DienunaufderInternetplattformWikiLeaksveröffentlichtenmilitärischenGeheimdokumenteüberdenEinsatzinAfghanistanwerfenFragennachdem

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Omid Nouripour, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2757 Informationspolitik zum Afghanistan-Einsatz Vorbemerkung der Fragesteller NachmittlerweileneunjährigemEinsatzbleibtdieLageinAfghanistanunübersichtlichundbesorgniserregend.AufbauerfolgeninzivilenBereicheneinerseitsstehenandererseitsBerichteüberzunehmendegewaltsameAuseinandersetzungenmitAufständischen,zahlreichegetöteteZivilistenundSoldatinnen undsoldatensowieeinezurückeroberungeinzelnerdistrikteundprovinzen durchbewaffneteaufständischegegenüber.derdeutschebundestagunddie ÖffentlichkeiterwartenvonderBundesregierungtransparenteundverlässliche InformationenüberdieSituationinAfghanistan.ZumaldasBundesverfassungsgerichtinzweiEntscheidungenvom17.Juni2009 (2BvE3/07)und 1.Juli2009 (2BvE5/06)denAuskunftsanspruchdereinzelnenAbgeordneten auchbezüglichsensiblerinformationengestärkthat.danachwirdauchdem InformationsrechtdesParlamentsinsgesamtnichtmehrdadurchgenügt,dass diebundesregierungwieindervergangenheitstellvertretendparlamentarische Geheimgremien,Fraktionsvorsitzende,ObleuteodersonstigeeinzelneAbgeordneteihrerWahlvertraulichunterrichtet. DienunaufderInternetplattformWikiLeaksveröffentlichtenmilitärischenGeheimdokumenteüberdenEinsatzinAfghanistanwerfenFragennachdem KenntnisstandderBundesregierungundderenInformationsbereitschaftauf. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierungteiltdieEinschätzungderFragesteller,dassdieLagein AfghanistaneinerdifferenziertenBewertungbedarf.DieInternationaleAfghanistan-KonferenzinKabulam20.Juli2010hatdabeigezeigt,dassdieafghanischeRegierunginimmerhöheremMaßeselbstbereitist,Verantwortungzu übernehmen geradeimsensiblensicherheitsbereich. DieBeteiligungbewaffneterdeutscherStreitkräfteandemEinsatzderInternationalenSicherheitsunterstützungstruppeinAfghanistan (InternationalSecurityAssistanceForce ISAF)unterFührungderNATOistjedochweiterhinerforderlichunderfolgtaufderGrundlagederResolution1386 (2001)undfolgen- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderVerteidigungvom6.September 2010übermittelt. DieDrucksacheenthältzusätzlich inkleinererschrifttype denfragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode derresolutionen,zuletztresolution1890 (2009)desSicherheitsratesderVereintenNationen. InverfassungsrechtlicherHinsichterfolgtdieBeteiligungbewaffneterdeutscher StreitkräfteanISAFaufderGrundlagedesArtikels24Absatz2desGrundgesetzesinVerbindungmitdemaktuellenBundestagsmandatvom26.Februar2010. DieBundesregierungbeachtetbeiderBeteiligunganISAFdieRegelndesVölkerrechtsunddesdeutschenVerfassungsrechts. DerISAF-OperationsplanmitdendarinenthaltenenRulesofEngagementund weiterendokumenten (ISAF-Regelwerk),aberauchdieergänzendennationalen WeisungenundBefehle,tragendenvölker-undverfassungsrechtlichenRahmenbedingungeninjederHinsichtRechnung. DieBundesregierungbeabsichtigt,diebisheretabliertenoffenenundvertraulichenVerfahrenderUnterrichtungdesDeutschenBundestagesauchnachder VeröffentlichungvonDokumentenüberdenEinsatzderinternationalenStaatengemeinschaftinAfghanistanfortzusetzen.SiestelltsichdabeiderVerpflichtung, dasparlamentunddiedeutscheöffentlichkeitsachgerechtundumfassendüber dieseneinsatzunddiesicherheitslageinafghanistanzuinformieren. DerInformationsanspruchdesParlamentsfindetjedocheineGrenzebeigeheimhaltungsbedürftigenInformationen,derenBekanntwerdendasWohldesBundes odereineslandes (Staatswohl)gefährdenkann.DieshatdasBundesverfassungsgerichtbestätigt (vgl.bverfge124,78 (123),161 (189)).FürdenFall, dassdiebeantwortungeinerparlamentarischenfragealsgeheimschutzbedürftig beurteiltwird,verlangtdieneuererechtsprechungallerdings,dassdiesnachvollziehbarzubegründenunddarzulegensei,worindiegefahrbeieinerveröffentlichungliege.diebegründungspflichtentfälltinfällenevidentergeheimhaltungsbedürftigkeit (vgl.bverfge124 (193)),wiesiedieEinsätzederSpezialkräftedesBundesregelmäßigdarstellen. UmauchindiesenFällenseinemInformationsanspruchRechnungzutragen,hat derdeutschebundestagam4.dezember2008einspezifischesinformationsverfahrenzumeinsatzderspezialkräftederbundeswehrbeschlossen (vgl.bundestagsdrucksache16/11230vom3.dezember2008).diesesinformationsverfahrenwirdvonderbundesregierungauchfürdieweitergabevoninformationen genutzt,dieihrunterderauflagedergeheimhaltungübereinsätzederspezialkräftevonpartnernationenverfügbargemachtwurden. VordiesemHintergrundteiltdieBundesregierungdenFragestellernimEinzelnenmit: 1.WelchederaufWikiLeaksveröffentlichtenInformationenzumEinsatzUSamerikanischerSpezialkräfteimRegionalbereichNordwarenderBundesregierungbishernichtbekanntundwarumnicht? DieAuswertungderBundesregierungderaufderInternetplattformWikiLeaks veröffentlichteninformationenhatsichaufgrundderdatenmengevornehmlich aufdenisaf-regionalbereichnordundhierinsbesondereaufdenzeitraumseit derübernahmederraumverantwortungdurcheinendeutschenoffizierals Befehlshaberab13.März2006konzentriert. EinevollständigeAuswertungderüberdenRegionalbereichNordveröffentlichtenInformationenerfolgtefürdenZeitraumvom3.September2009bis 31.Dezember2009undergab,dassausinsgesamt11712WikiLeaks-Datensätzen563EinträgedemRegionalbereichNordzuzuordnensind.Davonweisen 15DatensätzeeinenBezugzuSpezialkräftenauf.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/2884 ImErgebnisistfestzustellen,dasskeineAnhaltspunktedafürgefundenwurden, dassdemdeutschenbefehlshaberimregionalbereichnordnichtallenotwendigeninformationenüberdieinseinemverantwortungsbereichvontruppenteilen außerhalbderisaf-kommandostrukturdurchgeführtenoperationenzugänglichgemachtwordenseinkönnten. 2.InwiefernmussdieBundesregierungbishergemachteAussagenimDeutschenBundestagunddenAusschüssendaraufhinkorrigieren? DieBundesregierunghatdieVorsitzenden,stellvertretendenVorsitzendenund ObleutederFraktionendesVerteidigungsausschussesunddesAuswärtigenAusschussesdesDeutschenBundestagesam9.und17.Dezember2009undam 19.März,18.Juniund23.August2010sowiedarüberhinausaucheinzelne AbgeordnetedesParlamentsaufderenAnfragenüberdieAktivitätenderim RegionalbereichNordeingesetztenSpezialeinheitenunternationalemKommandoderUSAunterrichtet.DieindiesemZusammenhangimDeutschenBundestagundindenAusschüssengetroffenenAussagenhabennachdemjetzigen StandderAuswertungderVeröffentlichungenvonWikiLeaksüberdenEinsatz inafghanistanunverändertbestand. 3.WelcheKonsequenzenzurVerbesserungderUnterrichtungdesParlamentes überdieauslandseinsätzeundsicherheitslageinafghanistanziehtdiebundesregierungausderdurchdiewikileaks-veröffentlichungzutagegetreteneninformationsdiskrepanz,insbesondereinhinblickaufauskünfteüber a)dieanzahlzivileropfervonsicherheitsvorfällen, b)angriffeaufdieanp (AfghanNationalPolice)undANA (Afghan NationalArmy), c)dieanzahlgetöteterundverletzterafghanischesicherheitskräfte, d)dieanzahlgetöteterundverletzteraufständischer (OMF Opposing MilitantForces), e)deneinsatzamerikanischerspezialtruppenimdeutscheneinsatzgebiet. DieBundesregierungkanndieAnzahlderbeiSicherheitsvorfälleninAfghanistangetötetenoderverletztenOpfernichtinallenEinzelfällenerfassenundführt daherdiesbezüglichkeinesystematischeauswertungdurch.dievonderunterstützungsmissiondervereintennationeninafghanistan (UnitedNationsAssistanceMissioninAfghanistan UNAMA)aggregiertenDatenwerdenvonder internationalengemeinschaftalsquellegenutzt. AngriffeaufafghanischeSicherheitskräfteimRegionalbereichNord,insbesondereaufdieAfghanNationalPolice (ANP)unddieAfghanNationalArmy (ANA),findenNiederschlagindenAngabenzudensicherheitsrelevantenZwischenfällenimEinsatzgebiet,dieregelmäßiginderUnterrichtungdesParlamentsaufgeführtwerden. DieAnzahlderverwundetenundgefallenenafghanischenSicherheitskräftefindetEingangindieGesamtbewertungderBundesregierungzurLageentwicklung imeinsatzgebiet. SofernentsprechendeInformationenzurKenntnisderBundesregierunggelangen,fließenauchAngabenzurAnzahlverwundeterundgetöteterregierungsfeindlicherKräfteindieGesamtbewertungderLageentwicklungimEinsatzgebietein. ÜberdenEinsatzvonSpezialeinheitenandererNationenimRegionalbereich NordunterrichtetdieBundesregierungindemmitBeschlussdesDeutschen

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Bundestagesvom4.Dezember2008festgelegtenVerfahrenaufderGrundlage derihrverfügbareninformationen. EineNotwendigkeitzurAbänderungderetabliertenVerfahrenzurUnterrichtung desparlamentesüberauslandseinsätzederbundeswehrergibtsichausdenveröffentlichungenvonwikileaksnachauffassungderbundesregierungnicht. 4.WelcheMaßnahmenunternimmtdieBundesregierung,dieInformationen derwikileaks-dokumenteeinzuordnen,umderbevölkerungunddemparlamenteindifferenziertesbildderlageinafghanistanzugeben,dasaufschlussüberdiesituationineinzelnenregionenzulässt? DieBundesregierungnimmtdieVeröffentlichungenaufderInternetplattform WikiLeaksernstundhatdeshalbsoforteineinhaltlicheÜberprüfungderzugänglichgemachtenDokumentedurchgeführt.ZurMethodikderAuswertungwird aufdieantwortzufrage1verwiesen. NachAuswertungderveröffentlichtenDokumenteergebensichausSichtder BundesregierungkeinemilitärstrategischrelevantenneuenInformationen,die zueinerabweichendenbewertungderbedrohungslagesowohlingesamt- AfghanistanalsauchimRegionalbereichNordunddamitzueinergrundsätzlichenÄnderungderSicherheitslagefürdiedorteingesetztendeutschenKräfte führen. DerBundesministerderVerteidigunghatdiesesErgebnisderAus-undBewertungderaufderInternet-PlattformWikiLeaksveröffentlichtenInformationen denvorsitzenden,stellvertretendenvorsitzendenundsprechernderfraktionen imverteidigungsausschussundimauswärtigenausschussdesdeutschenbundestagesam23.august2010mitgeteilt. DieBundesregierungsetztsichfüreinedifferenzierteBetrachtungderkomplexenLageinAfghanistaninderöffentlichenDiskussioneinundfördertdiese. 5.InwiefernplantdieBundesregierungdieInformationspolitikvonEinsätzen aufnato-ebenemitdenanderenbündnispartnernzuthematisieren,und welchepositionvertrittsiedabei? DieInformationspolitikderNATOwirdregelmäßigindendafürzuständigen GremienderAllianzbesprochen.DabeisetztsichdieBundesregierungmitden AlliiertenfüreinenvernünftigenundpraktikablenAusgleichzwischendemBedürfnisnachmöglichsthoherTransparenzaufdereinenSeiteundderNotwendigkeitdervertraulichenBehandlungoperativrelevanterInformationenzum SchutzvonOperationenunddereingesetztenTruppevorOrtaufderanderen Seiteein. 6.WelcheInformationenwurdenderBundesregierunginderVergangenheit überkonkreteoperationenvonus-spezialkräften (spezielltaskforce (TF) 373)imRegionalbereichNordinAfghanistandurchUS-amerikanische StellenzurVerfügunggestellt? 7.WelcheVersuchehatdieBundesregierungimEinzelnenunternommen,um ErkenntnisseüberAnzahlundInhaltderEinsätzevonUS-Spezialkräftenim RegionalbereichNordinAfghanistanzubekommen,undwiewurdesiedabeidurchUS-amerikanischeBehördenunterstützt? DasVerfahrenderInformationdesdeutschenBefehlshabersimRegionalbereich NordüberdieAktivitätenderinseinemVerantwortungsbereichunternationaler FührungderUSAeingesetztenSpezialeinheitenwurdeimJahr2009durchWei-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/2884 sungdesoberbefehlshabersderisaf,derzugleichoberbefehlshaberderin AfghanistaneingesetztenStreitkräftederUSAist,geregelt. DanachwirdderdeutscheBefehlshaberinseinerKoordinierungsfunktionals RaumverantwortlichergrundsätzlichüberdieZeitenundOrtederDurchführung vonoperationennationalgeführterspezialeinheitenderusaimregionalbereichnordsowieüberderenoperativezielsetzungundersteergebnisseinformiert.dieihmverfügbarenangabenüberdievonseitenderusadurchgeführtenoperationenwerdenimrahmendesmeldewesensuntergewährleistungdes erforderlichengeheimschutzesanisafunddienationalenkommandobehördenindeutschlandweitergeleitet.imübrigenwirdhierzuaufdieantwortzu Frage9verwiesen. DieverfügbarenAngabenwurdendemgemäßBundestagsbeschlussvom4.Dezember2008dazufestgelegtenPersonenkreisvonderBundesregierungjeweils zusammengefasstzurkenntnisgegeben. 8.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungbeispielsweiseinzwischen überdieoperation Wadie-Kauka vonus-spezialkräftenvonanfangnovember2009imregionalbereichnordinafghanistaninsicht-undhörweitedesbundeswehrstützpunkteskunduz,beidermehreretagelangdörferbombardiertwurden? a)wievielepersonenwurdengetötet,verletztodergefangengenommen? b)wievielezivilistinnenundzivilistenwurdengetötetoderverletzt? c)inwiefernwaranderoperationauchdieinmasar-e-sharifstationierte US-EinheitTF373beteiligt? d)inwieferngaltdieoperationauchzielpersonen,dieaufeinerdervom SprecherderBundesregierungam28.Juli2010genanntenListenenthaltenwaren? e)wannwurdediebundesregierungüberdieoperation,undwannüber derenzieleunderfolgunterrichtet? DieBundesregierunghatdurchUnterrichtungdesParlamentesinder46.Kalenderwoche2009zurKenntnisgegeben,dassafghanischeSicherheitskräfteunter FührungsverantwortungderAfghanNationalArmy (ANA)imZeitraumvom 1.Novemberbis6.November2009imRegionalbereichNordnordwestlichder StadtKunduzindergleichnamigenProvinzeineOperationdurchgeführthaben. BeidieserOperationmitderBezeichnung Wadi-e-Kauka habentruppenteile derusa,dieunterdemmandatderoperationenduringfreedomin Afghanistaneingesetztwaren,dasVorgehenderafghanischenSicherheitskräfte imrahmendespartneringbegleitetundu.a.taktischeluftnahunterstützunggeleistet.zielderoperationwardaseindringenindenrückzugsraumderregierungsfeindlichenkräfteimbereichdeszusammenflussesvonkunduz-und Khanabad-Fluss,umdortigenAnschlagsvorbereitungengegendieafghanische StaatsgewaltunddieinternationalePräsenzzubegegnen. ÜberdieAnzahlderimVerlaufdieserOperationinsgesamtgetöteten,verletzten oderfestgenommenenpersonenliegenderbundesregierungkeinegesicherten Angabenvor.Eswirdjedochvonmindestens50GetötetenaufgegnerischerSeite sowieeinemgetötetenundmehrerenverwundetensoldatenderafghannational Armyausgegangen. ÜberdurchdieOperationverursachteOpferunterderZivilbevölkerunggibtes keineerkenntnisse. EsliegenkeineHinweisevor,dassauchunternationalerFührungderUSAstehendeSpezialeinheiten (TaskForce373)indasOperationsgescheheneingegriffenhaben.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode BeiderOperation Wadi-e-Kauka handelteessichnichtumeingezieltesvorgehengegenpersonen,dieaufderzielliste (JointPrioritisedEffectsList JPEL) derisafaufgeführtwaren.unabhängigdavonwurdenachkenntnisder BundesregierungimVerlaufderOperationeinederaufderJPELaufgeführten PersonenbeiGefechtshandlungengetötet. DieBundesregierungwurdeunmittelbarimRahmendesbefohlenenMeldeverfahrensüberdieseOperationunterrichtet. 9.WelcheUnterstützungsleistungenerbringtdieBundeswehrinAfghanistan fürspezialkräftewiedietf373? WiegenaugestaltetsichdieZusammenarbeitzwischenTF373undder Bundeswehr? InwiefernführenTF373undTF47gemeinsameOperationendurchoder solche,diesichineinerzeitlichenundräumlichennähezueinanderbefinden? DieBundesregierunghattediezuständigenAusschüssedesDeutschenBundestagesüberdenAufwuchsvonbiszu5000zusätzlichenSoldatinnenundSoldatenderUSAimRegionalbereichNordunterrichtet.ZurStationierungderzusätzlichenTruppenteileandenOrtenMazar-e-SharifundKunduzwurdenzwischen derbundeswehrunddenzuständigendienststellenderus-amerikanischen StreitkräfteinfrastrukturelleundlogistischeUnterstützungsleistungenvereinbart.EineüberdieseabgestimmtenMaßnahmenhinausgehendeoperativeUnterstützungderimRegionalbereichNordunternationalerFührungderUSAeingesetztenSpezialeinheitenerfolgtnicht. ZurSicherstellungderInformationdesimRegionalbereichNordverantwortlichendeutschenBefehlshabershabendieunternationalerFührungderUSAin seinemverantwortungsbereicheingesetztenspezialeinheiteneinkoordinierungselementinseinemstabeingerichtet.imübrigenwirdhierzuaufdieantwortenderbundesregierungzudenfragen1sowie6und7verwiesen. EineZusammenarbeitzwischendenimRegionalbereichNordeingesetztenSpezialkräftenderBundeswehrunddenSpezialeinheitenunternationalerFührung derusafindetnichtstatt.esexistierenkeineabsprachenhinsichtlicheinergegenseitigenzielaufteilungoderoperativenunterstützungzwischendenjeweiligeneinheiten. 10.InwiefernwarendeutscheSoldatenjemalsan CaptureorKill -OperationenderUS-SpezialkräftewiederTF373beteiligt,undwennja,inwelchemMaße? SoldatinnenundSoldatenderBundeswehrinAfghanistanwarenwederander VorbereitungundPlanungnochanderDurchführungvonnationaldurchdie USAgeführtenOperationenbeteiligt. 11.WievieleToteundVerletztesindalsResultatvonOperationenderTF373 undanderertf,dieaußerhalbdesisaf-mandates (ISAF Internationale SicherheitsunterstützungsgruppeinAfghanistan)operieren,zubeklagen (bittenachtf,einsatz,soldaten,zivilistenaufschlüsseln)? DieBundesregierunghatfürGesamt-AfghanistankeinegesicherteKenntnis überdiegetötetenundverletztenaufseitenderregierungsfeindlichenkräftesowieüberopferunterderzivilbevölkerunginfolgederoperativentätigkeiten voneinheitenaußerhalbderisaf-kommandostruktur. DiederBundesregierungverfügbarenKenntnissezudenErgebnissenderseit 2009imRegionalbereichNordaußerhalbderISAF-Kommandostrukturgeführ-

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WelcheAufgabenhatdieBundeswehr-SpezialeinheitTF47? tenoperationensowiedamitverbundenengefechtshandlungenwerdenindem gemäßbeschlussdesdeutschenbundestagesvom4.dezember2008festgelegteninformationsverfahrenmitgeteilt. AuftragderTaskForce47istes,dasBildüberdieLagedergegnerischenNetzwerkeimEinsatzraumdesDeutschenEinsatzkontingenteszuverdichtenund InformationenüberPersonen,diemitAnschlägengegendieSicherheitskräfte unddieafghanischestaatsgewaltinverbindungstehen,zuverifizieren.beivorliegenderimisaf-regelwerkfestgelegtenkriteriengehtdietaskforce47gemeinsammitafghanischensicherheitskräftenmitdemzielderfestsetzungauch gegendiesepersonenvor. DarüberhinausleistetdieTaskForce47militärischeUnterstützungfürausgewählteEinheitenderafghanischenSicherheitskräfte,umsiemittelfristigzur eigenständigenwahrnehmungihrersicherheitsaufgabenzubefähigen. DieVorsitzenden,stellvertretendenVorsitzendenundSprecherderFraktionen desverteidigungsausschussesunddesauswärtigenausschusseswurdengemäß BeschlussdesDeutschenBundestagesvom4.Dezember2008fortlaufendüber dieaufgabenundaktivitätendertaskforce47informiert. 13.SeitwannexistiertdieseSpezialeinheitundmitwelchenSonderbefugnissen? 14.WelcheStärkehatderzeitdieSpezialeinheitTF47? Seit2009istfürdieTaskForce47planerischeinPersonalumfangvonbiszu 120 Soldatinnen und Soldaten vorgesehen. SpezialkräftederBundeswehrsindseitOktober2007alsTaskForce47zur UnterstützungimISAF-RegionalbereichNordeingesetzt.Sieverfügenüber keinebefugnisse,dieüberdiebefugnisseandererkräftedesdeutscheneinsatzkontingenteshinausgehen. 15.FührtdieseSpezialeinheitOperationengegenPersonenausdenZielpersonenlistendurch? TaskForce47gehtzurUnterstützungderafghanischenSicherheitskräftegegen PersonenaufderZielliste (JointPrioritizedEffectsList,JPEL)derISAFvor.Im ÜbrigenwirdhierzuaufdieAntwortzuFrage13verwiesen. 16.WievieleFestnahmenoderFestsetzungenwurdendurchSoldatendieser Sondereinheitenbishervorgenommen? WelchenAnteilhattendeutscheSoldatenandenFestnahmen,undwasist derbundesregierungüberdenweiterenverbleibdergefangenenbekannt, fallsdiesesichnichtimeigenengewahrsambefinden? 17.WurdenPersonen,dievonderTF47gefangengenommenoderfestgesetzt wurden,andersbehandelt,aneinemanderenortfestgehaltenundananderestellenübergeben,alssonstigevonderbundeswehrfestgesetztepersonen? AfghanischeSicherheitskräftehabenimRahmenvonOperationen,beideren DurchführungsievonderTaskForce47unterstütztwurden,über50Personen

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 18.WieoftkamesimRahmenvonOperationenderTF47zumEinsatzvon Luft-Nahunterstützung? zumindestvorübergehendingewahrsamgenommen.dieafghanischenbehördenverfahrenmitdengewahrsamspersonengemäßdernationalenrechtsordnung. AngehörigederTaskForce47habenkeinePersoneninGewahrsamgenommen. BeiOperationenderTaskForce47wurdemehrfachtaktischeLuftnahunterstützungvorwiegendinderFormdesÜberflugsderLuftfahrzeugealssogenannte ShowofForcegeleistet.InzweiFällenhabendiebeteiligtenLuftfahrzeugedabei auchwirkmittelgegenzieleambodeneingesetzt. 19.InwelchenDistriktenfandendieEinsätzederTF47jeweilsstatt? DerEinsatzderTaskForce47erfolgtindemvomDeutschenBundestagmandatiertenEinsatzgebietinAfghanistan,mitSchwerpunktindenProvinzen Badakshan,BaghlanundKunduz. 20.InwelchemZahlenverhältnisstehtdieZahlderEinsätzederTF47zurErgreifungvonPersonenaufder JointPrioritizedEffectsList (JPEL)zu deneinsätzenandererzudiesemzweckoperierendentaskforce? ImRegionalbereichNordistdieTaskForce47dereinzigederISAFunterstellte VerbandvonSpezialkräften.ÜberdieOperationsführungvonSpezialkräftenandererNationeninGesamt-AfghanistanliegenderBundesregierungkeinespezifischenAngabenvor. 21.UnterhältdieBundeswehrnebenderTaskForce47weitereSpezialeinheitenoderistansolchenbeteiligt? DieBundeswehrhatnebenderTaskForce47keineweiterenSpezialkräftein Afghanistaneingesetzt.ZurKoordinierungundUnterstützungdesEinsatzesder TaskForce47vertreteneinzelneSoldatenderBundeswehrderenInteressenin denfürdeneinsatzvonspezialkräftenbeiisafzuständigenführungseinrichtungeninkabul. 22.WelchederzeitnachAuffassungdesBundesministersderVerteidigung, Dr.Karl-TheodorFreiherrzuGuttenberg (vgl.phoenix,26.juni2010/ 1.August2010)nochfehlendenbzw.unzureichendenRechtsgrundlagen genaufürdeutscheeinsatzkräfteinafghanistanoderaußerhalbdeutschlandsmüssennungeschaffenwerden? DerBundesministerderVerteidigungunterstütztÜberlegungen,fürkünftige multinationaleeinsätze,andenenspezialkräfteunterschiedlichertruppenstellendernationenbeteiligtsind,möglichsteinheitlicheoperativeregelungenzu schaffen.imübrigenwirdhierzuaufdieantwortderbundesregierungaufdie SchriftlicheFrage75desAbgeordnetenHans-ChristianStröbelevom29.Juli 2010 (vgl.bundestagsdrucksache17/2715vom6.august2010,s.47)verwiesen.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ BewertetdieBundesregierungimLichtederaufWikiLeaksveröffentlichtenDokumentedasVorgehenderamerikanischenTruppenaußerhalbvon ISAFinAfghanistanalsvölkerrechtskonform? AlleinAfghanistantätigwerdendenStaatenunterliegendeneinschlägigen RegelndesallgemeinenVölkerrechts,einschließlichdeshumanitärenVölkerrechts.ObbestimmteHandlungendemVölkerrechtentsprechen,kannnurim EinzelfallbeiKenntnisallerrelevantenTatsachenbeurteiltwerden. ÜbereinesolchekonkreteundumfassendeTatsachenkenntnishinsichtlichder außerhalbderkommandostrukturderisafvonspezialkräftenderusaim RegionalbereichNordgeführtenOperationenverfügtdieBundesregierungauch nachdenveröffentlichungenaufderinternetplattformwikileaksnicht. 24.WelcheListenzurBestimmungvonZielenundNicht-Zielen ( targets und non-targets )inafghanistan,wovoneslautsprecherdesbundesministeriumsderverteidigungam29.juli2010insgesamtsechsgebensoll,sind der Bundesregierung bekannt? 25.SeitwanngibtesnachKenntnisderBundesregierungsolcheListenvon ZielpersonenfürEinsätzederAlliierteninAfghanistan? 26.WelcheZwecke,InhalteundKriterienhabendieseListenjeweils? ImISAF-Targeting-ProzesshattesichbereitsvorBeginnderdeutschenTeilhabe imjahr2007dieerstellungvonziellistenetabliert.einzelheitendestargeting ProzesseshatderParlamentarischeStaatssekretärThomasKossendeyimVerteidigungsausschussam24.Februar2010sowieinseinemschriftlichen,alsvertraulicheVerschlusssacheeingestuftenSachstandsberichtandieVorsitzenden desverteidigungsausschussesunddesauswärtigenausschussesvom23.märz 2010erläutert. ZumgegenwärtigenZeitpunktbedientsichISAFimKernfolgenderListenzur KoordinierungderOperationsplanungund-führungimEinsatzgebietAfghanistan: DieJointEffectsList (JEL)isteineZusammenstellungallerinderOperationsplanungalspotenzielleZielederISAFidentifiziertenPersonen,Einrichtungen, Objekte,OrganisationenundGebieteimEinsatzgebietAfghanistaneinschließlichderBewertungihrerBedeutungfürdieOperationsführung. DieJointPrioritizedEffectsList (JPEL)isteineÜbersichtderdurchdenOberbefehlshaberderISAFbzw.seitEnde2009durchdenBefehlshaberimISAFJoint CommandgeprüftenundgenehmigtenZieleimEinsatzgebietAfghanistan.Sie ordnetdeneinzelnenzielenprioritätensowieeinehandlungsempfehlungals ZieldermilitärischenOperationsführungzu.DieKriterienzurAufnahmevon ZielenaufdieJPELergebensichabgeleitetausdemHumanitärenVölkerrecht ausdemregelwerkderisaf. DieRestrictedTargetList (RTL)isteineÜbersichtdervomOberbefehlshaber derisafbzw.seitende2009vombefehlshaberdesisafjointcommandgenehmigten,gültigenzieleimeinsatzgebietafghanistan,gegendieeinvorgehen imrahmenderoperationsführungentwederdauerhaftoderzeitlichvorübergehendmitauflagenbehaftetist. DieNoStrikeList (NSL)derISAFisteineÜbersichtüberdiePersonen,Einrichtungen,Objekte,OrganisationenundGebieteimEinsatzgebietAfghanistan,die durchdashumanitärevölkerrechtoderentsprechendepolitischevorgabengeschütztsindundnichtzumzielderanwendungmilitärischergewaltgemacht werdendürfen.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DarüberhinauswerdensowohlvonISAFfürGesamt-Afghanistanalsauchin denregionalbereichenweiterelistengeführt,diedervorbereitungderzielauswahlnachunterschiedlichenkriteriendienenoderdieverfügbareninformationenüberdiegegeneinzelnezielebereitserreichtenwirkungendokumentieren. IneinemdemTargeting-Prozessvergleichbaren,aberorganisatorischdeutlich davongetrenntenprozesswirdvonisafseitanfangdesjahres2010zusätzlich diejointprioritizedshapingandinfluencelist (JPSIL)erstelltundgeführt. DieseListeisteineÜbersichtvonAmtsträgernundPersonendesöffentlichen LebensinAfghanistan,dieinihremVerhaltendieerfolgreicheArbeitbzw.das AnsehenderRegierung,z.B.durchKorruptionoderanderekriminelleAktivitäten,behindern (sog.negativeinfluencer)oderinbesondererweisefördern (sog. PositiveInfluencer). 27.InwessenmilitärischerundpolitischerVerantwortungwerdendieseListen jeweilsgeführt? a)werdarfzielebzw.nicht-zielefürdiejeweiligenlistenbenennen? b)weristanderanschließendenabstimmungbeteiligt,undwerentscheidetletztlichüberdiesebenennungenbzw.derenaufnahmeindiezielpersonenlistenundeinepriorisierung? WelchesinddiedafürzugrundeliegendenKriterien? c)welcheverbindlichkeithabenbeidenjeweiligenlistenetwaigeauflagendervorschlagendenbzw.benennendenstellen (z.b. onlycapturealive / nokill )fürdieanderenanerstellungoderabarbeitung derlistenbeteiligtenstellenbzw.nationen? WieweitgehendieBefugnissedessogenanntenRed-Card-holders? d)welchezweckbindungsauflagenhabendeutschestellenbeiihrenbenennungenaufdenjeweiligenlistenbisherdahingehendgestellt,dass vonihnenaufisaf-odernato-listenbenanntepersonennichtauf andere,z.b.nationalelistenmitabweichender (z.b.tötungs-)vorgabeübernommenwerdendürfen? e)fallsdeutschestellenderleiauflagenbisherunterließen,auswelchem Grundgeschahdies? BeiderInternationalSecurityAssistanceForce (ISAF)handeltessichumeine OperationderNATO,fürdiederNordatlantikrat (NorthAtlanticCouncil)inAbstimmungmitdenbeteiligtenNationendiepolitischeVerantwortungträgt.Mit derbilligungdesisaf-operationsplanessetztdernordatlantikratdenrahmen fürdieoperationsführungeinschließlichdestargeting-prozesses.diemilitärischeverantwortungaußerhalbdeseinsatzgebietesliegtbeimcommander AlliedJointForcesCommandBrunssum. AlleanISAFbeteiligtenStellenkönnenaufderGrundlagedesoperativenRegelwerksimRahmendesISAF-Targeting-ProzessesZielezurAufnahmeineineder Ziellistenvorschlagen.DieKoordinationundPrüfungdereinzelnenZielvorschlägeobliegtdenfürdenjeweiligenRaumverantwortlichenBefehlshabernin denregionalbereichen.nachabstimmungmitdenregionalbereichenentscheidetderbefehlshaberdesisafjointcommandinkabulüberdieaufnahmevon ZielenaufdiejeweiligenListensowieihrePriorisierungmitentsprechender HandlungsempfehlungfürdiemilitärischeOperationsführung. ImRahmenderdeutschenMitwirkungamISAF-Targeting-ProzesswirdausschließlichdieHandlungsempfehlungderFestsetzunggegeben.Zugriffsoperationen,beidenendeutscheKräftedieVerantwortungfürdieAnwendungmilitärischerGewalthabenodersichdaranbeteiligen,erfolgenausschließlichmitdem Ziel,diejeweiligePersonfestzusetzen. AufklärungsergebnissedeutscherKräftetragenimRahmendesISAF-Targeting ebensowiedieinformationenandererorganisationenundtruppenstellender

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/2884 NationenzurAuswahlpotenziellermilitärischerZieleundzuderenIdentifizierungbei. NebendemEinsatzunterdemISAF-MandatwerdeninAfghanistanauchOperationenunternationalemKommandoderISAF-Partnerstaatendurchgeführt.An derinformationsgewinnung,planungunddurchführungdiesereinsätzeistdie Bundesregierungnichtunmittelbarbeteiligt.Esistdeshalbnichtauszuschließen, dassbeioperationengegenzielpersoneninafghanistan,dienichtunterder ISAF-Kommandostrukturdurchgeführtwerden,auchimBereichderISAFbereitgestellteErkenntnisseherangezogenwerden. AusrechtlicherSichtistdazufestzustellen,dassaufderGrundlagedeshumanitärenVölkerrechtsineinemnichtinternationalenbewaffnetenKonfliktdieRegierungstruppenunddiesieunterstützendenTruppenfeindlicheKämpferauch außerhalbderteilnahmeankonkretenfeindseligkeitengezieltbekämpfendürfen,soweitdiesesichaufgrundihrerrolleundfunktionbeidengegnerischen KräftendauerhaftandenFeindseligkeitenbeteiligen.DiesschließtauchdenEinsatztödlichwirkenderGewaltein.DashumanitäreVölkerrechtsetztdabeiGrenzen,indenensichdieBekämpfungfeindlicherKämpferbewegenmuss. WennbestimmteHandlungendemhumanitärenVölkerrechtentsprechen,folgt demdiestrafrechtlichebewertungausdemgesichtspunktdereinheitder Rechtsordnung.DieBundesregierungsiehtdeshalbindiesemZusammenhang keinestrafbarkeitdeutschersoldatinnenodersoldaten.dieabschließendebeurteilungvongeschehnissenimeinzelfallobliegtjedochnachderverfassungsmäßigenordnungdesgrundgesetzesdenzuständigenstellenderjustiz. ImÜbrigenwirdhierzuaufdieAntwortderBundesregierungaufdieMündlicheFrage55derAbgeordnetenHeikeHänsel (vgl.plenarprotokollbundestagsdrucksache17/23vom24.februar2010,anlage32)aufdiefragen14 und63desabgeordnetenpaulschäfer (Köln)vom27.Juli2010verwiesen (Bundestagsdrucksache 17/2775). 28.Triffteszu,dassinnerhalbderBundeswehrrechtlicheBedenkengegenüberderdeutschenBenennungvonZielpersonenaufentsprechendeListen bestanden,undwennja,konntendieseinzwischenausgeräumtwerden? Wennja,wie? InnerhalbderverantwortlichenStellenderBundeswehrgibteskeinerechtlichen BedenkenhinsichtlichderdeutschenTeilhabeamTargetingderISAF. 29.WievielePersonensindaufdeutscheVeranlassungoderdurchdieAufklärungsarbeitdeutscherSpezial-undNachrichtendienstkräfteaufdieJoint PrioritizedEffectsListgesetztwurden? a)wievielesinddavonalscapture,undwievielealscaptureorkill,und wievielealskillgekennzeichnet? b)wievieledieserpersonensindspäterauswelchengründenaufdeutscheveranlassungwiedervonderlistegestrichenworden? c)triffteszu,dass wiedie SüddeutscheZeitung inihrerausgabevom 29.Juli2010aufSeite2berichtet seitdemsommer2009aufdeutsche VeranlassungachtNamenaufdie JointPrioritizedEffectsList (JPEL)gesetztwurden? 30.WasistderBundesregierungüberdenVerbleibunddasSchicksaldervon deutschenstellenfürdieaufnahmeineinezielpersonenlistebenannten Personenbekannt? SeitBeginnderdeutschenBeteiligungamISAF-TargetingimJahr2007wurden bisherinsgesamt15personen (davonzehnpersonenseitjuni2009),denenauf-

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode grundderjeweiligenerweislageeinkonkretesgefährdungspotentialfürisaf unddieafghanischensicherheitskräftezugeordnetwerdenkonnte,vondeutschenstellenfüreineaufnahmeaufdiejpelderisafvorgeschlagen. VondenvondeutscherSeitezurAufnahmeaufdieJPELvorgeschlagenenPersonensind: zweipersonen (einedavonaufdeutscheveranlassung)zwischenzeitlichwiedervonderziellistegestrichenworden,weilsieübereinenlängerenzeitraum nichtmehrmitfeindseligenaktivitätengegenisafoderdieafghanische StaatsgewaltinVerbindunggebrachtwerdenkonnten; zweipersonenzwischenzeitlichvondenafghanischensicherheitsbehörden festgenommenworden,wovoneinepersonsichnachkenntnisderbundesregierungweiterhinimgewahrsamderafghanischenjustizbefindet; zweipersonenzwischenzeitlichbeigefechtshandlungengetötetworden, davoneinepersondurchdieafghanischensicherheitskräfteunddieandere PersonimVerlaufeinervonSpezialkräftenderUSAgeführtenZugriffsoperation,alssieversuchten,sichderFestsetzungzuentziehenunddabeiWaffengewaltanwandten; neunpersonenweiterhinmitderhandlungsempfehlungderfestsetzungauf dieserlisteaufgeführt. ImÜbrigenwirdhierzuaufdieAntwortzuFrage16sowieaufdieAntwortender BundesregierungaufdieMündlicheFragedesAbgeordnetenHans-Christian Ströbelevom2.Juni2010 (vgl.plenarprotokollbundestagsdrucksache17/51 vom1.juli2010,anlage55)unddieschriftlichefragedesabgeordnetenhans- ChristianStröbelevom24.Juni2010 (vgl.bundestagsdrucksache17/2589vom 16.Juli2010,S.45)verwiesen. 31.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassOperationenderUS-StreitkräftemittelsDrohnengegenPersonenauseinerderListenvonZielpersonennichtzuderenFestnahmeoderFestsetzungführensollen,sondernzurTötung? EinzelnemilitärischeHandlungenvonISAF-PartnernationenkönnenimHinblickaufihreoperativeZielrichtungnurimkonkretenEinzelfallbeiKenntnis allerrelevantentatsachenbewertetwerden. ImÜbrigenwirdhierzuaufdieAntwortzuFrage23verwiesen. 32.InwievielenFällenwurdenachKenntnisderBundesregierungmittels DrohnenundRaketengegengelisteteZielpersonenvorgegangen,undmit welchenergebnissen? DieBundesregierungführtdiesbezüglichkeinesystematischeAuswertung durch.imübrigenwirdhierzuaufdieantwortzufrage11verwiesen. 33.UnterstütztdieBundesregierungdieStrategieundTaktik,gezieltAufständischezutöten,undwiebewertetsiedieseStrategievordemHintergrund einermöglichenverhandlungmitaufständischenübereinepolitische LösungdesKonflikts? a)wennnein,wasunternimmtdiebundesregierungdagegen? b)wennja,aufwelcherrechtsgrundlageerfolgendiesegezieltentötungen? ImRahmenderNATO-GremienwirdunterBeteiligungderBundesregierungdas militärischevorgehenbeiisafständigimlichtederallgemeinenentwicklung

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/2884 deroperationundauchimhinblickaufmöglichefolgewirkungenaufdenpolitischengesamtprozessinafghanistanüberprüft. ImÜbrigenwirdhierzuaufdieAntwortzuFrage27sowieaufdieAntwortder BundesregierungzudenFragen14und63desAbgeordnetenPaulSchäfer (Köln) vom 27. Juli 2010 verwiesen (Bundestagsdrucksache 17/2775). EswirdaufdieAntwortenzudenFragen6,7und27sowieaufdieAntwortder BundesregierungaufdieSchriftlichenFragen14und63desAbgeordnetenPaul Schäfer (Köln) vom 27. Juli 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2775) verwiesen. 34.Triffteszu,dass wiedie SüddeutscheZeitung inihrerausgabevom 29.Juli2010aufSeite2berichtet dieusakeineinformationenüber gezieltetötungenandeutschlandunddienatoliefern? a)wennnein,wiegewährleistetdiebundesregierung,dassdiepersonen, welcheaufdeutscheveranlassungaufdiejpelgesetztwurden,nicht durchus-spezialkräftegetötetwerden,sondernlediglichverhaftet werden? b)wennja,hältdiebundesregierungesfürrechtlichzulässig,personen aufeinelistewiedie JointPrioritizedEffectsList setzenzulassen, obwohlihrnichtbekanntist,wasmitdiesenpersonentatsächlichgeschieht? 35.TrifftesnachKenntnisderBundesregierungzu,dassPersonen,dieverdächtigtwurden,anAnschlägenaufBundeswehrfahrzeugeimAprildieses Jahresbeteiligtgewesenzusein,inzwischenvonUS-Spezialeinheitengezieltgetötetwurden? 36.WarendieseZielpersonenineinedervorgenanntenListenaufgenommen worden,undwennja,inwelche,undaufwessenvorschlag? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissevor,dassmutmaßlichanden AnschlägenaufSoldatenderBundeswehrimApril2010beteiligte,regierungsfeindlicheKräftezwischenzeitlichdurchnationalgeführteSpezialeinheitender USA gezielt getötet wurden. 37.WiebewertetdieBundesregierungdierechtlichenRahmenbedingungen deseinsatzesvordemhintergrundderveröffentlichteninformationen? DierechtlichenRahmenbedingungenhabensichdurchdieVeröffentlichungvon InformationenüberdenEinsatzinAfghanistanaufderInternetplattformWiki- Leaksnichtverändert.ImÜbrigenwirdhierzuaufdieAntwortzuFrage23und aufdieantwortderbundesregierungaufdieschriftlichefrage14desabgeordnetenpaulschäfer (Köln)vom27.Juli2010 (Bundestagsdrucksache17/2775) verwiesen. 38.WelcheGefahrenfürProjektederdeutschenEntwicklungszusammenarbeitundderaufdiesemGebietvorOrtarbeitendenPersonensiehtdie BundesregierunginFolgederöffentlichgewordenenInformationen? AusdenaufderInternetplattformWikiLeaksveröffentlichtenInformationen zumeinsatzinafghanistanergebensichkeinezusätzlichengefahrenfürdie deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Einsatzgebiet.

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16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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