Social Media und Datenschutz Rechtliche Fallstricke erkennen und vermeiden Dr. Ulrich Baumgartner, LL.M Rechtsanwalt/Partner Osborne Clarke
|
|
- Daniela Klein
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 25. NEON-Plenum, 18. Februar 2013 Social Media Guidelines Richtlinien und rechtliche Rahmenbedingungen der Social Media-Forschung verstehen und anwenden Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e.v. Social Media und Datenschutz Rechtliche Fallstricke erkennen und vermeiden Dr. Ulrich Baumgartner, LL.M Rechtsanwalt/Partner Osborne Clarke
2 Coming Up Datenschutz und MaFo - Basics Social Media Monitoring Tracking Social Plug-Ins Social Media Fanpages 2
3 Datenschutz und MaFo - Basics Bundesdatenschutzgesetz antiquiert Von der technischen Entwicklung längst überholt Viele Generalklauseln und auslegungsbedürftige Regelungen in BDSG/TMG Sog. Novellen des BDSG haben daran nichts geändert Fazit: Oft Rechtsunsicherheit Pragmatische Lösungen notwendig 3
4 Datenschutz und MaFo - Basics Welche Daten fallen unter das Datenschutzrecht? Personenbezogene Daten "Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person" (3 Abs. 1 BDSG) Beispiele: Name, Adresse, , Kreditkartennummer Sehr weite Auslegung durch Gerichte / Aufsichtsbehörden Bsp: Google Street View, Smart Metering, etc. 4
5 Datenschutz und MaFo - Basics Was sind anonyme Daten? Wichtig: Anonyme Daten fallen nicht unter das Datenschutzrecht! Aber: Hohe Hürden in der Praxis Jeder Personenbezug muss fehlen Re-Anonymisierung muss ausgeschlossen sein oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern In der Praxis daher selten! Praxis-Tip: Nicht vorschnell von anonymen Daten ausgehen! 5
6 Datenschutz und MaFo - Basics Was sind pseudonyme Daten? Wichtig: Pseudonyme Daten fallen grds. unter das Datenschutzrecht! Was ist gemeint? Personenbezug wird durch Pseudonym ersetzt Personenbezug kann mit Hilfe von Referenzdatei/Zuordnungsregel wieder hergestellt werden In der Praxis hängt viel vom Einzelfall ab Praxis-Tip: Pseudonyme Daten sind etwas ganz anderes als anonyme Daten 6
7 Datenschutz und MaFo - Basics Nicht unter das Datenschutzrecht fallen, z.b. rein statistische Daten/Forschungsdaten ohne Personenbezug Trennlinie zu anonymen/pseudonymen Daten unscharf Restriktive Linie der Aufsichtsbehörden und Gerichte 7
8 Datenschutz und MaFo - Basics Checkliste: Datentypen BDSG/TMG anwendbar? Anonyme Daten Nein Pseudonyme Daten Ja "Verschlüsselte" Daten Kommt darauf an 8
9 Datenschutz und MaFo - Basics Jede Verarbeitung personenbezogener Daten ist verboten, es sei denn, sie ist explizit erlaubt Juristen nennen das: "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt D.h. jede Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf einer Rechtfertigung Verarbeitung wird ebenfalls sehr weit definiert Umfasst das Speichern, Verändern, Nutzen, Übermitteln und Löschen von Daten 9
10 Datenschutz und MaFo - Basics Konsequenz: Fast jeder Umgang mit personenbezogenen Daten bedarf einer Rechtfertigung! Das gilt grds. auch für die Erhebung von pd zu Zwecken der Marktforschung Das Medium der Datenerhebung spielt dabei keine Rolle 10
11 Datenschutz und MaFo - Basics Wer ist verantwortlich? Datenschutzrechtlich verantwortlich ist die sog. "verantwortliche Stelle" "Verantwortliche Stelle ist jede Person oder Stelle, die personenbezogene Daten für sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt oder dies durch andere im Auftrag vornehmen lässt", 3 Abs. 7 BDSG 11
12 Datenschutz und MaFo - Basics Verantwortliche Stelle bei MaFo? Juristen sagen: Das kommt darauf an nämlich: Handelt MaFo-Unternehmen selbständig: MaFo- Unternehmen Handelt MaFo-Unternehmen im Auftrag, aber ohne spezifische Weisungen des Auftraggebers MaFo- Unternehmen Gibt der Auftraggeber/Kunde spezifische Weisungen Kunde 12
13 Datenschutz und MaFo - Basics Mögliche Rechtfertigungen Einwilligung der Betroffenen Achtung: Schwer wirksam zu bekommen und widerruflich Gesetzliche Erlaubnis Privilegierung der geschäftsmäßigen MaFo, 30a BDSG Auftragsdatenverarbeitung (ADV), 11 BDSG 13
14 Datenschutz und MaFo - Basics Mögliche Rechtfertigungen Einwilligung Einwilligung der Betroffenen Muss "informiert" erfolgen Muss grds. schriftlich erfolgen Kann jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen werden Praxis-Tip: Verlassen Sie sich nicht alleine auf eine Einwilligung! 14
15 Datenschutz und MaFo - Basics Mögliche Rechtfertigungen - 30a BDSG Hintergrund MaFo ist "wichtige Voraussetzung für die nachhaltige demokratische und wirtschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland" (Gesetzesbegründung) 30a BDSG soll der MaFo daher das Leben erleichtern Privilegierung ggü. sonstigen Unternehmen 15
16 Datenschutz und MaFo - Basics Mögliche Rechtfertigungen - 30a BDSG Datenverarbeitung für "geschäftsmäßige" MaFo zulässig, wenn Keine schutzwürdigen Interessen des Betroffenen an dem Ausschluss der Datenverarbeitung bestehen, oder Daten aus allgemein zugänglichen Quellen stammen ODER MaFo-Unternehmen sie veröffentlichen dürfte UND schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht "offensichtlich" entgegenstehen 16
17 Datenschutz und MaFo - Basics Mögliche Rechtfertigungen - 30a BDSG Außerdem: Daten dürfen NUR für MaFo verwendet werden (Zweckbindung) Verwendung für andere Zwecke nur in anonymisierter Form Stets Pflicht zur Anonymisierung, sobald dies nach Zweck des Forschungsvorhabens möglich ist 17
18 Datenschutz und MaFo - Basics Mögliche Rechtfertigungen - 30a BDSG Bedeutet in der Praxis: Abwägung im Einzelfall oft unklar Rechtsunsicherheit Praxis-Tip: Greifen Sie wann immer möglich auf allgemein zugängliche Quellen zurück 18
19 Datenschutz und MaFo - Basics Mögliche Rechtfertigungen Auftragsdatenverarbeitung Bedeutet: Betrifft das sog. "Outsourcing" Setzt detaillierten Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer voraus ( 11 Abs. 2 BDSG) Führt dazu, dass der Auftragnehmer "verlängerter Arm" des Kunden wird und nicht mehr "Dritter" ist Übermittlung von Daten an den Auftragnehmer ist dann per Gesetz zulässig Auftraggeber ist für Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich 19
20 Datenschutz und MaFo - Basics Mögliche Rechtfertigungen Auftragsdatenverarbeitung Bedeutung für MaFo Kann vorliegen, wenn der Kunde ein MaFo- Unternehmen mit einzelnen MaFo-Maßnahmen beauftragt Liegt i.d.r. vor, wenn Kunde Daten zur Verfügung stellt Bsp: Durchführung einer Kundenbefragung durch externes MaFo-Unternehmen Kommt stark auf den Einzelfall an 20
21 Datenschutz und MaFo - Basics Sanktionen Bußgeld bis zu EUR ,00 (+ ggfs. Gewinnabschöpfung) Untersagung bestimmter Datenverarbeitungen Strafrechtliche Relevanz bei Vorsatz + Bereicherungsoder Schädigungsabsicht/Fernmeldegeheimnis Reputationsverlust/Schlechte Presse Insbes. bei Kundendaten In der Praxis oft das größte Risiko 21
22 Social Media Monitoring Was ist erlaubt? Datenschutzrecht i.d.r. relevant, weil personenbezogene Daten betroffen Fällt wohl unter 30a Abs. 1 Nr. 2 BDSG, wenn die Daten allgemein zugänglich sind, und Keine schutzwürdigen Interessen der Betroffenen "offensichtlich" entgegenstehen Liegt i.d.r. vor, wenn Kunde Daten zur Verfügung stellt Bsp: Durchführung einer Kundenbefragung durch externes MaFo-Unternehmen Kommt stark auf den Einzelfall an 22
23 Social Media Monitoring Was fällt unter 30a Abs. 1 Nr. 2 BDSG? Öffentliche Social Media Profile Alle für jedermann zugänglichen Seiten Tweets Blogeinträge (plus Kommentare dazu) Beiträge auf Foren Beiträge auf Bewertungsplattformen 23
24 Social Media Monitoring Achtung! Onlineforen mit Registrierung Sind grds. nicht "allgemein zugänglich" Nutzungsbedingungen der Plattform sind zu beachten Ist dort z.b. kommerzielle Nutzung untersagt, ist Auswertung unzulässig 24
25 Social Media Monitoring Achtung! Facebook-Profile Sind grds. nicht "allgemein zugänglich" Analyse daher grds. unzulässig Aber: Analyse wohl dennoch zulässig, wenn Nutzer ausdrücklich auf Analyseabsicht hingewiesen wurden und einer Analyse zustimmen 25
26 Social Media Monitoring Praxis-Tip: Zwar wird eine unerlaubte Auswertung gesperrter Inhalte nur selten entdeckt Die Datenschutzbehörden bekommen aber zunehmend Hinweise, z.b. von unzufriedenen Mitarbeitern, Konkurrenten, etc. Risiko in der Praxis steigt! 26
27 Social Media Monitoring Nutzung von Analyse-Tools Praxis-Tip: Auch wenn Analyse-Tools Dritter genutzt werden, bleibt das MaFo-Unternehmen grds. datenschutzrechtlich verantwortlich Anbieter sorgfältig auswählen Zertifikate/Zusicherungen verlangen 27
28 Social Media Monitoring 28
29 Tracking Worum geht's? Verhalten von Nutzern im Internet wird erfasst Ergebnis sind meist pseudonyme Nutzerprofile Da pseudonyme Profile immer noch "personenbeziehbar" sind, gelten bestimmte Spielregeln (inbes. 15 Abs. 3 TMG spezifisch für MaFo) 29
30 Tracking Spielregeln Bei personenbezogenen Daten (z.b. vollständige IP- Adressen): Explizite Einwilligung Bei pseudonymen Nutzerprofilen: Widerspruchsmöglichkeit In jedem Fall: Belehrung über Datenerhebung Pseudonyme Profile dürfen nicht mit Daten über Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden Bei Einschaltung von Dritten: Auch bei pseudonymen Profilen: ADV-Vertrag 30
31 Tracking Checkliste Werden personenbezogene Daten erhoben? Falls ja: Werden nur pseudonyme Nutzerprofile erstellt? Falls ja: Informationsplicht erfüllt? Informationspflicht erfüllt? Einwilligung? Widerspruchsbelehrung/ Widerspruchsmöglichkeit? Widerrufsmöglichkeit? Keine Zusammenführung mit personenbezogenen Daten? ADV? ADV? 31
32 Tracking Beispiel: Google Analytics Die dt. Datenschutzbehörden verlangen: Anonymisierung der IP-Adresse (IP-Masking) Information der Nutzer über Tracking Widerrufsbelehrung/Widerrufsmöglichkeit für die Zukunft (durch Google Browser Plug-In) Keine Zusammenführung mit pb Daten (z.b. mit Google+) ADV-Vereinbarung mit Google (Google stellt Download zur Verfügung) 32
33 Tracking Exkurs: Cookies In Deutschland ist immer noch keine Umsetzung der sog. Cookie Richtlinie absehbar Die Folge ist Rechtsunsicherheit, ob und wie für den Einsatz von Cookies ein Opt-In erforderlich ist 33
34 Tracking Exkurs: Umsetzung der Cookie Richtlinie (Stand Juli 2012) 34
35 Social Plug-Ins Worum geht's? Nutzeranalyse mittels Plug-Ins (z.b. Facebook Like Button) Datenschutzrechtlich problematisch, weil: Website enthält Code, z.b. von Facebook Daten werden nicht erst bei Klick auf Button übermittelt, sondern schon mit Aufruf der URL Ist Nutzer bei Facebook eingeloggt, werden Daten mit Profildaten verknüpft (Personenbezug!) Website-Betreiber hat keinen Einfluss darauf, welche Nutzerdaten z.b. Facebook erhebt Achtung! Unterscheidet sich von "Teilen- Schaltfläche", die lediglich einen Link darstellt 35
36 Social Plug-Ins Was ist erlaubt? Best Practice: Sog. "2-Klick-Lösung" Dabei wird Like-Button nicht gleich bei Aufruf der Website geladen Vielmehr wird Button zunächst nur als inaktives Bild eingeblendet Nach erstem Klick auf Button werden Nutzer über Datenübermittlung an Facebook informiert Mit dem zweiten Klick wird der Button "aktiviert" und Datenübermittlung startet Achtung! Immer noch riskant, da keine ausreichende Information über Datenübermittlung möglich und Einwilligung daher streng genommen unwirksam ist 36
37 Communities Worum geht's? Facebook Fanpages, Blogs, Innovation Communities, etc. Was ist zu beachten? I.d.R. eigene Website, d.h. MaFo-Unternehmen als Betreiber ist datenschutzrechtlich voll verantwortlich für: Einwilligung der Nutzer (z.b. Contest) Generierung von Nutzerprofilen Datenschutzerklärung U.U. ADV mit Kunden Etc. 37
38 Social Media Fanpages Was ist erlaubt? Betreiber der Fanpage ist alleine verantwortlich (wie für eigene Website) Der Betreiber der Fanpage weiß nicht, welche Daten von dem Provider erhoben und/oder übermittelt werden Daran scheitert die Einholung einer wirksamen Einwilligung Achtung! Es ist derzeit nicht möglich, eine Fanpage rechtssicher zu betreiben! 38
39 Crowdsourcing Worum geht's? Innovations-Plattformen, Design-Contests, etc. Was ist zu beachten? Möglichst wenige/keine personenbezogenen Daten sammeln Alternativ gesammelte Daten anonymisieren Wenn eigene Plattform aufgesetzt wird: Datenschutzerklärung Regeln für pseudonyme Nutzerprofile beachten Regeln für Tracking, etc. beachten U.U. ADV mit Kunden 39
40 Kontakt Dr. Ulrich Baumgartner, LL.M. Rechtsanwalt Partner Osborne Clarke München T F ulrich.baumgartner@osborneclarke.de 40
Social Media Marketing und Datenschutz
1 2 Social Media Marketing und Datenschutz Anwendbarkeit des deutschen Datenschutzrechts - einschlägige Normen Datenschutzrechtliche Probleme beim Social Media Marketing 4 Anwendungsfälle Rechtsfolgen
Mehremetrics Summit, München 2011 Special: Datenschutz im Online-Marketing HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin
emetrics Summit, München 2011 6. April 2011 Dr. Martin Schirmbacher Fachanwalt für IT-Recht twitter.com/mschirmbacher HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin www.haerting.de Überblick Grundzüge
MehrAktuelle rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Apps
Aktuelle rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Apps Dr. Ulrich Baumgartner LL.M., Partner/Rechtsanwalt Communication World 2012 10. Oktober 2012 App-Vertrieb Rechtsbeziehungen Welche Verträge werden
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?
Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?
MehrDie Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data?
Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data? Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 12. Mai 2012 Anzusprechende Themen: Open Data vs. Meldegeheimnis Datenschutzrechtlich
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrFacebook und Datenschutz Geht das überhaupt?
Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook
MehrDrei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners
Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche
MehrDatenschutz und E-Commerce - Gegensätze in der digitalen Wirtscheft?
Datenschutz und E-Commerce - Gegensätze in der digitalen Wirtscheft? Rechtsanwalt Oliver J. Süme Vortrag im Rahmen der Medientage München 2000 Dienstag, den 7. November 2000 - Panel 7.3. Einleitung Wer
MehrDatenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium. Sven Hermerschmidt, BfDI
Datenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium Sven Hermerschmidt, BfDI 1 Kleinräumige Daten und Raumbezug Kleinräumige Auswertung von Daten
Mehr1. bvh-datenschutztag 2013
1 CLOUD COMPUTING, DATENSCHUTZ ASPEKTE DER VERTRAGSGESTALTUNG UND BIG DATA Rechtsanwalt Daniel Schätzle Berlin, 20. März 2013 1. bvh-datenschutztag 2013 Was ist eigentlich Cloud Computing? 2 WESENTLICHE
MehrDatenschutzrechtliche Hinweise zum Einsatz von Web-Analysediensten wie z.b. Google Analytics 1. - Stand: 1. Juli 2010 -
INNENMINISTERIUM AUFSICHTSBEHÖRDE FÜR DEN DATENSCHUTZ IM NICHTÖFFENTLICHEN BEREICH Datenschutzrechtliche Hinweise zum Einsatz von Web-Analysediensten wie z.b. Google Analytics 1 - Stand: 1. Juli 2010 -
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen?
Was muss der Unternehmer wissen? Was ist Datenschutz nach BDSG? Basis: Recht auf informelle Selbstbestimmung Jeder Mensch kann selbst entscheiden, wem wann welche personenbezogene Daten zugänglich sein
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG
DATENSCHUTZERKLÄRUNG Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Nachstehend möchten wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten
MehrGoogle Analytics - Kostenloser Service mit Risiken? RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de
Google Analytics - Kostenloser Service mit Risiken? RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de Inhalt des Angebots Kostenlos, es sei denn mehr als 5 Mio. Page Views monatlich:
MehrSocial Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze
Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze und immer wieder grüßt der Abmahnanwalt! Referent: Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter Rechtsanwalt
MehrDatenschutz-Unterweisung
Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie
MehrVielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013. Dr. Oliver Staffelbach, LL.M.
Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013 Dr. Oliver Staffelbach, LL.M. 1 Einleitung (1) Quelle: http://www.20min.ch/digital/news/story/schaufensterpuppe-spioniert-kunden-aus-31053931
Mehrecommerce und Datenschutz
ecommerce und Datenschutz Wie Sie mit Kundendaten in Webshops umgehen sollten 20.11.2014, München - Best in ecommerce Day Dr. Sebastian Kraska Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann Telefon: 089 1891 7360 Internet:
MehrWebsite-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance?
Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance? Shopware Community Day 2012-01.06.2012 Ahaus Rechtsanwalt Thomas Feil Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter
MehrPERSONALISIERTE WERBUNG, INSBESONDERE BEI SOCIAL COMMUNITY SITES
PERSONALISIERTE WERBUNG, INSBESONDERE BEI SOCIAL COMMUNITY SITES Rechtsanwalt Dr. Oliver M. Habel teclegal Habelchtsanwalt Rechtsanwälte Dr. Oliver Partnerschaft M. Habel, www.dsri.de Übersicht 1. Gesetzliche
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG 3 ERHEBUNG, VERARBEITUNG, SPEICHERUNG UND NUTZUNG VON DATEN
DATENSCHUTZERKLÄRUNG Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist für elead ein zentrales Anliegen. Mit diesen Datenschutzbestimmungen möchte elead Sie darüber informieren, wie elead Ihre personenbezogenen
MehrCloud Computing, M-Health und Datenschutz. 20. März 2015
CeBIT Hannover INDUSTRIAL USERS FORUM 20. März 2015 Dr. Andreas Splittgerber Olswang Germany LLP München Entwicklungen und Chancen dieser Technologien Health-Apps als lifestyle M-Health als mobile doctor
MehrDatenschutz im E-Commerce
Datenschutz im E-Commerce RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de
Mehr1. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Datenschutzerklärung HALLOBIZ Datenschutz und Datensicherheit ist uns ein wichtiges Anliegen. Anlässlich des Besuches unserer Vermittlungsplattform HALLOBIZ werden Ihre personenbezogenen Daten streng nach
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
Mehr08.04.2014 Rechtssicherer Umgang mit Kundendaten. Referent: RA Christoph Göritz, Fachanwalt für ITRecht, GHI-Rechtsanwälte, Mannheim
08.04.2014 Rechtssicherer Umgang mit Kundendaten Referent: RA Christoph Göritz, Fachanwalt für ITRecht, GHI-Rechtsanwälte, Mannheim Übersicht: 1. Was sind Kundendaten im rechtlichen Sinne? 2. Pflichten
MehrBestandskauf und Datenschutz?
Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.
MehrDatenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld
Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind
MehrSOCIAL MEDIA & RECHT DER LIKE-BUTTON EIN PROBLEM FÜR DIE VERWALTUNG?
DER LIKE-BUTTON EIN PROBLEM FÜR DIE VERWALTUNG? Dr. Martin Schirmbacher Berlin, 22. November 2012 im Rahmen der Kompetenzgruppe E-Commerce des eco-verbandes Gliederung 2 ÜBERBLICK in fremden Händen Datenschutz:
MehrNutzung von Kundendaten
Nutzung von Kundendaten Datenschutzrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Novellierung des BDSG 2009 / 2010 Rechtsanwalt: David Conrad 1 Datenschutz? Geschützt sind nur personenbezogene Daten Datenschutz
Mehr26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK
1 CLOUD COMPUTING - RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Dr. Martin Schirmbacher Berlin, 24. April 2012 Gliederung 2 ÜBERBLICK Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Nutzungsrechte Folgen
MehrDatenschutz im Web viel mehr als nur lästige Pflicht
Datenschutz im Web viel mehr als nur lästige Pflicht 7 Tipps zum korrekten Umgang mit Online-Kundendaten Vielen Unternehmen, die online Kundendaten zu Marketing- und CRM-Zwecken erfassen und verarbeiten,
MehrVerband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung
Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Neue VwV Datenschutz I. Allgemeines Zulässigkeit der Datenverarbeitung Datenerhebung... Datenlöschung und
MehrFallstricke im Online-Marketing. Dr. Philip Laue, LL.M. (Stockholm)
Fallstricke im Online-Marketing Dr. Philip Laue, LL.M. (Stockholm) Übersicht Meta-Tags Adword-Advertising E-Mail-Marketing Online-Targeting Facebook Like Button 2 Ein Unternehmen möchte Suchmaschinenmarketing
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrBeispiele aus der anwaltlichen Praxis
Die Nutzung von personenbezogenen Daten in Deutschland, der Schweiz und cross-border Beispiele aus der anwaltlichen Praxis Auftragsdatenverarbeitung zwischen Anbieter von IT- Lösungen und TK-Provider schweizerisches
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrDatenschutz. Datenschutz im Webshop: Richtiger Datenschutz schafft Vertrauen Vertrauen fördert Umsatz
Datenschutz Datenschutz im Webshop: Richtiger Datenschutz schafft Vertrauen Vertrauen fördert Umsatz Datenschutz im Webshop: Richtiger Datenschutz schafft Vertrauen Vertrauen fördert Umsatz Nach Meinungsumfragen
MehrBaden-Württemberg. INNENMINISTERIUM - Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich -
Baden-Württemberg INNENMINISTERIUM - Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich - Datenschutzrechtliche Hinweise zum Einsatz von Webanalysediensten wie z. B. Google Analytics 1 -
MehrDatenschutz ist Persönlichkeitsschutz
Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was
MehrCheckliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung
Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch
Mehr1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.
Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang
MehrRösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1
Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?
MehrDatenschutz beim BLSV und in Vereinen
Datenschutz beim BLSV und in Vereinen Unter Beachtung der BDSG Novellen 2009 Datenschutzbeauftragter (GDDcert) Von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und
MehrDatenschutzerklärung der emco electroroller GmbH für die emcoelektroroller.de
Datenschutzerklärung der emco electroroller GmbH für die emcoelektroroller.de Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Nachstehend informieren
MehrWebseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen
Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder
MehrDatendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?
Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220
MehrInhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6
Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene
MehrDatenschutz online: Was helfen Gesetze?
Datenschutz online: Was helfen Gesetze? 11. Februar 2011 Rechtsanwalt Niko Härting HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin www.haerting.de Ein Zitat Meine Daten gehören mir. (Renate Künast,
MehrInternet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen
Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet
MehrDatenschutzunterweisung kompakt
Datenschutzunterweisung kompakt Mitarbeiter gekonnt und dauerhaft sensibilisieren Bearbeitet von Oliver Schonschek, Jochen Brandt, Harald Eul 1. Auflage 2015. CD. ISBN 978 3 8245 8092 7 Format (B x L):
MehrQualitätskriterien patientenorientierter Forschung: Der rechtliche Rahmen im Spannungsfeld von Datenschutz und Wissenschaftsfreiheit
Qualitätskriterien patientenorientierter Forschung: Der rechtliche Rahmen im Spannungsfeld von Datenschutz und Wissenschaftsfreiheit Vortrag im Rahmen des DFG Workshops am 3. bis 4. März 2015 in Bonn Vortragsgliederung
MehrDatenschutz im Unternehmen
Datenschutz im Unternehmen lästige Pflicht oder Chance zur Profilierung? Prof. Dr. Jürgen Taeger Carl von Ossietzky Universität Oldenburg InfoTreff Googlebar und rechtssicher 6. Mai 2013 I. Datenschutz
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrDatenschutz im Spendenwesen
Datenschutz im Spendenwesen Corinna Holländer, Referentin beim Berliner Beauftragten für f r Datenschutz und Informationsfreiheit (Bereiche: Wirtschaft, Sanktionsstelle) Berlin, den 16. Mai 2011 1 Gliederung
MehrSmart Home - Rechtskonforme Gestaltung eines intelligent vernetzten Haushalts
Smart Home - Rechtskonforme Gestaltung eines intelligent vernetzten Haushalts Dr. Marc Störing 8. April 2011 Agenda 1 Smart Home und Daten 2 Gefährdungspotenziale 3 Datenschutz als Problem? 4 Datensicherheit
MehrBig Data in der Medizin
Big Data in der Medizin Gesundheitsdaten und Datenschutz Dr. Carola Drechsler Sommerakademie 2013 Inhalt Was bedeutet Big Data? Welche datenschutzrechtlichen Fragestellungen sind zu berücksichtigen? Welche
MehrVorsicht bei Einbindung Dritter in eigene Dienste! RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de
Vorsicht bei Einbindung Dritter in eigene Dienste! RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de Beispiele Gefällt mir Button /Fanseiten von Facebook Einbindung in die eigene
MehrÖffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?
Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren DFN-Kanzlerforum,
MehrSocial Plugins von Facebook, Google+ & Co.
Social Plugins von Facebook, Google+ & Co. Hinweise zur Verwendung der Mustertexte 2 Musterformulierung: Social Plugins von Facebook 3 Musterformulierung: Social Plugins von Google+ 4 Musterformulierung:
MehrDatenschutz in der Cloud Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung
Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung Channel-Sales Kongress Cloud Computing, München 9. Mai 2012 Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska Externer Datenschutzbeauftragter
MehrBefragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher
Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist vom Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft beauftragt worden,
Mehr4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des
MehrIT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007
IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot
MehrDatenschutzrechtliche Anforderungen an Big- Data Konzepte
Datenschutzrechtliche Anforderungen an Big- Data Konzepte Datenschutztag 2015, Köln 23 September 2015 Kathrin Schürmann, Rechtsanwältin 1 2015 ISiCO Datenschutz GmbH All rights reserved Big Data Ein Definitionsversuch:
MehrRechtliche Dos and Don'ts einer Social Media Präsenz media.netlaw. 6. März 2015 Olswang München
Rechtliche Dos and Don'ts einer Social Media Präsenz media.netlaw Breakfast Session Dr. Andreas 6. März 2015 Olswang München Social Media Explained Die Social Media Landschaft in Deutschland (Quelle: http://www.bing.com/images/search?q=grapic+on+social+media+big+ones&qs=n&form
MehrDer Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist für die NFON AG ein zentrales Anliegen.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist für die NFON AG ein zentrales Anliegen. Mit diesen Datenschutzbestimmungen möchte die NFON AG Sie darüber informieren, wie wir Ihre personenbezogenen Daten
MehrDatenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht
Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info
MehrEinführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g)
Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g) Dieter Braun IT-Sicherheit & Datenschutz Gliederung Einführung 3 Personenbezogene Daten 7 Die Pflichtenverteilung 10 Daten aktiv schützen
MehrRechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce
Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce Vortrag von Rechtsanwalt Björn Leineweber im Rahmen der Veranstaltung Orientierung im Paragraphendschungel: Rechtssicher dim Internet unterwegs Rechtliche Rahmenbedingungen
MehrTabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz
Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07
MehrStand 2015. Datenblatt. Datenschutzerklärung
Stand 2015 Datenblatt Stand: 2015/10 1 Allgemeines Ihre personenbezogenen Daten (z.b. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden von uns nur gemäß
MehrDatenschutz im Unternehmen. Autor: Tobias Lieven Dokumentenversion: 1.4 1.4
Datenschutz im Unternehmen Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen (Begriffsbestimmung) 2. Technisch-Organisatorische Maßnahmen 3. Pressespiegel 4. Praktische Umsetzung der Vorgaben im Betrieb 5. Datenschutz
Mehrvom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis
Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO
MehrDatenschutz. Verfahrensverzeichnis nach 4g i.v.m. 18 und 4e BDSG
Datenschutz Verfahrensverzeichnis nach 4g i.v.m. 18 und 4e BDSG Berlin, den 01.03.2011 Öffentliches Verfahrensverzeichnis nach 4g i.v.m. 18 und 4e BDSG Hauptblatt 1. und Anschrift der verantwortlichen
MehrIMI datenschutzgerecht nutzen!
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit IMI datenschutzgerecht nutzen! Schulung zum Binnenmarktinformationssystem IMI, IT Dienstleistungszentrum Berlin, 6./11. Juni 2012 1 Warum
Mehr8 Datenschutz im Social Web
8 Datenschutz im Social Web 8.1 Die Grundlagen Die zentralen Vorschriften für den Datenschutz im Social Web finden sich im Telemediengesetz (TMG). Dort wird der Schutz der anfallenden personenbezogenen
MehrDie beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing
IHK-Veranstaltung Netzblicke SPAM effektiv bekämpfen Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing München, 14. Juni 2007 Dr. Jyn Schultze-Melling LL.M Fragen, die sich stellen Was ist SPAM? Was
MehrBei der Kelter 5 74321 Bietigheim-Bissingen. Terminbörse 26. September 2015
Bei der Kelter 5 74321 Bietigheim-Bissingen Terminbörse 26. September 2015 Familienstand: verheiratet, keine Kinder Jahrgang: 1962 Ausbildung: 1981 1986: Informatik-Studium an der FH Karlsruhe Abschluß:
MehrSich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon.
www.blogger.com Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. Sie müssen sich dort nur ein Konto anlegen. Dafür gehen Sie auf
Mehr- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.),
2. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und eventuellen Angaben zu Ihrer Religionszugehörigkeit sowie Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes,
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrMake IT So nutzen Gründer die digitale Welt Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen?
Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen? 20.11.2015 1 Werbung = alle unternehmerischen Handlungen mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern 20.11.2015
MehrInformationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk
Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de
MehrDatenschutz. Vortrag am 27.11.2012. GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück
Datenschutz bei mobilen Endgeräten Vortrag am 27.11.2012 Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit Telefon: 0541 600 79 296 Fax: 0541 600 79 297 E-Mail: Internet: datenschutz@saphirit.de
MehrDatenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm
Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm Stand: 30. August 2013 Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Daher möchten wir Sie ausführlich und verständlich über die Verarbeitung Ihrer Daten
MehrVon Stefan Lang und Ralf Wondratschek
- Umgang von Betrieben mit - Mitarbeiterdaten - Kundendaten - Technisierung der Betriebe - Grenzen der Datensammlung / -speicherung bei Betrieben - Strafen - aktuelles Beispiel - Quellen Es gibt 2 Arten
Mehrccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft
ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft Cloud Computing und Datenschutz: Was sind die rechtlichen Probleme und wie löst man diese? Oberhausen, 09.11.2011 Dr.
MehrINFORMATIONS- UND DATENSCHUTZRECHT
INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZRECHT Frühjahrssemester 2008 Medien- und Telekommunikationsrecht WIEDERHOLUNG 6b BDSG ist primär für private Videoüberwachung relevant Videoüberwachung durch öffentliche Stellen
MehrGoogle Analytics einrichten
Technik Autor: Yves Lüthi 19.10.2011 Google Analytics einrichten Google bietet ein kostenloses Web-Analyse Tool an, das es erlaubt, genaue Statistiken über Ihre Webseite zu erstellen. Damit Sie diesen
MehrDATENSCHUTZ- ERKLÄRUNG.
DATENSCHUTZ Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder email-adressen)
Mehr1. Verantwortlichkeit für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Datenschutz Datenschutzerklärung (Stand: 03.07.2012) zur Nutzung von www.triathlead.com der M & M Konrad GbR Tri Sam, Reckensteinstr. 19, 51766 Engelskirchen (nachfolgend: TRIATHLEAD ). Bitte beachten
MehrDatenschutzerklärung der Gütermann GmbH
Stand: 01. März 2014 Datenschutzerklärung der Datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle ist die,, D-79261. Datenschutz ist unser Anliegen Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Unternehmen und
MehrMerkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG
Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG Wann ist das Bundesdatenschutzgesetz anwendbar? Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt gemäß 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG für alle nicht öffentlichen
MehrINHALTSVERZEICHNIS Allgemeine Beschreibung... 3 Verwendung der Webseite... 4 Abbildungsverzeichnis... 12
ONLINE-HILFE INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeine Beschreibung... 3 2... 4 2.1 Angemeldeter Benutzer... 4 2.2 Gast... 10 Abbildungsverzeichnis... 12 1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG Die Webseite "" ist eine Informationsplattform
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken
in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten
Mehr