Hiermit erteile ich, Firma. Straße PLZ Wohnort. Finanzen-Versicherungen-Immobilien-Service GmbH Hildesheimer Straße 48, Hannover

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1 Hiermit erteile ich, Firma Straße PLZ Wohnort der Firma FINAFAIR Finanzen-Versicherungen-Immobilien-Service GmbH Hildesheimer Straße 48, Hannover oder ihrer Rechtsnachfolgerin (Versicherungsmakler) basierend auf dem Maklervertrag in meinem n Vollmacht, - Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen, - Erklärungen zu Versicherungsverträgen abzugeben oder entgegenzunehmen, - bei der Schadenabwicklung für vom Versicherungsmakler vermittelte oder betreute Versicherungen mitzuwirken, - Zahlungen aus Abrechnungen oder Schadenabwicklungen entgegenzunehmen, - Auskünfte bei Sozialversicherungsträgern und Bausparkassen einzuholen und - Untervollmachten auszustellen. Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Vollmachtgeber willigt ein, dass die vom Versicherungsmakler angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an ihren Verband übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen. Der Vollmachtgeber willigt ferner ein, dass diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Versicherungsmakler weitergeben. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen - und Rückversicherer übermittelt werden; an Versicherungsmakler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Diese Einwilligung gilt nur, wenn der Vollmachtgeber die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise vom Inhalt des vom Versicherer bereitgehaltenen Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. Etwaige Benachrichtigungen nach 33 BDSG sind über den Versicherungsmakler an den Vollmachtgeber zu richten. Der Vollmachtgeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche seiner Personen und Sachdaten im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses im Falle der Bestandsübertragung vom Versicherungsmakler an den übernehmenden Makler (Rechtsnachfolger) gemäß den Bestimmungen des BDSG übermittelt werden dürfen, soweit nicht bereits andere gesetzliche Regelungen die Datenübermittlung legitimieren. Vollmachtgeber, Datum Vollmachtgeber, Unterschrift

2 M a k l e r v e r t r a g Zwischen und Straße PLZ Wohnort (nachstehend als Auftraggeber bezeichnet) FINAFAIR Finanzen-Versicherungen-Immobilien-Service GmbH Hannover, Hildesheimer Str. 48 (nachstehend als Versicherungsmakler bezeichnet) 1. Der Auftraggeber beauftragt den Versicherungsmakler mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen. Darüber hinaus beauftragt er ihn, im vereinbarten Umfange bestehende oder neu abzuschließende Versicherungsverträge auf bedarfsgerechte Vertragsgestaltung und marktgerechte Prämiensätze zu überprüfen und diese Verträge zu verwalten (siehe Anlage). 2. Der Versicherungsmakler führt die erforderlichen schriftlichen und mündlichen Verhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften. Er wird insbesondere bevollmächtigt, Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen, Erklärungen zu Versicherungsverträgen abzugeben oder entgegenzunehmen, bei der Schadenabwicklung für von ihm betreute Versicherungen mitzuwirken und Zahlungen aus Abrechnungen oder Schadenabwicklungen entgegenzunehmen. 3. Der Versicherungsmakler wird den Auftraggeber bei der Wahrnehmung seiner Interessen aus neu abzuschließenden und bestehenden Versicherungsverträgen unterstützen. Dies setzt voraus, dass der Auftraggeber dem Versicherungsmakler die hierzu erforderlichen Informationen und Unterlagen jeweils unverzüglich zur Verfügung stellt. Über neue Risiken und über bereits bestehende Versicherungsverträge informiert der Auftraggeber den Versicherungsmakler unaufgefordert, aktuell und vollständig. Die Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber der jeweiligen Versicherungsgesellschaft bleiben hiervon unberührt. 4. Die Haftung des Versicherungsmaklers ist für den einzelnen Schadenfall auf 1,13 Mio. Euro begrenzt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers auf eigenen Wunsch und auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Diese Schadenersatzansprüche verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben müsste. Spätestens aber verjähren diese Ansprüche jedoch 3 Jahre nach Beendigung des Maklervertrages. Bei Schadenersatzansprüchen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 5. Die Leistungen des Versicherungsmaklers werden durch die Courtagezahlung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abgegolten; sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie. 6. Dieser Maklervertrag ist jederzeit schriftlich kündbar. 7. Alle obigen Verpflichtungen gelten auch für evtl. Rechtsnachfolger. In eine etwaige Vertragsübernahme willigen beide Parteien ein. 8. Die umseitig abgedruckte Datenschutzklausel und die ergänzenden Mitteilungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Mit der nachstehenden Unterschrift bestätigt der Auftraggeber die Kenntnisnahme der ergänzenden Mitteilungen., den, den Versicherungsmakler Auftraggeber

3 Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Auftraggeber willigt ausdrücklich ein, dass der Versicherungsmakler personen- und sachbezogene Daten zur Auftragserfüllung erhebt, speichert und verwendet bzw. übermittelt. Der Auftraggeber willigt insoweit ein, dass die vom Versicherungsmakler angesprochenen Versicherungsgesellschaften bzw. die zur Vertragsabwicklung eingeschalteten Servicegesellschaften im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherungsgesellschaften und an ihren Verband übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Versicherungsanträgen. Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass diese Versicherungsgesellschaften, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Versicherungsmakler weitergeben. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen - und Rückversicherungsgesellschaften übermittelt werden; an Versicherungsmakler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche seiner Personen- und Sachdaten im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses im Falle der Bestandsübertragung vom Versicherungsmakler an den übernehmenden Versicherungsmakler (Rechtsnachfolger) gemäß den Bestimmungen des BDSG übermittelt werden dürfen, soweit nicht bereits andere gesetzliche Regelungen die Datenübermittlung legitimieren. Datum Auftraggeber Unterschrift Ergänzende Mitteilungen: Eingetragen als Versicherungsmakler. Erlaubnis nach 34d Abs. 1 der GewO. Gemeinsame Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v. Breite Straße 29, Berlin Tel.: 0180 / (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen) Internet: Registrierungsnummer: D-LQSZ-NW6JL-04 Beschwerdestellen / Schlichtungsstellen: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach , Berlin. Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Kronenstraße 13, Berlin.

4 Anlage zum Maklervertrag vom Gewerbekunden Auftraggeber/Kunde/Kundin: Um Ihren Wünschen und Bedürfnissen gerecht werden sowie Ihren Vermittlungsauftrag transparent machen zu können, konkretisieren wir den Maklervertrag in dieser Anlage. Meine/unsere Maklertätigkeiten umfassen absprachegemäß die Versicherungsverträge in folgenden Bereichen/Risiken/Sparten: 1. Sach- und Vermögenssicherung 3. Altersversorgung alle nein alle nein ja nein erst ab: ja nein erst ab: Haftpflicht Rente Gebäude... Kapitalleben Inhalt... Sonstiges Glas... Betriebsunterbrechung Gesundheitsversorgung alle nein Praxisausfall... ja nein erst ab: Kfz... Kranken voll Technische... Krankenzusatz Transport... Pflege Rechtsschutz... Reisekranken Kaution... Sonstiges... Vertrauensschaden... Reise Diverses alle nein Produktschutz... ja nein erst ab: Entführung/Erpressung... Tier Kredit... Boot Sonstiges Luftfahrt Kunst 2. Absicherung der Arbeitskraft/ Film-/Fotoapparate Einkommenssituation alle nein Musikinstrument... ja nein erst ab: Bau Berufsunfähigkeit Sonstiges... Erwerbsunfähigkeit Dread Disease Grundfähigkeit Sonstiges: Unfall Hinterbliebenenvers. Krankentagegeld Absicherung Mitarbeiter Schlüsselpersonabsich.... Gruppenunfall... Kranken... bav... Sonstiges Hinweis: Von dem Maklervertrag sind ohne gesonderte, schriftliche Absprachen folgende Vermittlungssowie Betreuungstätigkeiten ausgenommen: Versicherungsverträge mit Direktversicherern und Versicherern, die dem Versicherungsmakler keine Vergütung gewähren Versicherungsverträge mit ausländischen Versicherern (ohne Sitz und Niederlassung in der BRD) Sozialversicherungsangelegenheiten... Datum: Auftraggeber/Kundin/Kunde Versicherungsmakler - Stempel

5 Einwilligungserklärung Hiermit willige ich, (Auftraggeber/Kundin/Kunde) gegenüber FINAFAIR Finanzen-Versicherungen-Immobilien-Service GmbH Hildesheimer Str. 48, Hannover (Versicherungsmakler/-unternehmen) ausdrücklich ein, von diesem künftig zu weiteren Versicherungs- sowie Finanzdienstleistungsprodukten per Telefon, per oder per Fax kontaktiert zu werden. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich dieser Einwilligung ohne Angabe von Gründen jederzeit formlos widersprechen kann. Hierfür entstehen keine anderen als die jeweiligen Übermittlungskosten nach den Basistarifen. Ort, Datum: Auftraggeber/Kundin/Kunde

6 Wir vergleichen Sie profitieren! Das sind wir: FINAFAIR, ein unabhängiges Vermittlerunternehmen für Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Bank- und Bausparprodukte sowie Immobilien, sei es für Privatpersonen oder Unternehmen. Als Ihr Interessenvertreter werden wir ausschließlich in Ihrem Interesse tätig. Wir beraten Sie neutral und kompetent, stehen auf Ihrer Seite und ebnen Ihnen den Weg durch den Versicherungsdschungel. Unsere Tätigkeitsfelder: Fortlaufende Beobachtung des Versicherungs- und Dienstleistungsmarktes. Qualifizierte Beratung, völlig individuell und maßgeschneidert auf Ihre Wünsche und Ziele. Verwaltung Ihrer Versicherungs- und Dienstleistungsverträge. Fortlaufende Überprüfung der Absicherungen / Deckungskonzepte mit Ihrer sich wandelnden Risikosituation. Auswahl geeigneter Versicherer, die sich über gute Testergebnisse empfehlen. Vermittlung und Gestaltung von Versicherungsverträgen nach Ihren Bedürfnissen. Vertretung und Unterstützung bei der Abwicklung von Schadenfällen und Veränderungen. Optimierung Ihrer steuerlichen Möglichkeiten. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und versichern Ihnen, Ihre Interessen wahrzunehmen! Bitte bestätigen Sie uns kurz schriftlich die Information über FINAFAIR. Ort Datum Unterschrift

7 Hildesheimer Straße Hannover Tel: Fax: Beratungsprotokoll Kunde: Straße PLZ Wohnort 1. Wünsche und Bedürfnisse des Kunden 1.1 Kundenwünsche / Anlass der Beratung 1.2 Kundenbedarf 2. Rat und Begründung 3. (Abweichende) Kundenentscheidung Ort, Datum Unterschrift Kunde Unterschrift Makler

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