Konjunkturpaket Thermische Sanierung Befristete Fördermöglichkeit im Rahmen des Konjunkturpakets der Österreichischen Bundesregierung

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1 Konjunkturpaket Thermische Sanierung Befristete Fördermöglichkeit im Rahmen des Konjunkturpakets der Österreichischen Bundesregierung Ministerratsbeschluss vom 23. Dezember Millionen Euro für die Anreizfinanzierung von Projekten zur thermischen Sanierung o 50 Millionen Euro für den privaten Wohnbau o 50 Millionen Euro für Betriebe Auslösung wichtiger konjunktureller Impulse durch effiziente klimaschutzfördernde Projekte Voraussichtliche Wirkungen der Maßnahmen 650 Millionen Euro zusätzliche Investitionen Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen thermische Sanierung von mindestens Haushalten Einsparung von 5,3 Millionen Tonnen CO2 über die Lebensdauer der Investitionen Umsetzung für Unternehmen und Private: Umweltförderung im Inland und KPC Rechtsgrundlagen: o Umweltförderungsgesetz, o bestehende Umweltförderungs-Richtlinie o Zwei neue von BMWFJ und BMLFUW gemeinsam entwickelte Programmschwerpunkte: Konjunkturpaket Thermische Sanierung - Unternehmen Konjunkturpaket Thermische Sanierung - Privater Wohnbau Die Verbesserung der Energieeffizienz ist mittels Energieausweis nachzuweisen. Die Bausparkassen fungieren im Programm zum Privaten Wohnbau als Einreichstellen. Die Abwicklung und Auszahlung erfolgt durch die KPC - Kommunalkredit Public Consulting GmbH. Die KPC ist derzeit Abwicklungsstelle für Umweltförderungen für Unternehmen, verfügt auch über Erfahrungen zur Abwicklung von Förderprogrammen für Private und besitzt das nötige Know How für die Prüfung der Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz. 1

2 Konjunkturpaket Thermische Sanierung Privater Wohnbau : Vergabe von 50 Millionen Euro im Rahmen des neuen UFI- Programmschwerpunktes Konjunkturpaket Thermische Sanierung Privater Wohnbau. Förderhöhe Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 20 Prozent der Sanierungskosten bei einer förderbaren Investitionssumme von höchstens Euro gewährt. Die maximale Förderungshöhe beträgt insgesamt Euro pro Objekt. Die Kosten für den Energieausweis können in die Bemessung der förderbaren Investitionskosten eingerechnet werden. Weitere Förderungen aufgrund landesgesetzlicher Regelungen sind nicht ausgeschlossen. Zielgruppe Natürliche Personen, die (Mit-)Eigentümer/innen, Bauberechtigte oder Mieter/innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung sind. Die Förderung wird pro Objekt nur ein Mal vergeben. Förderbare Maßnahmen Nachfolgende Maßnahmen können einzeln oder in Kombination bis zu einer maximalen Förderhöhe von insgesamt Euro gefördert werden. 1. Maßnahmen zur umfassenden Verbesserung des Wärmeschutzes von Wohngebäuden Dämmung der Außenwände Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren Diese Maßnahmen sind einzeln förderungsfähig, wobei die Erreichung bestimmter Dämmwerte sowie eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um zumindest 10 Prozent vorausgesetzt werden. Mehrere Maßnahmen sind als umfassende Sanierung förderungsfähig, wobei ein definierter Reduktionswert des Heizwärmebedarfs (z.b. auf maximal 50 Prozent des Heizwärmebedarfs vor der Sanierung) zu erreichen ist. 2. Maßnahmen zur Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme in Wohngebäuden Einbindung einer thermischen Solaranlage in das bestehende Heizungssystem (Mindestgröße 20,0 m² Bruttokollektorfläche) Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte (bis 50 kw Nennleistung) Einbau von Wärmepumpen Umstieg auf Erdgas-Brennwertkessel 2

3 Die maximale Förderungshöhe dieser Maßnahmen beträgt Euro. Voraussetzung für die Förderung der Maßnahmen ist die Erfüllung definierter Kriterien der Anlagen. Allgemeine Förderungsvoraussetzungen Das Ansuchen muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin, jedenfalls vor dem bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen; Das zu sanierende Gebäude muss vor dem (Datum der Baubewilligung) errichtet worden sein. Die geförderten Maßnahmen sind längstens zwölf Monate nach Förderungszusage bis spätestens umzusetzen und abzurechnen. Der Weg zur Förderung - Bausparkassen als Einreichstelle der KPC 1. Erstellung eines Energieausweis für das Gebäude unter Auflistung der geplanten Maßnahme und der Energieeinsparungen 2. Einholung von Angeboten für die geplanten Sanierungsmaßnahmen. 3. Ausfüllen des Förderformulars mit Daten aus Energieausweis und Angeboten - Förderformulare bei den Bausparkassen. 4. Einreichung der Förderformulare bei den Bausparkassen. (Grundsätzlich ist jede beliebige Bank auch als Bausparkasse tätig - entweder selbst oder mittels Vertrag mit einer Bausparkasse). 5. Bausparkassen führen eine Vorprüfung der Anträge durch. (Vollständigkeit der Unterlagen und Erfüllung der Kriterien) 6. Erhalt einer Information über den Sanierungsscheck des BMWFJ und BMLFUW innerhalb weniger Tage von den Bausparkassen mit der Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Förderung. 7. Danach möglicher Beginn der Bautätigkeit. (Frühere Bautätigkeiten werden nicht gefördert - notwendiger Konjunktureffekt der Förderung) 8. Erhalt einer rechtlich verbindlichen Förderzusage (Fördervertrag) von der KPC ca. 6-8 Wochen nach der Information über den Sanierungsscheck. 9. Bezahlung der Rechnungen. 10. Einreichung der bezahlten Rechnungen inkl. Ausführungsbestätigung des Energieausweisausstellers bei der Bausparkasse. Diese schickt die Unterlagen an die KPC. 11. Endprüfung der Endabrechnung durch die KPC 12. Auszahlung der Förderung 3

4 Konjunkturpaket Thermische Sanierung Unternehmen : Vergabe von 50 Millionen Euro im Rahmen des neuen UFI- Programmschwerpunktes Konjunkturpaket Thermische Sanierung - Unternehmen. Zielgruppe Gefördert werden ausschließlich Unternehmen und im Besonderen kleine und mittlere Unternehmen. Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, die von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Wohnbauförderung erfasst werden. Förderungsschwerpunkte Gefördert werden betriebliche Projekte, die nachfolgende Maßnahmen umsetzen. 1. Maßnahmen zur thermischen Gebäudesanierung wie: o Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches; o Dämmung der Außenwände; o Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens; o Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren; o Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung des Gebäudes; o Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes. Der Förderungssatz orientiert sich an der erzielten Sanierungsqualität bzw. dem Ausmaß der Unterschreitung der Anforderungen für den Heizwärme- und Kühlbedarf gemäß der Richtlinie des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) (Stand 2010) für die jeweilige Gebäudekategorie. Die entsprechenden Nachweise sind mittels Energieausweis zu erbringen. 2. Folgende Maßnahmen werden in Kombination mit Maßnahmen der thermischen Gebäudesanierung gefördert: o Effiziente Energienutzung wie insbesondere Prozessorientierte Maßnahmen im Wärmebereich; Wärmerückgewinnungen; Gebäudebezogene Haustechnik; o Ersatz bestehender Heizungssysteme durch Biomasse-Einzelanlagen; o Thermische Solaranlagen; o Anschluss an Fernwärme; o Wärmepumpe und o Fossile Kraft-Wärme-Kopplungen. Ganzheitlicher Ansatz Es sollen durch das Konjunkturpaket auf Basis der thermischen Sanierungen auch Kombinationsprojekte, die sich aus Maßnahmen der (auch partiellen) thermischen Gebäudesanierung und der effizienten Energienutzung zusammensetzen, besonders gefördert werden. Für derartige Projekte wird über den fünfprozentigen Kombinationszuschlag hinaus, zusätzlich auch ein Konjunkturbonus, je nach Betriebsgröße bis zu zehn 4

5 Prozent, gewährt. Dieser Konjunkturbonus soll vor allem kleine und mittlere Unternehmen motivieren, umfangreichere und ganzheitliche Projekte zu planen und umzusetzen. Neben dem Bau- und Baunebengewerbe soll zusätzlich ein Beschäftigungsimpuls in der Umwelttechnikbranche ausgelöst werden, der weiters einen größeren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele Österreichs bewirkt. Schwerpunkt KMU o Entfall der Untergrenze hinsichtlich der umweltrelevanten Investitionskosten. o Zehn Prozent Konjunkturbonus: Wer nicht nur dämmt, sondern auch zusätzlich Maßnahmen setzt und eine Betriebsgröße bis 250 Mitarbeiter nicht überschreitet, erhält einen Bonus. Die Förderung dieser Maßnahmen soll in Abhängigkeit von der Höhe der Unterschreitung der Heizwärmebedarfswerte bis zu 30 Prozent der Investitionskosten betragen, bei KMUs kann die Förderung bis zu 40 Prozent betragen. o Erleichterung der Erreichung des Höchstfördersatzes: Ein kleiner Betrieb (KMU) kann mit partieller Dämmung unter Anwendung ökologischer Dämmstoffe, Umstellung der Heizsysteme und unter Ausnützung produktionsspezifischer Wärme- und Stromeinsparung den Höchstfördersatz erreichen. o Ökologisch besonders anspruchsvolle Projekte (z.b. Sanierung auf Passivhausstandard) werden mit einem höheren Fördersatz unterstützt. o Leichterer Zugang zur Förderung: Auch Teilsanierungen, die zumindest eine Unterschreitung der OIB Standards um 10 Prozent erreichen, werden gefördert. o Die Förderung wird befristet nicht nur für Gebäude bis 1990 sondern auch für Gebäude, die zwischen 1990 und 1998 errichtet worden sind, gewährt. Abwicklung der Weg zur Förderung o Das Ansuchen muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen. o Detaillierte administrative, technische und wirtschaftliche Voraussetzungen der Förderung für Unternehmen sind den technischen Datenblättern der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) zu entnehmen. 5

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