Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze

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1 Anlage 3 Zum B-Plan 148 Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Marktplatz Nienburg/Weser Fachbereich Stadtentwicklung - Stadtplanung und Umwelt Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze Zur Betrachtung der Schallimmissionssituation des Plangebietes liegen zwei Gutachten des TÜV Nord vor sowie der Schallimmissionsplan der Stadt Nienburg/Weser. Das erste Gutachten des TÜV aus dem Jahre 1992 wird hier nur nachrichtlich erwähnt, da die Ausgangsdaten dieses Gutachtens inzwischen veraltet sind und zum anderen dieses Gutachten die Emissionen des Bahnverkehrs nicht berücksichtigt. Das zweite Gutachten des TÜV aus dem Jahre 2000 bezieht sich auf das benachbarte Plangebiet Wohnen am Meerbach. Da es die gleichen Schallquellen berücksichtigt, die auch für das Plangebiet des B-Planes Nr. 148 relevant sind, wird es im Zusammenhang mit dem Schallimmissionsplan der Stadt Nienburg vergleichend für die Beurteilung der Schallimmissionsituation herangezogen. Zur Beurteilung der das Plangebiet direkt betreffenden Schallimmissionssituation werden die Orientierungswerte der DIN sowie die in der 16.BImSchV angegebenen Immissionsrichtwerte verwendet (Tabelle 1) Des Weiteren gehen die Verkehrsanalysebetrachtungen der Ingenieurgemeinschaft Schubert mit den Verkehrserhebungen 2001 und 2005 und den entsprechenden Modellanalysen 2001 und 2005 in die Betrachtung mit ein. Tabelle 1 DIN BImSchV Mischgebiet 60/50 (45) 64/54 Gewerbegebiet 65/55 (50) 69/59 Tag/Nacht-Werte; in Klammern Werte für Industrie- Gewerbe- und Freizeitlärm Geplant ist, im südlichen Bereich des Plangebietes entlang der Straße An der Stadtgrenze einen 60 m breiten Streifen als Mischgebiet festzusetzen. Weiterhin soll im nördlichen Bereich einen breiterer Streifen als Mischgebiet sowie in der Nordwestecke einen Teil des Plangebietes als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt werden. Die übrigen Flächen werden als Grünfläche, Flächen für die Landwirtschaft und Wald festgesetzt. Die Abgrenzungen der geplanten Mischgebiete und des geplanten Gewerbegebietes sowie die Ortssituation ergeben sich aus dem Plan und dem Luftbild(Anlagen 1und 1a). Hauptlärmquellen mit Auswirkungen auf das Plangebiet sind zum einen die Bahnstrecke Hannover-Nienburg-Bremen nördlich des Plangebietes sowie die Bahnstrecke Rotenburg-Nienburg-Minden nördlich und östlich des Plangebietes sowie die Bundesstraße 6 und die Straße An der Stadtgrenze. Von der Bahnstrecke Rotenburg-Nienburg-Minden ist nach der Unterquerung der B 6 nicht mehr von großem Einfluss auf das Plangebiet auszugehen, da die B 6 in diesem Bereich auf einem Damm verläuft, der die Bahnstrecke weitgehend abschirmt. Weitere Schallquellen mit Einfluss auf das Gebiet sind das nördlich gelegene Umspannwerk und die Werkstatt bzw. das Lager der e-on Avacon sowie im südöstlichen Bereich ein Reiterhof mit mehreren Reitplätzen. Südlich und westlich des Plangebietes befinden

2 2 sich Wohngebiete, von denen keine relevanten Schallimmissionen auf das Gebiet einwirken. Für die genannten Straßen liegen umfangreiche Verkehrszähldaten vor. Bedeutsam ist dabei die aufgezeigte Steigerung der Verkehrsmengen. Dabei wird für die B 6 vom TÜV-Gutachten 1992 eine Belastung von tagsüber 853 Kraftfahrzeugen pro Stunde und nachts 156 Kraftfahrzeugen pro Stunde ausgegangen. Das TÜV- Gutachten aus dem Jahre 2000 benennt tagsüber Kraftfahrzeuge pro Stunde und nachts 176 Kraftfahrzeuge pro Stunde. Der Schallimmissionsplan aus dem Jahre 2003 nennt Zahlen von tagsüber und 210 während der Nachtzeit. Für die Straße An der Stadtgrenze geht das TÜV-Gutachten 1992 von 116 Fahrzeugen pro Stunde tagsüber und 21 pro Stunde nachts aus. Der Schallimmissionsplan geht von 133 Fahrzeugen tagsüber pro Stunde und 31 Fahrzeugen nachts aus. Das TÜV- Gutachten aus dem Jahre 2000 gibt hierfür keine Zahlen an. Die Ingenieurgemeinschaft Schubert gibt in ihren Verkehrserhebungen und Analysebelastungen für die Jahre 2001 und 2005 Belastungsangaben in Kraftfahrzeugen pro Tag an. Danach steigert sich der Verkehr von der Erhebung 2001 von Fahrzeugen pro Tag auf der B 6 auf Fahrzeugen im Jahre Die Straße An der Stadtgrenze muss für den Planbereich in diesem Fall in zwei Abschnitten betrachtet werden. Für den nördlichen Abschnitt weisen die Erhebungen des Büros Schubert eine Steigerung von aus dem Jahre 2001 auf im Jahre 2005 aus. Im südlichen Bereich steigert sich die Verkehrsbelastung von auf Fahrzeuge pro Tag (Tabelle 2 und Anlagen 2 und 3). Aufgrund der allgemeinen Entwicklung und der Entwicklung des benachbarten Baugebietes Wohnen am Meerbach ist für die Straße An der Stadtgrenze für den betrachteten Bereich von einer weiteren Steigerung der Verkehrsbelastung auszugehen. Auch ist davon auszugehen, dass die Verkehrsbelastung auf der B 6 weiter zunimmt. Tabelle 2 KFZ/h KFZ/t B 6 An der An der B 6 Stadtgrenze Stadtgrenze TÜV 1992 Tag Nacht TÜV 2000 Tag 1018 k. A. Nacht 176 k. A k. A SIP 2003/04 Tag Süd Nacht Nord Zählung Tag k. A. k. A Süd Nacht k. A. k. A Nord Zählung Tag k. A. k. A Süd Nacht k. A. k. A Nord k. A. = keine Angabe; An der Stadtgrenze ab 2003 in Nord und Süd unterteilt Im TÜV-Gutachten aus dem Jahre 2000 wird für den Bahnlärm nur die Strecke Hannover-Nienburg-Bremen betrachtet. Dabei wird davon ausgegangen, dass tagsüber eine Belastung von 154 Zügen und nachts eine Belastung von 80 Zügen vorliegt. Für den Schallimmissionsplan 2003 lassen sich die genauen Zugzahlen nicht mehr nachvollziehen, sie liegen aber weit über 200 Züge pro Tag für die Strecke Hannover-Nienburg-Bremen und bei 24 Zügen pro Tag für die Strecke Rotenburg-Nienburg-Minden wobei nachts der Anteil der lauteren Güterzüge

3 3 gegenüber den leiseren Reisezügen wesentlich höher liegt als tagsüber(mündliche Auskunft der Deutschen Bahn AG). Aus den vorliegenden Gutachten lassen sich keine Rückschlüsse hinsichtlich der Geräuschemissionen aus Gewerbeflächen ziehen, da beide TÜV-Gutachten davon ausgegangen sind, dass das gesamte Plangebiet überwiegend als Gewerbefläche ausgewiesen war. Der Schallimmissionsplan der Stadt Nienburg/Weser wurde auf der Grundlage, dass hier keine Gewerbeflächen mehr entwickelt werden sollen, berechnet. Zu berücksichtigen sind die Schallemissionen der Reitsportanlagen, die als Anlagen entsprechend der 18. BImSchV zu betrachten sind. Die nach dieser BImSchV zulässigen Immissionspegel für Mischgebiete liegen bei tagsüber 60 db(a).für diese Anlagen ist von einer Nutzung nur während der Tagzeit (06:00 22:00 Uhr) auszugehen. Beide TÜV-Gutachten geben für diese Anlagen einen Emissionspegel von 55 db(a) an. Daher sind sie als für das Plangebiet unerhebliche Schallquelle einzustufen. Das Umspannwerk und das Werkstatt- und Lagergelände verursachen laut TÜV Gutachten aus dem Jahre 2000 eine Überschreitung der Orientierungswerte für einen kleinen Teil im Norden des benachbarten Wohngebietes Wohnen am Meerbach tags wie nachts um bis zu ca. 3 db(a). Für die in der unmittelbaren Nachbarschaft geplanten Mischgebiete und das geplante eingeschränkte Gewerbegebiet ist dieser Einfluss daher als unerheblich einzustufen. Laut Schallimmissionsplan (SIP) der Stadt Nienburg/Weser werden durch die Bahn tagsüber Immissionspegel von im nördlichen geplanten Mischgebiet wie auch im daran angrenzenden geplanten eingeschränkten Gewerbegebiet verursacht. Im geplanten Mischgebiet südlich der Wegeparzelle reduziert sich der verursachte Immissionspegel auf db(a) (Anlage 4). In der Nachtzeit verursacht die Bahn laut SIP nördlich in einem kleinen Teilbereich der geplanten Gebiete einen Immissionspegel von db(a) der nach Süden zu über db(a) (nördliches geplantes Mischgebiet) auf db(a) im geplanten Mischgebiet südlich der Wegeparzelle abnimmt (Anlage 5). Damit werden die schalltechnischen Orientierungswerte für Mischgebiete nach DIN Teil 1 Beiblatt 1 von 50 db(a) für die Nachtzeit in Teilbereichen überschritten, während sie für die Tageszeit eingehalten werden. Zu einem korrespondierenden Ergebnis kommt das TÜV- Gutachten aus dem Jahr 2000 für das benachbarte Wohngebiet. Auf das Plangebiet wirken sowohl die Straße An der Stadtgrenze, wie auch die Umgehungsstraße B 6 mit ihren Schallemissionen ein. Im SIP werden die genannten Straßen nicht einzeln betrachtet sondern es wird die Gesamtschallimmission des Straßenverkehrs in den Immissionskarten dargestellt. Der Straßenverkehr verursacht in den geplanten Mischgebieten tagsüber überwiegend einen Immissionspegel von db(a). In einem ca. 10 m breiten Streifen parallel zur Straße An der Stadtgrenze wird ein Immissionspegel von db(a) verursacht. Im geplanten eingeschränkten Gewerbegebiet in der nordöstlichen Ecke des Plangebietes wird ebenfalls ein Immissionspegel von db(a) verursacht, der im direkten Nachbarschaftsbereich der Umgehungsstraße B 6 den Bereich von db(a) erreicht (Anlage 6). In der Nachtzeit liegen die durch den Straßenverkehr verursachten Immissionspegel jeweils um 5 db(a) niedriger (Anlage 7). Damit werden die schalltechnischen Orientierungswerte für Mischgebiete nach DIN Teil 1 Beiblatt 1 von 60 db(a) tagsüber in dem ca. 10 m breiten Streifen parallel zu

4 4 Straße an der Stadtgrenze überschritten und im übrigen Bereich des Plangebietes eingehalten. In der Nachtzeit werden die schalltechnischen Orientierungswerte für Mischgebiete nach DIN Teil 1 Beiblatt 1 von 50 db(a) um bis zu ca. 5 db(a) überschritten. Dies korrespondiert wiederum mit den Ergebnissen des TÜV- Gutachtens aus dem Jahr 2000 für das benachbarte Wohngebiet. Die schalltechnischen Orientierungswerte haben für Abwägungsverfahren keine normative Bedeutung und können durch sachgerechte Abwägung überwunden werden. Da die für den Bebauungsplan Nr. 148 An der Stadtgrenze relevanten Schallquellen fast ausschließlich Verkehrswege sind können die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für die Beurteilung der zumutbaren Immissionsbelastung herangezogen werden. Die 16. BImSchV gilt zwar nur für den Neubau von Verkehrswegen und ist für die vorliegende Planung nicht direkt anwendbar. Gleichwohl können die in der 16. BImSchV aufgeführten Immissionsgrenzwerte für den Abwägungsprozess als Beurteilungswerte für die Behandlung von Einzelfällen herangezogen werden. Würden hier die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Mischgebiete von 64/54 db(a) Tag/Nacht zugrunde gelegt werden, so blieben die für das Plangebiet im SIP dargestellten Immissionspegel für den Bahn- und Straßenverkehr unter den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV. Dies gilt auch für die sich erhöhenden Schallimmissionswerte durch die erwartete weitere Zunahme des Straßenverkehrs. Nienburg/Weser, den i. A. Dr. D. Albers Anlagen Anmerkung: Lärmkarten bestehen nach der Vierunddreißigsten Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über die Lärmkartierung 34. BImSchV) BGBl.2006 Teil I Nr. 12, Abs. 4 Nr. 1 aus einer graphischen Darstellung mit den Farben nach DIN Teil 2 Ausgabe September Aus drucktechnischen Gründen können die Lärmkarten (Schallimmissionspläne) in der schriftlichen Vorlage nur in einem größeren Maßstab und nur in schwarz/weiß dargestellt werden. Die farbigen Lärmkarten sind in der im Internet (Session) eingestellten Vorlage zusätzlich beigefügt. Ausführliche farbige Lärmkarten sind im Büro des Umweltbeauftragten (Rathausneubau Zimmer 225) einsehbar.

5 Anlage 1 5

6 Anlage 1a 6

7 7 Anlage 2

8 8 Anlage 3

9 Anlage 4 9

10 Anlage 5 10

11 Anlage 6 11

12 Anlage 7 12

13 13 Anlage 4 farbige Darstellung Erklärung der Farben siehe Anlage 8 auf Seite 15 Anlage 5 farbige Darstellung Erklärung der Farben siehe Anlage 8 auf Seite 15

14 14 Anlage 6 farbige Darstellung Erklärung der Farben siehe Anlage 8 auf Seite 15 Anlage 7 farbige Darstellung Erklärung der Farben siehe Anlage 8 auf Seite 15

15 15 Anlage 8 Tagwerte Nachtwerte

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