Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Ingenieurverträge bei der SWK AQUA für Kanalbauprojekte
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- Friederike Albrecht
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1 Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Ingenieurverträge bei der SWK AQUA für Kanalbauprojekte Die folgenden technischen Bestimmungen gelten für die Beauftragung sämtlicher Ingenieur- und Architektenleistungen im Aufgabenbereich Stadtentwässerung der SWK AQUA GmbH(AG). Mit der Übergabe an den Auftragnehmer (AN) gelten diese als vereinbart. Die Bestimmungen ersetzen nicht die Leistungsbilder der HOAI, die weiterhin uneingeschränkt gültig ist und deren Leistungen mit der Beauftragung vereinbart sind. Darüber hinaus haben technische Details der Bestellung Vorrang vor diesen technischen Bestimmungen. Die folgenden Ausführungen konkretisieren einzelne Leistungsphasen der HOAI im Sinne technischer Standards der SWK AQUA. Generell ist darauf hinzuweisen, dass alle Leistungen im Rahmen vorhandener Schnittstellenbetreuungen zur SWK AQUA, insbesondere im Schnittstellenbereich zu Hausanschlüssen und der Maschinen- und Elektrotechnik (M+E) bei Sonderbau-/ Pumpwerken, seitens des AN bei seiner zeitlichen und inhaltlichen Planung zu berücksichtigen sind. 1. Festlegungen zur Projektabwickung Zu Maßnahmenbeginn wird vom AN in Abstimmung mit dem AG ein Zeitplan erstellt, der auf Basis der HOAI-Leistungsphasen konkrete Zielvorstellungen formuliert, zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Planungs- und Projektierungsphasen abgeschlossen sein sollen. Dieser Zeitplan wird im gegenseitigen Einvernehmen verabschiedet und nach Möglichkeit im Folgenden eingehalten. Wird erkennbar, dass die zeitlichen Vertragsziele voraussichtlich nicht erreicht werden können, ist der AN verpflichtet, dies unverzüglich schriftlich dem AG anzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Der Zeitplan wird danach einvernehmlich angepasst. Analoges gilt bei durch den AN nicht zu vertretenden Verzögerungen, die im Einflussbereich des AG liegen. Hier gibt der AG frühzeitig Mitteilung. 2. Grundlagenermittlung Grundlage für die Planung sind folgende thematische Daten / Karten: Allgemeines Liegenschaftskataster der Stadt Krefeld: ALK Unterflurpläne aller Leitungsträger Zusätzliche Topographische Geländeaufnahmen Kanalbestandsdaten incl. der zugrunde liegenden ALK-Daten werden aus dem Smallworld-GIS ausgelesen und dem AN im AutoCAD-Format (dwg/dxf) zur Verfügung gestellt. Die Unterflurpläne des SWK-Versorungsnetzes müssen bei der Planauskunft der SWK direkt angefordert werden. Unterflurdaten Dritter müssen vom AN bei ebendiesen angefordert werden. Seite 1 Stand
2 Für erforderliche hydraulische Berechnungen wird dem AN eine Hystem-Extran- Netzdatei (*.net) zur Verfügung gestellt, die das Bestandsnetz als modifiziertes hydraulisches Rechennetz enthält und zwingend zu nutzen ist. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich die Software Hystem-Extran der ITWH Hannover als hydraulisches Rechenmodell akzeptiert wird. Es wird eindringlich darauf hingewiesen, die Bestandsdaten, insbesondere die des Kanalnetzes (Knotenpunkte, Anfangs- und Endpunkte etc.), auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Für den Fall, dass Ausrüstungen für Sonderbauwerke (z.b. Maschinen- und Elektrotechnik (M+E-Technik) von Pumpwerken) erforderlich werden, die nicht Bestandteil des Planungsauftrages sind, sind die Grundlagen hierfür gemeinsam mit der SWK AQUA zu erarbeiten. Hierzu gehören die Lage, vorläufige Anzahl und Platzbedarf der Pumpen und Armaturen etc. 3. Vorplanung / Entwurfsplanung Die Variantenuntersuchung im Sinne der HOAI umfasst die Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten mindestens aus: Hydraulischer Sicht Bauverfahrenstechnischer Sicht (z.b. Art des Bauverfahrens etc.) Baulichen, umwelttechnischen oder verkehrlichen Randbedingungen (z.b. Trassenalternativen etc.) Berücksichtigung der Schadenssituation im Bereich der Hausanschlüsse und Einbeziehung der Hausanschlussthematik in bautechnische sowie kostentechnische Überlegungen (z.b. Trassenverschiebungen, Festlegung Bauverfahren für Hausanschlüsse etc.) Die obige Auflistung ist lediglich beispielhaft. Weitere Kriterien können sich im Einzelfall ergeben. Im Rahmen der bautechnischen Varianten sind alle möglichen Bauzustände zu betrachten und bei Bedarf zu planen. Ebenso sind die grundsätzlichen Möglichkeiten zur Durchführung einzelner Bauverfahren zu prüfen und das Bauverfahren zu planen (z.b. Platzverhältnisse an Start- und Zielgruben von Rohrvortrieben). Hierfür erforderliche Baugruben sind beispielsweise in ihrer Ausführung und ihren Abmessungen zu planen und in die Baupläne einzutragen. Hydraulische Varianten haben sich am aktuellen Generalentwässerungsplan (GEP) zu orientieren und sind eng mit der SWK AQUA abzustimmen. Hier kann ggfs. die Überrechnung des gesamten Netzes erforderlich werden, das dann ebenfalls zum Umfang der Leistungen des AN gehört. Die Regendaten für die Langzeitseriensimulation werden dem AN übergeben. Ebenso werden je nach Einzelfall die relevanten Regenereignisse in Absprache festgelegt. Für den hydraulischen Berechnungsfall sind folgende thematischen Pläne zu erzeugen: Hydraulischer Belastungsplan (Überstauhäufigkeiten) des Bestandsnetzes Hydraulische Belastungspläne (Überstauhäufigkeiten) der Untersuchungsvarianten im Bestand nach jeweiliger fiktiver Maßnahmendurchführung Hydraulischer Belastungsplan (Überstauhäufigkeiten) im GEP-Prognosenetz incl. der gewählten Planungsvariante Seite 2 Stand
3 Es ist immer das jeweilige Planungsumfeld und das Einzugs- sowie das Einwirkungsgebiet darzustellen. Darüber hinaus sind die Berechnungsergebnisse als Ausdruck vorzulegen, d.h. Listen der Überstauschächte und Unterlagen zur Parametereinstellung. Alle infrage kommenden Varianten sind zeichnerisch darzustellen und dem AG vorzustellen. Ziel der Variantenuntersuchung muss die Auswahl der wirtschaftlichsten Lösung im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung (bautechnisch, betrieblich und finanziell) sein. In diesem Zusammenhang sind auch Kostenschätzungen und Kostenvergleichsberechnungen anzustellen und vorzulegen. Boden und Baugrundgutachten, die Erarbeitung der Grundwasserabsenkungskonzeption und ähnliche Untersuchungen und Gutachten werden je nach Erfordernis durch den AG vergeben. Die Initiative hierzu kommt vom AN. Insbesondere sind für diesen Zweck die Anforderungen an das Boden- und Baugrundgutachten durch den AN - in Absprache mit dem AG - zu spezifizieren (Bohrpunkte, Tiefenlage etc.). Die Bestimmung der Höhenlage der Hausanschlüsse ist insbesondere bei hydraulischer Vergrößerung von Bedeutung und in die Überlegungen mit einzubeziehen. Hierzu werden dem AN die relevanten TV-Inspektionen zur Verfügung gestellt. Abstimmungstermine mit Leitungsträgern und anderen, von der Planung betroffenen o- der fachlich Beteiligten, sind seitens des AN frühzeitig zu initiieren und vorzubereiten. Für alle Bauphasen einer Maßnahme ist die Verkehrsführung zu planen, mit den zuständigen Fachämtern abzustimmen und in Form von Verkehrsführungsplänen (analog und digital) darzustellen. Das Umlaufverfahren ist durch den AN durchzuführen und ist an die im Anhang aufgeführten externen und internen Stellen zu richten (Liste im Anhang). Der Umfang des Umlaufes umfasst in erster Linie Lagepläne. Längsschnitte sind durch den AN bei Bedarf der anfordernden Stelle zur Verfügung zu stellen. In die hierfür erforderlichen Lagepläne sind die Abmessungen aller Baugruben und Rohrgräben darzustellen. Darüber hinaus müssen die Grenzen der Rahmenkarten sowie die Rahmenkartennummer, z.b , eingetragen sein. Vorhandene Schächte müssen mit der vierstelligen Ordnungszahl aus Smallworld-GIS bezeichnet sein.in die Längsschnitte sind alle querenden Fremdleitungen in ihrer zu vermutenden Höhe farbig einzutragen. Erforderliche Abstimmungstermine mit den Genehmigungsbehörden (Bezirksregierung, Staatliche Umweltämter, Untere Wasserbehörde) werden federführend durch die SWK AQUA initiiert und wahrgenommen. Die Teilnahme des AN an derartigen Besprechungen und Abstimmungsterminen ist zwingend. Ebenso die Vorbereitung solcher Termine durch Erzeugung spezifischer Pläne, Berechnungen etc. (s. auch 3. Genehmigungsplanung). Im Rahmen der Vorplanung von Sonderbau- und Pumpwerken hat im Zusammenhang mit der (M+E-Technik) die Erarbeitung einer groben Bauwerksplanung (Systemskizze) nach Ermittlung von Q zu, Q ab, Höhenlage der Anlagenteile (h geo, h man ), Länge und Lage der Druckleitungen zu erfolgen. Im Rahmen der Entwurfsplanung sind diese Anlagenteile durch den AN in die Bauwerksplanung einzuarbeiten. Dieser hat eine detaillierte Planung der Gesamtanlage unter Berücksichtigung aller fachtechnischen Anforderungen und der Beteilung anderer fachlich Beteiligter zu erstellen. Im Rahmen des Planungsumlaufes sind die Genehmigungsbehörden ebenfalls zu beteiligen. Als Ergebnis der Entwurfsplanung ist eine Entwurfsplanungsakte in Form eines Zwischenberichtes vorzulegen, der die Vorplanungs- und Entwurfsergebnisse zusammenfasst und folgenden Mindestinhalt hat: Seite 3 Stand
4 Darstellung und Auswertung der Variantenuntersuchung Lagepläne und Längsschnitte Pläne der Überstauhäufigkeiten (s.o.: thematische Pläne der Hydraulik) Kostenberechnungen Datenträger mit allen o.g. Daten (dwg-dateien und Plotstifttabellen) 3. Genehmigungsplanung Die Teilnahme des AN an Abstimmungsterminen mit den Genehmigungsbehörden ist obligatorisch und ist in der Beauftragung enthalten. Im Rahmen der Genehmigungsplanung richtet sich die Anzahl der erforderlichen Planunterlagen nach den Anforderungen der Genehmigungsbehörde. Darüber hinaus ist ein Exemplar der SWK AQUA zur Verfügung zu stellen.die erforderlichen Antragsunterlagen, das Anlegen und Ausfüllen von Formblättern etc. ist Sache des AN. Das Anschreiben an die Aufsichtsbehörden wird durch den AG erstellt und durch den Eigenbetrieb Stadtentwässerung unterzeichnet. Die Genehmigungsplanungsakte hat folgenden Aufbau und Mindestinhalt: Darlegung etwaiger Berechnungen mit Hytem-Extran oder KOSIM Planunterlagen nach Behördenanforderung Datenträger mit allen o.g. Daten (dwg-dateien und Plotstifttabellen) 4. Ausführungsplanung Wichtiger Bestandteil der Ausführungsplanung sind zusätzlich zu den üblichen Kanallageplänen sämtliche Unterflurpläne, die insbesondere auch die Informationen aus dem Umlaufverfahren enthalten sollen (z.b. eingezeichnete Fremdleitungen aus dem Umlaufverfahren etc.).in die Ausführungsplanung sind alle technischen Standards der SWK AQUA einzuarbeiten. Die Maßstäbe der Ausführungspläne sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es sind 2 Exemplare der Ausführungsplanung im Papierformat zu erstellen sowie sämtliche Dokumente auf Datenträger (Pläne als dwg-dateien mit Plotstifttabelle und als pdf) zu liefern. Die Ausführungsplanung hat eine detaillierte Kostenberechnung zu enthalten. Außerdem sind die Mindestinhalte für die Ausführungsplanung folgende: Lagepläne, Längs- und Querschnitte und Bauwerkszeichnungen Gesamtes Umlaufverfahren (Stellungnahmen etc.) im Original Kopien sämtlicher Schriftvermerke und Besprechungen Seite 4 Stand
5 5. Vorbereitung der Vergabe Das Leistungsverzeichnis ist zwingend mit dem Stamm LV der SWK AQUA aufzustellen. Die Daten werden dem AN im GAEB-Datenformat D.81 übergeben. Die Positionstexte dürfen nicht verändert werden und Erläuterungen sind als Hinweistexte einzufügen. Die Kurztexte sind dabei auf 39 Zeichen zu begrenzen. Die OZ-Nummerierung ist unverändert zu lassen. Sollten Positionen einzufügen sein, sind diese jeweils unterhalb der zugehörigen und feststehenden OZ-Nummerierung einzugliedern. Die OZ-Nummer wird zur Positions-Nummer im Format PPPP. Das fertiggestellte Leistungsverzeichnis ist der SWK AQUA als Kostenvoranschlag im GAEB-Datenformat D.82 zu übergeben. Seite 5 Stand
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