Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hercules Trophy Deutschland

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hercules Trophy Deutschland Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für die Veranstaltung mit dem Namen Hercules Trophy (nachfolgend Hercules Trophy ), die von der S&K Marketingberatung GmbH, Widenmayerstraße 28, München, (nachfolgend Veranstalter ) veranstaltet wird, und regeln das zustande kommende Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Unternehmen, die mit einem oder mehreren Teams an der Hercules Trophy teilnehmen, den Einzelteilnehmern der Teams und den Team-Fans (nachfolgend gemeinsam Teilnehmer ) der Veranstaltung. Die Hercules Trophy findet im Olympiapark München statt. Der Aufenthalt im Olympiapark München im Zusammenhang mit der Hercules Trophy unterliegt neben diesen AGB daher auch sämtlichen gültigen Verordnungen des Olympiaparks München in ihrer jeweils gültigen Fassung, insbesondere der Olympiapark Freianlagenordnung und der Verordnung der Landeshauptstadt München über die Versammlungsstätten im Olympiapark (Olympiapark-Verordnung), die ausdrücklich in diese AGB einbezogen werden. Eine Kopie dieser Bestimmungen, die im Olympiapark München einsehbar sind, wird nach entsprechender Anfrage an die S&K Marketingberatung GmbH zur Verfügung gestellt. Rückfragen im Zusammenhang mit der Hercules Trophy sind zu richten an: S&K Marketingberatung GmbH, Widenmayerstraße 28, München, info@herculestrophy.de, Telefon:

2 Artikel 1: Anmeldung 1. Die Hercules Trophy ist eine Veranstaltung für Unternehmen, unabhängig von deren Größe und deren Branche. An der Hercules Trophy können Teams aus einem Unternehmen teilnehmen, die jeweils aus 5, 6 oder 7 Einzelteilnehmern für die Wettkämpfe und einer beliebigen Anzahl an Team-Fans bestehen. Team-Fans erhalten zur Inanspruchnahme des Caterings der Veranstaltung und zum Zutritt zur After-Trophy Party eine Zutrittsberechtigung. Jeder Teilnehmer, egal ob als Einzelteilnehmer oder als Team-Fan, benötigt eine Teilnahme- bzw. Zutrittsberechtigung. Die Unternehmen können mit beliebig vielen Teams teilnehmen. 2. Bevor sich ein Unternehmen zur Hercules Trophy anmelden kann, muss der unternehmensinterne Ansprechpartner sich auf der Website des Veranstalters unter Angabe einer gültigen E- Mail-Adresse registrieren lassen. Anschließend erhält der Ansprechpartner von dem Veranstalter die für eine verbindliche Anmeldung erforderlichen Zugangsdaten und muss mit dem Veranstalter per Kontakt aufnehmen, um seine Zugangsdaten freischalten zu lassen. Die verbindliche Anmeldung eines Teams und aller Teilnehmer zur Hercules Trophy ist dann ausschließlich mittels der erhaltenen Zugangsdaten über das Anmeldeformular auf Website möglich. Sonstige Anmeldungen, z.b. per Telefax oder , werden nicht angenommen. 3. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen zur Hercules Trophy aus berechtigten Gründen, insbesondere Kapazitäts-, Organisations- oder Sicherheitsgründen zurückzuweisen und/oder auch nach der Annahme zu widerrufen (siehe auch Artikel 5); ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

3 4. Durch die Anmeldung über das Anmeldeformular auf der Website versichert der unternehmensinterne Ansprechpartner, der die Anmeldung vornimmt, zur Anmeldung sämtlicher von ihm angemeldeten Teilnehmer berechtigt zu sein und dass sämtliche von ihm angemeldeten Teilnehmer, die AGB zur Kenntnis genommen haben und damit einverstanden sind. Mit der Anmeldung wird für sämtliche Teilnehmer einzeln ein verbindliches und unwiderrufliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Veranstalter abgegeben. Der unternehmensinterne Ansprechpartner erhält per automatisch eine Bestätigung der Anmeldung zur Hercules Trophy (nachfolgend Hercules Trophy-Auftragsbestätigung ). 5. Jedes Team muss für seine Teilnehmer eine Startgebühr entrichten. Die Höhe der Startgebühr richtet sich nach den jeweils aktuellen Preislisten und ergibt sich aus der dem unternehmensinternen Ansprechpartner zugesandten Rechnung. Die jeweilige Startgebühr wird von dem Veranstalter per Rechnung erhoben und ist innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung genannten Frist vollständig zu bezahlen. Zahlungen können dabei mit befreiender Wirkung ausschließlich auf die in der jeweiligen Rechnung genannten Bankverbindungen des Veranstalters erfolgen. Anschließend erhält der unternehmensinterne Ansprechpartner pro Buchung eine Teilnahmebestätigung, die dann vor Ort nach Vorlage gegen Zutrittsberechtigungen eingetauscht werden können. Die Annahme der Anmeldungen durch den Veranstalter erfolgt spätestens mit Zugang der Teilnahmeberechtigungen beim jeweiligen unternehmensinternen Ansprechpartner. Artikel 2: Teilnahme 1. Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht

4 zur Hercules Trophy, oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der vollen oder anteiligen Startgebühr. 2. Muss ein Teilnehmer eines Teams wegen gesundheitlicher Gründe seine Teilnahme absagen, so kann vom Team ein Ersatzteilnehmer benannt werden, wenn dieser in die Rechte und Pflichten seines Vorgängers vollumfänglich eintritt. Eine Stornierung für das gesamte Team aufgrund des Ausfalls einer Person ist nicht möglich (siehe hierzu auch Artikel 3 dieser AGB). 3. Die Hercules Trophy findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte der Veranstalter jedoch aufgrund höherer Gewalt oder entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Hercules Trophy vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Gleiches gilt für den Abbruch der Hercules Trophy. 4. Sämtliche von den Teilnehmern zu beachtenden organisatorischen Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der Hercules Trophy bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder auf der Website per oder direkt vor Ort am Tag der Hercules Trophy. Darüber hinaus ist den Anweisungen des Veranstalters, der Sicherheitskräfte oder deren Beauftragten zu jedem Zeitpunkt und unbedingt Folge zu leisten. Artikel 3: Übertragung und Rückgabe der Teilnahmeberechtigung 1. Teilnahmeberechtigungen und die Fan Tickets können nicht storniert oder

5 zurückgegeben werden. Allerdings können die Teilnahmeberechtigungen und die Fan Tickets eines ganzen Teams spätestens einen Monat vor Veranstaltungsbeginn und mit der vorherigen Zustimmung durch den Veranstalter an eine Drittpartei übertragen werden. Der Austausch einzelner Teilnehmer entsprechend Artikel 2 Ziffer 2. bleibt unberührt. 2. Sollte der Veranstalter die Verträge mit den Teilnehmern aufgrund von Umständen kündigen, die nicht von den Teilnehmern (mit-)verursacht worden sind, hat der Teilnehmer Anspruch auf eine entsprechende Rückerstattung der Startgebühr. Die Rückerstattung umfasst sämtliche Beträge, die der Teilnehmer im Rahmen der Vereinbarung geleistet hat, abzüglich einer etwaigen angemessenen Service-Pauschale des Veranstalters. 3. Sollte die Hercules Trophy aus Gründen, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, ausfallen, oder aus Gründen nicht stattfinden, die die S&K Marketingberatung GmbH nicht zu vertreten hat, bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung oder sonstige Ersatzansprüche gegen den Veranstalter. Artikel 4: Haftung 1. Die Teilnahme an der Hercules Trophy und der Aufenthalt im Olympia Park München erfolgen auf eigene Gefahr, insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Hercules Trophy. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und insbesondere die auf der Internetseite des Veranstalters sowie in den sonstigen Informationen enthaltenen Gesundheitshinweise zu beachten. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außen stehende

6 Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht. Jedes teilnehmende Unternehmen wird dazu aufgefordert, eine Haftpflichtversicherung gegen Ansprüche abzuschließen, die ihm gegenüber seitens des Veranstalters, anderer Teilnehmer oder sonstiger Besucher der Veranstaltung geltend gemacht werden könnten. 2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt. 3. Generell haftet der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten (sog. Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Erwerber regelmäßig vertraut. Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände. Artikel 5: Verstoß gegen die AGB 1. Sollte ein Teilnehmer gegen eine der Bestimmungen dieser AGB verstoßen, den Anweisungen des Veranstalters, der Sicherheitskräfte oder deren Beauftragten nicht Folge leisten oder in sonstiger Weise den ordnungsgemäßen Verlauf der Hercules Trophy stören oder die Sicherheit

7 der übrigen Teilnehmer gefährden, ist der Veranstalter berechtigt, a. die betreffenden Teilnehmer von der Hercules Trophy auszuschließen und/oder von den Wettbewerben zu disqualifizieren, b. die Teilnahmeberechtigung und/oder das Fan Ticket zu widerrufen, c. den Zutritt zum Olympia Park München und/oder zur Hercules Trophy zu verweigern, d. den Teilnehmer aus dem Olympiapark München zu verweisen. 2. Ein Teilnehmer, gegen den eine Maßnahme gemäß Artikel 5 Ziffer 1 dieser AGB ausgesprochen wurde, ist im Falle seines Verschuldens verpflichtet, etwaige mit der Maßnahme im Zusammenhang stehende Schäden des Veranstalters (einschließlich Rechtsverfolgungskosten) vollumfänglich zu ersetzen. Im Fall des schuldhaften Verstoßes des Teilnehmers ist der Veranstalter berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu Euro gegen den Teilnehmer zu verhängen; maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe ist die Anzahl der Verstöße, die Art des Verstoßes sowie die Schwere der Schuld des Teilnehmers; weitere zivil- und strafrechtliche Konsequenzen bleiben von der Verhängung einer Vertragsstrafe unberührt. Artikel 6: Recht am eigenen Bild 1. Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes

8 und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder von autorisierten Dritten in Zusammenhang mit der Hercules Trophy erstellt werden. 23 Abs.2 KunstUrhG sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt. 2. Jeder Teilnehmer erkennt an, dass eigene Ton- oder Bildaufzeichnungen nur zum Privatgebrauch oder zum Gebrauch innerhalb des jeweiligen Unternehmens gemacht werden dürfen. Es ist untersagt, über Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medien Ton- und/oder Bildmaterial ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen. Jeder Teilnehmer tritt jegliches bestehendes oder künftiges Urheberrecht an Fotos, Filmen oder Aufnahmen, die in Zuwiderhandlung gegen diese AGB entstanden sind, an den Veranstalter ab. Artikel 7 : Sonstige Regelungen 1. Der Veranstalter ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese AGB und/oder die jeweilige Preisliste mit einer Frist von zwei Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden schriftlich oder per bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen schriftlich oder per Widerspruch seitens des Kunden erhoben wird, vorausgesetzt der Veranstalter hat auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Der Widerspruch ist zu richten an die genannten Kontaktadressen.

9 2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen. 3. Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Erfüllungsort München. 4. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, München. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls München vereinbart. 5. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. 6. Der Teilnehmer erhält veranstaltungsrelevante Informationen per -Newsletter. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der -Adresse zu diesem Zweck ein. Dies beinhaltet auch Informationen seitens der Veranstaltungspartner. Alle Teilnehmer können die Veranstaltungs-Newsletter und Partnerinformationen jederzeit abbestellen Hercules Trophy

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