Ordnung). Grundlagen dieser Ausbildungsordnung sind die Regelungen nach der Bildungskonzeption des Deutschen Jugendrotkreuzes in der jeweils gültigen Fassung. Grundausbildung und Leitungsfunktion auf Kreisverbandsebene Arbeitskreise auf Landesverbandsebene Leitungsgremien auf Landesverbandsebene Grundausbildung und Leitungsfunktionen auf Kreisverbandsebene Mitglieder Ausbildung: EH-Ausbildung Fachspezifische Ausbildung Die Ausbildung erfolgt altersgerecht in der Verantwortlichkeit des Kreisverbandes.
2 2 Gruppenleiter Träger der Ausbildung ist das Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Hessen. Die Gruppenleiterausbildung gliedert sich in einen rechtlichen, einen pädagogischen und einen rotkreuzspezifischen Teil. Alle Teile sollen innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen sein. Nach 3 Jahren verliert die Gruppenleiterausbildung (nach den Mindeststandards des Hessischen Jugendrings) ihre Gültigkeit. Für die Einhaltung dieser Vorgabe ist der jeweilige Rechtsträger (Kreisverband) verantwortlich. Ausbildung menschliche Eignung Alter 16 Jahre 1) Rotkreuzspezifischer Teil Inhalt: Leitung: Rotkreuz-Einführungsseminar Erste Hilfe Kurs (nicht älter als 3 Jahre) Kreisverband 2) Rechtlicher Teil Inhalt: Dauer: Leitung: Rechtsseminar Kinder- und Jugendhilferecht Aufbau Jugendrotkreuz Aufsichtspflicht und Haftung Sexualstrafrecht Jugendschutzgesetz Finanzen Versicherungsschutz Reisevertragsrecht Sonderurlaub Bildungsurlaub Die Dauer richtet sich nach dem jeweils gültigen Rechtsleitfaden für die Kinder- und Jugendarbeit Die Ausbildung wird von einem hauptamtlichen, nebenamtlichen oder ehrenamtlichen Teamer des Landesverbandes verantwortlich geleitet
3 3 3) Pädagogischer Teil a) Pädagogische Woche Inhalt: Verbandsziele, - inhalte, - kultur, - identität Gruppendynamik, Aufbau von Gruppenstunden, Leitungsstile Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen
4 Spielepädagogik Sexualpädagogik Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Organisation Rechtsfragen Vorstands- und Gremienarbeit Dauer: Leitung: Die Dauer richtet sich nach dem jeweils gültigen Konzept Die Ausbildung wird von einem hauptamtlichen, nebenamtlichen oder ehrenamtlichen Teamer des Landesverbandes verantwortlich geleitet. b) Bausteinseminare Alternativ zum Besuch der Pädagogischen Woche, kann die Gruppenleiterausbildung auch mit dem Besuch von 5 Bausteinseminaren nach freier Wahl, die sich inhaltlich an den Themen der Gruppenleiterausbildung orientieren, absolviert werden. Baustein A Baustein B Baustein C Baustein D Baustein E Baustein F Baustein G Baustein H Verbandsziele, -inhalte, -kultur, -identität Gruppendynamik/Aufbau von Gruppenstunden; Leitungsstile Lebenswelt von Kindern- und Jugendlichen Spielepädagogik Sexualpädagogik Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Organisation Rechtsfragen Vorstands- und Gremienarbeit Das Aus- und Fortbildungsprogramm des JRK im DRK-Landesverband Hessen muß Seminare zum rechtlichen und pädagogischen Teil anbieten. c) Anerkennung des Pädagogischen Teils Der Antrag zur Anerkennung von adäquaten Ausbildungslehrgängen anderer Träger und berufliche Qualifikationen, wie zum Pädagogen, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter oder Erzieher, zur Leitung einer Gruppe ohne Besuch der Gruppenleiterausbildung auf Landesebene, wird von der JRK-Kreisleitung an die JRK-Landesleitung gerichtet und von dieser entschieden. Die JRK-Landesleitung kann diese Aufgabe an das Jugendrotkreuz in der Landesgeschäftsstelle delegieren. Die Entscheidungskriterien sind vom JRK-Landesausschuß festzulegen.
5 4 Fortbildung Fortbildung wird vom DRK-Landesverband Hessen im pädagogischen, rechtlichen und rotkreuzspezifischen Teil angeboten. Alternativ können Ausbildungsangebote von Trägern der Jugend- und Erwachsenenbildung wahrgenommen werden. Die Ausbildungsinhalte überprüft der Rechtsträger (JRK-Leitung). Zielgruppe: Inhalt: Dauer: alle Gruppenleiter in Hessen Erste Hilfe Kurs (nicht älter als 3 Jahre) alle 3 Jahre ein Baustein nach eigener Wahl oder Fachtagung mindestens 8 Doppelstunden Wird nach Ablauf der Gültigkeit innerhalb des Folgejahres die Weiterbildungspflicht nachgeholt, verlängert sich die Gültigkeit der Gruppenleiterausbildung um 3 Jahre. Jugendgruppenleiter gültige Gruppenleiterausbildung Fortbildung: Bausteinseminar Vorstands- und Gremienarbeit (Baustein H) JRK-Kreisleitung gültige Gruppenleiterausbildung Alter 18 Jahre Ausbildung: Bausteinseminar Vorstands- und Gremienarbeit (Baustein H) Fortbildung: Fortbildung wird vom DRK-Landesverband Hessen im pädagogischen, rechtlichen und rotkreuzspezifischen Teil angeboten. Alternativ können Ausbildungsangebote von Trägern der Jugend- und Erwachsenenbildung wahrgenommen werden. 5 Arbeitskreise auf Landesverbandsebene Betreuer von Maßnahmen und Freizeiten
6 Mitarbeit im Jugendrotkreuz DRK-Landesverband Hessen Erste Hilfe Kurs (nicht älter als 3 Jahre) Rotkreuz-Einführungsseminar Qualifikation durch Ausbildung auf Landesverbandsebene Teamer / Hospitanten Rotkreuz-Einführungsseminar Erste Hilfe Kurs (nicht älter als 3 Jahre) regelmäßige aktive Mitarbeit im TAK Pädagogische Eignung a) berufliche Qualifikation (Sozialpädagoge, Pädagoge, Sozialarbeiter, Erzieher) b) verbandliche Qualifikation gültige Gruppenleiterausbildung und mehrjährige Gruppenleitung Hospitation Ernennung und Abberufung der Teamer auf Vorschlag des TAK- Leiters durch die JRK-Landesleitung Fortbildung: eine Fortbildung im Jahr, z. B. aus den Themenbereichen: Rhetorik Methodik/Didaktik innerverbandliche Themen fachliche Themen Realistische Unfalldarstellung (RUD) Wird durch die RUD-Richtlinie geregelt. 6 Leitungsgremien auf Landesverbandsebene JRK-Landesleitung gültige Gruppenleiterausbildung Ausbildung: Bausteinseminar Vorstands- und Gremienarbeit
7 (Baustein H) Fortbildung: eine Fortbildung im Jahr, z. B. aus den Themenbereichen: rechtliche Neuerungen Management Organisation/Rhetorik Mediation JRK-Landesausschuß gültige Gruppenleiterausbildung Ausbildung: Bausteinseminar Vorstands- und Gremienarbeit (Baustein H) Fortbildung: eine Fortbildung im Jahr z.b. aus den Themenbereichen: rechtliche Neuerungen Management Organisation/Rhetorik Mediation 7 Ungeachtet der Personalhoheit des Landesgeschäftsführers sollen Landesreferent und Bildungsreferent folgende Voraussetzungen erfüllen: Landesreferent Fortbildung Hochschulausbildung aus dem sozialen Bereich mindestens eine Fortbildung im Jahr z. B. aus den Themenbereichen: rechtliche Neuerungen Management Organisation/Rhetorik Mediation Rotkreuz-Einführungsseminar Erste Hilfe Ausbildung (nicht älter als 3 Jahre) Bildungsreferent Berufliche Qualifikation (Anerkennung HJR) Pädagogische Ausbildung an Fachhochschule oder Universität
8 Fortbildung: mindestens eine Fortbildung im Jahr z.b. aus den Themenbereichen: Kinder- und Jugendarbeit rechtliche Neuerungen Management Organisation/Rhetorik Mediation Rotkreuz-Einführungsseminar Erste Hilfe Ausbildung (nicht älter als 3 Jahre) 8 Ausbildung in anderen Rotkreuz-Gemeinschaften bzw. Fachdiensten Die fachdienstliche Ausbildung der JRK-Mitglieder erfolgt nach den jeweils gültigen Konzepten der jeweiligen Fachdienste bzw. Rotkreuz-Gemeinschaften. Die Mitarbeit im jeweiligen Fachdienst bzw. der jeweiligen Rotkreuz-Gemeinschaft erfolgt dann ausschließlich als Mitglied derselben und nicht als JRK-Mitglied. Haben JRK-Mitglieder Interesse an einer Mitarbeit in den Fachdiensten der Bereitschaften, so sind die Regelungen des Zusammenarbeitspapiers zwischen dem JRK und den Bereitschaften (Anlage 1 der JRK-Ordnung) zu beachten. Allgemeine Regularien Die Prüfung der Voraussetzungen der jeweiligen Ausbildung obliegt der Leitung der jeweiligen JRK- Ebene. Die Anmeldung zu Seminaren in der Aus- und Fortbildung auf Landesebene erfolgt auf dem Dienstweg. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt: Gleichberechtigung aller Kreisverbände unter Berücksichtigung der angegebenen Prioritäten Voraussetzungen zu den Ausbildungsgängen Wird ein Amt im JRK übernommen, muß die erforderliche Ausbildung innerhalb eines Jahres begonnen werden. Der erfolgreiche Abschluß einer Ausbildung wird durch ein Zertifikat bescheinigt, das durch das Sachgebiet Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Hessen bei Vorlage aller erforderlichen Voraussetzungen ausgestellt wird.
9 Die Benachrichtigung erfolgt auf dem Dienstweg. Die Ernennung erfolgt durch die JRK-Kreisleitung. 9 Teamerarbeitskreis Definition Im Teamerarbeitskreis (TAK) arbeiten haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Bildungsarbeit auf der Ebene des Jugendrotkreuzes im DRK-Landesverband Hessen zusammen. Grundsätze a) Der Teamerarbeitskreis kann durch Beschluß der JRK-Landesleitung eingesetzt und aufgelöst werden b) Der Rahmen und die Richtlinien der Arbeit des TAK, werden vom Landesausschuß in Form eigener verbandspolitischer Zielvorstellungen vorgegeben c) Der TAK kann Vorlagen zur Beschlussfassung über die JRK-Landesleitung an die zuständigen Landesgremien als gewählte ehrenamtliche Organe auf Landesebene vorbereiten und einbringen. Aufgaben 1. Beratendes Gremium der Landesleitung in Fragen der Bildungsarbeit des Jugendrotkreuzes auf Landesebene 2. Fristgemäße Vorbereitung von Beschlußvorlagen zur Bildungsarbeit, insbesondere der Seminarplanung auf Landesebene 3. Erstellung von Konzepten und Materialien zur Umsetzung der verbandspolitischen Zielvorstellungen 4. Mitwirkung an Großveranstaltungen des Jugendrotkreuzes im Landesverband Hessen 5. Zur Umsetzung der verbandspolitischen Zielvorstellungen, geht die JRK-Landesleitung die Kooperation mit Personen, Gruppen und Organisationen ein.
Richtlinie Aus-, Fort- und Weiterbildung im Jugendrotkreuz Hessen
Richtlinie Aus-, Fort- und Weiterbildung im Jugendrotkreuz Hessen Stand 14. September 2012 1 Inhalt 1. Grundsätzliches... 3 2. Anmeldung... 3 3. Ausbildung in anderen Rotkreuz-Gemeinschaften bzw. Fachdiensten...
MehrAusbildungsordnung für das Jugendrotkreuz
www.jrk-bw.de Ausbildungsordnung für das Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.v. Ausbildungsordnung für das Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.v. Inhaltsverzeichnis
MehrAusbildungsordnung für das Jugendrotkreuz
www.jrk-bw.de Ausbildungsordnung für das Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.v. Ausbildungsordnung für das Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.v. Inhaltsverzeichnis
MehrRichtlinie Aus-, Fort- und Weiterbildung im Jugendrotkreuz Hessen
Richtlinie Aus-, Fort- und Weiterbildung im Jugendrotkreuz Hessen Stand 20. Januar 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätzliches... 2 2. Anmeldung... 2 3. Grundausbildung von Leitungskräften im Jugendrotkreuz...
MehrOrdnung des Jugendrotkreuzes
Ordnung des Jugendrotkreuzes I. Gemeinsame Allgemeine Regeln 1: Selbstverständnis 2: Ehrenamtliche Tätigkeit 3: Struktur und Form der Gemeinschaften 4: Mitgliedschaft 5: Jugendarbeit 6: Führen der Gemeinschaften
MehrJRK-Ausbildungsordnung
JRK-Ausbildungsordnung beschlossen durch den 31. JRK-Landesdelegiertentag am 20. Mai 2001 in Bönen 1. Erste-Hilfe-Ausbildung JRK-Mitglieder werden befähigt Erste-Hilfe zu leisten. In den Gruppenstunden
MehrLandesverband Saarland e.v. Ordnung der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit im DRK-Landesverband Saarland e.v.
Landesverband Saarland e.v. Ordnung der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit im DRK-Landesverband Saarland e.v. beschlossen in der außerordentlichen Landesversammlung vom 19.11.2011 1. Rechtsgrundlage
MehrAusbildungsvorschrift für die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Jugendrotkreuz Sachsen Stand: Stand:
www.jrksachsen.de für die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Jugendrotkreuz Sachsen Stand: 03.11.2012 Stand: 05.11.2011 Seite 1 Mit dieser wird die Ausbildung, sowie die Fort- und Weiterbildung im Jugendrotkreuz
MehrArbeitsgemeinschaft (AG) Notfalldarstellung. Aufgabenbeschreibung der Arbeitsgemeinschaft und Stellenbeschreibungen der AG-Leitung und -Mitglieder
www.jrk-westfalen.de Arbeitsgemeinschaft (AG) Notfalldarstellung Aufgabenbeschreibung der Arbeitsgemeinschaft und Stellenbeschreibungen der AG-Leitung und -Mitglieder JRK-Landesleitung Stand: Januar 2015
MehrSatzung. des Bereiches Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Sachsen
Satzung des Bereiches Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Sachsen beschlossen von der Bereichsvertreterversammlung am 1.10.1998, geändert durch die Bereichsvertreterversammlung
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung
Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil: Rotkreuz-Einführungsseminar - Stand 26.05.2003-1 Rotkreuz-Einführungsseminar 1.1 Ziel und Zweck Das Rotkreuz-Einführungsseminar ist ein grundlegendes und
MehrRichtlinie der Notfalldarstellung im DRK Landesverband Hessen e.v.
Richtlinie der Notfalldarstellung im DRK Landesverband Hessen e.v. Stand: 08. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 3 1. Funktionen / Gliederung... 4 1.1. Kreisverbandsebene... 4 1.1.1. Mimtrupp...
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen
Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen Teil: CBRN-E (GABC) Gliederung: Seite 1. Grundausbildung 2 2. Ausbildung von Ausbildern 3 3. Fortbildung von Ausbilder für Lehrscheinverlängerungen
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz
DRK-Landesverband Nordrhein e.v. Helfergrundausbildung Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Fachliche Helfergrundausbildung der Bereitschaften im DRK Nordrhein Gemäß
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes
Landesverband Saarland e.v. Bereitschaften Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Teil : Fachliche Helfergrundausbildung der Bereitschaften Stand: 29./30.03.2012 Gemäß Beschluss
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen
Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen Teil: Gliederung: Seite 1. Grundausbildung 2 2. Fachdienstausbildung 3 3. Zusatzausbildung 4 4. Ausbildung von Ausbildern 5 6 5. Fortbildung
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Fachliche Helfergrundausbildung der Bereitschaften
Helfergrundausbildung Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Fachliche Helfergrundausbildung der Bereitschaften Gemäß Beschluss des Bundesausschuss der Bereitschaften
MehrWechselseitige Anerkennung von Fortbildungsseminaren Partnerbörse für Fortbildungsseminare Beschluss der LJR-Vollversammlung vom 27.
Wechselseitige Anerkennung von Fortbildungsseminaren Partnerbörse für Fortbildungsseminare Beschluss der LJR-Vollversammlung vom 27. Juni 2011 1. Wechselseitige Anerkennung von Fortbildungsseminaren Die
MehrAnzahl Bereitschaften 1 1. Anzahl JRK-Gruppen 1 1. Anzahl Gemeinschaft Sozialarbeit 4 1. Anzahl sonstige Arbeitskreise / Gruppen 2 2
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 DRK - Ortsverein Tiengen Ansprechpartner Statistik: (Vorname, Name, Amt, E-Mail-Adresse) Sabrina Exner, Schatzmeisterin / sabrina.exner@drk-tiengen.de Bereitschaften 1 1 JRK-Gruppen
MehrOrtsvereinigung Bad Soden am Taunus e.v. Deutsches Rotes Kreuz. Satzung
Ortsvereinigung Bad Soden am Taunus e.v. Deutsches Rotes Kreuz Satzung vom 09. Juni 2005 Satzung für die DRK-Ortsvereinigung Bad Soden am Taunus, Ausfertigung, Seite 1 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Die
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung
Landesverband Saarland e.v. Bereitschaften Helferausbildung Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Teil: Fachliche Helfergrundausbildung der Bereitschaften Gemäß Beschluss
MehrJRK- SAARLAND. Ausbildungsordnung. Verabschiedet am
JRK- SAARLAND Ausbildungsordnung Verabschiedet am 14.10.2012 Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 1. Bildung im Jugendrotkreuz... 4 2. JRK Leitungskräfteausbildung... 4 2.1 Gruppenleiter/innen Ausbildung...
MehrFörderkonzept Kommunale Jugendarbeit
1. Qualifikation der Fachkraft Nachweis mittels: Kopie Abschlusszeugnis / Anerkennungsurkunde Lebenslauf (beruflicher Werdegang mit Darstellung früherer Beschäftigungsverhältnisse und absolvierter Fort-
MehrAusschreibung Notfalldarstellung Grundkurs
www.jrk-baden.de Grundkurs Der ND-Grundkurs richtet sich an Interessierte, die Spaß an Schauspielerei haben und daran interessiert sind, einfache medizinische und maskenbildnerische Kenntnisse kennen zu
MehrAn die DRK-Kreisverbände im DRK-Landesverband Westfalen-Lippe. Münster, den Rundschreiben Nr. Vorstand/07/267/2016
An die DRK-Kreisverbände im DRK-Landesverband Westfalen-Lippe Münster, den 14.07.2016 Rundschreiben Nr. Vorstand/07/267/2016 Mindeststandards für hauptberufliche Unterstützungsstrukturen für die ehrenamtliche
MehrAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf Fachzentrum Pflanzenbau. Informationen zum neuen Sachkundenachweis
Informationen zum neuen Sachkundenachweis Regelungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz Grundlage sind die Artikel 5 und 6 der EU-RiLi 2009/128/EG Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass alle beruflichen
MehrRichtlinie der Notfalldarstellung im DRK-Landesverband Hessen e.v. Stand:
Richtlinie der Notfalldarstellung im DRK-Landesverband Hessen e.v. Stand: 15.07.2008 Einleitung Abschnitt 1 - Funktionen/Gliederung Kreisverband - 1.1 Mimtrupp 1.2 Darsteller/ Schminker 1.3 Mimtruppleiter
Mehr[EJH] Evangelische Jugend Hamburg
Präambel Als evangelischer Jugendverband in Hamburg haben wir Träume und Visionen für unsere Stadt, die Kirche und die Welt. Unser christlicher Glaube und die Bibel bilden die Basis für das, was wir tun.
MehrJugendarbeit auf Landes-, Kreisund Gemeinschaftsebene
Jugendarbeit auf Landes-, Kreisund Gemeinschaftsebene Ein Vortrag von Bettina Fischer Landesjugendbeauftragte Verband Wohneigentum NRW e.v. Moltkestr. 73 44866 Bochum Tel.:02327-86049 E-Mail: jugend@verband-wohneigentum.nrw
MehrJugendordnung der Adventjugend Niedersachsen
Jugendordnung der Adventjugend Niedersachsen Sitz der Adventjugend Niedersachsen: Fischerstraße 19 30167 Hannover Tel. +49 (0)511 35 39 777 70 Fax +49 (0)511 35 39 777 77 1 Name und Sitz 1. Der Jugendverband
MehrWeiterbildendes Studium Themenzentrierte Interaktion: Leitung und Moderation in Gruppen
Weiterbildendes Studium Themenzentrierte Interaktion: Leitung und Moderation in Gruppen Informationsbroschüre Thema Ich Wir Kurt Lewin Institut für Psychologie, FernUniversität in Hagen Impressum Herausgeber/-in:
MehrRECHTLICHE GRUNDLAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN DER (SOZIAL-) PÄDAGOGISCHEN ARBEIT
DEB-GRUPPE RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN KLICKEN SIE HIER! KLICKEN SIE HIER! KLICKEN SIE HIER! DER (SOZIAL-) PÄDAGOGISCHEN ARBEIT 1 3 5 DEUTSCHES
MehrLehrordnung (LEO) Leichtathletik Verband Brandenburg
Lehrordnung (LEO) Leichtathletik Verband Brandenburg Beschlossen vom Präsidium am 20.August 2011 Zuletzt geändert vom Präsidium 21.Januar 2013 Inhalt 1 Trainerlizenzen... 2 2 Ausbildungsrichtlinien...
MehrBildungsrichtlinie. Bayerisches Rotes Kreuz. i. d. F. vom
Bayerisches Rotes Kreuz Bildungsrichtlinie i. d. F. vom 27.07.2005 Erlassen vom Landesvorstand des Bayerischen Roten Kreuzes Volkartstraße 83, 80636 München - Präambel - Diese Richtlinie ist notwendig,
MehrVerhindert der Datenschutz die Kooperation von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe?
Henry Stöss, Sozialarbeiter im Amt für Jugend und Familie Chemnitz Henry Stöss, Sozialarbeiter im Amt für Jugend und Familie Chemnitz Henry Stöss, Sozialarbeiter im Amt für Jugend und Familie Chemnitz
MehrRegelungen zur Anwendung der Jugendleitercard (Juleica) im Freistaat Sachsen
Regelungen zur Anwendung der Jugendleitercard (Juleica) im Freistaat Sachsen Auf der Grundlage der Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden zur Anwendung einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter
MehrVom 9. September 2011 (ABl S. 78) Übersicht:
Kreisreferentenverordnung KRefV 436 Verordnung über den Dienst der Kreisreferenten für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche
MehrKonzeption der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ebersberg e.v.
Konzeption der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ebersberg e.v. (1) LEITBILD DES AWO KREISVERBANDES EBERSBERG Wir nehmen die Lebenssituationen anderer Menschen ernst und helfen ihnen und unterstützen sie
MehrRechtsverordnung. Vom 18. April 2000 (ABl. 2000 S. A 64) Art der Änderung Änderung durch Datum Fundstelle
Rechtsverordnung über die Fort- und Weiterbildung von Pfarrern und Pfarrerinnen in der Evangelischen Landeskirche Sachsens (Fortbildungsverordnung FortbVO ) Vom 18. April 2000 (ABl. 2000 S. A 64) Änderungsübersicht
MehrFachbereich Erste Hilfe & Mehr
DRK-Kreisverband Mannheim e.v. Fachbereich Erste Hilfe & Mehr Aus- und Weiterbildung für DRK aktive und Ausbilder Helfergrundausbildung Rotkreuzeinführungsseminar Voraussetzungen: keine Dauer: 8 Unterrichtseinheiten
MehrDRK LV Hessen - Ordnung der Ausschüsse Ehrenamtlicher Dienst Stand: 5. Nov Anlage 1: Qualifikation der Führungs- und Leitungskräfte
Beschlossen vom Landesausschuss Ehrenamtlicher Dienst am 10. August 2011, genehmigt vom Präsidium am 4. November 2011 und für alle Verbandstufen als verbindlich erlassen in der Landesversammlung am 5.
MehrNEUE HERAUS- FORDERUNGEN ERFORDERN NEUE KONZEPTE! ZIELGRUPPEN DIE AUSBILDUNG
Ausbildungsgang Spiel- und Theaterpädagogik Kulturelle Kompetenz & kreative Gestaltung NEUE HERAUS- FORDERUNGEN ERFORDERN NEUE KONZEPTE! Kreativität, Teamgeist, Experimentierfreudigkeit, Kommunikations-
MehrVorwort: DRK Standards Ehrenamt (4 Mrz 2016) Seite 1 von 5 Gedruckt: :26
Mindeststandards für hauptberufliche Unterstützungsstrukturen für die ehrenamtliche Tätigkeit im DRK und Mindeststandards für die Arbeit mit Ehrenamtlichen im DRK Beschlossen durch das DRK-Präsidium am
MehrJugendordnung der DLRG- Bezirksjugend Mannheim
Jugendordnung der DLRG- Bezirksjugend Mannheim Diese Jugendordnung ist zugunsten der Übersichtlichkeit in der männlichen Schriftform gehalten. Sie richtet sich dennoch an alle Mädchen und Jungen, Frauen
MehrDiese Richtlinie gibt einen Mindeststandard vor, Verschärfungen der Vorgaben sind durch die Verantwortlichen
LANDESVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG Empfehlung des Jugendrotkreuzes an die Gemeinschaften für eine Richtlinie zur Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen im Landesverband Baden-Württemberg auf der Grundlage
MehrKonzept für die Ausbildung zur Jugendleiterin/zum Jugendleiter beim Kinder- und Jugendring Swisttal e.v.(kjr)
Konzept für die Ausbildung zur Jugendleiterin/zum Jugendleiter beim Kinder- und Jugendring Swisttal e.v.(kjr) Dieses Konzept basiert u.a. auf folgenden Grundlagen: 1. Runderlass zur Einführung einer bundeseinheitlichen
MehrDRK-Server Bearbeitungshinweise: Leitungskräfte der Rotkreuzgemeinschaften (RKG) (inkl. Aufgabe als Disziplinarvorgesetzte der RKG)
DRK-Server Bearbeitungshinweise: Leitungskräfte der Rotkreuzgemeinschaften (RKG) (inkl. Aufgabe als Disziplinarvorgesetzte der RKG) Die Standards zur Erfassung der Leitungskräfte der Rotkreuzgemeinschaften
MehrDeutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie
Deutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie Kriterien zur Ernennung als Dozent, Leiter eines Weiterbildungszentrums und Supervisor PRÄAMBEL Die Deutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie
MehrSatzung der Schüler Union Deutschlands. In der Fassung vom 19. Juni 1994
Satzung der Schüler Union Deutschlands S In der Fassung vom 19. Juni 1994 atzung Diese Satzung wurde in dieser Form durch den BKA am 28. Januar 1990 in Bonn verabschiedet und vom Bundesvorstand der Jungen
MehrVerwaltungsverordnung über die Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im gemeindepädagogischen Dienst (Anstellungsverordnung AnstVO)
Anstellungsverordnung AnstVO 575-2010 Verwaltungsverordnung über die Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im gemeindepädagogischen Dienst (Anstellungsverordnung AnstVO) Vom 8. Juni 2006 (ABl.
Mehr1.1 bis 1.3: siehe entsprechende Abschnitte in den Allgemeinen Richtlinien
IV/32/ 1 Richtlinien der Stadt Rheinbach über die Gewährung von Zuschüssen zu den Betriebsausgaben Offener Jugendfreizeitstätten (in der Fassung vom 29.10.2007) Rechtliche Grundlage In 11 Kinder- und Jugendhilfegesetz
MehrOrdnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015
Ordnungen der Cusanus Hochschule 5 Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule Datum: 2. Juni 2015 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Gründungssenats der Cusanus Hochschule vom 27. Mai 2015 und unterzeichnet
MehrOrdnung. Ausbildungsordnung des Jugendrotkreuzes im DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. 1. Grundsätzliches. Inhalte
Ausbildungsordnung des Jugendrotkreuzes im DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. 1 Grundsätzliches Ordnung Jugendrotkreuz im DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. Lüneburger Straße 2 39106 Magdeburg
Mehr804. Richtlinien über das Praktikum im kirchenmusikalischen Dienst in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (Praktikumsrichtlinien)
Praktikumsrichtlinien kirchenmusikalischer Dienst 804 804. Richtlinien über das Praktikum im kirchenmusikalischen Dienst in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (Praktikumsrichtlinien) Erlaß des
MehrSeminar- und Lehrgangsplan 2018
Seminar- und Lehrgangsplan 2018 Kreisjugendfeuerwehr Fulda Seminar- & Lehrgangsplan Übersicht der Bildungsveranstaltungen 2018 der Kreisjugendfeuerwehr Fulda Seminar / Lehrgang / Workshop JuLeiCa- Stunden
MehrLeitfaden Fachgruppe Höhere Berufsbildung Dentalhygiene HF
Leitfaden Fachgruppe Höhere Berufsbildung Dentalhygiene HF A: Grundlagen 1 Schweizerische der Höheren Fachschulen 2 Schweizerische Konferenz der Höheren Fachschulen 3 Schweizerischer Verband Bildungszentren
MehrNeufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 16.
Neufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 16. Juli 2014 Aufgrund der Ordnung zur Änderung der Allgemeinen Bestimmungen
MehrResident-Ausbildung an der Vetmeduni Vienna
Resident-Ausbildung an der Vetmeduni Vienna 19.10.2015 Veterinärmedizinische Universität Wien Inhalt Inhalt 1. Präambel 3 2. Ausbildungsstruktur 3 2.1. Universitäre Voraussetzungen 3 2.2. Ausbildungsinhalte
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Fachdienstausbildung
Landesverband Saarland e.v. Bereitschaften Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Fachdienstausbildung Teil : Information und Kommunikation - Fernmeldedienst - - Stand: 16.02.2014
Mehrvom 17. Dezember 2010 (Stand 1. Februar 2015)
Nr. 54l Reglement über den Zertifikatsstudiengang (Certificate of Advanced Studies) Philosophie + Medizin an der Fakultät II für Kultur- und Sozialwissenschaften der Universität Luzern vom 7. Dezember
MehrWoodbadge-Ausbildung der DPSG
Das gesamtverbandliche Ausbildungskonzept: Woodbadge-Ausbildung der DPSG Wozu das Ganze überhaupt? Neuleiter so auszubilden, dass sie dem Leitersein gewachsen sind und es ihnen Spaß macht, ist eine wichtige
MehrFachtagung Aufgabe Ehrenamtsförderung: Perspektiven, Ansätze, Beispiele. Workshop 2, Einstieg: Orientierung, Ausund Weiterbildung, Mentoring
11 Fachtagung Aufgabe Ehrenamtsförderung: Perspektiven, Ansätze, Beispiele Workshop 2, Einstieg: Orientierung, Ausund Weiterbildung, Mentoring Köln, 13. November 2012 Worüber ich berichten möchte... Engagement
MehrBereitschaften/Leitungs- u. Führungskräfte
Qualifikation von Leitungs- und Führungskräften Verbindliche Module Module GL TF/GF ZF BL KBL KB Rotkreuz-Aufbauseminar X X X X X X Leiten und Führen von Gruppen X X X X X Leiten von Rotkreuzgemeinschaften
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes
DRK-Generalsekretariat Bonn, 24.02.2000 Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Teil: Betreuungsdienst Gliederung: Seite 0. Präambel 2 1. Grundausbildung Betreuungsdienst
MehrLehrordnung (TVV/LO) Thüringer Volleyball-Verband e.v.
Lehrordnung (TVV/LO) Thüringer Volleyball-Verband e.v. [1] Mit den Anlagen 1. Zielstellung 1 - Richtlinien für die Ausbildung von Trainerassistenten im TVV 2 - Ausbildungsprogramm des TVV für Trainerassistenten
MehrGENOSSENSCHAFTLICHES BANK-FÜHRUNGSSEMINAR (GBF)
ZULASSUNGS- UND PRÜFUNGSORDNUNG AB DEM 444. GBF GENOSSENSCHAFTLICHES BANK-FÜHRUNGSSEMINAR (GBF) 1 Akademie Deutscher Genossenschaften ADG Schloss Montabaur 56410 Montabaur Diese Zulassungs- und Prüfungsordnung
MehrOrdnung über den Dienst, die Begleitung und die Fortbildung von Ehrenamtlichen in der Evangelischen Kirche in Österreich (Ehrenamtsordnung)
Ehrenamtsordnung EAO 3.30.0000 Ordnung über den Dienst, die Begleitung und die Fortbildung von Ehrenamtlichen in der Evangelischen Kirche in Österreich (Ehrenamtsordnung) Vom 1. Jänner 2011 ABl. Nr. 195/2010,
MehrDekanatsjugendreferenten
Dienstanweisung 592 Dienstanweisung für Dekanatsjugendreferentinnen und Dekanatsjugendreferenten Vom 16. Juni 1992 In der Fassung vom 16.12.1997 (ABl. 1998 S. 105) Der Dienst der Dekanatsjugendreferentinnen
Mehr382. Ordnung des Evangelischen Schulwerks in Württemberg
Evangelisches Schulwerk 382 382. Ordnung des Evangelischen Schulwerks in Württemberg Verordnung des Oberkirchenrats vom 30. März 2004 (Abl. 61 S. 103) Mit Zustimmung des Konvents des Evangelischen Schulwerks
Mehr1 Fragebogen zur Erhebung (zu 2.4.1)
1 Fragebogen zur Erhebung (zu 2.4.1) 1. Bitte geben Sie hier Ihre Identifikationsnummer (siehe E-Mail) ein. Bitte geben Sie hier den Studien- / Ausbildungsgang ein (siehe E-Mail). 2. In den ersten Fragen
MehrDie Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gewährt Vorschlagsrechte für die Jugendhilfe und Landesjugendhilfeausschüsse
Hinweise des Kultusministeriums für die öffentliche Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit gemäß 75 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) und 4 und 17 Jugendbildungsgesetz
MehrMuster Vereins-Jugendordnung Satzung der DJK Sportjugend der DJK...
1 1 1 1 1 0 1 Muster Vereins-Jugendordnung Satzung der DJK Sportjugend der DJK... 1. Name und Wesen 1.1 Die DJK Sportjugend in der DJK... ist die Jugendorganisation der DJK... e.v., des katholischen Vereins
MehrDer Ausbilder nach BBiG
Der Ausbilder nach BBiG Nach 28 I S. 2 BBiG darf Auszubildende nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist Persönliche Eignung gem. 29 BBiG. Demnach nicht geeignet ist wer Kinder und Jugendliche
MehrOrdnung der Notfallseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (NfSVO)
Ordnung der Notfallseelsorge in der EKHN NfSVO 118 Ordnung der Notfallseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (NfSVO) Vom 2. März 2006 (ABl. 2006 S. 120), geändert am 19. April 2007
MehrSCHULINTEGRATION IN KONZEPTION REGEL- UND FÖRDERSCHULEN 54 SOZIALGESETZBUCH XII
KONZEPTION SCHULINTEGRATION IN REGEL- UND FÖRDERSCHULEN GEMÄß 54 SOZIALGESETZBUCH XII UND 35A SOZIALGESETZBUCH VIII EINE KOOPERATION DER LEBENSHILFE HAMM UND DER KOLPING-BILDUNGSZENTREN WESTFALEN 1 Vorwort
MehrAnlage 4. Bekleidungsordnung für das Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Hessen
44 Anlage 4 Bekleidungsordnung für das Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Hessen I. Allgemeine Bestimmungen II. III. 1. T-Shirt 2. Polo-Shirt 3. Sweat-Shirt 4. Jacken Weitere Regelungen I. Allgemeine
MehrArbeitshilfe zur Anerkennung von externen Ausbildungen/Qualifikationen im DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e. V.
Arbeitshilfe zur Anerkennung von eternen Ausbildungen/Qualifikationen im DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e. V. Abschnitt 1 Erste-Hilfe-Programm Stand: 08-2008 Anerkennung Bezeichnung der Ausbildung ja
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz. Teil: Sanitätsdienstausbildung
Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Beschlussfassung Gemäß des Beschlusses des Bundesausschuss der Bereitschaften vom 20./21. Februar 2010, der Ständigen Konferenz der Landesärzte
MehrAusbildungsordnung "Trainer S"
Ausbildungsordnung "Trainer S" 10. February 2018 Version: 1.0.3 Autor: Stefan Opitz Zuletzt geändert am: 10. February 2018 eversity Von-der-Beckenstr. 50 59174 Kamen info@eversity.net www.eversity.net
Mehrerlässt für die Zusatzausbildung "Fachlehrerin/Fachlehrer Berufswahlunterricht"
4.2.2.7.2. Profil für die Zusatzausbildung "Fachlehrerin/Fachlehrer Berufswahlunterricht" vom 25. Oktober 2007 Der Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), gestützt
Mehr(3) Der JAK im Landesverband Nordrhein-Westfalen ist auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen tätig. Er hat seinen Sitz in Essen.
ORGANSATIONS- UND GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN JUGENDARBEITSKREIS (JAK) DES LANDESVERBANDES NORDRHEIN - WESTFALEN IM VOLKSBUND DEUTSCHE KRIEGSGRÄBERFÜRSORGE e.v. Aufgrund des 3 (5) der Organisations- und Geschäftsordnung
MehrOrdnung. der Gemeinschaft. Wohlfahrts- und Sozialarbeit
Ordnung der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit Verabschiedet vom Landesverbandsausschuss am 6. Oktober 2010 Geltungsbereich im Deutschen Roten Kreuz, Landesverband Rheinland-Pfalz Inhalt 1. Allgemeine
MehrDie Evangelische Jugendarbeit wird gemeinsam getragen durch hauptamtlich und ehrenamtliche fachlich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ordnung der Evangelischen Jugend und des Jugendwerkes im Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein Kirchenkreisvorstand vom 03.12.2009 Die Evangelische Jugend im Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein (Evangelische
MehrDienstanweisung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst in den Bereich Seelsorge und Verkündigung
Dienstanweisung 591 Dienstanweisung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst in den Bereich Seelsorge und Verkündigung Vom 16. Juni 1992 Der Dienst aller Mitarbeiterinnen und
MehrSatzung der Kreisvolkshochschule des Landkreises Mayen-Koblenz vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom
des Landkreises Mayen-Koblenz vom 26.01.1989 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.06.2003 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsstatus... 2 2 Organe... 2 3 Aufgaben des Pädagogischen Leiters... 2 4 Örtliche
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Sanitätsdienstausbildung
Sanitätsdienst Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Sanitätsdienstausbildung Gemäß des Beschlusses des Bundesausschuss der Bereitschaften vom 20./21. Februar 2010, der
MehrAbschnitt 1 Erste-Hilfe-Programm Stand: Anerkennung Bezeichnung der Ausbildung ja nein Nur wenn:... (ggf. Einzelprüfung notwendig)
Arbeitshilfe zur Anerkennung von eternen Ausbildungen/Qualifikationen im DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e. V. Institut für Bildung und Kommunikation (IBK) Abschnitt 1 Erste-Hilfe-Programm Stand: 03-2015
MehrMitteilungen der Technischen Universität Clausthal - Amtliches Verkündungsblatt
Mitteilungen der Technischen Universität Clausthal - Amtliches Verkündungsblatt Nr. 11 Jahrgang 2012 25. Juni 2012 INHALT Tag Seite 01.03.2012 Aufhebung des Informationstechnischen Zentrums 128 (1.21.50)
MehrVorläufige Handlungsanweisung des DLRG Bezirkes Solingen e.v. Entnommen der Handlungsanweisung des DLRG Landesverbandes Nordrhein. e. V.
Vorläufige Handlungsanweisung des DLRG Bezirkes Solingen e.v. Entnommen der Handlungsanweisung des DLRG Landesverbandes Nordrhein. e. V. Einleitung Am 01.01.2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetzt
MehrJugendordnung. DLRG Ortsgruppe Sinsheim e.v.
Jugendordnung DLRG Ortsgruppe Sinsheim e.v. Diese Jugendordnung ist zur besseren Übersichtlichkeit in der männlichen Schriftform gehalten. Sie richtet sich dennoch an alle Mädchen, Jungen, Frauen und Männer.
MehrDer Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Satzung vom 26. November 2006 Artikel 1 Name Der am 12. November 2006 gegründete Radsportverein führt den Namen RC Racing Elephants und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
MehrI. Qualifikationskriterien
Ziel und Zweck Diese Regularien stellen die einheitliche Qualifikation unserer Ausbilder sicher. Somit ist der Grundstock für eine gesicherte Qualität der Ausbildung gelegt. Mit den ergänzenden Maßnahmen
MehrReglement über das Pädagogische Handeln
Pädagogisches Handeln 4.00 Reglement über das Pädagogische Handeln vom 9. November 997 Die Synode der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt auf Art. 7 Abs. Organisationsstatut
MehrLS 2014 Drucksache 17
LS 2014 Drucksache 17 Vorlage de an die Landessynode Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Rechnungsprüfung der Evangelischen Kirche im Rheinland (Rechnungsprüfungsgesetz - RPG) A BESCHLUSSANTRAG
MehrForum 2: Modernisierung der beruflichen Bildung
Herzlich Willkommen beim Forum 2: Modernisierung der beruflichen Bildung u 2.1 Qualitätsmanagement: Qualität fördern und sichern 2.2 Kompetenzentwicklung: Kompetenzen erfassen Strukturen gestalten 2.3
MehrOrdnung für das Jugendrotkreuz
Jugendrotkreuz Ordnung für das Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.v. - 1 - Herausgeber: Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.v. Badstr. 41 70372 Stuttgart Telefon:
Mehr