Online Mediadaten 2015
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- Paula Reuter
- vor 7 Jahren
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1 Online Mediadaten 2015
2 2 Das Branchenportal der Windenergie Sprechen Sie Entscheider aus folgenden Bereichen an: - Betriebsführung - Service, Wartung & Instandhaltung - Technik, - Projektplanung - Recht, - Finanzierung - Offshore Ihr Draht in die Windbranche! Die Webseite wurde seit 2008 zu einem Branchen und Technologieportal der Windenergie ausgebaut. Es ergänzt damit die Printausgaben der BWE- Marktübersicht und der Marktbericht spezial Ausgaben optimal. Die technische Datenbank umfasst inzwischen rund 180 Windenergieanlagen. Von aktuellen Modellen bis zu Altanlagen. Über 600 Firmen präsentieren sich mit ihren Produkten und Dienstleistungen im Firmenportal. Mit dem Relaunch im Januar 2015 und dem Aufbau einer freien Redaktion werden regelmäßig Inhalte mit echter fachlicher Tiefe geliefert um Fach- und Führungskräfte für das Branchenportal zu begeistern.
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4 Empfänger Der WID-Newsletter Der WID-Newsletter informiert monatlich über aktuelle Fachartikel, Interviews und Whitepaper. Nutzen Sie dieses hochwertige Umfeld um auf Ihre Produkte, Dienstleistungen, Stellenanzeigen oder Veranstaltungen aufmerksam zu machen. Erscheinungsweise Versandtermin des Newsletters ist i. d. R. der 3. Mittwoch eines Monats Vorlagenschluss Die Inhalte müssen 7 Tage vor dem Versandtermin zur Verfügung stehen. 1 2 Preise und Formate Fullsize Banner Format: 468 px 60 px JPEG, GIF, PNG Top-Veranstaltungen Bild/Logo: 222 px 125 px max. 250 Zeichen Stelleninserate Preis: 150, EUR Bild/Logo: 180 px 100 px max. 100 Zeichen Bild-Textanzeigen Bild/Logo: 230 px 150 px max. 300 Zeichen
5 Empfänger Der Branchenticker Der Branchenticker informiert wöchentlich über die wichtigsten Meldungen aus der Windbranche. Ein Pressespiegel durch die Onlinelandschaft der Windenergie. Hier fallen ihre Anzeigen garantiert auf. Erscheinungsweise Wöchentlich Montags Vorlagenschluss Die Inhalte müssen 7-Tage vor dem Versandtermin zur Verfügung stehen. 1 2 Preise und Formate Bild-Textanzeigen Bild/Logo: 150 px 150 px max. 400 Zeichen (inkl. Leerzeichen) Fullsize Banner Format: 468 px 60 px JPEG, GIF, PNG Presseservice Preis 150, EUR max. 350 Zeichen (inkl. Leerzeichen) Ihre Meldung auf der Website und im Newsletter Terminhinweis Preis: 150, EUR Bild/Logo: 222 px 125 px Titel, Ort, Zeit
6 6 Technische Daten Dateiformate Werbebanner Die Werbebanner können in Form folgender Dateiformate eingebunden werden: _.jpg = nicht animiertes Bildformat _.png = nicht animiertes Bildformat _. gif = animiertes oder nicht animiertes Bildformat _. swf = animiertes Flash, Ziel-Link muss im Flash bereits eingebettet sein _ html URL Ihrer Seite Bitte teilen Sie uns die URL mit, auf die der Banner verlinkt werden soll. Dateigröße Die Dateigröße einzelner Werbebanner sollte 150 KB nicht überschreiten. Dateiformate für Newsletter Die Anzeigen können in Form folgender Dateiformate eingebunden werden: JPG, GIF Lieferadresse service@wind-energie.de Lieferfrist Spätestens 7 Tage vor Erscheinungstermin Meta-Informationen bei der Anlieferung Kundenname, Buchungszeitraum, Werbeformat, Ansprechpartner für Rückfragen, Klick-URL Reporting Sie erhalten auf Wunsch ein Reporting über die Ad-Impressions und Ad-Klicks
7 7 Wir beraten Sie gerne bei Ihren Marketingmaßnahmen! Ihre persönliche Ansprechpartnerin für Banner und Anzeigenbuchung: Kita Schroeter Kontakt: Tel.: Fax: Ihr persönlicher Ansprechpartner zur für Medienkooperation: Matthias Schmidt Kontakt: Bundesverband WindEnergie e.v. Marketing Manager für Veranstaltungen und Corporate Publishing Tel.:
8 8 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Banner und Beilagen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einem Medium des Verbandes zum Zwecke der Verbreitung. 2. Aufträge für Anzeigen, Banner und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verband eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. 3. Für die rechtzeitige Lieferung geeigneter, einwandfreier Unterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei einem Rücktritt von einem Anzeigenauftrag berechnet der Verband den vollen Anzeigenpreis als Ausfallgebühr. 4. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verband mit dem Wort»Anzeige«deutlich kenntlich gemacht. 5. Der Verband behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verbandes abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verband unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Publikation erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. 6. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Wandlung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit einer Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, die nicht leitende Angestellte sind, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 7. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 30 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Rechnungen sind sofort und ohne Abzüge zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart worden ist. 8. Der Vertrag gilt durch den Verband als erfüllt, sobald der Newsletter versendet wurde. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Für jede Mahnung kann der Verband 5 Euro als Aufwandsentschädigung verlangen. Im Falle eines wiederholten Zahlungsverzugs kann der Verband Vorauszahlung fordern und die Erfüllung offener Aufträge, für die bis zum Anzeigenschluss keine Vorauszahlung vorliegt, verweigern. Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnet der Verband dem Auftraggeber den vollen Anzeigenpreisals Ausfallentschädigung. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verband berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel vom Auftraggeber eine Kreditkarteneinzugsermächtigung zu fordern. Der Verband hat das Recht, die Kreditkarte am Tag des Anzeigenschlusses zu belasten, sollte bis dahin keine Vorauszahlung geleistet worden sein. Dies gilt auch für alle zukünftigen Anzeigenbuchungen. 9. Ist der Auftraggeber mit dem Werbungtreibenden oder Inserenten nicht identisch und ist der Auftraggeber mit einer Zahlung trotz zweimaliger Mahnung in Verzug, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die ihm gegenüber dem Werbungtreibenden oder Inserenten zustehende Forderung in Höhe des Anzeigenpreises an den Verbandabzutreten. 10. Der Verband liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. 11. Kosten für die Anfertigung bestellter Repros und Papiervorlagen sowie vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu zahlen. 12. Druckvorlagen werden nicht zurückgesandt. 13. Eine Mittlervergütung wird nur bei der Vermittlung von Neukunden gewährt und wenn dies mit dem Verband zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe ausdrücklich vereinbart wurde. Als Neukunden gelten Werbekunden, die mit dem Verlag noch keinerlei Kontakt hatten. Insbesondere gelten solche Kunden nicht als Neukunden, die vom Verlag bereits Mediadaten oder Ähnliches erhalten haben. Die Obergrenze der Mittlervergütung liegt bei 15 %. 14. Erfüllungsort ist Berlin. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand Berlin. Soweit Ansprüche des Verbandes nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Es findet deutsches Recht Anwendung. 15. Sollte einer der Paragrafen in diesen AGB ungültig sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Paragrafen nicht berührt. Der ungültige oder ungültig gewordene Paragraf wird durch eine Regelung ersetzt, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. 16. Soweit der Auftraggeber aufgrund gesetzlicher Regelungen verpflichtet ist, eine Steuer oder sonstige Abgaben von dem in Rechnung gestellten Umsatz einzubehalten und abzuführen, verpflichtet sich der Auftraggeber mit Auftragserteilung gegenüber dem Verband, dass er die steuerlichen Pflichten zum Einbehalt und zur Abführung der Steuern bzw. Abgaben entsprechend den gesetzlichen Maßgaben unverzüglich erfüllen wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, dem Verband unaufgefordert innerhalb von zwei Wochen nach Zahlung des Rechnungsbetrags die Abführung des einbehaltenen Steuerbetrags durch eine Kopie des Zahlungsbelegs nachzuweisen. Kommt der Auftraggeber trotz Aufforderung des Verlags seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Verlag zum Rücktritt von dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag oder zu dessen Kündigung berechtigt. Ferner ist der Verlag berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Erbringung des Nachweises abhängig zu machen.
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