Gymnasium der Stadt Frechen FK Spanisch

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1 Gymnasium der Stadt Frechen FK Spanisch Vereinbarungen zur Leistungsbewertung Die Vereinbarungen zur Leistungsbewertung für das Fach Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache beruhen auf den Vorgaben der Abiturprüfungsordnung für die Gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) und den Richtlinien und Lehrplänen Sekundarstufe II Gymnasium/Gesamtschule Spanisch. Beurteilungsbereich Klausuren 1. Allgemeine Hinweise Klausuren dienen der schriftlichen Überprüfung der Lernergebnisse in einem Kursabschnitt. Klausuren sollen darüber Aufschluss geben, inwieweit im laufenden Kursabschnitt gesetzte Ziele erreicht worden sind. Sie bereiten auf die komplexen Anforderungen in der Abiturprüfung vor. Wird statt einer Klausur eine Facharbeit geschrieben, wird die Note für die Facharbeit wie eine Klausurnote gewertet. Zahl und Dauer der in der gymnasialen Oberstufe zu schreibenden Klausuren gehen aus der APO-GOSt hervor (Richtlinien Spanisch, S. 61). 2. Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache in der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) In den Klausuren der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) werden in präzise formulierten Teilaufgaben Fähigkeiten aus allen Bereichen des Faches überprüft. Hierbei findet das Prinzip der Integration von Sprache, Sache und Methode Anwendung; die Bereiche des Faches werden bei unterschiedlicher Schwerpunktsetzung berücksichtigt. Frühzeitig werden beim Überprüfen rezeptiver und produktiver Fähigkeiten authentische Materialien (Wetterberichte, Werbeanzeigen, überschaubare Zeitungsmeldungen etc.) herangezogen. In der Jahrgangstufe 11/I werden meist eher lenkende Aufgaben gestellt; es ist darauf zu achten, dass die Anforderungen oberstufengemäß sind: Aufgaben zu Wortschatz und Strukturen erfolgen in einem thematischen und kommunikativen Kontext, der die Anwendung von sprachlichem, inhaltlichem und methodischem Wissen erforderlich

2 macht. Substitutions- und Transformationsübungen sowie Lückentexte können nicht mehr als die Hälfte von Klausuren ausmachen. Da die Beherrschung einer Fremdsprache im Wesentlichen voraussetzt, dass sich die Lernenden mitteilen können, ist das eigenständige Formulieren wesentlicher Bestandteil der Lernerfolgsüberprüfung. (s. Richtlinien, S. 62) 3. Spanisch als neueinsetzende Fremdsprache in den Jahrgangsstufen Q 1, Q 2 (12, 13) Orientierungsrahmen für die Konzeption der Klausuren in der gymnasialen Oberstufe sind die Aufgabenarten der schriftlichen Abiturprüfung: Textaufgabe und Kombinierte Aufgabe, die zweiteilig ist. Die Textaufgabe verlangt eine schriftliche Textproduktion mit explizit und implizit analytischen (Teil-)Zieltexten. Die kombinierte Aufgabe besteht in einem Teil aus einer Textaufgabe; ihr weiterer Teil ist eine Hörverstehensaufgabe, die der Textaufgabe vorangeht. (s. Richtlinien S. 63) Die Teiloperationen Informationsverarbeitung und Informationsbewertung erhalten im Laufe der Qualifikationsphase ein zunehmend stärkeres Gewicht. Für Spanisch als neueinsetzende Fremdsprache können sich die Teilaufgaben in den Grundkursen der Jahrgangsstufe Q 1 / 12 überwiegend auf die Informationsentnahme und bewertung beziehen. Die Informationsaufnahme ist verpflichtender Bestandteil der Klausuren, während Informationsverarbeitung und Informationsbewertung wahlweise eingebracht werden können. (s. Richtlinien, S. 64) Die erste Klausur in Q 1 / 2, 12 kann durch eine Facharbeit ersetzt werden. 4. Bewertung von Klausuren Die Bewertung der Klausuren orientiert sich an den Bewertungsgrundsätzen des Lehrplans sowie des Zentralabiturs im Fach Spanisch in NRW. Hierbei entfallen auf die Beurteilung der inhaltlichen Leistung 40% der Endnote. Es wird, je nach Aufgabenstellung, unterschieden zwischen den o. a. Teilbereichen (Informationsentnahme, Informationsverarbeitung, Informationsbewertung). Die Darstellungs- und sprachliche Leistung fließt in Höhe von 60% in die Gesamtnote mit ein. Hierbei wird unterschieden in: kommunikative Textgestaltung, Ausdrucksvermögen

3 und Sprachrichtigkeit. Im Laufe der Qualifikationsphase findet eine schrittweise Annäherung an die sprachlichen Anforderungen des Abiturs statt. Bei der Vorabiturklausur sollte erstmals nach den im Abitur angewandten Anforderungskriterien und Punkteverteilungen bewertet werden. Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit I. Allgemeine Hinweise Die Teilnote im Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit wird von der unterrichtenden Lehrkraft unabhängig von der Teilnote im Bereich Schriftliche Arbeiten am Ende eines jeden Quartals mitgeteilt und erläutert. Darüber hinaus sollte die Lehrkraft einem Lernenden jederzeit Auskunft über dessen Leistungsstand geben, wenn dieser es fordert. Um dieser Aufgabe nachkommen zu können, macht sich die Lehrkraft regelmäßig Notizen zu den von den Lernenden erbrachten Leistungen. Zum Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und schriftlichen Leistungen außerhalb der Klausuren bzw. der Facharbeit. Maßstäbe für die Beurteilung sind Kontinuität, Qualität, Umfang, Selbständigkeit und Komplexität der Beiträge (s. Richtlinien, S. 76). Die Lernenden sollen auch im Bereich der Sonstigen Mitarbeit auf die Anforderungen in der mündlichen Abiturprüfung vorbereitet werden. II. Anforderungen und Kriterien zur Beurteilung verschiedener Arbeitsformen 1. Beiträge zum Unterrichtsgespräch (s. Richtlinien, S. 76) Im Unterricht wird das Hör- und Leseverstehen als eine Voraussetzung für unterrichtliches Handeln geschult. Dies ist eine wichtige Grundlage, damit sich die Lernenden am Unterrichtsgeschehen beteiligen können, etwa in Form des Unterrichtsgesprächs, des Vortrags, der Debatte, des Rollenspiels u. a. Ferner erweitern die Lernenden ihre Kompetenzen im Bereich der mündlichen Ausdrucksfähigkeit, indem sie ausreichend Gelegenheit zu selbständigen, zusammenhängenden Äußerungen erhalten und diese nutzen. 2. Hausaufgaben (s. Richtlinien, S. 77) Die von der Lehrkraft erteilten Hausaufgaben sind regelmäßig anzufertigen und vorzuweisen. Die Lehrkraft kann die Aufgaben der Schüler einsammeln und korrigieren sowie benoten. Hausaufgaben, die nicht fristgerecht vorgelegt werden können, werden wie eine nicht erbrachte Leistung bewertet. Bewertungskriterien sind die sprachliche und inhaltliche Qualität, die Selbständigkeit der Arbeit sowie die Qualität der Darstellungsleistung.

4 3. Referate (s. Richtlinien, S. 77) Jeder Lernende sollte im Laufe der Qualifikationsphase möglichst einmal ein Referat halten. Nach entsprechender häuslicher Vorbereitung trägt er der Lerngruppe seine Arbeitsergebnisse in strukturierter Form, sprachlich verständlich mit Hilfe einer geeigneten Visualisierungstechnik (z. B. Handout) vor. Weitere Beurteilungskriterien sind: sachliche und sprachliche Richtigkeit, eigenständige Auswahl und Strukturierung der Aspekte, eigene Stellungnahme, Adressatenorientierung. Im Anschluss an ein vorgetragenes Referat erfolgt eine Evaluation, d. h. das Formulieren konstruktiver Kritik durch die anderen Kursteilnehmer und die Lehrkraft. 4. Arbeitsmappe Im Sinne der Wissenschaftspropädeutik und der Eigenverantwortlichkeit für den individuellen Lernprozess ist jeder Schüler für die Dokumentation der wesentlichen Unterrichtsinhalte (Aufbereitung von Arbeitsblättern, Mitschriften, eigene Texte und Übungen) selbst verantwortlich (s. Richtlinien Deutsch, S. 70). Im Rahmen der Hausaufgabenkontrolle findet auch die Arbeitsmappe Berücksichtigung und kann von der Lehrkraft zur Beurteilung der sonstigen Mitarbeit herangezogen werden. Gemäß den Richtlinien für das Fach Spanisch ist es möglich, ein Lerntagebuch zu führen, das bei der Beurteilung der Sonstigen Mitarbeit berücksichtigt werden (s. RL, S. 77/78). 5. Schriftliche Übung (s. Richtlinien, S. 78) Schriftliche Übungen beziehen sich auf den unmittelbar vorausgegangenen Unterricht und sollten mindestens eine Woche vorher angekündigt werden, um den Lernenden die Möglichkeit zu geben, sich angemessen vorzubereiten. Die schriftliche Übung sollte eine Arbeitszeit von 30 Minuten (in Ausnahmefällen max. 45 Min.) nicht überschreiten und dient der gezielten Überprüfung des Lernfortschritts vorrangig im Anforderungsbereich der Wiedergabe und der Anwendung von Kenntnissen (z. B. Überprüfung des Wortschatzes und grammatischer Phänomene). 6. Mitarbeit in Projekten (s. Richtlinien, S. 79 f) Die Arbeit an Projekten erweitert die Kompetenzen der Lernenden im inhaltlichen, sprachlichen, arbeitsmethodischen und sozialen Bereich. Gegenstand der Beurteilung sind sowohl das gemeinsam erarbeitete Produkt des Projektunterrichts als auch der individuelle Arbeitsbericht bzw. das Projekttagebuch.

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