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1 Fresh Up - Auffrischung und Ausbau Ihres Betriebsratswissens Wie lange ist Ihr letztes Seminar zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht her? Wie fit sind Sie noch? Ständige Rechtsprechung, unzählige Neuerungen, Gesetzesänderungen - ein regelmäßiges Update ist für Ihre Tätigkeit als Betriebsrat unerlässlich. Frischen Sie Gelerntes auf und machen Sie sich mit den neuesten Entwicklungen und Veränderungen vertraut! Inhalte des Seminars: Aktuelles zur Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten Beschäftigungssicherung Beschäftigungsförderung Berufliche Bildung Kündigung / Änderungskündigung Die aktuelle Rechtslage bei befristeten Arbeitsverhältnissen Fortsetzung der Seminar-Inhalte: Neues zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Zielvereinbarungen / Zielvorgaben Mitbestimmung nach 87 BetrVG Betriebsvereinbarungen Neues zur Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Rechtzeitige Information und Beratung bei Betriebsübergängen Handlungsmöglichkeiten und Rechte des BR Interessenausgleich und Sozialplan Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit externe und interne Sachverständige Zusammenwirken von BR und Wirtschaftsausschuss Neues aus der aktuellen Rechtsprechung im BetrVG Aktuelle gerichtliche Entscheidungen Gerichtliche Entscheidungen zu Themen des eigenen Betriebes Seminardauer: 2 Tage (Seminarbeginn: 13 Uhr / Seminarende: 12:30 Uhr) 790,- EUR pro Teilnehmer (zzgl. der jeweiligen Hotelkosten, die Sie den Seiten 19 und 20 entnehmen können) Der Termin für das Fresh Up-Seminar: in Berlin (Seminarnummer FU ) Referentin: Sonja Jung, Fachanwältin für Arbeitsrecht 1

2 Referentin / Seminarhotel Sonja Jung Als Referentin konnten wir auch für das Jahr 2015 Frau Rechtsanwältin Sonja Jung aus Düsseldorf gewinnen, die als Fachanwältin für Arbeitsrecht seit vielen Jahren bundesweit Arbeitnehmervertreter auf der Betriebs-, Unternehmens- und Konzernebene sowie Vertreter des Aufsichtsrats aus der Versicherungsbranche im Bereich des Betriebsverfassungs-, Arbeits- und Sozialrechts, bei Umstrukturierungen und Betriebsübergängen, in allen Mitbestimmungsfragen, im Tarifrecht sowie bei der Gestaltung, Verhandlung und Umsetzung von kollektivrechtlichen Vereinbarungen betreut. Angesichts ihres langjährigen Beratungsprofils ist Sonja Jung ferner eine gefragte Referentin bei bundesweiten Vortrags- und Schulungsveranstaltungen für Arbeitnehmervertreter auf allen Ebenen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts. Berlin NH Berlin-Mitte Leipziger Str Berlin Telefon Kosten: 435,00 EUR pro Person Lage Das Hotel befindet sich im Stadtzentrum und ist somit ein idealer Ausgangspunkt. Die Shopping-Meile ist in wenigen Schritten erreichbar und auch einige der bekanntesten Sehenswürdigkeiten Berlins sind nur ein paar Gehminuten entfernt. Zimmer Das Hotel bietet 392 elegante Zimmer mit moderner Ausstattung. Sie sind in neutrale Töne gekleidet und besonders ruhig - ideal für Menschen mit leichtem Schlaf Das Hotel ist mit seiner Auswahl an Tagungsräumen, die alle über WLAN verfügen, bestens für Veranstaltungen ausgerüstet. Auf der 8. Etage erwartet Sie ein voll ausgestatteter Wellness-Bereich mit Fitnessbereich, Sauna und Entspannungsraum. Das Restaurant und die Lounge-Bar sorgen für Ihr leibliches Wohl. 2

3 Betriebsratsbeschluss über die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen nach 37.6 BetrVG Mitteilung an den Bereich Personal - im Hause - Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom beschlossen, Frau/Herrn 1. Teilnehmer (Nachname, Vorname) 2. Teilnehmer (Nachname, Vorname) 3. Teilnehmer (Nachname, Vorname) zu der NAG-Schulungsveranstaltung Fresh Up -Auffrischung und Ausbau Ihres Betriebsratswissens gemäß 37 Abs. 6 BetrVG zu entsenden. Das Seminar findet statt vom bis einschließlich in. Berlin Die Seminargebühr (inkl. der Hotelkosten) beträgt 1.225,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Das Betriebsratsgremium hält das Seminar für erforderlich. Die zeitliche Lage der Schulungsveranstaltung wurde unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange im Vorfeld der Mitteilung abgestimmt. Eine Kopie der Seminar-Ausschreibung inkl. der Angaben zum Seminarinhalt, Zeit, Veranstaltungsort und Gesamtpreis haben wir diesem Beschluss beigefügt. Sofern wir innerhalb der nächsten 14 Tage keine gegenteilige Information von Ihnen bekommen, gehen wir davon aus, dass Sie mit der Teilnahme an dem Seminar einverstanden sind. Ort, Datum Unterschrift Betriebsratsvorsitzende(r) 3

4 Anmeldung für Seminare nach 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsräte / JAV / SBV der Versicherungsbranche Bitte zurücksenden an: Neue Postfach Gießen oder per Fax an Zu dem folgenden Seminar Seminartitel Fresh Up -Auffrischung und Ausbau Ihres Betriebsratswissens Seminarnummer FU Ort Berlin Termin vom bis melden wir heute verbindlich die nachstehenden Teilnehmer an: 1. Teilnehmer (Anrede, Vorname, Nachname) Funktion im Betriebsrat Dienstliche Telefonnummer Dienstliche 2. Teilnehmer (Anrede, Vorname, Nachname) Funktion im Betriebsrat Dienstliche Telefonnummer Dienstliche 3. Teilnehmer (Anrede, Vorname, Nachname) Funktion im Betriebsrat Dienstliche Telefonnummer Dienstliche Firma Straße + Hausnummer Postleitzahl + Ort Ort, Datum Unterschrift Betriebsratsvorsitzende(r) 4

5 Allgemeine Bedingungen und organisatorische Hinweise für die Teilnahme an einem NAG-Seminar 1. Anmeldung zum Seminar Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Durch unsere Bestätigung liegt dann eine verbindliche Anmeldung vor. 2. Zahlung von Seminargebühren und Hotelkosten Unsere Rechnung richten wir nach Möglichkeit direkt an die von Ihnen angegebene personalführende Stelle. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug fällig und zahlbar. Die Abrechnung der Hotelkosten mit dem Arbeitgeber (Übernachtung und Verpflegungspauschalen, ohne weitere Nebenkosten) übernimmt die NAG ebenfalls. Das Vertragsverhältnis über die Leistungen des Hotels kommt dabei ausschließlich zwischen Hotel und Seminarteilnehmer zustande. 5. Vorbehalt der Änderung Wir behalten uns vor, notwendige inhaltliche und / oder organisatorische Änderungen vor oder während der Seminarveranstaltung vorzunehmen. Diese Änderungen sind soweit begrenzt, als dass dadurch der Gesamtcharakter des Seminars nicht erheblich verändert wird. Im Verhinderungsfall sind wir berechtigt, die vorgesehenen Referenten durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen. 6. Streitfall Im Falle des Streits um die Teilnahme am Seminar und/oder die Zahlungsverweigerung durch den Arbeitgeber obliegt es dem Arbeitnehmervertreter, sich um die Übernahme der Schulungskosten durch den Arbeitgeber zu kümmern. Dazu hat der Gesetzgeber dem Arbeitnehmervertreter das Recht eingeräumt, diese gegebenenfalls im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchzusetzen. 3. Stornierungsmöglichkeiten Bis zu 4 Wochen vor Beginn des Seminars können Sie Ihre Teilnahme schriftlich stornieren. Von Seiten der NAG entstehen dadurch keine Kosten. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn müssen Sie für die Unterbringung im Hotel mit einer Stornogebühr rechnen. Diese kann je nach Seminarhotel abweichen. Eine solche Gebühr werden wir Ihnen in Rechnung stellen müssen. Bei nicht fristgemäßer Absage ist die Seminargebühr in voller Höhe zu entrichten. Eine Alternative zur Stornierung ist die Meldung eines Ersatzteilnehmers. Dadurch entstehen keine Kosten. 4. Seminarstornierung durch die NAG Bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn behält sich die NAG vor, vom Vertrag zurückzutreten. Dies kann abhängig von der jeweiligen Veranstaltung bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl oder z. B. wegen Krankheit des Referenten oder aus sonstigen Gründen, die nicht von der NAG beeinflusst werden können, der Fall sein. Das trifft z. B. auch bei höherer Gewalt zu. In einem solchen Fall werden wir uns bemühen, Ihnen einen Ersatztermin anzubieten. 7. Haftungsausschlüsse Die Teilnahme am Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeiten sind Sie als Teilnehmer über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In der seminarfreien Zeit und während des Rahmenprogramms unterliegen Sie nicht diesem Versicherungsschutz. 8. Datenschutz Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung. Eine Weitergabe an außenstehende Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist oder soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. 9. Veranstalter und Gerichtsstand Veranstalter ist die Neue Gerichtsstand ist Gießen. 5

6 Wichtige Hinweise Der Teilnehmerkreis setzt sich ausschließlich aus Arbeitnehmervertretern der Versicherungsbranche zusammen. Die Themen, mit denen sich diese Arbeitnehmervertreter auseinandersetzen müssen, unterscheiden sich wesentlich von denen anderer Branchen. So ist sichergestellt, dass Ihnen Kenntnisse anhand Ihrer ganz eigenen Herausforderungen als Arbeitnehmervertreter vermittelt werden. Unsere Grundlagenseminare richten sich an alle neu gewählten oder nachgerückten Arbeitnehmervertreter, die noch keine gesetzlichen Grundkenntnisse haben. Sie sind auch für Ersatzmitglieder zu empfehlen. Ihr Schulungsanspruch Als Betriebsrat haben Sie einen Anspruch auf Schulung und Freistellung zur Fortbildung. Nehmen Sie diesen Anspruch wahr, damit Sie sich fachgerecht weiterbilden und so die Mitarbeiter in Ihrem Betrieb kompetent und rechtssicher vertreten können. Ihre Pflicht sich verantwortungsvoll für die Belegschaft einzusetzen, können Sie nur erfüllen, wenn Sie ausreichend informiert sind und über entsprechendes Hintergrundwissen verfügen. Deshalb haben Sie ein Recht auf das notwendige Handwerkszeug aber eben auch die Pflicht, sich ausreichendes Wissen anzueignen. Zunächst einmal sind grundlegende Kenntnisse im Betriebsverfassungs- und im Arbeitsrecht unumgänglich. Die Freistellung zum Seminar Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt in 37 Absatz 6 vor, dass der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebsrats für Schulungen von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgeltes freizustellen und die Kosten (Seminargebühr, Hin- und Rückfahrt, Unterkunft und Verpflegung) zu übernehmen hat, soweit diese Schulungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Keine Diskussion über die Notwendigkeit der Seminarteilnahme! Die Vermittlung allgemeiner Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht gehört auf jeden Fall zu den zulässigen Schulungsinhalten. Sie sind in aller Regel für jedes Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Diese Kenntnisse werden vor allen Dingen in unseren Grundlagenseminaren vermittelt. Hält der Arbeitgeber bei der Wahl des Seminartermins betriebliche Notwendigkeiten für nicht ausreichend berücksichtigt und ist gegen diesen Termin, so muss er zur Klärung dieser Frage die Einigungsstelle anrufen ( 37 Abs. 6 BetrVG). Bezweifelt der Arbeitgeber, dass das Seminar für die BR-Arbeit notwendige Kenntnisse vermittelt, muss diese Meinungsverschiedenheit durch ein Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht geklärt werden. Unsere Seminare erfüllen jedoch ohne Zweifel die gesetzlichen Anforderungen, so dass diese Szenarien unwahrscheinlich sind. Ergänzendes zur Anmeldung Bitte achten Sie unbedingt auf einen rechtzeitigen Beschluss nach 33 BetrVG und Weiterleitung an den Arbeitgeber! Bitte lassen Sie uns nach dem BR-Beschluss und der Mitteilung an den Arbeitgeber die Anmeldung per Brief, oder Fax zukommen. Wir bestätigen Ihnen dann Ihre Anmeldung und Sie erhalten ca. 14 Tage vor Seminarbeginn alle notwendigen Anreiseinformationen (Anfahrtsskizze / Bahnverbindung / Teilnehmerliste...). Selbstverständlich können Sie sich bereits vorher unverbindlich einen Platz im Seminar reservieren lassen. Senden Sie hierzu einfach eine an seminare@neue-assekuranz-gewerkschaft.de. Hinweise zur Abrechnung Die Abrechnung der Seminargebühren erfolgt direkt mit dem Arbeitgeber. Gleiches gilt für die im Hotel anfallenden Kosten. Sowohl die Übernachtung als auch die Kosten für die Verpflegung rechnen wir direkt mit Ihrem Arbeitgeber ab. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer zur Verfügung. 6

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