Energieaudits gem. ISO zur Erfüllung der Pflicht aus dem EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)

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1 Energieaudits gem. ISO zur Erfüllung der Pflicht aus dem EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) Dr. Sebastian Wolfgarten

2 Ihr Referent Dr. Sebastian Wolfgarten Geschäftsführer envistra GmbH (seit 10/2012) Energieauditor DEKRA Energiemanagementbeauftragter staatlich anerkannter Immissionsschutzbeauftragter staatlich anerkannter Abfallbeauftragter 2/29

3 Wesentliche Inhalte/Fragestellungen des Webinars Woher stammen die Anforderungen des EDL-G? Wen betrifft das neue EDL-G? Welche Anforderungen werden an die Unternehmen gestellt? Wie kann unser Unternehmen möglichst effizient diese Anforderungen erfüllen? Wie ist ein Energieaudit aufgebaut? Wer darf ein Energieaudit durchführen? 3/29

4 Hintergrund & Ziele der EnEff-Richtlinie 2012/27/EU Die Anforderungen aus dem EDL-G basieren auf der europäischen Richtlinie 2012/27/EU Ziel 20//20 : Reduzierung des Primärenergieverbrauchs bis 2020 um 20% Ziele drohen verfehlt zu werden zusätzliche Maßnahmen Initiative EnEff-Richtlinie 2012/27/EU Festlegung von Energieeffizienzzielen auf nationaler Ebene für 2020 Sanierungsquote für Gebäude der Regierung von 3% pro Jahr Energieeinsparverpflichtung von 1,5% pro Jahr Steigerung der Energieeffizienz bei der Erzeugung und Lieferung Information und Motivation der Verbraucher 4/29

5 Klimaschutz auf globaler und EU-Ebene als Triebfeder 5/29

6 Die deutschen Klimaziele -40% CO 2 -Emissionen bis % CO 2 -Emissionen bis % (bis -95%) CO 2 -Emissionen bis 2050 Atomausstieg bis 2022 Unabhängigkeit gegenüber Energieimporten 6/29

7 Die deutschen Klimaziele Klimaziele drohen verfehlt zu werden, weil Atomausstieg wirkungslos bzw. kontraproduktiv (hinsichtlich CO 2 ) Erneuerbare Energien langsamer als erwartet zu geringe CO 2 -Reduktionen auf der Verbraucherseite 7/29

8 Grundsätzliche Anforderungen und Zielgruppe des EDL-G Wen betrifft das EDL-G? KMU-Kriterien gemäß EU-Definition: < 250 Mitarbeiter und < 50 Mio. Umsatz oder < 43. Mio. Bilanzsumme Berücksichtigung verbundener Unternehmen Stichtag ist der des Vorjahres Alle nicht-kmu Bis wann müssen Managementsysteme eingeführt sein? Zertifizierte ISO und EMAS werden ebenfalls anerkannt. Übergangsfrist bis Frist ISO oder EMAS Anforderungen EDL-G Frist Energieaudits Bis wann müssen Energieaudits durchgeführt werden? Alle Unternehmen, die nicht KMU sind, sind verpflichtet bis zum , danach mindestens alle 4 Jahre, ein Energieaudit nach DIN EN durchzuführen. 8/29

9 Wann ist ein Unternehmen ein nicht KMU? Bei der Definition eines KMU/Nicht-KMU werden auch Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen berücksichtigt Nicht-KMU / AG / Holding / Unternehmer / GmbH / etc. Mutter GmbH & Co. KG Herr Unternehmer KMU-Kriterien gemäß EU-Definition: < 250 Mitarbeiter und < 50 Mio. Umsatz oder < 43. Mio. Bilanzsumme Berücksichtigung verbundener Unternehmen > 25 % 100 % 100 % KMU Tochter GmbH 1 < 25 % Erfolgs GmbH 1 Erfolgs GmbH 3 KMU unterliegt den Bestimmungen des EDL-G > 25 % < 25 % KMU unterliegt nicht den Bestimmungen des EDL-G Tochter GmbH 2 Erfolgs GmbH 2 Erfolgs GmbH 4 9/29

10 EDL-G Anforderungen an Energieaudits ( 8a) Welche Anforderungen werden an die Energieaudits gestellt? Durchführung und Berichterstattung gem. DIN EN , Ausgabe Oktober 2012 Verantwortlicher für die Durchführung ( Energiemanager ) muss bestimmt werden Audit muss auf aktuellen, kontinuierlich, oder zeitweise gemessenen, belegbaren Betriebsdaten zum Energieverbrauch und zu den Lastprofilen basieren. Hochrechnungen sind für gängige Geräte möglich, Bürogeräte und Beleuchtung dürfen geschätzt werden Audit muss eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden, Betriebsabläufen, Anlagen und der Beförderung mit einschließen 10/29

11 EDL-G Anforderungen an Energieaudits ( 8a) Folgende Anforderungen werden an die Energieaudits gestellt? Bewertung der Einsparpotenziale nach Möglichkeit als Lebenszykluskosten-Analyse Ergebnisse müssen verhältnismäßig und so repräsentativ sein, dass sich daraus ein zuverlässiges Bild der Gesamtenergieeffizienz ergibt und sich die wichtigsten Potenziale zuverlässig ermitteln lassen Datenaufbewahrung für historische Analysen 11/29

12 Das EDL-G ermöglicht Multi-Site-Verfahren Bei gleichartigen Standorten dürfen Cluster gebildet werden Bei Unternehmen, die über eine Vielzahl an ähnlichen Standorten verfügen, können sogenannte Multi-Site-Verfahren zur Anwendung kommen, bei denen Cluster von Standorten gebildet werden. Mögliche Kriterien zur Bildung von Clustern an Standorten sind zum Beispiel: Art der Tätigkeiten bzw. Hierarchiestufen (Verwaltungsgebäude, Filialen, etc.) Energieverbrauchsprofile Größe und Mitarbeiterzahl der Standorte Baujahr der Liegenschaften 12/29

13 Das EDL-G ermöglicht Multi-Site-Verfahren Bei gleichartigen Standorten dürfen Cluster gebildet werden Energieaudits müssen an einer Anzahl an Standorten des jeweiligen Clusters durchgeführt werden, die der Quadratwurzel der Gesamtzahl an Standorten des jeweiligen Clusters, gerundet auf die höhere ganze Zahl, entspricht. An einem Standort oder für ein Unternehmen gilt, dass min. 90 % der Energieverbräuche im Rahmen des Audits zu bewerten sind. Standort C Standort A Standort B Quadratwurzel aus den Standorten als Stichprobe 13/29

14 Besonderheiten bei Gebäuden Die Bewertung der Gebäudesubstanz muss nicht in jedem Fall vorgenommen werden Bei vermieteten oder verpachteten Gebäuden ist derjenige zur Durchführung des Energieaudits verpflichtet, der unmittelbaren Einfluss auf den Energieverbrauch hat (z.b. Eigentümer, Vermieter) Bei Vorliegen eines Energiebedarfsausweises nach EnEV können demnach die Bereiche Gebäudehülle, sowie Heiz- und Kühlanlagen und Beleuchtung vom Energieaudit ausgenommen werden. Auch Maßnahmen, die z.b. die Sanierung der Gebäudehülle betreffen würden, müssen demnach im Mietverhältnis nicht betrachtet werden. 14/29

15 Planung und Durchführung von Energieaudits Der Energieauditprozess gliedert sich in 7 wesentliche Elemente Einleitender Kontakt Auftakt- Besprechung Datenerfassung Außeneinsatz Analyse Bericht Abschlussbesprechung 15/29

16 Elemente des Energieaudits gem. DIN EN Einleitender Kontakt Auftakt- Besprechung Datenerfassung Außeneinsatz Analyse Bericht Abschlussbesprechung Einleitender Kontakt Der Energieauditor muss mit der Organisation Folgendes vereinbaren Ziele, Erfordernisse und Erwartungen in Bezug auf das Energieaudit; Anwendungsbereich und Grenzen; Grad der geforderten Gründlichkeit; Bereitzustellende Daten Absehbarer Aufwand (auch für Messungen/ Untersuchungen) Erforderliche Ressourcen (zeitlich, inhaltlich, personell) 16/29

17 Elemente des Energieaudits gem. DIN EN Einleitender Kontakt Auftakt- Besprechung Datenerfassung Außeneinsatz Analyse Bericht Abschlussbesprechung Auftaktgespräch Festlegung der Verantwortlichkeiten, Benennung der Verantwortlichen Information der wesentlichen und involvierten Ansprechpartner (mind. Abteilungsleitung) Regelungen zu Sicherheit, Geheimhaltung, Zugang, notwendige Begleitung etc. Aufstellung und Abstimmung des Zeitplans und des Ablaufs Wer? Was? Wie? Bis wann? 17/29

18 Elemente des Energieaudits gem. DIN EN Einleitender Kontakt Auftakt- Besprechung Datenerfassung Außeneinsatz Analyse Bericht Abschlussbesprechung Datenerfassung Historische Energieverbräuche (Strom, Gas, Heizöl etc.) Auflistung wesentlicher Energieverbraucher (Einzelverbraucher, Betriebseinheiten, Prozesse) Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen mit Energieeffekt Wesentliche energierelevante Betriebs- und Wartungsdokumente (z. B. Kesselbuch) Beschreibung der Datenerfassung 18/29

19 Elemente des Energieaudits gem. DIN EN Einleitender Kontakt Auftakt- Besprechung Datenerfassung Außeneinsatz Analyse Bericht Abschlussbesprechung Außeneinsatz Betriebsbegehung Erläuterung von Arbeitsabläufen und Verständnis von Prozessen Einsicht in Dokumente/ Dokumentation der Energiesituation Identifizierung von Datenlücken Feststellung und Bewertung von Einflussfaktoren Vorschläge für Effizienzmaßnahmen Identifizierung von hot spots, die näher analysiert werden sollten 19/29

20 Elemente des Energieaudits gem. DIN EN Einleitender Kontakt Auftakt- Besprechung Datenerfassung Außeneinsatz Analyse Bericht Abschlussbesprechung Analyse Energieflüsse im Unternehmen nach Bereichen energetische Bewertung Wo kommt die Energie her? Wo geht die Energie hin? Entwicklung von Kennzahlen (energy performance indicators = EnPIs) Beschreibung und Bewertung von Effizienzmaßnahmen Beschreibung der Wirtschaftlichkeit und Hinweis auf Fördermittel Aufstellung eines Maßnahmenplans/ Prioritätenliste 20/29

21 Elemente des Energieaudits gem. DIN EN Einleitender Kontakt Auftakt- Besprechung Datenerfassung Außeneinsatz Analyse Bericht Abschlussbesprechung Bericht Ergebnisberichts des Energieaudits Beschreibung der auditierten Organisation, des Audits, des Auditors Datenbeschreibung und bewertung (Berechnungen, Messungen, Annahmen etc.) Beschreibung möglicher Effizienzmaßnahmen Vorschlag für die Umsetzung, Hinweis auf Fördermittel 21/29

22 Elemente des Energieaudits gem. DIN EN Einleitender Kontakt Auftakt- Besprechung Datenerfassung Außeneinsatz Analyse Bericht Abschlussbesprechung Abschlussgespräch Übergabe des schriftlichen Auditberichts Präsentation und Erklärung der Ergebnisse Diskussion der Ergebnisse und Klärung offener Fragen Abstimmung des weiteren Vorgehens 22/29

23 Anforderungen an den Auditor Wer darf Energieaudits durchführen? Anforderungen an durchführende Personen Fachkunde aufgrund Ihrer Ausbildung, beruflicher Qualifizierung und Berufserfahrung Hochschulstudium/ FH-Studium in einschlägiger Fachrichtung oder Staatl. geprüfte Techniker(in) in einschlägiger Fachrichtung oder Meisterabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss UND Dreijährige hauptberufliche Tätigkeit im Bereich der betrieblichen Energieberatung Qualifikation als Auditor für Energiemanagementsysteme Energieaudits sind in unabhängiger Form durchzuführen Interne Auditoren möglich (weisungsfrei, ohne Benachteiligungen) 23/29

24 Energiemanagementsystem ISO Inhalt: Anforderungen an ein Energiemanagementsystem, dass eine Organisation in die Lage versetzt die energiebezogene Leistung zu verbessern. Die Norm ist: anwendbar auf alle Arten und Größen von Organisationen integrierbar in bestehende Managementsysteme wie ISO 9001, ISO geeignet für Selbstbewertung/Selbsterklärung und Zertifizierung Energieaudits gem. EDL-G 24/29

25 Fazit Die Norm EN definiert die Eigenschaften eines qualitativen Energieaudit und legt Verpflichtungen innerhalb des Auditprozesses fest. Sie ist anwendbar auf alle Organisationen aus Gewerbe, Industrie, Dienstleistung und öffentliche Hand. Das Energieaudit ist eine IST Bestandsaufnahme der aktuellen Verbrauchssituation. Es entspricht weitgehend der energetischen Bewertung der ISO 50001, ist kein Managementsystem und nicht zertifizierbar Der externe Aufwand (Beratung) für das Energieaudit nach EN kann die gleiche Größenordnung erreichen wie eine Zertifizierung nach ISO Der externe Energieauditor muss vom Bafa zugelassen sein bzw. seine Qualifikation muss nachweisbar sein Die Ergebnisse des Einsparpotentials eines Energieaudit hängen maßgeblich von der Qualität des Audit ab Es ist von Unternehmen bis zum durchzuführen (ISO oder EMAS bis zum ) Energieaudits gem. EDL-G 25/29

26 Kontrolle und Sanktionen Wer prüft die Anforderungen und welche Konsequenzen drohen bei Nichterfüllung? Kontrollinstanz: BAFA Stichprobenkontrolle durch Anforderung des Auditberichts Nachweis bei Aufforderung: Freistellung als KMU Auditbericht als Nachweis der Durchführung des Audits nach Nachweis des Betriebs eines Managementsystems nach ISO od. EMAS Sanktionen bei nicht Nachweis Ordnungswidrigkeit bis zu /29

27 Fragen und Informationen Empfehlung zum Vorgehen für Unternehmen: Prüfen Sie ob Sie ein KMU oder Nicht-KMU sind Wenn Sie unter die Regelungen des EDL-G fallen, prüfen Sie ob Clusterbildung bei mehreren Standorten möglich ist Reduzierung des Auditumfangs! Prüfen Sie ob Sie das Audit intern durchführen wollen oder externe Unterstützung nötig ist Auswahl Verantwortlicher intern, Energieauditor und Erstellung des Zeitplans Prüfen Sie ob es ggf. sinnvoller ist ein ISO System oder EMAS einzuführen Durchführung und Dokumentation des Audits bzw. Einführung der ISO oder EMAS Offene Fragen zum Seminar? Alle weiteren Informationen und Formulare erhalten Sie unter: 27/29

28 Ihr Kontakt Für Fragen rund um das Thema ISO und Energieaudits: DEKRA Certification GmbH Uwe Schöttner Telefon Für Fragen rund um das Thema Energiemanagement, gesetzliche Anforderungen: Envista GmbH Dr. Sebastian Wolfgarten Telefon Telefax Mobil /29

29 Vielen Dank!

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