Was muss sich für erfolgreiche (Mieter-) Strom-Projekte ändern?

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1 Was muss sich für erfolgreiche (Mieter-) Strom-Projekte ändern? Bundeskongress Energiewende des DGRV Berlin, 15. März 2016 Dr. Holger Krawinkel Leiter Customer Experience und Innovation

2 Agenda Übersicht Mieterstrom Modell Gründe für Mieterstrom, Vor- und Nachteile Mieterstrom und MVV Regulatorischer Rahmen Potenziale im Mieterstrom Fazit Seite 2 Dr. Holger Krawinkel

3 Was wollen Eigentümer von Wohngebäuden Seite 3 Dr. Holger Krawinkel

4 Mieterstrom-Modell Prinzip Summenzählermodell Mieterstrom zeichnet sich dadurch aus, dass Strom dezentral erzeugt entweder innerhalb einer Kundenanlage ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz oder im räumlichen Zusammenhang an Letztverbraucher geliefert wird. Freie Wahl des Stromlieferanten bleibt erhalten Abrechnung über sog. Summenzählermodell Quelle: Energiedepesche 4/ Seite 4 Dr. Holger Krawinkel

5 Warum Mieterstrom? Vor- und Nachteile im Immobilienbereich Innovative Wärmeversorgung gekoppelt mit dezentraler Stromerzeugung (vergünstigter Strom für die Mieter) BHKWs werden im Zusammenhang mit KfW-Förderung (im Neubau und Bestand) und den Anforderungen der EnEV benötigt (nochmalige Verschärfung des Jahresprimärenergiebedarfs für Neubauten ab 2016) Vorteile Großteil der gesetzlichen Entgelte und Abgaben entfallen preisgünstiger Stromtarif mit Einsparungen von mehr als 100 /a für Mieter möglich Nachteile Regulatorische Hürden (EEG-Umlage, KWKG-Novelle, Messkonzept) Strategische Zielerreichung des Eigentümers Wertsteigerung, Rufverbesserung, positive Identifikation der Mieter durch Belieferung mit umweltfreundlichem Strom Verbesserung der Umweltbilanz der Immobilie (Senkung der CO 2 -Emissionen) Nicht alle Gebäude oder Quartiere sind für den Einsatz von Blockheizkraftwerken geeignet (z.b. wo Fernwärme anliegt, entfällt Einsatz von KWK aufgrund Verdrängungsverbot) Seite 5 Dr. Holger Krawinkel

6 Mieterstrommodell bei MVV Mittels hocheffizienter Blockheizkraftwerke liefert MVV Strom an Mieter in Wohnund Gewerbeimmobilien (Brennstoff: Erdgas oder ggf. Biomethan) Separate Stromverträge pro Mieter/Eigentümer über max. 2 Jahre zu garantiert niedrigen Preisen (ca. 2 ct/kwh unter Grundversorgung) Lieferung des Reststroms durch MVV (z.b. bei Ausfall BHKW oder Verbrauch größer als Erzeugung) Abwicklung der Abrechnungs- sowie der An/- und Ummeldeprozesse, teilweise Beauftragung von MSB/MDL Voraussetzung für Einsatz BHKW Ganzjähriger Wärmebedarf (zentrale WWB), kein vorh. Fernwärmeanschluss Hohe Akzeptanz > 50% Stromabnehmer (Eigentümer, Mieter) Baulich: geeigneter Aufstellraum für BHKW + Pufferspeicher, ggf. zusätzlicher Schornsteinzug, Zentraler Stromzählerplatz (2-Richtungszähler) Seite 6 Dr. Holger Krawinkel

7 Regulatorischer Rahmen und Hemnisse Hemmnisse Mieterstrom im Objekt Netzentgelte keine Berührung des Netzes Stromsteuer Verbrauch in räumlicher Nähe EEG volle Umlage, keine Eigenversorgung KWKG kw von 5,41 ct/kwh auf 3 ct/kwh und bei Anlagen von kw auf 2 ct/kwh in der Kundenanlage Messung Aufwendig für fremdversorgte Mieter die getrennt erfasst werden müssen Entschärfung durch virtuelle Zählpunkte (Summenzähler) Belastung durch EEG-Umlage + Reduzierung KWK-Zuschlag Wirtschaftlichkeit gefährdet Quartierslösungen im Netz Netzentgelte Berührung öffentliches Netz Stromsteuer Quartier (räumliche Nähe) befreit, Gefährdet EE-Anlagen durch Kumulierungsverbot EEG-Vergütung und Stromsteuerbefreiung) EEG volle Umlage, keine Eigenversorgung KWKG Netzeinspeisung 6 ct/kwh bzw. 5 ct/kwh ab 100 kw Messung jedes Objekt benötigt eigenes Messkonzept Regionaler Strom kaum bessergestellt als klassische Strombelieferung keine Anreize für Quartierslösungen? Entfällt / befreit Nicht befreit / muss gezahlt werden

8 Regulatorischer Rahmen KWK im Mieterstrommodell, Contractingangebot an Immobilienwirtschaft 1. Auswirkungen EEG - EEG 2012: Reduzierung EEG-Umlage um 2 ct/kwh bei Stromverkauf in räumlicher Nähe (Grünstromprivileg) - EEG-Novelle 2014: Volle Belastung mit der EEG-Umlage (da keine Eigenversorgung und keine Einspeisung in ein öffentliches Netz) 2. Auswirkungen KWKG-Novelle bei Nicht- Einspeisung ins öffentliche Netz - KWK-G 2012: KWK-Zuschläge i. H. v.: - 5,41 Cent/kWh und 10 Jahre für Anlagen bis 50 kw, 4 Cent/kWh und Vbh für Anlagen bis 250 kw - Aktueller Stand: - Eigenverbrauch wird ab 100 kw nicht mehr gefördert, Ausnahme in Kundenanlagen (Mieterstrom) kw = 3 ct/kwh kw = 2 ct/kwh Wirtschaftlichkeit des Modells gefährdet; erforderlich sind KWK-Zuschläge i. H. der Regelungen KWKG 2012 bzw. Reduzierung der EEG-Umlage Seite 8 Dr. Holger Krawinkel

9 Neues Wertschöpfungspotenzial entsteht Wachstumsmärkte entstehen durch gebäude- bzw. arealintegrierte Versorgung Potential für gebäudeintegrierte PV: 150 GW Dach und 150 bis 300 GW Fassade Investitionsvolumen PV bei 300 GW und 750 Euro/kWp ca. 250 Milliarden Euro Investitionsvolumen Batterien bei entsprechender Größe und 500 Euro/kWh ca. 150 Milliarden Über 20 Jahre ergibt das ein Volumen von 20 Milliarden Euro pro Jahr Stromkosten aktuell rund 70 Milliarden Euro pro Jahr Davon rund 30 Milliarden Euro Steuern, Abgaben usw. Größtes Wertschöpfungspotential bei Installation, Wartung, Überwachung der Anlagen Hoher Kosten- und Wettbewerbsdruck auf der letzten Meile Entscheidende Kundenkontaktpunkte verlagern sich hinter den Zähler Besetzung dieser Kundenkontakte essentiell für wirtschaftlichen Erfolg Seite 9

10 Potenziale BIPV im Mieterstrom Solarverbundglaselemente können in Bestands- als auch Neubauten integriert werden Überkopfverglasung PV-Anlagen werden zu BIPV- Anlagen, wenn sie in Bauten integriert sind und neben der Stromproduktion zusätzlich dem Wetterschutz, dem Wärmeschutz oder der Absturzsicherung dienen Als Glasfassadenersatz oder vor eine Wandfassade Brüstungselemente Kalt- oder Warmfassade Transparente oder semitransparente Module Senkung der Klimatisierungskosten und aktive Lichtsteuerung Sonnenschutz Farbige Solarzellen Quelle: Seite 10 Dr. Holger Krawinkel

11 Perspektive für BIPV Ideefa solarnova Ertex Solar Klima-Fassade bei Soltecture Seite 11 Dr. Holger Krawinkel PUMA Plaza Herzogenaurach PV-Module in Verbundsicherheitsisolierglas

12 Tipping-Points ante portas Seite 12

13 PV-Mieterstromkonzepte mit und ohne Belastung durch die EEG-Umlage , , , , , ,00 - Anteil Objektversorgung durch PV bei 30% Erlöse über Reststrombedarf Umsatzerlöse durch Netzeinspeisung Umsatzerlöse aus Mieterstrom Reststrom Abrechnungskosten IT Kosten Betriebskosten Kapitalkosten , , , , , , , , , ,00 Anteil Objektversorgung durch PV bei 60% - Erlöse über Reststrombedarf Umsatzerlöse durch Netzeinspeisung Umsatzerlöse aus Mieterstrom Reststrom Abrechnungskosten IT Kosten Betriebskosten Kapitalkosten PV (1.200 /kwp) Zzgl. EEG- Umlage PV (1.000 /kwp) Betriebs- und Zählerkostenreduktion um 50% Ohne EEG-Umlage PV (1.200 /kwp) Zzgl. EEG- Umlage PV (1.000 /kwp) Betriebs- und Zählerkostenreduktion um 50% Ohne EEG-Umlage Seite 13 Dr. Holger Krawinkel

14 Marktpotentiale und Auswirkungen Agora Energiewende Seite 14 Dr. Holger Krawinkel

15 Fazit Rolle der Politik und Verbände Politik ist noch weitgehend unvorbereitet, re(a)giert in alten energiewirtschaftlichen Bahnen. Es fehlt ein glaubhaftes Szenario Technologiedurchbruch Neue Solarstrategie erforderlich: Möglichst schnell aus dem EEG (Verzicht auf finanzielle Förderung) Anhebung der Bagatell-Grenzen und Verringerung der Belastungen Vorschläge für neue Finanzierungsstruktur des Stromsystems Netzentgeltsystematik Technologiekosten Gebäude- und Nutzerseitige Maßnahmen Energiekostenverordnung Berücksichtigung gebäudeintegrierter PV (BIPV) in EnEV und EDB Offensive Öffentlichkeitsarbeit und intensives Marketing für Autarkie Neues Leitmotiv der Energiewende schaffen Seite 15

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ein Unternehmen in der Metropolregion Rhein-Neckar

17 Back-Up Folien Seite 17 Dr. Holger Krawinkel

18 Wirtschaftliches Potenzial (kwp) Wirtschaftliches Potenzial (kwp) Wirtschaftliches PV Potenzial Gegenüberstellung Ein- und Mehrfamilienhaushalte Potenzial Dach-PV EFH Potenzial Dach-PV MFH (10 Parteien) Investitionsjahr Investitionsjahr Basis Dynamik technisches Potenzial Basis Dynamik technisches Potenzial Auf Basis des aktuellen Rahmens Seite 18 Dr. Holger Krawinkel

19 Wirtschaftliches Potenzial (kwp) Wirtschaftliches Potenzial (kwp) Wirtschaftliches Potenzial Batteriespeicher Gegenüberstellung Ein- und Mehrfamilienhaushalte Potenzial Batterie EFH Potenzial Batterie MFH Investitionsjahr Investitionsjahr Basis Dynamik Basis Dynamik Auf Basis des aktuellen Rahmens Seite 19 Dr. Holger Krawinkel

20 Gebäudeintegrierte Photovoltaik Objekte Wicona Schüco Bosch Firmensitz der Tobias Grau KG PV integrierte Lamellen Seite 20 Dr. Holger Krawinkel Balkon mit PV-Integration Kantinengebäude - Bosch Thermotechnik - Wetzlar

21 Mieterstrom: aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen und kommende Änderungen Kundenanlage gemäß 3, 24a EnWG Räumlich zusammengehörendes Gebiet Verbunden mit einem Energieversorgungsnetz oder Erzeugungsanlage Unbedeutend für einen unverfälschten Wettbewerb bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas Stromdurchleitung diskriminierungsfrei und unentgeltlich Regulierungserleichterungen ( 3 EnWG, Nr. 16, 18) Kundenanlagen sind keine Netze, d.h. alle Regulierungs-, Melde-, Überwachungs-, und sonstige Pflichten gelten NICHT für Kundenanlage und deren Betreiber Es verbleiben Meldepflichten nach EEG und sonstige Pflichten bei Stromlieferung (Kennzeichnung, etc.) Pflichten des Betreibers: jeder Mieter innerhalb der Kundenanlage hat Anspruch auf freie Wahl des Stromlieferanten (Zuordnung zu einem Zählpunkt durch VNB) Förderung nach dem KWK-Gesetz (2012) für eingespeisten oder in Kundenanlage benutzten Strom aktuell Novellierung des KWK-G Seite 21 Dr. Holger Krawinkel

22 Prenzlauer Gärten in Berlin: Mieterstromprojekt Ort: Auftraggeber: Berlin-Prenzlauer Berg Vertragslaufzeit: 15 Jahre (seit 2009) Investitionskosten: Unsere Aufgaben: Prenzlauer Gärten Grundbesitz AG, Bremen Wärme-, Warmwasser- und Stromlieferung Projektierung, Finanzierung, Errichtung, Betriebsführung, Energiekostenabrechnung, Stromkundenmanagement Technische Daten: Mieterstrom: BHKW: 34 kwel, 80 kwth Brennwert-Gaskesselanlage: kwth Kundenanlage mit 142 Kunden Zwei-Richtungszähler-Modell zur bilanziellen Abrechnung mit dem Verteilnetzbetreiber (Stromnetz Berlin), Reststrombezug MVV AG KWK-G Vergütung, 100% EEG Umlage an ÜNB Prenzlauer Gärten mit 62 Townhouses und 44 Apartments in 4 Torhäusern ein Wohnprojekt im Zentrum Berlins direkt am Volkspark Friedrichshain Seite 22 Dr. Holger Krawinkel

23 Mieterstommodell: Summenzählermodell konkret Umstellung auf Summenzählermodell erfordert - Austausch Verbrauchszähler v. Netzbetreiber gegen Stromzähler Contractor (Nutzung alter Zählerschränke) - Zwischen Hausanschlusskasten und Verbrauchszähler wird ein neuer Zählerschrank installiert (mit Zwei-Richtungs-Summenzähler des Netzbetreibers und Erzeugungszähler Contractor) Bilanzielle Durchleitung bei Letztverbrauchern, die nicht Mieterstrom beziehen - Contractor ist verpflichtet den Strom von drittversorgten Letztverbrauchern kostenfrei durchzuleiten und diesen Verbrauch messtechnisch zu erfassen Abrechnung des drittversorgten Letztverbrauchers - Verbrauch des Drittbelieferten wird vom Bezugszählwerk des Summenzählers abgezogen: notwendig dazu: virtueller Zählpunkt, bei dem nur durchgeleiteter Strom vom tatsächlichen Ablesewert abgezogen wird. - Verwaltung virtueller Zählpunkte bei der Durchleitung drittversorgter Letztverbraucher trägt der örtliche Netzbetreiber MVV übermittelt lediglich die Ablesewerte seiner Zähler und erhält vom Netzbetreiber die abrechnungsrelevanten Verbrauchsdaten (Vorgaben dazu vom jeweiligen VNB) Seite 23 Dr. Holger Krawinkel

24 Mieterstrommodell: Akquise Stromkunden Stromvermarktungskonzept 1. Informationen zur Mieterstromversorgung mit BHKW (z.b. per Haus-Einwurf) 2. Ansprache der Stromkunden durch Verwalter und Übergabe des MVV Enamic Mieterstromvertrags (Preisinformationsblatt, inkl. Rückumschlag) 3. Vertragsbestätigung zur Stromlieferung mit Angaben zu Abschlagszahlungen 4. Informationen zu geplanten Bauaktivitäten via Aushang 5. Frühzeitige Vorankündigungen bei etwaigen Strom- / Wärmeunterbrechungen 6. Je nach Zuspruch/Anschlussquote: Wdh. nach ca. 5-6 Monate Mailingaktion/Mieteransprache Seite 24 Dr. Holger Krawinkel

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