Ausbildungsbeschreibung von Meister/Meisterin - Städtische Hauswirtschaft vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Meister/Meisterin - Städtische Hauswirtschaft vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Die Ausbildung im Überblick Bei der Ausbildung zum Meister/zur Meisterin der städtischen Hauswirtschaft handelt es sich um eine berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), die eine Ausbildung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in mit mehrjähriger Berufspraxis voraussetzt. Ausbildungsinhalte Die Lehrinhalte orientieren sich an den Anforderungen der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin - Teilbereich Städtische Hauswirtschaft. Die Lehrinhalte zum Praktischen Teil I beziehen sich auf: Nahrungszubereitung Lebensmittelbeschaffung und -bevorratung Haus- und Wohnungspflege Textilpflege und -verarbeitung Im Fachtheoretischen Teil II werden Prüfungsinhalte aus folgenden Themenbereichen vermittelt: Ernährung: Nährstoffbedarf des Menschen in verschiedenen Altersstufen, Lebensmittelkunde und -recht Haushaltstechnik: Wasser- und Energieversorgung, Umweltschutz, Reinigungsmittel sowie Einsatz und Wartung von Maschinen und Geräten Textilkunde: Verarbeitung, Behandlung und Pflege von Textilien sowie Pflegekennzeichnungen, Waren- und Gütezeichen Hygiene: Gesundheitsvorsorge, physiologische Grundlagen der Arbeit und häusliche Krankenpflege Wohnen und Einrichten: Raumbedarf- und Raumeinrichtung, Wohnformen und Raumgruppen Die Kenntnisse zum wirtschaftlichen und rechtlichen Teil III beziehen sich auf: Wirtschaftslehre des Haushalts oder des hauswirtschaftlichen Betriebes, einschließlich der Rechnungsführung: Geldwirtschaft und Betriebsorganisation des Haushalts Grundzüge des Rechts- und Sozialwesens: Rechtsvorschriften für Familie und Haushalt, Familie und Gesellschaft sowie Versicherungs- und Steuerwesen Grundzüge der Volkswirtschaftslehre: Wertschöpfung in der Hauswirtschaft, der Haushalt im Gesamtbezug der Volkswirtschaft

2 Im berufs- und arbeitspädagogischen Teil IV werden folgende Kenntnisse vermittelt: Grundfragen der Berufsbildung Planung und Durchführung der Ausbildung der Jugendliche in der Ausbildung Rechtsgrundlagen für die Berufsausbildung Rechtsgrundlagen: Die Rechtsgrundlagen finden Sie in den Rechtlichen Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Angehende Meister/innen - Städtische Hauswirtschaft arbeiten während ihrer Vorbereitung auf die Meisterprüfung weiter in ihrer normalen Arbeitsumgebung und verbringen einzelne Ausbildungsabschnitte bzw. einzelne Tage in der Meisterschule, wenn sie die Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung in Teilzeit und berufsbegleitend absolvieren. Wenn Meisterschulen in Vollzeit auf die vier Prüfungsabschnitte vorbereiten, werden diese im Block beschult und machen gegebenenfalls eine auswärtige Unterbringung erforderlich. Der theoretische Unterricht in der Meisterschule wird in Klassenzimmern abgehalten. Die praktische Unterweisung erfolgt in Übungs- und Funktionsräumen. Ausbildungsstätten Berufsbildungszentren der Kammern Andere Berufsbildungseinrichtungen (z.b. staatliche/öffentliche Einrichtungen) Fachschulen Ausbildungssituation/-bedingungen Die Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung finden in den Räumen der jeweiligen Ausbildungseinrichtung statt. Der Unterricht wird entweder als Vollzeitunterricht in Blöcken von jeweils mehreren Wochen Dauer oder auch in Teilzeitform abgehalten. Üblicherweise wird im Klassenverband gelernt. Das kann nach Jahren der Berufstätigkeit zunächst ungewohnt sein. Vorbereitungslehrgänge finden in der Regel überregional statt, das heißt die Meisterschüler/innen müssen mobil sein. Vor allem beim Unterricht in Teilzeitform sehen sich Lehrgangsteilnehmer/innen mit einem weiteren Problem konfrontiert: Über einen längeren Zeitraum hinweg müssen sie neben Beruf, und vielfach bereits auch Familie, Zeit für Abendkurse aufbringen und sich zusätzlich zur üblichen Alltagsbelastung noch mit der Aufarbeitung des Lernstoffes befassen. Da angehende Meister/innen in der Regel weiter im normalen Arbeitsalltag eines Betriebes mitarbeiten, gibt es keine Unterschiede im betrieblichen Umfeld zur späteren Meistertätigkeit. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Arbeitszeit bei Vorbereitungslehrgängen auf die Meisterprüfung gestaltet sich bei Vollzeitunterricht wie an einem normalen Arbeitstag. Bei Teilzeitlehrgängen, also berufsbegleitend, findet der Unterricht abends unter der Woche oder am Samstag bzw. an einem Wochentag ganztägig statt. Teilzeitkurse beinhalten in der Regel auch mehrere Wochen Ganztagsunterricht bzw. Blockunterricht. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Für den theoretischen Unterricht benötigen Meisterschüler/innen die für schulisches Lernen üblichen persönlichen Arbeitsmittel. Bei den im Betrieb verwendeten Arbeitsmitteln besteht kein Unterschied zur späteren Berufstätigkeit als Meister/in. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während der Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung haben Meisterschüler/innen Kontakt mit anderen Kursteilnehmern/-teilnehmerinnen und Lehrkräften. Nach den Jahren der Berufstätigkeit kann die Lernsituation mit der Position als Schüler und Schülerin ungewohnt sein. Gegebenenfalls ist eine Eingewöhnungsphase erforderlich. Im betrieblichen Bereich arbeiten Meisterschüler/innen weiterhin mit ihren Arbeitskollegen und -kolleginnen und Vorgesetzten zusammen. Mit zunehmender Verantwortung weiten sich auch die Kontakte nach außen aus. So werden Erfahrungen im Umgang beispielsweise mit Lebensmittellieferanten und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Behörden gesammelt. Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Die Ausbildung zum Meister/zur Meisterin - Städtische Hauswirtschaft ist eine berufliche Fortbildung in Form von Lehrgängen, für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.

3 Ausbildungskosten Die für den jeweiligen Lehrgang anfallenden Kosten wie Lehrgangsgebühren, Aufwendungen für Lernmittel, Prüfungsgebühren sind bei den Lehrgangsträgern zu erfragen. ( in KURSNET) Meister/in - Ländliche Hauswirtschaft ( in KURSNET) Meister/in - Städtische Hauswirtschaft Förderungsmöglichkeiten Für die Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Fortbildung können bei Erfüllung der Voraussetzungen Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gewährt werden. Die Ämter für Ausbildungsförderung in den zuständigen Stadt- und Kreisverwaltungen geben über die Förderung Auskunft und nehmen Anträge entgegen. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung im Rahmen des Weiterbildungsprogrammes die Meisterausbildung durch zinsgünstige Bankkredite. Auskünfte hierüber erteilen die örtlichen Agenturen für Arbeit, Kammern, Schulen und Banken. Informationen zu weiteren Förderungsmöglichkeiten erteilen auch die zuständigen Stellen im Bereich der Hauswirtschaft, gegebenenfalls auch die zuständigen Bildungsträger. Ausbildungsdauer Die Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung werden derzeit als Voll- und Teilzeitlehrgänge angeboten und dauern in Vollzeitform bis zu einem Jahr, Teilzeitform bis zu drei Jahren. Genaue Informationen siehe: ( in KURSNET) Meister/in - Ländliche Hauswirtschaft ( in KURSNET) Meister/in - Städtische Hauswirtschaft Ausbildungsform Die berufliche Fortbildung ist bundesweit geregelt. Für die Vorbereitung auf die Meisterprüfung ist kein bestimmter Ausbildungsgang vorgeschrieben. Die Fortbildung erfolgt durch die Bildungszentren der Hauswirtschaftskammern, durch Lehr- und Versuchsanstalten für Hauswirtschaft und Fachschulen für Hauswirtschaft. Die Lehrgänge können prinzipiell in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden. Teilzeitfortbildungen können in Abendveranstaltungen an Wochentagen und in Wochenendveranstaltungen, zum Teil mit ergänzenden Blockveranstaltungen stattfinden. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung in der Hauswirtschaft - Teilbereich städtische Hauswirtschaft durchgeführt. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass die in der Verordnung vorgeschriebene berufliche Vorbildung und Praxis nachgewiesen werden kann. Erforderliche Prüfungen Mit der Meisterprüfung soll festgestellt werden, ob man befähigt ist, mittels der notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, Aufgaben als Fach- und Führungskraft in Haushalten oder hauswirtschaftlichen Betrieben wahrzunehmen. Die Meisterprüfung findet praktisch, schriftlich und mündlich statt und besteht aus einem praktischen Teil I, einem fachtheoretischen Teil II, einem wirtschaftlichen und rechtlichen Teil III sowie einem berufs- und arbeitspädagogischen Teil IV. Prüfung der Kenntnisse zum praktischen Teil I: Dazu wird eine praktische Meisterarbeit verlangt, die in der Planung, der Durchführung und Beurteilung einer Aufgabe aus mindestens drei der folgenden Aufgabengebiete besteht: Nahrungszubereitung Lebensmittelbeschaffung und -bevorratung Haus- und Wohnungspflege Textilpflege und -verarbeitung Die praktische Prüfung soll insgesamt nicht länger als 5 Stunden dauern. Die Planung und die dafür erforderlichen Berechnungen müssen schriftlich dargelegt werden. Im fachtheoretischen Teil II werden Prüfungsinhalte aus folgenden Themenbereichen geprüft: Ernährung

4 Wohnen und Einrichten Haushaltstechnik Textilkunde Hygiene Die Durchführung der schriftlichen Prüfung soll nicht länger als drei Stunden dauern. Ebenso wird eine mündliche Prüfung, nicht länger als 30 Minuten, durchgeführt. Die Prüfungen zum wirtschaftlichen und rechtlichen Teil III beziehen sich auf: Wirtschaftslehre des Haushalts oder des hauswirtschaftlichen Betriebes, einschließlich der Rechnungsführung Grundzüge der Volkswirtschaftslehre Grundzüge des Rechts- und Sozialwesens Die Prüfung erfolgt schriftlich und mündlich. Die schriftliche Prüfung soll in der Regel insgesamt nicht mehr als drei Stunden, die mündliche Prüfung nicht mehr als eine halbe Stunde dauern. Berufs- und arbeitspädagogischer Teil IV: Im berufs- und arbeitspädagogischen Teil IV der Meisterprüfung ist die Qualifikation als Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren in folgenden Handlungsfeldern nachzuweisen: Allgemeine Grundlagen Planung der Ausbildung Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden Ausbildung am Arbeitsplatz Förderung des Lernprozesses Ausbildung in der Gruppe Abschluss der Ausbildung Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil sollen die Prüfungsteilnehmer/innen in höchstens drei Stunden fallbezogene Aufgaben bearbeiten. Der praktische Teil besteht aus einer Ausbildungseinheit und einem Prüfungsgespräch. Die maximale Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten. Prüfungswiederholung Die Meisterprüfung kann zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird durch den Meisterprüfungsausschuss der zuständigen Stelle im Bereich der Hauswirtschaft abgenommen. Gleichstellung von Prüfungszeugnissen Im Ausland erworbene Prüfungszeugnisse können dem Zeugnis über das Bestehen der Meisterprüfung gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die in der Prüfung nachzuweisenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gleichwertig sind. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Meister/Meisterin - Städtische Hauswirtschaft. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als Hauswirtschafter/in und danach eine mindestens dreijährige, einschlägige Berufspraxis. Schulische Vorbildung - rechtlich Es ist keine schulische Vorbildung vorgeschrieben. Berufliche Vorbildung - rechtlich Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung sind Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung als Hauswirtschafter/in und eine einschlägige Berufspraxis von mindestens drei Jahren

5 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen Bei der Zulassung zur Prüfung sind ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Auswahlverfahren Derzeit ist kein Auswahlverfahren bekannt. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Es sind keine weiteren Ausbildungsvoraussetzungen bekannt. Perspektiven nach der Ausbildung Hauswirtschaftsmeister und Hauswirtschaftsmeisterinnen in der Städtischen Hauswirtschaft arbeiten beispielsweise in Altenheimen, Kinderheimen, Krankenhäusern, Sanatorien, Verpflegungsbetrieben, Hotels oder Privathaushalten. Dort übernehmen sie planende, organisierende, verwaltende und teilweise auch praktische Tätigkeiten oder Aufgaben als Ausbilder/in. In beratender Funktion können sie zum Beispiel bei Verbänden, Fachorganisationen und Verbraucherberatungen tätig werden. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung ist die berufliche Bildung jedoch nicht beendet. Neue Erkenntnisse in der Ernährungslehre, neue Möglichkeiten der Gemeinschaftsverpflegung oder der Küchentechnik und neue Erkenntnisse des Umwelt- und Gesundheitsschutzes verändern die beruflichen Anforderungen in der städtischen Hauswirtschaft. Die Hauswirtschaftsmeister/innen müssen sich daher regelmäßig weiterbilden und ihre Kenntnisse den neuen Entwicklungen anpassen. Dazu können sie geeignete Seminare und Kurse belegen. Mögliche Themen sind zum Beispiel Hauswirtschaft, Ernährung, Ernährungsberatung, EDV, Mitarbeiterführung in der Hauswirtschaft, Betriebliche Organisation oder Qualitätssicherung in der Hauswirtschaft. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem von den eigenen Interessen und Zielen sowie vom Arbeitsplatz ab. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich jedoch durch das ganze Berufsleben ziehen. Um sich beruflich weiterzuentwickeln, können die Hauswirtschaftsmeister/innen - sofern die entsprechenden Bildungsvoraussetzungen vorliegen - ein Studium beginnen. Hier bieten sich insbesondere Studiengänge in den Bereichen Haushalts- und Ernährungswissenschaften an. Die Meisterprüfung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zum Studium auch ohne Hochschulreife. Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich: Meister/innen in der Städtischen Hauswirtschaft können sich mit einem eigenen Betrieb im Bereich hauswirtschaftliche Dienstleistungen eine Existenz aufbauen. Ausbildungsalternativen Mit der Grundlage einer Berufsausbildung als Hauswirtschafter/in können für den Beruf Meister/in - Städtische Hauswirtschaft, teilweise in Ausnahmefällen und mit Sonderzulassung, Alternativen in verschiedenen Bereichen gefunden werden: Fachwirte/Fachwirtinnen, Betriebswirte/Betriebswirtinnen, Fachkaufleute, zum Beispiel: Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in - Großhaushalt Fachwirt/in - Organisation und Führung, Schwerpunkt Ernährung und Hauswirtschaft Techniker/innen, zum Beispiel: Techniker/in für Hauswirtschaft und Ernährung Techniker/in für Hauswirtschaft und Ernährung - Ländliche Gästebeherbergung Bei Vorliegen der entsprechenden schulischen Voraussetzungen kommt gegebenenfalls auch ein Fachhochschul- oder Hochschulstudium in Frage, zum Beispiel: Hochschulbildungsgänge, zum Beispiel: Ernährungswissenschaften/Ökotrophologie Ernährungswissenschaftliche Beratung Ernährungsökonomie Haushaltswissenschaften, Haushaltswirtschaft

6 Eine Gemeinsamkeit der Berufe in diesen Bereichen liegt in der Ausübung verantwortlicher Leitungstätigkeiten in den Bereichen Hauswirtschaft und/oder Ernährung. Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung in der Hauswirtschaft (Teilbereich städtische Hauswirtschaft) in der Fassung vom , zuletzt geändert durch Verordnung vom (BGBl. I S. 81) Fundstelle: 2000 (BGBl. I S. 81) Volltext (pdf, 625kB) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Beispiel für die Regelung der Ausbildung auf Länderebene Dies gilt nur für Bundesland Rheinland-Pfalz: Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge in den Fachbereichen Technik, Wirtschaft, Gestaltung sowie Ernährung und Hauswirtschaft v (GVBl.Rh-Pf. S. 347) Fundstelle: 2003 (GVBl.Rh-Pf. S. 347) Volltext (pdf, 1971kB) Dies gilt nur für Bundesland Rheinland-Pfalz: Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen vom (GVBl.Rh-Pf. S. 127, ber. GVBl.Rh-Pf S. 87), in der Fassung vom (GVBl.Rh-Pf. S. 245), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl.Rh-Pf. S. 471) Fundstelle: 1990 (GVBl.Rh-Pf. S. 127, ber. GVBl.Rh-Pf S. 87), 1993 (GVBl.Rh-Pf. S. 245), 2003 (GVBl.Rh-Pf. S. 155), 2005 (GVBl.Rh-Pf. S. 471) Volltext (pdf, 2469kB)

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