Auskunft aus der Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Auskunft aus der Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg"

Transkript

1 Hinweise Auskunft KPS Auskunft aus der Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg (Hinweise Auskunft KPS) Erlass des Ministeriums des Innern Aktenzeichen: I/ vom 12. Januar 2012 zuletzt geändert durch Erlass vom 17. Januar 2014 Az.: Zweck und Anwendungsbereich Erteilung der Auskunft Antrag Erteilung Inhalt Negativauskunft Voraussetzungen für die anonymisierte Auskunft Voraussetzungen für die grundstücksbezogene Auskunft Öffentlich bestellte und zertifizierte Sachverständige Gerichtlich bestellte Sachverständige Öffentliche Stellen Verwendung und Datenschutz Zweckbindung Anonymisierung der Daten Verpflichtung der Antragsteller Auskünfte für die Finanzverwaltung Bereitstellung grundstücksbezogener Daten aus der Kaufpreissammlung durch den Oberen Gutachterausschuss Inkrafttreten... 8 Anlagenverzeichnis: Anlage 1: Formular - Antrag auf eine anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung Anlage 2: Formular - Antrag auf eine grundstücksbezogene Auskunft aus der Kaufpreissammlung Anlage 3: Musteranschreiben für eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung Anlage 4: Erlass der Finanzverwaltung 36 S /10 v Anlage 5: Erlass der Finanzverwaltung 36 S /10 v Anlage 6: Formular für die Auskunftserteilung (36 S /10 v Anlage 1) Seite 1 (Stand Januar 2014)

2 Hinweise Auskunft KPS Anlage 7: Formular für die Auskunftserteilung (36 S /10 v Anlage 1) Anlage 8: Tabelle mit Vergleichspreisen (36 S /10 v Anlage 2) Anlage 9: Ausstattungsbogen der Finanzverwaltung (BBW 2b/09 Ausstattung Juli 2009 Nr. 716/36) Anlage 10: Formular Antrag auf eine grundstücksbezogene, überregionale Auswertung aus der Kaufpreissammlung Anlage 11: Musteranschreiben für eine grundstücksbezogene, überregionale Auswertung aus der Kaufpreissammlung 1 Zweck und Anwendungsbereich Die Verwaltungsvorschrift gibt Hinweise für Auskünfte aus den Kaufpreissammlungen der regionalen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg. In 195 BauGB wird die Führung, Übermittlung und Auskunft aus der Kaufpreissammlung bundesrechtlich geregelt. Entsprechend 195 Abs. 3 i.v.m. 199 Abs. 2 Nr. 4 BauGB dürfen Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nur bei berechtigtem Interesse nach Maßgabe des Landesrechts erteilt werden. Im 11 der Brandenburgischen Gutachterausschussverordnung sind die Maßgaben für die Auskünfte aus der Kaufpreissammlung landesrechtlich geregelt. Seit 2010 können bestimmte privilegierte Nutzer grundstücksbezogene Auskünfte erhalten. Allen anderen Personen und Stellen werden die Daten der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Von der Auskunft ist die Auswertung aus der Kaufpreissammlung zu unterscheiden. Regionale Auswertungen werden von den Gutachterausschüssen, überregionale Auswertungen vom Oberen Gutachterausschuss ( 23 Abs. 3 Nr. 1 BbgGAV) durchgeführt. Solche Auswertungen umfassen, anhand der individuellen Vorgaben durch den Antragsteller, qualifizierte Angaben z.b. zu Umsatzzahlen, Mittel- und Extremwerten, Wertspannen und Genauigkeitsparametern. Daten einzelner Vergleichsfälle werden nicht abgegeben. Die Regelungen zur anonymisierten Auskunft sind sinngemäß anzuwenden. Ein allgemeines (unbeschränktes) Einsichtsrecht in die Kaufpreissammlung besteht nicht. Allerdings lässt 195 Absatz 2 Satz 2 BauGB Vorschriften, nach denen Urkunden oder Akten den Gerichten oder Staatsanwaltschaften vorzulegen sind, unberührt. Der BGH hat in seiner Rechtsprechung daher den vom Gericht mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragten Sachverständigen ein Einsichtsrecht in die Kaufpreissammlung zuerkannt (siehe Pkt. 4.2) 1. In der Praxis wird dieses i.d.r. durch eine grundstücksbezogene Auskunft aus der Kaufpreissammlung realisiert. 2 Erteilung der Auskunft 2.1 Antrag Die Auskunft wird auf Antrag erteilt und ist gebührenpflichtig. Der Antrag kann in den für den allgemeinen Geschäftsverkehr üblichen Formen (z.b. schriftlich, , Fax) gestellt werden. Der Antrag muss das Objekt, für dessen Wertermittlung die Auskunft beantragt wird, benennen und hinsichtlich der wert- 1 BGH Urteil vom III ZR 97/89, siehe Ernst-Zinkahn-Bielenberg Kommentar BauGB 195 Rn. 39a Seite 2 (Stand Januar 2014)

3 Hinweise Auskunft KPS relevanten Merkmale beschreiben (Selektionskriterien). Der Antrag ist vom Antragsteller zu unterschreiben. Für den Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung sind die Formulare Anlagen 1 bis 3 zu verwenden. Die Antragsformulare sind auf der Homepage der Gutachterausschüsse zum Download bereitgestellt. Vertrauenswürdigen Antragstellern, wie beispielsweise Sachverständigen, die regelmäßig bei der Geschäftsstelle Auskünfte beantragen, kann die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Anträge per (ohne Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur) zu stellen. Der elektronische Antrag muss die im Formular enthaltenen Angaben und Verpflichtungen (vgl. Pkt. 5.3) enthalten. 2.2 Erteilung Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist einzelfallbezogen zu erteilen, wenn den Selektionskriterien entsprechende Kauffälle vorhanden sind. Liegen keine den Selektionskriterien entsprechenden Kauffälle vor, so ist eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung nicht möglich. Dieses sollte dem Antragsteller telefonisch mitgeteilt werden, um ggf. eine Abstimmung über die Erweiterung der Selektionskriterien herbeizuführen, die zu einer dem Kundeninteresse entsprechenden Auskunft führt. Anonymisierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können in schriftlicher Form oder per erteilt werden. Grundstücksbezogene Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind ausschließlich in schriftlicher Form zu erteilen, da bei der elektronischen Übermittlung per nicht sichergestellt ist, dass die darin enthaltenen personenbezogenen Daten nur vom berechtigten Empfänger gelesen werden können. 2.3 Inhalt Gegenstand der Auskunft sind Vergleichspreise und Daten über deren wert- bzw. preisbeeinflussende Merkmale und ggf. weitere Informationen zum Kauffall (Stichprobe). Dabei prüft die Geschäftsstelle, ob Umfang, Inhalt und Selektionskriterien der Stichprobe dem Antragsgrund angemessen sind. Die Auskunft kann alle zum Kauffall erfassten Daten enthalten, soweit keine datenschutzrechtlichen Belange die Abgabe einzelner Informationen einschränken. Fotos sind kein zwingender Bestandteil der Auskunft. Eine Abgabe von Fotos Dritter ist nicht zulässig, da der Weitergabe eine Reihe von rechtlichen und anderen Gründen entgegen steht, wie z. B. das Urheberrecht am Foto, eine unbekannte Quelle, ein unbekannter Zeitpunkt der Aufnahme des Fotos, datenschutzrechtliche Aspekte und das Recht am eigenen Bild als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Fotos, die die Geschäftsstelle selbst gemacht hat, können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden, wenn datenschutzrechtliche Gründe nicht entgegenstehen und soweit Personen und Fahrzeugkennzeichen auf dem Foto nicht erkennbar sind. Soweit eigene Fotos abgegeben werden, sind von der Geschäftsstelle bei der Speicherung die Informationen zur Quelle und zum Aufnahmezeitpunkt zu hinterlegen. Die Abrechnung der Fotos erfolgt nach der Tst. 1.8 der Bbg- GAGebO für Farbkopien und Farbausdrucke (A4 1,50 ). Seite 3 (Stand Januar 2014)

4 Hinweise Auskunft KPS Aus den Vergleichspreisen ermittelte Marktanpassungsfaktoren, Liegenschaftszinssätze und sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten sind kein Bestandteil der Kaufpreisauskunft. 2.4 Negativauskunft In einzelnen Fällen wünscht der Antragsteller ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, dass zu den von ihm vorgegebenen Selektionskriterien keine Vergleichspreise in der Kaufpreissammlung enthalten sind. Diese Negativauskunft ist schriftlich zu erteilen und gebührenpflichtig (vgl. Hinweise zur BbgGAGebO, Tst. 3.1). 3 Voraussetzungen für die anonymisierte Auskunft Entsprechend der bundesgesetzlichen Vorschrift des 195 Abs. 3 BauGB regelt der 11 Abs. 1 Bbg- GAV, dass anonymisierte Auskünfte an jedermann zu erteilen sind, wenn vom Antragsteller ein berechtigtes Interesse dargelegt wird. Werden die Daten von wissenschaftlichen Institutionen für Analysen des Grundstücksmarktes, Sachverständigen zur Wertermittlung, Banken zur Wertermittlung oder öffentlichen Einrichtungen des Bundes und der Länder zur Wertermittlung beantragt, kann davon ausgegangen werden, dass ein berechtigtes Interesse besteht. Bei Grundstückskaufverhandlungen ist das berechtigte wirtschaftliche Interesse an Vergleichspreisen in der Regel bei den Eigentümern, Kaufinteressenten und ggf. beauftragten Maklern gegeben. Soweit ein berechtigtes Interesse vorliegt, besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf die Auskunftserteilung. Der Rechtsanspruch ist jedoch auf solche Auskünfte begrenzt, für die das berechtigte Interesse besteht. 4 Voraussetzungen für die grundstücksbezogene Auskunft Entsprechend 11 Abs. 2 BbgGAV erhalten privilegierte Nutzer grundstücksbezogene Auskünfte, wenn die Auskunft zur Wertermittlung erforderlich ist. Das berechtigte Interesse ist hier dahingehend konkretisiert und eingegrenzt worden, dass die Auskunft zur Wertermittlung erforderlich sein muss. Dieses ist von den Antragstellern darzulegen. Die gesetzliche Normierung in der BbgGAV ist hinsichtlich des Personenkreises klar begrenzt und lässt keinen Ermessenspielraum zu. Zu den privilegierten Nutzern gehören nach 11 Abs. 2 BbgGAV nur die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die nach DIN EN ISO/IEC zertifizierten Sachverständigen sowie öffentliche Stellen nach 2 Abs. 1 BbgDSG. 4.1 Öffentlich bestellte und zertifizierte Sachverständige Die öffentliche Bestellung und die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC beinhalten den Nachweis einer besonderen Qualifikation, die insbesondere gegenüber sonstigen Sachverständigen die besondere Sachkunde und die Unparteilichkeit dokumentiert und ein herausgehobenes Vertrauen rechtfertigt. Sie ist durch Siegelaufdruck oder Sachverständigenausweis nachzuweisen. Diese Sachverständigen Seite 4 (Stand Januar 2014)

5 Hinweise Auskunft KPS unterliegen der Schweigepflicht. Von einer sachgerechten Verwendung der Daten kann hier ausgegangen werden. Die grundstücksbezogene Auskunft aus der Kaufpreissammlung für öffentlich bestellte und zertifizierte Sachverständige ist personengebunden. Der Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist daher entsprechend dem Antragsformular persönlich durch den Sachverständigen zu stellen. Der Sachverständige muss mit der Wertermittlung selbst befasst sein und darf die grundstücksbezogene Auskunft nur für das eigene Gutachten (selbst erstattet) verwenden. Die entsprechende Verpflichtung findet sich im Antragsformular und ist vom Sachverständigen zu unterschreiben. Die Unterlagen mit den Kaufpreisen sind dem Sachverständigen von der Geschäftsstelle direkt (persönlich) zuzusenden oder zu übergeben. Vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Landwirtschaft und Forstwirtschaft für die Bewertung von Einzelgrundstücken gelten als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Grundstückswertermittlung. Für landwirtschaftliche Grundstücke kann die Auskunft grundstücksbezogen erteilt werden, auch für die zur Landwirtschaft gehörenden Wohn- und Betriebsgrundstücke. Für die Bewertung z.b. eines Mietshauses ohne landwirtschaftlichen Bezug, die er als freier Sachverständiger ausführt, kann er nur anonymisierte Auskünfte erhalten. Ein öffentlich bestellter Sachverständiger [z.b. als landwirtschaftlicher Sachverständiger für die Bewertung/Beurteilungen von wirtschaftlichen Beschränkungen (durch Natur-, Wasser- und Denkmalschutz, Emissionen und Immissionen)], der außerhalb seiner öffentlichen Bestellung auch noch als freier Sachverständiger für Grundstückswertermittlung tätig ist, bekommt in dieser Eigenschaft keine grundstücksbezogene Auskunft. Der Beleihungsbereich der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (gilt auch für die ÖbVI in Berlin) erstreckt sich nicht auf die Wertermittlung von Grundstücken deshalb können ÖbVI den öffentlich bestellten Sachverständigen nicht gleichgestellt werden noch gelten sie außerhalb ihres Beleihungsbereiches als öffentliche Stellen nach 2 Abs. 1 BbgDSG. Sie erhalten daher keine grundstücksbezogene Auskunft. 4.2 Gerichtlich bestellte Sachverständige Der vom Gericht beauftragte Sachverständige hat bei gerichtlichen Auseinandersetzungen in den Rechtsstreitigkeiten nach ZPO, VwGO und StPO in seiner Funktion als Gehilfe des Richters ein fallbezogenes Einsichtsrecht in die Kaufpreissammlung und unterscheidet sich damit von den übrigen Privatgutachtern. 2 Dem entsprechend kann dem vom Gericht zur Beweismittelerhebung beauftragten Sachverständigen eine grundstücksbezogene Auskunft aus der Kaufpreissammlung erteilt oder eine fallbezogene Einsicht gewährt werden. Die Beauftragung ist durch den Sachverständigen nachzuweisen. 2 BGH Urteil vom III ZR 97/89, siehe Ernst-Zinkahn-Bielenberg Kommentar BauGB 195 Rn. 65, 66 Seite 5 (Stand Januar 2014)

6 Hinweise Auskunft KPS 4.3 Öffentliche Stellen Bei den öffentlichen Stellen nach 2 Abs. 1 BbgDSG kann ebenfalls von einer sachgerechten Verwendung der Daten ausgegangen werden. Zu den öffentlichen Stellen gehören insbesondere Behörden des Landes (z.b. Finanzämter, Arbeitsagenturen, Enteignungsbehörde, Flurbereinigungsbehörden) sowie Gemeinden oder Gemeindeverbände, die diese Auskünfte für eigene Wertermittlungen benötigen. Sachverständige, die von den öffentlichen Stellen nach 2 Abs. 1 BbgDSG beauftragt sind, erhalten die zur Auftragserfüllung erforderlichen grundstücksbezogenen Auskünfte nach 11 Abs. 2 BbgGAV. Auch den Sparkassen im Land Brandenburg können grundstücksbezogene Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt werden. Die Sparkassen zählen zu den juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen. Sie sind daher öffentliche Stellen im Sinne des 2 Abs. 1 BbgDSG und unterfallen damit der Regelung des 11 Abs. 2 Nr. 1 BbgGAV. Behörden des Bundes, Einrichtungen und sonstige Stellen des Bundes und der anderen Bundesländer sind keine öffentlichen Stellen des Landes nach 2 Abs. 1 BbgDSG. Sinn der Vorschrift in 11 Abs. 2 BbgGAV ist es aber, Behörden und öffentlichen Stellen zur Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben (eigene Wertermittlungen) grundstücksbezogene Auskünfte zu erteilen, wenn die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewährleistet ist. Die Behörden des Bundes, Einrichtungen und sonstigen Stellen des Bundes und der anderen Bundesländer (z.b. ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bzw. dem Datenschutzgesetz des jeweiligen Landes. Unter sinngemäßer Anwendung des 11 Abs. 2 Nr. 1 BbgGAV ist daher auch bei den Behörden des Bundes, Einrichtungen und sonstigen Stellen des Bundes und der anderen Bundesländer die Einhaltung der erforderlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Verwendung der Daten aus der Kaufpreissammlung gesetzlich sichergestellt. Insofern steht der Erteilung grundstücksbezogener Auskünfte an die Behörden des Bundes, Einrichtungen und sonstigen Stellen des Bundes und der anderen Bundesländer nichts entgegen. 5 Verwendung und Datenschutz 5.1 Zweckbindung Hinsichtlich der Verwendung der aus der Kaufpreissammlung übermittelten Daten wird in 11 Abs. 3 BbgGAV aus datenschutzrechtlichen Gründen eine strenge Zweckbindung bestimmt. Die übermittelten Daten dürfen nicht für andere als die im 11 Abs. 1 und 2 genannten Zwecke verwendet werden. Die Daten der grundstücksbezogenen Auskunft dürfen im Rahmen der Zweckbindung grundsätzlich nur anonymisiert weitergegeben werden. Als Ausnahme für die Weitergabe nichtanonymisierter Daten in Gutachten ist 10 Abs. 3 BbgGAV maßgebend: Soweit es zur Begründung erforderlich ist, dürfen die Daten aus der Kaufpreissammlung im Gutachten angegeben werden. Darin enthaltene personenbezogene Daten dürfen jedoch nur angegeben werden, wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass dadurch schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen beeinträchtigt sind. Seite 6 (Stand Januar 2014)

7 Hinweise Auskunft KPS 5.2 Anonymisierung der Daten Die Auskunft ist anonymisiert, wenn die personenbezogenen Daten in der Auskunft im Sinne von 3 Abs. 3 BbgDSG derart verändert wurden, dass die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können. Anonymisierte Auskünfte dürfen daher nur so erteilt werden, dass ein Rückschluss auf einzelne Grundstücke nicht möglich ist. Lagebezeichnungen wie Straßen und Hausnummern, Flurstückskennzeichen oder Koordinaten zum Kauffall sind entsprechend zu verallgemeinern. 5.3 Verpflichtung der Antragsteller Alle Antragsteller sind zu verpflichten, die erhaltenen Angaben nur zum angegebenen Zweck zu verwenden. Die Antragsteller der grundstücksbezogenen Auskünfte sind darüber hinaus zu verpflichten alle mündlich oder durch Auskunft erhaltenen Angaben streng vertraulich zu behandeln und diese zu keinem anderen als dem zur sachgerechten Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten oder zugänglich zu machen, entsprechend 11 Abs. 3 BbgGAV die übermittelten Daten im Rahmen der Zweckbindung nur anonymisiert (z. B. ohne Flurstücks- und Hausnummer) weiterzugeben, die Daten bis zu ihrer Vernichtung so aufzubewahren, dass Unbefugte keine Kenntnis davon erhalten und die zur Verfügung gestellten Daten nach der Verwendung (z. B. in einem Gutachten) unverzüglich zu vernichten. Verstöße gegen die vorgenannten Verpflichtungen können als Verletzung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) vom 20. Januar 1992 in der jeweils geltenden Fassung gelten und nach 38 BbgDSG geahndet werden. 6 Auskünfte für die Finanzverwaltung Mit dem Ministerium der Finanzen wurden das Verfahren sowie ein Formular für die Auskunft aus der Kaufpreissammlung abgestimmt. Die entsprechenden Erlasse der Finanzverwaltung sowie die abgestimmten Formulare sind als Anlagen 4 bis 9 beigefügt. Als Standard ist der Auskunft eine Tabelle (Anlage 8) beizufügen, in der die aus der Kaufpreissammlung herangezogenen Vergleichspreise und ggf. die umgerechneten Vergleichspreise tabellarisch dokumentiert sind. Dieses ist wegen der Nachprüfbarkeit erforderlich, denn die Feststellung des Grundbesitzwerts muss insbesondere im finanzgerichtlichen Verfahren nachvollziehbar begründet werden. Die Auskünfte sind entsprechend des Formulars (Anlage 6) zu erteilen. Dabei ist wie folgt vorzugehen: Durch die Geschäftsstelle ist zu prüfen, welche der vom Finanzamt mitgeteilten Zustandsmerkmale des zu bewertenden Grundstücks zu den wertbeeinflussenden Merkmalen gehören. Es sind Vergleichspreise von Vergleichsgrundstücken mitzuteilen (mindestens 5, maximal 10), die hinsichtlich der wertbeeinflussenden Merkmale hinreichend übereinstimmen bzw. die in ihren wertbeeinflussenden Merkmalen jeweils nicht mehr als 20 % von den wertbeeinflussenden Merkmalen des zu bewertenden Grundstücks abweichen. Seite 7 (Stand Januar 2014)

8 Hinweise Auskunft KPS Liegen Vergleichspreise vor, die wegen abweichender wertbeeinflussender Merkmale mittels durch den Gutachterausschuss ermittelten Anpassungsfaktoren (Umrechnungskoeffizienten, Indexreihen, Zu- und Abschläge) umzurechnen sind, so erfolgt die Umrechnung durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Hierauf ist in der Tabelle hinzuweisen sowie die Anpassungsfaktoren beizufügen oder auf die Fundstelle im Grundstücksmarktbericht hinzuweisen. Liegen weniger als 5 Vergleichspreise vor, sind keine Vergleichspreise mitzuteilen. Die entsprechenden Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind nach der Brandenburgischen Gutachterausschussgebührenordnung gebührenpflichtig. Es wurde jedoch mit dem Ministerium der Finanzen vereinbart, dass für die Mitteilung, dass keine oder weniger als 5 geeignete Vergleichspreise vorliegen (Negativauskünfte), keine Gebühren erhoben werden. Bei der Angabe der Zustandsmerkmale durch die Finanzverwaltung wird auch der Ausstattungsstandard angegeben. Die Einordnung erfolgt anhand eines Ausstattungsbogens (Anlage 9). Informationen zur Qualifizierung des Erschließungszustands durch die Finanzverwaltung liegen derzeit nicht vor. 7 Bereitstellung grundstücksbezogener Daten aus der Kaufpreissammlung durch den Oberen Gutachterausschuss Gemäß 23 Abs. 3 Nr. 1 BbgGAV gehört es zu den Aufgaben des Oberen Gutachterausschusses, Daten von Objekten, die bei den Gutachterausschüssen nur vereinzelt vorhanden sind, zu sammeln, auszuwerten und bereitzustellen. Da keine speziellen Regelungen zur Bereitstellung dieser Daten durch den Oberen Gutachterausschuss in der BbgGAV enthalten sind, sind gemäß 26 BbgGAV die Vorschriften über die Gutachterausschüsse entsprechend anzuwenden. In entsprechender Anwendung des 11 BbgGAV können daher unter den in 11 Abs. 2 BbgGAV genannten Voraussetzungen auch durch den Oberen Gutachterausschuss grundstücksbezogene Daten aus der Kaufpreissammlung bereitgestellt werden. Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass es sich um Daten handelt, die aus den Datenbanken der Kaufpreissammlungen der regionalen Gutachterausschüsse zu einem bestimmten Stichtag abgeleitet wurden. Der Stichtag ist in der Auswertung anzugeben. Bei der Bereitstellung der grundstücksbezogenen Daten von Objekten, die bei den Gutachterausschüssen nur vereinzelt vorhanden sind, sind die Formulare der Anlagen 10 und 11 zu verwenden und die Regelungen für die Auskunft aus der Kaufpreissammlung entsprechend anzuwenden. Die Gebühr ist nach der Tarifstelle 4 der BbgGAGebO festzusetzen und orientiert sich der Höhe nach an der Tarifstelle 3.1 für die Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung. 8 Inkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom unbefristet in Kraft. Seite 8 (Stand Januar 2014)

9 Anlage 01 Antrag auf eine anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte A n t r a g s t e l l e r : Name : Straße/Haus-Nr. : PLZ/Ort : Telefon-Nr. : In der Eigenschaft als (Gericht, Behörde, Sachverständiger, Eigentümer, Sonstiger) bin ich mit dem Grundstück Gemarkung (Ort): Flur Flurstück/e Flur Flurstück/e aus folgenden Gründen befasst: Gemäß 11 Absatz 1 der BbgGAV 1 stelle ich hiermit den Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung (Vergleichskaufpreise). 1 Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes Brandenburg (Brandenburgische Gutachterausschussverordnung BbgGAV) vom , GVBl. II/10 Nr. 27

10 Die Vergleichsobjekte sollen folgende Merkmale aufweisen: ( ) unbebaute Grundstücke, Nutzung : ( ) bebaute Grundstücke, Art der Bebauung : ( ) Wohnungs- und Teileigentum Lage (Gemeinde, Stadtteil, Straße) : Grundstücksgröße (m²): von bis Erschließungszustand: unerschlossen teilerschlossen erschlossen Baujahr: max. Anzahl der Vergleichsobjekte: Bauzustand: Wohn-/ Nutzfläche: Auswertezeitraum: Mir ist bekannt, dass mit den Angaben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses keine Aussage über die Verwendbarkeit im Einzelfall verbunden ist. Ich verpflichte mich, die für die Auskunft gemäß Brandenburgische Gutachterausschuss- Gebührenordnung (BbgGAGebO) anfallenden Gebühren zu übernehmen und die erhaltenen Angaben nur zum angegebenen Zweck zu verwenden. Ort, Datum Unterschrift, ggf. Stempel Seite 2 von 2

11 Anlage 02 Antrag auf eine grundstücksbezogene Auskunft aus der Kaufpreissammlung Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte A n t r a g s t e l l e r : Name : Straße/Haus-Nr. : PLZ/Ort : Telefon-Nr. : In der Eigenschaft als öffentliche Stelle nach 2 Absatz 1 BbgDSG 1 (z. B. Behörde, Gericht) öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Sachverständiger mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC oder nach DIN EN Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz- BbgDSG) Erlass Hinweise Auskunft KPS, Stand August 2012 Seite 1 von 3

12 Anlage 02 bin ich mit dem Grundstück Gemarkung (Ort): Flur Flurstück/e Flur Flurstück/e aus folgenden Gründen befasst: Die beantragten Auskünfte sind zur Wertermittlung für das o.g. Grundstücke erforderlich. Gemäß 11 Abs. 2 der BbgGAV 2 stelle ich hiermit den Antrag auf grundstücksbezogene Auskunft aus der Kaufpreissammlung (Vergleichskaufpreise). Die Vergleichsobjekte sollen folgende Merkmale aufweisen: ( ) unbebaute Grundstücke, Nutzung : ( ) bebaute Grundstücke, Art der Bebauung : ( ) Wohnungs- und Teileigentum Lage (Gemeinde, Stadtteil, Straße) : Grundstücksgröße (m²): von bis Erschließungszustand: unerschlossen teilerschlossen erschlossen Baujahr: max. Anzahl der Vergleichsobjekte: Bauzustand: Wohn-/ Nutzfläche: Auswertezeitraum: Mir ist bekannt, dass mit den Angaben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses keine Aussage über die Verwendbarkeit im Einzelfall verbunden ist. 2 Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes Brandenburg (Brandenburgische Gutachterausschussverordnung BbgGAV) vom , GVBl. II/10, Nr. 27 Erlass Hinweise Auskunft KPS, Stand August 2012 Seite 2 von 3

13 Anlage 02 Ich verpflichte mich, die für die Auskunft gemäß der Brandenburgischen Gutachterausschuss- Gebührenordnung (BbgGAGebO) anfallenden Gebühren zu übernehmen. Ich verpflichte mich alle mündlich oder durch Auskunft erhaltenen Angaben streng vertraulich zu behandeln und diese zu keinem anderen als dem zur sachgerechten Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten oder zugänglich zu machen, entsprechend 11 Abs. 3 BbgGAV die übermittelten Daten im Rahmen der Zweckbindung nur anonymisiert (z. B. ohne Flurstücks- und Hausnummer) weiterzugeben, die Daten bis zu ihrer Vernichtung so aufzubewahren, dass Unbefugte keine Kenntnis davon erhalten, die zur Verfügung gestellten Daten nach der Verwendung (z. B. in einem Gutachten) unverzüglich zu vernichten. Mir ist bekannt, dass Verstöße gegen die vorgenannten Verpflichtungen als Verletzung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) vom 20. Januar 1992 in der jeweils geltenden Fassung gelten und nach 38 BbgDSG geahndet werden können. Ort, Datum Unterschrift, ggf. Stempel Der Nachweis der Sachverständigeneigenschaft ist in Kopie beigefügt / hat vorgelegen Der/Die Sachverständige ist dem Bediensteten der Geschäftsstelle von der Person bekannt Unterschrift des Bediensteten der Geschäftsstelle Erlass Hinweise Auskunft KPS, Stand August 2012 Seite 3 von 3

14 Anlage 03: Muster Anschreiben Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis/ in der kreisfreien Stadt Empfänger Anschrift PLZ Ort Ort, TT.MM.JJJJ Auskunft aus der Kaufpreissammlung Sehr geehrte(r), beigefügt übersenden wir Ihnen die beantragten Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass Sie die übermittelten Daten nur für den Zweck verwenden dürfen, der bei der Antragstellung angegeben wurde ( 11 Absatz 3 BbgGAV 1 ). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Anlagen: 1 Brandenburgische Gutachterausschussverordnung vom

15 Anlage 10 Antrag auf Bereitstellung von grundstücksbezogenen, überregionalen Daten aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte beim Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Robert-Havemann-Straße Frankfurt (Oder) A n t r a g s t e l l e r : Name : (Name der öffentlichen Stelle) Straße und Haus-Nr. : PLZ und Ort : Telefon-Nummer : In der Eigenschaft als öffentliche Stelle nach 2 Absatz 1 BbgDSG 1 (z. B. Behörden, Gerichte) öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Sachverständiger mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC oder nach DIN EN Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz- BbgDSG) Erlass Hinweise Auskunft KPS, Stand August 2012 Seite 1 von 3

16 Anlage 10 bin ich mit dem Grundstück Gemarkung (Ort): Flur Flurstück/e Flur Flurstück/e aus folgenden Gründen befasst: Die beantragte überregionale Auswertung ist zur Wertermittlung für das o. g. Grundstücke erforderlich. Hiermit stelle ich den Antrag auf eine grundstücksbezogene, überregionale Bereitstellung von Daten aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse des Landes Brandenburg 2 (Vergleichskaufpreise) durch den Oberen Gutachterausschuss. Die Vergleichsobjekte sollen folgende Merkmale aufweisen: ( ) unbebaute Grundstücke, Nutzung : ( ) bebaute Grundstücke, Art der Bebauung : ( ) Wohnungs- und Teileigentum Lage (Gemeinde, Stadtteil, Straße) : Grundstücksgröße (m²): von bis Erschließungszustand: unerschlossen teilerschlossen erschlossen Baujahr: max. Anzahl der Vergleichsobjekte: Bauzustand: Wohn-/ Nutzfläche: Auswertezeitraum: Mir ist bekannt, dass mit den Angaben der Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses keine Aussage über die Verwendbarkeit im Einzelfall verbunden ist Absatz 2 Nr. 1 BbgGAV: Der Obere Gutachterausschuss soll 1. Daten von Objekten, die bei den Gutachterausschüssen nur vereinzelt vorhanden sind, sammeln, auswerten und bereitstellen, Erlass Hinweise Auskunft KPS, Stand August 2012 Seite 2 von 3

17 Anlage 10 Ich verpflichte mich, die für die Auswertung gemäß der Brandenburgischen Gutachterausschuss- Gebührenordnung (BbgGAGebO) anfallenden Gebühren zu übernehmen. Ich verpflichte mich alle mündlich oder durch Auskunft erhaltenen Angaben streng vertraulich zu behandeln und diese zu keinem anderen als dem zur sachgerechten Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten oder zugänglich zu machen, die übermittelten Daten im Rahmen der Zweckbindung nur anonymisiert (z. B. ohne Flurstücks- und Hausnummer) weiterzugeben, die Daten bis zu ihrer Vernichtung so aufzubewahren, dass Unbefugte keine Kenntnis davon erhalten, die zur Verfügung gestellten Daten nach der Verwendung (z. B. in einem Gutachten) unverzüglich zu vernichten. Mir ist bekannt, dass Verstöße gegen die vorgenannten Verpflichtungen als Verletzung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) vom 20. Januar 1992 in der jeweils geltenden Fassung gelten und nach 38 BbgDSG geahndet werden können. Ort, Datum Unterschrift, ggf. Stempel Der Nachweis der Sachverständigeneigenschaft ist in Kopie beigefügt / hat vorgelegen Der/Die Sachverständige ist dem Bediensteten der Geschäftsstelle von der Person bekannt Unterschrift des Bediensteten der Geschäftsstelle Erlass Hinweise Auskunft KPS, Stand August 2012 Seite 3 von 3

18 Anlage 11: Muster Anschreiben Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Brandenburg Empfänger Anschrift PLZ Ort Frankfurt (Oder), TT.MM.JJJJ Bereitstellung von grundstücksbezogenen, überregionalen Daten aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse Sehr geehrte(r), beigefügt übersende ich die von Ihnen beantragten Daten mit dem dazugehörenden Kostenbescheid. Bei den Informationen des Oberen Gutachterausschusses handelt es sich um Daten, die aus den Kaufpreissammlungen der regionalen Gutachterausschüsse zum Stichtag abgeleitet wurden. Der Stichtag ist in der Auswertung angegeben. In den Kaufpreissammlungen der regionalen Gutachterausschüsse können nach diesem Stichtag weitere Kauffalldaten vorhanden sein, die noch nicht für diese Auswertung durch den Oberen Gutachterausschuss herangezogen werden konnten. Wir weisen darauf hin, dass Sie die übermittelten Daten nur für den Zweck verwenden dürfen, der bei der Antragstellung angegeben wurde. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Anlagen: Erlass Hinweise Auskunft KPS, Stand August 2012

Auskunft aus der Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg

Auskunft aus der Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg Auskunft aus der Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg (Hinweise Auskunft KPS) Erlass des Ministeriums des Innern Aktenzeichen: I/3-584-32 vom 12. Januar 2012

Mehr

Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und deren Geschäftsstellen (Gutachterausschuss-Gebührenordnung - GAGebO)

Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und deren Geschäftsstellen (Gutachterausschuss-Gebührenordnung - GAGebO) Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und deren Geschäftsstellen (Gutachterausschuss-Gebührenordnung - GAGebO) Vom 19. November 2003 (GVBl. II S. 678) Auf Grund der 2 Abs. 2

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 28. Jahrgang Potsdam, den 27. März 2017 Nummer 18 Verordnung zur Änderung der Brandenburgischen Gutachterausschuss-Gebührenordnung

Mehr

Vom 30. Juli 2010 (GVBl. II/2010 Nr. 51)

Vom 30. Juli 2010 (GVBl. II/2010 Nr. 51) Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes Brandenburg und deren Geschäftsstellen (Brandenburgische Gutachterausschuss-Gebührenordnung BbgGAGebO) Vom 30. Juli 2010 (GVBl.

Mehr

Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger? Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger? Bockenheimer Landstraße 21 60325 Frankfurt Telefon: 069 97172-0 Telefax: 069 97172-199 Internet: www.hwk-rhein-main.de E-Mail: info@hwk-rhein-main.de

Mehr

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen - Merkblatt -

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen - Merkblatt - Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen - Merkblatt - A. Bestellungsgrundlage Die Industrie- und Handelskammer bestellt gemäß 36 Gewerbeordnung auf Antrag Sachverständige für bestimmte

Mehr

Ihr kostenloser Eintrag im Sprengnetter-Sachverständigenverzeichnis

Ihr kostenloser Eintrag im Sprengnetter-Sachverständigenverzeichnis Ihr kostenloser Eintrag im Sprengnetter-Sachverständigenverzeichnis Wollen auch Sie im Internet vertreten sein? Dann füllen Sie noch heute das beiliegende Antragsformular aus und schicken dieses an die

Mehr

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat III C Puttkamerstraße 16-18 10958 Berlin Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund

Mehr

Öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen

Öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 48066 Öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen Inhalt: 1. Bedeutung der öffentlichen Bestellung...2 2. Voraussetzungen...2

Mehr

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Düren

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Düren Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Düren Transparenz auf dem Immobilienmarkt Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Düren Gutachterausschuss Der Gutachterausschuss

Mehr

Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für unsere Kunden

Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für unsere Kunden RAUTEC Automatisierungs- und Prozessleittechnik GmbH Bechterdisser Straße 70 33719 Bielefeld Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung

Mehr

Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO)

Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die

Mehr

Firma. Erlaubnis muss bis spätestens 21. März 2017 erworben worden sein

Firma. Erlaubnis muss bis spätestens 21. März 2017 erworben worden sein Firma Firmenanschrift IHK Mitgliedsnummer IHK Rhein-Neckar Bereich 3.3 Postfach 101661 68016 Mannheim PLZ Ort Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gemäß 34 i GewO im vereinfachten

Mehr

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? UNSER UMGANG MIT KUNDENDATEN INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer

Mehr

Datenschutz Vereinsmitgliedschaft

Datenschutz Vereinsmitgliedschaft Datenschutzerklärung Vereinsmitglied Einwilligung zur Datenerhebung, -verarbeitung und nutzung Als Mitglied des Vereins bin ich damit einverstanden, dass der Eisenbahnfreunde Schwarzenbek e.v. meine Personendaten

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen Eingegangen am PLZ, Ort, Datum Kreis Siegen-Wittgenstein Der Landrat Fachservice Sicherheit, Ordnung und Verkehr Koblenzer Straße 73 57072 Siegen Die Genehmigung wird beantragt für: Bitte beachten Sie

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Absender Graf-Schack-Allee 12 19053 Schwerin Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO (hiermit wird die Erteilung

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NUMMER 2015/146 SEITEN 1-7 DATUM 01.10.2015 REDAKTION Sylvia Glaser Ordnung zum Schutz personenbezogener Daten bei multimedialer Nutzung von E-Learning-Verfahren an der Rheinisch-Westfälischen

Mehr

UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EUDATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO)

UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EUDATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EUDATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung

Mehr

UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EU- DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG (DSGVO)

UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EU- DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EU- DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die

Mehr

Wolfram W. Wiedenbeck 0221 / 99 20 93 27 Paul-Nießen-Straße 54. 50969 Köln Datum: Auftrag

Wolfram W. Wiedenbeck 0221 / 99 20 93 27 Paul-Nießen-Straße 54. 50969 Köln Datum: Auftrag Auftraggeber: Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Auftragnehmer: Sachverständigenbüro zurück per Post oder Fax: Wolfram W. Wiedenbeck 0221

Mehr

Verkündung Veröffentlicht am Donnerstag, 19. November 2015 BAnz AT 19.11.2015 V1 Seite 1 von 5

Verkündung Veröffentlicht am Donnerstag, 19. November 2015 BAnz AT 19.11.2015 V1 Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Verordnung zur Durchführung einer befristeten Sonderbeihilfe im Tierhaltungssektor (Tiersonderbeihilfenverordnung TierSoBeihV) Vom 17. November

Mehr

Auftrag. Die Haftung des Sachverständigen ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.

Auftrag. Die Haftung des Sachverständigen ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Auftraggeber: Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Auftragnehmer: Sachverständigenbüro zurück per Post oder Fax: Nico Gallandt 04158 881070 Roseburger Str. 10 21514 Güster Auftrag Datum: zur Erstellung einer

Mehr

Checkliste. Datenschutzrechtliche Aspekte im Rahmen von Verträgen nach 140a SGB V

Checkliste. Datenschutzrechtliche Aspekte im Rahmen von Verträgen nach 140a SGB V Checkliste Datenschutzrechtliche Aspekte im Rahmen von Verträgen nach 140a SGB V DATUM: 01. Oktober 2018 REFERAT: 215 AKTENZEICHEN: 215-400-2334/2018 Vorbemerkungen: Die nachfolgende Checkliste beinhaltet

Mehr

Datenschutz im Verein

Datenschutz im Verein Qualifix-Themenfeld: Recht Datenschutz im Verein Guten Tag! Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Seminarverlauf. 1 Was bedeutet Datenschutz? Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten!

Mehr

PRODUKTBLATT Auskunft aus der Kaufpreissammlung

PRODUKTBLATT Auskunft aus der Kaufpreissammlung PRODUKTBLATT Auskunft aus der Produktspezifikationen Inhalt Relevante Beschlüsse der AdV AdV-Spezifikationen Standard landesspezifisch Allgemeine Beschreibung AdV-Beschlüsse Auskunft aus der über geeignete

Mehr

Leitfaden zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung 1

Leitfaden zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung 1 Leitfaden zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung 1 Rechtsamt Postfach 11 10 61 64225 Darmstadt Der Magistrat Das städtische Rechtsamt ist für die öffentlich-rechtlichen Änderungen von Vor- und Familiennamen

Mehr

Datenschutzinformationen für Kunden und Interessenten der designfunktion Holding GmbH. Sehr geehrte Kunden, sehr geehrte Interessenten,

Datenschutzinformationen für Kunden und Interessenten der designfunktion Holding GmbH. Sehr geehrte Kunden, sehr geehrte Interessenten, designfunktion Holding GmbH Leopoldstraße 121 80804 München Datenschutzinformationen für Kunden und Interessenten der designfunktion Holding GmbH Sehr geehrte Kunden, sehr geehrte Interessenten, hiermit

Mehr

Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art.13, 14 und 21 der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO)

Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art.13, 14 und 21 der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte Informationen nach Art.13, 14 und 21 der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) entergon GmbH & Co. KG Stand: 18.04.2019 Version 1.0.1 Mit den folgenden Informationen

Mehr

Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen der dna Gesellschaft für IT Services, Hamburg - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der... - nachstehend Auftragnehmer genannt - 1. Gegenstand

Mehr

Antrag auf Umwandlung in Wohnungseigentum

Antrag auf Umwandlung in Wohnungseigentum Antrag auf Umwandlung in Wohnungseigentum gemäß 172 Abs. 1 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. 5 der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts (DVWoR) An das Abt.

Mehr

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Stadt Gerlingen -Ortsrecht- GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss Rechtsgrundlagen: 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Verordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung (Auswandererberatungserlaubnisverordnung - AuswErlV)

Verordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung (Auswandererberatungserlaubnisverordnung - AuswErlV) Verordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung (Auswandererberatungserlaubnisverordnung - AuswErlV) AuswErlV Ausfertigungsdatum: 10.04.2013 Vollzitat: "Auswandererberatungserlaubnisverordnung vom

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) (Absender) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Natürliche Person/ Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG)

Mehr

Archivsatzung der Stadt Lauchhammer

Archivsatzung der Stadt Lauchhammer Nichtamtliche Lesefassung Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer veröffentlichten Satzungstexte. Bekanntmachung der Archivsatzung der Stadt Lauchhammer im

Mehr

Vertraulichkeitsvereinbarung

Vertraulichkeitsvereinbarung Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der Stadt Kelsterbach, vertreten durch den Magistrat der Stadt Kelsterbach, dieser vertreten durch Mörfelder Str. 33, 65451 Kelsterbach, - nachfolgend Stadt genannt

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f GewO Antragsteller: Natürliche Person

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f GewO Antragsteller: Natürliche Person (Absender) Industrie- und Handelskammer Braunschweig Frau Susanne Pless Postfach 3269 38022 Braunschweig Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden

Mehr

Antragsteller/in natürliche Person: Anschrift der Wohnung des Antragstellers: Straße, Hausnummer: Telefon: Fax:

Antragsteller/in natürliche Person: Anschrift der Wohnung des Antragstellers: Straße, Hausnummer: Telefon: Fax: (zurück an) Industrie- und Handelskammer Potsdam Breite Straße 2 a - c 14467 Potsdam Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung nach 34 d Abs. 6 GewO

Mehr

1 Gebührenpflicht. (3) Bei Leistungen für Gerichte werden die Gebühren entsprechend dem Justiz- Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) erhoben.

1 Gebührenpflicht. (3) Bei Leistungen für Gerichte werden die Gebühren entsprechend dem Justiz- Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) erhoben. Große Kreisstadt Schramberg Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 18.11.2010 Aufgrund 4 der Gemeindeordunung

Mehr

Datenschutzhinweise für Versicherungsmakler Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO

Datenschutzhinweise für Versicherungsmakler Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO Datenschutzhinweise für Versicherungsmakler Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Mehr

Antrag auf Erstellung eines Gutachtens

Antrag auf Erstellung eines Gutachtens Antrag auf Erstellung eines Gutachtens Gutachterausschuss für Grundstückswerte Telefon: (0861) 58-283 im Landratsamt Traunstein Fax: (0861) 58-641 Papst-Benedikt-XVI.-Platz E-Mail: Ursula.Schust@traunstein.bayern

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Absender Graf-Schack-Allee 12 19053 Schwerin Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO (Zugleich wird die

Mehr

Bitte beachten Sie ebenfalls unsere Förderrichtlinien auf der Seite

Bitte beachten Sie ebenfalls unsere Förderrichtlinien auf der Seite Bewerbung um ein Ließem-Stipendium der Universität Bonn 1. Anleitung Alle Unterlagen (siehe "Erforderliche Nachweise und Qualifikationen") müssen bis zum 15. November 2017 schriftlich bei der Bonner Universitätsstiftung,

Mehr

Bitte beachten Sie ebenfalls unsere Förderrichtlinien auf der Seite

Bitte beachten Sie ebenfalls unsere Förderrichtlinien auf der Seite Bewerbung um ein Ließem-Stipendium der Universität Bonn 1. Anleitung Alle Unterlagen (siehe "Erforderliche Nachweise und Qualifikationen") müssen bis zum 15. November 2018 schriftlich bei der Bonner Universitätsstiftung,

Mehr

Firma. - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)

Firma. - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter) Firma Firmenanschrift IHK Mitgliedsnummer IHK Ulm Recht und Steuern Olgastraße 95-101 89073 Ulm PLZ Ort Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß 34h Abs. 1 GewO unter

Mehr

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Postfach 25 45 26015 Oldenburg

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Postfach 25 45 26015 Oldenburg Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Postfach 25 45 26015 Oldenburg Hinweise: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 i Gewerbeordnung (GewO) (Immobiliardarlehensvermittler)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 i Gewerbeordnung (GewO) (Immobiliardarlehensvermittler) Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau Fachdienst Kommunalaufsicht, Wahlen, Ordnungs- und Gewerberecht Wilhelm-Seipp-Straße 4 64521 Groß-Gerau Register-ID (nur von der Behörde auszufüllen) Antrag auf Erteilung

Mehr

Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. Dresdner Institut für Datenschutz www.dids.de

Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. Dresdner Institut für Datenschutz www.dids.de Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. www.dids.de Agenda 06.04.2016 I. Organisatorisches II. Literaturempfehlung III. Grundlagen 1. Historisches zum Datenschutzrecht

Mehr

Antragsteller/in: Natürliche Person/ Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (bspw. GbR, OHG) Geburtsdatum

Antragsteller/in: Natürliche Person/ Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (bspw. GbR, OHG) Geburtsdatum (Absender) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO (Zugleich wird die Erteilung einer Registriernummer beantragt)

Mehr

Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform

Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform (Absender) Industrie- und Handelskammer Chemnitz GB Handel/Dienstleistungen Postfach 464 09004 Chemnitz ANTRAG AUF BEFREIUNG VON DER ERLAUBNISPFLICHT im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung gemäß

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung der Tele Columbus AG, Berlin, am 10. Juni 2016, um 10:00 Uhr, in der Eventpassage, Kantstraße 8, 10623 Berlin

Ordentliche Hauptversammlung der Tele Columbus AG, Berlin, am 10. Juni 2016, um 10:00 Uhr, in der Eventpassage, Kantstraße 8, 10623 Berlin Ordentliche Hauptversammlung der Tele Columbus AG, Berlin, am 0. Juni 206, um 0:00 Uhr, in der Eventpassage, Kantstraße 8, 0623 Berlin Erläuterung zu den Rechten der Aktionäre nach 22 Abs. 2, 26 Abs.,

Mehr

Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler gemäß 34 d Abs. 3 GewO

Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler gemäß 34 d Abs. 3 GewO IHK Karlsruhe Vermittlerregister Postfach 34 40 76020 Karlsruhe Antrag auf Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler gemäß 34 d Abs. 3 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister

Mehr

Vereinfachtes Verfahren ( 34f Abs. 1, 157 Abs. 2, 3 GewO) für Erlaubnisinhaber einer Erlaubnis nach 34c GewO:

Vereinfachtes Verfahren ( 34f Abs. 1, 157 Abs. 2, 3 GewO) für Erlaubnisinhaber einer Erlaubnis nach 34c GewO: (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister FAV Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln Name Straße PLZ Ort _ Vereinfachtes Verfahren ( 34f Abs. 1,

Mehr

Hier finden Sie Musterschreiben an Polizei, Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft.

Hier finden Sie Musterschreiben an Polizei, Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft. 3. Sicherheit und Strafverfolgung Hier finden Sie Musterschreiben an Polizei, Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft. Polizei Die Polizei erteilt Ihnen Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten

Mehr

Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von bis, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):

Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von bis, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34e Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das Vermittlerregister

Mehr

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Geändert am 15. Oktober 1990 22. November 1993 18. Mai 1998 22. Oktober 2001

Mehr

Datenschutzinformation an Dritte nach Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutzgrundverordnung

Datenschutzinformation an Dritte nach Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutzgrundverordnung Datenschutzinformation an Dritte nach Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutzgrundverordnung Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten,

Mehr

Als Nachweis zur Richtigkeit der Verbindungspreisberechnung nach 5 TKV ist der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post

Als Nachweis zur Richtigkeit der Verbindungspreisberechnung nach 5 TKV ist der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Vfg.6/2001, Amtsbl.1/01 Mitteilung zur Erbringung des Nachweises gemäß 5 Telekommunikations- Kundenschutzverordnung (TKV) TKV 5 richtet sich an Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit

Mehr

und seiner Geschäftsstelle

und seiner Geschäftsstelle Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg - Rathaus - 78567 Fridingen a.d. Landkreis Tuttlingen S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle

Mehr

Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 3 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34 d Abs.

Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 3 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34 d Abs. (Absender) Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Geschäftsbereich Recht und Steuern Kerschensteinerstr. 9 63741 Aschaffenburg Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnisbefreiung

Mehr

ANTRAG AUF BEFREIUNG VON DER ERLAUBNISPFLICHT IM RAHMEN DER PRODUKTAKZESSORISCHEN VERMITTLUNG

ANTRAG AUF BEFREIUNG VON DER ERLAUBNISPFLICHT IM RAHMEN DER PRODUKTAKZESSORISCHEN VERMITTLUNG Industrie- und Handelskammer Erfurt Vermittlerregister Arnstädter Str. 34 99096 Erfurt (Absender) ANTRAG AUF BEFREIUNG VON DER ERLAUBNISPFLICHT IM RAHMEN DER PRODUKTAKZESSORISCHEN VERMITTLUNG Hinweise:

Mehr

Delegation des Sachkundenachweises durch Benennung vertretungsberechtigter Aufsichtspersonen nach 34 d Abs. 2 Nr. 4 Gewerbeordnung (GewO)

Delegation des Sachkundenachweises durch Benennung vertretungsberechtigter Aufsichtspersonen nach 34 d Abs. 2 Nr. 4 Gewerbeordnung (GewO) (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Delegation des Sachkundenachweises durch Benennung vertretungsberechtigter Aufsichtspersonen nach 34 d Abs. 2 Nr. 4

Mehr

Immobilienwerte als Besteuerungsgrundlage - ermittelt wofür, von wem und wie?

Immobilienwerte als Besteuerungsgrundlage - ermittelt wofür, von wem und wie? 8. Immobilienwerte als Besteuerungsgrundlage - ermittelt wofür, von wem und wie? Dipl.-Ing., Architekt von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung

Mehr

1 Gegenstand der Gebühr

1 Gegenstand der Gebühr Satzung des Kreises Plön über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Plön Aufgrund des 4 der Kreisordnung (KrO) für

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zu KAL-L Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat 13 Postfach 60 11 50 14411 Potsdam Antrag auf Gewährung einer Zuwendung 1. Antragsteller Name/ Bezeichnung

Mehr

Formular 1.1. Antrag auf Erlaubnis 34 d Abs. 1 oder Abs. 2 GewO/ natürliche Person

Formular 1.1. Antrag auf Erlaubnis 34 d Abs. 1 oder Abs. 2 GewO/ natürliche Person (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach 10 52 40 18010 Rostock Hinweise: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit diesem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie

Mehr

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach Schwerin

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach Schwerin (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Hinweise: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit diesem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie

Mehr

Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform:

Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform: (zurück an) Industrie- und Handelskammer Potsdam Breite Straße 2 a - c 14467 Potsdam HINWEIS: Bei Personengesellschaften (z.b. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH & Co. KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte

Mehr

DATENSCHUTZHINWEISE nach DS-GVO

DATENSCHUTZHINWEISE nach DS-GVO DATENSCHUTZHINWEISE nach DS-GVO Mit diesem Hinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Nibelungen-Wohnbau-GmbH sowie über die Ihnen nach der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) (Immobiliardarlehensvermittler)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) (Immobiliardarlehensvermittler) (Antragsteller/-in) (Ort und Datum) Der Kreisausschuss des Kreises Bergstraße - Abteilung: Ordnungs- und Gewerbewesen - Gräffstr. 5 64646 Heppenheim Register-ID (nur von der Behörde auszufüllen) Antrag

Mehr

FÖRDERUNGSANSUCHEN VOLLHYBRID-/ERDGASTAXI

FÖRDERUNGSANSUCHEN VOLLHYBRID-/ERDGASTAXI GZ: ABT15-11.20-11/2012-29 Eingangsvermerk/GZ-WKO Wirtschaftskammer Steiermark Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW Körblergasse 111-113 8010 Graz FÖRDERUNGSANSUCHEN VOLLHYBRID-/ERDGASTAXI Das

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beiträge, durch die Eltern für die Förderung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle im letzten Jahr vor deren

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis 34 i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis 34 i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG) (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach 10 52 40 18010 Rostock Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis 34 i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH,

Mehr

Verordnung über das Anwaltsregister

Verordnung über das Anwaltsregister Verordnung über das Anwaltsregister 7. Vom 5. September 000 (Stand. Juli 03) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 9 und 9 des Gesetzes über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen (Anwaltsgesetz)

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 11 VA 3/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 012 Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Justizverwaltungssache des Herrn... G...,..., Antragstellers, g e g e n den Präsidenten des Landgerichts

Mehr

Gemeinde Schwaikheim Rems Murr Kreis

Gemeinde Schwaikheim Rems Murr Kreis Gemeinde Schwaikheim Rems Murr Kreis Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit den

Mehr

Ergänzende Vergabebedingung

Ergänzende Vergabebedingung Dienststelle AEV Schwarze Elster Hüttenstr. 1c 01979 Lauchhammer Geschäftszeichen / Vergabenummer AEV-16-132 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots unter Geltung des Bbg Vergabegesetzes Ergänzende

Mehr

Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch

Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch Zum 25.10.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser

Mehr

- für natürliche Personen -

- für natürliche Personen - Absender / Antragsteller: Telefon: Ort/Datum: Industrie- und Handelskammer Siegen Geschäftsstelle Olpe Seminarstr. 36 57462 Olpe Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h Abs. 1 Gewerbeordnung und

Mehr

Archivsatzung für die Stadt Bad Liebenwerda

Archivsatzung für die Stadt Bad Liebenwerda Archivsatzung für die Stadt Bad Liebenwerda Aufgrund des 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbGKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/ 07, [Nr. 19], S.286), in Verbindung mit den 1, 2, 4,

Mehr

- Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt) AG, e.g.) -

- Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt) AG, e.g.) - IHK Hochrhein-Bodensee Recht Steuern Reichdenaustr. 21 78467 Konstanz Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß 34h Abs. 1 GewO unter Vorlage einer Erlaubnis nach 34f

Mehr

Antrag. auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft

Antrag. auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft Rechtsanwaltskammer Nürnberg Fürther Straße 115 90429 Nürnberg Anlagen: 1. beglaubigte Ablichtung der aktuellen Teilhaberliste nach 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG

Mehr

UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EU DATENSCHUTZ GRUNDVERORDNUNG (DSGVO)

UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EU DATENSCHUTZ GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EU DATENSCHUTZ GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die

Mehr

2. Antragsteller/-in bzw. Erlaubnis(-befreiungs)inhaber/-in nach 34d Absatz 1 GewO bzw. 34d Absatz 2 bzw. 34d Absatz 6 GewO:

2. Antragsteller/-in bzw. Erlaubnis(-befreiungs)inhaber/-in nach 34d Absatz 1 GewO bzw. 34d Absatz 2 bzw. 34d Absatz 6 GewO: Vermittlerregister Postfach 34 40 76020 Karlsruhe Antrag auf Eintragung der angestellten verantwortlichen Person/-en in leitender Position Hinweis: Bitte nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie noch nicht

Mehr

Merkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union)

Merkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union) Merkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union) Sprechzeiten (telefonisch): Montag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr Mittwoch von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Sprechtage (persönliche

Mehr

Antrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter. (ADZ-Anerkennungsrichtlinie)

Antrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter. (ADZ-Anerkennungsrichtlinie) Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die angegebene Anschrift. Bundesverwaltungsamt Außenstelle

Mehr

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) eingearbeitet wurde die Änderung

Mehr

Absender. ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) Vereinfachtes Verfahren

Absender. ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) Vereinfachtes Verfahren Absender Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Postfach 30 80 49090 Osnabrück PLZ Ort ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO)

Mehr

Antrag auf Anerkennung als sachverständige Prüfstelle. durch die EuroPriSe GmbH

Antrag auf Anerkennung als sachverständige Prüfstelle. durch die EuroPriSe GmbH Antrag auf Anerkennung als sachverständige Prüfstelle durch die EuroPriSe GmbH gemäß 3 Verfahrensordnung zur Erteilung des Gütesiegels Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern 1. Angaben zur Prüfstelle 1.1 Name/Bezeichnung

Mehr

Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Hauptwohnsitze in den letzten fünf Jahren (von bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):

Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Hauptwohnsitze in den letzten fünf Jahren (von bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Finanzanlagenvermittlerregister Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Finanzanlagenvermittler Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung

Mehr

Satzung. 4 Gebührenhöhe. (1) Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die Gebühr bei einem Wert. bis ,00 250,00

Satzung. 4 Gebührenhöhe. (1) Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die Gebühr bei einem Wert. bis ,00 250,00 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss(Gutachterausschussgebührensatzung) vom 19.11.1992 geändert am 19.12.2001 in der Fassung vom 24.07.2012

Mehr

1. selbst Versicherungen vermitteln oder über Versicherungen beraten oder

1. selbst Versicherungen vermitteln oder über Versicherungen beraten oder Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden Sachkundenachweis durch Benennung von vertretungsberechtigten Aufsichtspersonen gemäß 34d Absatz 5 Satz 4 GewO für Versicherungsvermittler

Mehr

4. Soziales und Gesundheit

4. Soziales und Gesundheit 4. Soziales und Gesundheit Hier finden Sie Musterschreiben an Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, sonstige Sozialleistungsträger (z. B. Sozial- oder Wohnungsamt) sowie behandelnde Ärztinnen und Ärzte.

Mehr

Hinweis: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular 6.2.

Hinweis: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular 6.2. (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular

Mehr

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Frau Christina Schröder Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Frau Christina Schröder Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden (Absender) Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Frau Christina Schröder Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden PLZ Ort ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF

Mehr

Antragsteller/in: Natürliche Person / Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG)

Antragsteller/in: Natürliche Person / Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG) (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Finanzanlagenvermittlerregister Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Finanzanlagenvermittler Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung

Mehr