DER LANDRAT Paderborn, den
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1 DER LANDRAT Paderborn, den Drucksachennummer (DS-Nr.): Öffentliche Nichtöffentliche Verwaltungsvorlage Mitteilungsvorlage Änderungs-/Ergänzungsvorlage Allgemeine Mitteilungsvorlage Finanzielle Auswirkungen Beratungsfolge: Gremium Sitzungstermin Ausschuss für Natur und Umwelt Kreisausschuss Kreistag Eintritt des Kreises Paderborn in die Trägerschaft des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes CVUA-OWL als Anstalt des öffentlichen Rechts bzw. Verlängerung des Pilotprojekts Die Neuordnung der Untersuchungsämter in Nordrhein-Westfalen wird schon seit Jahren von den verschiedenen Landesregierungen mit unterschiedlicher Intensität betrieben. Nach einer landesweiten Untersuchung durch die Unternehmensberatung BDO in 2003, die auch strukturelle Defizite in der Lebensmitteluntersuchung aufzeigte, ergriffen der Kreis Paderborn und die Stadt Bielefeld die Initiative. Nach schwierigen Verhandlungen wurde in der Region OWL mit dem Land NRW ein Pilotprojekt zur Stärkung der Leistungsfähigkeit im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Tiergesundheit begonnen. In diesem Pilotprojekt, das für die Jahre 2005, 2006 und 2007 angelegt ist, arbeiten die beiden kommunalen Untersuchungsämter des Kreises Paderborn und der Stadt Bielefeld mit dem Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Detmold in einer Arbeitsgemeinschaft als integrierte Einrichtung zusammen. Der Vertrag hierüber wurde vom Land NRW und allen Kreisen in OWL sowie der Stadt Bielefeld geschlossen. Für die Dauer der Pilotphase wurde ein gemeinsames Budget aus den drei Einzelhaushalten gebildet und bewirtschaftet.
2 - Seite 2 - Hierbei frei werdende Ressourcen und Synergien zeigten sich schon in den ersten beiden Jahren 2005 und Durch Bündelung der Untersuchungstätigkeit konnten erhebliche Fortschritte erzielt werden. Diese ermutigten, die Arbeitsgemeinschaft zu einer eigenständigen integrierten Einrichtung weiter zu entwickeln. In intensiver Abstimmungsarbeit in einem landesweiten Gremium unter maßgeblicher Leitung von Herrn Kreisdirektor Köhler konnte ein Gesetzentwurf erarbeitet werden. Dieser bildet die Grundlage für die Bildung von rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts aus kommunalen und staatlichen Untersuchungsämtern. Der Entwurf des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) ist inzwischen nach entsprechendem Kabinettsbeschluss in den Landtag eingebracht worden. Das IUAG NRW soll am in Kraft treten. Das Gesetz ermöglicht in Ostwestfalen-Lippe die Errichtung eines integrierten Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes in der Region. Auf der Grundlage des IUAG NRW kann nach übereinstimmender Beschlussfassung der kommunalen Parlamente die neue integrierte Untersuchungsanstalt durch Rechtsverordnung des Ministeriums errichtet werden. In der integrierten Einrichtung, die als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts konzipiert ist, soll auch das Chemische Untersuchungsamt des Kreises Paderborn aufgehen. Vorbehaltlich des In-Kraft-Tretens des IUAG NRW und nach Maßgabe der unter (4) aufgeführten Rahmenbedingungen ist folgender Beschluss zu fassen:
3 - Seite 3 - Beschlussvorschlag: (1) Der Kreistag des Kreises Paderborn beschließt, zum in die Trägerschaft der durch Rechtsverordnung gemäß 3 Abs. 1 IUAG NRW errichteten integrierten Untersuchungsanstalt für Bereiche des Verbraucherschutzes, des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes CVUA-OWL, als Anstalt des öffentlichen Rechts (Anstalt), einzutreten. (2) Der Kreistag des Kreises Paderborn beschließt, dass das Chemische Untersuchungsamt des Kreises Paderborn mit Wirkung vom in die Anstalt, zusammen mit dem Untersuchungsamt der Stadt Bielefeld und dem Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Detmold übergeht. (3) Die mit dem Kreis Höxter abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Unterhaltung eines Chemischen Untersuchungsamtes mit dem Sitz in Paderborn vom 23. August 1990 (ABl. Reg. Dt S. 303) wird in gegenseitigem Einvernehmen zum Zeitpunkt der Errichtung der Anstalt aufgehoben. (4) Der Kreistag des Kreises Paderborn beschließt, folgenden Rahmenbedingungen zuzustimmen: a) Weitere Träger der Anstalt sind das Land NRW sowie die Stadt Bielefeld und die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn. b) Die bisher vom Untersuchungsamt des Kreises Paderborn durchgeführten Aufgaben werden künftig von der Anstalt durchgeführt. Der Anstalt können weitere Aufgaben zur Durchführung übertragen werden, wenn deren Finanzierung gesichert ist.
4 - Seite 4 - c) Im Verwaltungsrat der Anstalt ist der Kreis Paderborn mit einer Stimme vertreten. Jedes kommunale Mitglied im Verwaltungsrat besitzt eine Stimme, das Land NRW sieben Stimmen. d) Zur Finanzierung der Anstalt ist eine Finanzsatzung unter den Trägern abgestimmt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Das Anfangsbudget der Anstalt wird gemäß 14 Abs. 2 IUAG NRW auf Basis des Haushaltsjahres 2007 gebildet. Das Stammkapital der Anstalt beträgt ,00 Euro. Das Stammkapital sowie der Gründungsaufwand werden aus dem Überschuss des Pilotprojekts bestritten. e) Der Sitz der Anstalt wird vom Verwaltungsrat festgelegt. f) Die Geschäfte der Anstalt werden durch den Vorstand, der unter der Aufsicht des Verwaltungsrates steht, geführt. g) Der Vorstand wird durch die Leiter der bisherigen Untersuchungsämter gebildet. Der Leiter des Staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes Detmold wird zum Geschäftsführer, die Leiter der chemischen Untersuchungsämter der Stadt Bielefeld und des Kreises Paderborn zu Vertretern des Geschäftsführers bestellt. Das Recht des Verwaltungsrates, nach 8 Abs. 3 Nr. 3 IUAG NRW die in Satz 2 geregelte Besetzung des Vorstandes zu ändern, bleibt unberührt. h) Die im Chemischen Untersuchungsamt des Kreises Paderborn beschäftigten Beamten werden entsprechend 17 Abs. 7 IUAG NRW in den Dienst der Anstalt übergeleitet. i) Die bei Errichtung der Untersuchungsanstalt im Chemischen Untersuchungsamt des Kreises Paderborn tariflich Beschäftigten werden der Untersuchungsanstalt im Wege der Personalgestellung zur Verfügung gestellt.
5 - Seite 5 - j) Das jeweilige Betriebsvermögen des Chemischen Untersuchungsamtes des Kreises Paderborn, des Untersuchungsamtes der Stadt Bielefeld und des Staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes Detmold geht auf die Anstalt über. k) Die derzeit vom Chemischen Untersuchungsamt des Kreises Paderborn, vom Untersuchungsamt der Stadt Bielefeld und vom Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Detmold genutzten Dienstgebäude werden zunächst weiterhin genutzt. Die Anstalt wird auf der Grundlage bestehender Überlassungsbedingungen Mietverträge mit dem jeweiligen Vermieter abschließen. (5) Vorsorglich für den Fall, dass die Errichtung der Anstalt aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen zum nicht erfolgen kann, wird folgender Beschluss gefasst: Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Land Nordrhein- Westfalen, der Stadt Bielefeld, dem Kreis Paderborn, dem Kreis Gütersloh, dem Kreis Herford, dem Kreis Höxter, dem Kreis Lippe und dem Kreis Minden-Lübbecke zur Durchführung des Pilotprojektes Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt in der Modellregion Ostwestfalen-Lippe (ABl. Reg. Dt S. 89) wird unter der Maßgabe, dass die Haushalts- und Kassenführung abweichend von 4 Abs. 3 des Vertrages durch das SVUA Detmold /Land NRW erfolgt, über den Geltungszeitraum hinaus bis zur Errichtung der Anstalt, längstens jedoch bis zum , verlängert. In Vertretung gez. Köhler Kreisdirektor
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